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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage.
Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an.
Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein
Anforderungen EU-Taxonomie
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien
Anforderungen EU-Taxonomie
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden)
Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden."
* Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden."
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.)
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
VOC:
1. Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen
Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise
Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung,
PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.3_PG_BauSystem
Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Projektversicherung: 0,8%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Stahlblechtüren
01
Stahlblechtüren
ZTV METALLTÜREN 1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
2. Stoffe / Bauteile
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Ausführung sämtlicher Brand- und Rauchschutztüren und tore entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassungen. Für Brand- und Rauchschutztüren sowie einbruchhemmende Türen sind bauaufsichtliche Zulassungsbescheide nachzuweisen und dem AG zu übergeben. Dies gilt sowohl für die Türen als auch alle zugehörenden Bauteile (z.B. Beschläge, Schlösser, etc.). Die Risikoanalyse und Risikobewertung für elektrisch betriebene Türanlagen gehören zum Leistungsumfang. Die Nachweise der werkseigenen Produktionskontrolle, wie Sie in Zusammenhang mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen oder CE-Zeichen) in der MBO gefordert werden, sind unmittelbar nach Auftragsvergabe vorzulegen. Hierbei sind nur Nachweise zulässig, die sich auf Gesamtbauteile (z.B. komplettes Tor inkl. Motor und Steuerung) beziehen. Alle verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Ausdünstungen haben. Es dürfen keine die Umwelt belastenden Giftstoffe enthalten sein bzw. bei den Arbeiten verwendet werden (PCB, Asbest, FCKW, Formaldehyd usw.). Dichtstoffe müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck entsprechend DIN 18361 und DIN 18540 entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Fugendichtstoff nach DIN 18545.
3. Ausführung
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Die Schallschutzanforderungen ergeben sich aus der bau- und raumakustischen Bearbeitung des Fachingenieurs Bauphysik. Verkabelungen innerhalb der Türen und Zargen sind stets mit glatten ungeschnittenen Leerrohren und in Übereinstimmung mit der Zulassung auszuführen. Bei verdecktliegenden / integrierten Türschließern sind je nach Schall- und Brandschutzanforderung ggfs. Verbreiterungsprofile vorzusehen und Türblattdicken anzupassen. Anschluss der Komponenten inkl. sach- und fachgerechter Verlegung der Installationsleitung zwischen einzelnen Komponenten ist Bestandteil der Leistung. Vollständige Verkabelung innerhalb der Türen inkl. Verkabelung der Rauchmelder, Magnet-Riegel-Kontakte und Steuerungseinheiten bis zur funktionsfertigen Montage. Die Stromzuleitung der Türen ist mit der Haustechnik abzusprechen und im Rahmen der Ausführungs- bzw. Werkstattplanung (z.B. Leerrohrplanung) festzulegen. Alle Verbindungen und Befestigungen am Bauwerk müssen so konstruiert sein, dass unter Einhaltung der für die Metallarbeiten zulässigen Toleranzen ein Ausgleich gegenüber dem Rohbau sichergestellt ist. Sämtliche Verbindungen der einzelnen Konstruktionsteile müssen ebenfalls zur Aufnahme dieser Toleranzen und Gebäudedehnfugen geeignet sein. Obentürschließer sind grundsätzlich als Gleitschienenschließer auszuführen (s. separate Position).
4. Nebenleistungen
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen, Oberflächen und Einrichtungsgegenständen, insbesondere im Zuge der Maler-/Lackierarbeiten. Sämtliche erforderliche Beiputzarbeiten bei, durch die Montage der Türelemente entstehenden, Ausbrüchen und sonstigen Beschädigungen der vorhandenen Oberflächen. Überstehende Schraubenköpfe sind bündig mit den Konstruktionen sauber abzuschleifen und zu verputzen, wobei die Schraubfunktion nicht beeinträchtigt werden darf. Später sichtbare Verschraubungen sind durch Abdeckplättchen in der Art der Oberfläche zu verschließen. Sämtliches Vergießen von Ankern sowie Ausstopfen von Anschlussfugen zum Bauwerk mit Mineralwolle. Alle durch Beschrieb und Leitdetailplanung aufgeführten Maße sind Richtmaße, die in Größe/Dimension innerhalb der Ausführungs- und Werkplanung möglichst einzuhalten sind. Sämtliche Maßnahmen zur vollständig gangbaren Montage, Inbetriebnahmen sowie Einweisung des AG etc. Die Werk- & Montageplanung für sämtliche Türen des LVs gem. Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG, S.5 ff. ist in den Positionen einzukalkulieren.
ZTV METALLTÜREN
01.01 Stahlblechtüren FT-3
01.01
Stahlblechtüren FT-3
01.02 Stahlblechtüren TG-N4
01.02
Stahlblechtüren TG-N4
01.03 Stahlblechtür B-R1 (Bestand)
01.03
Stahlblechtür B-R1 (Bestand)