To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Projektinformation
Termial 1, Mitte, Ausbau und Ausstattung 3.OG
Die geplante Maßnahme findet am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene
3 Mitte, innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Die zuvor als
Konferenzzentrum genutzte Fläche soll zu einer modernen, flexibel
nutzbaren Bürowelt für ca. 120 Mitarbeitende des Flughafens umgestaltet
werden. Der Bereich soll in offene Bürozonen, Einzelarbeitsplätze,
Besprechungsräume, Projektflächen, Coffeepoints und Sanitärbereiche
gegliedert werden. Bevor der Innenausbau startet, wird die Fläche
komplett entkernt und die Sanitärbereiche und der Estrich erneuert.
Adresse der Baumaßnahme:
Terminal 1, 3.OG Mitte
Kennedystraße
51147 Köln
Bauherr:
Flughafen Köln / Bonn GmbH
Heinrich-Steinmann-Straße 12
51147 Köln
Ausführungszeitraum:
06.01.2027 - 13.01.2027
2. Allgemeine Festlegungen
2.1 Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn GmbH
(BVB-Bau)
Durch den AN sind die Vertragsbedingungen eigenständig unter folgendem
Link abzurufen und zu sichten. Es wird davon ausgegangen, dass der AN
mit Abgabe eines Angebots den Vertragsbedingungen zustimmt.
https://www.koeln-bonn-
airport.de/fileadmin/user_upload/pdf/Vertragsbedingung/Vertragsbedingun
gen/BVB_Bau.pdf
2.2 Weitere technische Vorbemerkungen Allgemein
Vor der Montage hat sich der AN mit dem Fachplaner in Verbindung zu
setzen, um Einzelheiten über die Anordnung und Befestigung zu klären.
Ist ein Aufmaßauftrag vereinbart, ist das Aufmaß zur Abrechnung bzw.
Rechnungsstellung gemeinsam mit dem AG oder dessen Beauftragten
durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind diese auf
einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen.
2.3 Sonstiges
Die Einheitspreise sind als Komplettleistungen anzubieten. In die EPs
sind einzukalkulieren:
Lieferung aller Materialien und Hilfsstoffe, sämtliche Lohnkosten,
abnahmefertige Montage, incl. Gerüststellung wenn nicht als separate
Position ausgeschrieben ist. Es wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht,
sich vor Angebotsabgabe ein klares Bild der Örtlichkeiten zu machen.
Preisnachforderungen aufgrund von Unkenntnis über die örtlichen
Gegebenheiten, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsverzögerungen bei
den Vorleistungen, werden vorsorglich ausgeschlossen.
Lagermöglichkeiten für Materialien, Hilfsstoffe, etc., sind in einem
für die Baustelle geschaffenen Baufeld unterzubringen bzw. müssen auf
Grund der geringen Baustelleneinrichtung Just in Time geliefert werden.
Die Verwaltung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
Bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien hat sich der Bieter an
die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu halten. Entsorgungsnachweise
sind der Bauleitung unaufgefordert gemäß den "Besondere
Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn Vertragsbedingungen u.
Informationen zur Bauabfallentsorgung" vorzulegen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Fabrikate und Materialien
sind als Planungsgrundlagen zu werten. Durch den Bieter können
gleichwertige Fabrikate und Materialien angeboten werden, sofern nicht
anders beschreiben. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen
Materialien durch Detailzeichnungen, Muster und Systemprüfzeugnisse
nachzuweisen. Unterlagen wie z.B. Technische Merkblätter müssen zur
Angebotsabgabe vorliegen.
2.4 Qualitätssicherung
Der Bauleitung ist als Unternehmerbescheinigung ein Übereinstimmungs-
und Verwendbarkeitsnachweis über die eingebauten Produkte - in digitaler
Form - vorzulegen.
Der Bieter muss prüfbare Unterlagen vorlegen, aus denen die Eignung zur
Ausführung obiger Leistungen hervorgeht (Fachfirmen-Nachweis). Mit der
Annahme des Auftrags verpflichtet sich der AN zur Übernahme der
Fachbauleitung.
Als Qualifikation müssen alle betreffenden Monteure des Bieters über
den Sachkundenachweis verfügen.
2.5 Zugangsberechtigung zur Baustelle, Lager und Arbeitsplätze,
Unterkünfte / Baustelleneinrichtung
Die Baustelle befindet sich, im 3. Obergeschoss des Terminals, und
nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens. Ein Lastenaufzug im Kern 3
steht neben einer Treppenanlage für den Materialtransport zur Verfügung.
Treppenhaus und Lastenaufzug enden auf der Ebene -1. Auf dieser Ebene
erfolgt die Anlieferung und dort ist Baustelleneinrichtung vorzusehen.
Lastenaufzug:
Grundfläche des Förderkorbes: 1,80 x 1,20m
Türhöhe 2,00m
Ein Einrichten der Baustelleneinrichtungsfläche ist im Vorfeld mit dem
AG sowie der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Es bestehen Parkmöglichkeiten und Anliefermöglichkeiten im Parkhaus
P1A. Parkberechtigungen werden zur Verfügung gestellt.
Der Transfer von Materialanlieferungen, Werkzeug, Kleinmaterialien und
Mitarbeitern des Auftragnehmers erfolgt über Aufzüge/Treppenräume aus
dem Untergeschoss bis in die Ebenen.
Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die entsprechenden Zuwegungen
sind durch den AN sauber zu halten. Eine entsprechende Reinigung ist
durch den AN im Zuge der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
3.6 Anschlüsse für Wasser und Energie
Wasser:
Für die Wasserentnahme wird eine Zapfstelle vom Flughafen Köln/Bonn zur
Verfügung gestellt (ca. 2 Zoll). Alle notwendigen Verteiler und
Leitungen sind Sache des Auftragnehmers (für alle Bereiche der
Baustelle). Die Verbraucherkosten trägt der AG.
Baustromversorgung:
Die Baustromversorgung für die Baustelle erfolgt an einem vom
Auftraggeber freigestellten Übergabepunkt. Die Unternehmer erhalten hier
einen Anschluss bis 16 A auf der Etage. Dieser Anschluss wird für alle
Gewerke bis Bauende vorhalten. Von diesem Übergabepunkt sollen alle
Unternehmen eine Stromversorgung für den Eigenbedarf aufbauen. Die
Aufwendungen für die Einrichtung der geeigneten Stromversorgung inkl.
aller Verteileranlagen, Kupplungen, Leitungen, etc., die der
Auftragnehmer für den Eigenbedarf benötigt, inklusive aller Anschlüsse
zur Unterhaltung und Wartung sowie den Rückbau nach Beendigung der
Baumaßnahme,
ist Sache des Auftragnehmers. Die dafür anfallenden Kosten sind in das
Angebot einzukalkulieren, sofern in der Ausschreibung nichts anderes
vorgesehen wird.
Sämtliche Energiekosten trägt der Bauherr. Aus diesem Grund sind sie
vom Auftragnehmer nicht bei der Erstellung des Angebotes zu
berücksichtigen.
3.7 Achs- und Höhenpunkte
Dem Auftragnehmer wird ein Höhenpunkt (NHN-bezogen) zur Verfügung
gestellt.
Alle weiteren, für die Ausführung der beauftragten Leistungen
notwendigen Einmesspunkte, Messungen und Vermessungsarbeiten sind Sache
des Auftragnehmers.
3.8 Telefonanschluss
Der Auftragnehmer soll mobile Telefone benutzen. Ein gesonderter
Anschluss wird beim Umbau / Erweiterung der Gebäude nicht zur Verfügung
gestellt.
3.9 Lärmschutz
Lärmintensive Arbeiten an den bestehenden Bauteilen sind auf Grund der
Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes mit dem AG oder der Örtlichen
Bauleitung frühzeitig abzustimmen.
3.10 Sicherheitskräfte
Der Auftragnehmer benennt schriftlich nach den
Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine Sicherheitsfachkraft.
Die Person ist mindestens 10 Werktage vor Ausführungsbeginn der
Vertraglichen Leistungen der Objektüberwachung/Bauleitung vorzustellen.
Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn der Vertragsleistung bis zum
Ende der Leistungen verantwortlich dafür zu sorgen, dass sämtliche
Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten werden. Die
Sicherheitsfachkraft ist in allen Belangen des Unfallschutzes den
Mitarbeitern des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer
weisungsbefugt. Die Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen
verantwortlichen am Projekt beteiligten Bauleitern des Auftragnehmers an
allen, vom Bauherrn oder seinen Vertretern einberufenen
sicherheitstechnischen Besprechungen, teilzunehmen.
4.0 Sonstiges
Innerhalb des gesamten Terminals gilt absolutes Rauchverbot !
Die Baustelle findet im Bestand statt, d. h. es werden Bauteile und
Teilbereiche von Bauteilen auf der Baustelle verbleiben. Alle Arbeiten
sind so durchzuführen, dass die verbleibenden Bauteile nicht beschädigt
werden. Bei fahrlässigen Beschädigungen wird der Auftragnehmer mit den
Beseitigungskosten belastet.
Vom Auftraggeber werden nur Flucht und Rettungswege ausgeleuchtet. Die
Erstellung der Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des Auftragnehmers.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die eigene
Arbeitsplatzbeleuchtung darf nur so aufgestellt / eingerichtet werden,
dass keine Blendwirkung in Richtung Start- und Landebahn bzw. Vorfeld
oder Himmel entsteht.
Auf Grund der Passagierverkehres ist besonders darauf zu achten, dass
keine leichtflüchtigen Materialien, wie zum Beispiel
Verpackungsmaterialien etc. die Baustelle unkontrolliert verlassen.
Wegen des sensiblen Umfeldes ist die Baustelle täglich nach
Arbeitsende, besenrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien
sind zu entsorgen. Wird dieser vertraglichen Verpflichtung vom
Auftragnehmer nicht nachgekommen, so behält sich der Auftragnehmer vor,
ohne weiter Ankündigung oder Abmahnung durch ein anderes Unternehmen die
Baustelle besenrein aufzuräumen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der
verursachende Auftragnehmer.
Es wird auf die sicherheitstechnische Baustellenordnung des Flughafen
Köln/Bonn verwiesen.
Art und Umfang der Leistung:
Die Leistung umfasst die Lieferung und fachgerechte Montage von
Folierungen auf geeigneten Innenoberflächen (z.?B. Verglasungen, Türen,
Trennwänden, Wand- und Möbelflächen) gemäß den Angaben im
Leistungsverzeichnis. Die örtlichen Gegebenheiten, Untergründe und Maße
sind vom ausführenden Unternehmen vor Ausführung zu prüfen; Abweichungen
oder Bedenken sind dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich
mitzuteilen.
Es sind ausschließlich für den vorgesehenen Einsatzzweck zugelassene
Qualitätsfolien (z.?B. Sichtschutz-, Design-, Sicherheits- oder
Splitterschutzfolien) mit ausreichender Beständigkeit, Haftung und
Reinigungsfähigkeit zu verwenden. Die Verarbeitung hat nach den gültigen
Herstellerangaben sowie den einschlägigen Normen, Richtlinien und
berufsgenossenschaftlichen Informationen (u.?a. DIN 18008, EN 12600,
DGUV-Information ?Glastüren, Glaswände?, ASR A1.7) zu erfolgen.
Untergründe müssen tragfähig, sauber, trocken, staub-, fett- und
silikonfrei sein. Erforderliche Vorarbeiten zur Herstellung eines
foliengeeigneten Untergrundes (z.?B. Reinigung, Entfettung, Schleifen,
Spachteln, Grundierung) sind im Zuge der Leistung zu berücksichtigen,
sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders geregelt.
Großflächige Folierungen auf Verglasungen sind so auszuführen, dass
keine unzulässige Beeinträchtigung der Glasstatik, des Isolierglases
oder ggf. vorhandener bauaufsichtlicher Zulassungen (z.?B. bei
Brandschutzverglasungen) erfolgt; etwaige Einschränkungen und Freigaben
des Glasherstellers bzw. Systemanbieters sind zu beachten.
Soweit Folierungen der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen dienen
(z.?B. Splitterschutz, Durchlaufschutz, Kennzeichnung von
Ganzglasflächen), ist eine hierfür geeignete, geprüfte Folie mit
entsprechender Klassifizierung (z.?B. nach EN 12600) einzusetzen.
Markierungen auf Glasflächen sind entsprechend den Arbeitsstättenregeln
ASR A1.7 und den Vorgaben des Auftraggebers auszuführen.
Ausführung:
Die Folien sind blasenfrei, faltenfrei, ohne sichtbare Einschlüsse und
mit sauber geschnittenen Kanten zu verlegen. Stoßfugen, Innen- und
Außenecken sowie Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind gleichmäßig und
dauerhaft haftend auszubilden. Sichtseiten, Stoßfugen und Übergänge sind
aus dem üblichen Betrachtungsabstand im Alltagsgebrauch optisch
einwandfrei zu halten.
Reinigung und Pflege der folierten Flächen haben gemäß den
Herstellervorgaben zu erfolgen; hierüber ist der Auftraggeber
schriftlich zu informieren. Reinigungsmittel, die die Haftung oder
Oberfläche der Folie beeinträchtigen können, sind zu vermeiden.
Bemusterung:
Vor Auftragsvergabe soll eine Bemusterung mit einer Auswahl der
vorgesehenen Folien (Fabrikat, Farbton, Oberflächenstruktur,
Transparenz, ggf. Sicherheitsklasse) erfolgen. Fabrikate und
Ausführungsqualität sind mit dem Auftraggeber/Bauherrn abzustimmen.
Die final festgelegten Folienqualitäten sind vor Bestellung mit dem
Auftraggeber schriftlich freizugeben. Die Bemusterung sowie ggf.
geforderte Musterflächen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter mit den vorstehenden
allgemeinen und technischen Vorbemerkungen sowie den ergänzend geltenden
Vertrags-, Ausführungs- und Sicherheitsbestimmungen einverstanden.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Folierung
1
Folierung
1.10 Sichtschutzfolierung Wolkenoptik Fokus-
/Besprechungsräume/Telefonboxen Herstellen, Liefern und Montieren einer
Sichtschutzfolierung an Glastrennwänden und Glastüren
in Wolkenoptik laut Zeichnung und Beschreibung.
Folie: Klare/ Matte Folie mit aufgedruckter
Wolkengrafik, geeignet für die Beklebung von
innenliegenden Glastrennwänden/ Glastüren.
Maße:
Höhe: ca. 1000mm
Die Gesamtmaße der zu konzipierenden
Sichtschutzfolierung ist bauseits final zu prüfen und
obliegt der Verantwortung des ausführenden
Unternehmens.
Ausführung:
Bauseitige Glastrennwände und Glastüren sind mit einer
nach oben und unten transluzent auslaufenden
Sichtschutzfolie zu bekleben. Verlauf von weiß-matt hin
zu transparent. In der Mitte mit dem höchsten
Sichtschutz und an den äußeren Enden zu 99% ohne
Sichtschutz.
Ausführung in Einzelflächen je Glasfeld bzw. Türflügel,
Zuschnitt und Anpassung an bestehende Rahmen-,
Beschlag- und Fugenverläufe. Abrechnung über lfm,
unabhängig von der Anzahl und Größe der Einzelfelder.
Ausführung in folgenden Räumen:
- Fokusräume
- Besprechungsräume
- Vorstandsbereich
- Projektfläche
- Multifunktionsraum
- Telefonboxen
Plan. Nr.: 2342_05_4026b_FOL
Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist
einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots
sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen
Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung
einer Werkplanung einzurechnen. Ebenfalls ist die
Ausführung einer Musterfläche, zur Entscheidung der
genauen Optik, wie Höhe und Breite der transluzent
auslaufenden Fläche in den Angebotspreis
einzukalkulieren.
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Farbe:
1.10
Sichtschutzfolierung Wolkenoptik Fokus-
/Besprechungsräume/Telefonboxen
56.00
lfm
1.20 Raumbeschriftung Fokusräume Herstellen, Liefern und Montieren einer
Raumbeschriftung an Glastüren laut Zeichnung und
Beschreibung.
Folie: Matte Folie in Anthrazit, RAL 7016
Maße:
Breite: ca. 750mm
Höhe: ca. 400mm
Die Gesamtmaße der zu konzipierenden
Sichtschutzfolierung ist bauseits final zu prüfen und
obliegt der Verantwortung des ausführenden
Unternehmens.
Ausführung:
Bauseitige Glastüren sind mit einer Folienbeschriftung
zu bekleben. Bestehend aus zwei Zeilen, in der ersten
Zeile mit dem Begriff "Cockpit" und darunter einer
fortlaufenden Buchstaben/ Zahl-Kombination. Die genauen
Bezeichnungen sind noch mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Schriftart in Abstimmung mit dem
Auftraggeber, kann zur Verfügung gestellt werden.
Plan. Nr.: 2342_05_4026b_FOL
Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist
einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots
sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen
Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung
einer Werkplanung einzurechnen.
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Farbe:
1.20
Raumbeschriftung Fokusräume
9.00
St
1.30 Raumbeschriftung Besprechungsräume Herstellen, Liefern und Montieren einer
Raumbeschriftung an Glastüren laut Zeichnung und
Beschreibung.
Folie: Matte Folie in Anthrazit, RAL 7016
Maße:
Breite: ca. 500mm
Höhe: ca. 250mm
Die Gesamtmaße der zu konzipierenden
Sichtschutzfolierung ist bauseits final zu prüfen und
obliegt der Verantwortung des ausführenden
Unternehmens.
Ausführung:
Bauseitige Glastüren sind mit einer Folienbeschriftung
zu bekleben. Bestehend aus einer Buchstabenkombination,
aus 3 Buchstaben. Die genauen Bezeichnungen sind noch
mit dem Auftraggeber abzustimmen. Schriftart in
Abstimmung mit dem Auftraggeber, kann zur Verfügung
gestellt werden.
Plan. Nr.: 2342_05_4026b_FOL
Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist
einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots
sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen
Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung
einer Werkplanung einzurechnen.
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Farbe:
1.30
Raumbeschriftung Besprechungsräume
7.00
st
1.40 Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 0,95 m Herstellen, Liefern und Montieren eines
Durchlaufschutzes an Glastüren laut Zeichnung und
Beschreibung.
Folie: Matte Folie in Weiß transluzent
Maße:
Breite: ca. 950mm
Höhe: ca. 80mm / Streifen
Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Folierung ist
bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung
des ausführenden Unternehmens.
Ausführung:
Bauseitige Glastüren sind mit einem Durchlaufschutz zu
bekleben. Bestehend aus zwei Streifen mit einzelnen
vertikalen Streifenelementen. Die einzelnen
Streifenelemente sind ca. 20mm breit und jeweils an den
Enden, gemäß Planzeichnung, halbrund abgerundet. Der
obere Streifen befindet sich auf Augenhöhe bei ca.
120-160cm über der Oberkante Fertigfußboden und der
untere Streifen bei ca. 40-70cm.
Plan. Nr.: 2342_05_4100c_RRTuer_Folierung V2
Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist
einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots
sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen
Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung
einer Werkplanung einzurechnen.
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Farbe:
1.40
Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 0,95 m
3.00
st
1.50 Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,30 m wie Pos. 01.0040, aber mit folgenden Änderungen:
Maße:
Breite: ca. 1300mm (2 Teile)
Höhe: ca. 80mm / Streifen
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Farbe:
1.50
Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,30 m
2.00
st
1.60 Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,85 m wie Pos. 01.0040, aber mit folgenden Änderungen:
Maße:
Breite: ca. 1850mm (2 Teile)
Höhe: ca. 80mm / Streifen
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Farbe:
1.60
Durchlaufschutz Rohrrahmentür - Breite 1,85 m
2.00
st
1.70 Durchlaufschutz Pavillion Herstellen, Liefern und Montieren eines
Durchlaufschutzes an Glastüren und Glastrennwänden laut
Zeichnung und Beschreibung.
Folie: Matte Folie in Weiß transluzent oder Matt
Anthrazit
Die Gesamtmaße der zu konzipierenden Folierung ist
bauseits final zu prüfen und obliegt der Verantwortung
des ausführenden Unternehmens.
Ausführung:
Bauseitige Glastüren und Glastrennwände rund um den
Mittelkern zwischen WC-Anlage und Lichthof sind mit
einem Durchlaufschutz zu bekleben. Bestehend aus zwei
Streifen mit einzelnen vertikalen Streifenelementen.
Die einzelnen Streifenelemente sind ca. 20mm breit und
jeweils an den Enden, gemäß Planzeichnung, halbrund
abgerundet. Der obere Streifen befindet sich auf
Augenhöhe bei ca. 120-160cm über der Oberkante
Fertigfußboden und der untere Streifen bei ca. 40-70cm.
Prinzipansicht: Plan. Nr.:
2342_05_4100c_RRTuer_Folierung V2
Die Optik der mit Folien zu versehenen Flächen ist
einheitlich auszuführen. In die Berechnung des Angebots
sind Muster der jeweiligen Folie bis zur finalen
Freigabe der Qualität enthalten und die Erstellung
einer Werkplanung einzurechnen. Ebenfalls ist die
Ausführung einer Musterfläche, zur Entscheidung der
genauen Folie (Weiß transluzent oder Matt Anthrazit) in
den Angebotspreis einzukalkulieren.
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Folie:
1.70
Durchlaufschutz Pavillion
24.50
lfm
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.10 Stundensätze Facharbeiter Facharbeiterstunden einschl. aller Nebenkosten wie
Tagegeld, Auslösung etc. Zum besonderen Nachweis für
Arbeiten auf besondere Anweisung des AG (Bauleitung).
Stundenpositionen müssen vor Ausführung der Bauleitung
mitgeteilt, angemeldet und von dieser genehmigt werden.
Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 3
AT nach Durchführung der Arbeiten vorzulegen.
2.10
Stundensätze Facharbeiter
10.00
h
2.20 Stundensätze Helfer Stundenlohnarbeiten wie zuvor beschrieben, jedoch für
Helfer
2.20
Stundensätze Helfer
10.00
h