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Unit price EUR
Net total EUR
27 Ständerwände
27
Ständerwände
Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem
Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel
der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer,
ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der
Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen
mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden,
die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen
werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Ökonomische Qualität
- Ökologische Qualität
- Prozessqualität
Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische
Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und
Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe
aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren
Bestellung durch das Unternehmen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität
zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten
BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5
Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle
Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über
das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in
bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen
nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter
im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter
vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert
werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu
liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf
nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und
nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind
unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch
Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des
o.g. Zeitraums mindestens 20 Arbeitstage vor
Bestellung an zertifizierung@diebauingenieure.com zur
Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu
Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV
"BNK/BNG Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure
- Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch
den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische
VorbemerkungTrockenbau
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen
nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die
Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt
keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in
jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle
eingesetzten Produkte müssen gemäß
EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung
verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an
Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des
Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten
Bauprodukte):
Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC >
0,1 %
QNG4.1) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe
(Acrylate und Silikone) in Innenräumen: Chlorparaffine
= 0,10 % und Deklaration biozider Wirkstoffe in
Silikonen
QNG4.2) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe
auf Basis von PU-, PU- Hybrid- und SMP-Rezepturen
(silanmodifizierte Polymere) in Innenräumen:
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 % und
lösemittelfrei oder GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT) bzw.
PU50 (ALT)
QNG5.3) Beschichtungen auf mineralischen Oberflächen
(Beton, Mauerwerk, Estrich, Zementplatten, Gipsplatten,
Putzen und Vliesen) in Innenräumen:
VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur); bei
Kunstharzestrichen inkl. Kunstharzbeschichtungen auf
Bodenbelägen zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema
QNG5.5) Innenfarben (Beschichtungen auf überwiegend
mineralischen Oberflächen im Inneren des Gebäudes:
Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie
Gipsplatten, Tapeten, Vliese etc.):
lösemittelfrei, formaldehydfrei und weichmacherfrei
gemäß VdL-Richtlinie 01
QNG5.6) Acrylat-Beschichtungen mineralischer
Untergründe mit besonderen Anforderungen in Innenräumen
Schutzbeschichtungen mit WHG-Zulassung (Sprinklertanks
etc.) oder Beständigkeit gegen Säuren, Öle etc. (z.B.
Aufzugschacht, Technikräume):
VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
QNG7.4) Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile
innen und außen:
VOC = 300,0 g/l
QNG9.1) Holzwerkstoffe (FPY, OSB und HPL) für den
Holzbau und Innenausbau:
Einhaltung AgBB-Schema und Formaldehyd = 0,08 ppm
(0,096 mg/m3) in Prüfkammer und reproduktionstoxische
Borverbindungen = 0,10 %
QNG9.2) Holzwerkstoffe (Tischler-, Faser-, Furnier- und
Massivholzplatten) für den Holzbau und Innenausbau:
Formaldehyd = 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer und
reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %
QNG13.2) Brandschottungen innen und außen:
Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für
Kabel und Brandschutzsilikone (Spachtelungen,
Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit
Brandschutzanforderungen (z.B. Kabelschott, RS-Türen,
Verglasungen etc.)):
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP = 0,10 %
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im
technischen LV gefordert sind:
Aspekte
- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu
achten.
- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind
mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um
die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten- Holz: Es sind
Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder
PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen
sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
Allgemeine Vorbemerkung
BESONDERE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR STÄNDERWÄNDE
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der
Arbeiten sind u. a. die nachfolgenden
Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten
Fassung:
DIN 4 103Leichte Trennwände
DIN EN 12859Gips-Wandbauplatten
1. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Voll-
ständigkeit, d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die
sich bei der Position zwangsläufig
ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
2. Abweichungen vom LV bei der Ausführung sowie vom
vorgeschriebenen Material bedür-
fen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die
Bauleitung.
3. Bei Nichteinhaltung der
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften des gewählten
Fabrikates
ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort
einzustellen.
4. Das fachgerechte Herstellen von Aussparungen und das
wieder Anarbeiten an Rohre, Kanäle, Elektrotrassen etc.
ist in die Einheitspreise aufzunehmen.
5. Das fachgerechte Herstellen sämtlicher Anschlüsse an
andere Bauteile, wie z. B. Stahl-beton- und
Mauerwerkswände, Stahl-Stützen, Fassaden,
Fensterprofile, Brüstungen etc.
ist in die Einheitspreise aufzunehmen.
6. Die mögliche Durchbiegung der Decken ist bei der
Auswahl und Konstruktion der Gips-kartonständerwände
und Verkleidungen zu berücksichtigen.
7. Die Konstruktion der Wände muss dazu geeignet sein,
in die Trennwände
beidseitig versetzte Schalter und Steckdosen
einzuarbeiten. Die Installationszonen und - ebenen sind
zu beachten.
8.Die Koordination an Schnittstellen mit Fremdgewerken
wie z. B. Montage von Sanitärobjekten ist
einzukalkulieren.
9.Der Auftragnehmer hat die Trennfugen technisch und
konstruktiv einwandfrei
auszubilden.
10.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor
Auftragsausführung die bauseitigen Vorleistungen zu
prüfen. Mangelhafte Vorleistungen, die die Ausführung
der Auftragnehmer-Leistungen komplizieren oder deren
Qualität mindern könnten, sind der Bauleitung sofort
schriftlich mitzuteilen und vor Auftragsausführung zu
klären.
11.Wenn im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich
anders bestimmt wird, sind in den
einzelnen Positionen grundsätzlich die Massen mehrerer
Geschosse und Bauteile
zusammengefasst.
12.Der Auftragnehmer hat in den Unterdecken und
Unterkonstruktionen alle erforderlichen
Aussparungen bzw. Auswechslungen für bauseitige
Leuchten, Lüftungsgeräte usw.
herzustellen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise
aufzunehmen.
13.Freie Wandenden müssen mit UA-Profilen verstärkt und
mit der entsprechenden
Befestigung an der Decke/Boden angebracht werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR STÄNDERWÄNDE
27.01 Metallständerwände
27.01
Metallständerwände
Untergeschoss:
Erdgeschoss:
Obergeschoss:
Dachgeschoss:
Schnitt:
Untergeschoss: