Kellertrennwände
Fürth, Simonstraße 65
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Anlage 2 - ZTV - 064 Kellertrennwände Anlage 2 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gewerk 028 KELLERTRENNWÄNDE / METALLBAU- UND SCHLOSSERARBEITEN gem. DIN 18360 Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände, sowie die Herstellerangaben. Für Korrosionsschutzarbeiten gilt DIN 18364. Stahlbauteile sind, soweit nicht anders angegeben, feuerverzinkt auszuführen und so in Teilen vorzufertigen, dass sie vor Ort nur verschraubt werden müssen. Unvermeidliche Montageschweißstellen sind sorgfältig - in mindestens 3 Schichten- kalt zu verzinken. Es dürfen, soweit nicht anders angegeben, nur verzinkte Befestigungsmittel verwendet werden. Sichtbare Gewinde von Treibschrauben werden nicht akzeptiert. Hier sind die Gewindespitzen mit entsprechenden Abdeckungen zu sichern. Es werden ausschließlich Hutmuttern zugelassen. Alle Anschlussfugen an fertige Oberflächen sind mit geeigneter Acryl- bzw. Silicondichtmasse dauerelastisch zu füllen. Für Aluminium-Bauelemente gilt: Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion bei Verbindungen mit anderen Metallen unterschiedlicher Spannungsreihe sind Folien- oder Neopren-Zwischenlagen anzubringen. Popnieten und Blechtreibschrauben als Verbindungsmittel im sichtbaren Bereich sowie an statisch wirksamen Teilen sind nicht zugelassen. Sämtliche statisch wirksame Profile der Elemente und der tragenden Unterkonstruktionen sind so zu bemessen, dass ihre max. Durchbiegung aus horizontalen und vertikalen Lasten auf ihre Gesamtlänge kleiner ist als 1/300stel der jeweiligen Profillänge.
Anlage 2 - ZTV - 064 Kellertrennwände
Anlage 3 - Leist - 028 Kellertrennwände Anlage 3 Stand: 21.03.2012 BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG Gewerk 064 Innentürsonderelemente/Kellertrennwände Metall- Trennwandsystem, Fabrikat FERRUM oder gleichwertig, mit 115 mm breiten Stahllamellen, geschlossene Trennwandoberfläche, Höhe 2,20 m. Weiterhin Türen in vorhandenen Maueröffnungen mit gleichem Systemaufbau. Mehr- bzw. Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und müssen in der Leistung des AN berücksichtigt werden. Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch den AN verursachten Bauschuttes. Kosten die dem AG hierfür anfallen, sind vom AN zu tragen.
Anlage 3 - Leist - 028 Kellertrennwände
1 Kellertrennwände
1
Kellertrennwände
1.1 Trennwandsystem aus Stahllamellen Trennwandsystem aus verzinkten Stahlprofilen, die Profile sind ca. 115 mm breit und imAbstand von 35 mm an verzinkten Winkeleisen 28x22 mm 6-fach vernietet.Die Montage des Trennwandsystems erfolgtmit ca. 50 mm Bodenabstand. Leistung inkl. Befestigungsmittel, Zuschnitt- und Anpassungsarbeiten, etc. sowie aller Nebenleistungen. Raumhöhe: 2500 mm Systemhöhe:2000 mm Einbauort: Abstellräume angebotenes System: vom AN anzugeben
1.1
Trennwandsystem aus Stahllamellen
25.00
m
1.2 Tür im System Zulage für Türen im System, nach innen oder außenöffnend, vorgerichtet für Vorhängeschloss. Größe: 680 x 1950 mm
1.2
Tür im System
9.00
St
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.1 Vorhängeschloss vorgerichtet für bauseitiges Vorhängeschloss
2.1
Vorhängeschloss
9.00
St
2.2 PZ-Schloss vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder
2.2
PZ-Schloss
9.00
St
2.3 Kunststoff-Bügelgriff, schwarz Kunststoff-Bügelgriff, schwarz
2.3
Kunststoff-Bügelgriff, schwarz
9.00
St
2.4 Nummernschild - Bezeichnung Nummernschild für Wohnungsbezeichnung, Aluminium, eloxiert, Größe 105 x 70 mm, Nummernschild, inkl. Nummerierung
2.4
Nummernschild - Bezeichnung
9.00
St
2.5 Lichtschalterleiste verzinkte Blechtafel, Größe: 190 x 150 mm.
2.5
Lichtschalterleiste
9.00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundensatz Meister Stundensatz Meister
3.1
Stundensatz Meister
1.00
h
3.2 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
3.2
Stundensatz Facharbeiter
1.00
h
3.3 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
3.3
Stundensatz Helfer
1.00
h