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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Die Umbaumaßnahmen erfolgen in der Fränklinstraße 28/29, 10587 Berlin, im 5. Obergeschoss und umfassen drei Mietbereiche, die an den Treppenkern A angrenzen. Ziel der Baumaßnahme ist die Herstellung eines neuen Mieterausbaus mit einer bedarfsgerechten Bürostruktur.
Im Rahmen der vorgezogenen Abbrucharbeiten werden die bestehenden nichttragenden Trockenbau-Trennwände sowie die vorhandenen Bodenbeläge und Decken zurückgebaut. Anschließend wird die neue Raumaufteilung gemäß Planung durch Glas-Systemtrennwände einschließlich der zugehörigen Türanlagen sowie durch Gipskartonwände in Trockenbauweise hergestellt.
Ergänzend sind in Teilbereichen akustisch wirksame Holzwände, Vorhänge und Holzlamellen als Raumteiler vorgesehen. Innerhalb der Mietflächen werden überwiegend Akustikdecken eingebaut.
Weitere Bestandteile des Ausbaus sind die Erneuerung der Bodenbeläge in Teilbereichen sowie die Installation neuer Teeküchen. Die lose Möblierung wird mieterseitig bereitgestellt.
Die bestehenden WC-Anlagen bleiben grundsätzlich erhalten. Ein WC-Kern wird im Zuge der Umbaumaßnahmen zu getrennten Duschbereichen für Damen und Herren umgebaut.
Im Treppenkern A wird zudem ein neuer Lagerraum hergestellt, der die erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt.
Bestandteil der Ausbauarbeiten Gewerk Erweiterter Ausbau sind:
- Baustelleneinrichtung
- Trockenbauarbeiten
- Betonarbeiten
- Estricharbeiten
- Malerarbeiten
- Tischlerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Baureinigungsarbeiten
- Abbrucharbeiten
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
02 Anlage ATV/ZTV
02
Anlage ATV/ZTV
ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C
ATV
Hinsichtlich der geltenden ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 verwiesen.
Die hier beschriebenen ATV Allgemeine Bauarbeiten jeder Art gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen.
Ergänzende Anmerkungen
Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18299 VOB Teil C können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden. Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ZTV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für:
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C
ZTV
Die im Folgenden benannten "ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV.
Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungsfestlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst.
Es gelten alle für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen zutreffenden Normen und Vorschriften, insbesondere:
DIN 18202, DIN 18203 (in der jeweils aktuellen Fassung) - Maßtoleranzen im Hochbau
Für die Ausführung der Leistung gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen der Punkte 2, 4 und 7 der Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen aus der DIN 18202.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Motage die jeweils betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide an die Bauüberwachung zu übergeben oder als PDF-Dokument zu übersenden. Die Dokumente werden Gegenstand der Schlussdokumentation der auszuführenden Arbeiten.
ZTV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV 18340 Trockenbauarbeiten Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für:
Trockenbauarbeiten DIN 18340 gem. VOB Teil C
ATV
Hinsichtlich der geltenden ATV Trockenbauarbeiten wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 sowie der VOB Teil C DIN 18340 verwiesen.
Die hier beschriebenen ATV Trockenbauarbeiten gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen zu den ATV Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art gem. VOB/ C DIN 18299.
Ergänzende Anmerkungen
Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18340 VOB Teil C können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18340 Trockenbauarbeiten
ZTV 18340 Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für:
Trockenbauarbeiten DIN 18340 gem. VOB Teil C
ZTV
Die im Folgenden benannten "ZTV Trockenbauarbeiten" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV.
Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungsfestlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst.
1. Ergänzende Vorschriften/DIN- und EN-Normen/Toleranzen
1.1 Spezifische Forderungen, welche über die in den AVB und folgenden Dokumenten benannten Angaben hinausgehen, sind in den jeweiligen Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten.
1.2 Es gelten alle für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen zutreffenden Normen und Vorschriften.
2. Ausführung und Nachweise
2.1 Für Bauteile mit Schallschutz- bzw. Brandschutzanforderungen, welche vom AN eingebaut werden, sind von diesem entsprechende Nachweise unaufgefordert vor dem Einbau zu übergeben.
Trockenbau-Wände mit starrem Anschluss gem. Leistungsbeschreibung sind so auszuführen, dass eine Beweglichkeit von mind 1 cm zum Rohbau
Anschlussfugen an Wand-, bzw. Deckenixteln sind dauerhaft elastisch überstreichbar zu versiegeln
notwendendige systembedingte Dehnungsfugen sind eigenständig zu planen und auszuführen
notwendige Verbindungselemente bei Wandabzweigungen sind eigenständig nach Zulassung auszuführen und in den EP der Wände mit einzukalkulieren
an allen freien Wandenden, Innen- und Außenecken sind entsprechende Eckschutzschienen mit einzuarbeiten und einzuspachteln
notwendige Wechsel bei Änderungen von Unterkonstruktionen bzw. Wechsel bei Herstellung planmäßiger Öffnungen sind in die EP mit einzukalkulieren
Ausschnitte an Innendämmung in GK-Wänden z.B. für Leitungen oder Einbauten sind mit den EP abgegolten
ZTV 18340 Trockenbauarbeiten
03 Hochbauleistungen
03
Hochbauleistungen
03.08 Tischlerarbeiten
03.08
Tischlerarbeiten