Trockenbauarbeiten
FMK Ansiedlung Sinn
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Vorbemerkungen Allgemeine Hinweise Die ausgeschriebenen Trockenbauarbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen. Für alle Bauarten sind unter Einbeziehung aller dazu gehörigen Komponenten und Produkte die Systemlösungen eines Herstellers zu verwenden. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten, sofern nicht im Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschrieben: - Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, sowie Transport zum Einbauort. - Verschnitte, Schnitte und Schrägschnitt, Aussparungen bis DN 65 mm - Erhöhter Aufwand für Klein- und Einzelflächen auch ≤ 5 m² - sämtliche fachgerechte Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile, Einbauten und Werkstoffe - Erstellen von Eck- und T-Ausführungen, einschließlich erforderliche Eckschienen - Schließen von Installationsöffnungen/Schlitze etc. - sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze - Arbeits- und Hebewerkzeuge, sowie Arbeitsgerüste/ -bühnen, auch über 3,50 m hinaus Eventuell notwendige Arbeitsunterbrechungen und mehrmalige An- und Abfahrt bedingt durch den Bauablauf und durch paralleles Arbeiten mehrerer Gewerke berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Gütezeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfungen Sämtliche Gütezeugnisse, technischen Datenblätter, Zulassungsbescheide, Verwendbarkeitsnachweise, Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter, etc. für die Eignung der zu verwendenden Baustoffe/Bauprodukte sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn bzw. vor Einbau zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Ausführung Die Vorleistungen wie z.B. Oberflächenbeschaffenheit der Bestandsoberflächen sind zu prüfen. Bei etwaigen Beanstandungen (z. B. Höhendifferenzen, Unebenheiten durch Betongrate, Putzreste) ist die Bauleitung vor Ausführung rechtzeitig schriftlich zu unterrichten. Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind so auszubilden, dass keine der an das Bauteil gestellten Anforderungen (wie z.B. Brand- oder Schallschutz) beeinträchtigt werden. Alle Anschlussprofile sind mittels geeigneter, brandschutztechnisch zugelassener Befestigungsmittel an den angrenzenden Bauteilen so zu befestigen, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Reduzieranschlüsse (Schwerter) an massive Stützen sowie gleitende Montagewand- und Deckenanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen. Soweit erforderlich und in den einzelnen Positionen angegeben, müssen alle zum Einbau kommenden Dämmstoffe den jeweiligen DIN EN-Produktnormen entsprechen und den Brand-, oder Schallschutzanforderungen entsprechend ausgewählt werden. Die Verarbeitung bzw. der Einbau beschädigter oder nasser Dämmstoffe ist nicht zulässig. Die Montage der Beplankung der Decken bzw. das Schließen der Deckenfelder darf erst erfolgen, wenn hierzu eine Freigabe der Vorgewerke vorliegt. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Angebot zu berücksichtigen. Analoges gilt für Wände. In den zur Revision vorgesehenen Bereichen der Decken und Wände bzw. des jeweiligen Hohlraumes sind alle Bauteile so herzurichten (z. B. Entgratung, Kunststoffkappen, etc.), dass keine Verletzungsgefahr besteht. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Wände Die Standfestigkeit der Wandkonstruktion muss allen geltenden Anforderungen und Bestimmungen genügen. Die Querschnitte von Profilen, Blechen, Befestigungsmitteln und sonstigen Bauteilen sind entsprechend auszuführen. Die Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen Hersteller sind einzuhalten. Die Lage der Ständer und Querriegel der Unterkonstruktion ist vor der Ausführung mit der haustechnischen Planung bzw. der Bauleitung des AG abzustimmen. Dämmstoffe - sofern erforderlich - sind vollflächig in die Wandbekleidungshohlräume bzw. zwischen die Unterkonstruktion einzupassen und durch Stauchung langfristig gegen Herausfallen und Abrutschen zu sichern. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Das Einbringen der Flächendämmung und die Beplankung der zweiten Wandseite hat nach der bauseitigen Erstellung der Elektro-, Sanitär- oder sonstiger Installation zu erfolgen. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Verantwortlichen für die Haustechnik oder mit dem Auftraggeber erforderlich. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden gemäß Herstellerrichtlinien (i. d. R. im Abstand von < 15 m bei Gipskartonbauplatten, < 8 m bei Gipskartonfaserplatten) Dehnungsfugen anzuordnen und mit einzukalkulieren. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Dehn- und Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen. Jede Lage ist zu spachteln. Bei der Herstellung von Installationswänden sind grundsätzlich die vom Systemhersteller entwickelten Universal-Tragständer für Waschtische, Wandhänge-WC´s und Urinale zu verwenden. Die Oberflächen der Wandbekleidungen und -konstruktionen aus Gipskarton oder Gipsfaserplatten sind malerfertig auszuführen. Hierbei sind Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen so herzustellen, dass sie nicht mehr sichtbar sind und der geforderten Oberflächenqualität entsprechen. Decken Deckenabhänger, Verschraubungen und sonstige Tragkonstruktionen müssen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt, entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen. Abhänger sind so zu erstellen, dass sie nicht durch zeitweilig von unten einwirkende Vertikalkräfte ausgehängt werden können. Abhängungen dürfen nicht an haustechnischen Installationen wie Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Die Verlegung, Ausrichtung und Montage der Decken erfolgt durch den AN in Abstimmung mit den vorhandenen haustechnischen Installationen im Deckenhohlraum sowie entsprechend Verlegeplan bzw. Deckenspiegelplan unter Berücksichtigung aller Einbauteile, wie Lampen, Lüftungsauslässe, Sprinklerköpfe, Sonnschutzschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen etc. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Decken gemäß Herstellerrichtlinien Dehnungsfugen anzuordnen und mit einzukalkulieren. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Dehn- und Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die Oberflächen der Deckenbekleidungen und Unterdecken aus Gipskarton oder Gipsfaserplatten sind malerfertig auszuführen. Hierbei sind Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen so herzustellen, dass sie nicht mehr sichtbar sind und der geforderten Oberflächenqualität entsprechen.
Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen G2865   -   ECE - FMK, New Yorker Ansiedlung LV    01    ECE FMK, Ansiedlung New Yorker ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN: (ZTV) ========================================== 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage: ===================================== Für das Angebot, die beschriebenen Leistungen und die Ausführung sind als Grundlage die im Land der Ausführung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in jeweils aktuellster Fassung, anzunehmen. Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung sowie Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, zu Grunde zu legen. Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig. Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. 1.2 Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten werden: ======================================== - soweit vorhanden, die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne und die freigegebenen Ausführungspläne, sowie sonstige Ausführungsunterlagen und Anordnungen durch den AG - diese Ausschreibungsunterlage mit Leistungsverzeichnis 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen: =========================== Die Herkunft und der Hersteller von Stoffen, Materialien und Bauteilen sind vor Ausführung nachzuweisen. Es darf nur genormtes und zugelassenes oder durch ein in Deutschland anerkanntes Zertifikat nachweislich gütegeprüftes, ungebrauchtes Material verwendet und eingebaut werden. Zur schadlosen Lagerung von einzubauenden Stoffen, Materialien und Bauteilen ist, sofern notwendig, in Abstimmung mit den AG ein dafür geeigneter Lagerplatz durch den AN einzurichten und vorzuhalten. Alle Bauteile sind bis zur Abnahme entsprechend den Witterungsverhältnissen durch den AN zu schützen. Beschädigungen, Verschmutzungen, Verunreinigungen etc sind nach Aufforderung des AG umgehend zu beseitigen. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung oder spezielle Sanierungen bei starken Beschädigungen sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen und festzulegen. Der AN ist verpflichtet, die Güteeigenschaften der verwendeten Materialien unter Beachtung der entsprechenden europäischen und nationalen Normen/Vorschriften kostenlos nachzuweisen. Die gültigen Prüfzeugnisse müssen spätestens zur Abnahme vorgelegt werden. 3. Angaben zur Ausführung: ==================== 3.1 Allgemeines: ------------------------ Der Leistungsumfang des AN beinhaltet sämtliche Leistungen, die in diesen technischen Vorschriften und in den Leistungspositionen sowie den gültigen Vorschriften, Richtlinien und Regelwerke erwähnt und beschrieben sind. Der AN schuldet hierfür den Erfolg in der Gesamtheit. Der AN hat sich über die Beschaffenheit der Baustelle rechtzeitig zu informieren. Eventuell bestehende Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind zu übernehmen und aufrecht zu erhalten. Eventuell erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bedingt durch den Baubetrieb sind vom AN eigenverantwortlich zu ergreifen. Der AN hat bis zur Abnahme der eigenen Leistungen, die auf der Baustelle tätigen Unternehmen so zu koordinieren, dass weder bei dem AN noch bei den Unternehmen Behinderungen oder Schädigungen entstehen können. Anlieferungen von Materialien, Baustoffen, Geräten, etc. sind mit dem AG abzustimmen. Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstimmungen bezüglich seines technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Sorge tragen. Alle durch den AN verursachte Verschmutzungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch Sie keine Gefährdung im Baubetrieb und des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Alle Geräte, Maschinen, Hub- und Transportmittel, Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen, Abstützungen, Durchsteifungen etc., die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen. Alle Arbeits-, Schutz- und Hilfsgerüste, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen. Alle bauablaufbedingten und nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, nach den Arbeitsschutzgesetzen und Verordnungen erforderlichen Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem  Angebot zu berücksichtigen Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von erfahrenen Fachbauleitern und Polieren die Arbeiten überwachen und während der gesamten Dauer der Bauzeit auf der Baustelle anwesend sind. Fachbauleiter und Poliere müssen der deutschen Schrift und Sprache mächtig sein, sowie das technische Bauregelwerk und die Umsetzung der Ausführungsunterlagen zu einem funktionierenden Bauwerk beherrschen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal die technischen Vorschriften versteht und diese entsprechend bei der Leistungserbringung beachtet. Auf der Baustelle ist ein verantwortlicher, mit Handlungsvollmacht ausgestatteter Bauleiter einzusetzen, der soweit erforderlich regelmäßig an den wöchentlichen Baubesprechungen teilnimmt und zentraler Ansprechpartner für den AG ist. Dieser Bauleiter ist auch gegenüber dem Bauordnungsamt und sonstiger Behörden und Institutionen und dem SiGeKo als verantwortlicher Bauleiter der Baustelle zu benennen. Zu den auf der Baustelle durch den AN vorzuhaltenden ausführungsrelevanten Unterlagen zählt neben den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibung auch eine Ausfertigung der Vertragsunterlagen. Es besteht für den AN die Koordinierungsverpflichtung aller Arbeiten und Schnittstellen, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden. Sollten in den Ausführungsunterlagen Einbauteile oder sonstige Angaben zu anderen Gewerken dargestellt sein, die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind, so sind diese umgehend nach Planerhalt dem AG schriftlich anzuzeigen und später beim AG rechtzeitig abzurufen. Bei denen im Leistungsverzeichnis beschrieben Leistungen handelt es sich um Umbauleistungen innerhalb eines bestehenden Einkaufszentrums.  Die Leistungen sind nach Bedarf in mehreren Abschnitten auszuführen. Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden. - Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr  (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Alle anderen Arbeiten dürfen auch tagsüber  ausgeführt werden, wobei die Einwirkungen auf den Centerbetrieb insgesamt auf ein zumutbares und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden müssen. Centeröffnungszeiten: Montag - Samstag 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (an den Adventssamstagen von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Die Anlieferung zur Baustelle ist mit dem Auftraggeber abstimmen. Sollte die Centeranliefeung benutzt werden, müssen die Hauptanlieferzeiten des AN außerhalb der Centeranlieferzeiten sein. Hauptanlieferzeiten  Center von ca. 5.00 bis 16:00 Uhr. Alternative Abstimmungen mit dem Auftraggeber obliegen dem AN. Zu beachten ist das während der Weihnachts,/ Osterzeit, etc, verstärkt durch die Mieter angeliefert wird. Abholung der Müllcontainer erfolgt öfter. Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers. Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen. Der Auftragnehmer übernimmt während der Bauphase die Logistik. Bei Anlieferung außerhalb der Centeröffnungszeiten hat der AN für einen Wachdienst/ Sicherung des Eingangs zu sorgen. (Sicherheitsdienst vom Center: 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Die Koordination der Anlieferung zur Baustelle sowie die Abfuhr ist durch den AN zu leisten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Einholung eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen für Leistungen außerhalb der genehmigten Arbeitszeiten einschl. der Gebühren ist Sache des AN. 3.2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion: ------------------------------------------------------------------------------- Das Vorhalten von Lager- u. Aufenthaltsräumen obliegt dem AN und ist mit dem AG abzustimmen. Es sind geeignete Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art zu treffen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen Das Anmelden von Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer oder gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile bedarf der Schriftform. Bedenken sind unverzüglich schriftlich vor Beginn der Arbeiten- dem Auftraggeber mitzuteilen. Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Leistungen sind gegebenenfalls abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtbauablaufes des Objektes nach Weisung des Arbeitgebers durchzuführen. Rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ist mit der Bauleitung eine Begehung zur Überprüfung der Vorleistung durchzuführen und zu protokollieren. Später vorgebrachte Beanstandungen werden nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Vor der Ausführung der Leistungen sind sämtliche Maße in bauseitig zur Verfügung gestellten Zeichnungen am Bau zu kontrollieren. Auf etwaige Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinzuweisen. Dem Auftraggeber sind , soweit erforderlich, kostenlos Muster der angebotenen Materialien vorzulegen und zum Einbau schriftlich genehmigen zu lassen. 3.3 Hinweise zur Kalkulation: -------------------------------------- Soweit in den Leistungsverzeichnispositionen nicht anders beschrieben, ist die Lieferung aller zur Erstellung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Baustoffe und der fachgerechte Einbau in den Einheitspreisen der entsprechenden Position einzurechnen. Erschwernisse in der Ausführung und im Materialtransport, spezieller Geräteeinsatz und Mindermengen welche sich aus den Umbauleistungen innerhalb eines Einkaufszentrums ergeben sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Folgende Leistungen gehören zur Vertragsleistung, auch wenn es sich hierbei um  Besondere Leistungen nach VOB C handeln sollte, und werden nicht gesondert vergütet: Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss. Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle. Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden ist und soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt. Staubschutz bei Transporten. Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers. Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, es sei denn, dass das hierbei allgemein übliche Maß überschritten wird. Auf-, Abbau und Vorhaltung von Arbeits- und Schutzgerüsten, auch wenn die Höhe der Arbeitsbühne mehr als  2.00 m beträgt. Ab einer Höhe von 2,00 m über OKFF wird der Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen oder Rollgerüsten empfohlen. Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art (z.B. Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz; es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtungen restlos entfernen lassen). Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers verschmutzt worden sind, oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen. Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches sowie Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu entfernen. Werden vom Auftraggeber Schutzvorrichtungen gefordert für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks, so ist das eine besondere Leistung. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung die mit dem Einheitspreise abgegolten sind, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom  Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Vorlegen von Prüfzeugnissen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Genehmigungen 4. Sicherheit- und Gesundheitsschutz: ============================= Die Ausführung sämtlicher Maßnahmen zur Unfallverhütung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die zur Sicherung der eigenen auszuführenden Leistungen erforderlich sind, ist Teil der Ausführungsleistung. Eine besondere Vergütung dieser Arbeiten erfolgt nicht. Der AN hat , soweit erforderlich, einen verantwortlichen Ansprechpartner (Sicherheitsbeauftragter) der Baustelle vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Der Sicherheitsbeauftragte hat an den stattfindenden Begehungen mit dem SiGeKo und den Behörden teilzunehmen und die Abstellung / Beseitigung von eventuell auftretenden Sicherheitsmängeln sofort vor Ort anzuweisen und zu überwachen. Die ausführende Firma hat einen stets auf der Baustelle anwesenden Mitarbeiter sowie dessen Vertreter schriftlich, soweit erforderlich,  als Brandschutzbeauftragten zu benennen. Diese Mitarbeiter müssen die notwendigen Qualifikationen aufweisen und nachweisen und sind für eine strikte Einhaltung der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die vom AN auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter haben eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Helm, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsjacke, Warnweste, etc.) 5 Ergänzende Festlegungen: ====================== Der Wortlaut des vom AG übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der AN selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet, sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter auf Vollständigkeit zu prüfen. Bei Angebotsabgabe sind zusätzlich erforderliche Leistungen separat auszuweisen. Sollte der AN Bedenken gegen die Art und Weise der Ausführung aus der Ausschreibungsunterlage haben, so sind die Bedenken schriftlich spätestens bei Angebotsabgabe vorzutragen. Alternativ-, Verbesserungs-, Änderungs- und Optimierungsvorschläge zur vorliegenden Ausschreibungsunterlage, die zu wirtschaftlicheren Lösungen oder sonstigen Vorteilen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen, Qualitäten und Geometrien nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind in einem Nebenangebot gesondert darzustellen und dürfen nicht in das Angebot eingerechnet werden.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
01 KOGR 330 - 360 Rohbau
01
KOGR 330 - 360 Rohbau
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 KOGR 370 - 390 Ausbau
02
KOGR 370 - 390 Ausbau
02.01 Ausbauleistung für Wandbauteile
02.01
Ausbauleistung für Wandbauteile