To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau / Brandschutz:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@sp-planung.de
Tragwerksplanung / Bauphysik:
imp mirsanaye + Partner PartG mbH
Konsul-Smidt-Str. 8u
28217 Bremen
Tel.: 0421 3467100
E-Mail: ing@imp-bremen.de
Planung Haustechnik (TGA):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
Grünplan Hamburg
Saseler Bogen 3A
22393 Hamburg
Tel.: 040 2715 77 95
E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de
Vermesser:
Tiedemann, Wenck & Brand Vermessung
Lotharstraße 8
22041 Hamburg
Tel.: 040 66990416
E-Mail: info@tiedemann-vermessung.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Baugrund Kuhrau Ingenieurgesellschaft mbH
Hammoorer Weg 18b
22941 Bargteheide
Tel.: 04532 2680941
E-Mail: info@baugrund-kuhrau.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung ALLGEMEIN
Das Grundstück befindet sich auf dem Frahmredder 52/54/54a im Hamburger Stadtteil Sasel im Alstertal.
Es werden 10 Wohnungen als Stadthäuser in drei Zeilen in massiver Bauweise errichtet. Die entstehenden Stadthäuser bilden eine WEG mit Sondereigentumsrechten an den jeweiligen Häusern, Gartenflächen und Stellplätzen.
Die Stadthäuser bestehen aus einem Erdgeschoss und zwei Dachgeschossen.
Im Haus B wird ein Teilkeller errichtet, in dem die Technikzentrale und die Abstellräume der einzelnen Stadthäuser untergebracht sind.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 EE.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
GRÜNDUNG
Die Gründung wird nach Tragfähigkeit des Bodens mit durchgehender Stahlbetonbodenplatte und Frostschürzen aus Ortbeton mit konstruktiver Rissbewehrung hergestellt.
TERRASSEN
Die Terrassenflächen werden mit einem Steinzeugplatten-Belag auf der aufgeständerten Unterkonstruktion
ausgeführt. Zur Kompensation versiegelter Flächen und als ökologischer Ausgleich werden die Terrasse in
einem luft- und wasserdurchlässigen Aufbau hergestellt. Der Terrassenbelag wird auf einer aufgeständer-
ten Unterkonstruktion mit Stelzlagern montiert. Zwischen den Steinzeugplatten verbleiben offene Fugen,
durch die Regenwasser ungehindert abfließen und in den Boden oder die darunterliegende Schicht versi-
ckern kann. Somit bleibt die Fläche ökologisch wirksam und unterstützt die natürliche Regenwasserbewirt-
schaftung.
Die Unterkonstruktion (aus Aluminium oder Hartholz) ist langlebig, stabil und höhenverstellbar.
Terrassensichtschutz als begrünte Hecke Carpinus betulus, Höhe 125-150 cm gemäß Baugenehmigung.
AUßENANLAGEN
Erstellung einer Außenanlage mit Zufahrten und Zugängen, je einem Stellplatz pro Stadthaus, ein gemein-
samer Müllstellplatz sowie Wege- und Fahrflächen im Außenbereich einschl. Grüngestaltung (Baumpflan-
zungen und Pflanzflächen) auf den Allgemeinflächen gemäß Freiflächenplan für die Ersatzpflanzungen nach
Baugenehmigung. Erstellung eines Stabmattenzauns (anthrazit) ca. 80 cm hoch, gemäß Erfordernis nach
dem Nachbarschaftsrecht der Hansestadt Hamburg. Zwischen den einzelnen Grundstücken/ Sondereigen-
tumsflächen der Stadthäuser 54a – 54i wird keine Zaunanlage durch den Bauträger errichtet.
Die Roh-Planie wird mit dem anstehenden Oberboden durchgeführt, Bodenverbesserungsmaßnahmen
werden nicht getroffen. Es erfolgt keine Rasenansaat. Anschluss an das Nachbargelände – sofern erfor-
derlich – durch Anböschung.
BEFAHRBARE FLÄCHEN, STELLPLATZHÖFE UND ZUWEGUNGEN
Je Stadthaus wird ein Stellplatz errichtet. Der gemeinsame Müllstellplatz und sonstige befahrbare Flächen
erhalten eine mit Tiefbordstein eingefasste Oberflächenbefestigung aus Pflastersteinen aus Beton mit Vor-
satz und Abstandshalten nach Wahl des Verkäufers. PKW-Stellplätze mit Rasengitterstein der nach Festle-
gung des Verkäufers.
AUßENBELEUCHTUNG AUßENANLAGE ALLGMEINBEREICH
Die Beleuchtung der Außenanlagen erfolgt mit LED-Pollerbeleuchtung oder LED-Mastbeleuchtung nach
Wahl des Architekten über programmierbare Wochenzeitschaltuhr mit Dämmerungsschalter.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, wenn die geforderten Qualitäten und die Gesamtleistung erfüllt werden.
Aus dem Text von Nebenangeboten muss Art und Umfang der Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung klar erkennbar sein.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen behalten bei einer Beauftragung einer Teil- oder Gesamtleistung über ein Nebenangebot Gültigkeit. Sich evtl. aus den Abweichungen ergebende Änderungen in der technischen Bearbeitung - Planung, Berechnung, Prüfung - sind vom Anbieter zu
erbringen und werden nicht besonders vergütet.
Für vom Bieter frei wählbare o. ggf. nebenangebotene Produkte sind zur Bewertung erforderliche Beschreibungen, Abbildungen und ggf. Muster dem Angebot beizufügen.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf die gewerkerelevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist
auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und Email-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,- EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die
Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung,
Abrechnungszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail Adresse
rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die
der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die
bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben
sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN
eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des
Posteingangsstempel des AG nach Eingang der Rechnung im Original.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder den Bauleiter und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Das Bautagebuch und die Revisionsunterlagen sind der Schlussrechnung beizufügen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die
vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind
unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen
Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche nachfolgend beschriebenen Kanalbauarbeiten, Garten-
und Landschaftsbauarbeiten, Pflaster- und Plattenarbeiten inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmaterial.
Nachfolgende Leistungen sind ebenfalls durch den AN zu erbringen und sind mit den Einheitspreisen
abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplan für die eigne Leistung in Abstimmung mit dem AG
Der AN haftet für alle Schäden an umliegenden öffentlichen Verkehrswegen (z.B. an Straßen und Bürgersteigen), die nachweislich durch den AN oder seinen Lieferanten, Subunternehmer ect. verursacht werden.
Sauberhaltung der vom AN genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Nähe der Baustelle. Verschmutzung auf den umliegenden Verkehrswegen, die der AN zu verantworten hat, sind umgehend zu beseitigen.
Staubbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Erstellung eines Bauzeitenplans für die eigene Leistung in Abstimmung mit dem AG
Bauhilfsmaßnahmen, Befestigung von Stellflächen für Hebewerkzeuge, Gerüste für die Erbringung von eigenen Leistungen
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergeichen.
Hinweis zu aufgeführte Normen, Regelwerken, Richtlinien und Vorschriften:
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten neben den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller die den Titeln oder Untertiteln vorangestellten Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen, Richtlinien und Vorschriften in den jeweils neuesten Fassungen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 1054: Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1
DIN 18196: Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
DIN 4124: Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
DIN 1055-2: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Bodenkenngrößen
DIN 434-1: Schächte aus Beton-, Stahlfaserbetonfertigteilen - Teil 1: Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung für Abwasserleitungen und -kanäle in Ergänzung zu DIN EN 1917:2003-04
DIN 1986-3: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstück - Teil 3 - Regeln für Betrieb und Wartung
DIN 1986-4: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 4 - Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe
DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100 - Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
DIN EN 1610: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und - kanälen
DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und
Bestimmungen zwingend einzuhalten:
UVV - Unfallverhütungsvorschriften
GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands
BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Arbeitsstättenrichtlinien
AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann.
Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen.
Das Ingenieurgeologische Gutachten sowie die Deklarationsanalysen seitens Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll Bsugrund- und Erdbauuntersuchungen vom 23.08.2021 sind zu beachten und die darin enthaltenen Empfehlungen und Vorgaben sind einzuhalten.
Alle auszuführenden Erdarbeiten sind nach vorhandenen Ausschachtungsplänen oder Angabe der Bauleitung auszuführen.
Baufluchten und Höhenangaben werden dem AG einmal übergeben, er hat die angegebenen Festpunkte eigenverantwortlich zu sichern. Für die Abstützung hat er ohne Kosten Hilfskräfte und erforderliches Kleinmaterial bereitzustellen.
Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten bei den zuständigen Behörden und Ämtern über das Vorhandensein von Leitungen jeglicher Art zu erkundigen: Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsleitungen und die daraus evtl. entstehenden Folgeschäden gehen zu Lasten des AN.
Den Auflagen der Behörden ist zwingend Folge zu leisten.
Ein evtl. erforderlich werdendes Trennen oder das Umverlegen von vorhandenen Ver- oder Entsorgungsleitungen ist rechtzeitig der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Hierfür notwendige Arbeiten dürfen nur von zuständigen Fachkräften oder unter Anleitung der Versorgungsträger ausgeführt werden.
Werkzeichnungen:
Werkzeichnungen zu einzelnen Konstruktionen und derer Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle dem AG vorzulegen.
Der AN erstellt einen Pflanzplan der vor Ausführung und Bestellung von Pflanzen dem AG zur Freigabe vorzulegen ist.
Alle notwendigen Fertigungs- und Werkzeichnungen und das Aufnehmen von Maßen (Vermessungsarbeiten) sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Prüfung bauseitiger Vorleistungen und Maße:
Der AN ist verpflichtet bauseitige Vorleistungen auf seine Beschaffenheit, Eignung und Maßhaltigkeit zu prüfen und hat vor Ausführung seiner Arbeiten ggf. auf z.B. Rohbautoleranzen, die über den Vorgaben der DIN 18202 liegen, seine Bedenken anzumelden und den AG unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Produkte und Gleichwertigkeit:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter
Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in
Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene
und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig"
benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter
freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsabgabe unaufgefordert Qualitätsnachweise
der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber.
Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als
vertraglich vereinbart.
Eignungsnachweise und Lieferscheine Baustoffe:
Vor Einbau der vom AN zu liefernden Baustoffe ist die Umweltverträglichkeit der Baustoffe auf Verlangen
des AG nachzuweisen.
Bei ungebundenen Schüttgütern sind spätestens 7 Tage vor geplantem Einbau die
Fremdüberwachungszeugnisse bzw. Eignungsnachweise des Herstellers (einschließlich Rezepturen, Sieblinien,
Stoffbestandteile) vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind vom AN mit zu unterzeichnen.
Bei Nichteinhaltung kann der Einbau untersagt werden, ohne dass der AN daraus Forderungen ableiten kann.
Sämtliche Lieferscheine und Wiegekarten der Schüttgüter sind der Bauleitung/ Bauaufsicht der Norddeutschen
Wohnbau GmbH wöchentlich im Original zu übergeben.
Auf den Lieferscheinen muss die genaue Baustellenbezeichnung (z.B. Straßenname oder Baufeldbezeichnung)
vermerkt sein. Lieferscheine mit der Baustellenbezeichnung "diverse Kleinbaustellen" oder unpräziser
Ortsangabe, wie z.B. "Hamburg", werden nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schachtmeister, Vorarbeiter etc. und das Büropersonal davon
in Kenntnis zu setzen sind.
Muster:
Alle Pflaster- und Plattenbeläge und andere durch den AN zu liefernde Produkte sind vor Ausführung und Bestellung durch den AN zu bemustern und durch den AG schriftlich freigeben zu lassen. Sollten Produkte
ohne die Einwilligung des AG verbaut werden, so trägt der AN die Kosten für den Rückbau und den Einbau
des Produkts, das vertragsrechtlich geschuldet ist.
Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfristen richten sich bei einer Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbaren Terminplan. Gegebenenfalls im Vorgabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) gelten als vereinbarte Vertragsfristen.
Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung des AG abzustimmen. Bei
Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu
koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Allgemeine Anliegerbelange:
Durch die Bauarbeiten dürfen die Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken sowie der Anliegerverkehr nicht
mehr als unvermeidbar beschränkt werden, eine verkehrssichere Zuwegung muss nahezu jederzeit gewährleistet
sein.
Über kurzfristige (stundenweise) Sperrungen von Zuwegungen und Zufahrten sind die Anlieger / Firmen
frühzeitig zu unterrichten.
Dazu hat der AN Provisorien / Behelfe durch den Baubereich zu errichten, zu sichern, umzubauen und zu
unterhalten. Art der Sicherstellung von Zuwegungen und Zufahren nach Wahl des AN.
Sollten im Bauablauf Straßenabschnitte für den Fußgänger- oder Kraftfahrverkehr gesperrt werden müssen, hat
der AN die betroffenen Anlieger/ Anwohner nochmals abschnittsweise min. 5 Kalendertage vor
Abschnittsbeginn mittels Informations-Schreiben in Kenntnis zu setzen, sofern die vorherige Information dies
noch nicht zum Inhalt hatte. Alle Informations-Schreiben sind mit dem AG vorher abzustimmen.
Baugenehmigung und naturschutzrechtliche Auflagen und Hinweise
Die Werkplanung und die Ausführungen des AN hat in allen Auflagen und Vorschriften zu den Außenanlagen, die sich aus der Baugenehmigung nach HBauO seitens des Bezirksamts Wandsbek vom 14.01.2026 und der Anlage "NATURSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE" zum Bescheid ergeben, zwingend zu entsprechen.
Bei Widersprüchen zu den Leistungen dieser Ausschreibung oder den Planungsunterlagen des AG zu den Auflagen und Vorschriften aus der Baugenehmigung, hat der AN seine Hinweispflicht gegenüber dem AG zu erfüllen und muss ihn in schriftlicher Form vor Auführung über seine Bedenken informieren. Sollte der AN nachweislich Leistungen ausgeführt haben, die nicht den Auflagen und Vorschriften aus der Baugenehmigung entsprechen, so gehen die Kosten für Rückbau und vertragsgerechte Wiederherstellung zu Lasten des AN.
Baumschutz
Alle Planungen und Bauabläufe im Baumumfeld sind - unter Baumschutzgesichtspunkten - durchgängig durch einen ö.b.v. Baumsachverständigen, der bauseits gestellt wird, zu begleiten und bzgl. beauflagter Wurzelsondierungen im Vorfeld auf Machbarkeit zu prüfen, freizugeben und fachbauleitend zu betreuen. Dies gilt u.a. für den Außenanlagenbau im geschützten Baumumfeld sowie die Durchführung der beauflagten Ersatzbepflanzung. Der AN hat selbsttätig und rechtzeitig den Baumschutzsachverständigen und die örtliche Bauüberwachung des AG über betreffende Baumaßnahmen mit Angabe von Art, Ort und Datum zu informieren.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind vom AN nach Auftragsvergabe und Festlegung aller angebotenen Produkte gemäß dem Produkthaftungsgesetz zur Weiterleitung an den Nutzer innerhalb von 6 Wochen in digitaler Form im PDF-Format auf dem vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Lageplan: FR52_AC1_4_XX_LP_02_0442_F_FRG
Haus A:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_A1_GR_00_0011_C_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_A1_AS_AA_0041_D_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_A1_AS_BB_0042_C_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_A1_AS_CC_0043_C_FRG
Haus B:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_B1_GR_00_0016_F_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_B1_AS_AA_0045_F_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_B1_AS_BB_0046_F_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_B1_AS_CC_0047_F_FRG
Haus C:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_C1_GR_00_0021_E_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_C1_AS_AA_0049_D_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_C1_AS_BB_0050_C_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_C1_AS_CC_0051_C_FRG
Detail Rigole: FR52_AC2_5_XX_DE_G1_1003_A_VOR
Detail Sockel (nicht unterkellert): FR52_AC2_5_XX_DE_SK_0201_D_ZFR
Detail Haustür: FR52_AC2_5_XX_DE_SK_0204_D_ZFR
Detail Sockel Terrassenfenster: FR52_AC2_5_XX_DE_SK_0205_D_ZFR
Detail bodentiefes Fenster: FR52_AC2_5_XX_DE_SK_0206_D_ZFR
Freiflächenplan: 2023-11-29 FR52 Freiflächenplan
Skizze Entwässerung Wege: FR52_AC1_5_XX_LP_02_0442_A_ZFR_Skizze Entwässerung
Detail Terrasse auf Stelzlager: FR52_AUS_5_XX_DE_XX_0801_A_ZFR
Detail Weg Hauseingang: FR52_AUS_5_XX_DE_XX_0802_A_ZFR
Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und
verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen
nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Rückbau Baustraße Ost, Mineralgemisch und seitlich lagern Rückbau der behelfsmäßigen Baustraße, Material lösen, laden und seitlich lagern
und prüfen, ob Material zum Wiedereinbau, z.B. als Frosttragschicht, geeignet ist,
Einbaulage: Östliche Baustraße
Material: Mineralgemisch
Körnung: 0/32
Lagenhöhe: ca. 15-20 cm
01.__.0010
Rückbau Baustraße Ost, Mineralgemisch und seitlich lagern
390.00
m2
01.__.0020 Unkraut und Wildwuchs beseitigen und entsorgen Unkraut und Wildwuchs einschließlich Wurzelwerk beseitigen, laden,
abfahren und auf geeigneter Deponie entsorgen,
Art Bewuchs: Gräser, Unkraut u.ä.
Höhe Bewuchs: bis ca. 100 cm
01.__.0020
Unkraut und Wildwuchs beseitigen und entsorgen
2,000.00
m2
01.__.0030 Verschnitt Bestandshecke Bestandshecke beidseitig schneiden, artgerechter Form- u. Rückschnitt,
Schnittgut laden, abfahren und auf geeigneter Deponie entsorgen,
Höhe nach dem Schnitt: bis ca. 1,50 m
01.__.0030
Verschnitt Bestandshecke
50.00
m
01.__.0040 Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser 10 bis 30 cm Wurzelstock einschl. Wurzelansätze ausfräsen, Fräsgut einer Verwertung
nach Wahl AN zuführen und vollständig von der Baustelle entfernen,
Entsorgung/Verwertung wird nicht gesondert vergütet,
Stammdurchmesser: 10 bis 30 cm
Frästiefe: ca. 20 - 30 cm ab OK Erdboden
01.__.0040
Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser 10 bis 30 cm
O
1.00
Stk
01.__.0050 Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser 31 bis 50 cm Wurzelstock einschl. Wurzelansätze ausfräsen, Fräsgut einer Verwertung
nach Wahl AN zuführen und vollständig von der Baustelle entfernen,
Entsorgung/Verwertung wird nicht gesondert vergütet,
Stammdurchmesser: 31 bis 50 cm
Frästiefe: ca. 20 - 30 cm ab OK Erdboden
01.__.0050
Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser 31 bis 50 cm
O
1.00
Stk
01.__.0060 Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser 51 bis 70 cm Wurzelstock einschl. Wurzelansätze ausfräsen, Fräsgut einer Verwertung
nach Wahl AN zuführen und vollständig von der Baustelle entfernen,
Entsorgung/Verwertung wird nicht gesondert vergütet,
Stammdurchmesser: 51 bis 70 cm
Frästiefe: ca. 30 - 40 cm ab OK Erdboden
01.__.0060
Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser 51 bis 70 cm
O
1.00
Stk
01.__.0070 Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser über 70 cm Wurzelstock einschl. Wurzelansätze ausfräsen, Fräsgut einer Verwertung
nach Wahl AN zuführen und vollständig von der Baustelle entfernen,
Entsorgung/Verwertung wird nicht gesondert vergütet,
Stammdurchmesser: über 70 cm
Frästiefe: ca. 40 - 50 cm ab OK Erdboden
01.__.0070
Wurzelstock ausfräsen, Stammdurchmesser über 70 cm
O
1.00
Stk
01.__.0080 Höhennivellement erstellen Höhennivellement des vorhandenen Geländes erstellen und Ergebnis dem AG in Form eines Prokolls zur Verfügung stellen.
01.__.0080
Höhennivellement erstellen
O
1.00
Stk
01.__.0090 Füllsand einbauen Frostsicheren Füllsand, F1/U3, liefern, höhen- und profilgerecht unter zukünftig befestigten
Flächen einbauen und verdichten,
Tragfähigkeit: EV2 >= 100MN/m²
Abrechnung nach Lieferschein ohne Abzug für lose Masse.
01.__.0090
Füllsand einbauen
O
250.00
m3
02 Kanalbauarbeiten, Entwässerung Pflasterflächen
02
Kanalbauarbeiten, Entwässerung Pflasterflächen
Vorbemerkung zu den Kanalbauarbeiten Voraussetzung zur Durchführung dieser Arbeiten durch den AN ist der Besitz der gültigen
Qualifikation "Güteschutz Kanalbau".
Alle Abwasserleitungen und Einbauteile dürfen erst nach Prüfung und technischer
Abnahme durch die örtliche Bauleitung des AG überdeckt werden.
Der AN beantragt nach Verlegung der Grundleitungen selbsttätig die erforderliche
Dichtigkeitsprüfung der Grundleitung und stellt dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung
die Protokolle der Prüfung in digitaler Form vor Überdeckung der Grundleitungen zur
Verfügung. Diese Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Ebenso erstellt der AN nach Fertigstellung der Abwasserkanalarbeiten einen Revisionsplan,
wo die genaue Lage und Verlauf aller Bauteile. Rohre, Schächte usw., Typenbezeichnungen,
Maßangaben und Einmessen aller Anschlüsse, Leitungskreuzungen, Rohrquerschnitte und
alle Höhenangaben bezogen auf Meereshöhe über NN einzutragen sind. Der Aufwand
hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorbemerkung zu den Kanalbauarbeiten
02.__.0010 Rohrleitungsgraben, Tiefe i.M.=1,50 m, B=≥ 80 cm, Aushub wieder einbauen Rohrleitungsgraben einschließlich Böschung, gemäß Grundleitungsplan herstellen,
abgerechnet wird nach der Länge des Leitungsgrabens,
gemessen in der Achse der Leitung,
Aushub seitlich lagern und nach Verlegung der Rohrleitungen wieder einbauen,
Bodenüberschuss auf Grundstück verteilen,
Einbaulage: Entwässerung Zuwegung,
Lüftung Haus B
Grabentiefe: im mittel 1,50 m
Breite Grabensohle: ≥ 80 cm
02.__.0010
Rohrleitungsgraben, Tiefe i.M.=1,50 m, B=≥ 80 cm, Aushub wieder einbauen
15.00
m
02.__.0020 Planum Rohrleitungsgraben, Herstellung der Bettungsschicht, 10 cm Planum Rohrleitungsgraben bzw. Bettungsschicht,
mit Füllsand im geplanten Gefälle zur Vorbereitung
der Leitungsverlegung gemäß Grundleitungsplan
herstellen und verdichten, abgerechnet wird nach der
Länge der zu verlegenden Leitung, gemessen in der Achse der Leitung,
Stärke Bettungsschicht: ca. 10 cm
Breite Grabensohle: ≥ 80 cm
02.__.0020
Planum Rohrleitungsgraben, Herstellung der Bettungsschicht, 10 cm
15.00
m
02.__.0030 Verfüllen der Leitungszone mit körnigen ungebundenen Baustoffen, 0/22 Füllmaterial für die Leitungszone gemäß DIN EN 1610 liefern und fachgerecht
einbauen und verdichten, abgerechnet wird nach der Länge der zu verlegenden
Leitung, gemessen in der Achse der Leitung,
Einbaulage: Rohrleitungen im Bereich des Arbeitsraums/ Böschung
Zul. Baustoffe
nach DIN EN 1610: Einkornmaterial (-kies) oder
Material mit abgestufter Körnung oder
Sand oder
Korngemische (All-In) oder
gebrochene Baustoffe
Körnung: 22 mm bei DN ≤ 200
Einbauhöhe: ca. 30 - 40 cm
Breite der Grabensohle: ≥ 80 cm
02.__.0030
Verfüllen der Leitungszone mit körnigen ungebundenen Baustoffen, 0/22
4.50
m3
Vorbemerkung für RW-/SW-Rohrleitungen Die ausgeschriebenen Rohrleitungen für Regen- und Schmutzwasser
sind als Vollwandrohrsystem gemäß DIN EN 14758-1,
als Hochlastkanalrohr mit hoher Ringfestigkeit, min. SN 10,
aus mineralverstärkten Polypropylen,
inkl. werkseitig eingelegter 3-fach Lippendichtung,
zu liefern und unter Beachtung der DIN EN 1610 und der
Herstellerrichtlinien gemäß Grundleitungsplan zu verlegen.
Zuschnitte in Teillängen nach Erfordernis sind in den jeweiligen
Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Rohrtyp: KG 2000
Nennweiten: von DN/OD 110 bis DN/OD 250
Produkt der Planung: Ostendorf Kunststoffe KG2000 SN 10 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(om Bieter einzutragen!)
Vorbemerkung für RW-/SW-Rohrleitungen
02.__.0040 Kunststoffrohrleitung, DN/OD 110, KG 2000 Kunststoffrohrleitung wie zuvor beschrieben liefern,
und in Teillängen als Entwässerungsleitung fachgerecht verlegen,
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet,
Nennweite: DN/OD 110
02.__.0040
Kunststoffrohrleitung, DN/OD 110, KG 2000
10.00
m
02.__.0050 Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000 Rohrbogen für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 110
Rohrbogenwinkel: 45°
02.__.0050
Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000
20.00
Stk
02.__.0060 Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000 Abzweig für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in vorhandene Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen,
Nennweite: DN/OD 110
Rohrbogenwinkel: 45°
02.__.0060
Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000
7.00
Stk
02.__.0070 Anschluss, DN/OD 110, KG 2000, an Bestandsleitung Kunststoffrohrleitung an Bestandsleitung inkl. Dichtung anschließen,
dafür Bestandsleitung trennen, einkürzen und zuvor beschriebenen
Abzweig dicht in Bestandsleitung einbauen,
Nennweite: DN/OD 110
02.__.0070
Anschluss, DN/OD 110, KG 2000, an Bestandsleitung
7.00
Stk
03 Entwässerung Außenanlage/Gebäude
03
Entwässerung Außenanlage/Gebäude
Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten Vor Durchführung der Arbeiten hat sich der AN über die Lage vorhandener Ver- und
Entsorgungsleitungen zu informieren und sie während der Durchführung der Arbeiten
zu schützen. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen zählen zu den Nebenleistungen,
die nicht gesondert vergütet werden. Hierzu hat sich der AN auch bei den
Versorgungsträgern über das Vorhandensein und die Lage von Versorgungsleitungen
zu informieren.
Beim Aufmaß werden Rohrgräben und Kanäle in der Rohrachse bis Innenkante
Kontrollschacht bzw. Vorderkante Einlauf gemessen.
Die Entwässerungskanäle sind wasserdicht für einen Wasserdruck von 0,5 bar
herzustellen. Die fachgerechte Verlegung ist vor der Abnahme zu bescheinigen.
Der Anschluss von Entwässerungskanälen an fest eingebauten Abflussrohren in
Außenwänden oder an Kontrollschächte etc. muss gelenkig durch ein 0,50 bis 1,0 m
langes Kanalrohr erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind einzukalkulieren.
Passlängen werden nicht gesondert vergütet.
Die Schachtunterteile sind mit eingebauten Gelenkstücken GE (bei Steinzeugrohren)
oder PVC- Schachtfutter KGF (bei KG-Rohren) o. glw. auszubilden, passend zu den
anzuschließenden Kanalrohren.
Bei einer Schachttiefe bis 1,25 m ist ein Flachkonus zu verwenden.
Des Weiteren gelten für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit den Entwässerungsarbeiten
stehen, folgende Richtlinien und DIN- Normen in neuester Fassung zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe:
RAS-EW - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil Entwässerung
DIN 1229 - Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen - Sicherung des Deckels oder
Rostes im Rahmen
DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 19534 - Rohre und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid
DIN 19596 - Schachtabdeckungen
DIN 4124 - Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
DIN 4033 - Entwässerungskanäle und -leitungen - Richtlinien für die Ausführung
DIN 18300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten
Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten
03.__.0010 Fassadenrinnen Gebäude, 200/100 mm, inkl. Unterteil und Gitterrost 30/10 mm Fassadenrinne bestehend aus Rinnenunterteil und Gitterrost, MW 30/10 mm,
beide aus korrosionsgeschütztem verzinktem Stahl, begehbar und rollstuhlbefahrbar,
Auflager für Rost nach innen gekantet, Rinnenboden und -wandung geschlossen,
mit Anschlussmöglichkeit im Sohlbereich für Anschlussstutzen DN 50, liefern und in
unterschiedlichen Teillängen nach Herstellervorgaben höhen- und fluchtgerecht auf
druckfester Dämmung, einschl. Trennvlies, verlegen.
Einbaulage: EG, bodentiefe Fenster
Rinnenbreite: ca. 200 mm
Rinnenhöhe: ca. 100 mm
Einzellänge: bis ca. 254 cm
Anzahl Rinnen: 16 Stück
Produkt der Planung: ACO Profiline Free o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
03.__.0010
Fassadenrinnen Gebäude, 200/100 mm, inkl. Unterteil und Gitterrost 30/10 mm
31.00
m
03.__.0020 Entwässerungsrinne Geländezufahrt, 200/120 mm Entwässerungsrinne als Flachrinne entsprechend DIN EN 1433 und DIN 19580,
aus Frost / Tausalz beständigen Polymerbeton, mit schraubloser Sicherheitsarretierung,
mit integriertem Kantenschutz aus Edelstahl, mit Sicherheitsfalz auf der Rinnenauslaufseite,
inkl. Kombistirnwand für Rinnenanfang und -ende aus Polymerbeton und Kantenschutz
aus Edelstahl, inkl. Zwischenelement aus Edelstahl mit Pressdichtungsflansch zum Anschluss
von Dichtungsbahnen, und mit Stutzen, Stutzenlänge ca. 15 cm, für den senkrechten
Rohranschluss DN/OD 110, inkl. Maschenrost aus Stahl, verzinkt, Maschenweite 30 x 10 mm,
inkl. Rosthaken zum Öffnen der Abdeckroste,
Einbaulage: Zufahrt Straße
Nennweite Rinne: 150 mm
Bauhöhe Rinne: ca. 120 mm
Baubreite Rinne: ca. 200 mm
Einzellängen: ca. 6,31 m
Belastungsklasse: mind. C250 gemäß DIN EN 1433
Einbau: Betonbettung, C20/25
Produkt der Planung: ACO DRAIN Flachrinne V 150 S Multiline o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
inkl. allem notwendigen Zubehör und Einzelbauteilen liefern und inkl. Abdichtung des
Sicherheitsfalzes mit einem für Polymerbeton zugelassenen elastischen Dichtstoffs
gemäß Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einbauen.
03.__.0020
Entwässerungsrinne Geländezufahrt, 200/120 mm
4.00
m
03.__.0030 Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsr. für Kürzungen und Behandlung Schnittenden Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen, wie zuvor beschrieben, für das Kürzen der
Standardlängen, inkl. Lieferung und Montage der Stirnwände und Nachverzinken der Schnittstellen
des Rinnenunterteils als auch des Rinnenrostes.
03.__.0030
Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsr. für Kürzungen und Behandlung Schnittenden
17.00
Stk
03.__.0040 Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 110/50, KG 2000 Reduzierung für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und an zuvor beschriebene Fassaden- und Entwässerungsrinne
anschließen,
Nennweite: von DN/OD 110 auf DN/OD 50
03.__.0040
Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 110/50, KG 2000
16.00
Stk
03.__.0050 Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen für wasserdichten Anschluss Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen, wie zuvor beschrieben, für wasserdichten
Anschluss an bauseitige Rohrleitungen,
Material: KG 2000
Nennweite: DN/OD 110
03.__.0050
Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen für wasserdichten Anschluss
17.00
Stk
03.__.0060 Hofsinkkasten, B 125, nach DIN EN 124-2 für Muldenentwässerung Hofsinkkasten nach DIN EN 124-2 zur Entwässerung von Mulden,
Rahmen aus Beton, UV-beständig, frost- und tausalzbeständig,
inkl. Anschluss an zuvor beschriebene Grundleitung DN/OD 110,
inkl. Schlammeimer kurz ähnlich DIN 1236-KK aus PE-HD,
liefern und fachgerecht einbauen,
Belastungsklasse: B 125
Bauhöhe: ca. 376 mm
Einlaufquerschnitt: 220 cm²
Außenmaß: ca. 300 x 300 mm
Material Deckel: Gusseisen
Rostform: Muldenform
Schlitzweite: 25 mm
Produkt der Planung: Hydrotec, Art.-Nr.: 90227080 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
03.__.0060
Hofsinkkasten, B 125, nach DIN EN 124-2 für Muldenentwässerung
6.00
Stk
03.__.0070 Kunststoffbodenwanne, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer Bodenwanne für Schuhabstreifer aus PP, in betongrau, mit Mittelstütze und
Ablauföffnung DN 100, liefern und nach Herstellerangaben einbauen,
inkl. Anschluss an vorhandene Rohrleitung (KG 2000),
Einbaulage: Eingang Häuser
Baulänge: 602 mm
Baubreite: 402 mm
Bauhöhe: 75 mm
Produkt der Planung: ACO, Art.-Nr.: 82400 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
03.__.0070
Kunststoffbodenwanne, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer
10.00
Stk
03.__.0080 Winkelrahmen, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer Winkelrahmen für Schuhabstreifermatten und Roste, Rahmen 4tlg.,
steckbares Aluminiumspezialprofil incl. 4 Montagewinkel, Farbe Alu natur,
liefern und nach Herstellerangaben einbauen,
Baulänge: ca. 602,5 mm
Baubreite: ca. 402,5 mm
Bauhöhe: ca. 26,5 mm
Produkt der Planung: ACO, Art.-Nr.: 01995 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter eiinzutragen!)
03.__.0080
Winkelrahmen, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer
10.00
Stk
03.__.0090 Maschenrost, 30/10, begehbar, 600 x 400 mm, für Schuhabstreifer Maschenrost für Vario Bodenwannen oder Winkelrahmen, Stahl verzinkt,
begehbar, liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
Maschenweite: 30/10 mm
Baulänge: 600 mm
Baubreite: 400 mm
Bauhöhe: 20 mm
Produkt der Planung: ACO, Art.-Nr.: 82409 o. glw.
03.__.0090
Maschenrost, 30/10, begehbar, 600 x 400 mm, für Schuhabstreifer
10.00
Stk
04 Befestigte Flächen
04
Befestigte Flächen
Vorbemerkungen Besfestigte Flächen Es gelten für das Herstellen des Erdplanums, der Tragschichten und der Pflasterflächen
folgende Richtlinien, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und DIN-Normen in
neuester Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
RStO - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
RG Min-StB - Richtlinie zur Verwertung mineralischer Abfälle im Straßenbau
ZTV SoB-StB 04/07 - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden
zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
ZTV T-STB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten
im Straßenbau
ZTV P-STB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von
Pflasterdecken und Plattenbelägen
ZTV Fug-STB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in
Verkehrsflächen
TL Min-STB - Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau
TP Min-STB - Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau
DIN 483 - Bordsteine aus Beton - Formen, Maße, Kennzeichnungen
DIN 18300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten
DIN 18318 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Pflasterdecken
und Plattenbeläge, Einfassungen
DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
Vorbemerkungen Besfestigte Flächen
04.01 Einfassungen
04.01
Einfassungen
04.02 Fahrbahnen, Zuwegungen, Stellplätze
04.02
Fahrbahnen, Zuwegungen, Stellplätze
04.03 Terrassen
04.03
Terrassen
04.04 Sonstiges
04.04
Sonstiges
05 Ausstattungen
05
Ausstattungen
05.__.0010 Kabelgraben, 75/30 cm Boden für Kabelgraben profilgerecht ausheben, Abrechnung nach Grabenlänge,
gemessen in der Achse,
Bodenklasse: 2 - 5 nach DIN 18300
Aushubtiefe: bis 75 cm
Breite Grabensohle: entspr. 30 cm
Aushub, soweit zum Verfüllen geeignet, zur Wiederverwendung seitlich lagern,
und nach Verlegung der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und
verdichten nach DIN 18196, einschl. fachgerechter Verlegung von Trassenwarnband,
zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
05.__.0010
Kabelgraben, 75/30 cm
80.00
m
05.__.0020 Doppelstabmattenzaun, Grundstücksbegrenzung, Höhe 0,80 m Gitterzaun aus Pfosten und Stahlmatten in nachfolgend beschriebener Ausführung liefern
und auf örtlich hergestellten Fundamenten montieren inkl. aller dafür anfallenden
Erdarbeiten, einschl. aller Schnitte, Passstücke und Krümmungen.
Einbaulage: Grundstückbegrenzung
Gesamthöhe Zaun: ca. 80 cm ü. GOK
Pfosten: aus Stahl-Rechteckrohr, ca. 60 x 40 mm,
inkl. vormontierter Kunststoffhalterungen zur
Geräuschdämpfung und Abdeckleisten aus Flachstahl,
ca. 40 x 5 mm, zur Befestigung der Gittermatten durch
Verschraubung mit unlösbaren Sicherheitsschrauben nach
DIN ISO 7380, ca. alle 200 mm
Achsmaß (Feldlänge): ca. 2.500 mm, Passstücke sind zu berücksichtigen
Oberer Abschluss Pfosten: PVC-Abdeckplatte in Farbe Zaun
Befestigung: gemäß statischer Erfordernis oder Angaben Hersteller auf
Einzelfundamenten, inkl. aller Befestigungsmittel
Gittermatten: bestehend aus waagerecht verlaufenden, Ø = 8 mm,
doppelt gegenüberliegenden, punktgeschweißten Stahldrähten
und senkrechten, im Kreuzverband verschweißten, Ø 6 mm,
Stahldrähten
Maschenweite: 50/200 mm
Oberer Abschluss: Gittermatte mit glattem Abschluss durch querlaufenden Draht
Korrosionsschutz: Feuerverzinkung und Pulverbeschichtung nach DIN EN ISO 1461
aller metallischen Bauteile (Pfosten, Gitter, Abdeckleisten o.
Klemmplättchen ect.)
Farbton Pulverbes.: anthrazit bzw. nach Bemusterung
Abmessung Fundamente: ca. 50 x 50 x 80 cm
Betongüte Fundamente: C 20/25
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
Der Gitterzaun darf nach der Montage keine störenden Geräusche verursachen. Die
Montageanleitungen und Richtlinien des Herstellers sowie die Vorschriften des
Gemeindeunfall-Versicherungsverbandes sind genau einzuhalten. Beschädigungen an
der Verzinkung bzw. Beschichtung, die z.B. durch den Transport oder der Montage
verursacht wurden, sind durch den AN mit Kaltzink und Farbe nachzubehandeln.
05.__.0020
Doppelstabmattenzaun, Grundstücksbegrenzung, Höhe 0,80 m
O
50.00
m
05.__.0030 Fundament 50/50/80 cm Fundament einschließlich der anfallenden Erdarbeiten für die bauseitige Montage von:
Mastleuchten
liefern und fachgerecht einbauen.
Größe Fundamente: ca. 50 x 50 x 80 cm
Betongüte: C 20/25
Lage und exakte Größen sind mit der örtlichen Bauleitung und dem
vom AG beauftragten Unternehmen für Elektroinstallationen abzustimmen.
05.__.0030
Fundament 50/50/80 cm
2.00
Stk
06 Vegetationsarbeiten Außenanlagen
06
Vegetationsarbeiten Außenanlagen
06.01 Vorbereitende Arbeiten
06.01
Vorbereitende Arbeiten
06.02 Pflanzarbeiten
06.02
Pflanzarbeiten
06.03 Fertigstellungspflege
06.03
Fertigstellungspflege
07 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
07
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
07.__.0010 Splitt, 2/16 mm Splitt der Körnung 2/16 mm zur Verbesserung des Untergrundes frei Baustelle
liefern und einbauen. Die Filterstabilität des Materials ist vom AN nachzuweisen.
07.__.0010
Splitt, 2/16 mm
O
5.00
m3
07.__.0020 Handschachtung/ Suchschachtung Boden in Handschachtung lösen, laden und abfahren,
Entsorgung Aushubmaterial in separater Position,
Tiefe: bis ca. 100 cm
Bodenklasse: 2 - 5 nach DIN 18300
Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß mit der örtlichen Bauleitung des AG!
07.__.0020
Handschachtung/ Suchschachtung
O
20.00
m3
07.__.0030 Bodenanalyse Die anfallenden Aushub- und Abbruchmassen sind über Haufwerksbeprobungen in Anlehnung
an die LAGA sowie entsprechend den landesrechtlichen Anforderungen und den Annahmekriterien
der vorgesehenen Entsorgungsanlage zu beproben.
Ausführung von Probenahme, Untersuchung und Bewertung nur durch ein für diese Tätigkeiten nach
DIN EN ISO /IEC 17025 akkreditiertes Labor. Die Probenahmen sind vom AN 3 Werktage vor Ausführung
bei der Bauleitung anzumelden.
Für jede Analytik bzw. jedes Haufwerk ist ein Umwelttechnischer Bericht (UTB) mit folgenden Inhalten
zu erstellen:
aussagefähiges Probeentnahmeprotokoll mit Herkunftsangabe, Lageskizze und Fotodokumentation
der Haufwerke
Prüfbericht bzw. Untersuchungsergebnisse der chemischen Analytik - verbale Bewertung der Untersuchungsergebnisse (d.h. Zuweisung jedes einzelnen Untersuchungswertes wie auch der Gesamtprobe zu einem Zuordnungswert nach LAGA bzw. landesrechtlich vorgegebenen
Grenzwert
abfallrechtlicher Einstufung gemäß AVV bzw. landesrechtlichen Vorgaben.
Notwendige Anzahl an Probenahmen und Analysen zur Deklaration vom 1 m3 Aushubmaterial
(1 Analyse je 500 m3) gemäß der am Anfallort geltenden behördlichen Vorgaben.
07.__.0030
Bodenanalyse
O
1.00
Stk
07.__.0040 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z0 Boden laden, abfahren und entsorgen,
inl. Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z0 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
07.__.0040
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z0
O
300.00
m3
07.__.0050 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1/Z1.1 Boden laden, abfahren und entsorgen,
inkl. Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z1/Z1.1 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
07.__.0050
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1/Z1.1
O
100.00
m3
07.__.0060 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1.2 Boden laden, abfahren und entsorgen,
inkl. Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z1.2 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
07.__.0060
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1.2
O
100.00
m3
07.__.0070 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z2 Boden laden, abfahren und entsorgen,
Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z2 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
07.__.0070
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z2
O
50.00
m3
07.__.0080 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Polier Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz
für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen
Lohn, einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten
(Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und
Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, wenn vom AG
verlangt, werden gesondert vergütet.
Poliere, Schachtmeister oder dgl.
07.__.0080
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Polier
O
1.00
h
07.__.0090 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, BFA (V 2) Stundenlohnarbeiten wie zuvor beschrieben, jedoch:
Baufacharbeiter (Berufsgruppe V 2)
07.__.0090
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, BFA (V 2)
O
1.00
h
07.__.0100 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Bauwerker (VII) Stundenlohnarbeiten wie zuvor beschrieben, jedoch:
Bauwerker (Berufsgruppe VII)
07.__.0100
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Bauwerker (VII)
O
1.00
h
07.__.0110 Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger 0,4-1,0 m3 Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der
Kosten für das Bedienungspersonal.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle
befindliche Baugerät.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Bagger über 0,4 bis 1,0 m3
07.__.0110
Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger 0,4-1,0 m3
O
1.00
h
07.__.0120 Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger bis 0,4 m3 Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Bagger bis 0,4 m.
07.__.0120
Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger bis 0,4 m3
O
1.00
h
07.__.0130 Verrechnungssatz für Baugerät, Frontlader 45-75 kW Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Frontlader, luftbereift über 45 bis 75 kW
07.__.0130
Verrechnungssatz für Baugerät, Frontlader 45-75 kW
O
1.00
h
07.__.0140 Verrechnungssatz für Baugerät, Flächenrüttler 0,75-1,3 t Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Flächenrüttler (Rüttelverdichter) über 0,75-1,3 t
07.__.0140
Verrechnungssatz für Baugerät, Flächenrüttler 0,75-1,3 t
O
1.00
h
07.__.0150 Verrechnungssatz für Baugerät, Kompressor 5-10 m3 Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Kompressor über 5 bis 10 m3/min. einschl. Zubehör
wie Schläuche, Abbruchhammer, Meißel usw.
07.__.0150
Verrechnungssatz für Baugerät, Kompressor 5-10 m3
O
1.00
h
07.__.0160 Verrechnungssatz für LKW, Allrad-Kipper bis 15 t Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den
Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche
Zuschläge einschl. der Kosten für den Fahrer.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle
befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nach der
tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für
Sonderfahrzeuge).
LKW-Kipper mit Allradantrieb, ca. 15 t Nutzlast
07.__.0160
Verrechnungssatz für LKW, Allrad-Kipper bis 15 t
O
1.00
h