Gerüst
FWGH Leopoldstal
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Allgemeine Vorbemerkungen Bauhauptarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Bauhauptarbeiten Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Bauhauptarbeiten, gegliedert in die folgenden Titel: Titel   1        BAUSTELLENEINRICHTUNG Titel   2        GERÜSTARBEITEN Titel   3        ERDARBEITEN Titel   4        ABWASSER / KANALBAUARBEITEN Titel   5        BETONEINBAUTEN AUSSENBEREICH Titel   6        ABDICHTUNG / DÄMMUNG Titel   7        MAURERARBEITREN Titel   8        BETON- UND STAHLBETONARBEITEN Titel   9       STUNDENLOHNARBEITEN Dem Angebot liegt die VOB/A, VOB/B u. C, mit ihren technischen Vorschriften, sowie das Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen, soweit vorhanden, zu Grunde. Alle Arbeiten sind nach den allg. anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Besonders zu beachten sind: Allgem. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299 Erdbauarbeiten nach DIN 18 300 Maurerarbeiten nach DIN 18 330 Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18 306 Beton- u. Stahlbetonbauarbeiten nach DIN 18 331 Abdichtungsarbeiten nach DIN 18 336 Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18 350 Maler- und Lackiererarbeiten nach DIN 18 363 Gerüstarbeiten nach DIN 18 451 1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Stadt Horn-Bad Meinberg FB 03 Stadtentwicklung, Bauen + Liegenschaften Marktplatz 4 32805 Horn-Bad Meinberg Bezeichnung des Bauvorhabens: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Leopoldstaler Straße 32805 Horn-Bad Meinberg Gebäudeteile: Aufenthaltsgebäude 1 - geschossiger Massivbau mit Flachdach BRI :     ca.  1275 m3 BGF:    ca.    315,5 m2 Fahrzeughalle 1 geschossige Halle mit Pultdach wird durch externe Firma mit Stahlkonstruktion und gedämmten Fassaden- und Dachelementen auf STB - Sohlplatte errichtet BRI :     ca.  1444 m3 BGF:    ca.    223 m2 2. Angaben zur Örtlichkeit Das Baugrundstück befindet sich in Horn-Bad Meinberg und wird über die Leopoldstaler Straße erschlossen. Gesamtgrundstück  ca. 4000 m2 Bebaubare Fläche   ca. 538,5 m2 Tiefe   ca. 68 m / Ost - West Länge ca. 61 m / Nord - Süd Topographie: Das zu bebauende Gelände steigt von Ost nach West um ca. 4,73 m an und fällt von Norden nach Süden um ca.0,95 m OK FFB EG bei 234,75m üNN Lage und Erschließung des Grundstücks: Zufahrt über die Leopoldstaler Straße Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Straßenraum zu jeder Zeit freigehalten und sauber gehalten werden muss. Besondere Rücksicht zu nehmen ist auf den Personenverkehr. Ein- und Ausfahren aus dem Bauzaunbereich ist nur mit zwei Personen zur Absicherung erlaubt. Der Bauzaun ist immer, auch während der Arbeitszeiten geschlossen zu halten. Sonstige Baustelleneinrichtung für Art, Anschlusswert und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüssen während der Bauausführung muss gesorgt werden 3. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Arbeiten: Beginn ca. KW 10 / 11 2026 Ende    ca. KW  29 / 30 2026 Erdarbeiten / Grundleitungen: ca. KW 10/11 2026 / 40 AT Fundamente / Sohle:          ca. KW 19/20 2026 / 20 AT Maurerarbeiten / STB EG:   ca. KW 23/24 2026 / 15 AT Decke / Attika EG:            ca. KW 26/27 2026 / 15 AT 4. Baugenehmigung Der Auftragnehmer hat sich vom Büro BrandArchitekten GmbH die Baugenehmigung Kreis Lippe vorlegen zu lassen und verpflichtet sich die Auflagen im Sinne des Auftraggebers zu erfüllen. Baugenehmigung vom 17.07.2025 Aktenzeichen 63.40.HB.64/25 5. EnEV Berechnungsnachweis Der Energieeinsparnachweis nach GEG 2024 und DIN 18599 IB Korkmazyürek / Marschallstraße 8 / 42329 Wuppertal P 25-007_29.08.2025 / 57 Seiten ist bindend. 6. Statik Die statische Berechnung IB Korkmazyürek / Marschallstraße 8 / 42329 Wuppertal P 2501001 / 16.05.2025 / 823 Seiten / inkl. Pos - P1 EG, Pos - P2 Gründung ist bindend. 7. Schallschutznachweis Der Schallschutznachweis IB Korkmazyürek / Marschallstraße 8 / 42329 Wuppertal P 2501001_07.05.2025 / 63 Seiten ist bindend. 8. Baugrundbericht Orientierender Baugrundbericht P24 - 80 - T1 Planungsbüro BAG Quensel Oberstraße 29 / 44892 Bochum vom 26.09.2025 / 18 Seiten ist bindend. 9.Notwendige Unterlagen ( nach Beauftragung ) Im Falle einer Beauftragung hat der Unternehmer den Nachweis über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und der verwendeten Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle während der Arbeiten bereitzuhalten. Bei Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist die Leistungserklärung bereitzuhalten. Die Verwendbarkeitsnachweise aller Bauteile sind vor Ausführungsbeginn vorzulegen. 10. Erkundigungspflicht und Netzauskunft Vor Durchführung von Baumaßnahme auf öffentlichem und privatem Grund und Boden hat sich der für die Ausführung Verantwortliche bei allen Netzbetreibern mindestens 5 Werktage, jedoch maximal 14 Kalendertage vor Baubeginn anhand von Planunterlagen und fachgerechter Erkundungsmaßnahmen ( z.B. Suchschlitze oder Ortung ) über die Lage der im Bau- und Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsleitungen und - anlagen Kenntnis entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu verschaffen. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf öffentlichem und privatem Grund ist mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädigung zu verhindern. Es ist darauf zu achten, dass zwischen Auskunfteinholung und Baubeginn nicht mehr als ein Monat vergeht, da die Unterlagen ansonsten aufgrund weiterer Aktivitäten im Netz ihre Gültigkeit verlieren können und eine erneute Auskunfteinholung von Nöten ist. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Erkundigung ist die eingeholte Planauskunft auf der Baustelle mitzuführen und jederzeit auf Verlangen der Stadtwerke vorzuzeigen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. 11. Verkehrssicherung Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie die Ausschilderung - auch von Umleitungen - nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Zur Verkehrssicherung gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen) Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. Bei Arbeiten, durch die unbeteiligte Personen gefährdet werden können, ist die Gefahrenzone abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen. Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig. Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann. Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig. Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen. 12. Entsorgung Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. 13. Sonstige Angaben Baustellenunterlagen Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung, die geprüfte Statik und die Baugenehmigung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Vorarbeiter Auf der Baustelle ist während der Arbeiten ein fachkundiger Vorarbeiter mit der Fachbauleitung zu beauftragen. Die Fachkunde ist durch einen Meisterbrief im Maurerhandwerk oder durch den Nachweis, dass der Fachbauleiter mehr als 5 Jahre als Vorarbeiter, davon zwei Jahre als Leiter tätig war, zu erbringen. Der Fachbauleiter hat ständig auf der Baustelle anwesend zu sein, oder sich von einem Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation vertreten zu lassen. Der Fachbauleiter hat die Sicherheit für die Mitarbeiter, andere Handwerker auf der Baustelle und andere ständig sicherzustellen. Bautagebuch Auf der Baustelle ist vom Unternehmer ein Bautagebuch zu führen, in dem sämtliche anfallenden Arbeiten sowie Witterungsverhältnisse und Temperaturen eingetragen werden müssen. Dieses Bautagebuch ist der Bauleitung wöchentlich zu übergeben. 14. Rechnungsstellung Der Rechnungslauf hat ausschließlich über den Architekten zu erfolgen. Die Rechnungen sind spiegelbildlich zum Leistungsverzeichnis zu stellen 15. Anmerkungen FÜR NACHTEILE, SCHÄDEN UND MEHRKOSTEN, SOWIE FÜR UNFÄLLE DIE AUS NICHTBEACHTUNG DER AUFLAGEN IN DEN VORBEMERKUNGEN ENTSTEHEN UND NACH DEM STAND DER TECHNIK VERMEIDBAR WAREN, HAFTET ALLEIN DER AUSFÜHRENDE UNTERNEHMER. Informationsempfehlung Vor der Kalkulation des Angebotes wird empfohlen,die Baustelle zu besichtigen, um sich ein genaues Bild über Art und Umfang der Baumaßnahme, Zuwegungen und Lagermöglichkeiten zu verschaffen. 16. Abkürzungen AN           Auftragnehmer AG           Auftraggeber NN           Normal Null UK           Unterkante OK           Oberkante OKFFB    Oberkante Fertigfußboden KG           Kellergeschoss EG           Erdgeschoss 1 OG        1 Obergeschoß 2 OG        2 Obergeschoß DG           Dachgeschoss i.M.         im Mittel l              Länge b             Breite h             Höhe d             Dicke (Stärke) a             Auftrittsmaß (Treppe) s             Steigungsmaß (Treppe) inkl.         inklusive vergl.       vergleiche o. glw.     oder gleichwertig n.f.W.d.B. nach freier Wahl des Bieters MW         Mauerwerk KS           Kalksandstein Hlz           Hochlochziegel Stb.         Stahlbeton PS           Polystyrol PU           Polyurethan GK/GF     Gipskarton/Gipsfaser FBH         Fußbodenheizung
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