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INHALT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG INHALT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG; ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
1. Bauvorhaben
2. Bestands- und Lagebeschreibung
3. Lage und Anfahrt zur Baustelle
4. Beschreibung Gebäude
5. Baustelleneinrichtung
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIEFISCH)
1 Normen und Regelwerke
1.1 Allgemeines
1.2 Anwendbare Normen
2 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen
2.1 Art und Umfang
2.2 Kalkulationsgrundlagen
2.3 Grundvorhaltezeit und Vorhaltung
3 Ausführung allgemein
3.1 Bauablaufplanung
3.2 Ausführung
3.3 Arbeitszeiten
4 Besonderheiten Bewohntes Gebäude / KiTa-Betrieb
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen
5 Verkehrsrechtliche Maßnahmen
6 Baustelleneinrichtung Betrieb und Unterhaltung
6.1 Allgemeines
6.2 Baustrom
6.3 Bauwasser
6.4 Bauzaun
7 Koordination und Kostenverteilung
8 Gerüstplanung und Statik
8.1 Statische Nachweise
8.2 Verankerungsplan
9 Gerüstanker / WDVS-Abstimmung
10 Gerüstnutzung durch andere Gewerke
11 Absturzsicherung und Dachfangschutz
11.1 Dachfanggerüste an der Traufe
11.2 Fanggerüste auf den obersten Balkonen
11.3 Fanggerüste am Flachdach Anbau
11.4 Absturzsicherung Ostgiebel
12 Prüfungen
13 Bockgerüste / Untergerüstungen Balkone
14 Abkürzungen
15 Anlagenverzeichnis
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
INHALT DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
A.1 Bauherr
Stiftung Schönau
Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 9109 0
Vertretten durch:
pro ki ba GmbH / kirchliches bauen
Bahnhofstraße 46
79137 Karlsruhe
Herr Dressel
Tel.: 0721 / 914 342 15
thomas.dressel@prokiba.de
A.2 Bauvorhaben
Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung
Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3-7
Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle
A.3 Ansprechpartner
Planung:
Mo Re Architekten PartGmbB
Fee Möhrle - Tobias Martin Reinhardt
Kartäuserstrasse 153 ,79117 Freiburg
T +49 (0) 761 7668 9474
Ausschreibung:
KAIROS Baumanagement GmbH
Wentzingerstr. 17 4.OG
79106 Freiburg i. Br.
A.4 Bestands- und Lagebeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich im 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße.
Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt.
Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ob EG als Stahlbeton- Skelettbauwesie neu errichtet.
Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerbegeräume vermietet.
A.5 Maßnahmenbeschreibung
Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken, erhalten ein neuse WDVS System und neue Fenster mit 3- fach Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelseiten erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach.
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
B - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) B - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1 Normen und Regelwerke
1.1 Allgemeines
Es gilt die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen Fassung, Teil B und Teil C. Die in der ZTV genannten formalen und technischen Anforderungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind.
1.2 Anwendbare Normen
Für die Baustelleneinrichtung gilt DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art). Für die Gerüstbauarbeiten gelten insbesondere:
DIN 18451 Gerüstarbeiten DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke Arbeitsgerüste DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz BG BAU Baustein B 111 (Fanggerüste) BG BAU Baustein B 121 (Dachfanggerüste) RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (für verkehrsrechtliche Maßnahmen)
Soweit auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird, gelten auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig" stets gleichwertige technische Spezifikationen.
2 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen
2.1 Art und Umfang
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten gemäß DIN 18299 und DIN 18451.
Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten und Maschinen sowie die Kosten für den Energieverbrauch, einschließlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen und Transporte zur Auf- und Abbaustelle.
Alle ausgeschriebenen Massen (Mengen) sind Circa-Mengen.
2.2 Kalkulationsgrundlagen
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Zur Ausführung freigegebene Unterlagen hat der AN nach Beauftragung umgehend anzufordern.
2.3 Grundvorhaltezeit und Vorhaltung
Die Grundvorhaltezeit beträgt einheitlich 4 Kalenderwochen, sofern in den einzelnen Positionen nicht anders angegeben. Die Grundvorhaltezeit ist im Einheitspreis der jeweiligen Hauptposition enthalten. Die verlängerte Vorhaltung über die Grundvorhaltezeit hinaus wird über die zugehörigen Vorhaltepositionen vergütet.
3 Ausführung allgemein
3.1 Bauablaufplanung
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten des AN ist durch die in den Vertragsbedingungen festgelegten Vertragstermine festgelegt. Die Arbeiten können ggf. nur abschnittsweise ausgeführt und fertiggestellt werden. Anpassungen des Detailablaufes sind nur zulässig, wenn die vertraglich vereinbarten Rahmentermine hierdurch nicht berührt werden.
3.2 Ausführung
Sofern nicht anders beschrieben, sind die Leistungen des AN auch zu kalkulieren einschließlich sämtlicher Transport- und Montagehilfen für die jeweiligen Arbeiten und Bauteile. Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Geräte und Arbeitsmittel auf der Baustelle verwendet werden.
Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen. Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
3.3 Arbeitszeiten
Montag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr. Samstags- und Sonntagsarbeit nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG. An gesetzlichen Feiertagen sind keine Arbeiten gestattet.
4 Besonderheiten Bewohntes Gebäude / KiTa-Betrieb
4.1 Allgemeines
Die Baumaßnahme erfolgt an bewohnten Mehrfamilienhäusern (Dreisamstr. 3, 5, 7) bei laufendem Mietbetrieb. Im Erdgeschoss von Haus 7 befindet sich eine Kindertagesstätte (KiTa) mit Außengelände (überdachte Spielfläche) im Innenhof.
4.2 Anforderungen
Der AN hat folgende Besonderheiten zwingend zu beachten:
Zugang zu allen Hauseingängen ist jederzeit sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den Eingang Haus 5 (Hofseite, über Durchfahrt Haus 3) und den Eingang Haus 7 (Hofseite). Zugang zum Kindergarten (Haus 7, EG) muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet bleiben. Besonders lärm- und staubintensive Arbeiten (insbesondere Gerüstaufbau und -abbau) sind zeitlich mit der Hausverwaltung und der KiTa-Leitung abzustimmen und rechtzeitig anzukündigen. Zugangs- und Fluchtwege der Bewohner und der KiTa sind jederzeit freizuhalten. Der Gehweg entlang der Dreisamstraße ist während der Bauzeit durch einen Fußgängertunnel für Passanten offenzuhalten. Die Durchfahrt zwischen Haus 3 und Haus 5 muss als Rettungsgasse und Zufahrt zum Innenhof jederzeit frei passierbar bleiben. Die verbleibende lichte Durchfahrtsbreite bei eingerüstetem Zustand muss mindestens den Anforderungen der Feuerwehr genügen (mind. 3,00 m). Die genaue Mindestbreite ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Baustellenflächen im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich als Materiallagerflächen genutzt werden, nicht zum Parken von Fahrzeugen. Die überdachte Spielfläche des Kindergartens (Pergola an Haus 7) ist durch ein Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände zu sichern.
5 Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Sämtliche für die Baustelleneinrichtung und die Gerüststellung im öffentlichen Verkehrsraum erforderlichen Genehmigungen, Anordnungen und Anträge sind vom AN einzuholen und zu beantragen. Dies umfasst insbesondere die verkehrsrechtliche Anordnung, die Einrichtung von Halteverbotszonen, die Beschilderung gemäß den Regelplänen der RSA und die Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Kosten für Genehmigungen und Gebühren sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Passantenschutz gegen herabfallende Gegenstände muss über die gesamte Gebäudelänge (Haus 3 bis Haus 7) durchgängig gewährleistet sein. An den Unterbrechungen des Fußgängertunnels (Durchfahrt Haus 3, Zugang Haus 7) sind Schutzdächer in den Überbrückungskonstruktionen vorzusehen.
6 Baustelleneinrichtung Betrieb und Unterhaltung
6.1 Allgemeines
Die übergeordnete Baustelleneinrichtung ist für die gesamte Bauzeit vorzuhalten und zu unterhalten. Der AN ist für die ordnungsgemäße Funktion und Sauberkeit aller BE-Einrichtungen (Mobiltoiletten, Bauzaun, Anschlüsse) verantwortlich.
6.2 Baustrom
Der Baustrom-Hauptverteiler ist auf der Baustelleneinrichtungsfläche an der Straße aufzustellen und an einen bauseitigen Stromanschluss im Gebäude anzuschließen. Die Mindestausstattung ist in den jeweiligen Positionen definiert. Der Anschluss muss den gleichzeitigen Betrieb eines Schnelleinsatzkrans und eines Putzsilos ermöglichen.
6.3 Bauwasser
Der Bauwasser-Anschluss ist auf der BE-Fläche herzustellen. Im Freien liegende Leitungsabschnitte (insbesondere die Wasserleitung zum Innenhof) sind frostsicher auszuführen (Rohrbegleitheizung und/oder Wärmedämmung). Die Bauzeit erstreckt sich voraussichtlich bis Ende 2026.
6.4 Bauzaun
Der Bauzaun ist lage- und verschiebesicher auf der befestigten Fläche (Pflasterbelag) aufzustellen. Die Art der Sicherung ist dem AN freigestellt. Beschädigungen der Pflasterfläche sind im Zuge der Schlussreinigung fachgerecht wiederherzustellen.
7 Koordination und Kostenverteilung
Der AN hat die Nutzung der übergeordneten Baustelleneinrichtung durch die übrigen Gewerke zu dulden und zu koordinieren. Die Bereitstellung der BE-Einrichtungen (Strom, Wasser, WC-Anlagen) erfolgt für alle am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen. Eine Umlage der Kosten auf die Nachunternehmer erfolgt nicht durch den BE-Auftragnehmer, sondern wird durch den AG geregelt.
8 Gerüstplanung und Statik
8.1 Statische Nachweise
Der AN hat vor Ausführung prüfbare statische Berechnungen und Aufstellpläne für alle Gerüste zu erstellen und dem Tragwerksplaner/der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Gerüstpositionen einzukalkulieren (siehe Pos. 02.01.0010).
Bei Gerüstaufstellung auf Dachflächen (Dachsattelgerüste am Westgiebel) ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion des Nachbargebäudes nachzuweisen. Der AN hat den Schutz der vorhandenen Dachflächen sicherzustellen.
Bei Überbrückungskonstruktionen (Gitterträger, Schwerlastträger) über Durchfahrten, Eingängen und der überdachten Spielfläche (Holz-Plexiglas-Dach) ist der statische Nachweis für die jeweilige Spannweite und Belastung zu führen.
8.2 Verankerungsplan
Zusätzlich zur Gerüststatik ist ein Verankerungsplan herzustellen. Die Ausführungsunterlagen sind dem AG bzw. seiner Objektüberwachung vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
9 Gerüstanker / WDVS-Abstimmung
Die Gerüste werden hauptsächlich für die WDVS-Arbeiten benötigt. Der AN hat die Gerüstverankerung so zu planen, dass ein nachträgliches Umsetzen der Gerüstanker im Zuge der WDVS-Montage möglich ist. Die Abstimmung mit dem WDVS-Gewerk obliegt dem AN. Nicht mehr benötigte Dübellöcher sind durch den AN kraftschlüssig und WDVS-kompatibel zu verschließen.
10 Gerüstnutzung durch andere Gewerke
Das Gerüst wird als übergeordnetes Fassadengerüst für mehrere Gewerke (z.B. WDVS, Fenster, Spengler, Maler, etc.) zur Nutzung überlassen. Der AN stellt sicher, dass die Lastklasse und Breitenklasse durchgängig den Anforderungen aller nutzenden Gewerke entspricht.
Die Einweisung der bauseitigen Nutzer in das Gerüst erfolgt durch den AN (siehe Pos. 02.08.0020). Die Verkehrssicherungspflicht für das Gerüst liegt beim Gerüstbauunternehmen für die gesamte Standzeit.
11 Absturzsicherung und Dachfangschutz
11.1 Dachfanggerüste an der Traufe
An allen Traufbereichen der Satteldächer sind Dachfanggerüste gemäß BG BAU Baustein B 121 herzustellen. Die Schutzwand muss eine Auffanghöhe sicherstellen, die ein Übergleiten von der Dachfläche über die Schutzwand verhindert. Eine Außenkonsole allein ist nicht ausreichend.
11.2 Fanggerüste auf den obersten Balkonen
Auf den obersten Balkonen der Hofseite (Haus 3, 5 und 7) sind Fanggerüste gemäß BG BAU Baustein B 121 aufzustellen. Die Gerüste stehen auf dem jeweiligen Balkon und reichen von OK Balkonbelag bis UK Traufgesims (Höhe ca. 2,60 m). Die Schutzwand muss den Anforderungen gemäß B 121 genügen.
11.3 Fanggerüste am Flachdach Anbau
Das Fassadengerüst am Anbau Haus 3 soll gleichzeitig als Fanggerüst und Absturzsicherung für die Flachdacharbeiten dienen. Die Ausführung hat gemäß BG BAU Baustein B 111 (Fanggerüste) zu erfolgen.
11.4 Absturzsicherung Ostgiebel
Am Ostgiebel (Haus 7) ist kein eigenes Giebelgerüst erforderlich. Die Fassadengerüste (Straßen- und Hofseite) sind am Giebelende so auszukragen, dass der Dachfangschutz bündig mit oder über die Giebel-Außenwand hinaus angeordnet werden kann.
12 Prüfungen
Der AN hat das Gerüst nach der Erstellung und nach jeder wesentlichen Änderung durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Der Prüfnachweis ist dem AG unaufgefordert zu übergeben. Eine regelmäßige Prüfung während der Standzeit hat mindestens monatlich zu erfolgen.
13 Bockgerüste / Untergerüstungen Balkone
Bockgerüste auf den Balkonen für deren Sanierung (Betonsanierung, WDVS-Arbeiten an den Außenwänden) werden durch die jeweiligen ausführenden Firmen gestellt und sind nicht Bestandteil dieses LV. Der AN hat bei der Gerüstplanung die Zugänglichkeit der Balkonbereiche zu berücksichtigen.
14 Abkürzungen
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer gem. dieses LV
OÜ = Objektüberwachung des AG
ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
LV = Leistungsverzeichnis
BE = Baustelleneinrichtung
LK = Lastklasse
BK = Breitenklasse
OKFFB = Oberkante Fertigfußboden
psch = pauschal
Stk = Stück
lfm = laufende Meter
m = Meter
m² = Quadratmeter
h = Stunden
Wo = Wochen
StWo = Stück x Wochen
m²Wo = Quadratmeter x Wochen
mWo = Meter x Wochen
lfmWo = laufende Meter x Wochen
KW = Kalenderwoche
15 Anlagenverzeichnis
Dem Leistungsverzeichnis liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen und Fotodokumentationen in digitaler Form bei. Bei sämtlichen Planbeilagen ist der angegebene Maßstab auf Richtigkeit zu prüfen.
Vorplanung Gerüst + Baustelleneinrichtung:
DRE_AR_P05_BE_1_50 A0_B
Grundrisse
DRE_AR_P05_GR_00_C DRE_AR_P05_GR_01_C DRE_AR_P05_GR_02_C DRE_AR_P05_GR_03_C DRE_AR_P05_GR_04_C DRE_AR_P05_GR_05_A DRE_AR_P05_GR_U01_B
Ansichten
DRE_AR_P05_ANS_N_0 DRE_AR_P05_ANS_S_0 DRE_AR_P05_ANS_Anbau_A
Schnitte
DRE_AR_P05_SC_H3_001_0 DRE_AR_P05_SC_H3_002_0 DRE_AR_P05_SC_H5_001_0 DRE_AR_P05_SC_H5_002_0 DRE_AR_P05_SC_H7_001_A
Fotodokumentation
DRE_Bestandsfotos für Gerüstbau
B - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
01 Übergeordnete Baustelleneinrichtung
01
Übergeordnete Baustelleneinrichtung
01.01 Arbeitsvorbereitung
01.01
Arbeitsvorbereitung
01.02 Verkehrsrechtliche Maßnahmen und Flächenanmietung
01.02
Verkehrsrechtliche Maßnahmen und Flächenanmietung
01.03 Bauzaun
01.03
Bauzaun
01.04 Sanitäranlagen
01.04
Sanitäranlagen
01.05 Baustrom und Bauwasser
01.05
Baustrom und Bauwasser
01.06 Schlussreinigung
01.06
Schlussreinigung
02 Gerüstarbeiten
02
Gerüstarbeiten
02.01 Arbeitsvorbereitung und Dokumentation
02.01
Arbeitsvorbereitung und Dokumentation
02.02 Straßenseite (Süd) Haus 3, 5 und 7
02.02
Straßenseite (Süd) Haus 3, 5 und 7
02.03 Hofseite (Nord) Haus 5 und 7
02.03
Hofseite (Nord) Haus 5 und 7
02.04 Haus 3 Durchfahrt Hofseite
02.04
Haus 3 Durchfahrt Hofseite
02.05 Haus 3 Hofseite oberhalb Anbau
02.05
Haus 3 Hofseite oberhalb Anbau
02.06 Haus 3 Anbau
02.06
Haus 3 Anbau
02.07 Giebelgerüste und Dachgerüste
02.07
Giebelgerüste und Dachgerüste
02.08 Allgemeine Gerüstleistungen
02.08
Allgemeine Gerüstleistungen
02.09 Stundenlohnarbeiten
02.09
Stundenlohnarbeiten