Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Feuerwache Tungendorf
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Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/Teil C, DIN 18299 und ist nicht durchlaufend. Fehlende Punkte haben keine Hinweise bzw. sind hierzu keine besonderen Angaben erforderlich.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299
0.0 Allgemeines 0.0 Allgemeines Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen technischen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung.
0.0 Allgemeines
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Die Arbeitsabläufe sind entsprechend des Leistungsverzeichnisses vom Auftragnehmer eigenverantwortlich in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung festzulegen. Durch die vom Auftragnehmer zu veranlassenden Genehmigungsverfahren, Anträge sowie die Ausführungsplanung etc. sind entsprechende Abstimmungen und Koordinierungen notwendig, welche der Auftragnehmer durchzuführen hat. Sich daraus ergebene Unterbrechungen und Fristen hat der Auftragnehmer nach Möglichkeit zu kompensieren bzw. zu verhindern. Alle sich aus der Bauzeit des Auftragnehmers ergebenen notwendigen Maßnahmen zum Winterdienst wie z.B. Schneeräumen, salzfreiem Splitt streuen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf dem Baufeld (den eigenen Leistungsbereich betreffend), hat der Auftragnehmer auszuführen und einzukalkulieren. Die Maßnahmen im Bereich der Baustellenzufahrten erfolgen bauseitig. 0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung Alle Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen (auch wenn sie nicht gesondert genannt werden) sowie das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material und die Benennung eines Ersthelfers sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung (BE) Die Zu- und Abfahrten außerhalb des umzäunten Baustellenbereiches sind immer frei zu halten. Die Baustelleneinrichtung richtet sich nach den beigefügten BE-Plänen. Trinkwasser, Aufenthaltscontainer und sonstige Baustelleneinrichtung sind vom AN nach eigenem Bedarf mitzubringen bzw. zu organisieren. 0.2.10 Recycling-Stoffe / Wiederverwendung von Materialien Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen entsprechend den Vorgaben gestattet. 0.2.11Anforderungen an Recycling-Stoffe Falls, wie unter Pkt. 0.2.10 beschrieben, Recyclingstoffe zur Anwendung kommen, geht der Auftraggeber davon aus, dass es zu keinen umweltbedenklichen Beeinträchtigungen (unmittelbar oder auf Dauer) kommt. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer den Beweis der Unbedenklichkeit zu führen. 0.2.12Besondere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Stoffen/Bauteilen Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung sämtlicher Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden und derzeit gültigen DIN- und EN-Normen zu erbringen. Es dürfen keine den Menschen kurz- oder langfristig schädigende Substanzen in den zur Ausführung eingesetzten Materialien enthalten sein. Verwendet werden nur erprobte, normgerechte und gesundheitlich unbedenkliche Materialien/Baustoffe. 0.2.13Eignungs- und Gütenachweise Der Auftragnehmer hat über alle zur Ausführung bestimmten Baustoffe und ggf. Herstellungsverfahren Eignungs- und Gütenachweise zu führen. Andere als in der Leistungsbeschreibung benannte Bauteile, Materialien, Stoffe und Fabrikate dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Auftraggeber vor dem jeweiligen Beginn der Ausführung freigegeben wurden. Erforderliche Nachweise über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten entsprechend der Bauregelliste erfolgen vom AN und sind bereits auf der Baustelle zur Einsicht bereit zu halten. 0.2.16Beigestellte Stoffe (vom AG) Stoffe, Bauteile, Geräte oder Arbeitskräfte werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Die Sicherung seiner Teile, insbesondere der bereits fertig gestellten Leistungen, bleibt Sache des Auftragnehmers. 0.2.17Hilfestellung durch den Auftraggeber Durch den Auftraggeber erfolgt keine weitere Hilfestellung als die hier in den ATV beschriebenen. Dem Auftragnehmer obliegt es bereits in der Angebotsphase, die Bedingungen auf der Baustelle vor Ort eigenverantwortlich zu überprüfen und alle in Ergänzung zur Leistungsbeschreibung für die Preisfindung erforderlichen Randbedingungen zu erkunden, insbesondere hinsichtlich der Vorarbeiten aus der Herstellung der Baugrube, der Platzverhältnisse, Baustellenlogistik und Nachbarschaft. 0.2.18Leistungen für andere Unternehmer Sind Leistungen für andere Unternehmer zu erbringen, wird dies in einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung geregelt. 0.2.20Benutzung vor der Abnahme Für den Fortschritt der Bauarbeiten ist es erforderlich, dass bereits erstellte und fertig gestellte Bauteile durch bauseits beauftragte Auftragnehmer einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden. Das ist diesen Auftragnehmern grundsätzlich zu gestatten. Eine Abnahme oder ein vergleichbares Verfahren findet nicht statt. Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung (gemäß VOB/B § 4 Ziffer 10) kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB/B § 12 dar. Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt. Die Beseitigung von dabei festgestellten Mängeln ist durch den AN zu protokollieren (z.B. Foto, Video, Aufmaß). 0.2.22Abrechnung nach bestimmten Vorlagen Örtliche Aufmaße von nicht zeichnerisch dargestellten Leistungen sind in die vom Auftragnehmer zu erstellenden Abrechnungszeichnungen zu übertragen oder mit dem Hinweis auf ein separates Aufmaß kenntlich zu machen.
0.2 Angaben zur Ausführung
Hinweis zu den Vergabeunterlagen Die im Leistungsverzeichnis enthaltenden Positionen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Unterlagen, Beschreibungen, Zeichnungen etc. der Vergabe zu kalkulieren, auch wenn nicht explizit darauf Bezug genommen wird, da diese Unterlagen Teile der Leistungsbeschreibung sind.
Hinweis zu den Vergabeunterlagen
Allgemeine Leistungsbeschreibung Allgemeine Leistungsbeschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Erdungs- und Blitzschutzanlage, bestehend aus Ringerder, Fundamenterder, Erdungsfestpunkte, Ableitungen und der Blitzschutz-Fangeinrichtung. Das Gebäude erhält ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse 3. Es wird eine Erdungsanlage in V4A mit einer Maschenweite von 10 x 10 m erdfühlig unterhalb der Sauberkeitsschicht vorgesehen. Es wird ein Fundamenterder aus feuerverzinktem Stahl mit einer Maschenweite von 20 x 20 m ausgeführt, mit Anbindung an die Bewehrung. Darüber hinaus wird zur Anbindung elektrischer Installationen wie Mastleuchten und Energiesäulen der Ringerder auch auf dem Gelände in den entsprechenden Bereichen verlegt und an die Erdungsanlage des Gebäudes angeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein zweigeschossiges Gebäude. Die Oberkante der Attika im Bereich des Sozialgebäudes liegt bei etwa 9 m OK Gelände, die Attika der Fahrzeughalle kann mit etwa 8 m angenommen werden. Die Ableitungen werden auf der Fassade verzogen, sofern möglich hinter den Fallrohren. Sämtliche Komponenten auf dem Dach sind über Fangstangen in den Schutzbereich mit einzubeziehen, ein Einbinden der elektrischen Komponenten in den Blitzschutz ist nicht vorgesehen. Als Absturzsicherung wird ein Seilsicherungssystem eingesetzt.
Allgemeine Leistungsbeschreibung
1 Erdungsanlage
1
Erdungsanlage
1.01 Bandstahl V4A BandstahlV4A Flachband V4A (Werkstoffnr.: 1.4571) 30 x 3,5 mm entspr. den VDEW- Richtlinien, nach DIN EN 50164-2, VDE 0185 T 202 in bauseitigen Graben oder in die Sauberkeitsschicht unterhalb der Bodenplatte gemäß Baufortschritt einlegen. Querschnitt : 105 mm² Kurzschlussstrom (AC 50 Hz / DC) (1s; <300°C : 3,9 kA Spezifischer Leitwert : min. 1,25 m / Ohm mm² Spezifischer Widerstand : max. 0,8 Ohm mm²/m Alle Verbindungen sind gegen Korrosion zu schützen. Die Montage in mehreren Arbeitsschnitten ist im Einheitspreis zu berücksichtigen. komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.01
Bandstahl V4A
350.00
m
1.02 Bandstahl verzinkt Bandstahl verzinkt Flachbandstahl 30 x 3,5 mm nach DIN EN 62561-2, stark feuerverzinkt, entspr. den VDEW-Richtlinien gemäß Baufortschritt einlegen. Alle Verbindungen sind gegen Korrosion zu schützen. Der Erder ist mindestens alle 2 m mittels Klemmverbindern an die Bewehrung anzuschließen. Querschnitt : 105 mm² Kurzschlussstrom : 7,4 kA (AC 50 Hz / DC) (1s; <300°C) Spezifischer Leitwert : min. 6,66 m / Ohm mm² Spezifischer Widerstand : max. 0,15 Ohm mm²/m Zinküberzug : min. 70µm Mittelwert (rd. 500g/m²) Ein Verrödeln mit Draht ist nicht zugelassen! Die Montage in mehreren Arbeitsschnitten ist im Einheitspreis zu berücksichtigen. komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.02
Bandstahl verzinkt
230.00
m
1.03 Mehrzweck-Verbindungsklemme V4A Mehrzweck-Verbindungsklemme V4A zur universellen Verbindung als Kreuz-, T- und Parallelklemme, zweiteilig, Werkstoff V4A komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.03
Mehrzweck-Verbindungsklemme V4A
50.00
St
1.04 Mehrzweck-Verbindungsklemme verzinkt Mehrzweck-Verbindungsklemme verzinkt zur universellen Verbindung als Kreuz-, T- und Parallelklemme, zweiteilig, Werkstoff Stahl verzinkt komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.04
Mehrzweck-Verbindungsklemme verzinkt
30.00
St
1.05 Bewehrungsklemme Bewehrungsklemme Anschlussklemme zur Verbindung des verzinkten Bandstahls min. alle 2 m an die Bewehrung in der Boden / Deckenplatte und aufgehenden Betonbauteilen. komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.05
Bewehrungsklemme
120.00
St
1.06 Anschlussfahnen Edelstahl V4A Anschlussfahne Edelstahl V4A für die Potentialausgleichsschiene, Blitzschutzanlage, usw., Edelstahl V4A Werkstoffnummer 1.4571, Länge min. 1,5 m über dem Rohfußboden Erdgeschoss bzw. über erdgleiche, kompl. mit Leitungshalter, Isolierungen der Anschlussstelle im Erdreich, allen Anschluss-, Verbindungs- und Kreuzklemmen. Vor dem Verlegen von Anschlussfahnen in das Gebäude sind diese hochzustellen und auffällig mit einer entsprechenden Schutzkappe zu kennzeichnen, um Beschädigung bzw. Niedertreten zu vermeiden, ebenso gewährleistet diese auch den Unfallschutz (zum Beispiel durch den Schnittgrat). komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.06
Anschlussfahnen Edelstahl V4A
10.00
St
1.07 Erdeinführungsstangen NIRO Erdeinführungsstangen NIRO aus hochlegiertem nicht rostendem Stahl, Werkstoffnr.: 1.4571, mit Stangen- Halterungen liefern, einschl. der erforderlichen Erd- und Klemmarbeiten sowie Verbindungen zu beschriebenen Tiefen-, Ring- oder Fundamenterdern. Gemäß DIN EN 62561-2 Durchmesser : 16 mm Länge : 1.500 m komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.07
Erdeinführungsstangen NIRO
11.00
St
1.08 Erdungsanschlüsse geschraubt Erdungsanschlüsse geschraubt durch Anschrauben einer Anschlussfahnen einschließlich notwendiger Bohrung an metallene Konstruktionsteile (wie z. B. Stützen, Bewehrung, Treppenkonstruktionen etc.) sowie Erdersysteme im Gebäude herstellen. Die Anschlussstelle ist so auszuführen, dass von der Bohr- / Schraubstelle kein erhöhtes Risiko von Korrosion ausgeht. Querschnitt : 50 mm² Gewinde : M10 Schraubenlänge : bis 30 mm Werkstoff : V4A Mit Mutter und Schraube, gegen selbst lockern gesichert.
1.08
Erdungsanschlüsse geschraubt
5.00
St
1.09 Rohrschelle aus Edelstahl Rohrschelle aus Edelstahl Antennen-Bandrohrschellen zum blitzstromtragfähigen Anschluss z. B. von Antennenstandrohren oder Regenfallrohren (DN120) und für den Blitzschutz-Potentialausgleich nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3). Mit stetig verstellbarem Spannband, für 1 oder 2 Leiteranschlüsse und Durchgangsverdrahtung zum Anschluss: 1 Leiter Rd 10 mm, 1 oder 2 Leiter Rd 6-8mm bzw. 4-25 mm² mittels Spannkopf. komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.09
Rohrschelle aus Edelstahl
10.00
St
1.10 Erdungsfestpunkt Erdungsfestpunkt Erdungsfestpunkt als korrosionsfreien Anschluss z. B. an der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich. Werkstoff : NIRO (V4A) Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401 Kurzschlussstrom (50 Hz) : 6,5 kA Anschlussgewinde : M10 / M12 komplett liefern und betriebsfertig montieren
1.10
Erdungsfestpunkt
1.00
St
1.11 Messung der Erdungsanlage Messung der Erdungsanlage Messen und Prüfen der Erdungsanlage, sowie Erstellen eines Protokolls nach DIN 18014 sowie Fotodokumentation der gesamten Anlage. Die Fotodokumentation ist zeitnah je Betonierabschnitt dem AG zu übersenden.
1.11
Messung der Erdungsanlage
1.00
psch
2 Blitzschutzanlagen
2
Blitzschutzanlagen
2.01 Trennstellen Trennstellen Trennstelle mit Isolierstück und Trennlasche zum Verbinden der Ableitung mit der Fangeinrichtung auf dem Dach
2.01
Trennstellen
11.00
St
2.02 Nummernschilder für Trennstellen Nummernschilder für Trennstellen zur Markierung der Trennstellen nach DIN 4882 in NIRO oder Alu-Eloxal liefern und an vorstehende Anschlussfahnen montieren
2.02
Nummernschilder für Trennstellen
11.00
St
2.03 Fangeinrichtung für Flachdach Fangeinrichtung für Flachdach aus Aludraht-Knetlegierung 8 mm Durchmesser, nach DIN 48801, einschließlich aller Fangleitungsverbindungen sowie Fangleitungshalter für Flach- und Gründächer. Hinweis: In diese Position sind die Fangleitungshalter, Haltesteine zur Beschwerung auf einem Flachdach mit Folienabdichtung mit einzukalkulieren. Diese Halter sind in einem Abstand von 1 - 1,20 m zu setzen. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.03
Fangeinrichtung für Flachdach
380.00
m
2.04 Mehrzweck-Verbindungsklemme Al Mehrzweck-Verbindungsklemme Al zur universellen Verwendung als Kreuz-, T- und Parallelklemme für Rundleiter, blitzstromtragfähig, geprüft nach EN 62561-1, mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil Werkstoff Klemme : Al Klemmbereich Rd : 8-10 mm Materialstärke : 3,0 mm Normenbezug : DIN EN 62561-1 komplett liefern und betriebsfertig montieren
2.04
Mehrzweck-Verbindungsklemme Al
100.00
St
2.05 Ableitungen AlMgSi 10 mm mit Kunststoffmantel und Haltern kpl. Ableitungen AlMgSi 10 mm mit Kunststoffmantel und Haltern kpl. aus Aludraht-Knetlegierung, 10 mm Durchmesser, mit Kunststoffmantel nach DIN 48801, einschl. aller Verbinder, Dach- sowie Wandleitungshalter. Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte beträgt: a) bei horizontaler Verlegung max. 1,0 m b) bei vertikaler Verlegung    max. 1,2 m Die Montage der Ableitungen in mehreren Bauabschnitten, sowie deren Anbindung an die bauseits erstellten Anschlussfahnen des Ringerders mittels der notwendigen Verbindungsklemmen ist im Einheitspreis zu berücksichtigen. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.05
Ableitungen AlMgSi 10 mm mit Kunststoffmantel und Haltern kpl.
95.00
m
2.06 Überbrückungsseile Überbrückungsseile zum Verbinden / Überbrücken von Metallverkleidungen oder als Ausgleich temperaturbedingter Längenänderungen. Werkstoff Leiter : Kupfer Werkstoff Kabelschuh : Aluminium Querschnitt : 16 mm² Isolierung : Gummi EM5 schwarz Länge : 20 cm zur Anwendung im Außenbereich bestimmt. Inklusive benötigtem Befestigungsmaterial zu kalkulieren komplett liefern und betriebsfertig montieren
2.06
Überbrückungsseile
10.00
St
2.07 NIRO-Metallanschlüsse z. B. an Geländer, Konstruktionsteile usw. NIRO-Metallanschlüsse z. B. an Geländer, Konstruktionsteile usw. komplett herstellen, inkl. Kleinmaterial liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.07
NIRO-Metallanschlüsse z. B. an Geländer, Konstruktionsteile usw.
5.00
St
2.08 Überbrückungslaschen kpl. Überbrückungslaschen kpl. z. B. zum Verbinden von Metallverkleidungen Bohrspäne sind aufzufangen liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.08
Überbrückungslaschen kpl.
103.00
St
2.09 Anschluss-Set für Seilanlage / Seildurchmesser 8 mm Anschluss-Set für Seilanlage / Seildurchmesser 8 mm Anschluss-Set zum Verbinden von Seilsicherungssystemen bei Dachaufbauten an die vorhandene Fangeinrichtung. Mit montierter Anschlusslasche für Sicherungsseil (D 8 mm) und Klemmbock an die Fangeinrichtung. Klemmbereich Anschlusslasche : Ø8 mm Seilaufbau : 7 x 7 / 7 x 19 mm Werkstoff Anschlusslasche : NIRO Klemmbock Aufnahme Rd : 6-10 mm Werkstoff Klemmbock : NIRO Länge : 1000 mm Werkstoff Seil : Cu Querschnitt : 16 mm² komplett liefern und betriebsfertig montieren
2.09
Anschluss-Set für Seilanlage / Seildurchmesser 8 mm
7.00
St
2.10 Hochspannungsfeste isolierte Leitung Hochspannungsfeste isolierte Leitung zum Einhalten des Trennungsabstandeszu elektrisch leitenden Teilen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)Äquivalenter Trennungsabstand s =< 90 cm (in Luft)oder s =< 180 cm (fester Baustoff).Leitung mit einem vorkonfektionierten Kopfstückund einem Anschlusselement lose beigefügt. Witterungsbeständig und UV-stabilisiert. Werkstoff Leiter : Cu Werkstoff Isolierung : PE Werkstoff Mantel : PE Durchmesser Ø Leitung : 27 mm Normenbezug : DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8) Die benötigten Dachleitungshalter und Anschlusselemente zum Abschließen sind in den Preis mit einzukalkulieren.
2.10
Hochspannungsfeste isolierte Leitung
3.50
m
2.11 PA-Klemme zum Anschluss des Spezialmantels der HVI-Leitung PA-Klemme zum Anschluss des Spezialmantels der HVI-Leitungan den Potentialausgleich Werkstoff Klemme : St/tZn Klemmbereich : 20 mm Anschlussquerschnitt : 4-95 mm² komplett liefern und betriebsfertig montieren
2.11
PA-Klemme zum Anschluss des Spezialmantels der HVI-Leitung
1.00
St
2.12 Endverschluss für hochspannungsfeste isolierte Leitung Endverschluss für hochspannungsfeste isolierte Leitung zur Montage vor Ort.
2.12
Endverschluss für hochspannungsfeste isolierte Leitung
2.00
St
2.13 Fangspitze H=0,5 m Fangspitze H=0,5 m Höhe = 0,5 m aus 8 mm AlMgSi komplett gebogen mit Parallelverbinder zur Anbringung an Fangleitung liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.13
Fangspitze H=0,5 m
33.00
St
2.14 Spezial-Leitungshalter zum Aufkleben auf glatter Fläche Spezial-Leitungshalter zum Aufkleben auf glatter Fläche zur Befestigung von vor genannten Fangspitzen auf der Attika. Ausführung mit Klebepad, aus witterungsbeständigem Kunststoff, UV-stabilisiert und halogenfrei. Die notwendige Reinigung des Untergrundes für das Klebepad ist in die Position mit einzukalkulieren.
2.14
Spezial-Leitungshalter zum Aufkleben auf glatter Fläche
33.00
St
2.15 Fangstange 2 m Fangstange 2 m komplett mit Fuß und Anschluss an Fangleitung mittels Mehrzweck-Verbindungsklemme Hinweis zur Befestigung des Standfußes: Haltestein, rund, zur Beschwerung Unterlage zur Entkopplung und Sicherung der Dacheindeckung liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.15
Fangstange 2 m
1.00
St
2.16 Fangstange 2,5 m Fangstange 2,5 m komplett mit Fuß und Anschluss an Fangleitung mittels Mehrzweck-Verbindungsklemme Hinweis zur Befestigung des Standfußes: Haltestein, rund, zur Beschwerung Unterlage zur Entkopplung und Sicherung der Dacheindeckung liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.16
Fangstange 2,5 m
8.00
St
2.17 Fangstange 3 m Fangstange 3 m komplett mit Fuß und Anschluss an Fangleitung mittels Mehrzweck-Verbindungsklemme Hinweis zur Befestigung des Standfußes: Haltestein, rund, zur Beschwerung Unterlage zur Entkopplung und Sicherung der Dacheindeckung liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.17
Fangstange 3 m
3.00
St
2.18 Fangstange 3,5 m Fangstange 3,5 m komplett mit Fuß und Anschluss an Fangleitung mittels Mehrzweck-Verbindungsklemme Hinweis zur Befestigung des Standfußes: Haltestein, rund, zur Beschwerung Unterlage zur Entkopplung und Sicherung der Dacheindeckung liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
2.18
Fangstange 3,5 m
1.00
St
2.19 Messung der Blitzschutzanlage Messung der Blitzschutzanlage
2.19
Messung der Blitzschutzanlage
1.00
psch
3 Sonstiges
3
Sonstiges
3.01 Erstellung der Montagezeichnungen Erstellung der Montageplanung im Maßstab M 1:50, als Umsetzung der Ausführungsplanung mit allen Unterlagen komplett, bestehend aus: * Fortschreiben der Ausführungsplanung als Grundlage, mit Grundrisszeichnungen M 1:50, Schnitten und Schemata * Anfertigen der Montagepläne mit Eintragung der Vermaßung (Lage und Höhe) der Trassen nach der Koordinierung mit den anderen Gewerke, der bauseitigen Situation wie Dachaufbauten etc. * Detail-Abstimmungen mit dem Bauherr, Nutzer bzw. der örtlichen Bauleitung bezüglich der genauen Positionierung einzelner Anlagenteile vor Ausführung Die Unterlagen sind rechtzeitig ca. 3 Wochen vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen.
3.01
Erstellung der Montagezeichnungen
1.00
psch
3.02 Revisionsunterlagen erstellen und liefern kpl. Revisionsunterlagen erstellen und liefern Unterlagen in beschriftetem DIN A4-Ordner, mit Inhaltsverzeichnis, Griffregister, sauber, wie beschrieben, erstellen und gegen Quittung dem Bauherrn übergeben. Komplett mit allen Unterlagen der Blitzschutz- und Erdungsanlage, bestehend aus: - Auflistung aller gemessenen Widerstandswerte - Prüfbericht DIN 48831 - Anlagenbeschreibung DIN 48830 - Bestandszeichnung DIN 48820 - Prüfbuch - Dokumentation nach DIN 18014 - mängelfreies Abnahmeprotokoll - Fachunternehmerbescheinigung - Abnahmebericht Zeichnungen, 3-fach, farbig angelegt, Beschreibungen etc. 3-fach. 1-fach auf Datenträger, Zeichnungen in PDF und DWG Unterlagen, lichtpausfähige Pläne 1-fach. Pauschal für komplette Anlage.
3.02
Revisionsunterlagen erstellen und liefern kpl.
1.00
psch
4 Wartung während der Gewährleistung
4
Wartung während der Gewährleistung
Wartungsvertrag Blitzschutzanlage Wartungsvertrag Blitzschutzanlage Allgemein: Die in der nachfolgenden Aufstellung abgefragten Wartungspreise sind als jährliche Wartungspreise der jeweiligen Gesamtanlage anzugeben. Es sind die Wartungskosten der einzelnen Anlagen für das 1. bis 4. Jahr für die Zeit während der Gewährleistung anzugeben. Die Wartungsarbeiten sind sowohl im Umfang als auch anzahlmäßig anhand der behördlichen bundeseinheitlichen Vorschriften, Auflagen und Richtlinien durchzuführen. Sollten zu einzelnen Anlagen keine behördlichen Richtlinien vorliegen, so ist eine Komplettwartung der gesamten Anlage gemäß dem Pflichtenheft des Arbeitskreises Maschinen und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV 2014) durchzuführen. Die angegebenen Wartungspreise verstehen sich einschließlich der Lieferung des für die fachgerechte Durchführung der Wartung erforderlichen Materials gem. AMEV, einschließlich aller Wegegelder sowie Auslösungen und einschließlich der Beistellung des erforderlichen Werkzeuges. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungen der einzelnen Anlagen sowohl getrennt, als auch als Paket zu vergeben, wobei der Wegfall einzelner Titel keinerlei Einfluss auf die im Rahmen der Abfrage angegebenen Wartungspreise haben darf. Die Wartungspreise sind grundsätzlich für den in der Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anlagenumfang nach AMEV (zu beziehen über www.amev-online.de) zu kalkulieren. Geringfügige Änderungen des Anlagenumfanges dürfen jedoch keinerlei Wartungspreisänderungen zur Folge haben. Die Wartungskosten über den Zeitraum von 4 Jahren werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Die Wartungsarbeiten werden separat vergeben. Bei der Preisstellung für das 4. Jahr ist der Einheitspreis exakt für das 4. Jahr nach Fertigstellung zu ermitteln. Die in dem Wartungsangebot enthaltenen Wartungsarbeiten sind im Angebot detailliert zu beschreiben und aufzustellen. Wartungsangebote für die Anlagen wie folgt: Wartungskosten innerhalb der 4-jährigen Gewährleistungsfrist.
Wartungsvertrag Blitzschutzanlage
4.01 Wartung der Blitzschutzanlage für das 1. Jahr Wartung der Blitzschutzanlage für das 1. Jahr
4.01
Wartung der Blitzschutzanlage für das 1. Jahr
1.00
Jr
4.02 Wartung der Blitzschutzanlage für das 2. Jahr Wartung der Blitzschutzanlage für das 2. Jahr
4.02
Wartung der Blitzschutzanlage für das 2. Jahr
1.00
Jr
4.03 Wartung der Blitzschutzanlage für das 3. Jahr Wartung der Blitzschutzanlage für das 3. Jahr
4.03
Wartung der Blitzschutzanlage für das 3. Jahr
1.00
Jr
4.04 Wartung der Blitzschutzanlage für das 4. Jahr Wartung der Blitzschutzanlage für das 4. Jahr
4.04
Wartung der Blitzschutzanlage für das 4. Jahr
1.00
Jr