Brandmeldeanlagen
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW_EU-Taxonomie Anforderungen FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anlage NU_Vertrag_PG BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Bauleistungsversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Brandmeldeanlage
01
Brandmeldeanlage
Allgemeiner Hinweis: Allgemeiner Hinweis: Der Auftragnehmer für das Gewerk Brandmeldetechnik hat zwingend die Errichteranerkennung nach VdS für Brandmeldeanlagen zu erfüllen. Errichterfirma, VdS-Nummer: ........................... (Vom Auftragnehmer anzugeben!) Aktuelle Bescheinigung ist dem Angebot beizulegen!
Allgemeiner Hinweis:
ZTV NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN ZTV NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN Niederspannungshauptverteilung Der Verteiler ist anschlussfertig zusammengebaut, für Kleinverbraucher bis runter zu 16 mm² und Steuerleitungen auf Reihenklemmen betriebsfertig verdrahtet und geprüft. Die Anlagenteile sind einschließlich aller erforderlichen Prüf- und Abnahmekosten (EVU, Sachverständige..) sowie Nebenleistungen zu erbringen. Alle Leistungen verstehen sich einschließlich dem erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterial, sowie dem erforderlichen Stationszubehör. Normen und Vorschriften VDE Vorschriften insbesondere: VDE 0100, 0102, 0110 und 0660 DIN EN 60439 DIN 43660 DIN 43 853 DIN 43 871 DIN 41 488 DIN 41 494 DIN EN 61439 (neu ab Nov. 2014) IEC 439 BGV/UVV VBG 4 TAB des örtlichen VNB Konformität und Bauartnachweise Im nachfolgenden wird vorzugsweise auf die internationalen Normen des IEC Bezug genommen. Den dort genannten Bestimmungen ist in vollem Umfang zu entsprechen. Die entsprechenden Nachweise sind bei Abgabe des Angebotes vorzulegen. Aufbaubeschreibung Energieverteiler Stahlblechgekapselte Niederspannungs-Schaltanlage als Bauartgeprüfte Niederspannungs-Schaltgeräte-Kombination. Aufbau und Dimensionierung entsprechend den Angaben aus der Fachplanung. Montageplanung Durch den AN sind in seiner Montageplanung die Angaben aus der Fachplanung auf die Montageplanung hin zu prüfen und fortzuschreiben. Kabel- und Schienenanschlüsse Die Kabel- und Schieneneinführung muss von oben und unten möglich sein. Für die Befestigung der Kabel sind Abfangschienen in den Feldern zu montieren. Beschriftung Der Aufbau der Bauteile- und Kabelbezeichnungen richtet sich nach den projektspezifischen Vorgaben. Sofern hier keine Vorgaben bestehen, ist durch den AN eine eindeutige Zuordung über alle technischen Unterlagen hinweg zu führen (u.a. die Feld- und Abzweigbezeichnungen sind mit einem einheitlichen Bezeichnungs-System auszuführen). Das Bezeichnungs-System ist mit Kunststoffnieten fest auf den Türen anzubringen. Die Beschriftung ist austauschbar auszuführen. Auf der Front der Schaltanlage ist ein Blindschaltbild mit selbstklebender Folie anzubringen. Zähler und Verbrauchserfassung Durch den AN sind Wandlermesssätze für die Verbrauchsmessung innerhalb der NSHV betriebsfertig entsprechend den Angaben aus den Einzelpositionen, einzubauen. Die internen Messeinheiten sind durch den AN betriebsfertig als M-Bus-Zähler in die NSHV einzubauen. Der Anschluss der Zählerleitungen ab Zähler zur internen Verbrauchsmessung erfolgt bauseitig und ist nicht Leistung des AN. Überspannungsschutz Die NSHV ist entsprechend dem Überspannungschutzkonzept mit einem Grob- oder Mittelspannungsschutz auszuattten. Die Angabe erfolgt innerhalb der Einzelpositionsbeschreibung. Ausführung Vor der Ausführung ist durch den AN sicher zu stellen, dass die Anforderungen seitens der jeweilg aktuellen Normen- und Gesetzesgebung, sowie der Auflagen / Anforderungen des AG / Behörden erbracht sind. Leistungen, allgemein Sämtliche Angaben zur Ausführung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen und bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen. Zusätzlich sind u.a. folgende Leistungen Sache des AN und für die Preisbildung maßgebend: Auslegung der Netzparameter (Kurzschluss / Selektivität / Leitungsdimensionierung Parametrierung Leistungsschalter Errichtung der Leitungsanlagen Einbindung in den Blitzschutz / Erdungsanlage Überspannungsschutz Gerüste und Hebezeuge, sowie Hilfs- und Montagekonstruktionen jeglicher Art, die für die Leistungsausführung erforderlich werden. Lieferungen aller erforderlichen Klein- und Befestigungsteile betriebsfertig inkl. Absicherungen Auslegung / Dimensionierung zur Aufstellung, u.a. mit Dimensionierung Abgleich / Abstimmung Räumlichkeiten Abstimmung mechanische TGA Auslegung ggfs. Systemboden komplette Berücksichtigung von Zubehör, wie Handlampe, Beschilderung etc. Abstimmung Zuwegung Leittungsanlagen Antragsführung mit Behörden bis unterschriftsreif Beschrifung von Anlagen / Leitungsanlagen Nebenleistungen Folgende Leistungen sind durch den AN zu erbringen und in die Einheitspreise der Postionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierzu findet nicht statt. Vor der Lieferung ist ein Aufmaß vom AN bzgl. der örtlichen Gegebenheiten wie Einbringöffnungen, Transporteinheiten, Gewichte, Rahmenmaße für die Schaltanlage, mögliche Wege usw. aufzunehmen und mit der Bauleitung abzustimmen. Ebenfalls ist die Aufstellung der Anlage (z.B. auf Doppelboden) und die Möglichkeiten des Kabelanschlusses vor Ort zu berücksichtigen. Alle Arbeiten sind ca. 4 Wochen vor Beginn anzumelden und mit dem/der Nutzer / Qualitätssicherung / AG abzustimmen. Die vorgegebenen Anlagenabmessungen sind Maximalmaße und bindend. Abweichende Ausführungen sind nur zulässig, wenn diese vom AG schriftlich genehmigt werden. Grundsätzlich erfolgt die Leistungserbringung als betriebsfertig, einschließlich ggfs. erforderlicher Parametrierung / Programmierung / Inbetriebnahme / Messungen und inklusive dem erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterial.
ZTV NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN
ZTV VERLEGESYSTEME KABEL/LEITUNGEN ZTV VERLEGESYSTEME KABEL/LEITUNGEN Verlegesysteme Reservevorhaltung Sofern über die Fachplanung nichts anders vorgegeben, gilt: die Dimensionierung der Kabeltrassen hat mit einem max. Erst-Belegungsgrad von 60% zu erfolgen. Auswahl und Auslegung Grundsätzlich sind die Trassensysteme entsprechend den im Projekt und Bereich vorliegenden Umgebungsbedingungen auszuwählen. Es wird u.a. darauf verwiesen, daß der AN kritisch die Eignung der zur Montage vorgesehenen Trassensysteme, auf die norm- und herstellerkonforme Befestigung am Baukörper, hin zu prüfen hat. Ausdrücklich wird der AN auf seine eigenverantwortliche Pflicht zur Berücksichtigung des "Durchhängeverhaltens" von Trassenanlagen verwiesen, dies insbesondere bei Installationen oberhalb von baulichen Funktionserhalttrassen. Anforderungen bezüglich Leitungen / Kabel Bei der Installation der Verlegesysteme ist bereits auf die Anforderungen der Leitungs- und Kabelmontage zu reagieren. Steigetrassen / Bügelschienen An Steigetrassen / Profilschienen werden die Kabel oder Leitungen mit den für die jeweils verwendete Ankerschiene oder Kabelleiter passenden Bügelschellen befestigt. Es sind grundsätzlich die zur jeweiligen Schellengröße passenden Gegenwannen zu verwenden. Der Befestigungsabstand ist gemäß den Vorschriften einzuhalten. Trennungsabstand Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen aus der DIN VDE 0100-520 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kabel - und Leitungsanlagen". Die Umsetzung des erforderlichen "Trennungsabstandes" zwischen Leitungsanlagen unterschiedlicher Prüfspannungsebenen ist durch den AN sicher zu stellen. Sofern keine zugelassene, mechansiche Abschirmung durch z.B. Trennstege eingebracht wird, ist durch den Aufttragnehmer eigenverantwortlich der Nachweis zur Umsetzung der Anforderungen zur Trennung von Leitungsanlagen mit unterschiedlicher Prüfspannungsebenen, mit der Montageplanung vorzulegen. Durch den AN ist explizit eine Abstimmung zur Berücksichtigung von Leitungsanlagen beteiligter Fremdgewerke zu führen. Die Leitungsanlagen von Fremdgewerken sind in der Montage des AN hinsichtlich der Anforderungen aus der DIN VDE 0100-520 zu berücksichtigen. Vorgaben Installationsqualität Grundsätzlich wird der AN auf die Umsetzung der Festlegungen aus den Bemusterungsvorgaben / Festlegungen zur Installationsqualität, verwiesen. Diese ist durch den AN umzusetzen. In entsprechend ausgewiesenen Bereichen ist besonders sorgsam zu installieren. Anzeichnungen sind zu vermeiden, Positionen und Verzüge von Leitungsanlagen sind "stiftfrei" und mittels Lasertechnik zu verorten. Installationshöhen Grundsätzlich sind die min. lichten Höhen bei der Installation zu berücksichtigen. Diese beziehen sich ausdrücklich auf den niedrigsten Punkt der Komplett-Trassenanlage (zumeist Deckenstil inkl. Schutzkappe). Die Installationshöhen sind ausdrücklich durch den AN eigenverantwortlich mit den Planungsbeteiligten / baubeteililgten Gewerken abzustimmen und in seine Montageplanung zu überführen. Abweichungen in den zulässigen Montagehöhen (z.B. Randbereiche gem. Tiefgaragenverordnung o.ä.) sind im Regelfall nicht gestattet. Entsprechende Ausnahmen / Erleichterungen sind durch den Auftragnehmeexplizit schriftlich aufzuzeigen und durch den Bauherrn oder dessen Vertreter frei geben zu lassen. Verlegung und Montage Grundsätzlich sind die herstellerspezifischen Montage- und Installationsvorgaben umzusetzen. Bohrtiefen sind eigenveranwtortlich vor der Montage abzustimmen. Hier befindet sich der AN ausdrücklich in der "Holpflicht". Bei der Installation der Verlegesysteme ist bereits auf die Anforderungen der Leitungs- und Kabelmontage zu reagieren. Demnach sind u.a.: Alle Kabel und Leitungen sind ausschließlich in den nach VDE. festgelegten Installationszonen zu verlegen. Diese dürfen nur in senkrechter oder waagerechter Richtung verlegt werden. Im sichtbaren Bereich sind a.P.-Leitungen sauber und schnurgerade auszurichten. Hier ist die Verlegung in Führungsrohren, Installationskanälen oder Minikanälen vorzuziehen. Die Leitungsführung hat auf dem wirtschaftlich günstigen Weg zu erfolgen.Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege mit der Bauüberwachung abzusprechen. Die nach DIN VDE 0298 Teil 1 und Teil 3 kleinsten zulässigen Biegeradien für Kabel und Leitungen dürfen nicht unterschritten werden. Grundlegend sind die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Rohren, Kabeln und Leitungen zu berücksichtigen. Die Installation der Kabel und Leitungen hat so zu erfolgen, dass weder bei der Verlegung selbst, noch bei späterem sachgemäßen Gebrauch Beschädigungen der Isolation oder der Leiter selbst auftreten und so die mechanische Festigkeit gewährleistet bleibt. Kurzschluss- und erdschlusssichere Verlegung der Kabel und Leitungen. Bei paralleler Verlegung von Kabeln und Leitungen (horizontal / vertikal) ist eine gute Belüftung zu gewährleisten. Die Verlegung von Kabeln und Leitungen erfolgt in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen. Einleiter Kabel sind mit antimagnetischem Befestigungsmaterial (z.B. ALU-Schellen) zu verlegen und bei gebündelter Verlegung, im Verlauf gegeneinander zu verdrehen. Bei der Montage von Kabeln und Leitungen auf C-Profilschinenen sind Einzelkabel mittels verzinkten Bügelschellen mit Gegenwannen, Mehrfach-Kabel mit verzinkten Doppelschellen zu verlegen. Bei der Montage von Kabeln und Leitungen auf C-Profilschinenen sind für alle Kabelschellen eine C-Profilbefestigung vorzusehen. An Steigetrassen / Profilschienen werden die Kabel oder Leitungen mit den für die jeweils verwendete Ankerschiene oder Kabelleiter passenden Bügelschellen befestigt. Es sind grundsätzlich die zur jeweiligen Schellengröße passenden Gegenwannen zu verwenden. Der Befestigungsabstand ist gemäß den Vorschriften einzuhalten. Die Bügelschellen sind in die Einheitspreise der Leitungsverlegung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Klein- und Befestigungsmaterial Installations- und Befestigungsmaterialien sind so zu verwenden, dass die den Kabeln und Leitungen zugesicherten Eigenschaften nicht gemindert werden. Grundsätzlich ist die Anwendung der MLAR (ggfs. Kommentierung zur MLAR, wie zuvor beschrieben) auf den Montagebereich zu prüfen und im geforderten Falle, anzuwenden. Sofern keine darüber hinaus gehenden Qualitäten sicher zu stellen sind, erfolgt die Montage des Klein- und Befestigungsmaterials in verzinkter Ausführung. Dübelarbeiten Vor der Ausführung der Dübelarbeiten ist durch den AN eigenverantwortlich die vorhandene Bausubstanz zu prüfen und es ist die entsprechende Auswahl der Dübelbefestigung anhand der Auflagen aus der Herstellerzulassung / Normenvorgabe zu bestimmen und innerhalb der Montageplanung (Produktnachweis) zu benennen Die Dübelarbeiten sind grundsätzlich hersteller- und zulassungskonform zu erbringen. Die Konformität bezieht sich hierbei auf das Gesamtsystem der elektrischen Leitungsanlage (Verlegesystem und Kabel / Leitungen). Die Umsetzung der Montageleistung ist ausschließlich nur durch zertifiziertes Fachpersonal gestattet. Die entsprechenden Mitarbeiterzertifizierungen sind - personengebunden - vor Montagebeginn eigenverantwortlich bei der Bauüberwachung vorzulegen. Montage Die Bohrlöcher sind durch den AN vor der Dübelmontage staubfrei zu reinigen. Montage in Beton Die Dübelbefestigungen selbst sind mit zertifizierten / zugelassenen Metallspreizdübeln zu erbringen. Bolzenanker sind mit dem Drehmomentschlüssel anzuziehen, bzw. bei der Nutzung von Schlagschraubern sind diese mit entsprechenden Drehmoment-Modulen auszustatten. Leitungsanlagen in Funktionserhalt Durch den AN ist explizit sicher zu stellen, dass die angebotenen / zu montierenden Leitungsanlagen kompatibel der zugehörigen Verlegesysteme sind (DIN 4102 / 12) sind. Die entsprechenden Zertifikate / Nachweise sind zur Montageplanung vorzulegen.Für die Verlegung von Leitungen im Funktionserhalt sind umgekehrt die entsprechenden Vorgaben zur Errichtung der Verlegesysteme nach DIN 4102 /12 umzusetzen. Leitungsanlagen in notwendigen Fluren / Treppenhäuser, etc. Es gelten die Einschränkungen, Anforderungen und die Erleichterungen aus der MLAR. In Konfliktfällen soll die "Kommentierung zur MLAR" hinzugezogen - und durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung, mit den zuständigen Stellen, wie z.B. Behörden, Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen abgestimmt und im weiteren Verlauf der Montage,- Montageplanung umgesetzt werden. Abstimmungen sind entsprechend zu protokollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Gebäude außerhalb der MLAR Für Gebäude, die z.B. aufgrund Ihrer Zuordnung in Gebäudeklassen nach MBO nicht in den Gelungsbereich der MLAR fallen, ist durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung die Abstimmung mit den zuständigen Stellen, wie z.B. Behörden, Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen zu führen und die Ausbildung der Leitungsanlagen abzuklären und diese im weiteren Verlauf der Montage,- Montageplanung zu berücksichtigen. Die Abstimmungen sind entsprechend zu protokollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Raumabschließende Wände/Decken (mit Feuerwiderstandsfähigkeit) Führung von Leitungen / Verlegesystemen durch raumabschließende Wände / Decken mit vorgeschrieberener Feuerwiderstansfähigkeit erfolgt gemäß den entsprechenden Zulassungen der Abschottungen und gemäß den Einschränkungen, Anforderungen und Erleichterungen aus der MLAR. In Konfliktfällen soll die "Kommentierung zur MLAR" hinzugezogen - und durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung, mit den zuständigen Stellen, wie z.B. Behörden, Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen abgestimmt und im weiteren Verlauf der Montage,- Montageplanung umgesetzt werden. Abstimmungen sind entsprechend zu prot420okollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Bauteileschließung Vor dem Beginn von Fremdmontagen, die zur Schließung / Verdeckung von errichteten Leitungsanlagen / Verlegesystemen führt, ist durch den AN eigenverantwortlich die elektrische Leitungsanlage auf die ordnungsgemäße Installation hin zu prüfen und im Anschluss schriftlich zur Schließung frei zu melden. Es erfolgt eine gemeinsame Zustandsfeststellung mit der Bauüberwachung. Inkl. ggf. erforderlicher Beseitigung von Mängeln in der Ausführung, sind die elektrischen Leitungsanlagen für die Folgegewerke baufrei zu herstellen. Die Leistung umfasst ausdrücklich, die Erbringung jeglich erforderlicher Messungen und Dokumentationen, um die Sicherstellung der vollständigen und ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit / Funktionssicherheit der errichteten Leittungsanlagen zu gewährleisten. Schalldämmung Durch den AN sind im Bereich von Wanddurchdringungen die entsprechenden Öffnungen gemäß den Auflagen des Gebäudephysikers schallschutztechnisch zu berücksichtigen. Montage an / in / durch Dämmaterial Sofern bauseitig Wand- und Deckenbereiche mit Dämmung verkleidet werden, ist hier in der Montageplanung die Umsetzung zur Installation der Verlegesysteme in den Baukörper eigenverantwortlich mit Fachplanern / beteiligten Gewerken abzustimmen. Dies umfasst auch die Abstimmung über die Montagereihenfolge der jeweiligen Gewerke. Grundsätzlich sind hier u.a. die Auflagen aus der MLAR zu berücksichtigen ! Durch den AN ist die Befestigung der Kopfplatten und Befestigungen durch das bereits montierte Dämmmaterial zu kalkulieren. Dies umfasst u.a. das Bohren durch das Dämmmaterial und das Setzen von z.B. Gewindestangen oder Schalgdübeln mit Gewinde zur anschließenden Montage der Kopfplatten und Befestigungen. Die Montage erfolgt hierbei u.a. nach den Zulassungen des Herstellers. Nebenleistungen - ohne gesonderte Vergütung Die nachfolgenden Leistungen sind durch den AN zu erbringen und in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Die Leistung "Befestigung an / in / durch Dämmmaterial" ist durch den AN in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Beschriftung Trassenanlagen: Sämtliche Trassenanlagen sind dauerhaft zu beschriften. Kantenschutz Trassenanlagen: Sämtliche Trassen- und Stilenden sind mit Kanteschutz zu versehen. Der Nachweis des Belegungsgrades / der Auslastung der Trassenanlagen ist durch AN mit der Montageplanung zu übergeben. Herrichtung des Trennungsabstandes, z.B. durch Trennstege bei Trassenanlagen. Erdung der Trassenanlagen. Reingung der Trassenanlagen zur Abnahme.
ZTV VERLEGESYSTEME KABEL/LEITUNGEN
ZTV LEITUNGEN / KABEL ZTV LEITUNGEN / KABEL Leitungen, Kabel Allgemein Grundsätzlich erfolgt die Errichtung der Leitungsanlagen nach den gültigen Vorschriften und Normen, sowie nach den Auflagen aus dem gültigen Brandschutzkonzept / Baugenehmigung, der EltBauVO, der LAR und dem aktuellen Stand der Technik, der herstellerspezifischen Zulassungen, sowie u.a.: MVV TB, Anhang 4 "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten" DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" DIN VDE 0100 "Errichten von Niederspannungsanlagen" DIN VDE 0250 "Isolierte Starkstromleitungen" DIN VDE 0266 "Starkstromkabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall" VDE DIN 0271 "Festlegungen für Starkstromkabel ab 0,6/1 kV für besondere Anwendungen" DIN VDE 0295 "Leiter für Kabel und isolierte Leitungen" DIN VDE 0298 "Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen" DIN VDE 0800-174 "Informationstechnik-Installation von Kommunikationsverkabelung" VDE 0482 DIN EN 60332 "Prüfung an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall" DIN 18015 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden" VDE 0276-603 "Verteilerkabel mit Nennspannung 0,6/1kV" M-HFHHolzR "Musterbaurichtlinie Holzbauweise" sowie die entsprechenden Zuordnungen / Ergänzungen aus der europäischen Normengebung. 2.0 Auswahl / Dimensionierung Spannungsfall Durch den AN ist der maximal zulässige Spannungsfall entsprechend den jeweilig anzuwendenden projektspezifischen Anforderungen und gemäß den zustreffenden Normungen, sowie nach dem aktuellen Stand der Technik, zu berücksichtigen. Durch den AN ist explizit eine Abstimmung zur Festlegung des zu berücksichtigenden, maximalen Spannungsfalls mit den beteiligten Stellen, wie u.U. Behörden, Bauherrn / Betreiber, Prüfsachverständigen zu führen und dies in der Ausbildung der Leitungsanlagen zu berücksichtigen. Die Abstimmungen sind entsprechend zu protokollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Auslegung Leitungsanlagen Entsprechende Nachweise / Berechnungen zur Strombelastbarkeit / Abschaltbedingungen / Selektivität / Max. Spannungsfall der zu errichtenden Leitungsanlage sind durch den AN mit der Montageplanung einzureichen. Als Mindestquerschnitt ist 1,5 mm² zu verlegen. Für Steckdosenstromkreise beträgt der Mindestquerschnitt 2,5 mm². 3.0 Verlegung / Montage Verlegung - Allgemein Alle Kabel und Leitungen sind ausschließlich in den nach VDE festgelegten Installationszonen zu verlegen. Diese dürfen nur in senkrechter oder waagerechter Richtung verlegt werden. Im sichtbaren Bereich sind a.P.-Leitungen sauber und schnurgerade auszurichten. Hier ist die Verlegung in Führungsrohren, Installationskanälen oder Minikanälen vorzuziehen. Die Leitungsführung hat auf dem wirtschaftlich günstigen Weg zu erfolgen.Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege mit der Bauüberwachung abzusprechen. Bei der Installation von Kabel und Leitungen muss Folgendes sichergestellt sein: Die nach DIN VDE 0298 Teil 1 und Teil 3 kleinsten zulässigen Biegeradien für Kabel und Leitungen dürfen nicht unterschritten werden. Grundlegend sind die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Rohren, Kabeln und Leitungen zu berücksichtigen. Die Installation der Kabel und Leitungen hat so zu erfolgen, dass weder bei der Verlegung selbst, noch bei späterem sachgemäßen Gebrauch Beschädigungen der Isolation oder der Leiter selbst auftreten und so die mechanische Festigkeit gewährleistet bleibt. Kurzschluss- und erdschlusssichere Verlegung der Kabel und Leitungen. Bei paralleler Verlegung von Kabeln und Leitungen (horizontal / vertikal) ist eine gute Belüftung zu gewährleisten. Die Verlegung von Kabeln und Leitungen erfolgt in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen. Einleiter Kabel sind mit antimagnetischem Befestigungsmaterial (z.B. ALU-Schellen) zu verlegen und bei gebündelter Verlegung, im Verlauf gegeneinander zu verdrehen. Bei der Montage von Kabeln und Leitungen auf C-Profilschinenen sind Einzelkabel mittels verzinkten Bügelschellen mit Gegenwannen, Mehrfach-Kabel mit verzinkten Doppelschellen zu verlegen. Bei der Montage von Kabeln und Leitungen auf C-Profilschinenen sind für alle Kabelschellen eine C-Profilbefestigung vorzusehen. Klein- und Befestigungsmaterial Installations- und Befestigungsmaterialien sind so zu verwenden, dass die den Kabeln und Leitungen zugesicherten Eigenschaften nicht gemindert werden. Grundsätzlich ist die Anwendung der MLAR (ggfs. Kommentierung zur MLAR, wie zuvor beschrieben) auf den Montagebereich zu prüfen und im geforderten Falle, anzuwenden. Sofern keine darüber hinaus gehenden Qualitäten sicher zu stellen sind, erfolgt die Montage des Klein- und Befestigungsmaterials in verzinkter Ausführung, die Dübelbefestigungen mit Metallspreizdübeln (mit Zulassung). Leitungsanlagen in Funktionserhalt Durch den AN ist explizit sicher zu stellen, dass die angebotenen / zu montierenden Leitungsanlagen kompatibel der zugehörigen Verlegesysteme sind (DIN 4102 / 12) sind. Die entsprechenden Zertifikate / Nachweise sind zur Montageplanung vorzulegen.Für die Verlegung von Leitungen im Funktionserhalt sind umgekehrt die entsprechenden Vorgaben zur Errichtung der Verlegesysteme nach DIN 4102 /12 umzusetzen. Leitungsanlagen in notwendigen Fluren / Treppenhäuser, etc. Es gelten die Einschränkungen, Anforderungen und die Erleichterungen aus der MLAR. In Konfliktfällen soll die "Kommentierung zur MLAR" hinzugezogen - und durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung, mit den zuständigen Stellen, wie z.B. Behörden, Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen abgestimmt und im weiteren Verlauf der Montage,- Montageplanung umgesetzt werden. Abstimmungen sind entsprechend zu protokollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Gebäude außerhalb der MLAR Für Gebäude, die z.B. aufgrund Ihrer Zuordnung in Gebäudeklassen nach MBO nicht in den Gelungsbereich der MLAR fallen, ist durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung die Abstimmung mit den zuständigen Stellen, wie z.B. Behörden, Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen zu führen und die Ausbildung der Leitungsanlagen abzuklären und diese im weiteren Verlauf der Montage,- Montageplanung zu berücksichtigen. Die Abstimmungen sind entsprechend zu protokollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Raumabschließende Wände/Decken (mit Feuerwiderstandsfähigkeit) Führung von Leitungen / Verlegesystemen durch raumabschließende Wände / Decken mit vorgeschrieberener Feuerwiderstansfähigkeit erfolgt gemäß den entsprechenden Zulassungen der Abschottungen und gemäß den Einschränkungen, Anforderungen und Erleichterungen aus der MLAR. In Konfliktfällen soll die "Kommentierung zur MLAR" hinzugezogen - und durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung, mit den zuständigen Stellen, wie z.B. Behörden, Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen abgestimmt und im weiteren Verlauf der Montage,- Montageplanung umgesetzt werden. Abstimmungen sind entsprechend zu prot420okollieren, gegenzeichnen zu lassen und der Gesamtdokumentation beizufügen. Bauteileschließung Vor dem Beginn von Fremdmontagen, die zur Schließung / Verdeckung von errichteten Leitungsanlagen / Verlegesystemen führt, ist durch den AN eigenverantwortlich die elektrische Leitungsanlage auf die ordnungsgemäße Installation hin zu prüfen und im Anschluss schriftlich zur Schließung frei zu melden. Es erfolgt eine gemeinsame Zustandsfeststellung mit der Bauüberwachung. Inkl. ggf. erforderlicher Beseitigung von Mängeln in der Ausführung, sind die elektrischen Leitungsanlagen für die Folgegewerke baufrei zu herstellen. Die Leistung umfasst ausdrücklich, die Erbringung jeglich erforderlicher Messungen und Dokumentationen, um die Sicherstellung der vollständigen und ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit / Funktionssicherheit der errichteten Leittungsanlagen zu gewährleisten. Klemmverbindungen Starkstromleitungen sind mit VDE-mäßigen Steck- oder Schraubklemmen oder in Muffen zu verklemmen. Drahtkerben sind beim Abisolieren zu vermeiden. Schalldämmung Durch den AN sind im Bereich von Wanddurchdringungen die entsprechenden Öffnungen gemäß den Auflagen des Gebäudephysikers schallschutztechnisch zu verschließen. Trennungsabstand Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen aus der DIN VDE 0100-520 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kabel - und Leitungsanlagen". Die Umsetzung des erforderlichen "Trennungsabstandes" zwischen Leitungsanlagen unterschiedlicher Prüfspannungsebenen ist durch den AN sicher zu stellen. Sofern keine zugelassene, mechansiche Abschirmung durch z.B. Trennstege eingebracht wird, ist durch den Aufttragnehmer eigenverantwortlich der Nachweis zur Umsetzung der Anforderungen zur Trennung von Leitungsanlagen mit unterschiedlicher Prüfspannungsebenen, mit der Montageplanung vorzulegen. Durch den AN ist explizit eine Abstimmung zur Berücksichtigung von Leitungsanlagen beteiligter Fremdgewerke zu führen. Die Leitungsanlagen von Fremdgewerken sind in der Montage des AN hinsichtlich der Anforderungen aus der DIN VDE 0100-520 zu berücksichtigen. Montage Grundsätzlich sind die herstellerspezifischen Montage- und Installationsvorgaben umzusetzen. Bei der Installation ist bereits auf die Anforderungen der Leitungs- und Kabelmontage zu reagieren. Demnach sind u.a.: Alle Kabel und Leitungen sind ausschließlich in den nach VDE. festgelegten Installationszonen zu verlegen. Diese dürfen nur in senkrechter oder waagerechter Richtung verlegt werden. Im sichtbaren Bereich sind a.P.-Leitungen sauber und schnurgerade auszurichten. Hier ist die Verlegung in Führungsrohren, Installationskanälen oder Minikanälen vorzuziehen. Die Leitungsführung hat auf dem wirtschaftlich günstigen Weg zu erfolgen.Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege mit der Bauüberwachung abzusprechen. Die nach DIN VDE 0298 Teil 1 und Teil 3 kleinsten zulässigen Biegeradien für Kabel und Leitungen dürfen nicht unterschritten werden. Grundlegend sind die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Rohren, Kabeln und Leitungen zu berücksichtigen. Die Installation der Kabel und Leitungen hat so zu erfolgen, dass weder bei der Verlegung selbst, noch bei späterem sachgemäßen Gebrauch Beschädigungen der Isolation oder der Leiter selbst auftreten und so die mechanische Festigkeit gewährleistet bleibt. Kurzschluss- und erdschlusssichere Verlegung der Kabel und Leitungen. Bei paralleler Verlegung von Kabeln und Leitungen (horizontal / vertikal) ist eine gute Belüftung zu gewährleisten. Die Verlegung von Kabeln und Leitungen erfolgt in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen. Einleiter Kabel sind mit antimagnetischem Befestigungsmaterial (z.B. ALU-Schellen) zu verlegen und bei gebündelter Verlegung, im Verlauf gegeneinander zu verdrehen. Bei der Montage von Kabeln und Leitungen auf C-Profilschinenen sind Einzelkabel mittels verzinkten Bügelschellen mit Gegenwannen, Mehrfach-Kabel mit verzinkten Doppelschellen zu verlegen. Bei der Montage von Kabeln und Leitungen auf C-Profilschinenen sind für alle Kabelschellen eine C-Profilbefestigung vorzusehen. An Steigetrassen / Profilschienen werden die Kabel oder Leitungen mit den für die jeweils verwendete Ankerschiene oder Kabelleiter passenden Bügelschellen befestigt. Es sind grundsätzlich die zur jeweiligen Schellengröße passenden Gegenwannen zu verwenden. Der Befestigungsabstand ist gemäß den Vorschriften einzuhalten. Die Bügelschellen sind in die Einheitspreise der Leitungsverlegung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Verlegung im abgehängten Deckenbereich Im abgehängten Deckenbereich werden Kabel oder Leitungen in Hauptverlegzonen auf Kabeltrassen, in den übrigen Bereichen mit Kabelklammern oder Sammelhalterungen befestigt und rechtwinklig gebündelt verlegt. Montage an Steigeleitern und Ankerschienen An Steigetrassen / Ankerschienen / Profilschienen werden Kabel oder Leitungen mit den für die jeweils verwendete Ankerschiene oder Kabelleiter passenden Bügelschellen befestigt. Es sind grundsätzlich die zur jeweiligen Schellengröße passenden Gegenwannen zu verwenden. Der Befestigungsabstand ist gemäß den Vorschriften einzuhalten. Verlegung auf Kabelrinnen oder Gitterträgern Auf Kabelrinnen oder Gitterträgern werden Kabel oder Leitungen grundsätzlich so verlegt, daß Kreuzungen vermieden werden und die Leitungen sauber und überschaubar nebeneinander liegen. Außerdem darf die max. zulässige Belastbarkeit der jeweils verwendeten Kabelrinne oder Gittertäger durch eine Überbelegung nicht überschritten werden. Verlegung Sammelhalter Sammelhalter (max. Abstand 50 cm) rechtwinklig verlegen.Vor und hinter einem Leitungsknick sind die Sammelhalter im Abstand von max. 25cm anzubringen. Verlegung in Beton-Leerrohr Im Bereichen mit Einlegearbeiten in Beton (Ortbeton, bzw. werksgefertigt) erfolgt der Leitungseinzug mittels eingebrachter Zugdrähte. Verlegung in Installationsrohr Bei der Verlegung von Kabel und Leitungen in Rohr sind alle Rohre beidseitig von scharfen Kanten zu befreien und mit PCV-Endhüllen zu versehen. Kabel- oder Leitungshäufungen in den Rohren sind zu vermeiden. Verlegung in Brüstungs- oder Leitungsführungskanal Bei der Verlegung von Kabeln oder Leitungen in Brüstungs- oder Leitungsführungskanal ist darauf zu achten, daß Kreuzungen vermieden und die Kabel oder Leitungen sauber und überschaubar verlegt werden.Eine Überbelegung darf nicht erfolgen. Verlegung auf dem Rohfußboden Die Verlegung von Leitungsanlagen auf dem Rohfußboden ist nur unter vorheriger Koordinmation des AN zum Fußbodenaufbau auszuführen. 3.0 Nebenleistungen Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich als Nebenleistungen. Diese sind in die Einheitspreis der Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Betriebsfertige Montage Die Positionen verstehend sich grundsätzlich als betriebsfertige Montage, einschließlich des erforderlichen Klemm- und Verbindungsmaterials, sowie des Klein- und Befestigungsmaterials. Diese sind in die Einheitspreise der Positionen zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Kabel / Leitungen Die Positionen umfassen die Montage in verschiedenen Teillängen sowie den beidseitigen, betriebsfertigen Anschluss der Leitungsanlagen . Kennzeichnung Kabel und Leitungen sind innerhalb der Verteiler- und Verteiler-, Schalterdosen beidseitig mit Kabelmarkierern dauerhaft, wischfest, unverlierbar und deutlich lesbar, mit Angabe der Kabelnummer und des Kabelziels zu beschriften, zu kennzeichnen und auch zu dokumentieren. Die Kabel sind entsprechend in Kabellisten aufzuführen mit Angabe von Kabeltyp, Adernzahl, Querschnitt, Kabelstart und Kabelziel, Kabelnummer, Aufgabe / Verwendungszweck des Kabels. Weiterführend sind eventuelle, projektspezifische Anforderungen des Bauherrn / Betreibers zur Kennzeichung der Leitungsanlagen im Rahmen der Montageplanung eigenverantwortlich durch den AN mit dem Bauherrn / Betreiber abzustimmen und in der Ausführung zu berücksichtigen. Diese Leistungen werden nicht separat vergütet. Sie sind in die Einheitspreise zu kalkulieren. Beistellung Produktinformationen Durch den AN sind im Rahmen seiner Montageplanung, die Datenblätter der, gemäß Angebot / Montageplanung zur Ausführung vorgesehenen Fakrikate / Typen zu übergeben. Hierbei ist zwingend eine eindeutige Zuordnung der Datenblätter zu den übrigen Planungsunterlagen, wie z.B. Grundrisse (z.B.mittels Plankennzeichnung) sicher zu stellen. Die Angaben zur Größe / Dimensionierung für Einbauten in Decke und Böden sind in den Grundrissen maßstabsgetreu einzuzeichnen. Sofern Bedarf besteht, sind zur Arbeitsvorbereitung der beteiligten Gewerke, die entsprechenden Muster auf der Baustelle vorzuhalten. Die Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
ZTV LEITUNGEN / KABEL
ZTV SCHALTER/STECKDOSEN ZTV SCHALTER/STECKDOSEN Schalter- und Steckdosen Es werden ausschließlich VDE-Zertifizierte Produkte zur Installation zugelassen. Fabrikat / Typ Grundsätzlich sind die Festlegungen aus der aktuellen Bemusterungsliste zu berücksichtigen. Das Mischen von Schalterprogrammen unterschiedlicher Hersteller bzw. mehrerer Programme eines Herstellers, wird ausdrücklich nur in den vorgegebenen Bereichen gestattet. Auf Verlangen des AG / Betreibers, sind die zur Montage vorgesehenen Produkte zur örtlichen Bemusterung vorzulegen. Sofern keine ausdrückliche Festlegung zur Bemusterung vorliegt, ist im Minimum wie folgt zu kalkulieren: Unter-Putz-Geräte Bruchsicheren Ausführung Thermoplast edelmatt, oder glänzend. Farbe reinweiß/polarweiß. Unter-Putz-Geräte, höhere Schutzart Bruchsicheren Ausführung Thermoplast edelmatt, oder glänzend. Schutzart IP44, inkl. Dichteinsatz. Farbe reinweiß/polarweiß. Auf-Putz-Geräte Feuchtraum IP 55, Thermoplast Leistungserbringung Grundsätzlich sind die Positionen des Titels betriebsfertig zu montieren, dies einschließlich der zugehörigen Rahmen, Kombinationsrahmen, Abdeckungen, Zentralplatten, Wippen, Einbausätze usw. . Dosenmontage Weiterführend sind ausdrücklich jegliche Gerätedosenmontage in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Die Auswahl der Gerätedoseneigenschaften richtet sich hierbei ausdrücklich nach der eingeforderten Qualität, wie z.B. Brandschutzdosen, Schallschutzdosen, Winddichte Dosen, etc. Die Gerätedosen inkl. Ausgleichsringe für die Unterputz-, Hohlwand-, Brüstungskanalmontage und das, für die betriebsfertige Funktion notwendige Kleinmaterial, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausbildung der Gerätedosen als Abzweig-, Schalter- und Auslaßdosen sind grundsätzlich als tiefe Bauart umzusetzen. Erforderliche Stemm- und Bohrarbeiten sind gesondert aufgeführt. Sonderinstallationen Dosenmontage Je nach Erfordernis sind die Auflagen aus dem Brandschutz, bzw. aus dem Schallschutz in der Ausbildung der Unterputzinstallation zu berücksichtigen. Die Erfassung der Qualität erfolgt in separaten Positionen / Zuschlagpositionen zum Ausweisen der anfallenden Mehrkosten zu konventionellen Dosen. Bohr- und Stemmarbeiten wie z. B. Stemm- und Bohrarbeiten in festem Baukörper (z.B. Beton / Stein etc.), Bohrungen in Trockenbau sind jeweilig anhand der projektspezifischen Schnittstellendefinition zu berücksichtigen. Sofern keine explizite Festlegung im Rahmen der Schnittstellendefinition vorliegt, ist die Leistung komplett und betriebsfertig, inkl. aller erforderlichen Abstimmung mit den Ausbaugewerken, durch den AN zu erbringen. Bohrungen und das Herstellen von Einbauöffnungen in hochwertigen Bereichen, wie Holzmöbel, Holzpaneelen im Türbereich, Sonderoberflächen etc. erfolgen bauseitig durch das Ausbaugewerk. Hier ist der AN jedoch ausdrücklich in der Pflicht, die kritischen Bereiche eigenverantwortlich - sofern nicht im Projekt eindeutig zugeordnet - im Zuge der Montageplanerstellung aufzuzeigen. Ausführung Bei Brüstungskanalinstallationen sind Abdeckrahmen für Kanalinstallation mit kleinen Eckradien für geschnittene Kanalabdeckungen einzusetzen, so dass vorhandene Öffnungen vollständig verschlossen werden. Kombinationsabdeckungen und Rahmen (senkrecht/waagerecht) sind entsprechend dem Einbauort einzusetzen und mit dem UP-Einsatz zu verschrauben. Bei waagerecht zu montierenden Doppel-/ Mehrfach-SCHUKO-Steckdosen sind die Verbindungsleitungen Steckdose - Steckdose nicht durch den Tunnelstutzen der Kombi-Schalterdosen zu führen. Wippschalter sind einheitlich so zu montieren, dass im ausgeschalteten Zustand die obere Hälfte der Wippe zurücksteht (gedrückt ist). Unterputz- Abzweigdosen und Schalterdosen sind mit der fertig verputzten Wand bündig einzubauen. Der Einbau in Bereichen mit Fliesen erfolgt, in Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger, auf Fugenkreuz. Kennzeichnung Die Schalter- und Steckdosen sind - sofern nicht explizit und projektspezifisch anders festgelegt - mit Beschriftungsfeldern auszustatten und maschinell zu bedrucken. Hierbei sind die projektspezifischen Vorgaben zur Kennzeichnung der Leitungsanlagenumzusetzen. Sofern keine projektspezifischen Vorgaben bestehen, ist im Minimum eine eindeutige Zuordung von Endgerät - Stromkreis - Absicherung - Verteilungsbereich zu treffen. Schallschutzanforderungen Der AN ist grundsätzlich in der Pflicht, eigenverantwortlich die Auflagen zum Schallschutz mit der Fachplanung "Schallschutz" und den beteiligten Ausbaugewerken abzustimmen und in seiner Montageplanung zu berücksichtigen. Vor der Montage sind die gewählten Maßnahmen / Produkte zur Einhaltung der Schallschutzanforderungen, der Qualitätssicherung / dem AG zwecks Freigabe vorzustellen. Brandschutzanforderungen Der AN ist bei der Installation in / an Bauteile mit Brandschutzanforderungen (z.B. Setzen von Dosen / Stemmarbeiten / Durchführungen) grundsätzlich in der Pflicht, eigenverantwortlich die Anforderungen zur Eihaltung der geforderten Brandschutzqualität sicher zu stellen. Entsprechende Produkte sind ausdrücklich vor der Montage der Bauüberwachung / dem Bauherrn zur Freigabe vorzustellen. Der AN steht in der Verantwortlichkeit, daß seine Installationsleistungen kompatibel (Zulassungskonform) zum vorliegenden Bauteil mit Brandschutzanforderungen ist und das keine Beeinträchtigung der Zulassung des Bauteils mit Brandschutzanforderungen entsteht.
ZTV SCHALTER/STECKDOSEN
ZTV TECHNISCHER BRANDSCHUTZ ELT ZTV TECHNISCHER  BRANDSCHUTZ ELT Technischer Brandschutz Grundsätzlich ist der technische Brandschutz ausschließlich durch ein zertifiziertes Fachunternehmen durchzuführen. Der Nachweis der zertifizierten Personen ist mit der Montageplanung, spätestens aber zu Montagebeginn, der Qualitätssicherung / AG, vorzulegen. Für die Erstellung des technischen Brandschutzes sind ausschließlich bauaufsichtlich / amtlich zugelassene und geprüfte Systeme zugelassen. Das Gültigkeitsdatum ist eindeutig nachzuweisen. Die Zertifikate sind bereits mit der Montageplanung einzureichen. Die Ausführung des technischen Brandschutzes erfolgt grundsätzlich nach den Auflagen und Anforderungen des jeweiligen Brandschutzzertifikates, sowie nach den Anforderungen aus der MLAR (jeweilig der aktuellen Fassung). Durch den AN ist ein gewerkeübergreifender Brandschutzkatasterplan zu erstellen. Der entsprechende Planstand ist als Papiersatz einfach in Ordner auf der Baustelle spätestens zum Montagebeginn, vorzuhalten. Änderungen, bzw. Ergänzungen sind im Minimum händisch und unmittelbar in die Planstände einzuarbeiten und in der Abschlussdokumentation der Brandschutzanlage zu aktualisieren. Durch den AN sind die baulichen Vorleistungen zum technischen Brandschutz eigenverantwortlich vor der Montage zu sichten und eventuelle Mängel der Bauüberwachung unverzüglich aufzuzeigen. Sofern aufgrund von Planfortschreibungen, hier: der Ausführungsplanung nachfolgend, Änderungen in Durchbrüchen mit Auflagen an den Brandschutz eingeplant werden müssen, so sind diese durch den AN eigenverantwortlich im Rahmen seiner Montageplanung, bzw. seiner Montagetätigkeiten, mit dem zuständigen Fachpanern / Statiker ausführungsreif abzustimmen. der Vorgang ist zu dokumentieren. Grundsätzlich hat der AN eigenverantwortlich die Dokumentation des erstellten Branschutzes über Photomaterial zu erstellen und der Enddokumentation beizufügen. Zur Leistungserbringung des AN gehört die begleitende Baubegehung zum technischen Brandschutz, sofern dies durch die Qualitätssicherung / Brandschutzsachverständigen o.ä. eingefordert wird. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Durch den AN hat ausdrücklich die Freimeldung der Montagleistungen zum technischen Brandschutz, mit ausreichender Vorlaufzeit (min. 2 AT) vor der Schließung der jeweiligen Montagebereiche, an die Qualitätssicherung zu erfolgen. Sollten aufgrund des Versäumnisses des AN eine Prüfung des errichteten Brandschutzes nicht mehr möglich sein, so gehen die Folgekosten, z.B. aus einer Bauteil-Wiederöffnung / Bauverzögerung zu Lasten des AN. Der AN hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Abnahme des technsichen Brandschutzes in Bereichen, welche im Zuge anstehender Baufortschritte zugebaut werden, erfolgt. Hierzu hat der AN explizit die Hinweispflicht an die Bauüberwachung / Bauherrn. Sofern nachträgliche Öffnungen des technsichen Brandschutzes erfolgen müssen (z.B. durch Fremdgewerkenutzung) kann der AN nur dann Kosten geltend machen, wenn das Brandschott durch die Qualitätssicherung / AG abgenommen wurde. Versäumt der AN die Abnahme mit der Qualitätssicherung / dem AG durchzuführen, geht die Neuerrichtung des Brandschottes zu dessen Lasten. Der AN hat ausdrücklich die Verpflichtung, eigenverantwortlich den technischen Brandschutz mit den baubeteiligten Gewerken abzustimmen. Dies gilt sowohl bei Mischschottbelegungen, als bei Anarbeitungen von Baugewerken, wie z.B. Wärmedämmverbundsystemem, Trockenbau, Mauerarbeiten, verputzarbeiten usw. . Nachträgliche Änderungen am technischen Brandschutz aufgrund nicht erfolgter koordinierter Abstimmungen mit den Fremdgewerken gehen hierbei ausdrücklich zu lasten des Erstellers des technischen Brandschutzes. Die Brandschottungen von Kabeldurchführungen durch feuerbeständige Wände oder Decken können in runder, eckiger oder unregelmäßiger Form vorkommen. Größere Durchbrüche sind bis auf den Bereich der Kabel mittels Verkleidungsplatten oder durch Ausmauern mit Ziegeln o.ä. zu verschließen. Im unmittelbarem Bereich der Kabel sind die verbleibenden Öffnungen mittels Brandschutzkitt, als Weich- oder Hartschott abzudichten. Es ist dafür zu sorgen, daß sämtliche Kabel rundum abgedichtet sind. Alle verwendeten Materialien sind als System zugelassen und dementsprechend nach Prüfzeugnis zu verarbeiten. müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten gewährleisten. Amtliche Prüfzeugnisse und Datenblätter sind nachzuweisen und der Rechnung und der Dokumentation beizufügen. Grundsätzlich sind die Auflagen aus dem aktuellen Brandschutzkonzept zu Grunde zu legen sowie weiterführende grundlegende technische Verordnungen und der gleichen, die einen eindeutigen Bezug zum vorliegenden Projekt haben, wie z.B Holzbaurichtlinie. Vor der Montageplanung ist durch den AN nochmals final mit dem AG / Betreiber / Fachplaner abzustimmen, ob - und in welchen Bereichen - nachbelegbare Brandschottungen einzubringen sind. Die Kennzeichnung der Brandschottungen sind beidseitig auszuführen. Konformitätserklärung; Diese ist je Brandschottung einzeln zu erstellen. Sammelbescheinigungen sind nicht zugelassen. Nebenleistung Die folgenden Leistungen sind durch den AN mit der Anlagenerrichtung zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung findet nicht statt: Koordination technischer Brandschutz gewerkeübergreifend. Erstellung Brandschutzkatasterplan - sofern vorhanden-. nach Vorgabe im Projekt), ansonsten im Minimum ist wie folgt aufzubauen: aktueller Grundrissplanstand der Architektur je Gewerk farblich abgesetzer technischer Brandschutz eindeutige Nummerieung je einzelnem Brandschott eindeutige Brandschottsystemzuordnung je Brandschott Zertifikate zum Brandschutz, mit eindeutiger Zuordung zur Brandschottsystemzuordnung + Liste eindeutige Zuordnung der einzelneb Brandschottungen Sofern der AN die Erstellung des Brandschutzkataserplanes über eine Software umsetzt, ist diese vor der Montageplanerstelleung der Bauüberwachung / dem Bauherrn vorzustellen und durch diese frei geben zu lassen. Einzeldurchführungen sind gemäß der MLAR zu behandeln. Der Verschluss von Einzeldurchführungen wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise zu kalkualieren.
ZTV TECHNISCHER BRANDSCHUTZ ELT
01.01 Brandmeldeanlage
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Brandmeldeanlage