Schlosserarbeiten
Fornsbach - Betreutes Wohnen mit Dorfladen
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Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Sabine Eisenberg                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                   69221Dossenheim Bauherr                      FWD Hausbau GmbH                        Ausführungort  Brückenstraße 2                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                 71540Murrhardt-Fornsbach                                   69221Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                  FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim Ansprechpartner        Stephan Zirkel                                   0 62 21 / 87 50 136 Abgabedatum             11.02.2026 Ausführungsbeginn    02.03.2026 Ausführungsende       30.06.2026 _______________________________________________________________________________________                                                                             Bietereintrag                           Angebotsprüfung Angebotssumme netto                                        EUR ______________                EUR ______________ MwSt.                                                                  EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto                                       EUR ______________                EUR ______________ Nachlass _____ %                                                 EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass               EUR ______________                EUR ______________ _______________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Ort und Datum                                                                          Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Sabine Eisenberg
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben: 1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen. 2) Umlagen und Abzüge (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme): - Baustrom / Bauwasser: 0,50 % - Bauwesen: 0,60 % - Baureinigung: 0,1 % 3) Bürgschaften (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme): - Gewährleistungsbürgschaft: 5 % - Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % 4) Die Zahlungen erfolgen gemäß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan 5) Einbehalt bis zur mängelfreien Fertigstellung: 10 % 6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen: - Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt. - Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt. 7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pläne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert. _______________________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag unter den nachstehend aufgeführten, wesentlichen Bedingungen abzuschließen ist. 1. Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen. 2. Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß eines noch festzulegenden Zahlungsplans. 3. Vor Baubeginn ist eine Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft durch den ausführenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen. 4. Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlußabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Vertragssumme vorzunehmen. Dieser Einbehalt kann durch die Vorlage einer Gewährleistungs-Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abgelöst werden. 5. Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 6. Bestimmungen der VOB, Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung. 7. Alle allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien. 8. Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung. 9. Die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terimnvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen. 10.  Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.. 11. Einhaltung der Wärme- und Schallschutzverordnungen. 12. Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien. 13. Den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. 14. Vorschriften, Richtlnien und Empfehlungen der Fachverbände 15. Auflagen des TÜV. 16. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN  haben keine Gültigkeit. 17. Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit __ Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist  ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. 18. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführenden Unternehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung. 19. Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, daß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. 20. Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. 21. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden.
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB 1. Vertragsgrundlage 1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: 1.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, 1.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten allgemeinen und zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, 1.1.3 alle Zeichnungen und Detailangaben, 1.1.4 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 1.2 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. 2. Art und Umfang der Leistung 2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. 2.2 Folgende Leistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: 2.2.1 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. 2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 2.2.3 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. 2.2.4 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und  Anzahl sind so zu wählen, daß sie den Anforderungen gerecht werden. 2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. 2.2.6 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl-  und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.. 2.2.7 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. 2.2.6 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen: - Maßnahmen zum Umweltschutz - Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit - Herstellen von Proben und Musterflächen. 2.3 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind  in fix und fertiger Leistung auszuführen. 2.4 Für den Wasseranschluß und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Stromanschluß. 3. Vergütung 3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. 4. Ausführungsunterlagen 4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverzüglich bekanntzugeben. 4.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und  Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. 4.3 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen. 4.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig. 5. Stoffe und Bauteile 5.1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen. 5.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und  verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. 5.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. 5.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. 5.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. 6. Ausführung 6.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen. 6.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluß der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 6.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 6.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. 6.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlaßt werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 6.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muß sich darauf einstellen, daß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen. 6.7 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. 6.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.. 6.9 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, daß keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen. 7. Ausführungsfristen 7.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er  hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. 7.2 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. 8. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, daß andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 9. Verteilung der Gefahr Siehe VOB/B. 10. Kündigung durch den AG Teilkündigungen sind zulässig. 11. Kündigung durch den AN Siehe VOB/B. 12. Haftung der Vertragsparteien 12.1 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen. 12.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 13. Vertragsstrafe 13.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlußzahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. 13.2 Soweit Termine gem. Ziffer 7.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für die neuen Termine. 13.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 13.1). 14. Abnahme 14.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen. 14.2 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. 15. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre. 16. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 17. Stundenlohnarbeit 17.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 17.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. 18. Zahlung Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlußrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 19. Sicherheitsleistung 19.1 Bei der Schlußzahlung wird als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlußzahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 19.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist. 19.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft ablösen. 20. Streitigkeiten Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSER ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSER 1. ALLGEMEINES 1.1 Grundlagen Bei der Ausführung sind alle zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Vorschriften, Richtlinien und Normen, die für die Erbringung der Leistungen maßgebend sind einzuhalten. Insbesondere gelten: - DIN 1055 Lastannahme für Bauten - DIN 1249 Flachglas - DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung - DIN 7863 Nichtzellige Elastomer-Dichprofile im Fenster- und Fassadenbau - DIN EN ISO 9692 Schweißen und verwandte Prozesse - Empfehlungen zur Schweißnahtvorbereitung - DIN EN 10088 Nichtrostende Stähle - DIN 18056 Fensterwände, Bemessungen und Ausführung - DIN 18201 Maßtoleranzen im Bauwesen - Begriffe - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke - DIN 18203-2 Toleranzen im Hochbau - Vorgefertigte Teile aus Stahl - DIN 18335 Stahlbauarbeiten - DIN 18355 Tischlerarbeiten - DIN 18357 Beschlagarbeiten - DIN 18360 Metallbauarbeiten - DIN 18361 Verglasungsarbeiten - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten - DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen - DIN 18800 Stahlbauten; insbesondere      Teil 1: Bemessung und Konstruktion und      Teil 7: Ausführung und Herstellerqualifikation - DIN 18808 Stahlbauten, Tragwerke aus Hohlprofilen unter vorwiegend ruhender Beanspruchung - DIN 52460 Fugen und Glasabdichtungen - Die Richtlinien und Technischen Vorschriften sowie Verarbeitungshinweise der Hersteller - Die Angaben des Statikers - Die durch den AG übergebenen Ausführungszeichnungen 1.2 Zeichnungen des Architekten und des Statikers sind zur Ausführung bindend. Maße müssen grundsätzlich an Ort und Stelle überprüft werden. Maße, die nicht überprüft werden können, sind mit dem Architekten, der Bauleitung bzw. mit dem Statiker abzusprechen. Sollten div. Detail- und Konstruktionszeichnungen erforderlich, aber nicht vorhanden sein, sind diese vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen und mit dem Architekten abzustimmen. 1.3 Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schweißnachweis sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen. 1.4 Stromkosten sind anteilig mit dem Rohbauunternehmer bzw. Bereitsteller der Versorgungseinrichtung abzurechnen. 1.5 Dem Angebot sind - soweit erforderlich - Systemzeichnungen und -beschreibungen beizufügen, soweit Alternativen angeboten werden. 1.6 Aus Transportgründen bzw. Korosionsschutzgründen sind möglichst geschraubte Verbindungen vorzusehen. Baustellenschweißungen sind auf das Minimum zu reduzieren. 1.7 In die Einheitspreise der Elemente sind alle erforderlichen Befestigungs- und Dichtungsmaterialien, Dübel, sonstige Hilfsstoffe etc. einzurechnen; die Einheitspreise verstehen sich für betriebsfertig montierte Elemente bzw. Positionen. 1.9 Es dürfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur Ausführung kommen, die mit einer dem üblichen Standard entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert sind. 1.10 Trittstufen von Stahltreppen sind trittsicher auszuführen. 1.11 Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe nach den Bauordnungen sowie Durchführungsordnungen der Länder haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe. 1.12 Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht zugelassen. 2. MERKMALE DER LEISTUNG Die im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen geforderten Fabrikate, Konstruktionen und Qualitäten werden zwingend gefordert. Werden andere Konstruktionen angeboten, so muß deren Gleichwertigkeit durch Zeichnungen im Maßstab 1:1 und entsprechenden Mustern sowie System-  Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Alle nachfolgend aufgeführten Punkte sind verbindliche Forderungen, die jedoch vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen (VOB Teil B § 4). Bedenken gegen die ausgeschriebenen Bauteile sind mit der Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. 3. DEHN- UND KONSTRUKTIONSFUGEN Fugen, die infolge von Materialausdehnungen auftreten, sind in Abhängigkeit von der gewählten Konstruktion in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Lage dieser Fugen ist zwischen AN und den Architekten abzustimmen. 5. ANSCHLÜSSE ZUM BAUKÖRPER Alle Anschlüsse zum Baukörper sind, auch wenn im Leistungsverzeichnis nichts besonderes vermerkt ist, in einwandfreier technischer Ausführung zu liefern.  Die Anschlüsse sind so auszubilden, daß sie den Toleranzen am Rohbau in genügender Weise Rechnung tragen. 6. DICHTUNGEN Dichtungsmittel für Verglasung und Abdichtung. Die zum Einsatz kommenden Dichtstoffe müssen alterungsbeständig und je nach Beanspruchung plastisch oder dauerelastisch sein. Sie müssen in ihren übrigen Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. 7. DURCHBIEGUNG DER ROHBAUTEILE UND ROHBAUTOLERANZEN Alle Verankerungskonstruktionen sind unter Berücksichtigung der auftretenden Belastungen so auszubilden, dass auftretende Rohbautoleranzen und Durchbiegungen der Rohbautragteile, wie auch die Längenausdehnungen der Metallkonstruktionen, mit Sicherheit aufgenommen werden können. Die Verbindung der einzelnen Konstruktionsteile untereinander müssen ebenfalls die Aufnahme der Rohbautoleranzen gewährleisten. 8. KNACK- UND GERÄUSCHBILDUNG Es sind Vorkehrungen zu treffen, um Knack- und Geräuschbildungen bei Dehnbewegungen, durch Zwischenlagen aus geeigneten Kunststoffmaterialien, nach dem Stand der Technik auszuschalten. 9. KONTAKTKORROSION Beim Zusammenfügen von verschiedenen Materialien sind ausreichende Vorkehrungen gegen Kontaktkorrosion (elektrolytische Spannungslemente) zu treffen z. B. durch Einfügen von Kunststoff-Zwischenlagen aus Neoprengummi bzw. APTK zwischen Stahl und Aluminium;  zwischen Aluminium und Beton durch einen Bitumenanstrich oder Korrosionsschutzbinde. 10. BEFESTIGUNGSMITTEL Es sind nur zugelassene, geprüfte Befestigungsmittel zu  verwenden. Die Dübel müssen zugelassen sein für die Zug- und Druckzone des Betons. Soweit möglich, sind Reaktionsharzanker zu verwenden. Dübelprotokolle sowie bauaufsichtliche Zulassungen sind vorzulegen. Alle Befestigungsmittel am Rohbau sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich möglich ist. Die Verankerungen müssen den statischen Erfordernissen voll gerecht werden. Die Wahl der Befestigungsmittel im Einzelnen bleibt dem AN überlassen, jedoch sind alle Einbauteile mit der Bauleitung zu besprechen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 11. OBERFLÄCHEN Sämtliche der Außenluft zugänglichen Geländer, Brüstungen, Treppen, Gitterroste und deren Halterungen usw. müssen feuerverzinkt sein. Vor dem Verzinken sind die entsprechenden Teile zu sandstrahlen. Für die Verzinkung darf nur eine Firma beauftragt werden, die dem "Verband deutscher Feuerverzinkereien "  angehört. Die Feuerverzinkung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verzinkte Stahlteile, die verschweißt werden, sind nach den Schweißarbeiten entsprechen nachzuverzinken. Alle nicht verzinkten Stahlteile und Konstruktionen sind grundsätzlich sorgfältig zu entrosten und allseitig deckend mit Rostschutzfarbe (grau) zu streichen. 12. VERARBEITUNG a) Die Winkelgenauigkeit ist sowohl beim Zuschnitt, als auch beim Zusammenbau besonders zu beachten. b) Die sichtbaren Schnittkanten sind sorgfältig zu entgraten, insbesondere dort, wo sie eine Unfallgefahr darstellen. c) Alle überstehenden Teile der Schweißnaht müssen an sichtbar bleibenden Flächen beseitigt werden. d) Alle aufeinander liegenden Flächen von zusammengesetzten Konstruktionen müssen plan sein; Schnittgrate, Schweißnähte und rauhe Oberflächen sind sorgfältig zu verschleifen. e) Alle sichtbaren Oberflächen müssen glatt sein. f) Sichtbare Schrauben sind zu versenken. g) Die Konstruktionselemente sind bis zum Abbinden der Bindemittel gegen Verrücken zu sichern. h) Löt- und Klebeverbindungen sowie Schweißverbindungen sind zu säubern, so daß sie frei von Schlacken, Fluß- und Lösungsmitteln sind. i) Sämtliche offenen Rohrenden von Pfosten und dergl. müssen mit eingeschweißten Rundplatten geschlossen werden. j) Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnittsverengungen aufweisen. 13. PREISBILDUNG In die Einheitspreise sind einzurechnen: a) Herstellen, Liefern und fachgerechtes Montieren der Konstruktionselemente, einschl. der evtl. Verglasungen und/oder Füllelemente. b) Erbringen der geforderten Oberflächenbehandlung von Stahlprofilen und Füllelementen wie im LV beschrieben. c) Befestigungsmittel in bester Qualität und nicht rostend; bauseits sind keine Befestigungsmittel vorhanden. d) Schließen von Bohr- und Stemmlöchern. e) Verwahren und Abkleben von allen angrenzenden Bauteilen mit fertiger Oberfläche, Gläser usw., besonders gegen Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten, er haftet für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden. f) Das Gestellen von Hebezeugen (Autokran). 14. AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN, -MAßE Sämtliche Maße sind vom Bieter alleinverantwortlich nach örtlichem Aufmaß zu ermitteln. Die Konstruktionsdetails sind mit dem Architektenabzustimmen.  Dies ist in die EP einzukalkulieren. 15. TÜREN 15.1 Der Bieter hat sich von der Liefer- und Einbaumöglichkeit sämtlicher im Leistungsverzeichnis enthaltenen Elemente und Beschläge vor Abgabe seines Angebotes zu überzeugen. 15.2 Die nachfolgend beschriebenen Türen sind in Wände aus Beton bzw. Mauerwerk einzusetzen deren Oberflächen bereits verputzt sind. Die Befestigung der Zargen ist dementsprechend zu konstruieren ebenso der Anschluss an die Wand. 15.3 Alle Türen werden, sofern nicht anders beschrieben, auf den fertigen Estrich bzw. Boden gesetzt. 15.4 Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der obersten Baubehörde den Eignungsnachweis erbringen. Prüfzeugnisse alleine genügen nicht. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. 15.5 Für die Rauchschutztüren ist eine Werksbescheinigung gemäß DIN 18095 nach erfolgtem Einbau in zweifacher Fassung auszuhändigen. Die rauchdichten Türen sind durch Typenschild zu kennzeichnen. 15.6 Alle Preise verstehen sich für die betriebsfertige Leistung einschließlich aller Nebenleistungen. Wo erforderlich sind dauerelastische Fugen im EP enthalten. _______________________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSER
Beschreibung der Elemente Beschreibung der Elemente Sämtliche im Folgenden beschriebenen Elemente sind, wenn nicht anders gefordert als feuerverzinkte und beschichtete Stahlkonstruktionen anzubieten. Oberfläche: Beschichtung Farbe: - RAL 7048 perlmausgrau bzw. nach Angabe Architekt angebotenes Beschichtungsverfahren: (  ) Nasslack (Dickschicht) (  ) Pulverlack
Beschreibung der Elemente
1 Balkone
1
Balkone
1. 1 Geländer Eckloggia Typ A1 Loggiageländer gem. Detail DP 06_D - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Detailplan Unterkonstruktion: - Flachstahl UK 4 St. Geländer: - Länge (Abwicklung): 2.270 + 1.870 mm = 4.140 mm - Höhe: 910 mm - Ober- und Untergurt: 50 x 10 mm - Füllstäbe: 50 x 10 mm Einbauort: Loggia WE 03 OG Loggia WE 10 DG
1. 1
Geländer Eckloggia Typ A1
2.00
St
1. 2 Geländer Eckloggia Typ C1/C2 Loggiageländer gem. Detail DP 06_D wie vor, jedoch Unterkonstruktion: - Flachstahl UK 4 St. Geländer: - Länge (Abwicklung): 2.420 + 1.570 mm = 3.990 mm Einbauort: Loggia WE 08 + 09 OG Loggia WE 15 + 16 DG
1. 2
Geländer Eckloggia Typ C1/C2
4.00
St
1. 3 Geländer Eckloggia Typ B1 Loggiageländer gem. Detail DP 07_D wie vor, jedoch Unterkonstruktion: - Flachstahl UK 4 St. Geländer: - Länge (Abwicklung): 2.420 + 1.570 mm = 3.990 mm Einbauort: Loggia WE 02 EG Loggia WE 07 OG Loggia WE 14 DG
1. 3
Geländer Eckloggia Typ B1
3.00
St
1. 4 Geländer Loggia Typ B2 Loggiageländer gem. Detail DP 07_D wie vor, jedoch: Unterkonstruktion: - Flachstahl UK 2 St. Geländer: - Länge: 2.540 mm Einbauort: Loggia WE 01 EG Loggia WE 06 OG Loggia WE 13 DG
1. 4
Geländer Loggia Typ B2
3.00
St
1. 5 Geländer Loggia Typ B3 Loggiageländer gem. Detail DP 08_D wie vor, jedoch: Unterkonstruktion: - Flachstahl UK 2 St. Geländer: - Länge: 2.500 mm Einbauort: Loggia WE 05 OG Loggia WE 12 DG
1. 5
Geländer Loggia Typ B3
2.00
St
1. 6 Geländer Loggia Typ B4 Loggiageländer gem. Detail DP 08_D wie vor, jedoch: Unterkonstruktion: - Flachstahl UK 2 St. Geländer: - Länge: 2.590 mm Einbauort: Loggia WE 04 OG Loggia WE 11 DG
1. 6
Geländer Loggia Typ B4
2.00
St
2 Treppenhaus und Laubenganggeländer
2
Treppenhaus und Laubenganggeländer
2. 1 Laubenganggeländer 1. OG Laubenganggeländer 1. OG Elemente L1.A -L1.F gem. Detail DP-10_B - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Unterkonstruktion: - je Element beidseitig 2 x Gewindestäbe DN 15 mm, eingeklebt in Stahlbetonstütze (Sichtbeton) - Element L1.F einseitig in VWS mit Flachstahl UK Geländerelemente: - Höhe: 925 mm - Ober- und Untergurt: 60 x 10 mm - Füllstäbe: 60 x 10 mm Elementlängen: Element L1.A: 1.500 mm Element L1.B: 3.343 mm Element L1.C: 3.543 mm Element L1.D: 3.543 mm Element L1.E: 4.025 mm Element L1.F: 350 mm Einbauort: 1. OG Laubengang
2. 1
Laubenganggeländer 1. OG
16.304
m
2. 2 Laubenganggeländer 2. OG wie vor, jedoch Elemente L2.A - L2.F
2. 2
Laubenganggeländer 2. OG
16.304
m
2. 3 Geländer Terrasse Gemeinschaftsraum Geländer Terrasse Gem.- Raum EG gem. Detail DP-19 - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Unterkonstruktion: - 14 x Fußplatten 125 / 125 / 10 mit Laschen 125 / 80 / 10, eingeklebt in Stahlbetonwände Geländerelemente: - Höhe: 500 mm - Ober- und Untergurt: 50 x 10 mm - Füllstäbe: 50 x 8 mm Elementlängen: Element 1: 2.640 mm Element 2: 6.700 mm Element 3: 2.640 mm 2 x Eckverbindungen Einbauort: EG Terrasse Gemeinschaftsraum
2. 3
Geländer Terrasse Gemeinschaftsraum
11.98
m
2. 4 Wetterschutz Aufzug EG Wetterschutz Laubengang Innenhofseite Gem. Detail DP-04_A - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Unterkonstruktion: - Aufzugsseite elementhoch U80/50 an Fahrstuhlschacht mit 3 St. L-Winkel montiert (10 cm VWS): - Betonstützenseite elementhoch U 80/50 an Stahlbetonstützen mit Klebedübeln montiert (Sichtbeton) - Unterseite elementbreit U50/50 an U80/50 montiert - Oberseite elementbreit U50/50 an Decke montiert - Mittelstütze U 80/50 an U 50/50 unten und oben montiert: Wetterschutz: - 2 Stück VSG-Verglasung mit Punkthalterungen gehalten ca. 530 x 2.480 mm - Anzahl und Anordnung der Glashalter nach Herstellenangaben Elementgröße gesamt: 1.415 x 2.680 mm Einbauort: Laubengang EG
2. 4
Wetterschutz Aufzug EG
1.00
St
2. 5 Wetterschutz Aufzug OG/DG Wetterschutz Laubengang Innenhofseite Gem. Detail DP-04_A Wie vor, jedoch: Wetterschutz: - 2 Stück VSG-Verglasung mit Punkthalterungen gehalten ca. 530 x 2.295 mm Elementgröße gesamt: 1.415 x 2.490-2.500 mm Einbauort: Laubengang OG und DG
2. 5
Wetterschutz Aufzug OG/DG
2.00
St
2. 6 Verglasung Treppenhaus Verglasung Treppenhaus Gem. Detail DP-04_A - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Anschluss an Decke ü. DG: - L-Winkel 120/50, Länge 3.495 mm 2 x Anschluss an Geschossdecken (EG/OG): - FlSt 3.495/330/15 Anschluss an Betonbrüstung: - U 290/50/10 Element-Konstruktion: - 2 x seitlich elementhoch U80/50 an Deckenstirnlasche, Haltewinkel bzw. Brüstungsabdeckung montiert - 3 x mittig elementhoch U80/50 an Deckenstirnlasche, Haltewinkel bzw. Brüstungsabdeckung - Länge jeweils ca. 8.060 mm Wetterschutz: - VSG-Verglasung mit Punkthalterungen gehalten - Anzahl und Anordnung der Glashalter nach Herstellenangaben EG unten: 4 x ca. 590 x 1.073 mm EG oben: 4 x ca. 590 x 1.197 mm OG unten: 4 x ca. 590 x 1.050 mm OG oben: 4 x ca. 590 x 1.700 mm DG unten: 4 x ca. 590 x 1.090 mm DG oben: 4 x ca. 590 x 1.600 mm Edelstahl Handlauf DN 40 mm in OG und DG über gesamte Elementbreite siehe sep. Pos. 2.9 Einbauort: Treppenhaus EG - DG
2. 6
Verglasung Treppenhaus
1.00
St
2. 7 Treppenhausgeländer Treppenhausgeländer gem. Detail DP-02_A - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Harfengeländerelemente: - Rahmen: 80 x 10 mm - Füllstäbe: 80 x 10 mm - Elementstöße: 2 x 80 x 5 mm Elemente: - Element "1-4":EG - Element "5-8": OG - Element "9-12" DG - Element "13": DG Podestgeländer DG 2 x Deckeneinfassungen an Geschossdecken (EG/OG): - FlSt 350/15 mit Haltelaschen 200/95/10 für Harfengeländer, Laschen 200/150/15 mit Knagge auf Rohbeton - Deckeneinfassung OG: ca. 130 + 5.090 + 130 + 220 = 5.570 mm - Deckeneinfassung DG: ca. 130 + 5.090 + 1.720 = 6.940 mm 5 Fußstützen auf Betonfundamenten: Einbauort: Treppenhaus EG-DG
2. 7
Treppenhausgeländer
1.00
St
2. 8 Handlauf zu Vorposition Handlauf Edelstahl DN 40 gebürstet am Geländer mit Edelstahl-Haltern gem. Detail DP-02_A Handlauf im EG 30 cm nach unten abgewinkelt. Einbauort: durchlaufend EG-DG incl. Abschlußgeländer DG
2. 8
Handlauf zu Vorposition
25.15
m
2. 9 Beton Punktfundamente zu Vorposition - 1 Beton Punktfundamente ca. 40 x 40 x 60 cm gem Statik - 1 Beton Streifenfundamente ca. 230 x 40 x 60 cm gem Statik - incl. Aushub, Schalung und Stahlbeton Einbauort: Treppenhaus EG
2. 9
Beton Punktfundamente zu Vorposition
O
1.00
psch
2. 10 Handlauf wandseitig Handlauf Edelstahl DN 40 gebürstet am Treppenhauswand bzw. Treppenhausverglasung Pos. 2.5 analog Handlauf Geländer mit Edelstahl-Haltern und Kopfplatte gem. Detail DP-02A Freie Enden zur Wandseite bzw. nach unten abgewinkelt
2. 10
Handlauf wandseitig
21.50
m
2. 11 Eingangselement Stahlrahmen-Konstruktion mit Haustür und Vorsehung BK-Anlage gem Detail DP 11 - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Eingangstürelement mit 3 Seitenteilen und Türflügel: - Rahmenkonstruktion mit Rahmen U 80/50 - 4 x Befestigung Betonstütze in Sichtbeton - 8 x Befestigung Filigrandecke (unverputzt) - 3 x Befestigung Mauerwerkswand mit Haltewinkeln in VWS (28 cm Putz) - 5 Stützen auf bauseitiges Streifenfundament Füllung Seitenteile: VSG Verglasung mit Punkthaltern - ca. 240 x 2.440 mm - ca. 1.060 x 950 mm - ca. 1.060 x 510 mm - ca. 240 x 1.380 + 1.010 mm Füllung Türelement: VSG Verglasung mit Punkthaltern ca. 980 x 2.400 mm Füllung mit BK-Anlage: - Eckausbildung und Ausrundung der Schweißnähte sind unbedingt auf die Außenmaße der BK-Anlage abzustimmen - BK-Anlage siehe Position 2.13 Ausstattungsmekmale Türflügel: - Stumpf einschlagend - 3 x Bänder 2-dimensional verstellbar - Fallen-Einsteckschloss integriert in Türrahmenprofil (nur Falle, kein Riegel) - Schliessblech integriert in Zargenrahmenprofil, nur Falle, kein Riegel - Durchschlagsicherung im oberen Türbereich (außerhalb Klemmbereich) mit Gummianschlagpuffer - außenseitig Stossgriff Edelstahlrohr DN 40 mm, L = ca. 2.300 mm, abgekröpft - innenseitig Edelstahldrücker, Drückerhöhe 850 mm ü FFB - Zylinder für Fallenöffnung - E-Türöffner (in Position 2.12 enthalten) Verkabelung zum Briefkasten, Türantrieb und Schliessfalle in Edelstahl Leerrohren
2. 11
Eingangselement
1.00
St
2. 12 Drehtürantrieb GEZE-Drehtür-Automatik Slimdrive EMD, einflügelig, für bauseitige Anschlagtüren, als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb für Innen- und Außentüren, in 70 mm Bauhöhe. Geprüft und zertifiziert nach DIN 18650 / EN 16005, mit Montageplattensatz. Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 nach DIN EN 954-1 und Performance Level „d“ nach DIN EN ISO 13849-1). Ausführung: - ziehend, Kopfmontage auf der Bandseite mit Gleitschiene Funktionen: Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht “Ladenschluss“ nur in Verbindung mit externem Programmschalter Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß DIN 18650 / EN 16005, Hinderniserkennung und Reversierung, Diagnosefunktion und Fehlerspeicher, sämtliche Einstellungen über Display-Programmschalter möglich Technische Merkmale: Abmessungen: 70 x 120 x 650 mm (HxTxB), Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz, Türbreite: Max. 1400 mm, Türgewicht: Max. 180 kg, Türöffnungswinkel: ca. 110°, Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar, Elektrischer Endschlag einstellbar, Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden Bahngesteuertes Öffnen und Schließen Anschlussmöglichkeiten: Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren, Not-Stopp-Schalter, Programmschalter, Motorschloss, Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1200 mA Elektroverkabelung bauseits durch Elektrofirma nach GEZE-Kabelplan, Inbetriebnahme durch Werksmonteure bzw. Servicepartner. Leichtmetallabdeckhaube im Farbton: eloxiert EV 1 ______________________________________________________________________________ A5000—E Elektrischer Kompakt-Türöffner in Arbeitsstromausführung, mit Signalprozessor und Stromsparmodus, für den Einsatz an Rauchschutztüren zugelassen, universal DIN rechts / links einsetzbar mit 3 mm verstellbarer Radiusfalle, Falleneingrifftiefe: 6 mm mit bipolarer EMV-Schutzdiode, Haltekraft: 5000 N Nennspannung Dauerbetrieb: 8 - 24 V AC/DC Stromaufnahme: 200 mA (bei 8 – 11 V) Stromaufnahme: 50 mA (bei 12 – 24 V) Abmessungen: 15,8 x 59,5 x 25,5 mm (B x H x T) Ohne Schließblech ______________________________________________________________________________ Absicherung GEZE Sensorleisten-Kit, in schmaler filigraner Leiste, Schutzart IP 52, geprüft nach DIN 18650 / EN 16005, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungs- und Schließrichtung. Mit integrierter Wandausblendung (Kit enthält 2 Sensorleisten zur Absicherung beider Flügelseiten) Türflügelbreite: ca. 1.250 mm GC 338 Sensorleisten-Kit für Innen- und Außentüren und alle Bodenverhältnisse (z.B.Reinstreifenmatte, Metallschiene, dunkle und absorbierende Böden, glänzende und nasse Fliesen, Gitterroste) Ausführung: - EV1 Die Nebenschließkantenabsicherung im Bereich der Türbänder erfolgt aufgrund der durchgeführten Sicherheitsanalyse bauseitig oder durch den Türhersteller. ______________________________________________________________________________ GEZE Flächentaster innen, LS990, Schutzart IP 30, AP Abmessungen: 81 x 223 x 51 mm weiß Schlüsselschalter außen in Briefkastenanlage ______________________________________________________________________________ Türöffner Türöffner elektrisch, zur Freigabe der Tür, 24 V DC, 100 % Einschaltdauer und Riegelschaltkontakt zur Abschaltung des Antriebs bei verriegelter Tür mit Fallen Riegel-Schloss (1 Stück pro Antrieb) ______________________________________________________________________________ Öffnungsbegrenzung GEZE Integrierter Öffnungsbegrenzer, auch nachrüstbar vor Ort in die Gleitschiene. Einsatzgebiet sind Türen im Innenbereich ______________________________________________________________________________ Bedienung GEZE Mechanischer Programmschalter für Einstellung der Betriebsart, mit Schlüssel, Fehleranzeige über LED, Schutzart IP 40, passend zu Schalterprogrammen mit 55 x 55 mm Schalteinsatz Betriebsarten: Off, Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverriegelung - AP incl. Inbetriebnahme und Abnahmebescheinigung
2. 12
Drehtürantrieb
1.00
St
2. 13 Briefkastenanlage Briefkastenanlage Fabr. RENZ gem. Beschreibung in der Anlage Material: RAL-Farbton (RAL 7048 Perlmausgrau) - 1 Stück Installationskasten 280 x 660 x 100 mm - 18 Briefkästen Format 260 x 110 x 385 mm - 1 Aussparung für Kamera-Türlautsprecher Modul - 1 Schlüsselschalter (Funktionsmodul mit Schalter ohne Zylinder) - 17 Klingeltaster - 1 Lichttaster Einbau der Anlage in bauseitige Stahlrahmenkonstruktion incl. Abstandshülsen an den Befestigungspunkten. ________                                         _________ Hersteller                                          Typ
2. 13
Briefkastenanlage
O
1.00
St
3 Fenster Absturzsicherungen
3
Fenster Absturzsicherungen
3. 1 Fenstergitter Typ A1/A4/B1 - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Fenstergitter gem. Detail DP-13_A / DP-14_A Geländerbreite 1.650 mm Geländerhöhe 900 mm Rohöffnung 1.800 m Geländerelemente: - Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm - Füllstäbe: 40 x 10 mm Einbauort: EG: 3 St (2 x A1, 1 x A4) OG: 10 St DG: 10 St
3. 1
Fenstergitter Typ A1/A4/B1
23.00
St
3. 2 Fenstergitter Typ A2/B2 - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Fenstergitter gem. Detail DP-13_A / DP-14_A Geländerbreite 550 mm Geländerhöhe 900 mm Rohöffnung 700 m Geländerelemente: - Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm - Füllstäbe: 40 x 10 mm Einbauort: EG: 1 St OG: 3 St DG: 3 St
3. 2
Fenstergitter Typ A2/B2
7.00
St
3. 3 Fenstergitter Typ A3 - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Fenstergitter gem. Detail DP-13_A Geländerbreite 850 mm Geländerhöhe 900 mm Rohöffnung 1.000 m Geländerelemente: - Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm - Füllstäbe: 40 x 10 mm Einbauort: EG: 1 St (Technikraum)
3. 3
Fenstergitter Typ A3
1.00
St
3. 4 Fenstergitter Typ B3 - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Fenstergitter gem. Detail DP-14_A Geländerbreite 1.050 mm Geländerhöhe 990 mm Rohöffnung 1.200 m Geländerelemente: - Ober- und Untergurt: 40 x 10 mm - Füllstäbe: 40 x 10 mm Einbauort: OG: 1 St DG: 1 St
3. 4
Fenstergitter Typ B3
2.00
St
4 Nebentreppe
4
Nebentreppe
4. 1 Nebentreppe mit Rankgitter und Türelement Nebentreppe gem. Detail DP-03_B - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Grundkonstruktion: - RHP 100/80/6 2 Stück - RHP 80/80/6 6 Stück Obergurt außen: - RHP 80/80/6 außen über 5 Felder - RHP 80/80/6 Treppenauge Untergurt außen: - RHP 80/80/6 außen über 4 Felder (Durchgang / Fluchtweg bleibt offen) - RHP 80/80/6 Treppenauge Aussteifungen: - Zug-, Druckstäbe über Kreuz mit Kreuzstabverbindung: 5 Felder 2 St Zwischenpodeste: - Flachstahlwangen 330/15 aus den Treppenläufen kommend - Mittelauflage aus U 80/50/6 - Gitterrost Elemente 30 x 30 mm 2 St Etagenpodeste: - Flachstahlwangen 400/15 aus den Treppenläufen kommend - Gitterrost Elemente 30 x 30 mm - Stirnwange 350/20 4 Treppenläufe: - Flachstahlwangen 330/15 beidseitig - Lauf B1: 8 Trittstufen, Flachstahlwangen unten abgewinkelt bis Betonfundament, oben Übergang zu Zwischenpodest 1 - Lauf B2: 6 Trittstufen, Flachstahlwangen Übergang  zu Etagenpodest OG - Lauf B3: 8 Trittstufen, Flachstahlwangen Übergang zu Zwischenpodest 2, unten Auflagerwinkel zu Etagenpodest 1 - Lauf B4: 6 Trittstufen, Flachstahlwangen Übergang  zu Etagenpodest DG Auflagerkonsole und Einfassung Laubengang OG - Etagenpodest OG: Stirnwange s. o. - Treppenlauf aus EG kommend: Montage Stirnwange Treppenlauf mit Etagenpodestwange mit Schöck Dorn (keine mech. Verbindung aus Schallschutzgründen) - Treppenlauf nach DG abgehend: Montage Auflagerwinkel Treppenlauf mit Auflager Konsole mit Schöck Dorn (keine mech. Verbindung aus Schallschutzgründen) Auflagerkonsole und Einfassung Laubengang DG - Etagenpodest DG: s. o. - Treppenlauf aus OG kommend: Montage Stirnwange Treppenlauf mit Etagenpodestwange mit Schöck Dorn (keine mech. Verbindung aus Schallschutzgründen) Abschlußgeländer DG: - Rahmenkonstruktion RHP 80 / 100 Einbauort: - Nebentreppenhaus EG-DG - Gitternetzfüllung
4. 1
Nebentreppe mit Rankgitter und Türelement
1.00
St
4. 2 Handlauf zu Vorposition Handlauf Edelstahl DN 40 gebürstet am Geländer mit Edelstahl-Haltern Befestigung an RHP 100/80/6 aus Vorposition Einbauort: Treppenauge EG-DG
4. 2
Handlauf zu Vorposition
O
12.96
m
4. 3 Türelement Zwischenpodest 1 Türelement gem. Detail DP-03_B - Befestigungen gem. Statik - Konstruktion gem. Infokasten Detailplan Konstruktion Türflügel: - Rahmenkonstruktion mit Rahmen RHP 50/50 umlaufend - Bänder und Falle an Stützen RHP 100/80/60 aus Vorposition - Füllung Stahlnetz Maschenweite <20 mm (siehe sep. Position) Ausstattungsmekmale Türflügel: - Stumpf einschlagend - 3 x Bänder 2-dimensional verstellbar - Fallen-Einsteckschloss integriert in Türrahmenprofil (nur Falle, kein Riegel) - Schliessblech integriert in Zargenrahmenprofil, nur Falle, kein Riegel - Durchschlagsicherung im oberen Türbereich (außerhalb Klemmbereich) mit Gummianschlagpuffer - innenseitig Edelstahldrücker, Drückerhöhe 1.050 mm ü. Podestebene - außenseitig Öffnung mittels Feuerwehr-Dreikant verdeckt hinter Abdeckplatte sowie Halbzylinder für Fallenöffnung (Zylinder bauseits) Türflügel in Fluchtrichtung abwärts öffnend
4. 3
Türelement Zwischenpodest 1
1.00
St
4. 4 Beton Punktfundamente zu Vorposition - 7 Beton Punktfundamente ca. 50 x 50 x 60 cm gem Statik - 1 Beton Punktfundamente ca. 60 x 60 x 60 cm gem Statik - 1 Beton Punktfundamente ca. 40 x 40 x 60 cm gem Statik - incl. Aushub, Schalung und Stahlbeton Einbauort: Stützen RHP 100/80/6 bzw. 80/80/6 Nebentreppenhaus EG
4. 4
Beton Punktfundamente zu Vorposition
O
9.00
St
4. 5 Stahlnetz Türelement und Treppenauge Stahlnetzfüllung Fabr. Carl Stahl: - Ausführung als Absturzsicherung mit Nachweis - Edelstahlnetz Maschenweite < 40 mm X-Tend mw 40 V2A Füllung Türelement: - Edelstahlnetz Maschenweite < 20 mm (Durchgriffschutz) - Größe ca. 960 x 2.490 mm Füllung Treppenauge: - Edelstahlnetz Maschenweite < 20 mm (Durchgriffschutz) - Ausführung als Absturzsicherung mit Nachweis - Größe ca. 2.570 x 6.770 mm Füllung Brüstungselement: - Edelstahlnetz Maschenweite < 20 mm (Durchgriffschutz) - Größe ca. 840 x 1.240 mm Befestigungen:
4. 5
Stahlnetz Türelement und Treppenauge
1.00
St
4. 6 Stahlnetz umlaufend Stahlnetzfüllung Fabr. Carl Stahl: - Ausführung als Absturzsicherung mit Nachweis - Edelstahlnetz Maschenweite < 100 mm X-Tend mw 100 V2A Füllung Ansicht Süd: - Größe ca. 1.790 x 6.770 mm Füllung Ansicht West: - Größe ca. 2.420 x 6.770 mm Füllung 1 Ansicht Nord: - Größe ca. 1.795 x 6.770 mm Füllung 2 Ansicht Nord: - Trapez Größe ca. 1.650 x 4.350 - 5.200 mm Befestigungen:
4. 6
Stahlnetz umlaufend
1.00
St
5 Sonstiges
5
Sonstiges
5. 1 Glasvordächer Glasüberdachungen - VSG-Glas -.Breite 2.000 mm - Ausladung 800 mm - Befestigung in VWS 26 cm Dämmstärke mit entsprechende zu fertigender Unterkonstruktion Typ: Easy Collection Flat T=800 Artikel: K101-T032 Designtak „Easy Collection Flat“ aus Glas SATINATO Breite 2,0m  Tiefe 0,80m Halter aus Edelstahl Hersteller: Designtak i Småland AB Hammargatan 15 574 33 Vetlanda Sweden ulrich@designtak.se http://www.designtak.de Preisabfrage und Kommissionsnummer siehe Anlage Einbauort: Gemeinschaftsraum Terrasen (2x), Müllraumtür (1x)
5. 1
Glasvordächer
3.00
St
5. 2 Aluminium Vordächer Glasüberdachungenwie vor, jedoch Blech- Aliminium Vordächer mit geschlossener Untersicht -.Breite 2.000 mm - Ausladung 850 mm - Befestigung in VWS 26 cm Dämmstärke mit entsprechende zu fertigender Unterkonstruktion Typ: Classic Small Designtak „Classic Small“ Breite 2,0m  Tiefe 0,85m RAL 7048 Perlmausgrau Einlegeboden weiß, keine Beleuchtung Preisabfrage und Kommissionsnummer siehe Anlage Einbauort: Ladeneinheit 5 x
5. 2
Aluminium Vordächer
5.00
St
5. 3 Wandelement Ladeneinheit Wandelement Ladeneinheit mit Türelement aus Stahlstützen RHP 60/30 mm mit Gitterausfachung 50 x 100 mm - 4 x Stahlstützen RHP, H = 3.020 mm - 1 Querbalken RHP, L = 1.010 mm - Ausfachung Stahlgitter, BxH = 2.770 x 2.720 mm - Türelement RHP, BxH =  970 x 2.100 mm mit Ausfachung Stahlgitter und Schloßkasten - Türsturz Ausfachung Stahlgitter BxH = 1.010 x 580 mm - Halteblech für Kartenlesegerät 100x200 mm - Durchgriffschutz Gitterwand: 500 x 700 aus Plexiglas - Durchgriffschutz Türelement: 500 x 700 aus Plexiglas Ausstattungsmekmale Türflügel: - Stumpf einschlagend - 3 x Bänder 2-dimensional verstellbar - Fallen-Einsteckschloss integriert in Türrahmenprofil (nur Falle, kein Riegel) - Schliessblech integriert in Zargenrahmenprofil, nur Falle, kein Riegel - Durchschlagsicherung im oberen Türbereich (außerhalb Klemmbereich) mit Gummianschlagpuffer - außenseitig Knauf feststehend - innenseitig Edelstahldrücker - Zylinder für Fallenöffnung - E-Tür-Öffner für externes Kartenlesegerät - Türflügel DIN L nach innen aufschalgend
5. 3
Wandelement Ladeneinheit
1.00
St
5. 4 Stele Wallboxen doppelt Stelen für Wallbox ABB TAC Standfuß für 1 x ABB TAC Wallbox z. B.: ABB TAC Stele 6AGC085345 Anthrazit 1.460 x 200 x 100 cm Produkt:_______________ Hersteller:_____________
5. 4
Stele Wallboxen doppelt
1.00
St
5. 5 Stele Wallboxen doppelt Stelen für Wallbox ABB TAC Standfuß für 2 x ABB TAC Wallboxen z. B.: ABB TAC Pedestahl 6AGC085684 Anthrazit 1.460 x 200 x 100 cm Produkt:_______________ Hersteller:_____________
5. 5
Stele Wallboxen doppelt
4.00
St
5. 6 Beton Punktfundamente zu Vorposition - 5 Beton Punktfundamente ca. 40 x 40 x 60 cm - incl. Aushub, Schalung und Stahlbeton Einbauort: Wallboxen Stellplätze
5. 6
Beton Punktfundamente zu Vorposition
O
5.00
St
5. 7 Fahrradständer hoch/tief für 16 Fahrräder Fahrradständer New York Radabstand 350 mm einseitig Hoch- Tief-Aufstellung Bre für 16 Fahrräder: 2 x 6 Plätze mit 2.100 mm Länge 1 x 4 Plätze mit 1.400 mm Länge Länge gesamt: 5.600 mm Breite: 750 mm Höhe: 845 mm Material: Stahl verzinkt Befestigung auf Pflasterbelag
5. 7
Fahrradständer hoch/tief für 16 Fahrräder
1.00
psch
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
6. 1 Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Meister:
6. 1
Meister
O
1.00
h
6. 2 Facharbeiter wie vor jedoch: Facharbeiter
6. 2
Facharbeiter
O
1.00
h
6. 3 Auszubildender wie vor jedoch: Auszubildender
6. 3
Auszubildender
O
1.00
h