Gerüstarbeiten
Fensterprogramm 2026
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Allgemeine Vorbemerkungen (AV) Allgemeine Vorbemerkungen 1. Einführende Hinweise Die Allgemeinen Vorbemerkungen, das Zeichnungsanlagenverzeichnis, Technische Regeln und Richtlinien, sonstige Vereinbarungen des AG sowie die Tariftreueerklärung sind verbindliche Vertragsbestandteile. Sie gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses und sind vollständig einzukalkulieren. 2. Baumaßnahme Das Leistungsverzeichnis umfasst Sanierungsarbeiten im Rahmen des aktuellen Fenster- und Modernisierungsprogramms der GWG für folgende Gebäude: Block 1: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 22, 24-28 Block 2: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 30-38 Block 3: Graben 13, 15 Lageplan: Die Gebäude liegen am Rand der Kasseler Innenstadt, sind überwiegend baugleich (Ausnahme KSS 22), nicht denkmalgeschützt und stammen aus den Baujahren 1955-1960 (KSS 22: 1985). Fassaden sind teils Sichtmauerwerk, teils verputzt. Alle Gebäude verfügen über Satteldächer (30°) mit ungenutzten, leergeräumten Dachböden. Die Zufahrt erfolgt über Kurt-Schumacher-Straße, Graben bzw. "Die Freiheit". Die Straßenräume sind beengt, Park- und Lagerflächen begrenzt. Gehweg-, Fahrspur- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen werden bauseits vorbereitet (BE-Plan). Die Kosten hierfür trägt die Bauherrin. Vogelperspektive von Norden: 2.1 Gebäudeumfang Block 1: KSS 22-28 :   4 Wohngebäude 32 WE 1.925 m² Wfl = 60 m² je WE Block 2: KSS 30-38:   5 Wohngebäude 40 WE 2.885 m² Wfl = 72 m² je WE Block 3: Graben 13/15:   2 Wohngebäude 12 WE    753 m² Wfl = 63 m² je WE Gesamt: 11 Gebäude 84 WE 5.563 m² Wfl = 66 m² je WE 2.2  Baukonstruktion Dächer: Sparrendächer, 30° geneigt, Tonpfannen Decken: Stahlbetonhohlkörper- oder -rippendecken d= 25 cm mit 4,5 cm Estrich Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblocksteine, KSS 24-38 EG-1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2.-3.OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24-38: außen Edelputz o.ä. Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblock- oder Ziegelsteine, EG-1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2.-3.OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24-38: außen Edelputz o.ä. Straßen- und Hofseiten Graben 13+15: außen Edelputz o.ä. 2.3 Beteiligte Gewerke und Maßnahmen (Auszug) Gerüstbau, Baustelleneinrichtung/Erdarbeiten, Dach- und Klempnerarbeiten, WDVS/Putz, Fenster und Türen, Metallbau, Malerarbeiten, Elektroarbeiten. Austausch 2-fach gegen 3-fach verglaste Kunststofffenster inkl. Lüftungselemente Erneuerung Rollläden und Fensterbänke (innen Micro Carrara, außen Alu) WDVS hofseitig KSS 24-38 (KSS 22 nicht), allseitig Graben 13/15 Austausch Eingangstüren und Balkonbrüstungen Dach- und Klempnerarbeiten, Dämmung oberste Geschossdecke Arbeiten im bewohnten Zustand 2.4 Termine und Ablauf Ausführung ab Juni 2026, Fertigstellung spätestens November 2026. Ein detaillierter Zeitplan wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit den Gewerken erstellt und wird verbindlicher Vertragsbestandteil. Ggfs. notwendige Termine innerhalb von Wohnungen sind mindestens 3 Wochen vorher eigenverantwortlich mit den Mietern abzustimmen. Die Arbeiten sind sauber, lärmarm und mieterfreundlich auszuführen. 3. Leistungsverzeichnisse Die beschriebenen Konstruktionen und Qualitäten sind verbindlich. Einheitspreise gelten für die gesamte Bauzeit. Alle Maße sind ca.-Maße und vor Ausführung vom Auftragnehmer zu prüfen. Alle Positionen beinhalten Ausbau, Entsorgung, Lieferung und Einbau sämtlicher Alt- und Neubauteile, wenn in der Position nicht anders beschrieben. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Eine Besichtigung des Areals ist also vor Angebotsabgabe dringend zu empfehlen. Möglicher Mehraufwand ist einzupreisen. Spätere Ansprüche wg. Erschwernissen werden nicht anerkannt. Aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungplan geht hervor, welche Flächen für Anlieferung und Abstellen von Schutt- oder Altmaterialcontainer zur Verfügung stehen. Abweichungen vom LV sind vor  Angebotsabgabe mit der Objektüberwachung / Auftraggeberin zu klären. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter die vollständige Kalkulierbarkeit der Leistung. Bedenken sind schriftlich bei Angebotsabgabe anzuzeigen. 4. Technische Regeln und Richtlinien Es gelten VOB/B, VOB/C (ATV), alle einschlägigen DIN/EN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, BaustellV, ArbSchG, GUV-Richtlinien, Herstellervorgaben in jeweils gültiger Fassung sowie der anerkannte Stand der Technik. 5. Baustelleneinrichtung Zuwegung und Logistik sind aufgrund beengter Verhältnisse eingeschränkt. Es bestehen begrenzte Parkmöglichkeiten und Lagerflächen. Transportentfernungen auch weiter als 70 m von öffentlichen Straßen zu den einzelnen Gebäuden sind zu berücksichtigen und in die Positionen einzupreisen. Das Abstellen von Containern ist nur auf unmittelbar an die umliegenden Straßen angrenzenden Flächen zulässig. Hierzu beantragt die AG eine Sperrung und Absicherung der äußeren Fahrspur der KSS bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Mögliche Gehweg- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen oder Container sind Sache des AN. Die Kosten für behördliche Genehmigungen und Nutzungsgebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Größere Transporte/Anlieferungen sind mit dem Bauherrn bzw. der Objektüberwachung vorab abzustimmen. Dazu kann die äußere abgesperrte  Fahrspur der KSS ebenfalls genutzt werden (s.o.). Die inneren Erschließungswege dürfen nicht mit Fahrzeugen >2,8 to zul. Gesamtgewicht befahren werden. Rasenflächen vor einzelnen Gebäuden (ca. 30m²) können in Abstimmung mit der Auftraggeberin als Lagerfläche genutzt werden. Zusätzliche Lagerflächen auf öffentlichem Grund sind ggf. durch den Auftragnehmer zu beantragen. Die Kosten sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Die konkrete BE wird nach Auftragsvergabe mit der Objektüberwachung abgestimmt. Die eigene Baustelleneinrichtung sowie Sicherung, Räumung und Reinigung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bestehende Gebäude, Außenanlagen und insbesondere Bäume sind zu schützen; Schäden sind kostenfrei zu beseitigen. 6. Mülltrennung / Entsorgung Alle Abfälle sind vom AN ordnungsgemäß getrennt und täglich zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Schutz-, Reinigungs- und Entsorgungsmaßnahmen sind einzukalkulieren. 7. Arbeitssicherheit Der AN ist für qualifiziertes Personal, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung und Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Gerüste, elektrische Anlagen, Gefahrstoffe und überwachungsbedürftige Anlagen sind nur gemäß Vorgaben und in Abstimmung mit der SiGe-Koordination zulässig. 8. Teilabnahmen Teilabnahmen sind rechtzeitig vor dem Schließen von Bauteilen anzumelden. Nicht abgenommene Leistungen sind auf Anforderung kostenfrei freizulegen. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. 9. Aufmaß Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß. Verdeckte Leistungen sind vor Weiterarbeit aufzumessen und ggf. abzunehmen. 10. Rechnungen Die energetischen Maßnahmen werden durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert; daher ist hausweise Rechnungsstellung erforderlich. Abrechnung je Haus nach LV-Struktur, Mengen prüfbar dargestellt. Unvollständige Rechnungen werden zurückgesandt. Rechnungen sind grundsätzlich an die Buchhaltung der GWG zu richten (buchhaltung@gwg-kassel.de) versehen mit der im Auftragsfall mitgeteilten MOB-Nummer. Parallel sind die Rechnungen auch an die Sachbearbeitung der GWG sowie an die bauüberwachenden und prüfenden Architekten zu senden. Nicht an die Buchhaltung versandte Rechnungen gelten als nicht verschickt. Mengenänderungen bis ±10 % führen nicht zur EP-Anpassung. 11. Ausführungsunterlagen Verbindliche Ausführungsunterlagen werden als Vertragsbestandteil nach Auftragserteilung offiziell übergeben. Werkzeichnungen erstellt der AN. Fertigung erst nach genehmigter Freigabe. 13. Gewährleistung Abweichend von VOB/B §13 beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. 14. Ortstermine / Ansprechpartner Besichtigungen nur nach Terminabstimmung. d3-architekten: Herr Dittert, Frau Kohlmeier, Frau Saba - Tel. 0511 727 999 00 Bauherrin: Frau Garbelmann (0561 70001-0)
Allgemeine Vorbemerkungen (AV)
Technische Vorbemerkungen (TV) 1.  Bauort Alle Gebäude in der Kurt-Schumacher-Straße (KSS) 24-38 sind 4-geschossig, im Graben 13+15 3-geschossig. Die Gebäude werden ausschließlich zum Wohnen genutzt. Die Nutzung wird während der Bauarbeiten nicht unterbrochen, da die Arbeiten nur in sehr geringem Umfang in den Wohnungen stattfinden. Die maximalen Höhen betragen am First ca. 12,5 m (Graben) und an den Traufen ca. 12,5 (KSS) bzw. 9,5 m (Graben). Das Gelände ist längs zu den Gebäuden geneigt. Höhenunterschiede von bis zu 1 m innerhalb eines Gebäudes sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Gebäude sind grundsätzlich über öffentliche Verkehrsflächen anfahrbar (siehe Lageplan). Stellflächen für die Transportfahrzeuge können bauseits nicht zur Verfügung gestellt werden. Ggf. sind vom AN auf eigene Rechnung Halteverbotszonen bei der Stadt zu beantragen. Die umgebenden Verkehrs-Flächen sind befestigt. Die Freiflächen um die Gebäude bestehen überwiegend aus Rasenflächen 2.  Orte der Einrüstungen Die Gebäude KSS 22, 24, 26, 28 erhalten straßen- und giebelseitig kein Fassadengerüst Die Gebäude Kurt-Schumacher-Straße (KSS) 24, 26 und 28 sowie 30, 32, 34,36, und 38 erhalten auf der Hofseite ein Fassadengerüst mit Dachdeckerfangschutz für WDVS-Arbeiten sowie neue Balkonbrüstungen. Die Gebäude Kurt-Schumacher-Straße (KSS) 22, 24, 26, 28 sowie 30, 32, 34,36, und 38 erhalten straßenseitig nur ein Fußgängerschutzgerüst. Die Giebelseite KSS 30 erhält ein Teilgerüst bis einschließlich Erker (fehlt im Lageplan unten). Der Graben 13 und 15 erhält allseitig ein Fassadenge- rüst für WDVS-Arbeiten. 3.  Leistungsverzeichnis Das vorliegende LV beinhaltet Arbeiten zum Gerüstbau an allen Fassaden der oben genannten Gebäude inkl. der Giebel Die Gerüste werden für Fensterbau-, Metallbau-, Dach- und WDVS-Fassadenarbeiten benötigt. Beginn der Arbeiten voraussichtlich im März 2025. Standzeit der Gerüste pro Gebäudeblock ca. 12 Wochen. 4.  Ausführung Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Teile 1-4/DIN EN 12811-1 erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Alle Einheitspreise verstehen sich incl. Fracht / Lieferung, Montage und Demontage. Alle Verankerungen haben senkrecht zur Fassade mit langen Gerüstankern für eine Fassadendämmung von ca. 18 cm Dicke zu erfolgen. Alle Gerüste auf öffentlichen Verkehrsflächen sind vorschriftsmäßig zu sichern, durch Warnzeichen zu kennzeichnen und zu beleuchten. Die Gerüstlöcher werden im Zuge der Abrüstung durch den ausführenden WDVS-Betrieb geschlossen. Eventueller Mehraufwand durch z.B. Wartezeiten ist über die Einheitspreise zu berechnen. 5.  Kalkulation Diese Vorbemerkungen sowie die anliegenden Pläne sind zusätzlich zu den Angaben in den Leistungspositionen bei der Kalkulation der EP zu berücksichtigen. Umbauarbeiten an den Gerüstverbreiterungen sind nach Erfordernis zu erledigen. Die Abrechnung erfolgt in Absprache mit der Objektüberwachung zum Stundennachweis. Grundsätzlich hat sich der Bieter vor der Angebotsabgabe über die Lage zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten in die Kalkulation einzubeziehen. Sollten sich aus der vorgefundenen Situation abweichende Ausführungen gegenüber der Beschreibung im Leistungsverzeichnis oder den Zeichnungen ergeben, ist eine Klärung mit der Objektleitung vor Angebotsabgabe erforderlich. Mit Abgabe des Angebots erkennt der Bieter an, dass die vorliegenden Unterlagen eine genaue Kalkulation ermöglichen. 6. Rechnungen Die Abrechnung erfolgt generell zum Nachweis. Die Gliederung und Nummerierung des LV ist beizubehalten. Rechungen sind elektronisch im pdf-Format direkt an die Buchhaltung der GWG zu senden und in cc an die d3-architekten. Siehe dazu ausführlicher die AV. Alle Rechnungen sind hausweise einzureichen aufgrund der öffentlichen Förderung der Maßnahme über das BAFA. 7. Ortstermine Die Arbeitsbereiche sind nach vorheriger Terminab- sprache zu besichtigen. Eine Besichtigung vor Angebotserstellung wird ausdrücklich empfohlen. Ansprechpartner: Siehe Deckblatt / AV
Technische Vorbemerkungen (TV)
01 Gerüst + Sicherungseinrichtungen
01
Gerüst + Sicherungseinrichtungen
01.__.0001 Behördliche Genehmigung Einholung der behördlichen Genehmigung für Aufstellung von Fassadengerüsten auf den öffentlichen Gehwegen vor allen 11 Wohnhäusern. Kurt-Schumacher-Straße 22-38 und Graben 13+15, incl. Genehmigungsgebühren.
01.__.0001
Behördliche Genehmigung
3.00
Stk
01.__.0002 Bauzaun, h = ca. 2 m Bauzaun ca. 2,0 m hoch, mit Metallgitterrahmen und mit Drahtgitter aus versetzbaren Einzelelementen mit Standfüßen mit Verschraubungen zwischen den einzelnen Elementen, liefern, montieren, demontieren Gebrauch: Überlassung in Folge-Pos. Ort: KSS 22-38, Graben 13+15 Punktueller Einsatz
01.__.0002
Bauzaun, h = ca. 2 m
30.00
m
01.__.0003 Gebrauchsüberlassung Bauzaun Gebrauchsüberlassung Bauzaun der Vorpos. je angefangene Woche und Meter.
01.__.0003
Gebrauchsüberlassung Bauzaun
390.00
Wo*m
01.__.0004 Schutz von Bodenflächen unter Gerüst, Abdeckvlies Schutzabdeckung von Bodenflächen unterhalb der Gerüststandflächen: Abdeckvlies, 2,0 m breit ca. 10 cm an Hauswand hochgezogen außen inkl. Unterhaltung und spätere rückstandsfreie Beseitigung inkl. auf Abdeckung befindlichen Bauabfällen Entsorgung als Mischmüll inkl. Entsorgungskosten Gebrauch: Überlassung in Folge-Pos. Orte: Siehe Lageplan in den TV
01.__.0004
Schutz von Bodenflächen unter Gerüst, Abdeckvlies
180.00
m
01.__.0005 Bodenschutz Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung Bodenschutz der Vorpos. je angefangene Woche und Meter.
01.__.0005
Bodenschutz Gebrauchsüberlassung
2,100.00
Wo*m
01.__.0006 Fassadengerüst LK3 SW09 H1 Fassadengerüst LK3 SW09 Arbeits- und Schutzgerüst als System-Standgerüst für Fassadenarbeiten Breitenklasse: SW 09 Höhenklasse: H1 Lastklasse: 3 entsprechend 2 kN/m² Standfläche: geneigt (s. Folgepos.), Rasen- und Gehwegflächen, (Bohlenunterbau erforderlich) Zugang: mit Leitergängen (Gerüsttreppen in ges. Pos.) Aufstellung: in 3 zeitlich versetzten Abschnitten (für Block 1, 2 und 3) Hinweis: Die Zugägnlichkeit der hofseitigen Eingänge KSS 30-38 sowie des mit OK Terrain höhengleichen Balkons im EG Graben 13 muss gewährleistet sein. Gebrauch: Überlassung in Folge-Pos. Orte: Siehe Lageplan in TV
01.__.0006
Fassadengerüst LK3 SW09 H1
3,200.00
01.__.0007 Zulage für das Aufstellen auf geneigtem Gelände 3% Zulage für das Aufstellen von Fassadengerüsten auf parallel zur Fassadenfläche geneigtem Gelände von ca. 3 % Längsneigung (0,50 m auf 15 m Länge). Bauteil Kurt-Schumacher-Straße
01.__.0007
Zulage für das Aufstellen auf geneigtem Gelände 3%
180.00
m
01.__.0008 Zulage für das Aufstellen auf geneigtem Gelände 7% Zulage für das Aufstellen von Fassadengerüsten auf parallel zur Fassadenfläche geneigtem Gelände von ca. 7 % Längsneigung (1,0 m auf 15 m Länge). Bauteil Graben
01.__.0008
Zulage für das Aufstellen auf geneigtem Gelände 7%
70.00
m
01.__.0009 Fassadengerüst LK 3 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst LK 3 Gebrauchsüberlassung je Woche und Fläche in m²
01.__.0009
Fassadengerüst LK 3 Gebrauchsüberlassung
41,700.00
Wo*m
01.__.0010 Fassadengerüst LK3 SW09 H2 Fassadengerüst LK3 SW09 wie vor, jedoch Höhenklasse: H2
01.__.0010
Fassadengerüst LK3 SW09 H2
O
1.00
01.__.0011 Fassadengerüst LK 3 H2 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst LK 3 Höhenklassen 02 Gebrauchsüberlassung je Woche und Fläche in m²
01.__.0011
Fassadengerüst LK 3 H2 Gebrauchsüberlassung
O
1.00
Wo*m
01.__.0012 Fassadengerüst, LK 4, SW09, H1 Arbeits- und Schutzgerüst als System-Standgerüst für Fassadenarbeiten Breitenklasse: SW09 Höhenklasse: H1 Lastklasse: 4 entsprechend 3 kN/m² Standfläche: geneigt, Rasen- und Gehwegflächen, (Bohlenunterbau erforderlich) Zugang: mit Leitergängen (Gerüsttreppen in ges. Pos.)
01.__.0012
Fassadengerüst, LK 4, SW09, H1
O
1.00
01.__.0013 Fassadengerüst LK4, SW09, H1 Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst aus Vorposition Abrechnung pro angefangene Woche und m²
01.__.0013
Fassadengerüst LK4, SW09, H1 Gebrauchsüberlassung
O
1.00
Wo*m
01.__.0014 Fassadengerüst, LK 4, SW09, H2 Arbeits- und Schutzgerüst als System-Standgerüst für Fassadenarbeiten Breitenklasse: SW09 Höhenklasse: H2 Lastklasse: 4 entsprechend 3 kN/m² Standfläche: geneigt, Rasen- und Gehwegflächen, (Bohlenunterbau erforderlich) Zugang: mit Leitergängen (Gerüsttreppen in ges. Pos.)
01.__.0014
Fassadengerüst, LK 4, SW09, H2
O
1.00
01.__.0015 Fassadengerüst LK4, SW09, H2 Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst aus Vorposition Abrechnung pro angefangene Woche und m²
01.__.0015
Fassadengerüst LK4, SW09, H2 Gebrauchsüberlassung
O
1.00
Wo*m
01.__.0016 Gerüstverbreiterung 36 cm Gerüstverbreiterung mit Konsolen zur Verringerung von Abständen > 30 cm zum Gebäude Lage: innenliegend Lastklasse 3 Konsolbreite: b = 36 cm / 50 cm Einsatz: punktuell an allen Gerüstlagen Ort: Fassadengerüst Gebrauch: Überlassung in Folge-Pos.
01.__.0016
Gerüstverbreiterung 36 cm
1,500.00
01.__.0017 Gerüstverbreiterung 36 cm Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung 36 cm Abrechnung pro angefangene Woche und m²
01.__.0017
Gerüstverbreiterung 36 cm Gebrauchsüberlassung
19,100.00
m²Wo
01.__.0018 Innengeländer als Absturzsicherung Innengeländer nachrüsten als innenliegende Absturzsicherung bei Gebäudeabständen von > 30 cm im Zuge der Dämmarbeiten, in Abstimmung mit dem ausführenden Malergewerk Ort: Fassadengerüst/Balkone
01.__.0018
Innengeländer als Absturzsicherung
2,000.00
m
01.__.0019 Innengeländer Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung der Innengeländer aus Vorposition je angefangene Woche und Meter.
01.__.0019
Innengeländer Gebrauchsüberlassung
30,700.00
Wo*m
01.__.0020 Dachfanggerüst Dachfanggerüst mit Fanglage und Schutzwand nach DIN 4420-1 als Zulage zu den Hauptpos. Der Abstand zwischen Traufkante und Fanglage darf nicht mehr als 1,50 m betragen.
01.__.0020
Dachfanggerüst
210.00
m
01.__.0021 Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst je angefangene Woche und Meter.
01.__.0021
Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung
2,650.00
Wo*m
01.__.0022 Gerüstschutznetz Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 als Sicht-, Witterungs- und Staubschutz mit Schutznetz. Ausführung mit hochfestem Polypropylen (PP) nach DIN EN 1263-1, sturmsicher befestigt, Energieaufnahme 4,2 kJ Farbe: hell/weiß Baustoffklasse nach DIN 4102-1: B1 Hinweis: Bekleidung nur nach Rücksprache mit Bauüberwachung und nur bei Notrwendigkeit des Schutzes von Personen und Werk Orte: verbindlich Graben 13+15, Straßenseite
01.__.0022
Gerüstschutznetz
2,900.00
01.__.0023 Gerüstschutznetz Gebrauchsüberlassung Gebrauchsvorhaltung des Schutznetzes auf dem Arbeitsgerüst je angefangene Woche und Meter.
01.__.0023
Gerüstschutznetz Gebrauchsüberlassung
27,600.00
01.__.0024 Treppenaufgang 12 m für Gerüst Treppenaufgang für Gerüste nach DIN EN 12811-1 liefern und aufstellen: Verankerung am Gerüst, lichte Mindestbreite 500 mm, einläufig, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage mit Podesten in allen 2 m Höhe. Höhe ca. 12 m. Ort: KSS 26, 30 und 36, Hofseiten
01.__.0024
Treppenaufgang 12 m für Gerüst
3.00
Stk
01.__.0025 Treppenaufgang 12 m Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang bis 12 m Höhe Gebrauchsüberlassung je angefangene Woche und Stück. Ort: KSS 26, 30 und 36, Hofseiten
01.__.0025
Treppenaufgang 12 m Gebrauchsüberlassung
40.00
Wo*S
01.__.0026 Treppenaufgang 9 m Treppenaufgang für Gerüste nach DIN EN 12811-1 liefern und aufstellen: Verankerung am Gerüst, lichte Mindestbreite 500 mm, einläufig, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage mit Podesten in allen 2 m Höhe. Höhe ca. 9 m. Ort: Graben 15, Giebelseite
01.__.0026
Treppenaufgang 9 m
1.00
Stk
01.__.0027 Treppenaufgang 9 m Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang 9 m Höhe Gebrauchsüberlassung je angefangene Woche und Stück. Ort: Graben 15, Giebelseite
01.__.0027
Treppenaufgang 9 m Gebrauchsüberlassung
12.00
Wo*S
01.__.0028 Aufstiegschutz für einläufigen Treppenaufgang Aufstiegschutz für einläufigen Treppenaufgang  bestehend aus: 4 miteinander verschraubten Bauzaunfeldern passender Länge öffenbarer Teil mit Zahlenschloss gesichert Verankerung am Gerüst. Ort: KSS 26, 30 und 36, Hofseiten sowie Graben 15 Giebelseite
01.__.0028
Aufstiegschutz für einläufigen Treppenaufgang
4.00
Stk
01.__.0029 Aufstiegschutz Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für Aufstiegschutz je angefangene Woche und Stück Ort: KSS 26, 30 und 36, Hofseiten sowie Graben 15 Giebelseite
01.__.0029
Aufstiegschutz Gebrauchsüberlassung
104.00
Wo*S
01.__.0030 Passantenschutztunnel ca. 2,50 m x 2,50 m Passantenschutztunnel in Modulbauweise in den Abmessungen ca. 2,50 m x 2,50 m inklusive einer Plane über der Bohlendecke aufbauen, vorhalten und wieder abbauen, nach DIN 4420 Teil 1/DIN EN 12811-1, verankert im Gebäude (Achtung: 7 cm-Vorsatzschale kein Verankerungsgrund) Ort: Straßenseite Kurt-Schumacher-Allee 22-38
01.__.0030
Passantenschutztunnel ca. 2,50 m x 2,50 m
170.00
m
01.__.0031 Passantenschutztunnel Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für Passantenschutztunnel aus Vorposition je angefangene Woche und Meter. Ort: Straßenseite Kurt-Schumacher-Str. 22-38
01.__.0031
Passantenschutztunnel Gebrauchsüberlassung
1,800.00
Wo*m
01.__.0032 Passantenschutz, Vordach, b x t = 3 m x 1,5 m Passantenschutz / Vordach über hofseitigen Hauszugängen Auskragung: mind. 1,50 m Schutzdachbreite: mind. 3,00 m Ort: KSS 30, 32, 34, 36, 38, Hofseite
01.__.0032
Passantenschutz, Vordach, b x t = 3 m x 1,5 m
7.00
Stk
01.__.0033 Passantenschutz Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für Passantenschutz aus Vorpos. Abrechnung pro angefangene Woche und m²
01.__.0033
Passantenschutz Gebrauchsüberlassung
94.00
Wo*S
01.__.0034 Sicherung Gerüste öffentliche Flächen Sicherung der Gerüste auf den öffentlichen Straßenflächen vorschriftsmäßig sichern, durch Warnzeichen kennzeichnen und gemäß Vorgaben der Stadt Kassel beleuchten. Ort: KSS 30 Giebelseite und Graben 13+15 Straßenseite (Block 2+3)
01.__.0034
Sicherung Gerüste öffentliche Flächen
3.00
Stk
01.__.0035 Gebrauchsüberlassung Sicherung Gebrauchsüberlassung Sicherung der Gerüste auf öffentlichen Flächen je Hauszeile und Woche. Ort: KSS 30 Giebelseite und Graben 13+15 Straßenseite (Block 2+3)
01.__.0035
Gebrauchsüberlassung Sicherung
40.00
Wo*S
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten zum besonderen Nachweis und nur nach besonderer Auftragserteilung durch die Bauüberwachung. Lohnzettel sind wöchentlich im Rahmen der Baubesprechungen der Bauüberwachung zur Anerkennung vorzulegen. Vorarbeiterstunden werden nur nach besonderer Auftragserteilung durch die Bauleitung vergütet. Die Stundenverrechnungssätze sind einschließlich aller gesetzlichen, sozialen und freiwilligen Leistungen und Abgaben zu kalkulieren und enthalten alle Zuschläge für Überstunden, Schmutz, Gefahr, Wegegelder, Auslösungen usw. Die angebotenen Stundensätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Stundenlohn Kolonnenführer Stundenlohn Kolonnenführer auf Anweisung der Objektüberwachung zum Nachweis.
02.__.0001
Stundenlohn Kolonnenführer
10.00
h
02.__.0002 Stundensatz Monteur Stundensatz Monteur auf Anweisung der Objektüberwachung zum Nachweis.
02.__.0002
Stundensatz Monteur
10.00
h
02.__.0003 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer auf Anweisung der Objektüberwachung zum Nachweis.
02.__.0003
Stundensatz Helfer
10.00
h