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Projektbeschreibung Die Stadt Neumünster beabsichtigt, die Ortswehren Tungendorf-Dorf und Tungendorf-Stadt zu fusionieren und einen gemeinsamen Neubau des Feuerwehrhauses in Tungendorf (Am Kamp 114, 24536 Neumünster) zu errichten.
Das Gebäude, das im Kern aus einer Fahrzeughalle und weiteren betriebsnotwendigen Nutzungen wie Werkstatt-, Lager- und Umkleidebereichen besteht, soll auch über einen Verwaltungs- und Schulungsbereich, sowie Außenanlagen für Fahrzeuge und Übungsflächen verfügen.
Im Zuge der Baumaßnahmen soll auf dem ca. 4.700 m² großen Grundstück ein modernes, funktionales Feuerwehrhaus mit einer Nutzungsfläche von ca. 780 m² entstehen.
Das Raumprogramm umfasst neben den 5 Einstellplätzen der Kategorie 2 gemäß DIN 14092, einer Werkstattfläche, Räume für die Kinder- und Jugendfeuerwehr, sowie die erforderlichen Büro-, Sozial- und Unterrichtsräume.
Zudem sind die Außenanlagen inklusive aller für den Alarmfall erforderlichen Stellflächen, Ein- und Ausfahrten, sowie Flächen für die Lösch- und Rettungsübungen zu errichten.
Gesamtgesehen soll ein moderner Stadnort entstehen. Das wesentliche Ziel der Bauaufgabe ist, die Anforderungen der Nutzer umzusetzen und einen wirtschaftlichen und uneingeschränkten Betrieb zu gewährleisten.
Insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird von der Stadt Neumünster eine ökologische Leitlinie vorgegeben, wodurch es die Aufgabe des Auftragnehmers ist, die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen (GEG) um 20% zu unterschreiten. Zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt sind die Vorgaben der "Richtlinie zur Nachhaltigen Beschaffung und Vergabe" der Stadt Neumünster zu beachten.
Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer nur solche Produkte verbaut, für die Produktnachweise und -zulassungen nach den europäischen Prüfnormen vorliegen. Als Qulaitätsmerkmal ist zusätzlich vereinbart, dass die Bauprodukte mindestens einem Prüfverfahren entsprechen, welches ehemals in der Bundesrepublik Deutschland mit "Ü" gekennzeichnet war.
Die Herstellung des Gebäudes unterliegt in allen Teilen den Vorschriften für den Bau von Feuerwachen und Wohngebäuden wie Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, DIN-Vorschriften, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), sowie der Verordnung für den Wärmeschutz, Schallschutz, als auch den Arbeitsstättenrichtlinien und ASR, insbesondere DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sowie DGUV Vorschriften und der GEG, sowie weiteren hier nicht explizit genannten Vorschriften und Normen.
Bei Widersrpüchen und/oder Unklarheiten, gelten grundsätzlich hinsichtlich der zu berücksichtigen Prüfnormen, die deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Der Auftragnehmer hat ausschließlich neue Materialien entsprechend der in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbarten Qualität zu verwenden. Qualitätsabweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat von den zur Verwendung vorgesehenen Materialien, rechtzeitig vo Beginn der Arbeiten, Proben, Muster oder Prüfzeugnisse nach den deutschen Prüfnormen, dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer ist auf Befragen des Auftraggebers über die Herkunft von Werkstoffen und Bauteilen verpflichtet. Verweigert er trotz schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber einen dieser Nachweise, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers labormäßige Materialprobeuntersuchungen durchführen lassen.
Projektbeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Grundlagen und Richtlinien
Die Grundlage der Bauausführung des Gebäudes wird in allen Teilen nach den gültigen Vorschriften für den Bau von Feuerwehrhäusern, wie dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO), den DIN-Vorschriften, der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Heizungsverordnung, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie DIN 4108, DIN 4109, DIN 4102, DIN 14092 und DIN 14903 errichtet.
Die Bauausführung erfolgt nach den Regeln der Baukunst, den geltenden DIN-Vorschriften, den Regeln der Bautechnik. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern neue technische Erkenntnisse oder neue Bauvorschriften bzw. Anordnungen des Bauordnungsamtes diese erforderlich werden lassen.
Die Vorschriften für Arbeitssicherheit der BG Bau und Arbeitsschutz sowie die Gesundheits- und Unfallverhütungsvorschriften (GUV) sind einzuhalten.
Vertragsgrundlage
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Bauaufsichtliche Zulassungen
Eurocode EC
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemkerungen
1.0 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
- BGR, BGV, BGI - Berufsgenossenschaftliche Regeln, Vorschriften und Informationen
- DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik
- Stahlbauatlas
- Bauen mit Stahl e.V.
- Institut Feuerverzinken GmbH des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V.
- Stahl-Informations-Zentrum
- Bundesausschuss Farbe- und Sachwertschutz-Bundesverband Metall
2.0 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn prüft der AN die genannten Höhen, Meterrisse und die Maßgenauigkeit des Rohbodens eigenverantwortlich durch Nivellement. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und nicht vorgesehene Winkeltoleranzen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u.a.:
- Statische Nachweise aller Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, einschl.
Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung möglicher
auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermischen
Belastungen,
- Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in ausreichender Zahl, damit eine
geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen
den Baukörper gewährleistet ist
- Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige Längenausdehnung
- Statische Bemessung der Glasstärken, -arten und -zwischenlagern
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicher-
heitstechnischer Art
Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Ausführungsmuster zu optisch/gestalterisch wichtigen Verbindungen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese als gestalterischer Vorschlag oder als Kalkulationsgrundlage zu verstehen und durch den AN prüffähig nachzuweisen. Sofern die Berechnungen des AN andere Dimensionierungen ergeben, als die Gestaltungsvorschläge des AG vorsehen, so ist der AG hierüber rechtzeitig vor Arbeitsausführung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.0 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen Mitarbeiter personenbezogene Nachweise über das Bestehen der Schweißerprüfung. Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß EN 719 vom AG gefordert werden.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten, später verzinkter Bauteile, sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Sind Druckent-
lastungsbohrungen später verzinkter Bauteile nicht unsichtbar, dass heißt beispielsweise unterseitig von Handläufen, auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen.
Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des AN herzustellen, wie es übliche LKW-Transportkapazitäten zulassen. Baustellenschweißungen sind ebenso wie Verbindungselemente (Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum
zu reduzieren sind.
3.2 Abdeckungen/Gitterroste
entfällt
3.3 Geländer und Umwehrungen
Endkappen aus Kunststoff sind nur für Geländer untergeordneter Innenräume (Lager, Tankräume, Technikräume etc.) zulässig. In allen übrigen Bereichen und in Außenbereichen sind Geländer stets mit Endplatten zu verschweißen. Der AN klärt vor Ausführung mit dem AG, ob stumpfe oder Halbkugelendplatten verschweißt werden sollen.
Wandbefestigungen von Geländern und Handläufen sind nach Möglichkeit in die Wände einzudübeln, angedübelte Konsolplatten sind nur bei Unumgänglichkeit zulässig. Müssen Konsolplatten verwendet werden, so sind diese aus dem gleichen Material wie die entsprechenden Geländer oder Handläufe herzustellen und mit in die Platte oberflächenbündig eingesenkten VA-Imbusschrauben zu befestigen. Soweit hierfür keine bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmittel verfügbar sind, können ausnahmsweise Bolzen mit Edelstahl-Hutmutternabdeckung verwendet werden.
Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt verdeckt d.h. von unten durch Bohrungen, zu verschweißen, um Schweißnähte im Sichtbereich zu vermeiden. Die Materialstärke von Stäben soll 10 mm bei Flachstählen und 14 mm bei Rundstählen nicht unterschreiten.
Stabgeländer mit waagerecht angeordneten Stäben (Gefahr des Überkletterns!) kommen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zur Ausführung.
Handläufe sind, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, mit geschlossen, verkröpften Übergängen herzustellen, offene Handlaufenden sind nicht zulässig.
Waagerechte Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit Bögen, Schräge, dem Treppenverlauf folgende, Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit Gehrungs- schnitten hergestellt werden. Bei der Konstruktion von Geländern ist die Treppen-
geometrie zu beachten, so dass nur eine möglichst geringe Zahl von Ecken am
Treppenauge und Verkröpfungen an den Läufen ausgeführt werden.
Absturzsichernde Geländer in ausschließlichen Arbeitsbereichen (ohne Zugang von Öffentlichkeit, insbesondere jedoch Kindern) als vereinfachte Konstruktion müssen mindestens Handlauf, Knieschutz und seitlichen Trittschutz aufweisen. Die Zustimmung des AG zu den vereinfachten Konstruktionen ist vom AN einzuholen.
3.4 Befestigungen
Sind Befestigungen mit Anschweißplatten vorgesehen, so sind diese vom AN rechtzeitig als vorgezogene Leistung zu liefern und maßgerecht in die bauseitigen Schalungen einzubauen. Bei Konstruktionen aus WU-Beton ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 20 mm zur Bauteilbewehrung nicht unterschritten
werden darf.
3.5 Dachaufbauten
Dachaufbauten wie Technikbühnen und Geräteträger dürfen die Abdichtung nur ausnahmsweise durchdringen. Sind dachhautdurchdringende Aufständerungen verlangt, so weist der AN den AG auf die Besonderheit dieser Konstruktion hin und berücksichtigt erforderlichenfalls wärmegedämmte Befestigungen.
Alle Befestigungspunkte müssen thermisch bedingte Längenänderungen verformungs- und spannungsfrei aufnehmen können. Bei längenorientierten Bauteilen wie Zäunen und Geländern weist der AN die Aufnahme der anstehenden Längenänderungen für eine Temperaturdifferenz von -20°C bis +60°C nach.
Ausnahmsweise vorgesehene, dachhautdurchdringende Aufständerungen müssen frei bewegliche Überwurfohre mit Flanschen oder anderen überdeckten Aufnahme der Befestigung der Dachabdichtung aufweisen. Sie müssen einen Abstand von mindestens 30 cm untereinander und zu anderen Durchdringungen aufweisen.
Zwischen der Unterkante von Technikbühnen und Geräteträgern soll eine lichte Höhe von 50 cm bis zur Dachhaut für Revisions- und Reparaturzwecke verbleiben.
Technische Vorbemerkungen
01 Schlosserarbeiten - Vordach
01
Schlosserarbeiten - Vordach
01.0010 Vordach Außentür Umkleide Freitragende Vordachkonstruktion herstellen, liefern und montieren.
Stahlunterkonstruktion:
2 Stk bestehend aus HEA 100 Kragarmstahlträgern verz.,
senkrecht L 450mm am unteren Ende unter 90°Grad verschweißt mit HEA 100 waagerecht L 900mm einschließlich 2 Stk beidseitig Knotenbleche ca. 95/57/8mm in den Innenecken ausgeklinkt
inklusive 2 Stk Anschlussplatten S235, 220/100/10 mm mit 4 Stk Bohrlöchern DN 16mm,
Abstandsmontage mit 2 × M16, Festigkeitsklasse 8.8,
einschließlich Befestigungsgrund 4 Stk Dosteba Universalmontageplatten UMP®-ALU-R Grundfläche 238x138mm D 60mm Nutzfläche 170x110mm liefern und fachgerecht montieren
sämtliche Schweiß-, Bohr-, Verankerungs- und Korrosionsschutzarbeiten,
Ausführung gemäß Statik und Planung: FwTd_PAH1_5_DE_FA_071_04_A3_Detail Vordach Außentür Umkleide
Freitragende Aluminiumbekleidung:
Bekleidung aus Aluminiumblechen als Aufschiebling (z.B. Palette auf die Gabelstaplerzinken) in Form eine U-Wanne mit Deckel in erforderlicher Blechdicke (1,5-3mm) einschließlich sämtlicher Versteifungrippen und Befestigungsmittel, Feuchtigkeitsbeschlagende Bauteile des Vordachs (wie Dach, Seitenwandung) sollen verschweißt sein, die Unteransichtsbauteile können flächenbündig verschraubt werden
pulverbeschichtete Oberfläche Farbton RAL 3009 Oxidrot,
umlaufende gekantete Wasserfürhung, mit seitlichem Wasserspeier
Auskragung gemäß Planung ca. 1,15 m,
Breite gemäß Planung 1,15m,
Höhe gemäß Planung 0,15m,
1 Stk Regenspeierrohr DN 25mm geneigt angeschweißt, das Ende diagonal abegschnitten
Ausschnitt für Beleuchtung:
Ø 100 mm Ausschnitt für den Einbau einer LED-Einbau-Downlight gemäß Planvorgaben einmessen und ausschneiden mit Kabelzuführungslöchern aus der Fassade,
Höhe UK Vordach gemäß Detail: +2,295 m.
Dämm- und Anschlussarbeiten:
schlagregendichte und diffusionsoffene Anschlussausbildung mittels Kompriband, Abdichtung aller Anschlussfugen mit Multifunktions-Dichtungsband.
Einbauort:
Vordach Außentür Umkleide Herren,
Vordach Außentür Umkleide Damen
_______________________________________________
01.0010
Vordach Außentür Umkleide
–
2.00
Stck
02 Schlosserarbeiten - Treppengeländer-/brüstung
02
Schlosserarbeiten - Treppengeländer-/brüstung
02.0010 Treppenbrüstung, Stahlblech, TRH 1 Liefern und montieren einer geschlossenen Treppenbrüstung aus Stahlblech als Absturzsicherung entlang der Treppenläufe und Treppenpodeste.
Konstruktion bestehend aus gekanteten und verschweißten Stahlblechelementen, vollflächig geschlossen, einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Versteifungs- und Verbindungsmittel. Sichtflächen spachtel- und schleiffertig hergestellt, Kanten gerundet bzw. entgratet.
Einschließlich Handlauf mit Haltern, Rundrohr DN 60mm, Edelstahl gebürstet - in gesonderter Position
Oberfläche:
Die Oberfläche wird durch das Gewerk "Maler" lackiert (Endbeschichtet)
Leistung einschließlich:
- Werkplanung und Aufmaß
- sämtlicher Befestigungen an Rohbaukonstruktionen
- Schweißarbeiten
- Korrosionsschutz (Grundierung)
- Transport und Montage
- Anpassungen an Treppenläufe und Podeste
Einbauort: Treppenhaus 1
Alle Maße sind den Plänen zu entnehmen.
02.0010
Treppenbrüstung, Stahlblech, TRH 1
7.22
m
02.0020 Handlauf, TRH 1 Liefern und montieren von Handläufen aus Edelstahl entlang einer halbgewendelten Treppe.
Handläufe aus Edelstahl, gebürstet, Rundrohr Ø 42 mm, inkl. Wandhaltern, Eckausbildungen und Verkröpfungen. Lieferung in Teillängen
Innenseite:
Handlauf durchgehend auf der Stahlblechbrüstung befestigt, einschließlich aller erforderlichen Halterungen, Formstücke, Bögen und Anschlüsse.
Außenseite:
Wandhandlauf an der Treppenwand befestigt. Der Wandhandlauf ist je Treppenlauf separat auszuführen und wird im Bereich des Zwischenpodestes unterbrochen. Auf dem Podest erfolgt keine Weiterführung des Wandhandlaufs. Der Handlauf beginnt am folgenden Treppenlauf erneut.
Einbauort: TRH 1
02.0020
Handlauf, TRH 1
13.36
m
02.0030 Handlauf, TRH 2 Liefern und montieren von Handläufen aus Edelstahl beidseitig entlang einer geraden Treppe.
Handläufe aus Edelstahl, gebürstet, Rundrohr Ø 42 mm, inkl. Wandhaltern, Eckausbildungen und Verkröpfungen.
Einbauort: TRH 2
02.0030
Handlauf, TRH 2
15.64
m