Ständerwände
FR-Lehen, Lindenstraße, WRF GmbH, 4 RH
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Ständerwände
Allgemeine Vorbemerkung Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet: - Soziokulturelle und funktionale Qualität - Ökonomische Qualität - Ökologische Qualität - Prozessqualität Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig. Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln. Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen. Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte. Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums  mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung  an zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden. Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV "BNK/BNG Produktanforderungen" beachten. Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden! Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische VorbemerkungTrockenbau Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen. 1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Anforderungen QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten Bauprodukte): Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 % QNG4.1) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe (Acrylate und Silikone) in Innenräumen: Chlorparaffine = 0,10 % und Deklaration biozider Wirkstoffe in Silikonen QNG4.2) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU-, PU- Hybrid- und SMP-Rezepturen (silanmodifizierte Polymere) in Innenräumen: Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 % und lösemittelfrei oder GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT) bzw. PU50 (ALT) QNG5.3) Beschichtungen auf mineralischen Oberflächen (Beton, Mauerwerk, Estrich, Zementplatten, Gipsplatten, Putzen und Vliesen) in Innenräumen: VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur); bei Kunstharzestrichen inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelägen zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema QNG5.5) Innenfarben (Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Inneren des Gebäudes: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie Gipsplatten, Tapeten, Vliese etc.): lösemittelfrei, formaldehydfrei und weichmacherfrei gemäß VdL-Richtlinie 01 QNG5.6) Acrylat-Beschichtungen mineralischer Untergründe mit besonderen Anforderungen in Innenräumen Schutzbeschichtungen mit WHG-Zulassung (Sprinklertanks etc.) oder Beständigkeit gegen Säuren, Öle etc. (z.B. Aufzugschacht, Technikräume): VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) QNG7.4) Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile innen und außen: VOC = 300,0 g/l QNG9.1) Holzwerkstoffe (FPY, OSB und HPL) für den Holzbau und Innenausbau: Einhaltung AgBB-Schema und Formaldehyd = 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer und reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 % QNG9.2) Holzwerkstoffe (Tischler-, Faser-, Furnier- und Massivholzplatten) für den Holzbau und Innenausbau: Formaldehyd = 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer und reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 % QNG13.2) Brandschottungen innen und außen: Brandschutzspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel und Brandschutzsilikone (Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen (z.B. Kabelschott, RS-Türen, Verglasungen etc.)): Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP = 0,10 % 1.2 Technische Aspekte Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Aspekte - Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten. - Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten- Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
Allgemeine Vorbemerkung
BESONDERE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR STÄNDERWÄNDE Grundlage für das Angebot und die Ausführung der Arbeiten sind u. a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: DIN  4 103Leichte Trennwände DIN EN 12859Gips-Wandbauplatten 1.   Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Voll- ständigkeit, d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Position zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 2.   Abweichungen vom LV bei der Ausführung sowie vom vorgeschriebenen Material bedür- fen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. 3.   Bei Nichteinhaltung der Hersteller-Verarbeitungsvorschriften des gewählten Fabrikates ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. 4. Das fachgerechte Herstellen von Aussparungen und das wieder Anarbeiten an Rohre, Kanäle, Elektrotrassen etc. ist in die Einheitspreise aufzunehmen. 5. Das fachgerechte Herstellen sämtlicher Anschlüsse an andere Bauteile, wie z. B. Stahl-beton- und Mauerwerkswände, Stahl-Stützen, Fassaden, Fensterprofile, Brüstungen etc. ist in die Einheitspreise aufzunehmen. 6. Die mögliche Durchbiegung der Decken ist bei der Auswahl und Konstruktion der Gips-kartonständerwände und Verkleidungen zu berücksichtigen. 7. Die Konstruktion der Wände muss dazu geeignet sein, in die Trennwände beidseitig versetzte Schalter und Steckdosen einzuarbeiten. Die Installationszonen und - ebenen sind zu beachten. 8.Die Koordination an Schnittstellen mit Fremdgewerken wie z. B. Montage von Sanitärobjekten ist einzukalkulieren. 9.Der Auftragnehmer hat die Trennfugen technisch und konstruktiv einwandfrei auszubilden. 10.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Auftragsausführung die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen. Mangelhafte Vorleistungen, die die Ausführung der Auftragnehmer-Leistungen komplizieren oder deren Qualität mindern könnten, sind der Bauleitung sofort schriftlich mitzuteilen und vor Auftragsausführung zu klären. 11.Wenn im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, sind in den einzelnen Positionen grundsätzlich die Massen mehrerer Geschosse und Bauteile zusammengefasst. 12.Der Auftragnehmer hat in den Unterdecken und Unterkonstruktionen alle erforderlichen Aussparungen bzw. Auswechslungen für bauseitige Leuchten, Lüftungsgeräte usw. herzustellen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise aufzunehmen. 13.Freie Wandenden müssen mit UA-Profilen verstärkt und mit der entsprechenden Befestigung an der Decke/Boden angebracht werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR STÄNDERWÄNDE
27.01 Metallständerwände
27.01
Metallständerwände
Untergeschoss: Erdgeschoss: Obergeschoss: Dachgeschoss: Schnitt:
Untergeschoss: