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Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten
- Hausflure 1.BA+2.BA -
Bauvorhaben: Stangsanierung + Modernisierung
eines Mehrfamilienhauses
Mörfelder Landstraße 210-212
in 60598 Frankfurt am Main
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten
01 BODENBELAGSARBEITEN - Mörfelder Landstr. 210-212
01
BODENBELAGSARBEITEN - Mörfelder Landstr. 210-212
Objektbeschreibung und geplante Maßnahmen Die Wohnheim GmbH plant umfassende Strangsanierungsarbeiten in der Liegenschaft
Mörfelder Landstraße 210-212.
Die Anfrage gilt für das Wohnhochhaus (Bauteil A und Bauteil B). Die Tiefgarage
und der Pavillon (Bauteil C) sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht Gegenstand der
Sanierungsarbeiten.
Allgemeine Informationen:
Die Liegenschaft befindet sich in Frankfurt- Sachsenhausen. Das Gebäude liegt direkt
an der Hauptverkehrsstraße Mörfelder Landstraße. Auf der rückseitigen Gartenseite
oberhalb der Tiefgarage steht der denkmalgeschützte „Riedhofbrunnen“.
Die Wohnanlage der Liegenschaft „Mörfelder Landstraße210-212“, Frankfurt am Main,
besteht aus zwei Wohnhäusern mit 12-14 bzw. 10-12 Geschossen (Bauteil A bzw.
Bauteil B).
Die Geschosse bestehen aus bewohnten Wohnungen:
- Im Erdgeschoss befinden sich Büros, ein Friseursalon und Vereinsräume einer
Sozialeinrichtung.
- Im angrenzenden Anbau/ Pavillon (Bauteil C) befindet sich ein Restaurant.
- Im Kellergeschoss befinden sich Technik- und Kellerräume.
Der Gebäudekomplex 210-212 wurde 1974 errichtet.
Der gesamte Gebäudekomplex ist bewohnt und vermietet. Die Sanierungsarbeiten
finden im bewohnten Zustand statt. Bei den Mietern handelt es sich um ältere Mit-
bürger (Altenwohnheim – kein Pflegeheim) welche in der Regel zwischen 60 und
90 Jahre alt sind.
Der im Erdgeschoss befindliche Gewerbemieter (Frankfurter Verband) kümmert sich
in Einzelfällen um einige der Bewohner. Generell herrscht in dem Gebäude eine hohe
Fluktuation an Mietern. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der Mieter
nicht flexibel und eigenständig einen Umzug organisieren kann. Eine besondere
Betreuung in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verband ist Voraussetzung für die
Sanierungsarbeiten.
Es sind nur begrenzt öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Gebäudes
vorhanden. Auch in der zum Haus zugehörigen Tiefgarage gibt es keine Stellplatz-
möglichkeit. Die Lagerflächen auf dem Grundstück stehen nur stark eingeschränkt
zur Verfügung. Flucht und Rettungswege sind zu beachten und durchgehend frei zu
halten.
Randbedingungen:
- Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH plant eine Umsetzung der Strang-
sanierungsarbeiten innerhalb der nächsten Jahre, d.h. in einem Zeitraum von
ca. 3 bis 5 Jahren.
- Das Umzugsmanagement der Wohnungen eines Stranges wird nach Ihrem Um-
setzungs-Konzept von der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH organisiert.
Die baubegleitende Mieterbetreuung und offene Mietersprechstunde erfolgt durch
den Auftragnehmer.
- Ein Umzug oder Auszug von Mietern soll auf ein Minimum reduziert werden.
- Das Hauptaugenmerk liegt auf der Sanierung der Stränge und der daran angren-
zenden Bäder und Küchen. Der vorgesetzte Wohnungsflur soll ebenfalls saniert
werden.
f0Sanierungskonzept GU:
Mit Baubeginn im August 2021 beginnt die Baustelleneinrichtung. Diese umfasst
im Wesentlichen die Einrichtung von Flächen der Baustelleneinrichtung im hinteren
Bereich des Wohnkomplexes und nach Möglichkeit und Erfordernis Vorbereitungs-
maßnahmen im Kellergeschoss.
Ein wichtiger Punkt dabei ist, die Errichtung eines Treppenturms einschl. eines
Personen- und Lastenaufzuges im Bereich des Treppenhaus Wohnblock A und B.
Dieser soll als Zugang zu den einzelnen Wohnetagen genutzt werden und Material-
transporte optimieren.
Dies macht jedoch den Abbruch und die Erneuerung des Treppenhausfensterbandes
erforderlich.
Gemäß Bauablaufplan ist vorgesehen, im III. Quartal 2021 mit der Strangsanierung
zu beginnen.
Es wird davon ausgegangen, dass mind. 14,0 Wohnungen für die Interimsunter-
bringung der Mieter/ Bewohner vorhanden sind. So dass jeweils für die Sanierung
ein kompletter Strang von übereinanderliegenden Wohnungen zur Verfügung steht.
Innerhalb der Ausführungszeiten erfolgt die Schadstoffsanierung, welche mit höch-
ster Sorgfalt durchgeführt wird. Hierbei wird eng mit dem Regierungspräsidium
Darmstadt zusammengearbeitet, um einen höchstmöglichen Schutz der Mieter/
Bewohner zu gewährleisten.
Um eine Fertigstellung innerhalb der angesetzten Ausführungszeit zu gewährleisten,
werden die einzelnen Gewerke je Strang (zehn bis vierzehn Wohnungen) GU-seitig
koordiniert.
Dabei müssen ebenso brandschutztechnische Anforderungen sowie die Belange/
Sicherheit der Mieter/ Bewohner, welche sich in den angrenzenden Wohnungen
befinden, berücksichtigt werden.
Nach Fertigstellung aller Leistungen innerhalb der Wohnungen des Stranges,
ziehen die Mieter in ihre jeweilige Wohnung zurück und beginnen mit dem Frei-
ziehen des nächsten Stranges.
Diese Vorgehensweise wiederholt sich, bis die Gesamtsanierungsmaßnahme
Mitte 2026 komplett fertiggestellt ist.
Objektbeschreibung und geplante Maßnahmen
Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 365 gelten für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten alle
notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller, insbesondere
DIN 18 353 Estricharbeitem
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
Herstellervorschriften und Ausführungsdetails.
Maßgebende technische Vorschriften
Ausführungsrichtlinien Pflegeanleitungen sind dem AG für alle verlegten Bodenbeläge bei Abnahme zu über-
geben.
Bodenbeläge werden ohne Unterlage mit stuhlrollengeeigneten Klebstoffen verklebt.
Es dürfen nur Klebstoffe eingesetzt werden, die nach Art und Klebstoffmenge für den
angebotenen Belag von der Klebstoffindustrie freigegeben und empfohlen werden.
Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen,
Ausgasungen und Emissionen sein.
Klebstoffe dürfen folgende Bestandteile nicht enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol, sowie alle weiteren zwischenzeitlich als
gesundheitsgefährdend eingeordneten Lösungsmittel und Zusatzstoffe.
Grundsätzlich dürfen keine gesundheitsschädlichen Baustoffe zur Ausführung kommen.
Nicht einzusetzen sind beispielsweise asbesthaltige, radioaktive und PCB-haltige Bau-
stoffe, sowie unter Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe. (z.B.
FCKW geschäumte Platten). Alle verwendeten Baustoffe müssen baubiologisch unbe-
denklich sein.
Im Übergang zu anderen Baustoffen und Bauteilen sind Anschlussfugen herzustellen.
Materialwechsel sind mittels Übergangsschiene sauber auszuführen.
An durchdringenden Bauteile ist sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur
nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden.
Die vorhandenen Zargen werden ausgebaut und durch Stahlzargen bzw. Stahleck-
zargen ersetzt. Die Stahlzargen stehen auf dem vorhandenen Estrich. Ein passge-
naues Anarbeiten an die eingesetzten Stahlzargen einschl. Verfugung ist Leistung
des AN.
Alle Bodenbeläge sind nach Herstellervorschrift auf fertig vorbereitem Untergrund
vollflächig und unter Berücksichtigung der Rapportangaben zu verkleben.
Grundsätzlich sind die neuesten, vom Hersteller herausgegebenen Verlegeanlei-
tungen zu beachten. Sollte es sich als erforderlich erweisen, so ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu nehmen.
Klebstoffrückstände auf dem Bodenbelag sind sofort zu entfernen.
Die Untergrundvorbehandlung erfolgt durch Aufbringen einer Spachtelmasse bzw. bei
größeren Unebenheiten einer Ausgleichsmasse. Die Spachtel- oder Ausgleichsmasse
ist so aufzubringen, dass sie sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbindet,
nicht reißt und ausreichend druckfest ist. Für die Verträglichkeit der Spachtelmasse
mit dem Klebstoff und dem Untergrund ist der Bieter verantwortlich.
Herstellen von Randdämmstreifen bei Estrichausbesserungen im Randbereich einschl.
entfernen der überstehenden Randstreifen.
Auf Estrichen, mit denen sich die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ungenügend ver-
bindet, ist ein Voranstrich als Haftbrücke zur Erzielung einer besseren Adhäsions-
fähigkeit aufzubringen.
Es sind Spachtelmassen, die für die Untergründe geeignet sind, einzusetzen. Die
verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen,
Ausgasungen und Emissionen sein, auch im Zusammenhang mit den sie berühren-
den bauseitigen Materialien wie Estrich oder Oberbelag.
Der Beanspruchung des Oberbelages entsprechend sind ausschließlich geprüfte
Systeme zur Untergrundvorbehandlungen zugelassen.
Auf Verlangen des AN sind geeignete Nachweise / Prüfzeugnisse vorzulegen.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fach-
gerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen.
Bei Anschlüssen an aufgehende Bauteile ohne Sockelleisten oder an Schienen
und dergleichen sind sämtliche sichtbaren Randabschlüsse scharfkantig und glatt
herzustellen und vorher sauber anzuspachteln, so dass ein exakter Abschluss
entsteht. Die Fuge ist dauerelastisch zu verfugen.
Übergangsschienen sind ohne sichtbare Schrauben anzubringen, das Kleben ist
nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das nur einwandfrei gereinigte Beläge
abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen.
Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.
Reservebelag von jeder Sorte von je 10 m² sind dem AG zu überlassen.
Ausführungsrichtlinien
Objektspezifische Ausführungshinweise Austausch der Bodenbeläge in den Hausfluren (PVC gegen Linolium,
z.B.: Belagsdicke d=2,5mm; Armstrong DLW Linoleum Marmorette LPX 121-148).
Passende Kunststoff-Sockelleisten (Farbe wie Bodenbelag; 5-6 cm) für die neuen
Bodenbeläge liefern und einbauen.
Objektspezifische Ausführungshinweise
Hinweis Schadstoffanalyse Die nachstehenden Arbeiten erfolgen vorbehaltlich einer Schadstoffanalyse
des vorhandenen Bodenbelags / -aufbaus in den Bereichen in denen die
Verlegung eines neuen Bodenbelags erfolgen soll.
Hinweis Schadstoffanalyse
01.01 BODENBELAG - HAUSFLURE BAUABSCHNITT A
01.01
BODENBELAG - HAUSFLURE BAUABSCHNITT A
01.02 BODENBELAG - HAUSFLURE BAUABSCHNITT B
01.02
BODENBELAG - HAUSFLURE BAUABSCHNITT B
01.03 STUNDENLOHNARBEITEN
01.03
STUNDENLOHNARBEITEN