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Unit price EUR
Net total EUR
0. Vorbemerkungen Alle aus den folgenden 0. Vorbemerkungen
Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten
sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Das Baufeld ist für die Gesamtbauzeit aus der
Gesamtliegenschaft des Flugplatzbereiches der
Bundeswehr ausgegliedert.
Der Einlass zum Baufeld erfolgt über die Wache am
Holzdorfer Tor. Vor Aufnahme der Arbeiten hat sich der
Auftragnehmer (AN), einschließlich aller
Nachauftragnehmer (NAN) und Lieferanten, beim
Auftraggeber anzumelden.
Folgende Angaben werden erforderlich:
Firmenname
Firmensitz
Status: Auftragnehmer / Nachauftragnehmer / Lieferant
bei NAN oder Lieferant: geplante auszuführende Leistung
Für den nicht ausgegliederten Flugplatzbereich besteht
Melde- und Ausweispflicht. Falls durch den AN
auftragsbedingt Leistungen im Bereich der Bundeswehr
ausgeführt werden müssen, sind durch den AN vor Beginn
der Arbeiten für alle planmäßig einzusetzenden
Arbeitskräfte, einschl. Nachauftragnehmer (NAN),
Anträge auf Zutrittsberechtigungen/ Ausweisanträge beim
Auftraggeber (AG) vorzulegen. Antragsformulare können
persönlich oder digital angefordert werden.
Folgende Angaben werden erforderlich:
Name, Vorname
Wohnsitz
Personalausweis - Nr.:
ggf. KFZ Kennzeichen
Zu beachten ist, dass keine Personen eine
Zutrittsberechtigung erhalten, die ihrer Herkunft nach
aus einem Land mit besonderen Sicherheitsrisiko stammen
(Staatenliste des BMWI).
Dieses Zutrittsverbot schließt sowohl das
ausgegliederte Baufeld als auch die Gesamtliegenschaft
mit ein.
Weiterhin sind die Vorbemerkungen zum vorbeugenden
personellen Sabotageschutz, (sh. Vergabeunterlagen) zu
beachten und zwingend einzuhalten.
Öffnungszeiten Ausweisstelle Flugplatz Holzdorf
(Wache):
Montag bis Donnertag von 07:00 bis 15:30 Uhr
Freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr
Arbeitszeit für AN auf dem Baufeld:
Montag bis Freitag von 06:30 bis 20:00 Uhr
(Abweichungen sind rechtzeitig beim AG zu beantragen)
Lieferzeiten:
Lieferungen nach 16:00 Uhr sind beim zuständigen
Wachpersonal frühzeitig anzumelden. Bei
Nichtankündigung von Lieferungen erfolgt kein Einlass
durch die Objektwache. An
Wochenenden und Feiertagen sind Materiallieferungen
ausgeschlossen.
Auf dem Flugplatzgelände gilt grundsätzliches
Fotografie- und Filmverbot. Für erforderliche
Baudokumentationen muss eine Fotoerlaubnis beantragt
werden.
Der Aufenthalt des Firmenpersonals ist auf dessen
Arbeitsbereich und den unmittelbaren Zuweg dorthin
begrenzt. Der Aufenthalt in der militärischen Anlage
außerhalb der täglichen Arbeitszeit ist untersagt.
Für die Baustelle gilt, dass diese für die Bauzeit aus
dem Flugplatzgelände ausgegliedert wird. Trotzdem kann
eine ständige kontrollierte Überwachung erforderlich
sein. Seitens des Auftraggebers wird diese durch ein
zugelassenes Wachunternehmen abgesichert. Kontrollen
sind hinzunehmen und Auflagen ist Folge zu leisten.
Eine ständige kontrollierte Überwachung erfolgt für
alle am Bau beteiligten Personen im ausgegrenzten
Bereich nicht. Erforderlichen Arbeitszeiten sind
unabhängig davon bis zum Donnerstag für die folgende
Woche beim AG bekannt zu geben. Dies gilt besonders für
Arbeiten, welche ggf. innerhalb des Flugplatzgeländes
stattfinden müssen.
Verstöße gegen die Melde- und Ausweispflicht können zum
Kasernenverbot führen. Für die Auswirkungen auf die
vertragliche Pflicht des AN ist dieser verantwortlich.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Flugplatz Holzdorf,
Fliegerhorstallee, 04916 Schönewalde (Brandenburg) der
Flugplatz liegt an der B 187.
Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass
sämtliche Personen und Fahrzeuge an der Wache
anzumelden sind. Die eventuellen Wartezeiten sind zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission
Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen
bekannt. Lärmverursachende Arbeiten sind zeitlich vom
AN mit der örtlichen Bauüberwachung und dem
Auftraggeber abzustimmen.-
0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage
Der Neubau steht auf dem Flugplatzgelände. Auf dem
Baufeld stehen Gebäude ähnlichen Typs. Das vorhandene
Gebäude dient dem Zweck einer Wartungshalle für
Luftfahrzeuge.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen
werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der
Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestellt. Das
Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container,
Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur zeitweisen oder
dauerhaften Unterbringungen von Personal auf dem
Baugelände ist dem Auftragnehmer untersagt. Dies gilt
auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstücke
und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie
zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers, wie auch
dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber in
unmittelbarer Nähe zur Baustelle auf dem vorbereitetem
Baufeld (Schotter) zur Verfügung gestellt werden.
Das Abstellen von Containern etc. ist nur nach
Genehmigung durch den AG auf zugewiesenen Flächen
zulässig. Die zugewiesenen Flächen können sich auch
außerhalb des Baufeldes befinden.
In direkter Gebäudeumgebung befinden sich
Zufahrtsstraßen. Diese dürfen nach Rücksprache mit dem
AG mit Schwerverkehr befahren werden. Diese Flächen
sind nicht zu beschädigen oder in Mitleidenschaft zu
ziehen.
Aufgrund der Nähe zur Start- und Landebahn sowie zu den
Rollwegen, sind die Verkehrsflächen und die Baustelle
ständig von losen Bauteilen / Verpackungsmaterialien
etc. frei zu halten. Leichte Materialien können durch
Wind auf die Vorfelflächen geweht werden und dort zu
Foreign Object Damage (FOD) an Luftfahrzeugen führen.
Dies muss unter allen Umständen vermieden werden. Alle
Materialien / Abfall etc. des AN müssen so gelagert
werden, dass diese den Baustellenbereich nicht durch
Witterungseinflüsse verlassen können (verschließbare
Container etc.). Dies ist in der Preisbildung zu
berücksichtigen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrt zur Baustelle und die Baustraßen sind für
sämtlichen Verkehr auch anderer AN freizuhalten. Dies
gilt auch für Gebäudezugänge sowie Flucht- und
Rettungswege.
Auf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu
achten. Dies gilt besonders für das Freihalten der
Flucht- und Rettungswege. Für die Müllbeseitigung (auch
Restmüll als Hausmüll) ist jeder AN
eigenverantwortlich. Eine wöchentliche Entsorgung ist
zu berücksichtigen.
Sollte die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
nicht gewährleistet sein, wird die BÜ eine Frist zu
Beräumung ansetzen. Verläuft diese Frist fruchtlos, ist
der AG berechtigt einen Dritten zu beauftragen, der
diese wieder herstellt. Die entstehenden Kosten werden
auf alle AN umgelegt.
0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen
Der Transport von Material sowie der Zugang zur
Baustelle erfolgt ebenerdig über unbefestigte Straßen
bis in das Baufeld. Im Baustellenbereich ist eine
Baustraße bzw. eine befestigte Oberfläche vorhanden.
Die Halle ist dann durch die Hallentoröffnungen
bestückbar.
0.1.7 Medien
Gem. BVB.
0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume
Dem Auftragnehmer werden keine Räume für seine BE
überlassen. Diese sind gesondert außerhalb des Gebäudes
zu organisieren.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Siehe Baugrundgutachten
0.1.10 Hydrologische Werte
Siehe Baugrundgutachten
0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften
nicht bekannt
0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall
nicht bekannt
0.1.13 Schutzgebiete
nicht bekannt
0.1.14 Schutz von Vegetation
Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten
Vegetationsflächen durch den AN in Anspruch genommen
werden, sind diese über die Bauzeit zu schützen und
nach Beendigung der Baumaßnahme (BM) wieder kostenfrei
für den AG in den Urzustand zurückzuversetzen.
0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im
Baufeld
nicht bekannt
0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und
Leitungen)
nicht bekannt
0.1.17 Kampfmittel
Es ist von einem kampfmittelfreiem Grundstück
auszugehen.
0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat
durch den AG bestellt.
0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der
Eigentümer
Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht.
Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das
Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit
bzw. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber
eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauüberwachung
unaufgefordert Tagesberichte, Prüfberichte des
Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger
Behörden mindestens in Kopie einzureichen.
0.1.20 Schadstoffbelastung
Nicht bekannt.
0.1.21 Vorarbeiten durch AG
Keine.
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle
Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es
ist von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung
unter den AN über freizuhaltende Flächen,
Arbeitsreihenfolgen etc. ist einzukalkulieren.
Die Zugänge zur Baustelle und zu allen Räumen in den
Gebäuden müssen auch den anderen an der Ausführung
Beteiligten zur Verfügung stehen. Sie dürfen daher nur
kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der
Anlieferung von Material, blockiert werden.
1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers und
Arbeitnehmer
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers
nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen.
Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten
Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten
Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat
an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme
teilzunehmen.
Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein
qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über
die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der
Baumaßnahme entsprechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten
Arbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter
ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen
Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers
abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung
seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen
Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie
Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung,
Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen
Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet.
Verkehrssprache auf der Baustelle ist "Deutsch".
Der Ausschreibung liegt die "Staatenliste im Sinne von
§ 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG" bei. Arbeitnehmer die sich
längere Zeit in einem der auf dieser Liste stehenden
Länder befunden haben, dort gebohren sind oder ihren
Wohnsitz dort haben / hatten bzw. Beziehungen mit
jemanden aus diesen Ländern unterhalten, kann der
Zutritt zur Liegenschaft untersagt werden. Im Falle
einer Beauftragung ist zu beachten, dass Personen, die
einem Staat der beiliegenden Staatenliste angehören,
keinen Zutritt auf die Liegenschaft haben. Dies ist bei
der Personalplanung und der Kalkulation zu
berücksichtigen.
0. Vorbemerkungen Alle aus den folgenden
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeits 0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen /
Arbeitszeiten
Mit, durch den Bauablauf bedingten, mehrmaligen An- und
Abfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht
gesondert vergütet. Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten
und Gebrauchsüberlassungen.
Das Arbeiten auf der Baustelle ist Montag bis Freitag
in den Zeiten von 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Nicht bekannt.
0.2.3 Kontaminierte Bereiche
Nicht bekannt.
0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert
aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und
Verkehrssicherung
Kann eine Brandentstehung z.B. bei Dach- oder
Schweißarbeiten nicht verhindert werden, müssen
geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen
werden.
Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine
Schweißerlaubnis beantragen.
Während aller Arbeiten mit offenem Feuer oder leicht
enzündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter,
sachkundig geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe
vorzuhalten.
Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der, durch
den AN aufgestellten, arbeitsplatzbezogenen
Gefährdungsbeurteilung ggf. eine Brandwache zu stellen.
0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von
Gerüsten
Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im
Arbeitsbereich stattfinden. Die Gerüstverankerungen
sind auf die Arbeiten abzustimmen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
keine
0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste
Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche Dach- und
Fassadenarbeiten ein Fassadengerüst durch den AG zur
Verfügung gestellt wird. Alle anderen Gerüste für die
erforderlichen Arbeiten sind durch den AN
bereitzustellen. Diese sind anhand der selbst gewählten
Arbeitstechnologie in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen
Seitens des AG nicht gefordert.
0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe
nicht relevant
0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der
Baustoffe
Keine besonderen Anforderungen.
0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise
Siehe Dokumentation.
0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle
Anfallende Baustoffe werden Eigentum des AN und sind
fachgerecht zu sammeln, zu laden und zu transportieren
sowie der Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise
müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden.
0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden
Böden
Keine.
0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe
Keine.
0.2.16 Arbeitskräfte durch AG
Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung
gestellt.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen
Keine.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen
Durch den AN erfolgt eine eigenständige
gewerkeübergreifende Abstimmung (fachlich und
terminlich) zur Ausführung von Leistungen, Übergabe von
Daten und Datenblättern sowie besonderen Angaben /
Hinweisen zur Ausführun sowie die Beistellung von
Personal bei Einregulierungs- und
Inbetriebnahmearbeiten .
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Ist seitens des AG nicht geplant.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung
Keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und
Zeichnungen
Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeits
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von d 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung
relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in
folgender Form zur Verfügung:
- 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail /
Downloadlink
- 1-fach in Papierform
Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch den
AN benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von d
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / B 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / B
1 Dokumentation 1.1 Dokumentation währen 1 Dokumentation
1.1 Dokumentation während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen
(Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.)
einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der
Eignung der einzubauenden Stoffe und der Abrechnung
durch den AN gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche
Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem
Einbau vorzulegen.
Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und
Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung
bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte
Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den
dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter,
Eignungsnachweise, Werkleiterbescheinigungen, Abnahme-
zeugnisse hat der AN unaufgefordert und unverzüglich
der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung
vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen.
1.2 Dokumentation nach Bauzeit
Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine
vollständige Projektdokumentation durch den AN
einzureichen. Diese Dokumentation hat mindestens zu
enthalten:
Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als
Gesamtdokumentation, 2-fach in Ordnern + 1-fach als
Übergabe digital auf CD-ROM o. ä. zusammengestellt und
sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis (nach Angaben und
Vorgaben AG). Die Papier und die digitale Fassung
müssen die gleichen Inhallte besitzen. Dokumentation
mit mind. folgendem Inhalt:
- Materialnachweise
- Produktionformationen / Datenblätter / Zertifikate /
Prüfzeugnisse / Zulassungen etc.
- Lieferscheine, Wiegenoten etc.
- Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine
- Bedienungsanleitungen
- Pflege- und Wartungshinweise
- Prüfbücher
- Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Nachweise geforderter Eigenschaften (Einbruchsschutz,
Feuerwiderstand)
- Werkplanungen
- Farbtöne und Beschichtungen (Verzinkungen -
Dickenmessung)
- Bestandspläne
- Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte
Genehmigungen
- Geräteverzeichnisse
- Prüfberichte
- Herstellererklärung
- Gütenachweise Beton / Stahl
- technische Abnahmen und Prüfungen
- Einstellparameter, Grenz- und Sollwerte,
Messprotokolle
technscher Anlagen
- Einweisungsprotokolle Nutzer
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw.
Errichtungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die
werkvertragliche Bauleistung und ist eine wesentliche
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte
Nutzbarkeit des fertiggestellten Werkes.
Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine
ordnungsgemäße Erstellung, Zusammenstellung und
Übergabe der Dokumentation.
Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG
zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der
Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine
anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter
Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden
entstehen, die durchaus 10% der Auftragssumme
überschreiten können. Diese Mehrkosten und Schäden
ergeben sich beispielsweise aus betrieblichen
Erschwernissen, erhöhten Bestandsrisiken, in der Folge
eintretenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten sowie
in einer nicht möglichen Übergabe des Werkes an den
Nutzer.
Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte
Dokumentation liegt in der Unterschätzung des
Dokumentationsaufwandes, die dem Bieter den
wirtschaftlichen Anreiz, und dem Auftraggeber wirksame
Durchgriffsmöglichkeiten nimmt. Dem AG ist daher sehr
daran gelegen, dass der Bieter die Dokumentation
rechtzeitig und vollständig vorlegt.
Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich
richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation
entsprechend dem Leistungsfortschritt behält sich der
AG einen Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes
bemißt sich entsprechend des doppelten Betrages der
geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation
bzw. Teil-Dokumentation durch Dritte und beträgt
maximal 3 % der Netto-Auftragssumme inkl. beauftragter
Nachträge.
Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen
der Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen
Projektverlauf notwendigen Fortschritts der
Dokumentationsbearbeitung.
Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP
einzurechnen.
1 Dokumentation 1.1 Dokumentation währen
2 Baukurzbeschreibung Objektbeschreibung 2 Baukurzbeschreibung
Objektbeschreibung
Auf dem Flugplatz Holzdorf soll der Neubau einer
Wartungs- und Instandsetzungshalle für den Schweren
Transporthubschrauber CH 47 entstehen.
Der Neubau stellt auf der Liegenschaft einen
Sonderbau dar und gliedert sich in zwei Gebäudeteile
(Halle / Anbau).
Die Grundkonstruktion der Halle besteht hauptsächlich
aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Hallendach
aus einem Stahlbindersystem.
Die Wände des Anbaus werden je nach statischen
Erfordernissen aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton
hergestellt. Die Dachkonstruktion wird als
Stahlbetondecke realisiert.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die Dockplätze
sowie den weiteren Raumbedarf an Lagern, Büro- und
Sozialräumen führte zur einer klassischen Trennung in
einen Hallenkörper mit 6 Dockplätzen sowie einem Anbau.
Der nördlich ausgerichtete Anbau ist dreigeschossig und
vor dem Hallenkörper angeordnet. Auf der Nordseite
erfolgt die direkte Haupterschließung des Gebäudes mit
der fortführenden zentralen Erschließung des
Hallenkörpers über den Anbau.
Im Anbau, welcher als Lager-, Büro- und Sozialtrakt
fungiert, sind erdgeschossig die Lager mit direkter
Verbindung zur Halle, sonstige Lager und Trockenräume,
Hausanschluss- und Technikräume, ein Aufenthaltsraum
sowie ein Sanitärtrakt verortet. Das 1. Obergeschoss
dient der Unterbringung der Büroräume und des Umkleide-
und Sanitärtraktes für die zu berücksichtigenden
Soldaten und Soldatinnen. Die Überbauung des
1.Obergeschosses mit dem 2.Obergeschoss erfolgt
lediglich im nördlichen Gebäudebereich des Anbaus und
dient der Aufnahme weiterer notwendiger Technikräume
für die Lüftungs-, Heizungs- und Kompressortechnik.
Der Hallenkörper ist teilunterkellert und beherbergt
Techniflächen sowie Installations- und Wartungsgänge.
Gebäudekenndaten
Gesamtausdehnung des Gebäudes
Abmessung Erdgeschoss ca. 190,00 m x 60,00m
Abmessungen der Halle ca. 190,00 x 45,00m
Abmessung Anbau ca. 54,00 x 18,00m
Dachformen
Dachform Halle Pultdach, flach geneigt,
Metalldachdeckung
Dachform Anbau Flachdach, Warmdach, Dachabd. mit Kies
Höhen
Letzte nutzbare Ebene Aufenthaltsräume ca. 8,0 0 m
über OKG
Firsthöhe Hallenkörper ca. 24,00 m
Traufhöhe Hallenkörper ca. 20,00 m
Attikahöhe Anbau ca. 13,00 m
2 Baukurzbeschreibung Objektbeschreibung
3.SiGeKo Die Baustelle unterliegt der Ba 3.SiGeKo
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Der
Bauherr hat zur Koordinierung gem. Baustellenverordnung
einen SiGeKo beauftragt.
Spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle hat
der Auftragnehmer dem zuständigen SiGeKo die für den
SiGeKo erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Dies
beinhaltet unter anderem die Weitergabe des vom
Auftraggeber bestätigten Bauzeitenplanes. Des weiteren
sind dem SiGeKo die vom AG genehmigten Nachunternehmer
(Name des zuständigen Bauleitung, Telefon, Ort,
Tätigkeiten, Ersthelfer ) mitzuteilen.
Ferner ist der Auftragnehmer aufgefordert, dem SiGeKo
die folgenden Angaben gem. BaustellV. schriftlich
mitzuteilen:
- Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig
Beschäftigten auf
der Baustelle
- Voraussichtliche Anzahl der Arbeitgeber
- Voraussichtliche Anzahl der Unternehmer ohne
Beschäftigte
- Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne
Beschäftigte
- Alle Unternehmer mit Anschrift, Telefon und Faxnummer
Unmittelbar nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor
Baubeginn, hat der Auftragnehmer seine betriebliche
Arbeitsschutzorganisation entsprechend dem gesetzlichen
Regelwerk der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Dazu
gehört u.a. folgende Dokumentationen
- Arbeitsstättenverordnung Unterkünfte
- Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsanalysen
- Gerätesicherheitsgesetz Sachkundigenprüfung
- Gefahrstoffverordnung - Sicherheitsdatenblätter
- Nachweis der Pflichtenübertragung gem. BGV A 1 § 13
- Nachweis der MA Unterweisung gem. BGV A 1 § 4
- Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. BGV
A 1 §
19
- Nachweis der auf der Baustelle tätigen Ersthelfers
gem. §§ 24
und 26 BGV A 1
- Nachweis des Alarmplanes gem. BGV A 4 § 25
Während der Bauanlaufbesprechung stellt der
Auftragnehmer bzw. seine Nachunternehmer zwecks
Abstimmung das Arbeitsschutzkonzept vor. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit anderen
Auftragnehmern abzustimmen (Austausch Telefonnummern,
Information über Gefahrenschwerpunkte). Dieses ist zu
dokumentieren und dem SiGeKo zeitnah zu übergeben.
Über Änderungen im Bauablauf/Baustelleneinrichtungsplan
hat der Auftragnehmer den SiGeKo zwecks Fortschreibung
des SiGe Planes fortlaufend zu informieren.
6 Tage nach Auftragsvergabe sind folgende Unterlagen
beim AG einzureichen:
- Name des verantwortlichen Aufsichtsführenden gem. § 4
BGV
C 22 "Bauarbeiten" und § 5 der BGV A 1 "Grundsätze
der
Prävention"
- Nachweis der erforderlichen Einrichtungen und
Sachmittel zur
Sicherstellung der Ersten Hilfe.
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung.
- Nachweis der baustellenbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen
Für die Koordination gem. BGV A 1 ist der AN
eigenverantwortlich.
Vor Aushubarbeiten, sind die Leitungsbestandspläne
eigenständig zu besorgen. Ggf. müssen Suchschachtungen
im Vorwege durchgeführt werden. Dabei sind die
Leitungsschutzanweisungen der Leitungsbetreiber zu
beachten.
Die Nutzung des Gebäudes ist immer sicherzustellen.
Dafür ist es erforderlich, dass es jederzeit
gewährleistet ist, dass die Ein- und Ausgänge immer
sicher zu nutzen sind. ( u.a. Fußgängerbrücken
überfahrbarer Stahlplatten ) gewährleistet ist. Gerüste
dürfen zu keinem Zeitpunkt die Ein- und Ausgänge
versperren.
3.SiGeKo Die Baustelle unterliegt der Ba
4. Anlagen Sämtliche der Ausschreibung b 4. Anlagen
Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Anlagen
(Planunter- lagen, Zeichnungen, Berechnungen etc.)
haben informativen Charakter und gelten nur für die
Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage.
Pläne
01_BODENSPIEGEL_UG
02_BODENSPIEGEL_EG
03_FUSSBODENAUFBAUTEN
04_GEBAEUDETRENNFUGE_UG
05_GEBAEUDETRENNFUGE_EG-1.OG
Gutachten
-
4. Anlagen Sämtliche der Ausschreibung b
5. Bauabschnitte Die Arbeiten werden in 5. Bauabschnitte
Die Arbeiten werden in mehreren Arbeitsabschnitten
ausgeführt. Die zusätzlichen An- und Abfahrten einschl.
Einrichten und Beräumen der Baustelle, sowie sämtliche
Vorhaltungen sind einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Es sind 7 einzelne Bauabschnitte einzukalkulieren,
gemäß den Titeln im LV. Innherhalb des Titels können
einzelne Räume auch in einen anderen Arbeitsabschnitt
fallen. Die Arbeitsabschnitte sind vor Ort mit dem AG/
BÜ abzustimmen.
5. Bauabschnitte Die Arbeiten werden in
01 Beschichtung Flure UG + EG / Handlager
01
Beschichtung Flure UG + EG / Handlager
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
02 Beschichtung Hallenbereich
02
Beschichtung Hallenbereich
Besondere Vorbemerkungen Die gesamte Hal Besondere Vorbemerkungen
Die gesamte Halle wurde mit einer erhöhten Ebenheit
ausgeführt. Dies bedeutet, dass die Oberfläche
besonders eben und glatt hergestellt wurde. Dies ist
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Besondere Vorbemerkungen Die gesamte Hal
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
03 Torbereich
03
Torbereich
Besondere Vorbemerkungen Sämtliche Arbei Besondere Vorbemerkungen
Sämtliche Arbeiten sind im Bereich der Torschienen mit
auszuführen. Das gilt auch für den Bereich zwischen den
Torschienen mit einer Breite von ca. 40-50cm, sowie für
den Außenbereich. Sämtlicher Aufbau ist so auszuführen,
dass dieser auch der freien Bewitterung und
Sonneneinstrahlung standhält.
Besondere Vorbemerkungen Sämtliche Arbei
03.01 Vorbereitende Arbeiten
03.01
Vorbereitende Arbeiten
04 HA / Krypto / Tr. Lager
04
HA / Krypto / Tr. Lager
04.01 Vorbereitende Arbeiten
04.01
Vorbereitende Arbeiten
05 IT-Raum
05
IT-Raum
05.01 Vorbereitende Arbeiten
05.01
Vorbereitende Arbeiten
07 Treppenanlagen UG
07
Treppenanlagen UG
Besondere Vorbemerkungen Die folgenden A Besondere Vorbemerkungen
Die folgenden Arbeiten beziehen sich nur auf die
Treppenstufen (Sitz und Trittstufe) vom EG ins UG. Die
Ausführung in Einzelflächen als Kleinflächen unter
0,5m² ist für sämtliche Arbeiten einzukalkulieren und
wird nicht gesondert vergütet.
Besondere Vorbemerkungen Die folgenden A
07.01 Vorbereitende Arbeiten
07.01
Vorbereitende Arbeiten