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1. Baubeschreibung 1. Baubeschreibung
Das Grundstück Fischerhüttenstraße 120 ist heute in zwei Grundstücke, ein an der Straße andockendes vorderes (Flurstück 499) und ein hinteres (Flurstück 500) geteilt. Das hintere Grundstück wird über ein 2,95 bis 3,65 m breites, entlang des nordwestlichen Nachbargrundstückes Fischerhüttenstraße 122 verlaufendes, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, erschlossen. Das Grundstück hat eine Größe von 1.053qm und ist, ohne Abtrennung, zu einem Garten- und Grünraum mit dem Grundstück Fischerhüttenstraße 118 verbunden. Einzelheiten sind aus dem mitgelieferten Lageplan zu entnehmen,
Neubau Der Neubau des Wohnhauses ist ein länglicher rechteckiger Baukörper, zweigeschossig, mit einem Flachdach und einem Untergeschoss. Die Abmessungen des Obergeschosses betragen 18,45 m in der Länge, 8,45 m in der Breite, des Erdgeschosses 15,50 m Länge und 8,00 m Breite. Die Gebäudehöhe beträgt 7,50 m. Das Flachdach ist ein Retentionsgründach. Aufgrund der Positionierung an der nordwestlichen Grundstückseite gewährleistet der Neubau den größtmöglichen Erhalt eines zusammenhängenden Gartenraumes der Grundstücke Fischerhüttenstraße 118 und 120.
Der Neubau ist zweigeteilt, im Obergeschoss ein geschlossener Körper mit Öffnungen, im Erdgeschoss allseitig raumhoch verglast - der Gartenraum "durchfließt" den Bau. Die Fassade des Obergeschosses ist eine selbsttragende Leichtbaukonstruktion mit vertikaler Holzschalung, sowie stehenden Fenstern mit Markisoletten als Sonnenschutz. Im Erdgeschoss wird der Bau über Doppelflügel-Türen der Pfosten-Riegel-Fassade von jeder Seite her erschlossen. Im Inneren des Neubaus gliedern zwei massive Kerne den Grundriss und gewährleisten seine Aussteifung, sowie insgesamt vier Stahlbetonstützen. Die Dach- und Bodendecke des Obergeschosses werden aus Stahlbeton hergestellt und kragen über dem Erdgeschoss aus. In der Holzfassade sollen Stahlbetonstützen zur Lastenabtragung der Dachdecke eingebracht werden. I
Swimmingpool Südöstlich in paralleler Ausrichtung zum Wohnhaus wird ein Swimmingpool mit den Innenmaßen von ca. 15,07 m x 3,00 m und einer mittleren Tiefe von 1,48 m errichtet. Gleich wie die Positionierung des Wohnhauses, wurde die Lage des Pools so gewählt, den Baumbestand des Grundstückes so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der innen geflieste Pool, erhält zur Reinigung eine Filteranlage und zur Wassertemperierung eine Heizung. Ein aus- und einfahrbarer Rolladen oberhalb der Wasserfläche schützt das Wasser vor Verunreinigungen. Die erforderliche Pooltechnik befindet sich im Haustechnikraum des Wohnhauses.
Teile des Baues Gründung und Sohle Flächengründung über Fundamentplatte unter KG ab -3,15 m Baugrube zum Baumschutz in Form eines Verbaus
Außenwände Kellergeschoss - Aussenwände Stahlbeton / WU - Beton Erdgeschoss - Stahl- / Glasfassade inkl. Türkonstruktionen Obergeschoss - Nichttragende Holzständerbauweise, Außenhülle hinterlüftete Holzverkleidung, in Fassade integrierte, tragende Stahlbetonstützen
Innenwände & Stützen KG / EG / OG - Innenwände Kerne / Stahlbeton und Mauerwerk OG - Fassadenstützen / Stahlbeton EG - Rundstützen / Stahlbeton
1. Baubeschreibung
2. Baustellen-Beschreibung 2. Baustellen-Beschreibung
Die Baustelleneinrichtung für die Ausführung der eigenen Bauleistungen ist im LV ausgeschrieben.
Darüber hinaus sind einige BE-Leistungen über die eigene Arbeitszeit bis zum Bauschluss vorzuhalten und zu unterhalten.
2.1 Zufahrt:
die Zufahrt zur Baustelle kann ausschließlich über den schmalen Zugang (B = 2,95 bis 3,65 m) erfolgen. Die Befestigung des Zugangs wird ausgeschrieben (siehe LV-Position Baustrasse).
2.2 Anlieferungen / Zwischenlagerplatz
Zwischenlagerplatz steht nicht zur Verfügung, bei Bedarf kann
der für den Pool vorgesehenen Platz vorerst benutzt werden.
Nach Fertigstellung des Rohbaus Wohngebäude kann mit der Herstellung des Pools begonnen werden.
Für das Aufstellen der Büro- und Sanitärcontainer muß öffentliches Strassenland vom AN angemietet werden.
Bei der Anlieferung der Baustelle ist zu beachten, dass beengte räumliche Verhältnisse vorhanden sind, die vorhandene Baumbepflanzung ist zu schützen. Sollten kurzfristig Baumaterialien im Kronenbereich der vorhandenen Bäume erfolgen ist eine Wurzelschutzmassnahme auszuführen.
Es wird daher ein Umladen auf kleine Transportvolumen empfohlen.
2.3 Wasseranschluss/Baustromanschluss
Der Bauwasseranschluss ist vom AN herzustellen.
Die Gebühren für den Verbrauch des Abwassers trägt der AG.
Baustromanschluss und Baustromverteiler sind vom AN herzustellen
Die Kosten für den Baustromverbrauch trägt der AG.
Der erforderliche Baustromverteiler sowie die Versorgungskabel für die einzelnen Geräte sind vom AN zu liefern, zu verlegen und anzuschließen.
Kabel sind, besonders in Verkehrswegen, unfallfrei d.h. mit Abklebung/Abdeckung o.ä. zu verlegen.
Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom AN entsprechend den Baustellenerfordernissen herzustellen.
2.4 Baureinigung und Müllbeseitigung
Bauschutt und alle sonstigen Abfälle sind sofort nach
Beendigung der jeweiligen Tagesarbeiten zu sammeln,
aus dem Gebäude und dem Gelände zu schaffen und täglich
abzufahren.
Der Unternehmer hat für sein Gewerk den betroffenen Arbeitsbereich täglich auf seine Kosten zu reinigen.
Kommt der AN einer schriftlichen Mahnung zu Aufräum-
und Reinigungsarbeiten der Baustelle nicht kurzfristig
nach, wird vom AG eine Drittfirma mit der Beseitigung zu Lasten des Verursachers beauftragt.
2.5 Baulärm
bzgl. Lärm- und Staubschutz sind ausschließlich Arbeitsmethoden anzuwenden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, um Lärm- und Staubentwicklung zu reduzieren. Zu beachten ist insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.
Generell sind nur lärmgedämpfte Werkzeuge und Maschinen
einzusetzen. Lärm- und Erschütterungs-Belästigung sind
so gering wie möglich zu halten.
2.6 BE-Plan
ist vom AN vor der Beauftragung, in Abstimmung mit der AG-Bauleitung zu erstellen und einzureichen.
2. Baustellen-Beschreibung
3. Weitere Besondere Vertragsbedingungen 3. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
3.1 Baubesprechung:
Der AN ist verpflichtet, an den Baubesprechungen mit einem befugten Firmenvertreter teilzunehmen.
Die Teilnahmepflicht kann durch die AG-Bauleitung
nach Bedarf und Erfordernis ausgesetzt bzw. abgerufen
werden.
Bei Baubeginn sind der AG-Bauleitung ein qualifizierter Bauleiter und bauleitender Vorarbeiter/Polier mit ausreichenden Deutschkenntnissen zu benennen.
3.2 Aufmaß:
mit den Arbeiten fortschreitend ist zusammen mit der
AG-Bauleitung ein Aufmaß zu erstellen.
Als Grundlage des Aufmaßes dient die Ausführungsplanung, vorhanden in Formaten dw/pdf Dateien
3.3 Planunterlagen
dem Auftragnehmer werden 1 Satz Pläne digital im Datenformat pdf vom AG zur Verfügung gestellt (nach Auftragsvergabe können auf AN-Wunsch auch dwg-Dateien nachgereicht werden).
Die Kosten für zusätzlich benötigte Vervielfältigungen und Ausdrucke trägt der Auftragnehmer.
3.4 SiGeKo, Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Den Weisungen des SIGEKO, als Bauherrenvertreter bzgl.
Sicherheits- u.Gesundheitsschutz des Personals auf der
Baustelle ist Folge zu leisten.
Der AN ist seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit
auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und der am Bau
Beteiligten vollumfänglich und eigenverantwortlich nachzukommen.
Auf das Tragen von Schutzbekleidung (Helmen, Sicherheitsschuhen, Masken, Brillen, Ohrschutz etc.) gemäß UVV, BG-Regeln und PSA-BV, wird besonders hingewiesen.
Den auf der Baustelle beschäftigten Personen ist der Genuss alkoholischer Getränke innerhalb des Baustellenbereichs auch innerhalb des Gebäudes, verboten.
Bei Zuwiderhandlungen sowie bei Verstoß gegen die
Baustellenordnung ist die AG-Bauleitung
berechtigt, die betreffenden Mitarbeiter des
Auftragnehmers unverzüglich von der Baustelle zu
weisen.
3. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
07 Putzarbeiten
07
Putzarbeiten
Allgemeine Angaben Die Innenputzarbeiten werden zeitversetzt hergestellt nach Fertigstellung der Installationsarbeiten.
Weitere Hinweise:
Bei dem zu bebauenden Grundstück handelt es sich um ein Hammergrundstück.
Zufahrt:
Die Zufahrt zur Baustelle kann ausschließlich über den schmalen Zugang
(B = 2,95 bis 3,65 m) erfolgen. Der Zufahrtweg von der Strasse zur Baustelle ist von beiden Längsseiten durch Zäune begrenzt.
Im Bereich der Zufahrt zur Baustelle wird eine behelfsmäßige Straße hergestellt.
Anlieferungen / Zwischenlagerplatz
Zwischenlagerplatz stehen nicht zur Verfügung.
Bei der Anlieferung der Baustelle ist zu beachten, dass beengte räumliche
Verhältnisse vorhanden sind, die vorhandene Baumbepflanzung ist zu
schützen. Sollten kurzfristig Baumaterialien im Kronenbereich der
vorhandenen Bäume erfolgen ist eine Wurzelschutzmassnahme
auszuführen.
Es wird daher ein Umladen auf kleine Transportvolumen empfohlen.
Allgemeine Angaben
07.__.0010 Haftbrücke mineral. Innenwand Beton Haftbrücke mineralisch, kunststoffvergütet, auf Innenwand, innen, Untergrund Beton, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
07.__.0010
Haftbrücke mineral. Innenwand Beton
440.00
m2
07.__.0020 Haftbrücke mineral. Treppenlauf-podest Beton Haftbrücke mineralisch, kunststoffvergütet, auf Treppenlauf, -podest, gerader Lauf, innen, Untergrund Beton, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
07.__.0020
Haftbrücke mineral. Treppenlauf-podest Beton
6.00
m2
07.__.0030 Treppenuntersicht innen Beton Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3
Treppenuntersicht innen, aus Beton, Oberfläche schalungsrau, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
Untergrundvorbereitung ist einzukalkulieren.
07.__.0030
Treppenuntersicht innen Beton
6.00
m2
07.__.0040 Innenputz einlagig Innenwand Gips-Putzm.B1 D 10mm Q3 geglättet
Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Beton, schalungsrau, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger sind einzukalkulieren, aus Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), geglättet, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
07.__.0040
Innenputz einlagig Innenwand Gips-Putzm.B1 D 10mm Q3
280.00
m2
07.__.0050 Innenputz einlagig Innenwand Zement-Normalputzm. D 10-15mm Q3 abgezogen und gerieben
Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Beton, schalungsrau, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger sind einzukalkulieren, aus Zement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke 10-15 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), abgezogen und gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
Die erhöhte Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 sind einzukalkulieren.
07.__.0050
Innenputz einlagig Innenwand Zement-Normalputzm. D
20.00
m2
07.__.0060 Innenputz einlagig Innenwand Kalkzement-Normalputzm. D 10-15mm Q3 abgezogen und gerieben
Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Beton, schalungsrau, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger sind einzukalkulieren, aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke 10-15 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), abgezogen und gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
07.__.0060
Innenputz einlagig Innenwand Kalkzement-Normalputzm. D
160.00
m2
07.__.0070 Wand innen Putz Zementspachtel spachteln Q3 Wand innen, mit Neuputz, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), gerieben, mit zementhaltiger Spachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
Die Untergrundvorbereitung ist einzukalkulieren.
07.__.0070
Wand innen Putz Zementspachtel spachteln Q3
160.00
m2
07.__.0080 Innenputz einlagig Leibung B 25 cm Kalkzement-Normalputzm. D 10mm Q3 abgezogen und gerieben
Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Leibung,
Breite Leibung 25 cm, Putzgrund Beton, schalungsrau, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger sind einzukalkulieren, aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), abgezogen und gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts.
07.__.0080
Innenputz einlagig Leibung B 25 cm
8.00
m
07.__.0090 Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 15mm Kante im Innenputz mit Kantenprofil aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
07.__.0090
Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 15mm
90.00
m
07.__.0100 Zulage zum Wandputz im Treppenhausbereich Zulage zum Wandputz im Treppenhausbereich, für die Herstellung eines geeigneten Gerüstes (Vorhaltung und Abbau inklusive).
Das Aufmaß erfolgt nach der zu bearbeitenden Wandfläche, Wandhöhe 3-6 m.
07.__.0100
Zulage zum Wandputz im Treppenhausbereich
50.00
m2