Bodenbelag
FRE / DTE / CPW -H.01-03- 54 gef. MW / ME
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Allgemeine Vorbemerkungen
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Technische Vorbemerkungen
TV Bodenbelagsarbeiten Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten. Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in der VOB/C aufgeführeten Normen ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1-5 DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-14 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und  Bodenbeschichtungen; Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler DIN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden       Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden      Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene DIN 54345-2 Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung der Personenaufladung beim Begehen von textilen Bodenbelägen DIN 54345-6 Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung  elektrischer Widerstandsgrößen von textilen Bodenbelägen DIN 66090-1 Textile Fußbodenbeläge; Anforderungen an den Aufbau, Brandverhalten DIN EN 204 Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nicht tragende Anwendungen DIN EN 654 Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Flex-Platten - Spezifikation DIN EN 655 Elastische Bodenbeläge - Platten auf einem Rücken aus Presskork mit einer Polyvinylchlorid-Nutzschicht - Spezifikation DIN EN 985 Textile Bodenbeläge - Stuhlrollenprüfung DIN EN 986 Textile Bodenbeläge - Fliesen - Bestimmung der Maßänderung infolge der Wirkungen wechselnder Feuchte- und Temperaturbedingungen und vertikale Flächenverformung DIN EN 1318 Textile Bodenbeläge - Bestimmung der sichtbaren Dicke von         Rückenbeschichtungen DIN EN 1516 Sportböden - Bestimmung des Eindruckverhaltens DIN EN 1569 Sportböden - Bestimmung des Verhaltens bei rollender Last DIN EN 1814 Textile Bodenbeläge - Bestimmung der Schnittkantenfestigkeit durch die modifizierte Trommelprüfung nach Vettermann DIN EN 12103 Elastische Bodenbeläge - Presskorkunterlagen - Spezifikation DIN EN 12529 Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle - Anforderungen DIN EN 12455 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korkmentunterlagen DIN EN 12466 Elastische Bodenbeläge - Begriffe SN EN 13297 Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen DIN EN 13329 Laminatböden - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 13415 Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Klebstofffilmen DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten -  Teil 1: Klassifizierung mi Klt den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten DIN EN ISO 140-8 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8: Messung der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in Prüfständen DIN EN ISO 9239 Prüfungen zum Brandverhalten von Bodenbelägen DIN VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen,  Teil 6: Prüfungen - Erstprüfungen           Bodenbeläge DIN EN ISO 26987 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Fleckenempfindlichkeit DIN EN 424 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens bei der Simulation des Verschiebens eines Möbelfußes DIN EN 425 Elastische Bodenbeläge und Laminatböden - Stuhlrollenversuch DIN EN ISO 24341 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung von Breite, Länge, Geradheit und Ebenheit von Bahnen DIN EN ISO 24342 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von Platten DIN EN ISO 24346 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gesamtdicke DIN EN 430 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse DIN EN 432 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Scherkraft DIN EN 661 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Wasserausbreitung DIN EN 662 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Schlüsselung bei Feuchteeinwirkung DIN EN 663 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dekortiefe DIN EN 664  Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verlustes an flüchtigen Bestandteilen DIN EN 665 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Weichmacherabgabe DIN EN 666 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gliederung DIN EN 684 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Nahtfestigkeit SN EN 718 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse von Verstärkung oder Rücken von Bodenbelägen aus Polyvinylchlorid DIN EN 1081 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes DIN EN 1815 Elastische Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens DIN EN 1818 Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens gegenüber Schwerlastrollen DIN CEN/TS 14472-1/2/3/4 Elastische, textile und Laminatbodenbeläge - Planung, Vorbereitung und Verlegung Zusätzlich gelten folgende technische Regeln: DIN CEN/TS 16641 (DIN SPEC 16727)  textile Bodenbeläge - Leitlinien für akzeptable Farbabweichungen BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB): - Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie  Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen (4.7/2009) - Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung (9.1/204) - Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen (6.2/2009) - Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen (8.1/2014) - Arbeitsanweisung CM-Messung (8.3/2011) - Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Oberbodenbelägen auf Zement- und Calciumsulfatheizestrichen (8.2/2011) - Hinweise zu elektrisch beheizten Fußbodenkonstruktionen im Innenbereich (4.12/2013) Merkblätter des Industrieverbands Klebstoffe (IVK): - TKB-2 Kleben von Laminatböden - TKB-3 Kleben von Elastomer-Bodenbelägen - TKB-4 Kleben von Linoleum-Bodenbelägen - TKB-5 Kleben von Kork-Bodenbelägen - TKB-6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten - TKB-7 Kleben von PVC-Bodenbelägen - TKB-8 Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten Bodenbelägen - TKB-9 Techniche Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI): - A 90 Industrieböden, Elastische Bodenbeläge - Verlegeanforderungen, Systembetrachtung Unterboden, Klebstoff und Belag Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: - BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr Fachinformation Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.: BVF Fachinformation Flächenheizung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungs- richtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 nach DIN 4102 entsprechen, sind prüfzeichen- pflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein. Die verwendeten Kleber und Spachtelmassen müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach Gefahrstoffregel TRGS 610 zählen. Das eingebaute Material muss dem ggf. vorgelegten Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. 3. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber. Beim Einbau von Unterböden aus Holzspanplatten  auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10  mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalken- decke muss in jedem Gefach garantiert sein. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden. Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Auflistung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Sind geringfügige Struktur- und Farbunterschiede aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Wenn für längenorientierte Beläge wie Laminatböden oder Beläge mit längenorientierten Mustern im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern. PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem PVC-Belag als auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des Klebers). Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis zu führen über - Verschleißgruppe - Eignungsklasse - Komfortwert - antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit) - Ableitfähigkeit - Stuhlrolleneignung - Treppeneignung - Feuchtraumeignung - Fußbodenheizungseignung Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate zu erbringen über - Brandverhalten - Trittschallverbesserungsmaß - Schallabsorptionsgrad - Wärmedurchlasswiderstand - Eigengewicht Soweit erforderlich sind Gutachten vorzulegen über - schmutzabweisende Eigenschaften - antibakterielle Wirkung - elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit) - Licht- und Wasserechtheit - rutschhemmende Eigenschaften Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel. Entgegen Nr. 3.4.4 ATV DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen darüber hinaus in gleicher Richtung verlaufen. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 ATV DIN 18365 dürfen Streifen nur verlegt werden, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Sollten stuhlrollenfeste Beläge auf Trockenbauelementen verlegt werden, sind geeignete Maßnahmen für die Einbausituation zu treffen (Spachtelbelag). Werden Verspannungen auf Trockenbauelementen erforderlich, sind die Nagelleisten vollflächig zu kleben und zusätzlich zu verdübeln. Eingangsmatten müssen verrottungsfest und aufrollbar sein. Randeinfassungen dürfen nicht mit zerstörender Wirkung korrodieren. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu übergeben. 4. Preisinhalte siehe Hinweise in "VB zur Preisfindung" 5. Abrechnungshinweise 6. Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt. Vor Arbeitsaufnahme hat sich der Unternehmer von der Beschaffenheit des Untergrundes bzw. der Unterböden zu unterrichten. Unebenheiten im Untergrund, durch die sich Mehrstärken bei der Spachtelung des Bodens über die zugelassene Toleranz hinaus ergeben, hat der Auftragnehmer durch ein Höhennivellement nachzuweisen. Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Die Klebstoffe dürfen nur nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller verarbeitet werden. Es sind nur Klebstoffe zu verwenden, die keine Geruchs- belästigung hervorrufen und gesundheitlich unbedenklich sind. Dies gilt besonders auch für die Abgabe von giftigen Dämpfen wie z.B. Formaldehyd. Sind elektrisch ableitfähige Böden ausgeschrieben, so muß auch der zur Verwendung gelangende Klebstoff elektrisch leitfähig sein. Die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers sind in diesem Fall besonders zu beachten. An Rohrdurchführungen und vergleichbaren anderen Bauteilen sind die Bodenbeläge sorgfältig anzuarbeiten. Der Einbau von Abdeckrosetten kann nur nach Rücksprache mit dem AG erfolgen. Bei Wandanschlüssen ohne Sockelleisten (z.B. im Bereich der Türstahlzargen) sind die Bodenbeläge besonders sorgfältig anzuarbeiten. Bahnenmaterial darf nur in vollen Längen verlegt werden, Kopfnähte oder -stöße dürfen nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Auftraggebers angeordnet werden. Die Verlegerichtung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Begrenzungen zu anderen Fußbodenbelägen sind durch bündige, mit OK-Fußboden eingelassene Trennschienen herzustellen. Die Trennschienen zu Fliesenbelägen sind im LV Fliesen beschrieben und dort kostenmäßig erfaßt. PVC-Bodenbelag ist verschweißt anzubieten, falls dies nicht der Herstelleranweisung widerspricht oder im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anderes verlangt wird. Sofern eine Wahl der Farbe der Schweißschnur dabei möglich ist, bleibt diese dem Auftraggeber überlassen. Farbabweichungen der Bodenbeläge sind in einem zusammenhängenden Geschoß nicht gestattet. Zwischen einzelnen Geschossen sind  branchenübliche Farbabweichungen zuge- lassen. Klebereste, leere Kleberbehälter, mit Lösungsmittel getränkte oder stark mit Kleber verschmutzte Stoffe sind gemäß den örtlichen Bestimmungen auf einer Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die obengenannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf  Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer belastet. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. 7. Besondere Angaben zur Baustelle 8. Besondere Nutzungsanforderungen
TV Bodenbelagsarbeiten
VB zur Preisfindung VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG 1.           Soweit Fabrikat, Typ bzw. Nr. nicht vorgegeben sind, sind diese vom Bieter in der Position anzugeben. Mit Auftragserteilung sind verbindliche Muster zur Freigabe vorzulegen. 2.           Die Positionspreise sind getrennt in Lohn- und Materialanteil: 2.1 Im Material-Anteil ist der reine Bodenbelagpreis anzugeben. Die angegebenen Mengen entsprechen der fertig verlegten Fläche. Zuschläge für Verschnitt sind in den EP einzurechnen. 2.2  Im Lohn-Anteil (Verlegepreis) sind Materialien wie Kleber, Lohn und andere Nebenkosten wie nachfolgend beschrieben mit den Einheitspreisen abgegolten:                a)  Kunststoff- und Linoleumbeläge sind verschweißt anzubieten, außer die Herstelleranweisung widerspricht dem oder im LV-Text ist ausdrücklich anderes verlangt.                b)  Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materalien einschl. Transport, Transporteinrichtung sowie aller Geräte,                c)  Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials,                d)  Reinigung und Prüfen des Untergrundes,                e)  Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen, Dämmungen und Einrichtungen jeder Art,                f)  Sicherung der Installation, Wiedereinbau von Abschrankungen,                g)  Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen 3.  In den Vorbemerkungen und einzelnen Positionen angegebene Abweichnungen von der VOB und einzelenen Normen sind zu  beachten. 3.1 Folgende Leistungen sind als "Nebenleistung" enthalten und in die entsprechenden                Einheitspreise einzukalkulieren:                a) Vorbereitende Arbeiten einschl. evtl. notwendiger Voranstriche                b) Das Anarbeiten an unterschiedliche Flächen, Schrägschnitte, Aussparungen, etc.                c) Sicherung von frisch vorbereiteten (z.B. mit Spachtelung) und verlegten Bodenflächen vor Begehen durch geeignete Schutz- bzw. Absperrmaßnahmen einschl. entsprechender Hinweise über die Dauer der Sperrung.                d) Das Abschneiden der Estrich-Randdämmstreifen                e) Das Aus- und Einhängen von Türen                f) Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren. 3.2 Ergänzend zu Nr. 4.2 ATV DIN 18365 gelten als "Besondere Leistung":                a) Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr. 4.2.7 ATV DIN 18365 sind Räume mit Spezialeinrichtungen, z.B. Schaltzentralen, Behandlungsräume u.ä.. Räume mit üblicher Sanitär- und Heizungsinstallation, bei denen die Rohrdurchführungen vmit handelsüblichen Rosetten abgedeckt werden können, fallen nicht darunter.                b) Nachträglich eingearbeitete Teile im Sinne von Abschnitt 5.1.3 ATV DIN 18365 sind nur solche Teile, die nicht sofort während des Verlegens mit eingearbeitet werden können, sondern erst nach der Verlegung der Fläche, z.B. durch Ausschneiden der erforderlichen Aussparungen, eingearbeitet werden können.                                                                                                              c) Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle                                                                                                              d) Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen                                                                                                              e) Die Erstpflege elastischer oder plastischer Beläge 4.  Für die Beurteilung sind Zeichnungsauszüge beigefügt. Die kompletten Planunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle
VB zur Preisfindung
Vorlage Nachweise eingesetzter Materialien Hinweise zu den zum Einsatz gelangenden Materialien, vorzulegen VOR Ausführung der Arbeiten: Der AN hat vor der Ausführung jeglicher Arbeiten eine vollumfängliche Materialdeklaration der Baustoffe zur Freigabe vorzunehmen. Alle Baumaterialien (Baustoffe, Hilfs- und Zusatzmittel, Nebenstoffe) sind grundsätzlich anzugeben und die geforderten Technischen Merkblätter, aktuelle Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse und sonstige Nachweise vorzulegen. Hersteller- erklärungen müssen genau auf die spezifizierten Anforderungen und das jeweilige Bauprodukt ausgestellt sein.
Vorlage Nachweise eingesetzter Materialien
02 Vinyl - Wohnungen
02
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02.01 Vinyl - Wohnungen
02.01
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