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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Sabine Eisenberg
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Brückenstraße 2
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 71540Murrhardt-Fornsbach
69221Dossenheim
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Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Stephan Zirkel
0 62 21 / 87 50 136
Abgabedatum 11.02.2026
Ausführungsbeginn 02.03.2026
Ausführungsende 30.06.2026
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Bietereintrag Angebotsprüfung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH Bauleitung Sabine Eisenberg
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen.
2) Umlagen und Abzüge (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme):
- Baustrom / Bauwasser: 0,50 %
- Bauwesen: 0,60 %
- Baureinigung: 0,1 %
3) Bürgschaften (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme):
- Gewährleistungsbürgschaft: 5 %
- Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 %
4) Die Zahlungen erfolgen gemäß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
5) Einbehalt bis zur mängelfreien Fertigstellung: 10 %
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt.
- Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt.
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pläne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag unter den nachstehend aufgeführten, wesentlichen Bedingungen abzuschließen ist.
1. Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
2. Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
3. Vor Baubeginn ist eine Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft durch den ausführenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen.
4. Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlußabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Vertragssumme vorzunehmen. Dieser Einbehalt kann durch die Vorlage einer Gewährleistungs-Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abgelöst werden.
5. Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
6. Bestimmungen der VOB, Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung.
7. Alle allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien.
8. Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung.
9. Die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terimnvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen.
10. Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc..
11. Einhaltung der Wärme- und Schallschutzverordnungen.
12. Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien.
13. Den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
14. Vorschriften, Richtlnien und Empfehlungen der Fachverbände
15. Auflagen des TÜV.
16. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
17. Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit __ Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
18. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführenden Unternehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
19. Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, daß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
20. Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
21. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden.
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
1. Vertragsgrundlage
1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge:
1.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
1.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten allgemeinen und zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
1.1.3 alle Zeichnungen und Detailangaben,
1.1.4 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
1.2 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
2. Art und Umfang der Leistung
2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2.2 Folgende Leistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
2.2.1 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.3 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
2.2.4 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, daß sie den Anforderungen gerecht werden.
2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
2.2.6 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw..
2.2.7 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
2.2.6 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen:
- Maßnahmen zum Umweltschutz
- Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit
- Herstellen von Proben und Musterflächen.
2.3 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuführen.
2.4 Für den Wasseranschluß und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Stromanschluß.
3. Vergütung
3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
4. Ausführungsunterlagen
4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverzüglich bekanntzugeben.
4.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
4.3 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
4.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
5. Stoffe und Bauteile
5.1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
5.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
5.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
5.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
5.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
6. Ausführung
6.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
6.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluß der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
6.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
6.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
6.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlaßt werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
6.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muß sich darauf einstellen, daß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
6.7 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
6.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw..
6.9 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, daß keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
7. Ausführungsfristen
7.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
7.2 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
8. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, daß andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
9. Verteilung der Gefahr
Siehe VOB/B.
10. Kündigung durch den AG
Teilkündigungen sind zulässig.
11. Kündigung durch den AN
Siehe VOB/B.
12. Haftung der Vertragsparteien
12.1 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
12.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
13. Vertragsstrafe
13.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlußzahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
13.2 Soweit Termine gem. Ziffer 7.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für die neuen Termine.
13.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 13.1).
14. Abnahme
14.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
14.2 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
15. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
16. Abrechnung
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
17. Stundenlohnarbeit
17.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
17.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
18. Zahlung
Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlußrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
19. Sicherheitsleistung
19.1 Bei der Schlußzahlung wird als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlußzahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 19.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
19.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft ablösen.
20. Streitigkeiten
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSER ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSER
1. ALLGEMEINES
1.1 Grundlagen
Bei der Ausführung sind alle zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Vorschriften, Richtlinien und Normen, die für die Erbringung der Leistungen maßgebend sind einzuhalten. Insbesondere gelten:
- DIN 1055 Lastannahme für Bauten
- DIN 1249 Flachglas
- DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung
- DIN 7863 Nichtzellige Elastomer-Dichprofile im Fenster- und Fassadenbau
- DIN EN ISO 9692 Schweißen und verwandte Prozesse - Empfehlungen zur Schweißnahtvorbereitung
- DIN EN 10088 Nichtrostende Stähle
- DIN 18056 Fensterwände, Bemessungen und Ausführung
- DIN 18201 Maßtoleranzen im Bauwesen - Begriffe
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18203-2 Toleranzen im Hochbau - Vorgefertigte Teile aus Stahl
- DIN 18335 Stahlbauarbeiten
- DIN 18355 Tischlerarbeiten
- DIN 18357 Beschlagarbeiten
- DIN 18360 Metallbauarbeiten
- DIN 18361 Verglasungsarbeiten
- DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
- DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
- DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
- DIN 18800 Stahlbauten; insbesondere
Teil 1: Bemessung und Konstruktion und
Teil 7: Ausführung und Herstellerqualifikation
- DIN 18808 Stahlbauten, Tragwerke aus Hohlprofilen unter vorwiegend ruhender Beanspruchung
- DIN 52460 Fugen und Glasabdichtungen
- Die Richtlinien und Technischen Vorschriften sowie Verarbeitungshinweise der Hersteller
- Die Angaben des Statikers
- Die durch den AG übergebenen Ausführungszeichnungen
1.2 Zeichnungen des Architekten und des Statikers sind zur Ausführung bindend. Maße müssen grundsätzlich an Ort und Stelle überprüft werden. Maße, die nicht überprüft werden können, sind mit dem Architekten, der Bauleitung bzw. mit dem Statiker abzusprechen. Sollten div. Detail- und Konstruktionszeichnungen erforderlich, aber nicht vorhanden sein, sind diese vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen und mit dem Architekten abzustimmen.
1.3 Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schweißnachweis sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen.
1.4 Stromkosten sind anteilig mit dem Rohbauunternehmer bzw. Bereitsteller der Versorgungseinrichtung
abzurechnen.
1.5 Dem Angebot sind - soweit erforderlich - Systemzeichnungen und -beschreibungen beizufügen, soweit Alternativen angeboten werden.
1.6 Aus Transportgründen bzw. Korosionsschutzgründen sind möglichst geschraubte Verbindungen vorzusehen. Baustellenschweißungen sind auf das Minimum zu reduzieren.
1.7 In die Einheitspreise der Elemente sind alle erforderlichen Befestigungs- und Dichtungsmaterialien, Dübel, sonstige Hilfsstoffe etc. einzurechnen; die Einheitspreise verstehen sich für betriebsfertig montierte Elemente bzw. Positionen.
1.9 Es dürfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur Ausführung kommen, die mit einer dem üblichen Standard entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert sind.
1.10 Trittstufen von Stahltreppen sind trittsicher auszuführen.
1.11 Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe nach den Bauordnungen sowie Durchführungsordnungen der Länder haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe.
1.12 Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht zugelassen.
2. MERKMALE DER LEISTUNG
Die im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen geforderten Fabrikate, Konstruktionen und Qualitäten werden zwingend gefordert. Werden andere Konstruktionen angeboten, so muß deren Gleichwertigkeit durch Zeichnungen im Maßstab 1:1 und entsprechenden Mustern sowie System- Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Alle nachfolgend aufgeführten Punkte sind verbindliche Forderungen, die jedoch vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen (VOB Teil B § 4).
Bedenken gegen die ausgeschriebenen Bauteile sind mit der Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen.
3. DEHN- UND KONSTRUKTIONSFUGEN
Fugen, die infolge von Materialausdehnungen auftreten, sind in Abhängigkeit von der gewählten Konstruktion in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Lage dieser Fugen ist zwischen AN und den Architekten abzustimmen.
5. ANSCHLÜSSE ZUM BAUKÖRPER
Alle Anschlüsse zum Baukörper sind, auch wenn im Leistungsverzeichnis nichts besonderes vermerkt ist, in einwandfreier technischer Ausführung zu liefern. Die Anschlüsse sind so auszubilden, daß sie den Toleranzen am Rohbau in genügender Weise Rechnung tragen.
6. DICHTUNGEN
Dichtungsmittel für Verglasung und Abdichtung. Die zum Einsatz kommenden Dichtstoffe müssen alterungsbeständig und je nach Beanspruchung plastisch oder dauerelastisch sein. Sie müssen in ihren übrigen Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen.
7. DURCHBIEGUNG DER ROHBAUTEILE UND ROHBAUTOLERANZEN
Alle Verankerungskonstruktionen sind unter Berücksichtigung der auftretenden Belastungen so auszubilden, dass auftretende Rohbautoleranzen und Durchbiegungen der Rohbautragteile, wie auch die Längenausdehnungen der Metallkonstruktionen, mit Sicherheit aufgenommen werden können. Die Verbindung der einzelnen Konstruktionsteile untereinander müssen ebenfalls die Aufnahme der Rohbautoleranzen gewährleisten.
8. KNACK- UND GERÄUSCHBILDUNG
Es sind Vorkehrungen zu treffen, um Knack- und Geräuschbildungen bei Dehnbewegungen, durch Zwischenlagen aus geeigneten Kunststoffmaterialien, nach dem Stand der Technik auszuschalten.
9. KONTAKTKORROSION
Beim Zusammenfügen von verschiedenen Materialien sind ausreichende Vorkehrungen gegen Kontaktkorrosion (elektrolytische Spannungslemente) zu treffen z. B. durch Einfügen von Kunststoff-Zwischenlagen aus Neoprengummi bzw. APTK zwischen Stahl und Aluminium; zwischen Aluminium und Beton durch einen Bitumenanstrich oder Korrosionsschutzbinde.
10. BEFESTIGUNGSMITTEL
Es sind nur zugelassene, geprüfte Befestigungsmittel zu verwenden. Die Dübel müssen zugelassen sein für die Zug- und Druckzone des Betons. Soweit möglich, sind Reaktionsharzanker zu verwenden. Dübelprotokolle sowie bauaufsichtliche Zulassungen sind vorzulegen. Alle Befestigungsmittel am Rohbau sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich möglich ist. Die Verankerungen müssen den statischen Erfordernissen voll gerecht werden. Die Wahl der Befestigungsmittel im Einzelnen bleibt dem AN überlassen, jedoch sind alle Einbauteile mit der Bauleitung zu besprechen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
11. OBERFLÄCHEN
Sämtliche der Außenluft zugänglichen Geländer, Brüstungen, Treppen, Gitterroste und deren Halterungen
usw. müssen feuerverzinkt sein. Vor dem Verzinken sind die entsprechenden Teile zu sandstrahlen. Für die Verzinkung darf nur eine Firma beauftragt werden, die dem "Verband deutscher Feuerverzinkereien " angehört. Die Feuerverzinkung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verzinkte Stahlteile, die verschweißt werden, sind nach den Schweißarbeiten entsprechen nachzuverzinken. Alle nicht verzinkten Stahlteile und Konstruktionen sind grundsätzlich sorgfältig zu entrosten und allseitig deckend mit Rostschutzfarbe (grau) zu streichen.
12. VERARBEITUNG
a) Die Winkelgenauigkeit ist sowohl beim Zuschnitt, als auch beim Zusammenbau besonders zu beachten.
b) Die sichtbaren Schnittkanten sind sorgfältig zu entgraten, insbesondere dort, wo sie eine Unfallgefahr darstellen.
c) Alle überstehenden Teile der Schweißnaht müssen an sichtbar bleibenden Flächen beseitigt werden.
d) Alle aufeinander liegenden Flächen von zusammengesetzten Konstruktionen müssen plan sein; Schnittgrate, Schweißnähte und rauhe Oberflächen sind sorgfältig zu verschleifen.
e) Alle sichtbaren Oberflächen müssen glatt sein.
f) Sichtbare Schrauben sind zu versenken.
g) Die Konstruktionselemente sind bis zum Abbinden der Bindemittel gegen Verrücken zu sichern.
h) Löt- und Klebeverbindungen sowie Schweißverbindungen sind zu säubern, so daß sie frei von Schlacken, Fluß- und Lösungsmitteln sind.
i) Sämtliche offenen Rohrenden von Pfosten und dergl. müssen mit eingeschweißten Rundplatten geschlossen werden.
j) Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnittsverengungen aufweisen.
13. PREISBILDUNG
In die Einheitspreise sind einzurechnen:
a) Herstellen, Liefern und fachgerechtes Montieren der Konstruktionselemente, einschl. der evtl. Verglasungen und/oder Füllelemente.
b) Erbringen der geforderten Oberflächenbehandlung von Stahlprofilen und Füllelementen wie im LV beschrieben.
c) Befestigungsmittel in bester Qualität und nicht rostend; bauseits sind keine Befestigungsmittel vorhanden.
d) Schließen von Bohr- und Stemmlöchern.
e) Verwahren und Abkleben von allen angrenzenden Bauteilen mit fertiger Oberfläche, Gläser usw.,
besonders gegen Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten, er haftet für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden.
f) Das Gestellen von Hebezeugen (Autokran).
14. AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN, -MAßE
Sämtliche Maße sind vom Bieter alleinverantwortlich nach örtlichem Aufmaß zu ermitteln. Die Konstruktionsdetails sind mit dem Architektenabzustimmen. Dies ist in die EP einzukalkulieren.
15. TÜREN
15.1 Der Bieter hat sich von der Liefer- und Einbaumöglichkeit sämtlicher im Leistungsverzeichnis enthaltenen Elemente und Beschläge vor Abgabe seines Angebotes zu überzeugen.
15.2 Die nachfolgend beschriebenen Türen sind in Wände aus Beton bzw. Mauerwerk einzusetzen deren Oberflächen bereits verputzt sind. Die Befestigung der Zargen ist dementsprechend zu konstruieren ebenso der Anschluss an die Wand.
15.3 Alle Türen werden, sofern nicht anders beschrieben, auf den fertigen Estrich bzw. Boden gesetzt.
15.4 Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der obersten Baubehörde den Eignungsnachweis erbringen. Prüfzeugnisse alleine genügen nicht. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
15.5 Für die Rauchschutztüren ist eine Werksbescheinigung gemäß DIN 18095 nach erfolgtem Einbau in zweifacher Fassung auszuhändigen. Die rauchdichten Türen sind durch Typenschild zu kennzeichnen.
15.6 Alle Preise verstehen sich für die betriebsfertige Leistung einschließlich aller Nebenleistungen. Wo erforderlich sind dauerelastische Fugen im EP enthalten.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSER
Beschreibung der Elemente Beschreibung der Elemente
Sämtliche im Folgenden beschriebenen Elemente sind, wenn nicht anders gefordert als feuerverzinkte und beschichtete Stahlkonstruktionen anzubieten.
Oberfläche: Beschichtung
Farbe:
- RAL 7048 perlmausgrau bzw. nach Angabe Architekt
angebotenes Beschichtungsverfahren:
( ) Nasslack (Dickschicht)
( ) Pulverlack
Beschreibung der Elemente
1 Balkone
1
Balkone
1. 1 Geländer Eckloggia Typ A1 Loggiageländer gem. Detail DP 06_D
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Detailplan
Unterkonstruktion:
- Flachstahl UK 4 St.
Geländer:
- Länge (Abwicklung): 2.270 + 1.870 mm = 4.140 mm
- Höhe: 910 mm
- Ober- und Untergurt: 50 x 10 mm
- Füllstäbe: 50 x 10 mm
Einbauort:
Loggia WE 03 OG
Loggia WE 10 DG
1. 1
Geländer Eckloggia Typ A1
2.00
St
1. 2 Geländer Eckloggia Typ C1/C2 Loggiageländer gem. Detail DP 06_D
wie vor, jedoch
Unterkonstruktion:
- Flachstahl UK 4 St.
Geländer:
- Länge (Abwicklung): 2.420 + 1.570 mm = 3.990 mm
Einbauort:
Loggia WE 08 + 09 OG
Loggia WE 15 + 16 DG
1. 2
Geländer Eckloggia Typ C1/C2
4.00
St
1. 3 Geländer Eckloggia Typ B1 Loggiageländer gem. Detail DP 07_D
wie vor, jedoch
Unterkonstruktion:
- Flachstahl UK 4 St.
Geländer:
- Länge (Abwicklung): 2.420 + 1.570 mm = 3.990 mm
Einbauort:
Loggia WE 02 EG
Loggia WE 07 OG
Loggia WE 14 DG
1. 3
Geländer Eckloggia Typ B1
3.00
St
1. 4 Geländer Loggia Typ B2 Loggiageländer gem. Detail DP 07_D
wie vor, jedoch:
Unterkonstruktion:
- Flachstahl UK 2 St.
Geländer:
- Länge: 2.540 mm
Einbauort:
Loggia WE 01 EG
Loggia WE 06 OG
Loggia WE 13 DG
1. 4
Geländer Loggia Typ B2
3.00
St
1. 5 Geländer Loggia Typ B3 Loggiageländer gem. Detail DP 08_D
wie vor, jedoch:
Unterkonstruktion:
- Flachstahl UK 2 St.
Geländer:
- Länge: 2.500 mm
Einbauort:
Loggia WE 05 OG
Loggia WE 12 DG
1. 5
Geländer Loggia Typ B3
2.00
St
1. 6 Geländer Loggia Typ B4 Loggiageländer gem. Detail DP 08_D
wie vor, jedoch:
Unterkonstruktion:
- Flachstahl UK 2 St.
Geländer:
- Länge: 2.590 mm
Einbauort:
Loggia WE 04 OG
Loggia WE 11 DG
1. 6
Geländer Loggia Typ B4
2.00
St
2 Treppenhaus und Laubenganggeländer
2
Treppenhaus und Laubenganggeländer
2. 1 Laubenganggeländer 1. OG Laubenganggeländer 1. OG
Elemente L1.A -L1.F gem. Detail DP-10_B
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Unterkonstruktion:
- je Element beidseitig 2 x Gewindestäbe DN 15 mm, eingeklebt in Stahlbetonstütze (Sichtbeton)
- Element L1.F einseitig in VWS mit Flachstahl UK
Geländerelemente:
- Höhe: 925 mm
- Ober- und Untergurt: 60 x 10 mm
- Füllstäbe: 60 x 10 mm
Elementlängen:
Element L1.A: 1.500 mm
Element L1.B: 3.343 mm
Element L1.C: 3.543 mm
Element L1.D: 3.543 mm
Element L1.E: 4.025 mm
Element L1.F: 350 mm
Einbauort:
1. OG Laubengang
2. 1
Laubenganggeländer 1. OG
16.304
m
2. 2 Laubenganggeländer 2. OG wie vor, jedoch Elemente L2.A - L2.F
2. 2
Laubenganggeländer 2. OG
16.304
m
2. 3 Geländer Terrasse Gemeinschaftsraum Geländer Terrasse Gem.- Raum EG
gem. Detail DP-19
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Unterkonstruktion:
- 14 x Fußplatten 125 / 125 / 10 mit Laschen 125 / 80 / 10, eingeklebt in Stahlbetonwände
Geländerelemente:
- Höhe: 500 mm
- Ober- und Untergurt: 50 x 10 mm
- Füllstäbe: 50 x 8 mm
Elementlängen:
Element 1: 2.640 mm
Element 2: 6.700 mm
Element 3: 2.640 mm
2 x Eckverbindungen
Einbauort:
EG Terrasse Gemeinschaftsraum
2. 3
Geländer Terrasse Gemeinschaftsraum
11.98
m
2. 4 Wetterschutz Aufzug EG Wetterschutz Laubengang Innenhofseite
Gem. Detail DP-04_A
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Unterkonstruktion:
- Aufzugsseite elementhoch U80/50 an Fahrstuhlschacht mit 3 St. L-Winkel montiert (10 cm VWS):
- Betonstützenseite elementhoch U 80/50 an Stahlbetonstützen mit Klebedübeln montiert (Sichtbeton)
- Unterseite elementbreit U50/50 an U80/50 montiert
- Oberseite elementbreit U50/50 an Decke montiert
- Mittelstütze U 80/50 an U 50/50 unten und oben montiert:
Wetterschutz:
- 2 Stück VSG-Verglasung mit Punkthalterungen gehalten ca. 530 x 2.480 mm
- Anzahl und Anordnung der Glashalter nach Herstellenangaben
Elementgröße gesamt: 1.415 x 2.680 mm
Einbauort:
Laubengang EG
2. 4
Wetterschutz Aufzug EG
1.00
St
2. 5 Wetterschutz Aufzug OG/DG Wetterschutz Laubengang Innenhofseite
Gem. Detail DP-04_A
Wie vor, jedoch:
Wetterschutz:
- 2 Stück VSG-Verglasung mit Punkthalterungen gehalten ca. 530 x 2.295 mm
Elementgröße gesamt: 1.415 x 2.490-2.500 mm
Einbauort:
Laubengang OG und DG
2. 5
Wetterschutz Aufzug OG/DG
2.00
St
2. 6 Verglasung Treppenhaus Verglasung Treppenhaus
Gem. Detail DP-04_A
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Anschluss an Decke ü. DG:
- L-Winkel 120/50, Länge 3.495 mm
2 x Anschluss an Geschossdecken (EG/OG):
- FlSt 3.495/330/15
Anschluss an Betonbrüstung:
- U 290/50/10
Element-Konstruktion:
- 2 x seitlich elementhoch U80/50 an Deckenstirnlasche, Haltewinkel bzw. Brüstungsabdeckung montiert
- 3 x mittig elementhoch U80/50 an Deckenstirnlasche, Haltewinkel bzw. Brüstungsabdeckung
- Länge jeweils ca. 8.060 mm
Wetterschutz:
- VSG-Verglasung mit Punkthalterungen gehalten
- Anzahl und Anordnung der Glashalter nach Herstellenangaben
EG unten: 4 x ca. 590 x 1.073 mm
EG oben: 4 x ca. 590 x 1.197 mm
OG unten: 4 x ca. 590 x 1.050 mm
OG oben: 4 x ca. 590 x 1.700 mm
DG unten: 4 x ca. 590 x 1.090 mm
DG oben: 4 x ca. 590 x 1.600 mm
Edelstahl Handlauf DN 40 mm in OG und DG über gesamte Elementbreite siehe sep. Pos. 2.9
Einbauort:
Treppenhaus EG - DG
2. 6
Verglasung Treppenhaus
1.00
St
2. 7 Treppenhausgeländer Treppenhausgeländer gem. Detail DP-02_A
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Harfengeländerelemente:
- Rahmen: 80 x 10 mm
- Füllstäbe: 80 x 10 mm
- Elementstöße: 2 x 80 x 5 mm
Elemente:
- Element "1-4":EG
- Element "5-8": OG
- Element "9-12" DG
- Element "13": DG Podestgeländer DG
2 x Deckeneinfassungen an Geschossdecken (EG/OG):
- FlSt 350/15 mit Haltelaschen 200/95/10 für Harfengeländer, Laschen 200/150/15 mit Knagge auf Rohbeton
- Deckeneinfassung OG: ca. 130 + 5.090 + 130 + 220 = 5.570 mm
- Deckeneinfassung DG: ca. 130 + 5.090 + 1.720 = 6.940 mm
5 Fußstützen auf Betonfundamenten:
Einbauort:
Treppenhaus EG-DG
2. 7
Treppenhausgeländer
1.00
St
2. 8 Handlauf zu Vorposition Handlauf Edelstahl DN 40 gebürstet am Geländer mit
Edelstahl-Haltern gem. Detail DP-02_A
Handlauf im EG 30 cm nach unten abgewinkelt.
Einbauort: durchlaufend EG-DG incl. Abschlußgeländer DG
2. 8
Handlauf zu Vorposition
25.15
m
2. 9 Beton Punktfundamente zu Vorposition - 1 Beton Punktfundamente ca. 40 x 40 x 60 cm gem Statik
- 1 Beton Streifenfundamente ca. 230 x 40 x 60 cm gem Statik
- incl. Aushub, Schalung und Stahlbeton
Einbauort:
Treppenhaus EG
2. 9
Beton Punktfundamente zu Vorposition
O
1.00
psch
2. 10 Handlauf wandseitig Handlauf Edelstahl DN 40 gebürstet am Treppenhauswand bzw. Treppenhausverglasung Pos. 2.5 analog Handlauf Geländer mit Edelstahl-Haltern und Kopfplatte gem. Detail DP-02A
Freie Enden zur Wandseite bzw. nach unten abgewinkelt
2. 10
Handlauf wandseitig
21.50
m
2. 11 Eingangselement Stahlrahmen-Konstruktion mit Haustür und Vorsehung BK-Anlage gem Detail DP 11
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Eingangstürelement mit 3 Seitenteilen und Türflügel:
- Rahmenkonstruktion mit Rahmen U 80/50
- 4 x Befestigung Betonstütze in Sichtbeton
- 8 x Befestigung Filigrandecke (unverputzt)
- 3 x Befestigung Mauerwerkswand mit Haltewinkeln in VWS (28 cm Putz)
- 5 Stützen auf bauseitiges Streifenfundament
Füllung Seitenteile: VSG Verglasung mit Punkthaltern
- ca. 240 x 2.440 mm
- ca. 1.060 x 950 mm
- ca. 1.060 x 510 mm
- ca. 240 x 1.380 + 1.010 mm
Füllung Türelement: VSG Verglasung mit Punkthaltern
ca. 980 x 2.400 mm
Füllung mit BK-Anlage:
- Eckausbildung und Ausrundung der Schweißnähte sind unbedingt auf die Außenmaße der BK-Anlage abzustimmen
- BK-Anlage siehe Position 2.13
Ausstattungsmekmale Türflügel:
- Stumpf einschlagend
- 3 x Bänder 2-dimensional verstellbar
- Fallen-Einsteckschloss integriert in Türrahmenprofil (nur Falle, kein Riegel)
- Schliessblech integriert in Zargenrahmenprofil, nur Falle, kein Riegel
- Durchschlagsicherung im oberen Türbereich (außerhalb Klemmbereich) mit Gummianschlagpuffer
- außenseitig Stossgriff Edelstahlrohr DN 40 mm, L = ca. 2.300 mm, abgekröpft
- innenseitig Edelstahldrücker, Drückerhöhe 850 mm ü FFB
- Zylinder für Fallenöffnung
- E-Türöffner (in Position 2.12 enthalten)
Verkabelung zum Briefkasten, Türantrieb und Schliessfalle in Edelstahl Leerrohren
2. 11
Eingangselement
1.00
St
2. 12 Drehtürantrieb GEZE-Drehtür-Automatik Slimdrive EMD,
einflügelig, für bauseitige Anschlagtüren, als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb für Innen- und Außentüren, in 70 mm Bauhöhe.
Geprüft und zertifiziert nach DIN 18650 / EN 16005, mit Montageplattensatz.
Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 nach DIN EN 954-1 und Performance Level „d“ nach DIN EN ISO 13849-1).
Ausführung:
- ziehend, Kopfmontage auf der Bandseite mit Gleitschiene
Funktionen:
Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht
“Ladenschluss“ nur in Verbindung mit externem Programmschalter
Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß DIN 18650 / EN 16005,
Hinderniserkennung und Reversierung,
Diagnosefunktion und Fehlerspeicher,
sämtliche Einstellungen über Display-Programmschalter möglich
Technische Merkmale:
Abmessungen: 70 x 120 x 650 mm (HxTxB),
Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz,
Türbreite: Max. 1400 mm,
Türgewicht: Max. 180 kg,
Türöffnungswinkel: ca. 110°,
Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar,
Elektrischer Endschlag einstellbar,
Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden
Bahngesteuertes Öffnen und Schließen
Anschlussmöglichkeiten:
Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren,
Not-Stopp-Schalter,
Programmschalter,
Motorschloss,
Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1200 mA
Elektroverkabelung bauseits durch Elektrofirma nach GEZE-Kabelplan, Inbetriebnahme durch Werksmonteure bzw. Servicepartner.
Leichtmetallabdeckhaube im Farbton:
eloxiert EV 1
______________________________________________________________________________
A5000—E
Elektrischer Kompakt-Türöffner in Arbeitsstromausführung,
mit Signalprozessor und Stromsparmodus,
für den Einsatz an Rauchschutztüren zugelassen,
universal DIN rechts / links einsetzbar
mit 3 mm verstellbarer Radiusfalle,
Falleneingrifftiefe: 6 mm
mit bipolarer EMV-Schutzdiode,
Haltekraft: 5000 N
Nennspannung Dauerbetrieb: 8 - 24 V AC/DC
Stromaufnahme: 200 mA (bei 8 – 11 V)
Stromaufnahme: 50 mA (bei 12 – 24 V)
Abmessungen:
15,8 x 59,5 x 25,5 mm (B x H x T)
Ohne Schließblech
______________________________________________________________________________
Absicherung
GEZE Sensorleisten-Kit, in schmaler filigraner Leiste, Schutzart IP 52, geprüft nach DIN 18650 / EN 16005, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungs- und Schließrichtung. Mit integrierter Wandausblendung (Kit enthält 2 Sensorleisten zur Absicherung beider Flügelseiten)
Türflügelbreite: ca. 1.250 mm
GC 338 Sensorleisten-Kit für Innen- und Außentüren und alle Bodenverhältnisse (z.B.Reinstreifenmatte, Metallschiene, dunkle und absorbierende Böden, glänzende und nasse Fliesen, Gitterroste)
Ausführung:
- EV1
Die Nebenschließkantenabsicherung im Bereich der Türbänder erfolgt aufgrund der durchgeführten Sicherheitsanalyse bauseitig oder durch den Türhersteller.
______________________________________________________________________________
GEZE Flächentaster innen,
LS990, Schutzart IP 30, AP
Abmessungen: 81 x 223 x 51 mm
weiß
Schlüsselschalter außen in Briefkastenanlage
______________________________________________________________________________
Türöffner
Türöffner elektrisch, zur Freigabe der Tür, 24 V DC, 100 % Einschaltdauer und Riegelschaltkontakt zur Abschaltung des Antriebs bei verriegelter Tür mit Fallen Riegel-Schloss (1 Stück pro Antrieb)
______________________________________________________________________________
Öffnungsbegrenzung
GEZE Integrierter Öffnungsbegrenzer, auch nachrüstbar vor Ort in die Gleitschiene.
Einsatzgebiet sind Türen im Innenbereich
______________________________________________________________________________
Bedienung
GEZE Mechanischer Programmschalter für Einstellung der Betriebsart, mit Schlüssel, Fehleranzeige über LED, Schutzart IP 40, passend zu Schalterprogrammen mit 55 x 55 mm Schalteinsatz
Betriebsarten: Off, Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverriegelung
- AP
incl. Inbetriebnahme und Abnahmebescheinigung
2. 12
Drehtürantrieb
1.00
St
2. 13 Briefkastenanlage Briefkastenanlage Fabr. RENZ gem. Beschreibung in der Anlage
Material: RAL-Farbton (RAL 7048 Perlmausgrau)
- 1 Stück Installationskasten 280 x 660 x 100 mm
- 18 Briefkästen Format 260 x 110 x 385 mm
- 1 Aussparung für Kamera-Türlautsprecher Modul
- 1 Schlüsselschalter (Funktionsmodul mit Schalter ohne Zylinder)
- 17 Klingeltaster
- 1 Lichttaster
Einbau der Anlage in bauseitige Stahlrahmenkonstruktion incl. Abstandshülsen an den Befestigungspunkten.
________ _________
Hersteller Typ
2. 13
Briefkastenanlage
O
1.00
St
3 Fenster Absturzsicherungen
3
Fenster Absturzsicherungen
3. 1 Fenstergitter Typ A1/A4/B1 - Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Fenstergitter gem. Detail DP-13_A / DP-14_A
Geländerbreite 1.650 mm
Geländerhöhe 900 mm
Rohöffnung 1.800 m
Geländerelemente:
- Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm
- Füllstäbe: 40 x 10 mm
Einbauort:
EG: 3 St (2 x A1, 1 x A4)
OG: 10 St
DG: 10 St
3. 1
Fenstergitter Typ A1/A4/B1
23.00
St
3. 2 Fenstergitter Typ A2/B2 - Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Fenstergitter gem. Detail DP-13_A / DP-14_A
Geländerbreite 550 mm
Geländerhöhe 900 mm
Rohöffnung 700 m
Geländerelemente:
- Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm
- Füllstäbe: 40 x 10 mm
Einbauort:
EG: 1 St
OG: 3 St
DG: 3 St
3. 2
Fenstergitter Typ A2/B2
7.00
St
3. 3 Fenstergitter Typ A3 - Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Fenstergitter gem. Detail DP-13_A
Geländerbreite 850 mm
Geländerhöhe 900 mm
Rohöffnung 1.000 m
Geländerelemente:
- Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm
- Füllstäbe: 40 x 10 mm
Einbauort:
EG: 1 St (Technikraum)
3. 3
Fenstergitter Typ A3
1.00
St
3. 4 Fenstergitter Typ B3 - Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Fenstergitter gem. Detail DP-14_A
Geländerbreite 1.050 mm
Geländerhöhe 990 mm
Rohöffnung 1.200 m
Geländerelemente:
- Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm
- Füllstäbe: 40 x 10 mm
Einbauort:
OG: 1 St
DG: 1 St
3. 4
Fenstergitter Typ B3
2.00
St
4 Nebentreppe
4
Nebentreppe
4. 1 Nebentreppe mit Rankgitter und Türelement Nebentreppe gem. Detail DP-03_B
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Grundkonstruktion:
- RHP 100/80/6 2 Stück
- RHP 80/80/6 6 Stück
Obergurt außen:
- RHP 80/80/6 außen über 5 Felder
- RHP 80/80/6 Treppenauge
Untergurt außen:
- RHP 80/80/6 außen über 4 Felder (Durchgang / Fluchtweg bleibt offen)
- RHP 80/80/6 Treppenauge
Aussteifungen:
- Zug-, Druckstäbe über Kreuz mit Kreuzstabverbindung: 5 Felder
2 St Zwischenpodeste:
- Flachstahlwangen 330/15 aus den Treppenläufen kommend
- Mittelauflage aus U 80/50/6
- Gitterrost Elemente 30 x 30 mm
2 St Etagenpodeste:
- Flachstahlwangen 400/15 aus den Treppenläufen kommend
- Gitterrost Elemente 30 x 30 mm
- Stirnwange 350/20
4 Treppenläufe:
- Flachstahlwangen 330/15 beidseitig
- Lauf B1: 8 Trittstufen, Flachstahlwangen unten abgewinkelt bis Betonfundament, oben Übergang zu Zwischenpodest 1
- Lauf B2: 6 Trittstufen, Flachstahlwangen Übergang zu Etagenpodest OG
- Lauf B3: 8 Trittstufen, Flachstahlwangen Übergang zu Zwischenpodest 2, unten Auflagerwinkel zu Etagenpodest 1
- Lauf B4: 6 Trittstufen, Flachstahlwangen Übergang zu Etagenpodest DG
Auflagerkonsole und Einfassung Laubengang OG
- Etagenpodest OG: Stirnwange s. o.
- Treppenlauf aus EG kommend: Montage Stirnwange Treppenlauf mit Etagenpodestwange mit Schöck Dorn (keine mech. Verbindung aus Schallschutzgründen)
- Treppenlauf nach DG abgehend: Montage Auflagerwinkel Treppenlauf mit Auflager Konsole mit Schöck Dorn (keine mech. Verbindung aus Schallschutzgründen)
Auflagerkonsole und Einfassung Laubengang DG
- Etagenpodest DG: s. o.
- Treppenlauf aus OG kommend: Montage Stirnwange Treppenlauf mit Etagenpodestwange mit Schöck Dorn (keine mech. Verbindung aus Schallschutzgründen)
Abschlußgeländer DG:
- Rahmenkonstruktion RHP 80 / 100
Einbauort:
- Nebentreppenhaus EG-DG
- Gitternetzfüllung
4. 1
Nebentreppe mit Rankgitter und Türelement
1.00
St
4. 2 Handlauf zu Vorposition Handlauf Edelstahl DN 40 gebürstet am Geländer mit Edelstahl-Haltern
Befestigung an RHP 100/80/6 aus Vorposition
Einbauort: Treppenauge EG-DG
4. 2
Handlauf zu Vorposition
O
12.96
m
4. 3 Türelement Zwischenpodest 1 Türelement gem. Detail DP-03_B
- Befestigungen gem. Statik
- Konstruktion gem. Infokasten Detailplan
Konstruktion Türflügel:
- Rahmenkonstruktion mit Rahmen RHP 50/50 umlaufend
- Bänder und Falle an Stützen RHP 100/80/60 aus Vorposition
- Füllung Stahlnetz Maschenweite <20 mm (siehe sep. Position)
Ausstattungsmekmale Türflügel:
- Stumpf einschlagend
- 3 x Bänder 2-dimensional verstellbar
- Fallen-Einsteckschloss integriert in Türrahmenprofil (nur Falle, kein Riegel)
- Schliessblech integriert in Zargenrahmenprofil, nur Falle, kein Riegel
- Durchschlagsicherung im oberen Türbereich (außerhalb Klemmbereich) mit Gummianschlagpuffer
- innenseitig Edelstahldrücker, Drückerhöhe 1.050 mm ü. Podestebene
- außenseitig Öffnung mittels Feuerwehr-Dreikant verdeckt hinter Abdeckplatte sowie Halbzylinder für Fallenöffnung (Zylinder bauseits)
Türflügel in Fluchtrichtung abwärts öffnend
4. 3
Türelement Zwischenpodest 1
1.00
St
4. 4 Beton Punktfundamente zu Vorposition - 7 Beton Punktfundamente ca. 50 x 50 x 60 cm gem Statik
- 1 Beton Punktfundamente ca. 60 x 60 x 60 cm gem Statik
- 1 Beton Punktfundamente ca. 40 x 40 x 60 cm gem Statik
- incl. Aushub, Schalung und Stahlbeton
Einbauort:
Stützen RHP 100/80/6 bzw. 80/80/6
Nebentreppenhaus EG
4. 4
Beton Punktfundamente zu Vorposition
O
9.00
St
4. 5 Stahlnetz Türelement und Treppenauge Stahlnetzfüllung Fabr. Carl Stahl:
- Ausführung als Absturzsicherung mit Nachweis
- Edelstahlnetz Maschenweite < 40 mm X-Tend mw 40 V2A
Füllung Türelement:
- Edelstahlnetz Maschenweite < 20 mm (Durchgriffschutz)
- Größe ca. 960 x 2.490 mm
Füllung Treppenauge:
- Edelstahlnetz Maschenweite < 20 mm (Durchgriffschutz)
- Ausführung als Absturzsicherung mit Nachweis
- Größe ca. 2.570 x 6.770 mm
Füllung Brüstungselement:
- Edelstahlnetz Maschenweite < 20 mm (Durchgriffschutz)
- Größe ca. 840 x 1.240 mm
Befestigungen:
4. 5
Stahlnetz Türelement und Treppenauge
1.00
St
4. 6 Stahlnetz umlaufend Stahlnetzfüllung Fabr. Carl Stahl:
- Ausführung als Absturzsicherung mit Nachweis
- Edelstahlnetz Maschenweite < 100 mm X-Tend mw 100 V2A
Füllung Ansicht Süd:
- Größe ca. 1.790 x 6.770 mm
Füllung Ansicht West:
- Größe ca. 2.420 x 6.770 mm
Füllung 1 Ansicht Nord:
- Größe ca. 1.795 x 6.770 mm
Füllung 2 Ansicht Nord:
- Trapez Größe ca. 1.650 x 4.350 - 5.200 mm
Befestigungen:
4. 6
Stahlnetz umlaufend
1.00
St
5 Sonstiges
5
Sonstiges
5. 1 Glasvordächer Glasüberdachungen
- VSG-Glas
-.Breite 2.000 mm
- Ausladung 800 mm
- Befestigung in VWS 26 cm Dämmstärke mit entsprechende zu fertigender Unterkonstruktion
Typ: Easy Collection Flat T=800
Artikel: K101-T032
Designtak „Easy Collection Flat“ aus Glas SATINATO
Breite 2,0m Tiefe 0,80m
Halter aus Edelstahl
Hersteller:
Designtak i Småland AB
Hammargatan 15
574 33 Vetlanda
Sweden
ulrich@designtak.se
http://www.designtak.de
Preisabfrage und Kommissionsnummer siehe Anlage
Einbauort:
Gemeinschaftsraum Terrasen (2x), Müllraumtür (1x)
5. 1
Glasvordächer
3.00
St
5. 2 Aluminium Vordächer Glasüberdachungenwie vor, jedoch
Blech- Aliminium Vordächer mit geschlossener Untersicht
-.Breite 2.000 mm
- Ausladung 850 mm
- Befestigung in VWS 26 cm Dämmstärke mit entsprechende zu fertigender Unterkonstruktion
Typ: Classic Small
Designtak „Classic Small“
Breite 2,0m Tiefe 0,85m
RAL 7048 Perlmausgrau
Einlegeboden weiß, keine Beleuchtung
Preisabfrage und Kommissionsnummer siehe Anlage
Einbauort:
Ladeneinheit 5 x
5. 2
Aluminium Vordächer
5.00
St
5. 3 Wandelement Ladeneinheit Wandelement Ladeneinheit mit Türelement aus Stahlstützen RHP 60/30 mm mit Gitterausfachung 50 x 100 mm
- 4 x Stahlstützen RHP, H = 3.020 mm
- 1 Querbalken RHP, L = 1.010 mm
- Ausfachung Stahlgitter, BxH = 2.770 x 2.720 mm
- Türelement RHP, BxH = 970 x 2.100 mm mit Ausfachung Stahlgitter und Schloßkasten
- Türsturz Ausfachung Stahlgitter BxH = 1.010 x 580 mm
- Halteblech für Kartenlesegerät 100x200 mm
- Durchgriffschutz Gitterwand: 500 x 700 aus Plexiglas
- Durchgriffschutz Türelement: 500 x 700 aus Plexiglas
Ausstattungsmekmale Türflügel:
- Stumpf einschlagend
- 3 x Bänder 2-dimensional verstellbar
- Fallen-Einsteckschloss integriert in Türrahmenprofil (nur Falle, kein Riegel)
- Schliessblech integriert in Zargenrahmenprofil, nur Falle, kein Riegel
- Durchschlagsicherung im oberen Türbereich (außerhalb Klemmbereich) mit Gummianschlagpuffer
- außenseitig Knauf feststehend
- innenseitig Edelstahldrücker
- Zylinder für Fallenöffnung
- E-Tür-Öffner für externes Kartenlesegerät
- Türflügel DIN L nach innen aufschalgend
5. 3
Wandelement Ladeneinheit
1.00
St
5. 4 Stele Wallboxen doppelt Stelen für Wallbox
ABB TAC Standfuß für 1 x ABB TAC Wallbox
z. B.:
ABB TAC Stele 6AGC085345
Anthrazit 1.460 x 200 x 100 cm
Produkt:_______________
Hersteller:_____________
5. 4
Stele Wallboxen doppelt
1.00
St
5. 5 Stele Wallboxen doppelt Stelen für Wallbox
ABB TAC Standfuß für 2 x ABB TAC Wallboxen
z. B.:
ABB TAC Pedestahl 6AGC085684
Anthrazit 1.460 x 200 x 100 cm
Produkt:_______________
Hersteller:_____________
5. 5
Stele Wallboxen doppelt
4.00
St
5. 6 Beton Punktfundamente zu Vorposition - 5 Beton Punktfundamente ca. 40 x 40 x 60 cm
- incl. Aushub, Schalung und Stahlbeton
Einbauort:
Wallboxen Stellplätze
5. 6
Beton Punktfundamente zu Vorposition
O
5.00
St
5. 7 Fahrradständer hoch/tief für 16 Fahrräder Fahrradständer New York Radabstand 350 mm einseitig
Hoch- Tief-Aufstellung
Bre
für 16 Fahrräder:
2 x 6 Plätze mit 2.100 mm Länge
1 x 4 Plätze mit 1.400 mm Länge
Länge gesamt: 5.600 mm
Breite: 750 mm
Höhe: 845 mm
Material: Stahl verzinkt
Befestigung auf Pflasterbelag
5. 7
Fahrradständer hoch/tief für 16 Fahrräder
1.00
psch
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
6. 1 Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für:
Meister:
6. 1
Meister
O
1.00
h
6. 2 Facharbeiter wie vor jedoch:
Facharbeiter
6. 2
Facharbeiter
O
1.00
h
6. 3 Auszubildender wie vor jedoch:
Auszubildender
6. 3
Auszubildender
O
1.00
h