Kunststoff-Fenster
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1).Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5).Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3).Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1).Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen.Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:    Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:    Gewerbefläche, Wohnfläche OG:    Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Projektvorstellung
Allgemeine Vorbemerkungen und Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW_EU-Taxonomie Anforderungen FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Allgemeine Vorbemerkungen und Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
01 Kunststoff-Fenster
01
Kunststoff-Fenster
ZTV FASSADENARBEITEN ZTV FASSADENARBEITEN
ZTV FASSADENARBEITEN
TEIL 1: ZTV FASSADE: 1. GELTUNGSBEREICH / ALLGEMEINES 1. Geltungsbereich / Allgemeines Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Gegenstand dieses Abschnitts ist die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme von Fassaden, Fenstern, Fenstertüren und Fensterelementen sowie von Türen, Türelementen und anderen Fassadenbauteilen unterschiedlicher Bauweisen, einschließlich Oberflächenbehandlung, Verglasung, Ausstattungskomponenten und sonstige Zusatzeinrichtungen. Folgende Kriterien sind besonders zu beachten: Ausgleich von Rohbautoleranzen.Ausgleich von elastischen und dauerhaften Verformungen des Rohbaus (z.B. Verkehrslast, Kriechen und Schwinden etc.).Ausgleich von thermischen Belastungen.Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie.Ausführbarkeit in Korrespondenz mit dem Baukörper, den Anschlüssen und angrenzenden Werkstoffen.Schnelle und sichere Montage.Standsichere Konstruktion.Hohe Lebensdauer und Ausführungsqualität. Zum Erreichen dieser Anforderungen wird ein hoher Fertigungs- und Ausführungsstandard gefordert. Besonderes Augenmerk ist auf die exakte Ausbildung der Bauteil- und Konstruktionsfugen und die saubere Ausbildung von bauphysikalisch richtigen, konstruktiven Fassadendetails zu legen.
TEIL 1: ZTV FASSADE: 1. GELTUNGSBEREICH / ALLGEMEINES
TEIL 1: ZTV FASSADE: NORMEN, VERORDNUNGEN Normen, Verordnungen, etc. Grundlage für die Ausführung der geschuldeten Leistungen sind alle gesetzlichen, insbesondere die baurechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, die Landesbauordnung Bayerns, die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsstättenrichtlinien, Vorschriften, Auflagen und Anordnungen der für die Durchführung der Leistungen zuständigen Behörden und behördenähnlichen Institutionen (z.B. TÜV, VdS etc.), in der jeweils neuesten Fassung.Es gelten alle einschlägigen technischen Vorschriften und Normen wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, Eurocodes, VDI/VDE-Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, Merkblätter, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsvorschriften der Hersteller und Zulieferer, die Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes und alle weiteren allgemein anerkannten Regeln der Technik jeweils in der aktuell gültigen Fassung.Es gelten weiterhin die Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und Produkthersteller und deren Prüfzeugnisse.
TEIL 1: ZTV FASSADE: NORMEN, VERORDNUNGEN
TEIL 1: ZTV FASSADE: PRÜFUNGEN UND NACHWEISE Statische Nachweise durch AN Die statischen Berechnungen aller zum Leistungsumfang gehörenden Konstruktionen (wie z.B. Profile, Konsolen, Dübel, Schweißnähte, Verbindungsmittel, Verankerungen etc.) einschließlich der Verglasungen sind eigenverantwortlich durchzuführen und dem Prüfstatiker in prüffähiger Form rechtzeitig zu übergeben. Die Kosten für die statischen Berechnungen sind einzurechnen.Die Überprüfung aller Lastannahmen liegt im Verantwortungsbereich des AN und ist vor Angebotsabgabe durchzuführen.Alle aus der evtl. Veränderung der Lastannahmen, während der Erstellung der firmeneigenen statischen Berechnungen führenden Mehraufwendungen und Konsequenzen sind im Angebotspreis enthalten.Der Standsicherheitsnachweis ist gemäß DIN / DIN EN und EC zu führen. Das Verfahren ist vor Erstellung nochmals mit dem Prüfstatiker abzustimmen.Die aerodynamischen Innendruckbeiwerte für die innenliegende Luftschicht einer so weit vorhandenen mehrschaligen Fassade sind zu beachten.Die Fenster- und Fassadenkonstruktionen einschließlich der Verbindungselemente müssen ihre Eigenlasten sowie alle auf sie einwirkenden Lasten/Kräfte aufnehmen und an das Tragwerk des Baukörpers abgeben können.Die statisch beanspruchten Bauteile sind so zu bemessen, dass die zulässigen Spannungen für die entsprechenden Materialien und die zulässigen Durchbiegungen bei Maximalbelastung nicht überschritten werden.Nach Auftragserteilung sind für die nachweispflichtigen Bauteile umgehend prüfbare Festigkeitsnachweise einschl. Verankerung und Einführung der Kräfte in den Rohbau abzugeben.Unter Zugrundelegung des ungünstigsten Lastfalles dürfen Profile zwischen zwei Auflagerpunkten keine größere Durchbiegung als max. f = I/200 oder max. 8 mm, bzw. in Abstimmung mit der Glasindustrie 15 mm, bezogen auf die jeweilige Scheibenkantenlänge, aufweisen.Bei Verwendung von Sondergläsern kann vom Glashersteller eine andere zulässige Durchbiegung gefordert werden. Solche Forderungen sind immer einzuhalten.Bei schubfesten Verbundprofilen ist der statische Nachweis auf Stabilität und Durchbiegung (Temperaturlastfall eingeschlossen) zu führen.Bei unklaren Situationen ist eine enge eigenverantwortliche Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und dem Prüfstatiker erforderlich.Bei VSG - Verglasungen mit schubfesten Folien, die noch keine bauaufsichtliche Zulassung haben, ist bei Ansatz des Verbundes eine ZiE erforderlich. Nachweise Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand durch AN Bauteil-Prüfungen für außerhalb der Systemprüfung liegenden Fenster- bzw. Fassadenelemente sind frühzeitig im Prüfstand eines anerkannten neutralen nationalen Institutes durchzuführen. Die Einhaltung der geforderten Werte ist nachzuweisen.Alternativ kann nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG die Prüfung unter Aufsicht eines neutralen anerkannten Sachverständigen auf einem AN-werkseigenen Prüfstand durchgeführt und dokumentiert werden. Nachweise Schallschutz durch AN Der Nachweis ist bereits im Zuge der Werkplanung durch Vorlage von System-Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten Güteprüfstelle für Schallschutz im Hochbau zu erbringen.Fenster-, und/oder Fassadenelemente, die außerhalb der Systemprüfungen liegen, sind frühzeitig im Prüfstand eines anerkannten neutralen nationalen Prüfinstituts zu prüfen. Die Einhaltung der Werte ist durch Prüfprotokolle nachzuweisen.Die wesentlichen Fassadenbereiche sind durch eine anerkannte Prüfstelle eine Schallschutzmessung durchzuführen, um die geforderten Werte am Bau im eingebauten Zustand nachzuweisen. Die Benennung der zu messenden Fassadenbereiche wird durch den AG im Zuge der Baumaßnahme festgelegt. Nachweise der Wärmeschutz-Anforderungen durch AN Nachzuweisen ist insbesondere die Einhaltung der in dem Bauteilkatalog bzw. EnEV-Nachweis vorgegebenen U-Werte, dabei zählt die höherwertige Anforderung.Die geforderten U-Werte und g-Werte für die Rahmenprofile, Verglasung einschl. Randverbund, Paneele etc. zur Einhaltung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes sind durch Prüfzeugnisse und / oder entsprechende Berechnungen zu belegen und in allen Fassadenbereichen differenziert einzuhalten.Beim Anschluss von Fenster- und Fassadenelementen an angrenzende Bauteile sind die Forderungen gem. DIN 4108 Beiblatt 2 und DIN 4108-7 zu beachten. Weichen Baukörperanschlüsse von den Vorgaben ab, ist die Erfüllung dieser Forderungen durch Isothermenverlaufs-Berechnung nachzuweisen. Die Forderungen der DIN 4108 sind zu berücksichtigen.Wärmebrückenberechnungen sind nachzuweisen.Nachweise sind auf Anforderung für alle Anschlüsse von Fenster- und Fassadenelementen sowie für geometrische Wärmebrücken und Durchdringungen der Wärmedämmebene (z.B. durch Konsolen und Unterkonstruktionen, Geländeranschlüsse, Vorhangfassaden, etc.) im Bereich von hinterlüfteten Fassaden durch den AN zu führen.Sofern vorhanden sind die U-Werte auch für alle opaken Bauteile nachzuweisen.Auf Anforderung sind sämtliche Nachweise / Berechnungen durch ein neutrales Prüfinstitut, z.B. IFT Rosenheim bzw. Gutachter o.ä. zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.Es sind die geforderten Werte für alle Fenster- bzw. Fassadentypen durch Berechnungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist als leicht nachvollziehbares Dokument mit Bezug auf aktuelle Ansichten, Typenübersichten auf Basis der Werk- und Montageplanung zu erstellen. Zustimmungen im Einzelfall / Bauteilversuche Soweit für die zu liefernden Bauarten, Stoffe und Bauteile keine Normen vorhanden sind oder diese nicht im ausreichenden Maße geregelt sind, hat der AN vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder durch Zustimmung im Einzelfall nachzuweisen.Die Zustimmung im Einzelfall für nicht zugelassene bzw. nicht geregelte Bauprodukte in betroffenen Bauteilen ist vom AN eigenständig zu betreiben und kostenmäßig einschl. aller anfallenden Gebühren zu tragen.Die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen inkl. dafür erforderlicher Bauteilversuche, gutachterlicher Stellungnahmen etc. zum Antrag für alle Zustimmungen im Einzelfall hat rechtzeitig zu erfolgen und ist dem AG unaufgefordert vorzulegen. Das Einreichen bei der zuständigen Behörde erfolgt durch den AN.Der zeitliche Vorlauf ist zu berücksichtigen.Die Beantragung für die Zustimmungen im Einzelfall, Bauteilversuche etc. ist unmittelbar nach Auftragserteilung nachzuweisen. Die erteilte Zustimmung ist vor Einbau der entsprechenden Bauteile vorzulegen.Im Vorfeld sind Abstimmungsgespräche mit der obersten Baubehörde (Ministerium) zu führen. Der zeitliche Vorlauf für diese Maßnahmen ist zu berücksichtigen. CE-Kennzeichnung Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß Bauproduktenrichtlinie mit dem EG-Konformitätszeichen gekennzeichnet sein.Neben dem CE-Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben:Name und Kennung des HerstellersAngaben zu den Produktmerkmalen, ggfs. gemäß technischen Spezifikationendas HerstellungsjahrSymbol der eingeschalteten ÜberwachungsstelleNummer des EG-KonformitätszertifikatsDie CE-Kennzeichnung für Vorhangfassaden, Fenster und Außentüren und die damit verbundenen durchzuführenden Prüfungen werden durch eine zertifizierte Stelle z.B. IFT Rosenheim o.ä. durchgeführt und sind in den Preisen zu berücksichtigen.
TEIL 1: ZTV FASSADE: PRÜFUNGEN UND NACHWEISE
TEIL 1: ZTV FASSADE: WERKPLANUNG Werkplanung Nach Auftragserteilung werden vom AN folgende Planunterlagen (als pdf und dwg) gefertigt und rechtzeitig zur Genehmigung eingereicht: Führen einer Planliste aus der Plan-Nr. nach Doku-Richtlinien, Erstelldatum, Inhalt, Änderungsindex, Freigabedaten (z.B. AG, Architekt, Fachingenieur) sowie sonstige Bemerkungen zu ersehen sind. Die ergänzten Planlisten sind den Genehmigungszeichnungen jeweils beizufügen.Positionspläne (nach Abstimmung mit dem Architekten und AG) für alle Fassadenseiten im Maßstab 1:100. Sollte eine Elementnummerierung des Architekten vorhanden sein, ist diese zu übernehmen. Die Elementnummerierung ist bis zur Fertigstellung der Leistung beizubehalten.Fensterliste mit allen wesentlichen Gestaltungs- und Ausstattungsmerkmalen der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente.Türliste mit allen wesentlichen Gestaltungs- und Ausstattungsmerkmalen der Türen.Detaillierende Übersichtszeichnungen im Maßstab 1:20, 1:10 oder 1:5.Sämtliche für die endgültige Detailklärung, Prüfung, Herstellung (Fertigung und Zusammenbau) sowie für den Einbau erforderliche Detailzeichnungen (Werkstatt- und Montageplanung) bis zum Maßstab 1:1, mit Darstellung sämtlicher zur Leistung des AN gehörender Bauteile sowie Darstellung der flankierenden Bauteile.Glastypenliste mit zugehöriger Übersicht.Beschreibungen, Berechnungen, Produktunterlagen wie z.B. Prüfzeugnisse, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Datenblätter, etc., für sämtliche zur Leistung des AN gehörenden Bauteile.Ggfs. erforderliche Zulassungen/ Zustimmungen im Einzelfall.Sämtliche Unterlagen der geforderten, erforderlichen Nachweise insb. der Standsicherheit, des Windwiderstandes, der Schlagregendichtigkeit und Fugendurchlässigkeit, des Wärmeschutzes, des Feuchteschutzes, des sommerlichen Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der mechanischen Festigkeit und des Einbruchschutzes.Sämtliche Unterlagen für evtl. benötigte behördliche Genehmigungen.Die Unterlagen sind nach Bauteilen geordnet und sortiert 3-fach in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis inkl. Planliste als Papierunterlage zu übergeben sowie zusätzlich als Dateien in den Formaten pdf und dwg und bei den Berechnungen / Beschreibungen in xls oder doc bzw. in einem vergleichbaren Format. Übergabe auf Datenträger oder auf Planserver des AG nach Wahl des AG.
TEIL 1: ZTV FASSADE: WERKPLANUNG
TEIL 1: ZTV FASSADE: AUFMASS Aufmaß Sämtliche Elemente sind - unter Beachtung der nachfolgend genannten möglichen Einschränkungen - nach vom AN durchzuführenden örtlichem Aufmaß zu fertigen und zu montieren.Aufmaße sind zu dokumentieren und fließen in die Werkstattplanung ein.Der AG behält sich vor, einzelne Elemente - sofern sie nicht rechtzeitig gemessen werden können - nach theoretischem Maß fertigen zu lassen. Es obliegt dem AN, rechtzeitig und eigenverantwortlich die Zeiträume für ein Aufmaß zu bestimmen und bei nicht zeitgerechter Aufmaßmöglichkeit den AG darüber zu informieren, dass Elemente nach theoretischem Maß gefertigt werden.Dazu hat der AN das in den Plänen dargestellt Rohbaumaß zu beachten. Für die Fenster, Fenstertüren, Fensterelemente und Türen sind Circa-Rohbaulichtmaße angegeben. Die Einzelabmessungen der jeweiligen Konstruktionen ergeben sich aus o.g. Maßen unter den vom AN zu berücksichtigenden erforderlichen Toleranzaufnahmemaße und Maße aus Bauteilverformungen sowie unter Berücksichtigung der Baukörperanschlussdetails. Diese sind vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln und zu berücksichtigen.Innere und äußere Anschlüsse sind nach Aufmaß zu fertigen.
TEIL 1: ZTV FASSADE: AUFMASS
TEIL 1: ZTV FASSADE: TOLERANZEN, BAUTEILVERFORMUNGEN Toleranzen, Bauteilverformungen Für alle herzustellenden Leistungen sind die Toleranzen gemäß DIN 18202 und 18203 gefordert.Die den angrenzenden Gewerken zustehenden Toleranzen sind zu berücksichtigen und müssen aufgenommen werden können. Ebenso müssen Längenänderungen aus Temperatur (im Temperaturbereich von -20°C bis +80°C), aus Bauteilverformungen und Belastungen zwängungsfrei aufgenommen werden können.Auf Fenster- und Türkonstruktionen dürfen keine außerplanmäßigen Lasten aus anderen Bauteilen einwirken.Alle Befestigungsmittel am Rohbau sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich möglich ist. Die Justierung der Unterkonstruktion muss in drei Richtungen möglich sein.Materialausdehnungen /-verkürzungen sind durch eine geeignete konstruktive Ausbildung so zu gestalten, dass keine Knack-, Pfeif- oder anderen Geräusche entstehen.
TEIL 1: ZTV FASSADE: TOLERANZEN, BAUTEILVERFORMUNGEN
TEIL 1: ZTV FASSADE: DOKUMENTATION Dokumentation Rechtzeitig vor der rechtsgeschäftlichen Abnahme sind die durch den AN für sein Gewerk zu erstellenden Dokumentations- unterlagen in Papier-, sowie in digitaler Form zu übergeben. Diese umfassen neben den baurechtlich erforderlichen Unterlagen u.a.: Freigegebene Werk- und MontageplanungSämtliche statischen Nachweise mit Freigabevermerk des PrüfingenieursSämtliche Prüfzeugnisse und Nachweise bzgl. Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz, Schlagregendichtigkeit und FugendurchlässigkeitProduktunterlagen zur CE-KennzeichnungGgfs. notwendige Zustimmungen im Einzelfall, TÜV- Bescheinigungen, sonstige Prüfbescheinigungen und Prüfbücher für sicherheitsrelevante BauteileStatische BerechnungenGlaslistenProduktlisten eingebauter Komponenten wie Beschläge, Griffe etc.Falls zur Ausführung gekommen Übersicht Lage und Ausführung der GerüstankerDokumentation von Sicherheitsanalysen / RisikoanalysenDetailliertes Wartungs- und Instandhaltungskonzept für die jeweiligen Bauteile/ElementeWartungsverträgeBedienungsanleitungen und PflegeanleitungenEinweisungsprotokolle
TEIL 1: ZTV FASSADE: DOKUMENTATION
TEIL 2: ZTV FASSADE: 2. BAUSTOFFE / BAUTEILE, ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN 2. Baustoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Allgemeine Anforderungen Die Abmessungen der einzelnen Fenster-, Tür- und Fassadenelemente, alle weiteren Bauteile sowie die Profilierung der Konstruktionen sind in der als Anlage beigefügten Planunterlagen des Architekten ersichtlich. Das Anarbeiten der Fassadenkonstruktion an den Rohbau ist einzukalkulieren.Die Konstruktionen sind jeweils für die geplanten Sonnenschutz- (und ggfs. Blendschutz-) anlagen vorzurichten. Alle inneren und äußeren Anschlussprofile bzw. Bleche, alle Verankerungen und Befestigungsmaterialien sowie alle erforderlichen Nebenleistungen gehören zur Leistung. Die Sonnen- und Blendschutzanlagen sind gesondert in den entsprechenden Leistungsbereichen/Titeln aufgeführt und sind dort zu kalkulieren.Da bei Durchbiegung eines mehrschichtigen Querschnittes zwangsweise Verschiebungen zwischen den einzelnen Schichten erfolgen, sind zur Vermeidung von Geräuschen entsprechende Gleitschichten einzufügen.Bei Profilen, die der Dilatation unterliegen und die auf Gleitschichten gleiten, sind scharfe Kanten zu vermeiden, zumal durch Montageungenauigkeiten oder durch Baukörperverformungen die Profile nicht mehr vollflächig, sondern teilweise nur im Bereich der Kanten aufliegen.Die Auswirkungen von Baukörperbewegungen, oft überlagert mit Folgen von Dilatationsbewegungen und Montageungenauigkeiten, bringen Verkantungen mit sich, die Ursache einer Geräuschbildung mangels ungestörter Bewegungsfreiheit sein können. Genannte Erscheinungen machen es erforderlich, die Gleitschichten und Anschlüsse gelenkartig so auszubilden, dass einerseits die in den Dichtigkeitsebenen stattfindenden Verschiebungsbewegungen störungsfrei aufgenommen werden können und andererseits aber auch der Winkel sich gegeneinander verschiebender Querschnitte ausreichend veränderbar ist, ohne dass es zu Störungen und Beschädigungen kommt. Knack- und Pfeifgeräusche müssen ausgeschlossen werden.Bei sämtlichen Fassadenkonstruktionen sind geeignete Maßnahmen zum Insekten- und Kleintierschutz einzuplanen und mit einzukalkulieren.
TEIL 2: ZTV FASSADE: 2. BAUSTOFFE / BAUTEILE, ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
TEIL 2: ZTV FASSADE: BAUSTATISCHE ANFORDERUNGEN Baustatische Anforderungen Die Fenster- und Fassadenkonstruktionen müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierfür sind vom AN eigenverantwortlich die entstehenden Beanspruchungen aus:Eigenlast,Windlast,Klimalast,Horizontallast / Anpralllast,sonstigen Lasten, z.B. gem. örtlich geltender Vorschriften unter Beachtung des Gebäudetyps, der Gebäudelage, der Gebäudehöhe und der Gebäudeform objektbezogen zu ermitteln und statisch nachzuweisen. Die ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" sowie die DIN 1991-1-1 - "Einwirkungen auf Tragwerke" sind zu berücksichtigen.Der Standsicherheitsnachweis ist gemäß DIN / EN zu führen.Unter Zugrundelegung des ungünstigsten Lastfalls dürfen Profile zwischen zwei Auflagerpunkten keine größere Durchbiegung als f = l/300, jedoch maximal 7 mm bezogen auf die jeweilige Scheiben-Kantenlänge aufweisen. Erfordern die verwendeten Scheiben geringere Durchbiegungen, so sind diese maßgeblich.Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der DIN 18008 zu bemessen. Für Fenster, die gegen Absturz sichern, gilt die DIN 18008-4.Bei geklebten und punktgehaltenen Systemen oder bei Abweichungen von DIN 18008-2 oder DIN 18008-4 ist ein bauaufsichtlich anerkannter Nachweis vor der Ausführung vorzulegen. Ebenso ist eine Fertigungsüberwachung des angebotenen Systems vor Ausführung nachzuweisen. Für geklebte Fensterflügel mit ausreichender Glashaltefunktion durch den Rahmen ist ein Eignungsnachweis einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen.Freitragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und Blendrahmen etc., z.B. im Bereich von Sonnenschutzanlagen oder Rollläden, müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser Teile unter vorgegebener Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit führt.Die prüffähigen statischen Berechnungen sind vom AN rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen und beim Prüfstatiker einzureichen. Für den Prüfstatiker sind mindestens zu fertigen:Übersichtszeichnung / Positionspläneausführliche Konstruktionsbeschreibung mit Zusammenstellung aller zur Verwendung kommender statischer BauteileMontagebeschreibung(en)statische Berechnungen, inkl. Glasstatik (insb. bei absturzsichernden Verglasungen, Überkopfverglasungen, etc.), Glasdickenbemessung und Nachweis der Befestigungselementemaßgebliche DetailpläneZulassungen, Prüfzeugnisseggfs. Unterlagen zu Zustimmungen im EinzelfallFür den Prüfdurchlauf beim Prüfstatiker ist bei vollständiger und fachgerechter Prüfunterlage ein auskömmlicher Zeitraum von mindestens 4 Wochen zu berücksichtigen.Die Kosten für die Erstprüfung der Elemente, die vom Prüfstatiker des AG geprüft werden müssen, gehen zu Lasten des AG (Ausnahme: sämtliche Prüfungen für Zustimmungen im Einzelfall sind komplett durch den AN zu tragen). Sämtliche sonstige Prüfungen, die der AN zu vertreten hat, gehen zu Lasten des AN.
TEIL 2: ZTV FASSADE: BAUSTATISCHE ANFORDERUNGEN
TEIL 2: ZTV FASSADE: BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN Bauphysikalische Anforderungen Die Fenster- und Fassadenanlagen sind nur in thermisch entkoppelter Form anzubieten.Die Entkoppelung von Aluminium-Profilkonstruktionen ist aus alterungsbeständigen Kunststoff-Einlagen (Polyamid, Polythermid) herzustellen.Die Außenwand ist so aufzubauen, dass die neuesten konstruktiven, bauchemischen und bauphysikalischen Erkenntnisse voll berücksichtigt sind. Wärmeschutz Für die Anforderung an den Wärmeschutz der Fenster, Fensterelemente, Türen und Fassaden gilt die Einzelbauteilanforderung entsprechend der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV. Die Angaben im Wärmeschutznachweis und im Bauteilkatalog sind zu beachten.Die Einhaltung der Werte ist vom AN nachzuweisen. Ausstopfungen im Anschlussbereich mit Mineralwolle mind. WLG 030, nicht brennbar A1. Schallschutz Die Anforderungen an den Schallschutz sind im Einzelnen dem Nachweis des baulichen Schallschutzes sowie den beiliegenden Unterlagen zum Schall- und Wärmeschutz zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DIN 4109 und der VDI-Richtlinie 2719.Die Baukörperanschlüsse müssen entsprechend den Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster ausgebildet werden und die erforderlichen R`w-Werte aufweisen. Für die umlaufenden Anschlussfugen sind eine vollständige Verfüllung aller Hohlräume und eine umlaufend luftundurchlässige Anschlussfugenausbildung bindend vorgeschrieben.Horizontal oder schräg angeordnete, der Bewitterung ausgesetzte Bleche (z.B. Außenfensterbänke, horizontale Abdeckungen) sind zu entdröhnen. Dazu wird eine rückseitige Antidröhnbeschichtung von ca. 2/3 der gesamten Fläche gefordert. Aufgeklebte Antidröhnmaßnahmen sind nicht zugelassen.Fensterbänke sind grundsätzlich wärmegedämmt auszuführen. Schlagregensicherheit Die Schlagregendichtheit muss nach DIN EN 1027 geprüft und nach DIN EN 12208 klassifiziert sein. Die Konstruktion der Fenster, Fensterelemente und Türen muss einen dauerhaft dichten Raumabschluss gewährleisten. Fugendurchlässigkeit Fugendurchlässigkeit muss nach DIN EN 1026 geprüft und nach DIN EN 12207 klassifiziert sein.Bauanschlüsse gemäß DIN 4108-2. Windwiderstandsfähigkeit Die Windwiderstandsfähigkeit wird nach DIN EN 12210 klassifiziert und nach DIN EN 12211 geprüft. Für die Windwiderstandsfähigkeit sind die Anforderungen der ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu berücksichtigen. Brandschutz Das beiliegende Brandschutzkonzept ist zu berücksichtigen. Die Ausbildung von erforderlichen Brandriegeln in der Fassade ist frühzeitig mit dem Brandschutzsachverständigen abzustimmen. Gleiches gilt für die Brandüberschlagsbereiche zu benachbarten Gebäuden bzw. in Gebäudeinnenecken. Feuchteschutz Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit sind sicherzustellen und nachzuweisen.Durchdringungen der thermischen Trennebene der Fassade sind ausreichend thermisch zu entkoppeln. Sommerlicher Wärmeschutz Für den sommerlichen Wärmeschutz gelten die Anforderungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung EnEV und der DIN 4108-2.Die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes ist vom AN im Rahmen der Werkplanung nachzuweisen und bei der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen.
TEIL 2: ZTV FASSADE: BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN
TEIL 2: ZTV FASSADE: MECHANISCHE FESTIGKEIT Mechanische Festigkeit Gemäß DIN EN 12400 wird für die Dauerfunktion die höchste Klasse gefordert.Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 nach Erfordernis. Bemessung erfolgt durch den AN.Die Einhaltung der Anforderungen ist vom AN nachzuweisen.
TEIL 2: ZTV FASSADE: MECHANISCHE FESTIGKEIT
TEIL 2: ZTV FASSADE: EINBRUCHHEMMUNG Einbruchhemmung Die Anforderungen zur Einbruchhemmung für sämtliche Fenster, Fenstertüren, Türen und Fassaden sind den Planunterlagen zu entnehmen.Sofern nichts angegeben ist, gilt für Fassaden, die ebenerdig bzw. über benachbarte Dachflächen direkt erreichbar sind, die Widerstandsklasse RC2 (WK2)nach DIN EN 1627 gefordert.Es dürfen nur geprüfte Bauteile mit entsprechenden gültigen Prüfzeugnissen eingebaut werden, die Eignung der zur Anwendung kommenden Gläser ist mit einem gültigen Prüfzeugnis nach DIN EN 356 bzw. DIN EN 1063 nachzuweisen. Die Eignung ist durch Vorlage eines Klassifizierungsberichtes einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau nach der Montageanleitung des Fensterherstellers ist durch die Vorlage einer entsprechenden Montagebescheinigung nachzuweisen.Dies ist insb. auch bei der Wahl der Beschläge, Drückergarnituren, Schlössern etc. zu beachten und entsprechend vorzusehen.
TEIL 2: ZTV FASSADE: EINBRUCHHEMMUNG
TEIL 2: ZTV FASSADE: WERKSTOFFE Werkstoffe Stahl Alle Stahlteile haben, sofern nichts anderes in den Unterlagen angegeben ist, mind. Stahlqualität S23.Die Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt (stückverzinkt) werden.Alle anderen Stahlteile müssen mind. einen einfachen Korrosionsschutz enthalten.Er muss mit Zinkauflagen gemäß DIN EN ISO 14713-1 ausgeführt werden.Die Oberfläche der später im Sichtbereich liegenden, feuerverzinkten Stahlbauteile ist für eine Farbbeschichtung vorzubereiten. Die sichtbaren Stahlbauteile sind zu beschichten (Duplex-System), Farbton nach Bemusterung / Wahl des AG.Lokale Beschädigungen der Zinküberzüge sind gemäß DIN EN ISO 1461 auszubessern.Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre ausgesetzt sind, sind aus nichtrostendem Stahl der Werkstoff-Nr. 1.4401 zu fertigen. Bleche Sofern in den vorliegenden Planunterlagen nicht anders geregelt gilt für sämtliche Bleche: Blechdicke mind. 3mm, so dass keine Verwerfungen und Ausbeulungen entstehen.Aufschweißbolzen, etc. dürfen sich nicht abzeichnen. Verbindungselemente Verbindungselemente wie Beschläge, Schrauben, Bolzen o.ä. müssen mind. korrosionsgeschützt sein. Bei Feuchtebelastung müssen sie aus nichtrostendem Stahl der Werkstoff-Nr. 1.4401 bestehen.Es sind grundsätzlich einheitliche Schrauben (Schlitz-, Torx- oder Kreuzschlitzschrauben) zu verwenden.Alle sichtbaren Schrauben sind flächenbündig mit dem verschraubten Material einzubauen.Alle sichtbaren Schweißverbindungen sind plan und geschliffen auszuführen. Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. Dichtstoffe Bei der Wahl der Dichtstoffe ist darauf zu achten, dass nach dem neuesten Stand der Technik, die für den jeweiligen Anwendungszweck am besten geeigneten Stoffe in richtiger Zusammensetzung und in richtigem Aufbauschema eingesetzt werden.Es ist zu unterscheiden zwischen Dichtstoffen, die unter Druck dichten, und solchen, die reine Versiegelungsaufgaben erfüllen, sowie zwischen Dichtstoffen, die Material und Konstruktionskombinationen zu dichten haben. Ferner sind hier Stoffe einzuordnen, die neben dichtenden Aufgaben die Funktion von Gleitschichten und Kontaktsperren übernehmen.Alle verwendeten Dichtbahnen- und Stoffe müssen mit den Materialien der angrenzenden Gewerke verträglich und abgestimmt sein. Druckdichtungen Druckdichtungen sind i.d.R. bei der Verglasung vorgesehen. Es sind grundsätzlich Dichtungsprofile aus EPDK (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk) oder Chloroprene einzusetzen.Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften der DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen.Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein.Die zur Verwendung kommenden Dichtstoffe müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen und UV-Licht ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein.Äußere Glasdichtungen von Rahmenkonstruktionen (Fenstersysteme) und Mitteldichtungen sind als eckvulkanisierte Dichtungsrahmen auszuführen. Bei Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind die inneren Dichtungen mit vulkanisierten Eckstücken auszuführen.Es ist Sache des AN, in Verbindung mit der Glasindustrie und dem Hersteller der Dichtprofile sowie unter Beachtung der gewählten Elementkonstruktion jenen Anpressdruck zu ermitteln, welcher bei ausreichender Komprimierung der Dichtungsleisten eine absolute Dichtigkeit unter Berücksichtigung der zu erwartenden Formänderungen sowie der Beanspruchung der Fassade, z.B. durch Wind und Reinigungsgeräte gewährleistet.Die Shorehärte der Dichtungsleisten ist in Verbindung mit dem Anpressdruck festzulegen.Die Dichtungsleisten müssen mit mindestens vier Dichtungslippen versehen sein. Versiegelungen am Baukörper Hier sind elastische Massen auf zweikomponentiger Polysulfid-Basis (Thiokol) vorzusehen. Die Zusammensetzung der Dichtmassen hat so zu erfolgen, dass je nach Fugenbreite und zu erwartenden Fugenbewegungen weder eine Rissbildung beim Material (Undichtigkeitskapillaren), noch ein Abriss an den Flanken (Flankenhaftung) erfolgen kann, so dass eine absolute unterhaltsfreie und langlebige Dichtung erreicht wird.Das Fugenverhältnis zwischen Fugenbreite und Fugentiefe ist zu beachten. Eine sog. Dreiflankenhaftung ist nicht zulässig. Der Flankenbehandlung (Entfetten, Entstauben, Entfernen z.B. von evtl. Walzhaut, Zementfilmen etc.) ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Arbeiten sind mit größter Sorgfalt einschließlich der erforderlichen Blindstopfungen und Voranstriche durchzuführen. Dichtung zwischen Rahmen und Flügel Das Fenstersystem ist mit einer elastischen Mitteldichtung auszurüsten. Die Gehrungen der Mitteldichtung sind durch Vulkanisation (Dichtungsrahmen) miteinander zu verbinden. Sämtliche Türen sind mit doppelten, elastischen Lippendichtungen herzustellen. Flügeldichtung Aufschlagende Flügel sind mit einer elastischen inneren Anschlagdichtung auszuführen. Dichtbahnen für Bauwerksanschlüsse Innere Bauwerksabschlüsse:Wasserdampfundurchlässige elastische auf II R-Synthese-Kautschuk Basis nach DIN hergestellte Dichtungsbahnen.Resistenz gegen chemische und mechanische Einflüsse.Neutrales Verhalten gegen Wärmedämmstoffe.Ozonbeständigkeit nach DIN ISO 1431-1: keine Risse.Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl nach Erfordernis.Die Dichtungsbahnen müssen geeignet und zugelassen für das Überputzen bzw. Überspachteln sein. Die Nachweise sind vorzulegen. Äußere BauwerksanschlüsseWasserdampfdurchlässige elastische aus EPDM-Kautschuk nach DIN hergestellte Dichtungsbahn.Materialdicke nach Erfordernis.Dehnfähigkeit von - 40 °C bis + 100 °C.Bitumenverträglich.Ozon und UV-beständig.Resistenz gegen chemische und mechanische Einflüsse.Neutrales Verhalten gegen Wärmedämmstoffe.Ozonbeständigkeit nach DIN ISO 1431-1: keine Risse.Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl nach Erfordernis.Die Verträglichkeit mit der bituminösen Sockelabdichtung der Außenwände muss zwingend im Vorfeld der Ausführung nachgewiesen werden. Versiegelungen zwischen Gläsern Für die Abdichtung bei Konstruktionen mit Glasstoß sind neutral aushärtende Einkomponenten-Silikondichtmassen vorzusehen. Die Verglasungsrichtlinien sind zu beachten. Glas Für die Verglasung der Fenster- und Fassadenelemente sind Isoliergläser gem. der Planunterlagen, U-Werte gem. Wärmeschutznachweis vorgesehen. Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der zu ermittelnden Belastungen und unter Berücksichtigung des geforderten Schalldämmmaßes zu ermitteln. Besonders zu beachten ist, dass die Auflagerpunkte der Scheiben bei den Fensterrahmen möglichst günstige, auf die Scheibenspannungen abgestellte Durchbiegungsverhältnisse erhalten.Alle Glasscheiben sind in der gleichen Ebene anzuordnen. Bei unterschiedlichen Glasdicken muss die Außenkante zwingend in einer Ebene liegen.Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz. Es sind entsprechende - zum System gehörende - auf die Glasdicke abgestimmte Falzbelüftungsstücke anzuordnen.Abweichende Glasarten gelten für gläserne Absturzsicherungen sowie Blindpaneele aus Glas. Hier gelten die Planunterlagen sowie die Ausführungsbeschreibungen. Wärmedämmung Baukörper-DämmungKunstharzgebundene, nicht verottende und durchgehend wasserabweisende Mineralwolldämmung mit und ohne außenseitiger dunkler Vlies-Kaschierung als Glaswolle, Materialeigenschaften gemäß DIN 4108-10, Brandschutzanforderungen und Wärmeleitfähigkeitsgruppe gem. Planunterlagen. Die Dämmstärken aller Bauteile, Bauanschlussbereiche sowie der Sonderdetails sind gem. den Angaben des Bauphysikers vorzusehen.Hydrophobiertes Material des Anwendungstyps "WAB", für Außendämmung der Wand hinter Bekleidung ohne Beschränkung der Gebäudehöhe geeignet.Verklebungen erfolgen punktweise mit zähplastischem Kunstharzkleber; die Sicherung erfolgt mit Edelstahl-Krallenplatten und Stiften jeweils in den Kreuzstößen sowie in der Mitte der Mineralwollmatten (5 Stück pro Quadratmeter) sofern vom Hersteller nicht anders vorgegeben. Die Fugen der Dämm-Matten sind dicht zu stoßen. BrandschutzdämmungKunstharzgebundene, nicht verrottende Mineralwolldämmung als Steinwolle, geeignet als Brandschutzdämmung, Materialeigenschaften nach DIN 4102.Baustoffklasse A1 nach DIN 4102, Wärmeleitfähigkeitsgruppe gem. Planunterlagen.Temperaturbeständigkeit und Rohdichte nach Erfordernis und Werkplanung des AN. Klebstoffe Für die flächige Verklebung von Gläsern untereinander (statische Verklebung) sind zweikomponentige Strucural Glazing Klebstoffe vorzusehen. Die Verglasungsrichtlinien sind zu beachten.
TEIL 2: ZTV FASSADE: WERKSTOFFE
TEIL 2: ZTV FASSADE: GLAS UND VERGLASUNG Glas und Verglasung Glaseinbau Festverglasungen sind so einzubauen wie Flügelverglasungen, dazu gehören auch sämtliche erforderlichen Druckausgleichsöffnungen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller müssen beachtet werden.Bei der Glasabdichtung mit Dichtstoffen gelten das IVD-Merkblatt Nr. 10 und die ift-Richtlinie VE-06/1 "Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern". Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachungen hat grundsätzlich nach dem gleichen System zu erfolgen. Glashalteleisten Glashalteleisten sind i.d.R. auf der Raumseite anzuordnen.Für die Befestigung der Glashalteleisten gelten DIN 18545-1 und 18545-3.Glashalteleisten müssen passgenau zugeschnitten sein. Eine dauerhaft dichte Anlage der Glasleisten an den Rahmenprofilen ist sicherzustellen. Gegebenenfalls ist ein zusätzliches Dichtungssystem innerhalb der Fuge vorzusehen.Werden Glashalteleisten auf der Außenseite angebracht, müssen die sich ergebenden Fugen gegen eindringende Feuchtigkeit abgedichtet werden.Wenn nicht anders in der Planung definiert, darf der Abstand der Befestigungsmittel 35 cm nicht überschreiten.Wenn nicht anders in der Planung definiert, ist vor den Ecken ein Mindestabstand von 5-10 cm einzuhalten.Wenn nicht anders in der Planung definiert, muss bei der Befestigung der Glashalteleisten mit Drahtstiften eine Mindestauflage von 14 mm sichergestellt werden.Bei versenkter Verstiftung sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen.Bei Befestigung mit Schrauben ist eine Mindestauflage von 12 mm erforderlich. Schraublöcher sind grundsätzlich ausreichend vorzubohren. Sonstige Anforderungen an Glas Die Verglasungen müssen neutral und nicht spiegelnd ausgeführt werden.Innerhalb eines Fensters muss die Glasoptik identisch sein. Dieses ist insbesondere bei solchen Fenstern zu beachten, die z.T. mit absturzsichernder Verglasung ausgeführt werden.Bei absturzsichernden Verglasungen sind - insb. bei Modellscheiben - erforderliche Zustimmungen im Einzelfall zu berücksichtigen und vom AN rechtzeitig zu beantragen und beizubringen, einschließlich sämtlicher Prüfungen und Gebühren.Zur Beurteilung der Gläser sind die "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" bzw. die "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas" zu beachten, in der aktuellen Fassung.Floatglas muss der DIN EN 572 entsprechen.ESG/TVG ist entsprechend der Anforderungen der Bauregelliste A Teil 1 - Heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas (ESG-H) mit durchgeführtem Heat-Soak-Test zu liefern. Die Durchführung des Heat-Soak-Tests ist mit entsprechenden Werksbescheinigungen / Ofenprotokollen zu bestätigen und vorzulegen.TVG muss DIN EN 1863-2 entsprechen und eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.VSG ist entsprechend der Anforderungen der Bauregelliste A Teil 1 zu liefern. Die geforderten Nachweise über die verwendeten Folien sind vorzulegen, die genaue Detailausbildung richtet sich nach Erfordernis der Beanspruchung.Freie Kanten sind nach DIN 1249-11 geschliffen und gesäumt auszuführen, Verklotzungskanten müssen plan sein.Die Glasscheiben und die Abstandhalter im Scheibenzwischenraum sind entsprechend den Anforderungen dauerhaft zu kennzeichnen. Für das Isolierglasprodukt ist ein Übereinstimmungsnachweis gemäß Bauregelliste A, Teil 1 vorzulegen.
TEIL 2: ZTV FASSADE: GLAS UND VERGLASUNG
TEIL 2: ZTV FASSADE: BESCHLÄGE Fenster- und Türbeschläge Sofern aus den vorliegenden Unterlagen keine Anforderung hervorgeht, gilt: Beschläge mit Rosette, Fenstergriff  RAL-geprüft, Kugelrastung zur sauberen spürbaren und hörbaren Positionierung des Fenstergriffs in 90 Grad Schritten, dauerhafter Gleichlauf. Im Erdgeschoss sind die Beschläge gem. RC2-Anforderung nach DIN EN 1627 zu berücksichtigen.Fabrikat nach Wahl und Bemusterung AG Die Beschläge müssen die Anforderungen der DIN EN 13126 erfüllen, den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein und zu dem gewählten Profilsystem passen.Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Bedienkräfte nach DIN EN 13115.Die verwendeten Werkstoffe sind korrosionsgeschützt bzw. bestehen aus nichtrostendem Material.Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Beschlagherstellers zu erfolgen.Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge und Beschlagteile.Grundsätzlich sind Einhandbeschläge auszuführen.Es sind Objektbeschläge namhafter Hersteller mit RAL-Gütezeichen zum Nachweis der Funktionsbeständigkeit zu verwenden.Sämtliche Beschlagsbefestigungen sind so zu konstruieren, dass ein Lösen, z.B. der Gewindeschrauben ausgeschlossen ist.Sämtliche Beschlagsteile sind verdeckt einzubauen.Bei Flügelbreiten über 120cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen.Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen.Als Zusatzeinrichtungen wie z.B. Flügelheber, Fehlbedienungssperren, Öffnungsbegrenzer, Drehsperren, abschließbare Griffe, Auflaufböcke, etc. sind gem. Erfordernis einzubauen.Bei elektrischen Bauteilen sind alle Zuleitungen zu Beschlägen und / oder sonstigen Ausstattungskomponenten (Melder, Kontakte, etc.) verdeckt und ohne Demontagen von Bauteilen nachfädelbar herzustellen.
TEIL 2: ZTV FASSADE: BESCHLÄGE
TEIL 2: ZTV FASSADE: AUSSENFENSTERBÄNKE Außenfensterbänke Fensterbänke sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Das Gefälle (ca. 5%) sowie ein ausreichender Fassadenüberstand (mind. 20mm) sind entsprechend zu planen und auszubilden.Sämtliche Fensterbänke sind mit unterseitigem Anti-Dröhn-Belag und Wärmedämmung auszuführen.Fensterbänke aus Metall müssen mit ausreichender Sicherheit mit rostfreien Befestigungsmitteln am Blendrahmen befestigt werden.Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äußeren Fensterebene um ca. 10 mm zurückspringen. Dazu ist das Blendrahmenprofil unten quer mit einem entsprechenden Falz zu versehen. Zwischen Fensterbankaufkantung und Blendrahmen ist ein Dichtungsprofil anzuordnen und die Verschraubungen sind abzudichten.Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbankaufkantung so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung erfolgen kann und kein Wasser zwischen Blendrahmen und Fensterbankaufkantung in die Konstruktion eindringen kann.Für die thermisch bedingten Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen.Die Fensterbänke aus Metall müssen mindestens alle 300 cm einen Dehnstoß erhalten.Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass im Stoßbereich eingedrungenes Wasser nach außen abgeleitet wird und Dehngeräusche weitgehend vermieden werden.Bei einer Ausladung von mehr als 15 cm sind im vorderen Abkantungsbereich zusätzliche Befestigungen direkt zum Baukörper vorzusehen und ca. 2/3 der Ausladungsfläche sind mit einer Antidröhnmasse zu beschichten.Die Fensterbänke aus Metall sind seitlich aufzukanten oder mit Endstücken zu versehen.Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längenänderung sind die Fensterbänke in diesem Bereich zum Baukörper abzudichten.Unterhalb der Fensterbänke ist eine Dichtungsbahn anzuordnen. Sie ist zusammen mit der Fensterbank am Fenster zu befestigen und wannenförmig auszubilden. Um einen Diffusionsstau zu vermeiden, ist die Dichtungsbahn im übrigen Bereich lose auf die Dämmung bzw. den Baukörper zu legen. Eine Hinterwanderung durch Niederschlagswasser ist dauerhaft zu vermeiden. Die senkrechte Abdichtung ist im Eckbereich aufzunehmen. Der seitliche Anschluss ist abzudichten und konstruktiv zu überdecken.Die Befestigung eines seilgeführten, außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt grundsätzlich an den Außenfensterbänken. Dies ist bei der Ausbildung und Dimensionierung zu berücksichtigen.
TEIL 2: ZTV FASSADE: AUSSENFENSTERBÄNKE
TEIL 3: ZTV FASSADE: 3. AUSFÜHRUNG, EINBAU 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren, Fensterelemente und Vorhangfassaden setzen eine dokumentierte Produktionskontrolle von den Ausgangsstoffen bis zum Endprodukt voraus.Für die Beurteilung der Bearbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695 "Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten". Die Vorlage des RAL-Gütezeichens ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnungen nachzuweisen. Nachweise über andere Formen der Gütesicherung sind sinngemäß zu führen. Einbau Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima zu berücksichtigen.Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind sowohl DIN 4108-2, DIN 4108-7 als auch die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage", herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren, zu beachten.Bei der Planung der Anschlussausbildungen sind die für das Gebäude maßgeblichen Klimadaten heranzuziehen.Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebene schimmelpilzkritische 13°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft.Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchten, bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
TEIL 3: ZTV FASSADE: 3. AUSFÜHRUNG, EINBAU
TEIL 3: ZTV FASSADE: LASTABTRAGUNG Lastabtragung in Fensterebene Die Kräfte in Fensterebene (Eigenlast) müssen über druckfeste Unterkonstruktionen, wie z.B. Tragklötze in das Bauwerk eingeleitet werden. Die Tragklötze sind in Richtung der Fensterebene so anzuordnen, dass sowohl die äußere als auch die innere Abdichtung ohne jede Unterbrechung vorgenommen werden kann.Bei mehrschaligen Wandsystemen, bei denen das Fenster in der Ebene der Wärmedämmung eingebaut wird, müssen diese Kräfte über Metallwinkel oder Konsolen in die statische Schichtzone der Außenwand eingeleitet werden.Dübel, Laschen, Verschraubungen u.ä. dürfen zur Abtragung der in Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet werden, wenn das Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt.
TEIL 3: ZTV FASSADE: LASTABTRAGUNG
TEIL 3: ZTV FASSADE: ABDICHTUNG AM BAUKÖRPER Abdichtung zum Baukörper Die Anschlussfugen der Elemente zum Baukörper müssen:raumseitig ausreichend luftdicht sein,im Zwischenraum vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt sein,außenseitig das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen verhindern.Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach außen möglich ist. Dieser Ausgleich wird sichergestellt, wenn die raumseitigen Dichtmaterialien einen höheren Diffusionswiderstand aufweisen als die auf der Außenseite, oder wenn außenseitig witterungsgeschützt angeordnete Druckausgleichsöffnungen vorgesehen werden.Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies gilt für die konstruktive Fugenausbildung ebenso wie für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs.Die Abdichtung der Anschlussfugen darf nur im begründeten Einzelfall mit spritzbaren Dichtungen erfolgen. In der Regel sind entsprechende Folien und Dichtbänder zu verwenden.Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden.Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG 1) einzusetzen.Dichtbänder der BG 2 dürfen nur geschützt vor direkter Bewitterung eingesetzt werden.Die Dichtbänder müssen dauerhaft UV-beständig sein.Für beide Abdichtungsmöglichkeiten müssen die Fugenflanken ausreichend parallel und eben sein. Ist das nicht der Fall, muss die Rohbau-Fugenflanke nach den Vorgaben der DIN 4108-7 nachgearbeitet werden. Die luftundurchlässige raumseitige Abdichtung und die Windsperre können eine Ebene bilden. Die Gesamtkonstruktion und die erforderliche Fugenbreite ergeben sich aus dem gewählten Anschluss- und Dichtsystem.
TEIL 3: ZTV FASSADE: ABDICHTUNG AM BAUKÖRPER
TEIL 3: ZTV FASSADE: DICHTSYSTEM Dichtsystem Gehört zum gewählten Dichtsystem im begründeten Einzelfall (siehe oben) eine Abdichtung mit spritzbarem Dichtstoff, gelten weiter DIN 18540 und DIN 18545. Eine Zweiflankenhaftung ist durch den Einsatz von geschlossenzelligem, nicht wassersaugenden Hinterfüllmaterial sicherzustellen. Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind enthalten im IVD-Merkblatt Nr.9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung".Beim Einsatz von imprägnierten Fugendichtbändern aus Polyurethan-Weichschaumstoff sind in jedem Fall die Herstellerangaben, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad zu beachten. Die Schlagregendichtigkeit der Fugenbänder ist durch Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen.Bei der Abdichtung der Fenster mit Bauabdichtungsbahnen gilt DIN 18195, sofern vom AG keine anderen Vorgaben formuliert wurden.Sie müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein.Die bauphysikalischen Grundlagen für die Anwendung von diffusionsoffenen und dampfdichten Bauabdichtungsbahnen sind zu beachten.Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktion sind Bauabdichtungsbahnen in beiden Anschlussbereichen zusätzlich mechanisch zu sichern, sofern sie nicht aus bauphysikalischen Gründen freihängend angebracht werden müssen.Für andere Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen" nachgewiesen werden.Die innenliegenden Dichtungsbahnen sind geeignet und zugelassen für das Überputzen auszuführen. Die Nachweise sind vorzulegen.
TEIL 3: ZTV FASSADE: DICHTSYSTEM
TEIL 3: ZTV FASSADE: SCHWELLENAUSBILDUNG Schwellenausbildung Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Niederschlagswasser und aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden.Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet wird.Die Schwellenausbildung ist aus einem mind. 2 mm dicken rutschhemmenden Edelstahlblech, mehrfach gekantet, auf die jeweilige gesamte Türpfostentiefe herzustellen. Struktur nach Angabe des AG. bzw. nach dem mit dem AG abgestimmten Material- und Farbkonzept.Die Begehbarkeit der angrenzenden Bauteile muss dabei sichergestellt sein. Schwellenhöhen sind zu beachten.
TEIL 3: ZTV FASSADE: SCHWELLENAUSBILDUNG
TEIL 3: ZTV FASSADE: EINBAU VON SONNENSCHUTZANLAGEN Einbau von Sonnenschutzanlagen Gegenstand ist die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme von elektrisch betriebenen, schienengeführten, außenliegenden Sonnenschutzanlagen einschließlich der motorischen Antriebe und Steuereinheiten. Nachweis der Prüfung der Elemente nach DIN EN 13561.Die angebotenen Produkte müssen nach DIN EN 13120. (Innenliegender-Sonnenschutz) bzw. nach DIN EN 13659 (außenliegender Sonnenschutz) geprüft und gekennzeichnet sein. Produkte ohne diese Kennzeichnung sind nicht zugelassen.Eine aktuelle Konformitätserklärung ist dem Angebot beizufügen. Weiterhin gelten folgende Hinweise: Durch den Einbau von Sonnenschutzanlagen darf die Standsicherheit des Fensters nicht beeinträchtigt werden.Falls wegen der Sonnenschutzanlagen eine erforderliche Befestigung des oberen Blendrahmens nicht möglich ist, muss der Blendrahmen entsprechend der Fensterbreite durch geeignete Maßnahmen (z.B. Stahlprofilaussteifung) standsicher ausgebildet werden.Bei weitgespannten Anlagen ist der Einsatz tragender, demontierbarer Konsolen o.ä. erforderlich.Sind von innen erreichbare Revisionsklappen vorgesehen, müssen diese wärmegedämmt sein, luftdicht angeschlossen werden und sich trotz derartiger Zusatzbauteile (Verstärkungen, Konsolen, o.ä.) ungehindert öffnen lassen.Die Leitungsführung und die Übergabestellen zwischen Sonnenschutzkabel am Motor und der weiterführenden Verkabelung inkl. der Fassadendurchführungen ist frühzeitig zu planen.
TEIL 3: ZTV FASSADE: EINBAU VON SONNENSCHUTZANLAGEN
TEIL 3: ZTV FASSADE: EINBRUCHHEMMUNG Einbau einbruchhemmender Bauteile Der Einbau von geprüften einbruchhemmenden Bauteilen hat nach den Montageanweisungen des Herstellers zu erfolgen.Der vorschriftsmäßige Einbau ist spätestens bei der Abnahme durch eine Montagebescheinigung zu bestätigen.
TEIL 3: ZTV FASSADE: EINBRUCHHEMMUNG
TEIL 3: ZTV FASSADE: VERSCHLUSS-/ ÖFFNUNGSÜBERWACHUNG Einbau Verschluss- / Öffnungsüberwachung Geht aus den vorliegenden Planunterlagen eine Verschluss- und Öffnungsüberwachung hervor, so gelten die nachfolgenden Hinweise: Eine Verschluss- und Öffnungsüberwachung aller Fenster bzw. der ausgewiesenen Fenster und Türen erfolgt mittels Magnet- und Riegelkontakte.Die Beschläge der Fenster sind so zu wählen, dass die Überwachung auf Verschluss als Kontakt vorliegt. Zum Leistungsumfang gehört mindestens: Einbau von durchgängigen Leerrohren (NG 16 / EN 25 mit glatter Innenwand, mit frei beweglichem Zugdraht), Verlegung nach Angabe der Fachplaner, unmittelbar vom Einbauteil bis zum Ausgang, in der Regel im Deckenbereich, dort mit ausreichend Überlänge aus der Fassadenkonstruktion hinausragend,verdeckt liegende Kabelübergänge zwischen festem und beweglichem Fassadenteil,werkseitige Vorrichtung der Fassaden nach Mustervorlagen und/oder Detail für die Befestigung aller einzubauenden Teile, die einwandfreie Funktion dieser Teile muss gewährleistet sein.
TEIL 3: ZTV FASSADE: VERSCHLUSS-/ ÖFFNUNGSÜBERWACHUNG
TEIL 3: ZTV FASSADE: SCHUTZMASSNAHMEN Schutzmaßnahmen Es ist ein sachgemäßer Schutz, z.B. durch Abkleben, Abdecken der Profile und Verglasungen einschließlich des späteren rückstandslosen Entfernens dieser Mittel, vorzusehen.Während der Bauphase sind die Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und ggfs. zu erneuern. Die Schutzfolien usw. sind nach Aufforderung des AG zu entfernen und zu entsorgen.Der entsprechende Aufwand für den Schutz der eigenen Leistung bzw. auf der Baustelle ist zu berücksichtigen.
TEIL 3: ZTV FASSADE: SCHUTZMASSNAHMEN
TEIL 3: ZTV FASSADE: REINIGUNG Reinigung Zur Abnahme der Bauleistungen sind vor Übergabe an den AG sämtlich ausgeführte Arbeiten von allen Verschmutzungen und Verunreinigung innen und außen zu reinigen, Aufkleber oder Markierungen sind zu entfernen. Auch für Vorbegehungen zur Leistungsfeststellung sind die Fassaden vorab zu reinigen.Die Arbeiten dürfen nur von erfahrenen und geschulten Arbeitskräften unter Aufsicht eines Verantwortlichen, der die Reinigungsabläufe ständig überwacht, vorgenommen werden.Erforderliche Rüstungen / Hubsteiger / Hebezeuge etc. zur Erreichung sämtlicher zu reinigenden Fassadenflächen sind einzukalkulieren.Spritzwasser durch die Reinigungsarbeiten im Bereich von öffentlichen Gehwegen oder von Glasdachflächen sind zu vermeiden, ggfs. sind Absperrungen vorzunehmen. Absperrungen öffentlicher Verkehrsflächen sind durch den AN zu beantragen.Die Reinigungsmittelprodukte sind anzugeben. Die zugehörigen technischen Merkblätter müssen eingereicht werden.Die Anwendungsvorschriften der Herstellerfirmen gelten als verbindliche, technische Arbeitsgrundlage.Die einschlägigen Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Personen (z.B. UVV- Vorschriften) sind einzuhalten.Alle zur Reinigung vorgeschlagenen Reinigungsmittel und -hilfsmittel sind so zu wählen, dass reinigungsbedingte Schäden am Objekt, an Personen, an Sachen (z.B. Kfz) oder an der Umwelt ausgeschlossen werden.Schmutz und Staub sollen durch Abwaschen mit Wasser, welchem neutrale Netzmittel zugesetzt werden können, entfernt werden. Saure oder alkalische Reinigungsmittel sind nicht zugelassen, wie auch Mittel mit stark mechanisch schleifender Wirkung.Bei festhaftender Verschmutzung auf farbbeschichteten Teilen kann ein leicht abrasiv wirksamer Reiniger eingesetzt werden.Die gleichen Arbeitsschritte sind auch für die Reinigung von Edelstahlflächen anzuwenden.Klarglasreinigung oder Verglasungen mit innenliegender Beschichtung ohne besondere Anforderungen.Die Gläser sind nach Erfordernis und Verschmutzungsgrad abrasiv zu reinigen (nur Null-Körnungsprodukte bei außenliegender Beschichtung).
TEIL 3: ZTV FASSADE: REINIGUNG
TEIL 4: ZTV FASSADE: 4. NEBENLEISTUNGEN 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Des weiteren sind folgende Leistungen im Angebot enthalten: W&M-Planung gem. vorher beschriebenen ZTV FassadenarbeitenErbringen sämtlicher statischen Nachweise gem. vorher beschriebenen ZTV Fassadenarbeiten
TEIL 4: ZTV FASSADE: 4. NEBENLEISTUNGEN
01.01 Kunststoff-Fenster
01.01
Kunststoff-Fenster