Metallbau
FR_ Dreisamstr. 3,5,7
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01 Metallbauarbeiten - Alu-Glas-Türen und Stahltüren
01
Metallbauarbeiten - Alu-Glas-Türen und Stahltüren
INHALT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG INHALT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG; ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE 1. Bauvorhaben 2. Bestands- und Lagebeschreibung 3. Lage und Anfahrt zur Baustelle 4. Beschreibung Gebäude 5. Baustelleneinrichtung B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIEFISCH) 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Regelwerke und Normen 1.3 Aufmaß und Prüfpflichten 1.4 Bemusterung und Freigaben 1.5 Werkstattplanung 2 Werkstoffe und Korrosionsschutz 2.1 Materialien generell 2.2 Aluminium 2.3 Stahl 2.4 Edelstahl 2.5 Oberflächenbehandlung 2.6 Verglasung 3 Außentüren Aluminium-Glas (Hauseingangselemente) 3.1 Allgemeine Anforderungen 3.2 Thermische und bauphysikalische Anforderungen 3.3 Einbruchhemmung 3.4 Panikfunktion 3.5 Beschläge und Schlösser 3.6 Türbänder 3.7 Briefkastenanlagen und Zubehör 3.8 Projektspezifische Anforderungen 4 Stahltüren (Brand- und Rauchschutz) 4.1 Allgemeine Anforderungen 4.2 Anforderungen nach Klassifizierung 4.3 Zargen und Einbau 4.4 Beschläge für Brandschutztüren 4.5 Projektspezifische Anforderungen 5 Stahl-Außentüren (wärmegedämmt) 5.1 Allgemeine Anforderungen 5.2 Einbruchhemmung 5.3 Zargen 5.4 Projektspezifische Anforderungen 6 Montage und Einbau 6.1 Montage im bewohnten Bestand 6.2 Einbau der Elemente 6.3 Anschlüsse und Abdichtung (RAL-Montage) 6.4 Bodenanschlüsse und Schwellen 6.5 Koordination mit anderen Gewerken 6.6 Projektspezifische Anforderungen 7 Prüfungen und Dokumentation 7.1 Nachweise und Zertifikate 7.2 Übergabedokumentation 7.3 Abnahme 8 Abkürzungsverzeichnis 9 Plananlagen C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
INHALT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A.1 Bauherr Stiftung Schönau Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 9109 0 Vertretten durch: pro ki ba GmbH / kirchliches bauen Bahnhofstraße 46 79137 Karlsruhe Herr Dressel Tel.: 0721 / 914 342 15 thomas.dressel@prokiba.de A.2 Bauvorhaben Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3-7 Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle A.3 Bestands- und Lagebeschreibung Bei dem Projekt handelt es sich im 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße. Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt. Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ob EG als Stahlbeton- Skelettbauwesie neu errichtet. Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerbegeräume vermietet. A.3 Maßnahmenbeschreibung Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken, erhalten ein neuse WDVS System und neue Fenster mit 3- fach Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelstein erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach.
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH) B ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV - GEWERKESPEZIFISCH - METALLBAUARBEITEN) Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte. Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen des Metallbau-/Schlossergewerks. Alle Maßnahmen sind auf Grundlage der geltenden Normen, der VOB/C und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheit, Baustellenkoordination und Terminplanung liegt beim Auftragnehmer (AN). B.1 Allgemeines B.1.1 Geltungsbereich Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gelten für alle Metallbauarbeiten dieses Leistungsverzeichnisses. Sie ergänzen die VOB Teil B und Teil C sowie die Allgemeine Baubeschreibung (Kapitel A). Bei Widersprüchen zwischen diesen ZTV und den Positionsbeschreibungen gehen die Positionsbeschreibungen vor. Die in der ZTV genannten formalen und technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger, abnahmereifer Ausführung der beschriebenen Leistung anzubieten sind. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten und Maschinen sowie die Kosten für den Energieverbrauch, einschließlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen und Transporte zur Einbaustelle. B.1.2 Regelwerke und Normen Alle aufgeführten Normen, Vorschriften und Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Für die Auftragsabwicklung gelten die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze und Arbeitsanweisungen sind einzuhalten. Im Einzelnen sind insbesondere maßgeblich: Metallbau und Türen: DIN 18360  Metallbauarbeiten DIN 18100  Türen; Wandöffnungen für Türen DIN 18101  Türen; Türen für den Wohnungsbau Wärmeschutz: DIN 4108-2  Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN EN ISO 10077-1  Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen Einbruchhemmung: DIN EN 1627  Türen, Fenster, Vorhangfassaden  Einbruchhemmung (Anforderungen und Klassifizierung) DIN EN 1628 bis DIN EN 1630  Prüfverfahren zur Einbruchhemmung DIN 18103  Türen; Einbruchhemmende Türen Brandschutz und Rauchschutz: DIN 4102  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 1634-1  Feuerwiderstandsprüfungen für Tür- und Abschlusseinrichtungen DIN 18095  Türen; Rauchschutztüren Panikverschlüsse: DIN EN 179  Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN EN 1125  Schlösser und Baubeschläge; Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange Montage: RAL-Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren (RAL-Montage 2024) RAL-GZ 695  Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren ift-Richtlinie MO-01/1  Baukörperanschluss von Fenstern Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz: DIN EN 12206-1  Beschichtungsstoffe für Aluminium GSB International  Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Aluminium Qualicoat  Qualitätszeichen für Beschichtungen auf Aluminium DIN EN ISO 12944  Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme DIN EN ISO 1461  Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge B.1.3 Aufmaß und Prüfpflichten Der AN ist verpflichtet, nach Beauftragung eine Maßaufnahme durchzuführen, sobald es der Bauzustand zulässt. Die Fertigung ist darauf abzustimmen. Die im Leistungsverzeichnis und in den Plänen angegebenen Maße sind Planmaße mit einer Toleranz von ±20 mm gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6. Die Planmaße dienen als Kalkulationsgrundlage. Mehrkosten durch Maßabweichungen innerhalb der genannten Toleranz sind in den Einheitspreisen enthalten und nicht gesondert vergütungsfähig. Der AN ist verpflichtet, die Maßaufnahmen in einem Messprotokoll darzustellen, aus dem vorhandene Maßabweichungen des Rohbaus unter Berücksichtigung der DIN 18202 hervorgehen. Bei über die Toleranz hinausgehenden Abweichungen sind die zu treffenden Maßnahmen mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Vor dem Aufmaß hat der AN den Zustand der Rohbauöffnungen hinsichtlich Sturz, Leibung und Schwellenbereich zu prüfen. Abweichungen vom Sollzustand sowie erkennbare Mängel sind schriftlich zu dokumentieren und dem AG unverzüglich mitzuteilen. Werden derartige Mängel nicht angezeigt, gelten sie als vom AN akzeptiert. Die Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über Zufahrtsmöglichkeiten, Anlieferungsbedingungen, Hebemöglichkeiten und die Einbausituation. Mehrkosten aufgrund unzureichender Kenntnisnahme der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. B.1.4 Bemusterung und Freigabe Alle sichtbaren Oberflächen und Beschläge sind vor Fertigung mit dem AG und dem Architekten abzustimmen und freizugeben. Auf Verlangen sind Muster vorzulegen. Die Bemusterung umfasst insbesondere Farbtöne und Oberflächenstruktur der Pulverbeschichtung, Beschläge wie Drücker und Griffe, sowie Profilansichten und -abmessungen. Die Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe der Bemusterung durch den AG erfolgen. Alle Oberflächen sind vom AN beim AG im Zuge der Werkstattplanung bemustern zu lassen; die Ausführung erfolgt nach freigegebenen Mustern. B.1.5 Werkstattplanung Nach Auftragsvergabe hat der AN umgehend die zur Ausführung freigegebenen Pläne und Unterlagen des Architekten und der Fachplaner anzufordern. Auf Basis dieser Unterlagen erstellt der AN seine W+M-Planungen (Werkstatt- und Montageplanung). Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind vom Bieter zu beachten, jedoch nicht für den AN zur Bauausführung freigegeben. Für die Leistungsbestandteile des Auftragnehmers, für die eine W+M-Planung zu erstellen ist, erfolgt die Ausführung ausschließlich auf Grundlage der von den Planern freigegebenen W+M-Planungen des Auftragnehmers. Vor der Ausführung sind die Inhalte der vom AN zu erbringenden Leistungen zwingend hinsichtlich der Quantitäten und der Qualitäten zu prüfen und sicherzustellen. Erst nach Sicherstellung der Qualitäten und Quantitäten dürfen die Bauteile bestellt werden bzw. darf mit der Ausführung begonnen werden. Die erforderlichen Werkstattzeichnungen sind vom AN zu erstellen und zur Verfügung zu stellen. Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen und Details zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Anschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundsätzlich sind die Darstellungen in Übersichtsplänen sowie in Zeichnungen mit Maßstab mindestens 1:20, detaillierte Ansichten mindestens im Maßstab 1:10, zu liefern. Die Werkstattplanung muss die maßliche Darstellung aller Elemente in Ansichten, Schnitten und Details enthalten. Darüber hinaus sind die Detailausbildung der Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Angaben zu Profilsystemen und Beschlägen sowie der Nachweis der geforderten Leistungswerte darzustellen. Für den Freigabevorgang des AG ist eine Frist von je 10 Arbeitstagen pro Prüfvorgang einzuplanen. Urlaubszeiten sind durch den AN abzufragen und im Freigabeprozess zu berücksichtigen. Es ist die Pflicht des AN, seine Planung so rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, dass daraus keine Terminverzögerungen im Bauablauf eintreten. Die Freigabe der Werkstattplanung durch den AG entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung für die technisch einwandfreie Ausführung. Die Bearbeitung der Zeichnungen und Prüfung durch die beauftragten Stellen schränken die Haftung und Verantwortung des AN nach dem Vertrag nicht ein. Änderungen, die durch verspätete, unvollständige oder mangelhafte Zeichnungsvorlage seitens des AN bedingt sind, rechtfertigen keine Terminverschiebung. Alle aus dem Prüfvorgang erforderlichen Korrekturen sind vom AN kurzfristig und ohne gesonderte Vergütung in die Originalpläne zu übernehmen. B.2 Werkstoffe und Korrosionsschutz B.2.1 Materialien generell Die Verträglichkeit der Materialien untereinander und zu bauseitigen Materialien muss gewährleistet sein. Bei Anschlüssen an bauseitige Materialien hat sich der AN vorher zu informieren und gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Objektüberwachung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dübel sind auf den Untergrund abzustimmen, Spreizkräfte dürfen den Untergrund nicht beschädigen, Dübelabstände sind gemäß Zulassung einzuhalten. Dübelverbindungen sind ingenieurmäßig zu planen und zu bemessen; es dürfen nur zugelassene Ankermittel verwendet werden. Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide und Prüfberichte dem AG bzw. seiner Objektüberwachung vorzulegen. Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschließlich der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN. Vom AG zurecht beanstandetes Material ist kostenlos zu entfernen. Soweit Güte- und Gebrauchsprüfungen ergeben, dass vom AN gelieferte Stoffe oder Bauteile vertragswidrig sind, hat der AN auch über die Prüfung hinaus entstandene Kosten zu erstatten. B.2.2 Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Die Konstruktionen müssen den Güte- und Prüfbestimmungen Aluminiumfenster RAL-RG 636/1 entsprechen. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Für Hauseingangselemente und Außentüren aus Aluminium sind hochwärmedämmende Profilsysteme mit thermischer Trennung zu verwenden. Die Profilsysteme müssen über ein mindestens dreifaches Dichtungssystem verfügen, bestehend aus Anschlagdichtung, Mitteldichtung und Falzdichtung. Die Profilsysteme müssen für die geforderten Leistungswerte hinsichtlich Wärmeschutz, Einbruchhemmung und Schlagregendichtheit geprüft und zugelassen sein. Der Nachweis erfolgt durch Systemzulassungen und CE-Kennzeichnung. Als Richtfabrikate für Aluminium-Profilsysteme gelten Schüco AWS/ADS-Systeme, heroal D72/D92, Wicona WICSTYLE oder gleichwertige Systeme. Gleichwertigkeitskriterien: Als gleichwertig gelten Systeme, die sämtliche in diesem LV geforderten technischen Leistungswerte (Ud, Uw, Uf, RC-Klasse, Panikfunktion) in Kombination erfüllen und dies durch Systemzulassungen oder Prüfzeugnisse nachweisen. Die Profilbautiefe darf höchstens ±10 mm von den genannten Richtfabrikaten abweichen. Gleichwertigkeitsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen. B.2.3 Stahl und Türen aus Stahl Stahlteile wie Anker, Unterkonstruktionen und geschweißte Konstruktionen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Für Stahlbauteile im Außenbereich sind Türblätter und Zargen aus verzinktem Stahlblech zu fertigen. Die Feuerverzinkung erfolgt nach DIN EN ISO 1461 als Grundschutz, ergänzt durch eine Pulverbeschichtung als Deckbeschichtung (Duplex-System). Die Wärmedämmung im Türblatt ist mit nichtbrennbaren Dämmstoffen auszuführen. Als Richtfabrikate gelten Hörmann Thermo46/Thermo65, Novoferm Novofire/Novotherm, Teckentrup Teckfire oder gleichwertige Produkte. Gleichwertigkeitskriterien: Als gleichwertig gelten Produkte, die die geforderten Feuerwiderstandsklassen, Einbruchhemmungsklassen und Wärmedurchgangskoeffizienten nachweisen und über eine gültige AbZ oder CE-Klassifizierung verfügen. Gleichwertigkeitsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen. B.2.4 Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, beispielsweise Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen, sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei verwendet werden. Im Innenbereich ist mindestens Werkstoff 1.4301 (V2A), im Außenbereich und in chloridbelasteter Umgebung Werkstoff 1.4401 (V4A) zu verwenden. Die Oberfläche ist fein matt gebürstet mit Korn 240 oder geschliffen auszuführen. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann; es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dergleichen vorzusehen. B.2.5 Oberflächenbehandlung Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesichertem Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 60 µm erfolgen. Bei strukturierten Oberflächen in Zweischichtausführung beträgt die Mindestschichtdicke 110 µm. Die Vorbehandlung erfolgt durch Chromatierung oder chromatfreie Konversionsbehandlung. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International oder des Gütezeichens der QUALICOAT sein. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung dieser Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Stahlbauteile im Außenbereich erhalten eine Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 mit der Mindestschichtdicke nach Tabelle 3 sowie eine Pulverbeschichtung auf der Feuerverzinkung nach DIN EN 15773. Dieses Duplex-System ist für alle Außenbauteile vorgeschrieben. Die Verwendung von nur grundierten oder nur verzinkten Oberflächen im Sichtbereich ist nicht zulässig. Projektspezifische Anmerkung: Die endgültigen Farbtöne werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist wie folgt definiert: Außentüren Aluminium-Glas innen und außen unterschiedliche Farbtöne, pulverbeschichtet Farbkarte RAL oder NCS. Drückergarnituren in Edelstahl matt. Obentürschließer mit Abdeckung edelstahlfarben beschichtet. B.2.6 Verglasung Für alle Verglasungen ist mindestens eine 3-fach Wärmeschutzverglasung zu verwenden. Der Randverbund ist mit warmer Kante auszuführen, also mit thermisch optimiertem Abstandhalter in Edelstahl. Die Gasfüllung erfolgt mit Argon oder Krypton. Der Ug-Wert für Festverglasungen darf 0,6 W/(m²K) nicht überschreiten. Verbundsicherheitsglas (VSG) ist für alle Verglasungen in Brüstungsbereichen und unterhalb 900 mm über Oberkante Fertigfußboden sowie für alle Verglasungen in einbruchhemmenden Elementen nach Zulassung zu verwenden. Die PVB-Folie muss mindestens 0,76 mm stark sein. Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist für Oberlichter ohne Absturzgefährdung zulässig, jedoch nicht als alleinige Verglasung in Durchgangsbereichen. Die in den Positionsbeschreibungen geforderten Verglasungsarten gehen diesen allgemeinen Anforderungen vor. Die Verglasungen sind gemäß den Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Bei verglasten Türen und Türanlagen sowie bei raumhohen Verglasungen muss gemäß Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich, sofern nichts Gegenteiliges erwähnt, innen und außen eine ESG- oder VSG-Verglasung eingebaut werden. Glasaufbau für Festverglasungen (Oberlichter, Seitenteile): 3-fach Isolierverglasung, Aufbau: 4 mm ESG (außen)  16 mm SZR Argon  4 mm Float mit Low-E-Beschichtung Pos. 2  16 mm SZR Argon  4 mm ESG (innen). Ug ≤ 0,5 W/(m²K), Randverbund Edelstahl (warme Kante), g-Wert 0,500,60. Abweichende Glasaufbauten gemäß Positionsbeschreibung. Glasaufbau für Türflügel (sofern verglast): Bei verglasten Türflügeln ist der Glasaufbau gemäß Zulassung des Profilsystemherstellers für die geforderte Einbruchhemmungsklasse auszuführen. VSG-Aufbau gemäß DIN EN 356 für die jeweilige RC-Klasse. B.3 Außentüren Aluminium-Glas (Hauseingangselemente) B.3.1 Allgemeine Anforderungen Hauseingangselemente sind als hochwärmedämmende Aluminium-Konstruktionen mit thermisch getrennten Profilen auszuführen. Die Elemente müssen die in den Positionsbeschreibungen geforderten Leistungswerte für Wärmeschutz, Einbruchhemmung und Schallschutz erfüllen. Die Kombinationsanforderungen, beispielsweise Einbruchhemmung in Verbindung mit Panikfunktion und Wärmeschutz, sind durch Prüfzeugnisse oder Systemzulassungen nachzuweisen. Der Nachweis durch Einzelprüfungen ist nicht zulässig. Sämtliche Nebenarbeiten wie Dichtungsarbeiten mit Folie einschließlich Dampfsperren und dauerelastischer Verfugungen sowie Befestigungen mittels Dübeln, Ankerteile, Grund- bzw. Einputzzargen mit Sockelkonstruktionen, Schutz- und Stützbleche, Lieferung und Transport bis zur Verwendungsstelle und komplette, betriebsfertige Montage sind im Einheitspreis einzukalkulieren. Ebenso sind alle notwendigen Anschluss- und Verbindungsprofilleisten zum Baukörper sowohl außen als auch raumseitig im Einheitspreis einzukalkulieren. B.3.2 Thermische und bauphysikalische Anforderungen Die geforderten U-Werte sind als rechnerischer Nachweis nach DIN EN ISO 10077-1 oder durch Prüfung nach DIN EN 12412-2 nachzuweisen. Maßgeblich ist die Einhaltung folgender Werte: Für Türflügel gilt ein maximaler Ud-Wert von 1,3 W/(m²K), für Festverglasungen ein maximaler Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) und für Rahmenprofile ein maximaler Uf-Wert von 1,6 W/(m²K). Die Werte sind vom Auftragnehmer im Zuge der Werkstattplanung nachzuweisen. Die Anschlüsse an den Baukörper sind wärmebrückenfrei auszubilden. Rahmenaufdoppelungen und Montagerahmen sind thermisch zu trennen oder vollständig zu überdämmen. Dies gilt insbesondere für die Übergänge zum WDVS und zu angrenzenden Bauteilen. Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Luftdichte Anschlüsse sind nach DIN 4108-7 herzustellen, die Montage erfolgt nach aktuellen RAL-Güterichtlinien. Die Fugendurchlässigkeit von Außentüren beheizter Bereiche muss nach DIN EN 12207 mindestens Klasse 2 entsprechen. B.3.3 Einbruchhemmung Einbruchhemmende Türen sind nach DIN EN 1627 zu klassifizieren. Die geforderte Widerstandsklasse ist den Positionsbeschreibungen zu entnehmen. Die Einbruchhemmung muss im Einbauzustand gewährleistet sein. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären. Die Befestigung am Baukörper ist entsprechend der Widerstandsklasse auszuführen. Bei RC2-Elementen ist eine mechanische Befestigung mit mindestens 4 Befestigungspunkten je Seite erforderlich. Bei RC3-Elementen sind mindestens 6 Befestigungspunkte je Seite vorzusehen, ergänzt durch eine Hinterfütterung im Bereich der Befestigungspunkte. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. B.3.4 Panikfunktion Türen mit Panikfunktion sind nach DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse oder DIN EN 1125 für Paniktürverschlüsse auszuführen. Die Panikfunktion E nach DIN EN 179 ermöglicht die Türöffnung von innen durch Betätigung des Drückers ohne Schlüssel, während die Öffnung von außen nur mit Schlüssel oder durch Entriegelung über einen E-Öffner erfolgt. Die Panikfunktion muss unabhängig vom Verriegelungszustand des Schlosses gewährleistet sein. Bei Mehrfachverriegelung müssen alle Verriegelungspunkte mit einer einzigen Drückerbetätigung entriegelt werden. Die Norm beschreibt komplette Verschlusssysteme für Fluchttüren. Das heißt, dass grundsätzlich nur geprüfte und gekennzeichnete Beschlagsteile eingesetzt werden dürfen, die nachweislich gemeinsam als Verschlusssystem geprüft wurden und für die ein entsprechender Prüfnachweis vorliegt. B.3.5 Beschläge und Schlösser Es sind generell Garnituren in Objektqualität zu kalkulieren. Die Beschläge und zusätzlichen Türbestandteile sind zu kalkulieren inklusive aller Klein- und Befestigungsmittel sowie dem Vorrichten des Elementes für diese Beschläge. Die Beschläge, insbesondere die Türschließer und die Garnituren, sind nicht im Zuge der Elementmontage zu montieren, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit der Objektüberwachung. Die Profilzylinder werden bauseits zu einem späteren Zeitpunkt montiert. Drückergarnituren sind als Objektbeschlag nach EN 1906 Kategorie 4 mit Ovalrosetten auszuführen. Material und Oberfläche: Edelstahl, feinmatt. U-förmig gebogener Drücker aus Rundmaterial mit geradem Abschluss, gekröpft bei Rohrrahmentüren, mindestens 200.000 Zyklen. Die Drücker müssen zugelassen sein für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179, festdrehbar gelagert auf Ovalrosette, mit nicht sichtbarer Befestigung, Hochhaltemechanismus, Feuerbeständigkeit nach DIN 18273. Formenfamilie analog Richtfabrikat FSB 1160 oder gleichwertig. Einsteckschlösser sind als schweres Behörden-Einsteckschloss für Rohrrahmentüren nach DIN 18251/18250 auszuführen, vorgerichtet für bauseitige Profilzylinder. Mindestvoraussetzungen: Einfachverriegelung, zweitourig, als Fallenriegelschloss, geschlossener, korrosionsgeschützter Kasten, Nuss aus hochwertigem bruchsicherem Stahlguss mit 9 mm Vierkant, Klasse 4 (schwere Behördenausführung). Stulp und Schließblech aus Edelstahl, Falle und Riegel aus Edelstahl oder vernickelt. Bei einbruchhemmenden Türen ist eine Mehrfachverriegelung nach Zulassung vorzusehen. Für Hauseingänge ist ein Elektroschließblech (E-Öffner) für die Anbindung an die Gegensprechanlage einzubauen. Bei allen Hauseingangstüren ist ein Gleitschienen-Obentürschließer vorzusehen, liefern und gebrauchsfertig einstellen, inklusive dem Vorrichten von Zarge und Türblatt für den Einbau. Der Obentürschließer liegt im Gebäude (bandgegenseitige oder bandseitige Anordnung nach Angabe AG). Geprüft nach DIN EN 1154 A, mit einstellbarer Schließgeschwindigkeit, Schließkraft und Endanschlag, einschließlich integrierter, mechanischer Öffnungsbegrenzung, einstellbar, progressiv gedämpft. Inklusive Abdeck-Kappe, Oberfläche edelstahlfarben. B.3.6 Türbänder Dreiteilige Rollentürbänder in Edelstahl oder edelstahlfarben mit einer Abmessung von 22 x 200 mm sind für Flügellasten bis 200 kg vorzusehen. Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden. Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen, mindestens 3 Stück pro Türflügel. Die Befestigung der Türbänder erfolgt gemäß Herstellervorschrift. Die Bänder sind gegen Demontage bei geschlossener Tür zu schützen. Geforderte Klassifizierungen: Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935 Klasse 4, Korrosionsschutz nach DIN EN 1670 Klasse 4, Bandklasse nach DIN EN 1935 Klasse 14, mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400 Klasse 8. B.3.7 Briefkastenanlagen und Zubehör Briefkastenanlagen und Einzelbriefkästen sind nach DIN EN 13724 auszuführen. Die Integration in Hauseingangselemente erfolgt nach Detailplanung des AN und Freigabe durch den AG. Einwurfschlitze müssen der Mindestbreite bei Hoch- oder Querformat entsprechen.. Die Entnahmetür erhält ein Zylinderschloss mit Schließung nach Angabe des AG. Jeder Briefkasten erhält ein Namensschild im Format nach Absprache. Bei Integration von Klingel und Sprechanlage ist die Leitungsführung vorzubereiten. Schaukästen sind mit einem Rahmen aus pulverbeschichtetem Aluminium und einer Verglasung aus ESG oder VSG auszuführen. Der Verschluss erfolgt als Magnetverschluss oder abschließbar nach Angabe. B.3.8 Projektspezifische Anforderungen Hauseingangselemente für bewohnten Bestand, Rücksichtnahme auf Mieter erforderlich Farbton Aluminium nach Architektenfreigabe (Festlegung nach Auftragserteilung) Profilzylinder für Schließanlage werden bauseits gestellt E-Öffner-Anschluss an vorhandene Gegensprechanlage, Koordination bauseits Briefkastenbeschilderung (Namensschilder) nach Angabe AG Pflicht zur Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe B.4 Stahltüren (Brand- und Rauchschutz) B.4.1 Allgemeine Anforderungen Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen müssen nachweislich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) besitzen oder nach CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung ausgeführt sein. Auf Verlangen muss dem AG die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorgelegt werden. Der AN hat diese Unterlagen spätestens in der Werkstattplanung unaufgefordert vorzulegen. Am Element sind Typenschilder vorgeschrieben. Brand- und Rauchschutztüren in der Außenanwendung sind CE-kennzeichnungspflichtig. Ein CE-Klassifizierungsbericht muss für diese Bauteile vorliegen. Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem CE-Klassifizierungsbericht sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen. Hersteller von CE-klassifizierten Brand- und Rauchschutztüren müssen von einer anerkannten Produktzertifizierungsstelle überwacht und zertifiziert sein. Eine Ausfertigung des CE-Klassifizierungsberichtes muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden. Dem Auftraggeber sind eine Leistungserklärung dieser Elemente sowie eine Planungs-, Einbau- und Wartungsanleitung vorzulegen. Weiterhin ist nach erfolgtem Einbau die Übergabe einer Einbaubestätigung nach nationalen Vorgaben an den Bauherrn erforderlich. Die CE-Kennzeichnung erfolgt an den Elementen durch ein Typenschild. Der Firmenname sowie das Herstelljahr und die Klassifizierung des Elementes müssen aus dem Typenschild mindestens ersichtlich sein. B.4.2 Anforderungen nach Klassifizierung Feuerschutztüren T90 müssen die Feuerwiderstandsklasse EI2 90-C nach DIN EN 13501-2 erfüllen. Sie sind selbstschließend auszuführen und erhalten einen Obentürschließer nach Zulassung. Feuerschutztüren T30-RS müssen die Feuerwiderstandsklasse EI2 30-CS nach DIN EN 13501-2 erfüllen und zusätzlich den Rauchschutz nach DIN 18095-1 oder DIN EN 1634-3 gewährleisten. Auch diese Türen sind selbstschließend auszuführen. Bei Kombination mit Einbruchhemmung, beispielsweise T30-RS mit RC2, ist der Nachweis der kombinierten Anforderungen durch eine entsprechende Zulassung zu erbringen. Der Nachweis durch separate Prüfzeugnisse ist nicht ausreichend. Alle verbauten Komponenten einschließlich Türblatt, Zarge, Beschläge und gegebenenfalls Verglasung müssen der Zulassung entsprechen. Die Verwendung von Komponenten außerhalb der Zulassung ist nicht gestattet. B.4.3 Zargen und Einbau Zargen sind als Stahlblockzargen oder Stahlumfassungszargen nach Zulassung auszuführen. Die Zargenbefestigung erfolgt im Mauerwerk mit Mauerankern oder Schwerlastdübeln, im Betonbau mit Schwerlastdübeln oder chemischen Dübeln. Die Verfüllung des Zargen-Wand-Spaltes erfolgt mit Zementmörtel oder Brandschutzmörtel nach Zulassung. Die Verwendung von PU-Schaum ist nur zulässig, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich gestattet ist. B.4.4 Beschläge für Brandschutztüren Alle Beschläge an Brandschutztüren müssen für den Einsatz an Brandschutztüren zugelassen und in der AbZ aufgeführt sein. Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden. Obentürschließer sind mindestens in Größe EN 3 auszuführen und müssen für die jeweilige Feuerwiderstandsklasse zugelassen sein. Die Ausführung erfolgt mit Gleitschiene oder Gestänge nach Zulassung. Drückergarnituren müssen für Brandschutztüren zugelassen sein. Die Ausführung erfolgt auf Kurzschild oder Rosette nach Zulassung. Bei Panikfunktion muss die Garnitur sowohl nach DIN EN 179 als auch für Brandschutztüren zugelassen sein. Schlösser sind als Einsteckschloss nach Zulassung auszuführen. Bei Panikfunktion ist ein Panikschloss nach DIN EN 12209 zu verwenden, das gleichzeitig für Brandschutztüren zugelassen ist. B.4.5 Projektspezifische Anforderungen Türen im bewohnten Bestand (Treppenhäuser), Rücksichtnahme auf Mieter Farbton DB703 Eisenglimmer matt nach Architektenfreigabe Profilzylinder für Schließanlage werden bauseits gestellt Koordination mit bauseits vorhandener Fluchtwegebeleuchtung Pflicht zur Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe B.5 Stahl-Außentüren (wärmegedämmt) B.5.1 Allgemeine Anforderungen Wärmegedämmte Stahl-Außentüren bestehen aus zwei 0,75 mm dicken verzinkten Stahlblechen und werden mit einer hochwertigen Mineralwolle hinterlegt. Die Mineralwolle muss eine Dichte von 120 kg/m³ haben. Die Gesamtdicke des Türflügels beträgt ca. 65 mm. Die Türflügel und Rahmen sind fertig pulverbeschichtet anzubieten. Die Türzargen bestehen standardmäßig aus geformtem Aluminium mit einer Dicke von 3 mm als Eckzarge. Die Konstruktion ist in allen Bestandteilen mit thermischer Trennung auszuführen. Geforderte Leistungswerte: Mechanische Festigkeit Klasse 3 gemäß EN 1192, Dauerhaftigkeit/Schließen Klasse 6 mit 200.000 Zyklen, Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 1,8 W/(m²K), Korrosionsschutzklassen nach DIN EN ISO 12944 C3/high für 15 Jahre. Trittschutzbleche sind aus Edelstahl auszuführen. Als Richtfabrikate gelten Hörmann Thermo46 und Thermo65, Novoferm Novotherm, Teckentrup Multitherm oder gleichwertige Produkte. B.5.2 Einbruchhemmung Die geforderte Widerstandsklasse ist der Positionsbeschreibung zu entnehmen. Die Einbruchhemmung ist durch Prüfzeugnis nach DIN EN 1627 bis 1630 nachzuweisen und muss im Einbauzustand gewährleistet sein. Bei RC3-Türen sind mindestens eine Mehrfachverriegelung mit mindestens 3 Verriegelungspunkten, eine Bandseitensicherung, ein Aufbohrschutz im Schlossbereich sowie eine Befestigung mit Schwerlastdübeln oder Mauerankern erforderlich. B.5.3 Zargen Blockzargen sind bei Einbau im Mauerwerk mit nachträglicher WDVS-Überdämmung zu verwenden. Die Zargenbreite ist auf die Wandstärke und die vorgesehene Überdämmung abzustimmen. Umfassungszargen sind bei Einbau ohne Überdämmung oder bei begrenzten Wandstärken zulässig. Die Zargenbefestigung erfolgt entsprechend der Einbruchhemmungsklasse nach Montageanleitung des Herstellers. B.5.4 Projektspezifische Anforderungen Kellerzugangstüren mit RC3-Anforderung (Haus 3, Haus 5) Farbton DB703 Eisenglimmer matt nach Architektenfreigabe Profilzylinder für Schließanlage werden bauseits gestellt Zargenbreite auf WDVS 160 mm abstimmen, Überdämmung bauseits Pflicht zur Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe B.6 Montage und Einbau, sowie Demontage und Entsorgung Bestandsbauteile B.6.1 Montage im bewohnten Bestand Die Maßnahme erfolgt während des laufenden Gebäudebetriebs im bewohnten Bestand. Der AN hat die besonderen Randbedingungen zu beachten und in sein Angebot einzukalkulieren. Die Montagen müssen partiell zeitlich getrennt erfolgen. Diese bauphasenweise Montageabfolge hat der AN in seinen Detailterminplänen mit darzustellen. Lärmintensive Arbeiten sind nur werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr zulässig. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Hauseingänge müssen außerhalb der Arbeitszeiten passierbar sein. Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. Bei mehrtägigen Arbeiten sind provisorische Sicherungen vorzusehen. Die Arbeiten sind mindestens 3 Werktage im Voraus durch den AG bzw. die Bauleitung anzukündigen. Die Koordination der Zugänge und gegebenenfalls die Räumung von Möbeln durch die Bewohner erfolgt über den AG. Bei Arbeiten innerhalb von Wohnungen ist die Terminabstimmung mit den Bewohnern über den AG vorzunehmen. Der AN hat Staubschutz bei Stemm- und Bohrarbeiten vorzusehen, angrenzende Oberflächen und Einrichtungen zu schützen und nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen. Sofern nicht anders beschrieben, sind die Leistungen des AN auch zu kalkulieren inklusive sämtlicher Schutz- und Arbeitsgerüste, Transport- und Montagehilfen für die jeweiligen Arbeiten und Bauteile des AN. B.6.2 Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Elemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel wie Schrauben, Bolzen und Dübel müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. B.6.3 Anschlüsse und Abdichtung (RAL-Montage) Alle Anschlüsse zwischen Türelementen und Baukörper sind nach RAL-Montage gemäß dem RAL-Leitfaden 2024 auszuführen. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Vorgaben aus dem Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren sind zu berücksichtigen. Die innere Abdichtung auf der Raumseite ist dampfdicht mit einem sd-Wert von mindestens 2,0 m sowie luftdicht nach DIN 4108-7 auszuführen. Die Ausführung erfolgt mit Foliensystemen, Anschlussbändern oder Dichtstoffen. Die äußere Abdichtung auf der Witterungsseite ist schlagregendicht nach DIN EN 12208 und dampfdiffusionsoffen mit einem sd-Wert von höchstens 0,5 m auszuführen. Hierfür eignen sich vorkomprimierte Dichtbänder, Dichtstoffe oder Folien. Die Dämmung der Anschlussfuge erfolgt umlaufend mit nichtbrennbarer Mineralwolle oder PU-Schaum der Baustoffklasse B2. Die Fuge ist vollständig ohne Hohlräume auszufüllen. Die Dämmstärke richtet sich nach dem wärmetechnischen Nachweis. Beim Anschluss an das WDVS sind die Rahmenaufdoppelungen bis zur Vorderkante des WDVS oder darüber hinaus zu führen. Der WDVS-Anschluss selbst erfolgt bauseits. Der Übergang ist mit Anputzleisten oder Dichtbändern auszuführen. Eine sichtbare Fuge zwischen WDVS und Türrahmen ist nicht zulässig. Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. B.6.4 Bodenanschlüsse und Schwellen Bodenschwellen sind thermisch getrennt auszuführen. Die Schwellenausbildung erfolgt abgeschrägt mit maximal 20 mm gemäß ASR V3a.2. Der Anschluss an den Bodenbelag ist innen mit einer elastischen Fuge an Estrich oder Bodenbelag auszuführen. Außen ist die Wasserableitung vom Schwellenbereich sicherzustellen, wobei das Gefälle von der Tür wegführen muss. B.6.5 Koordination mit anderen Gewerken Die Arbeiten müssen mit den zeitgleich ablaufenden Nachbargewerken ineinandergreifen. Hierdurch entstehende übliche Arbeitsunterbrechungen und Erschwernisse sind zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit allen tangierenden Nachbargewerken abzustimmen. Mit dem WDVS-Gewerk ist die Einbaufolge zu klären, also ob die Türelemente vor oder nach dem WDVS eingebaut werden. Übergabepunkte und Anschlussdetails sind festzulegen. Gegebenenfalls sind Rahmenaufdoppelungen für die WDVS-Überdeckung vorzusehen. Mit der Elektroinstallation sind die Vorbereitung für E-Öffner, Klingelanlagen und Gegensprechanlagen abzustimmen. Leerrohrführung und Anschlusspunkte sind zu koordinieren und die Anschlusspläne zu übergeben. Die Profilzylinder für die Schließanlage werden bauseits gestellt. Der Schließplan und die Zylinderbestellung erfolgen über den AG. Die Zylindermaße sind an den Schließanlagenlieferanten zu übergeben. B.6.6 Projektspezifische Anforderungen Bewohnter Bestand: Häuser 3, 5 und 7 mit je ca. 3040 Wohneinheiten Angrenzende Kindergärten: Lärmintensive Arbeiten nur 8:0018:00 Uhr Innenhofzugang ausschließlich durch Gebäudedurchfahrten (begrenzte Breite/Höhe) Kranaufstellung im Innenhof nur eingeschränkt möglich WDVS-Dämmstärke je nach Gebäudeteil 120 mm bzw. 180 mm, Anschlussarbeiten bauseits Pflicht zur Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe Mehrkosten wegen Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt B.6.7 Demontage und Entsorgung B.6.7.1 Allgemeines Die Demontage der vorhandenen Türelemente ist Bestandteil dieses Auftrags. Der AN hat die vorhandenen Türelemente vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Die Demontage umfasst jeweils das komplette Türelement einschließlich Türblatt/Türflügel, Zarge/Rahmen, Beschläge, Verglasung, Dichtungen und Verankerungen. Der Ausbau erfolgt zerstörungsfrei, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Beschädigungen an den Leibungen, am Mauerwerk und an angrenzenden Bauteilen sind zu vermeiden. Unvermeidbare Beschädigungen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. B.6.7.2 Bewohnter Bestand Die Demontagearbeiten finden im bewohnten Bestand statt. Der AN hat sicherzustellen, dass die Wohnungen der Bewohner während der Demontage vor Witterung, Staub und Lärm geschützt werden. Die Anforderungen aus Abschnitt B.1.2 (Arbeiten im bewohnten Bestand) gelten entsprechend. Zwischen Demontage der Bestandstür und Einbau der neuen Tür ist ein provisorischer Verschluss der Öffnung herzustellen, sofern der Einbau nicht am selben Tag erfolgt. Der provisorische Verschluss muss witterungsdicht und gegen unbefugten Zutritt gesichert sein. Die Kosten hierfür sind in die jeweilige Abbruchposition einzukalkulieren. B.6.7.3 Schadstoffe Für die Bestandstüren liegt keine Schadstoffuntersuchung vor. Aufgrund des Baualters (Errichtung vor 1978) ist das Vorhandensein von Schadstoffen in den Bestandselementen nicht auszuschließen (z.B. bleihaltige Farbanstriche, asbesthaltige Dichtungen oder Kitten, PCB-haltige Fugenmassen). Der AN hat bei der Demontage auf Auffälligkeiten zu achten. Bei Verdacht auf Schadstoffe (z.B. ungewöhnliche Materialbeschaffenheit, typische Schadstoffmerkmale) sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und der AG zu informieren. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG nach Beprobung festgelegt. Das Schadstoffrisiko geht zu Lasten des AG. Mehrkosten durch erforderliche Schadstoffsanierung werden gesondert beauftragt und vergütet. Der AN hat in seine Kalkulation keine Schadstoffsanierung einzurechnen, jedoch die Staubminimierung und den sorgfältigen Umgang mit den Abbruchmaterialien. B.6.7.4 Entsorgung Die Entsorgung der demontierten Bauteile ist Leistung des AN und in die jeweilige Abbruchposition einzukalkulieren. Die Entsorgung hat gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften (KrWG, GewAbfV, Landesabfallgesetze) zu erfolgen. Der AN hat die demontierten Materialien sortenrein zu trennen: Metalle (Aluminium, Stahl) Glas (Isolierglas, ESG, VSG) Kunststoffe (Dichtungen, Beschichtungen) Holz (sofern Holztüren im Bestand) Sonstige Abfälle Die Entsorgung ist durch Wiegescheine und Entsorgungsnachweise zu dokumentieren. Die Nachweise sind dem AG spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen. Eine Zwischenlagerung von Abbruchmaterial auf dem Baustellengelände ist nur in Abstimmung mit dem AG und zeitlich begrenzt zulässig. Das Baustellengelände ist nach Abschluss der Demontagearbeiten besenrein zu übergeben. B.6.7.5 Baustellenlogistik Demontage Der Transport der demontierten Bauteile vom Einbauort zum Transportfahrzeug ist Leistung des AN. Die beengten Verhältnisse im Gebäudeinneren (Treppenhäuser, Durchgänge) und die Zugänglichkeit über den Innenhof sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Vorgaben aus Abschnitt B.1.4 (Kranarbeiten und Logistik) gelten für die Demontage entsprechend, soweit großformatige Elemente über den Innenhof abtransportiert werden müssen. B.7 Prüfungen und Dokumentation B.7.1 Nachweise und Zertifikate Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden. Der AN hat vor der Abnahme die erforderlichen Nachweise vorzulegen: CE-Konformitätserklärungen für alle Elemente, Prüfzeugnisse für den Wärmeschutz mit Angabe der U-Werte, Prüfzeugnisse für die Einbruchhemmung mit RC-Klassifizierung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Brandschutzelemente sowie Prüfzeugnisse für Panikbeschläge nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125. Als Systemnachweise sind die Systemzulassungen der Profilhersteller, die Glasstatik und Nachweise für Verglasungen sowie Korrosionsschutznachweise für Feuerverzinkung und Pulverbeschichtung beizubringen. B.7.2 Übergabedokumentation Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation zu übergeben. Auf diese Dokumentation muss der Bauherr besonderen Wert legen; diese Dokumentation ist vom AN sorgfältig anzulegen und rechtzeitig vor Abnahme vorzulegen. Die Unterlagen des AN sind als Dokumentation auf den Stand des ausgeführten Zustandes zu bringen und zusammen mit den relevanten Unterlagen, die für den Betrieb des Gebäudes erforderlich sind, wie zum Beispiel Betriebsanleitungen, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Wartungs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, in Ringordnern geordnet, mit Inhaltsverzeichnissen und Trennblättern, vom AN zusammenzustellen. Die Ergebnisse der vom AN durchzuführenden Baustoffprüfungen, die Qualitätsnachweise, Prüfzeugnisse, Muster und sonstigen Nachweise/Unterlagen sind in der vorgeschriebenen Form zusammenzustellen, wenn erforderlich auszuarbeiten und dem Objektüberwacher rechtzeitig vorzulegen. Hierzu gehören auch Herstellungs- und Herkunftszeugnisse. Die komplette Dokumentation ist 4 Wochen vor der letzten Abnahme zunächst einfach vom AN an die Objektüberwachung zur Durchsicht zu übergeben. Erst im Anschluss daran ist die komplette Dokumentation des AN zu kopieren und einzuordnen in DIN A4-Ordner sowie auf Datenträger (CD-Rom, DVD oder USB-Stick mit Plot- und PDF-Dateien). Die Unterlagen müssen insbesondere enthalten: Zusammenstellung aller Fabrikate, Typen und Bestellnummern aller verwendeten Bauteile und Baustoffe in einer Liste, inklusive der technischen Spezifikationen. Alle vom AN erbrachten Planungsleistungen samt erstellten Zeichnungen, die den tatsächlichen Ausführungen entsprechen (Bestandspläne). Pflege-, Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen und sonstige technische Unterlagen zu allen entsprechenden Bauteilen, Geräten, Einrichtungen und Anlagen. Alle für die Benutzung und den Betrieb des Gebäudes erforderlichen Abnahmeprotokolle und Prüfberichte im Original mit zwei Kopien. Vor bzw. im Zuge der Abnahme sind alle erforderlichen Bedienwerkzeuge dem AG auszuhändigen. Die Dokumentation ist in digitaler Form als PDF und auf Wunsch in gedruckter Form zu übergeben. Einweisung des AG durch den AN: Das Personal des AG ist in die Pflegeanleitungen und Betriebsanleitungen einzuweisen. B.7.3 Abnahme Die Abnahme erfolgt nach VOB Teil B. Vor der Abnahme ist die Funktionsprüfung aller Elemente durchzuführen. Bei Türelementen sind die leichtgängige Funktion beim Öffnen und Schließen, die Selbstschließfunktion des Obentürschließers, die Verriegelungsfunktion von Schloss und Mehrfachverriegelung, die Panikfunktion mit Entriegelung von innen ohne Schlüssel sowie die Dichtigkeit ohne sichtbare Spalte und ohne Zugluft zu prüfen. Bei Brandschutzelementen sind die vollständige Beschilderung mit AbZ-Zeichen und CE-Zeichen, die Selbstschließfunktion sowie die Freigängigkeit ohne Behinderung zu prüfen. Mängel sind vor Abnahme zu beseitigen. Die Abnahme der vollständigen Dokumentation ist Teil der Gesamtabnahme. B.8 Abkürzungsverzeichnis AbZ  Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung AG  Auftraggeber AN  Auftragnehmer CE  Conformité Européenne (Europäische Konformität) DIBt  Deutsches Institut für Bautechnik EPDM  Ethylen-Propylen-Dien-Monomer (Dichtungswerkstoff) ESG  Einscheibensicherheitsglas GSB  Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen PZ  Profilzylinder RAL  Gütezeichen nach RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung RC  Resistance Class (Widerstandsklasse nach DIN EN 1627) RS  Rauchschutz VOB  Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VSG  Verbundsicherheitsglas W+M  Werkstatt- und Montage(planung) WDVS  Wärmedämmverbundsystem ZTV  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen B.9 Plananlagen Dem Leistungsverzeichnis liegen die nachfolgend aufgeführten Pläne und Unterlagen zugrunde. Die Pläne dienen der Information und Kalkulation. Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom AG nach Auftragserteilung freigegebenen Ausführungsunterlagen. Relevante Grundrisse: DRE_AR_P03_GR_00 - Grundriss EG Übersicht Haustüren DRE_AR_P03_GR_05 - Grundriss 5.OG Übersicht Türen Speicher Türdetails Haus 3: DRE_AR_P05_DETH3_TUE_01_B  Eingangstür Haus 3 DRE_AR_P05_DETH3_TUE_02_D  Türdetail Haus 3 DRE_AR_P05_DETH3_TUE_03_B  Türdetail Haus 3 Türdetails Haus 5: DRE_AR_P05_DETH5_TUE_01_D  Türdetail Haus 5 DRE_AR_P05_DETH5_TUE_02_D  Türdetail Haus 5 DRE_AR_P05_DETH5_TUE_03_A  Türdetail Haus 5 Türdetails Haus 7: DRE_AR_P05_DETH7_TUE_01_C  Türdetail Haus 7 DRE_AR_P05_DETH7_TUE_02_D  Türdetail Haus 7 Vordach Haus 5: DRE_AR_P05_DETH5_FAS_08_B  Vordach Haus 5, Fassadendetail DRE_AR_P05_DETH5_FAS_10_B  Vordach Haus 5, Fassadendetail ST_002b  Vordach Haus 5, Statik
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH)
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
VORBEREITUNG, PLANUNG, DOKU VORBEREITUNG, PLANUNG, DOKUMENTATION
VORBEREITUNG, PLANUNG, DOKU
01.01 BE, W+M, Doku
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BE, W+M, Doku
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01.02 Außen- und Innentüren - Neubau und Abbruch
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01.03 Stundenlohnarbeiten
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