Naturstein-Fensterbänke
FRE / DTE / CPW -H.01-03- 54 gef. MW / ME
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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Technische Vorbemerkungen
01.02
Technische Vorbemerkungen
V) Angebotsgrundlage: Pläne GRUNDLAGE DES ANGEBOTES sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Voll- ständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungs- zweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
V) Angebotsgrundlage: Pläne
TV) Naturstein Technische Vorbemerkungen Natursteinarbeiten Grundlagen, die besonders zu beachten sind: DIN 18 332 Naturwerksteinarbeiten DIN 18 353 Estricharbeiten DIN 18 156 Teil 1, Stoffe für keramische Bekleidung im Dünnbett DIN 18 156 Teil 2, hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel DIN 18 157 Teil 1,   Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbett DIN 18 515, Richtlinien für die Ausführung von Fassadenbekleidungen aus Naturwerk- und Betonwerksteinen. DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109, Schallschutz DIN 4117, Abdichten von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit; Richtlinien für die Ausführung DIN 4122, Abdichten von Bauwerken gegen nichtdrückendes Oberflächenwasser und Sickerwasser mit bituminösen Stoffen, Metallbänder und Kunststoff-Folien; Richtlinien DIN 52 100, DIN 52 103-106, DIN 52 108, DIN 52 112, Prüfung von Naturstein; Richtlinien zur Prüfung und Auswahl von Naturstein. DIN 18 164 Teil 1,   Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung "Richtlinien für das Versetzen und Verlegen von Naturwerksteinen", herausgegeben vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. , 8700 Würzburg Diese zusätzlichen Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und  Verarbeitung aller notwendigen Mater- ialien einschl. Transport, Transporteinrichtungen, Vorhalten von Groß- und Kleingeräten und der Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials. Schutz gegen  zu rasches Austrocknen des Mörtels, Reinigen und Prüfen des Untergrundes, Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung bereits eingebauter Bauteile, Isolierungen und Einrichtungen aller Art, Sicherung und Sauberhalten aller Installationsteile, Ein- bau von Abschrankungen. Bauseits versetzte Teile, wie Türen, Fenster etc. sind entsprechend zu schützen. Hier wird auf Materialtransport hingewiesen. Etwaige Beschädigungen,  welcher Art auch immer, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, gehen mit allen Folgekosten zu seinen Lasten. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen. Werkstücke sind grundsätzlich, wenn nicht anders beschrieben, geschliffen und poliert. Fensterbänke sind an der Draufsicht und an den sichtbaren Stirnflächen zu schleifen und zu polieren. Kanten und Ecken sind ca. 3 mm zu fasen. Mit den Einheitspreisen sind abgegolten: das Herstellen von Aussparungen für Dollen und Anker, ebenso Wassernasen und Aufkantungen, das Bewehren der Werkstücke nach statischen Erfordernissen, einschl. Einlagen, der wirksame Schutz (Verwahrung und dergl.) der ausgeführten Leistungen vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Ingebrauchnahme. Die zum Verlegen und Versetzen der Werkstücke erforderlichen Brech- und Schneidarbeiten, Schutz der Oberfläche durch Milchtütenpapier (Tetra-Pak o.glw.). Bei freitragenden Treppen versteht sich der Einheitspreis einschl. aller Kosten für Lizenzen, stat. Berechnungen, Zulassungen und aller Prüfungen, sowie aller erforderlichen Befestigungsmittel, Unterbolzen und Abdeckungen. Bei allen Arbeiten, für die Geländer entfernt werden mußten, sind diese im Zuge der Verlegearbeiten, gemäß den einschlägigen Vorschriften neu anzubringen. Das einwandfreie Verwahren aller Teile zum Schutz gegen Betreten bis nach endgültiger Fertigstellung und Belastbarkeit, geht zu Lasten des Auftragnehmers.
TV) Naturstein
Vorbemerkungen zur Ausführung Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Arbeitsbedingungen auf der Bau- stelle zu überprüfen, die bauseits vorhandenen Höhenmaße (Meterrisse) in den einzelnen Räumen mit dem Auftraggeber zu prüfen und die für die Ausführung und Abrechnung verbind- lichen Konstruktionshöhen schriftlich festzulegen bzw. zu bestätigen. Ausgleichstoleranzen bis zu 1,0 cm werden nicht besonders vergütet bzw. abgezogen.Der Arbeitnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten nach evtl. eingebauten Installations- leitungen zu erkundigen. Treppenanlagen sind genau nach Plan bzw. nach Absprache auszuführen. Treppenstufen oder Belagplatten auf betonierten Treppenläufen sind spannungsfrei, z.B. auf Mörtelstreifen zu verlegen. Beschädigte Naturwerksteine dürfen nur mit Zustimmung  der Bauleitung gekittet werden. Boden- und Wandbeläge sind flucht- und lotrecht bzw. waagrecht oder  im angegebenen Gefälle, nach planerisch festgelegten Höhen zu verlegen. Auf sauberes, einheitliches Fugenbild ist zu achten. Verlegeart und Material ist mit der Bauleitung nochmals vor Beginn der Arbeiten zu prüfen und abzustimmen. Versetzlöcher sind nach dem Setzen  des Werkstückes satt mit Zementmörtel so auszu- stopfen, daß ein späteres Einputzen ohne weiteres möglich ist. Sockelleisten sind, wenn nicht anders angegeben, mit dem gleichen Material wie der Bo- denbelag auszuführen. Alle Flächenfugen sind mit mineralischem Fugenmörtel vollfugig auszuführen und glatt zu verstreichen. Ebenso ist der obere Abschluß vo Sockeln vollständig mit mineralischem Fugenglattstrich zu schliessen. Bauwerkstrenn- und Dehnfugen bleiben offen, wenn im  LV nichts anderes vorgeschrieben ist. Im Baukörper vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen müssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im Belag durchgehen. Zusätzliche Dehnungs-, Bewegungs- und Trennfugen in Wand- und Bodenplattenbelägen müssen bis zum Verlegegrund durchgehen bzw. die Bauteile sind zur Vermeidung von Schallübertragungen völlig zu trennen. Die Fugen müssen frei von Mörtelresten sein. Die Herstellung erfolgt durch Einlegen eines Schaumstoffstreifens  in jeweiliger Konstruktionsbreite.
Vorbemerkungen zur Ausführung
V) ZTV Oberfläche Fensterbänke Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Alle Innen-Fensterbänke aus Naturstein sind vorab zu bemustern. Fensterbänke sind: an der Draufsicht, an den vorderen und seitlich sichtbaren Stirnflächen an den überstehenden Untersichten zu schleifen und  zu polieren. Die sichtbaren Kanten und Ecken sind ca. 3 mm zu  fasen.
V) ZTV Oberfläche Fensterbänke
V) zum LV Vorbemerkung zum LV Das LV ist mit Lohn- und Materialanteil ausgeschrieben. Im Material-Preis ist der reine Naturwerksteinpreis mit Verschnittanteil einzurechnen. Die angegebenen Mengen entsprechen den fertig verlegten Flächen. Zuschläge für Verschnitt etc. sind für den EP mit einzurechnen Im Verlegepreis sind Materialien wie Mörtel, Kleber, Lohn und andere Nebenkosten anzugeben. Die angebotenen Fabrikate / Sorten sind in jedem Fall zu  nennen. Für die angebotenen Naturwerksteine sind Muster bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Es wird dem Bieter freigestellt, nicht aufgeführte Materialien anzubieten. Diese sind jedoch außerhalb des LV aufzuführen und müssen sich an die Positionen des LV halten. Der AG behält sich vor, ein anderes Material, als die aufgeführten auszuwählen. Die beigefügten Anlagen (Pläne) sind Teil des LV.
V) zum LV
02 Fensterbänke
02
Fensterbänke
02.01 Fensterbänke
02.01
Fensterbänke