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04 Malerarbeiten
04
Malerarbeiten
Bauteilschutz während der Malerarbeiten Ausführung von Schutzmaßnahmen zum Erhalt und Schutz angrenzender oder fertiggestellter Bauteile und Oberflächen anderer Gewerke während der Durchführung von Malerarbeiten, insbesondere:
Abdecken, Abkleben oder Einhausen von empfindlichen Oberflächen (z. B. Fensterbänke, Bodenbeläge, Türen, Einbauteile, Heizkörper, Lichtschalter, Sanitärgegenstände, Sichtbeton etc.)
Verwendung geeigneter Schutzmaterialien wie Abdeckvlies, Folien, Kantenschutzprofilen, staubdichten Abklebungen
Schutz vor mechanischer Beschädigung, Verschmutzung durch Farbe, Schleifstaub, Feuchtigkeit etc.
Tägliche Kontrolle, Instandhaltung und ggf. Erneuerung der Schutzmaßnahmen
Rückstandsfreie Entfernung nach Abschluss der Malerarbeiten
Entsorgung der Schutzmaterialien fachgerecht gemäß geltenden Vorschriften
Anforderungen:
Maßnahmen müssen während der gesamten Bauausführung wirksam bleiben
Besondere Sorgfalt bei hochwertigen oder sichtbaren Bauteilen (z. B. Holzfenster, Metallverkleidungen, Glasflächen)
Abstimmung mit der Bauleitung und ggf. dem betroffenen Gewerk vor Durchführung
Dokumentation auf Verlangen
Bauteilschutz während der Malerarbeiten
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen Die nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Baustelleneinrichtung sowie zu den Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und vollständig in die jeweiligen Positionspreise einzukalkulieren.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Baustelleneinrichtung
Herstellen, Vorhalten und Entfernen einer baustellenbezogenen Einrichtung für die Ausführung der Arbeiten.
Hierzu zählen insbesondere:
Bereitstellung und Vorhaltung von Werkzeugen, Maschinen, Gerüsten, Lagerflächen und Transportmitteln,
Schutz und Sicherung der eigenen Materialien und Bauteile gegen Witterung, Diebstahl und Beschädigung,
ggf. Einrichtung von Materialaufzügen oder Transportwegen im Gebäude,
Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Sicherheitsvorkehrungen gemäß Arbeitsschutzrichtlinien,
tägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche und Zwischenentsorgung.
Die Baustelleneinrichtung ist während der gesamten Bauzeit betriebsbereit vorzuhalten und nach Abschluss der Leistungen vollständig zu räumen.
Schutzmaßnahmen
Liefern und Anbringen von Schutzmaßnahmen zum Schutz angrenzender Bauteile (z. B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Aufzüge, Installationen) vor Verschmutzung oder Beschädigung durch Staub, Transport, Materiallagerung
und Montagearbeiten während der Ausführung der Trockenbauarbeiten.
Nach Beendigung der Arbeiten ist der Schutz fachgerecht zu entfernen.
Beschädigte Schutzvorrichtungen sind zu ersetzen.
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
04.02 Vorbereitende Arbeiten
04.02
Vorbereitende Arbeiten
04.03 Wandanstrich
04.03
Wandanstrich
04.04 Deckenanstrich
04.04
Deckenanstrich
04.05 Putzarbeiten
04.05
Putzarbeiten
04.06 Einbauteile
04.06
Einbauteile
04.07 Sonstiges
04.07
Sonstiges
04.08 Stundenlohnarbeiten
04.08
Stundenlohnarbeiten