Erdarbeiten
FFR143 "Vertikal Garden"
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A0 BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINES Der Bauherr beabsichtigt, auf einem Grundstück am Frankfurter Ring 143 (Flur Nr. 129/37) in München ein Gewerbe- und Bürogebäude mit 2  Untergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen als Neubau zu errichten. Die zu errichtende oberirdische Geschossfläche beträgt ca. 9.000 qm. Das im Norden der Landeshauptstadt entstehende Gebäude soll funktionell und flexibel geplant werden. Angedacht ist eine Multi Tenant Struktur. Dabei ist eine Drittverwendungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Thema der Nachhaltigkeit gelegt. Folgende Nutzungen sind im Neubau vorgesehen: UG: Tiefgarage, Lager, Technik EG: Hybridflächen, Büroflächen 1.-5. OG: Büroflächen Es sind insbesondere folgende Anforderungen an das Gebäude als Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung zu beachten: Hohe Flexibilität bzgl. der Vermietung (kleinteilige Vermietung mit Größen von ca. 400 m² Od. Großmieter / In-House Lösung) Hybridfläche mit möglichst wenig Stützen, Lichte Raumhöhe von min. 4,5 m Flexibilität bzgl. spezifischer Anforderungen der Nutzer (u. a. Raumaufteilung, Raum- Konditionierung, Ausstattungsstandard) Hohe Wirtschaftlichkeit bzgl. Investitions- und Nutzungskosten Hohe Flächenwirtschaftlichkeit mit Maximierung der vermietbaren Flächen Hohe Funktionalität bzgl. der Gebäudegliederung (u. a. Erschließung außerhalb und innerhalb des Gebäudes) Repräsentative Akzente mit Fokus auf die Eingangsbereiche Leed Core and Shell Zertifizierung mit Platin EU-Taxonomiekonform
A0 BAUBESCHREIBUNG
A3 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN A3  ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
A3 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
A3.1 ZTV ERDARBEITEN A3.1  ZTV ERDARBEITEN A3.1.1  Leistungsumfang Restaushub für Bodenplatte, Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfe ab bauseitiger Baugrubensohle sowie Verfüllen der Arbeitsräume bis zu einem definierten Niveau. A3.1.2  Bodenverhältnisse Siehe beiliegendes Bodengutachten. A3.1.3  Hinweise zur Ausführung Böschungen sind mit einer Neigung von 45° herzustellen. Sie sind zum Schutz gegen Erosion mit einer reißfesten Kunststofffolie abzudecken, die zu überlappen ist. Bei Böschungshöhen größer 3 m sind Bermen vorzusehen. Falls für die Entsorgung von Material Deklarationsanalysen benötigt werden, sind Beprobung und Analytik Aufgabe des AN. Vom AN zu liefernder Boden muss schadstofffrei sein, d. H. der Feinboden muss die Hilfswerte 1 des Merkblatts 3.8.1 (LfW, 2001) unterschreiten. Der AN muss dem AG rechtzeitig die geplanten Gruben oder Baustellen benennen und für jede Entnahmestelle einen analytischen Nachweis vorlegen (Nebenleistung). Vom AN zu liefernder RC-Baustoff muss güteüberwacht und gemäß Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken" hergestellt worden sein, aus Betonrecyclat bestehen und die Richtwerte RW1 nach ZTV wwG - StB By 05 unterschreiten. Analytische Nachweise sind vorzulegen (Nebenleistung). A3.1.4  Aufmaß Sofern nicht anders ausgeschrieben, dienen als Abrechnungsgrundlage der Tonnagen für abzufahrendes Material die Wiegescheine mit dem dazugehörigen Materialbegleitschein (Übernahme- oder Begleitschein). Zur Ermittlung der Abrechnungsmengen sind durch den AN in Abstimmung mit der OÜW des AG Flächennivellements herzustellen und zu dokumentieren, die eine einwandfreie Mengenermittlung der Erdarbeiten ermöglicht. Die Nivellements sind dem Baufortschritt entsprechend auch mehrfach auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
A3.1 ZTV ERDARBEITEN
02 ERDARBEITEN
02
ERDARBEITEN
02.01 RESTAUHUB BAUGRUBE
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RESTAUHUB BAUGRUBE
02.02 HINTERFÜLLUNG ARBEITSRÄUME
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HINTERFÜLLUNG ARBEITSRÄUME