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Die Stadt Neumünster beabsichtigt, die Ostwehren
Tungendorf-Dorf und Tungendorf-Stadt zu fusionieren und
einen gemeinsamen Neubau des Feuerwehrhauses in
Tungendorf (Am Kamp 114, 24536 Neumünster) zu
errichten.
Das Gebäude, das im Kern aus einer Fahrzeughalle und
weiteren betriebsnotwendigen Nutzungen wie Werkstatt-,
Lager- und Umkleidebereichen besteht, soll auch über
einen Verwaltungs- und Schulungsbereich, sowie
Außenanlagen für Fahrzeuge und Übungsflächen verfügen.
Im Zuge der Baumaßnahmen soll auf dem ca. 4.700 m²
großen Grundstück ein modernes, funktionales
Feuerwehrhaus mit einer Nutzungsfläche von ca. 780 m²
entstehen.
Das Raumprogramm umfasst neben den 5 Einstellplätzen
der Kategorie 2 gemäß DIN 14092, einer Werkstattfläche,
Räume für die Kinder- und Jugendfeuerwehr, sowie die
erforderlichen Büro-, Sozial- und Unterrichtsräume.
Zudem sind die Außenanlagen inklusive aller für den
Alarmfall erforderlichen Stellflächen, Ein- und
Ausfahrten, sowie Flächen für die Lösch- und
Rettungsübungen zu errichten.
Gesamtgesehen soll ein moderner Stadnort entstehen. Das
wesentliche Ziel der Bauaufgabe ist, die Anforderungen
der Nutzer umzusetzen und einen wirtschaftlichen und
uneingeschränkten Betrieb zu gewährleisten.
Insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz wird von der Stadt Neumünster eine
ökologische Leitlinie vorgegeben, wodurch es die
Aufgabe des Auftragnehmers ist, die aktuell geltenden
gesetzlichen Anforderungen (GEG) um 20% zu
unterschreiten. Zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele
der Stadt sind die Vorgaben der "Richtlinie zur
Nachhaltigen Beschaffung und Vergabe" der Stadt
Neumünster zu beachten.
Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer nur
solche Produkte verbaut, für die Produktnachweise und
-zulassungen nach den europäischen Prüfnormen
vorliegen. Als Qulaitätsmerkmal ist zusätzlich
vereinbart, dass die Bauprodukte mindestens einem
Prüfverfahren entsprechen, welches ehemals in der
Bundesrepublik Deutschland mit "Ü" gekennzeichnet war.
Die Herstellung des Gebäudes unterliegt in allen Teilen
den Vorschriften für den Bau von Feuerwachen und
Wohngebäuden wie Bundesbaugesetz, Landesbauordnung,
DIN-Vorschriften, Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB), sowie der Verordnung für den
Wärmeschutz, Schallschutz, als auch den
Arbeitsstättenrichtlinien und ASR, insbesondere DIN
14092 "Feuerwehrhäuser" sowie DGUV Vorschriften und der
GEG, sowie weiteren hier nicht explizit genannten
Vorschriften und Normen.
Bei Widersrpüchen und/oder Unklarheiten, gelten
grundsätzlich hinsichtlich der zu berücksichtigen
Prüfnormen, die deutschen Qualitäts- und
Sicherheitsstandards.
Der Auftragnehmer hat ausschließlich neue Materialien
entsprechend der in der Bau- und Leistungsbeschreibung
vereinbarten Qualität zu verwenden.
Qualitätsabweichungen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat von den zur Verwendung
vorgesehenen Materialien, rechtzeitig vo Beginn der
Arbeiten, Proben, Muster oder Prüfzeugnisse nach den
deutschen Prüfnormen, dem Auftraggeber zur Genehmigung
vorzulegen. Der Auftragnehmer ist auf Befragen des
Auftraggebers über die Herkunft von Werkstoffen und
Bauteilen verpflichtet. Verweigert er trotz
schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber einen
dieser Nachweise, so kann der Auftraggeber auf Kosten
des Auftragnehmers labormäßige
Materialprobeuntersuchungen durchführen lassen.
Die Stadt Neumünster beabsichtigt, die Ostwehren
Allgemeine Grundlagen und Richtlinien
Die Grundlage der Bauausführung des Gebäudes wird in
allen Teilen nach den gültigen Vorschriften für den Bau
von Feuerwehrhäusern, wie dem Baugesetzbuch, der
Landesbauordnung Niedersachsen (LBO), den
DIN-Vorschriften, der Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB), der Heizungsverordnung, dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie DIN 4108, DIN 4109,
DIN 4102, DIN 14092 und DIN 14903 errichtet.
Die Bauausführung erfolgt nach den Regeln der Baukunst,
den geltenden DIN-Vorschriften, den Regeln der
Bautechnik. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern neue
technische Erkenntnisse oder neue Bauvorschriften bzw.
Anordnungen des Bauordnungsamtes diese erforderlich
werden lassen.
Die Vorschriften für Arbeitssicherheit der BG Bau und
Arbeitsschutz sowie die Gesundheits- und
Unfallverhütungsvorschriften (GUV) sind einzuhalten.
Vertragsgrundlage
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
Bauaufsichtliche Zulassungen
Eurocode EC 6
Allgemeine Grundlagen und Richtlinien
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen
Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten
Regeln der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und
Normen in neuester Fassung zu berücksichtigen.
Stellt der Bieter bei der Bearbeitung des Angebotes
fest, dass die ausgeschriebenen Leistungen auch anders
als ausgeschrieben hergestellt werden können, sind
Nebenangebote ausdrücklich erwünscht.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur
Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert
sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das
Herstellungsdatum verlangen.
Der ausgeschriebene Dachaufbau bzw. die Abdichtung ist
ein Systemaufbau. Sämtliche Schichten und Lagen sind in
Qualität, Zusammensetzung, Beschaffenheit und der
gegenseitigen Ergänzung aufeinander abgestimmt. Es
dürfen nur Produkte eines Lieferanten eingebaut werden.
Die zur Verwendung kommenden Baustoffe müssen von
einwandfreier Beschaffenheit sein und dürfen nur in der
Originalverpackung auf der Baustelle angeliefert
werden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer
Bauteile sowie zur Verhinderung von
Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der
Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen
zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen,
Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen
Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren
Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen,
ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei
Arbeitsunterbrechung offene Kanten des
Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von
Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben
und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu
befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle
zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der
Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die
Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine
Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere
auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch
Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss der Zustand
der Leistung durch den Auftraggeber festgestellt
werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu
informieren.
Alle sichtbaren Teile mindestens drei Wochen vor
Ausführung dem AG zur Bemusterung vorlegen zwecks
Freigabe.
Hersteller- bzw. Montagerichtlinien einhalten
Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene
Dämmschicht sein.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu
verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern
befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den
Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für
die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind
im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden.
Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so
auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im
unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die
Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu
verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung
mit versetzten Stößen.
Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen
dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und
Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen
ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer
entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren:
Erstellen von Montage- und Verlegeplänen.
Ausführung nach Vorgabe vorstehender ZTV
Beseitigung und ordnungsgemäße Ableitung von Tagwasser.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt; separate
Arbeitsbühnen, Rollrüstungen u.dgl. für die eigene
Leistung werden nicht zusätzlich vergütet.
Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und
Abfahrten einzurechnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, je nach
Baufortschritt die Anzahl seines örtlichen Personals
aufzustocken.
Der Auftragnehmer reicht 2 Wochen nach
Auftragserteilung einen Bauzeitenplan für alle
geforderten Leistungen ein.
Werk- und Montageplanung Absturzsicherungssysteme
Hauptdächer bis spät. acht Wochen nach
Auftragserteilung.
Bemessung und Ausführung aller Maßnahmen für
Windsorgsicherung
Prüfung des Untergrundes bezüglich Eignung, Haftung,
Pfützen, Höhenlage der Einläufe usw.
Trennschichten bei Unverträglichkeiten zu in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Untergründen
Ausgleich von Unebenheiten in Stahlbetondecken durch
Polymer-Heißbitumenpfützen
Revisionspläne/- Unterlagen in 3facher Ausfertigung,
einschl. Zonierung gegen Unterläufigkeit von
Kaltdächern
Jegliche notwendige Untergrundvorbehandlung, sofern
nicht gesondert ausgeschrieben, i. B. Reinigung,
Voranstrich, etc. sind in die jeweiligen Positionen
einzurechnen
Das Anarbeiten bauseits vorhandener Durchbrüche wie
Lichtkuppeln, Dunstrohre usw.
Aufwendungen für die Trocknung feuchten Untergrundes
Jegliche Aufwendungen zum Schutz gegen Tagwasser
Leistungen, die nicht im Zuge der Hauptleistungen
durchgeführt werden können
Probeanstaubewässerung sämtlicher allseitig
umschlossener, wannenartig ausgebildeter
Abdichtungsflächen vor der Abnahme; bzw. Arbeitsbeginn
Folgegewerke
Schaffung und Vorhaltung von Aufenthalts- und
Lagerräumen als Bestandteil AN-eigener
Baustelleneinrichtung, auch außerhalb der Baustelle
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
1 Neubau Feuerwehr Tungendorf
1
Neubau Feuerwehr Tungendorf
1. 1 Gründach-Trapezblech (Dachfläche 1)
1. 1
Gründach-Trapezblech (Dachfläche 1)
1. 2 Kiesdach (Dachfläche 2-4)
1. 2
Kiesdach (Dachfläche 2-4)
1. 3 Beton-Flachdach Terasse (Dachfläche 5)
1. 3
Beton-Flachdach Terasse (Dachfläche 5)
2 Klempnerarbeiten
2
Klempnerarbeiten
2. 1 Dachentwässerung
2. 1
Dachentwässerung
3 Wartung
3
Wartung
3. 1 Text nicht vorhanden !
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Text nicht vorhanden !