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Allgemeine Vorbemerkungen Bauhauptarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Bauhauptarbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die
Bauhauptarbeiten, gegliedert in die folgenden Titel:
Titel 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Titel 2 GERÜSTARBEITEN
Titel 3 ERDARBEITEN
Titel 4 ABWASSER / KANALBAUARBEITEN
Titel 5 BETONEINBAUTEN AUSSENBEREICH
Titel 6 ABDICHTUNG / DÄMMUNG
Titel 7 MAURERARBEITREN
Titel 8 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
Titel 9 STUNDENLOHNARBEITEN
Dem Angebot liegt die VOB/A, VOB/B u. C, mit ihren
technischen Vorschriften, sowie das
Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen, soweit
vorhanden, zu Grunde.
Alle Arbeiten sind nach den allg. anerkannten Regeln
der Technik auszuführen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Besonders zu beachten sind:
Allgem. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299
Erdbauarbeiten nach DIN 18 300
Maurerarbeiten nach DIN 18 330
Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18 306
Beton- u. Stahlbetonbauarbeiten nach DIN 18 331
Abdichtungsarbeiten nach DIN 18 336
Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18 350
Maler- und Lackiererarbeiten nach DIN 18 363
Gerüstarbeiten nach DIN 18 451
1. Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Stadt Horn-Bad Meinberg
FB 03 Stadtentwicklung, Bauen + Liegenschaften
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Bezeichnung des Bauvorhabens:
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Leopoldstaler Straße
32805 Horn-Bad Meinberg
Gebäudeteile:
Aufenthaltsgebäude
1 - geschossiger Massivbau mit Flachdach
BRI : ca. 1275 m3
BGF: ca. 315,5 m2
Fahrzeughalle
1 geschossige Halle mit Pultdach wird durch externe
Firma mit Stahlkonstruktion und gedämmten Fassaden- und
Dachelementen auf STB - Sohlplatte errichtet
BRI : ca. 1444 m3
BGF: ca. 223 m2
2. Angaben zur Örtlichkeit
Das Baugrundstück befindet sich in Horn-Bad Meinberg
und wird über die Leopoldstaler Straße erschlossen.
Gesamtgrundstück ca. 4000 m2
Bebaubare Fläche ca. 538,5 m2
Tiefe ca. 68 m / Ost - West
Länge ca. 61 m / Nord - Süd
Topographie:
Das zu bebauende Gelände
steigt von Ost nach West um ca. 4,73 m an und fällt
von Norden nach Süden um ca.0,95 m
OK FFB EG bei 234,75m üNN
Lage und Erschließung des Grundstücks:
Zufahrt über die Leopoldstaler Straße
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Straßenraum zu jeder Zeit freigehalten und sauber
gehalten werden muss.
Besondere Rücksicht zu nehmen ist auf den
Personenverkehr.
Ein- und Ausfahren aus dem Bauzaunbereich ist nur mit
zwei Personen zur Absicherung erlaubt.
Der Bauzaun ist immer, auch während der Arbeitszeiten
geschlossen zu halten.
Sonstige Baustelleneinrichtung
für Art, Anschlusswert und Lage von Ver- und
Entsorgungsleitungsanschlüssen während der
Bauausführung muss gesorgt werden
3. Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Arbeiten:
Beginn ca. KW 10 / 11 2026
Ende ca. KW 29 / 30 2026
Erdarbeiten / Grundleitungen: ca. KW 10/11 2026 / 40 AT
Fundamente / Sohle: ca. KW 19/20 2026 / 20 AT
Maurerarbeiten / STB EG: ca. KW 23/24 2026 / 15 AT
Decke / Attika EG: ca. KW 26/27 2026 / 15 AT
4. Baugenehmigung
Der Auftragnehmer hat sich vom Büro BrandArchitekten
GmbH die Baugenehmigung Kreis Lippe vorlegen zu lassen
und verpflichtet sich die Auflagen im Sinne des
Auftraggebers zu erfüllen.
Baugenehmigung vom 17.07.2025
Aktenzeichen 63.40.HB.64/25
5. EnEV Berechnungsnachweis
Der Energieeinsparnachweis nach GEG 2024 und DIN 18599
IB Korkmazyürek / Marschallstraße 8 / 42329 Wuppertal
P 25-007_29.08.2025 / 57 Seiten ist bindend.
6. Statik
Die statische Berechnung
IB Korkmazyürek / Marschallstraße 8 / 42329 Wuppertal
P 2501001 / 16.05.2025 / 823 Seiten / inkl. Pos - P1
EG, Pos - P2 Gründung ist bindend.
7. Schallschutznachweis
Der Schallschutznachweis
IB Korkmazyürek / Marschallstraße 8 / 42329 Wuppertal
P 2501001_07.05.2025 / 63 Seiten ist bindend.
8. Baugrundbericht
Orientierender Baugrundbericht
P24 - 80 - T1
Planungsbüro BAG Quensel
Oberstraße 29 / 44892 Bochum
vom 26.09.2025 / 18 Seiten ist bindend.
9.Notwendige Unterlagen ( nach Beauftragung )
Im Falle einer Beauftragung hat der Unternehmer den
Nachweis über die Verwendbarkeit der verwendeten
Bauprodukte und der verwendeten Bauarten zu erbringen
und auf der Baustelle während der Arbeiten
bereitzuhalten.
Bei Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist die
Leistungserklärung bereitzuhalten.
Die Verwendbarkeitsnachweise aller Bauteile sind vor
Ausführungsbeginn vorzulegen.
10. Erkundigungspflicht und Netzauskunft
Vor Durchführung von Baumaßnahme auf öffentlichem und
privatem Grund und Boden hat sich der für die
Ausführung Verantwortliche bei allen Netzbetreibern
mindestens 5 Werktage, jedoch maximal 14 Kalendertage
vor Baubeginn anhand von Planunterlagen und
fachgerechter Erkundungsmaßnahmen ( z.B. Suchschlitze
oder Ortung ) über die Lage der im Bau- und
Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsleitungen und -
anlagen Kenntnis entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu
verschaffen.
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf öffentlichem
und privatem Grund ist mit dem Vorhandensein
unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen
und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren
Beschädigung zu verhindern.
Es ist darauf zu achten, dass zwischen
Auskunfteinholung und Baubeginn nicht mehr als ein
Monat vergeht, da die Unterlagen ansonsten aufgrund
weiterer Aktivitäten im Netz ihre Gültigkeit verlieren
können und eine erneute Auskunfteinholung von Nöten
ist. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Erkundigung
ist die eingeholte Planauskunft auf der Baustelle
mitzuführen und jederzeit auf Verlangen der Stadtwerke
vorzuzeigen.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom
Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige
Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und
geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an
den Auftraggeber ein Hinweis zu geben,
erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind
mit Beginn der Arbeiten im Zuge der
Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der
Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter -
insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.
11. Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer
während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie
umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie die
Ausschilderung - auch von Umleitungen - nach Abstimmung
mit den zuständigen Behörden.
Zur Verkehrssicherung gehört auch die laufende
Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen
Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten Verkehrsbeschränkungen, die nur während
der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen
Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen
von Verkehrszeichen)
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die
entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die
erhöhten Gebühren zu tragen
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen
für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen
der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von
Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem
Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als
zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von
Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen
rutschsicher sein und die zu erwartenden
Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper-
oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für
Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind
bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von
Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu
errichten.
Bei Arbeiten, durch die unbeteiligte Personen gefährdet
werden können, ist die Gefahrenzone abzugrenzen oder
durch Warnzeichen zu kennzeichnen.
Es sind maximal drei Schilder oder zwei
Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in
Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden,
damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des
Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden
werden kann.
Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für
Warnleuchten sind nicht zulässig.
Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche
verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen
aufweisen.
12. Entsorgung
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11
und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens
täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu
erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in
geeignete, auf der Baustelle lagernde
Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es
obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer
selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle
in diese Behälter füllen.
13. Sonstige Angaben
Baustellenunterlagen
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung,
die geprüfte Statik und die Baugenehmigung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen
ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer
entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Vorarbeiter
Auf der Baustelle ist während der Arbeiten ein
fachkundiger Vorarbeiter mit der Fachbauleitung zu
beauftragen. Die Fachkunde ist durch einen Meisterbrief
im Maurerhandwerk oder durch den Nachweis, dass der
Fachbauleiter mehr als 5 Jahre als Vorarbeiter, davon
zwei Jahre als Leiter tätig war, zu erbringen. Der
Fachbauleiter hat ständig auf der Baustelle anwesend zu
sein, oder sich von einem Mitarbeiter mit gleicher
Qualifikation vertreten zu lassen.
Der Fachbauleiter hat die Sicherheit für die
Mitarbeiter, andere Handwerker auf der Baustelle und
andere ständig sicherzustellen.
Bautagebuch
Auf der Baustelle ist vom Unternehmer ein Bautagebuch
zu führen, in dem sämtliche anfallenden Arbeiten sowie
Witterungsverhältnisse und Temperaturen eingetragen
werden müssen. Dieses Bautagebuch ist der Bauleitung
wöchentlich zu übergeben.
14. Rechnungsstellung
Der Rechnungslauf hat ausschließlich über den
Architekten zu erfolgen. Die Rechnungen sind
spiegelbildlich zum Leistungsverzeichnis zu stellen
15. Anmerkungen
FÜR NACHTEILE, SCHÄDEN UND MEHRKOSTEN, SOWIE FÜR
UNFÄLLE DIE AUS NICHTBEACHTUNG DER AUFLAGEN IN DEN
VORBEMERKUNGEN
ENTSTEHEN UND NACH DEM STAND DER TECHNIK VERMEIDBAR
WAREN, HAFTET ALLEIN DER AUSFÜHRENDE UNTERNEHMER.
Informationsempfehlung
Vor der Kalkulation des Angebotes wird empfohlen,die
Baustelle zu besichtigen, um sich ein genaues Bild über
Art und Umfang der Baumaßnahme, Zuwegungen und
Lagermöglichkeiten zu verschaffen.
16. Abkürzungen
AN Auftragnehmer
AG Auftraggeber
NN Normal Null
UK Unterkante
OK Oberkante
OKFFB Oberkante Fertigfußboden
KG Kellergeschoss
EG Erdgeschoss
1 OG 1 Obergeschoß
2 OG 2 Obergeschoß
DG Dachgeschoss
i.M. im Mittel
l Länge
b Breite
h Höhe
d Dicke (Stärke)
a Auftrittsmaß (Treppe)
s Steigungsmaß (Treppe)
inkl. inklusive
vergl. vergleiche
o. glw. oder gleichwertig
n.f.W.d.B. nach freier Wahl des Bieters
MW Mauerwerk
KS Kalksandstein
Hlz Hochlochziegel
Stb. Stahlbeton
PS Polystyrol
PU Polyurethan
GK/GF Gipskarton/Gipsfaser
FBH Fußbodenheizung
Allgemeine Vorbemerkungen Bauhauptarbeiten
2 GERÜSTBAUARBEITEN
2
GERÜSTBAUARBEITEN
2. 0 GERÜSTBAUARBEITEN
2. 0
GERÜSTBAUARBEITEN