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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage.
Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an.
Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein
Anforderungen EU-Taxonomie
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien
Anforderungen EU-Taxonomie
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden)
Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden."
* Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden."
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.)
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
VOC:
1. Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen
Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise
Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung,
PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.3_PG_BauSystem
Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Projektversicherung: 0,8%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Metallbau- und Schlosserarbeiten
01
Metallbau- und Schlosserarbeiten
ZTV STAHLBAUARBEITEN ZTV STAHLBAUARBEITEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
2. Baustoffe / Bauteile
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Flach- u. Profilstahl nach DIN EN 10027-1, unterschiedliche Profile und -abmessungen, verschweißt und/oder verschraubt. Profilstahl / Hohlprofile: Ausführung gem. Angaben Tragwerksplaner, mind. jedoch Baustahl S235 J2. Bleche: Ausführung gem. Angaben Tragwerksplaner, mind. jedoch Stahl S 235 J2 G3. Der AN hat zu garantieren, dass alle eingesetzten Materialien in allen Bereichen gegen Feuchtigkeit korrosionsbeständig sind und weder angegriffen, noch zerstört werden können. Die Ausführung des Korrosionsschutzes von eingesetzten Stahlkonstruktionen in Außenbereichen bzw. der Witterung ausgesetzten Bereichen muss grundsätzlich auf der Basis von Feuerverzinkung, wie nachstehend beschrieben, erfolgen: Vorbehandlung nach DIN EN ISO 12944-4: Sa 2 1/2. Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461. Schichtdicke der Feuerverzinkung: mind. 80 - 100 µm. Zusammengesetzte Teile und Hohlprofile müssen feuerverzinkungsgerecht konstruiert werden. Öffnungen für einen fachgerechten Zinkablauf müssen vorgesehen werden. Die Konstruktionen müssen vollständig in der Werkstatt inkl. Lackierung vorgefertigt werden. Sämtliche Bearbeitungen wie Bohren, Stanzen, Klinken, Schweißen, etc. müssen vor der Feuerverzinkung ausgeführt werden. Bearbeitungen nach der Feuerverzinkung oder nach der Lackierung werden nicht zugelassen.
Die Ausführung des Korrosionsschutzes von eingesetzten Stahlkonstruktionen im Innenbereich kann durch Grundierung, wie nachfolgend beschrieben, erfolgen:
Vorbehandlung Oberflächenvorbereitung nach DIN EN ISO 3262 Reinheitsgrad SA 2,5 Feinspachtelung der Oberfläche mit einer Spachtelung auf Epoxidbasis 2 x Grundbeschichtung mit einer Zinkphosphatfarbe auf Epoxidbasis, Schichtdicke ³ 2 x 60 µm
Abweichende Ausführungen sind nur zulässig, wenn diese vom AG schriftlich genehmigt werden.
3. Ausführung
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Vor der Ausführung von Schweißarbeiten ist durch den AN ein gültiger "Großer Befähigungsnachweis zum Schweißen von Stahlhochbauten" in dreifacher Ausfertigung an den AG und das Bauaufsichtsamt zu übergeben. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung. Für die Konstruktionen und Verbindungen sind durch den AN vor der Ausführung Werkstatt- und Montagepläne, mit allen Details und Anschlüssen zwecks Freigabe durch den AG sowie den Prüfstatiker, vorzulegen. Weiter sind Schweißpläne und die dazugehörigen statischen Berechnungen vorzulegen. Die Montageplanung ist auf andere gleichzeitig ablaufende Gewerke abzustimmen, um Konflikte und Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Montagekonzept und Montagepläne sind von den Beauftragten des AG genehmigen zu lassen. In den Prüfumlauf ist der SiGe-Koordinator einzuschließen. Sämtliche seitens der Tragwerksplanung vorgegebene erforderliche Zwischenbauzustände und Bauabläufe sind zwingend zu beachten. Die Mehraufwendungen für die Einhaltung der statischen Vorgaben - z.B. die Ausführungen in mehreren, zeitlich versetzten Abschnitten - sind über die Einheitspreise abgegolten. Die Festlegung der Lage der Stöße, der Dimensionierung der Naht und des Schweißnahttypes sind im Rahmen der Werkstattplanung vorzunehmen. Die zugehörigen statischen Nachweise sind nach Freigabe durch den Architekten und den Tragwerksplaner, dem Prüfingenieur vorzulegen. Alle Konstruktionen sind sach- und fachgerecht, sauber exakt verschweißt, verschliffen und verputzt herzustellen.
Verbindungen
Profilstöße sind mittels über den gesamten Umfang und Querschnitt durchgeschweißten Nähten für volle Querschnittstragfähigkeit auszuführen. Fehlstellen in sichtbarer Stahloberfläche sind beizuspachteln. Alle Kantenausbildungen von Stahlbauteilen, die mit Fertigstellung sichtbar bleiben, dürfen nicht scharfkantig sein und sind abzurunden (min. 2mm - max. 3 mm). Bei nicht näher bezeichneten Schraubverbindungen gilt mindestens Güteklasse 5.6 als vereinbart bzw. Edelstahl A4-70 bei Verbindungen von Edelstahl mit Normalstahl. Für HV-Verbindungen sind zusammengehörige Garnituren desselben Herstellers aus Schrauben, Muttern und Scheiben der Güteklasse 10.9 in feuerverzinkter Ausführung vorgeschrieben. Wenn nicht anders angegeben, sind diese planmäßig mit 100% Fv vorzuspannen. Bolzenverbindungen mit vergüteten Bolzen sind mit definierter Passung herzustellen und mit Sicherungsscheiben zu sichern. Für die Passung wird das Toleranzfeld h11/H11 vorgeschrieben. Für Befestigungen mit anderen Bauprodukten wie z.B. Dübeln oder GEWI-Stählen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Alle Verbindungsmittel zum Anschluss von Trapez- und Feinblech an die Stahlkonstruktion sind mit Werkstoffen auszuführen, dessen Schmelzpunkt über 1000°C liegt.
Schweißarbeiten
Die Überwachung der Schweißarbeiten muss extern durch eine anerkannte Stelle (z. B. SLV, FMPA, TÜV, Germ. Lloyd, o.ä.) nach Abstimmung mit dem AG erfolgen. Der Umfang der erforderlichen Verfahrensprüfungen, Werkstoffprüfungen und Arbeitsproben ist mit der überwachenden Stelle unter Berücksichtigung der statischen Belange abzustimmen. Während der Werkstattfertigung (im Werk oder einer geeigneten Feldwerkstatt) sind alle tragenden Nähte stichprobenartig zerstörungsfrei auf Freiheit von Rissen, Wurzel- und Bindefehlern zu prüfen. Für den Nachweis der Nahtgüte gemäß DIN EN 1993-1-1 wird generell ein Prüfumfang von mindestens 10% der Nähte festgelegt. Hohlprofile und Hohlräume, die nicht mehr zugänglich sind, müssen luftdicht verschweißt werden. Bei entsprechend im Außenbereich eingesetzten Bauteilen sind wieder luftdicht verschließbare Schraubstopfen als Kontrollöffnungen an den Tiefpunkten vorzusehen.
4. Nebenleistungen
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Alle erforderlichen Maßnahmen zum Potentialausgleich. Temporäre Hilfskonstruktionen für die Durchsteifung angrenzender Konstruktionen. Gerüste und Hebezeuge sowie Hilfs- und Montagekonstruktionen jeglicher Art, die für die Leistungsausführung erforderlich werden. Dehnfugenausbildungen in ausreichender Anzahl. Herstellung aller erforderlichen Ausklinkungen und Verstärkungsbleche, Aussparungen und Bohrungen sowie Leerrohre für technische Installationen. Alle Arten und Ausbildungen des Korrosionsschutzes, auch inwändigem Korrosionsschutz von Konstruktionen aus Hohlprofilen sind durch den AN zu berücksichtigen. Sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaktkorrosion. Lieferungen aller erforderlichen Befestigungsteile und Kleinteile (Winkel, Schrauben, Bolzen etc.) zur Errichtung der Stahlkonstruktionen. Herstellen kraftschlüssiger Auflagerungen und Anschlüsse der Stahlkonstruktionen am Rohbau. Anschluss- und Verbindungskonstruktionen wie Anschweißplatten, Knotenbleche und sonstige Verbindungsmittel, die über die einbetonierten Konstruktionen des Rohbaus hinausgehen. Herstellung von Neigungen/Überhöhungen der dargestellten Konstruktionen. Alle zulässigen Fugenpressungen an Lagern und Stützenfüßen, sämtliche Verläufe von Setzungen.
ZTV STAHLBAUARBEITEN
ZTV METALLBAUARBEITEN ZTV METALLBAUARBEITEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
2. Stoffe / Bauteile
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Für die Montagen und Befestigungen sämtlicher Bauteile sind ausschließlich zugelassene, jeweils auf den Untergrund abgestimmte Schraub-, Dübel- und Schweißverbindungen zugelassen.
Oberflächen
Stahlteile, endlackiert:
Entrosten/Entfetten Spachteln Schleifen Grundieren Schleifen Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, Farbton nach Angabe des AG
Stahlteile, verzinkt:
Tauchbadverzinkung, Mindestschichtdicke 90 my Fehlstellen und Beschädigungen sind unmittelbar nach der Montage mit geeigneten Verfahren unsichtbar und dauerhaft zu beseitigen.
Pulverbeschichtung:
Reinigung durch Sandstrahlen Grund- und Deckbeschichtung, Mindestschichtdicke 60 my
Stahlteile Edelstahl:
Geschliffen, 240-er Korn, Längsschliff
3. Ausführung
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Die Profilaußenabmessungen und Befestigungsabstände der in den Details beschriebenen Bauteile sind einzuhalten. Die dafür erforderlichen, ggfs. von der Planung abweichenden, Wandstärken sind vom AN eigenverantwortlich anhand der Vorgaben und Gegebenheiten zu ermitteln. Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem AG möglich. Geländer-/Handlauf-/Wandhandlaufverkröpfungen an Podesten und Bauteilecken sind ausschließlich aus vorgefertigten Formstücken und durchgängig herzustellen (nicht stumpf zu stoßen). Rohrenden aus Stahl / Edelstahl sind mit ausgerundeten, verschweißten Abdeckkappen zu verschließen. Sichtbare Schweißstellen sind nicht zugelassen. Die Befestigung der Bauteile erfolgt an Wänden, Decken und sonstigen Bauteilen hauptsächlich aus Stahlbeton im Innen- und Außenbereich. Maßnahmen zur Aufnahme der zulässigen Toleranzen der Vorgewerke sind bei den Konstruktionen zu berücksichtigen. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Stahlprofile untereinander sind "stumpf" zu verschweißen. Alle Schweißnähte sind sauber verputzt und geschliffen auszuführen. Alle sichtbaren Kanten (Stahl, Glas und Holz) sind mit einem leichten Kantenschliff zu brechen. Sämtliche Kanten (insb. nach Verzinkung) sind zu entgraten, um Verletzungsgefahren (u.a. Handläufe) zu vermeiden. Überstehende Schraubenköpfe sind bündig mit den Konstruktionen sauber abzuschleifen und zu verputzen, wobei die Schraubfunktion nicht beeinträchtigt werden darf. Später sichtbare Verschraubungen sind durch Abdeckplättchen in der Art der Oberfläche zu verschließen. Sämtliche Dimensionsangaben der Materialien sind durch den AN eigenverantwortlich im Rahmen der Bauteilstatik zu prüfen und bei statischer Erfordernis in Rücksprache mit dem Architekten anzupassen und mittels statischem Nachweis zu verifizieren. Hierbei sind ebenfalls sämtliche statisch erforderlichen Zwischenbauzustände, temporäre Unterstützungen, Aussteifungen etc. einzukalkulieren und im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Alle Stahlbauteile im Inneren des Gebäudes sind grundsätzlich endlackiert herzustellen, soweit in den Planunterlagen keine gegenteiligen Angaben gemacht werden. Alle Stahlbauteile im Außenbereich sind grundsätzlich feuerverzinkt auszuführen, soweit in den Planunterlagen keine gegenteiligen Angaben gemacht werden.
4. Nebenleistungen
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen, Beschädigungen oder Verfärbungen angrenzender Bauteile. Die Befestigung der Schutzmaßnahmen ist so auszuführen, dass keine Beschädigungen oder Spuren an den Fremdgewerken verbleiben. Alle Arten und Ausbildungen des Korrosionsschutzes, inwandigem Korrosionsschutz von Konstruktionen aus Hohlprofilen sind durch den AN zu berücksichtigen. Sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaktkorrosion. Die Bauteilfertigung ist im Regelfall nach theoretischen Maßen unter Berücksichtigung der Toleranz von Vorgewerken vorzusehen. Alle Verbindungen und Befestigungen am Bauwerk müssen so konstruiert sein, dass unter Einhaltung der für die Metallarbeiten zulässigen Toleranzen ein Ausgleich gegenüber dem Rohbau sichergestellt ist. Sämtliche Verbindungen der einzelnen Konstruktionsteile müssen ebenfalls zur Aufnahme dieser Toleranzen und Gebäudedehnfugen geeignet sein. Sämtliches Vergießen von Ankern sowie Ausstopfen von Anschlussfugen zum Bauwerk mit Mineralwolle. Sämtliche Maßnahmen zur vollständig gangbaren Montage, Inbetriebnahmen sowie Einweisung des AG etc. Ausbildungen und Maße von Trag- und Unterkonstruktionen sind durch den AN eigenständig anhand der planerischen Vorgaben zu ermitteln und zur Freigabe vorzulegen.
ZTV METALLBAUARBEITEN
TEILANGEBOTE MÖGLICH Der AN hat die Möglichkeit, nur einzelne Titel anbieten.
TEILANGEBOTE MÖGLICH
01.01 Metallbau- und Schlosserarbeiten F-T3
01.01
Metallbau- und Schlosserarbeiten F-T3
01.02 Metallbau- und Schlosserarbeiten TG-N4
01.02
Metallbau- und Schlosserarbeiten TG-N4