Fassade Maurer- und Fugenarbeiten Fassadensanierung Maurer- und Fugenarbeiten
HTW Berlin-Bauunterhaltungsmaßnahmen
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1. Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Das C-Gebäude der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) befindet sich auf dem denkmalgeschützten Hochschulcampus in der Wilhelminenhofstraße 75A im Berliner Stadtteil Oberschöneweide. Es handelt sich um ein mehrgeschossiges, historisches Mauerwerksgebäude in gelbem Sichtziegelmauerwerk, das Anfang des 20. Jahrhunderts als Bestandteil einer großflächigen Industrieanlage errichtet wurde (nördlicher Teil 1905 Architekt Klemm). Es erfolgten mehrfache Erweiterungen und Veränderungen, z.B. Anbau des Wasserturmes vor dem 1.Weltkrieg und um 1924 Aufstockung von zwei Stockwerken (Architekt Jean Kraemer). Nach erheblichen Zerstörungen im 2. Weltkrieg wurden die Gebäude verändert wieder aufgebaut. Das Gebäude C ist heute Teil eines übergeordneten Denkmalschutzensembles und steht in enger städtebaulicher Beziehung zu angrenzenden historischen Bauten auf dem Campusgelände. Die geplante Baumaßnahme umfasst die straßen- und hofseitigen Fassadenflächen des C-Gebäudes, welches aus drei aneinander gereihten Gebäudeteilen besteht. Diese weisen differenzierte Ausführungen von Gestaltungsdetails, wie z.B. Fensterstürze, Brüstungen, Gesimse, Türme, Eingänge und Höhen auf. Aufgrund jahrzehntelanger Witterungseinflüsse, Umweltverschmutzung und unzureichender bauzeitlicher Entwässerungsdetails sind an der Fassade vielfältige Schäden entstanden. Diese äußern sich insbesondere durch starke Verschmutzungen, Versinterungen, Mörtelauswaschungen, Feuchteschäden sowie großflächige Rissbildungen im Bereich von Gesimsen, Fensterachsen und Mauerwerksvorsprüngen. Teilweise zeigen sich auch Korrosionserscheinungen im Bereich der eingemauerten Stahlprofilen, was bereits zu kleinflächigen Putzabsprengungen und instabilen Bereichen geführt hat. Die Gesimse und Fensterstürze bedürfen ebenfalls einer denkmalgerechten Überarbeitung, da hier sowohl konstruktive als auch wasserführende Funktionen unzureichend erfüllt sind. Ziel der Maßnahme ist eine vollständige, denkmalgerechte Instandsetzung der Fassadenstruktur bei maximalem Substanzerhalt. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die fachgerechte Reinigung des Sichtmauerwerks, die Risssanierung und Fugenüberarbeitung sowie punktuelle Ziegelersatzarbeiten. Sämtliche Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und auf Grundlage restauratorischer Voruntersuchungen. Die Sanierungsmaßnahmen an der Fassade werden wie folgt vorgenommen: Die Natursteinfassade wird von Verschmutzungen, Fettablagerungen, sowie Verkrustungen und Versinterungen, Grünbelag und Ausblühungen, Kalkablagerungen und Zementschleier in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde mittels Druck-Verfahren gereinigt. Die Flächen werden ggfls. mit einer Wurzelbürste behutsam mechanisch bearbeitet. Verunreinigungen und Waschwasser sind gemäß den örtlichen Bestimmungen aufzufangen und sach- und fachgerecht zu entsorgen. Auffangrinnensystem, für das bei der Reinigung der Fassade anfallende Schmutz- und Spülwasser, wird hergestellt. In den verschiedenen Bauabschnitten wurden unterschiedliche Materialien, Farben und Qualitäten der Ziegel und Fugen festgestellt. Die Erweiterungen und Ausbesserungen nach den Kriegsschäden weisen ungleiche Materialien auf. Neuzeitlich wurde das Mauerwerk durch ein Strahlverfahren gereinigt. Die Oberflächen der Ziegel wurden zu stark aufgeraut und somit wird eine Wasseraufnahme begünstigt. Ausbesserungen wurden teilweise mit anderen Ziegelformaten, Ziegelfarben und flächenbündigen Verfugungen wiederhergestellt. Die ursprüngliche zurückgesetzte Dachfuge ist in Teilbereichen noch erkennbar. Durch die stark variierenden Ausführungen im Bestand sind die Maßnahmen für die Sanierung kaum möglich zu benennen, sondern müssen im Zuge des Baufortschritts (Gerüststellung, Reinigung) für alle Fassadenbereiche nach Schadenserfassung detailliert durch die Baubeteiligten festgelegt werden. Die Wiederherstellung eines einheitliches Fugenbildes für die gesamten Fassadenflächen ist aufgrund des enormen Kostenaufwandes nicht zu vertreten und wird auch nicht gefordert. Nach einer Reinigung der Fugen mittels Druckverfahren soll die Neuverfugung nach Betrachtung des jeweiligen Umgebungsbestandes eine sinnvolle Angleichung erhalten. Bei der Prüfung der Fassade ist gezielt auf sichtbare Schäden und Auffälligkeiten zu achten. Schadenskartierungen sind anzufertigen. Risse, Abplatzungen und aufgewölbte Bereiche an Steinen und Fugen entstehen durch Verdrängungsprozesse. Hier muss im Einzelfall die Ursache erkundet werden und ggf. korrodierte Stahlprofile freigelegt und ertüchtigt werden. Mit der geplanten Sanierung der Fassaden Haus C der HTW Berlin wird ein wesentlicher Beitrag zum langfristigen Erhalt eines bedeutenden Baudenkmals der Industriearchitektur im Stadtteil Oberschöneweide geleistet. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die gestalterische Einheit, die bauphysikalische Funktionsfähigkeit sowie die substanzielle Sicherheit der Außenhülle zu verbessern, unter voller Berücksichtigung denkmalpflegerischer, technischer Anforderungen. Zentraler Bestandteil der Maßnahme ist die Reinigung und Wiederherstellung des bauzeitlichen Sichtziegelmauerwerks, das in großen Teilen durch Umwelteinflüsse, Feuchtigkeit und frühere unsachgemäße Eingriffe stark geschädigt ist. Die Fugen werden großflächig erneuert und defekte Ziegel durch gleichwertige Steine ersetzt. Die Regenentwässerungen an Fensterbrüstungen, Gesimsen und Mauervorlagen werden saniert. Die Fenster werden mit einem neuen Anstrich versehen. Die geplanten baulichen Maßnahmen sind im Wesentlichen: - Errichtung eines Baugerüstes mit Lastenaufzug auf der Ostfassade des Gebäudes C - Teilweise Demontage der Sonnenschutzjalousien und Wiederanbau - Blitzschutzüberprüfung - Fassadensanierung - Malermäßige Instandsetzung der Metall/Holzfenster und -türen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Gebäudeteil 3, 1. Bauabschnitt - Hoffassade Beim diesem Bauvorhaben handelt es sich um die denkmalgerechte Fassadensanierung Ausführungszeitraum: 15.09.2025 14.03.2025 Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext Weitere Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Alle in folgend beschriebenen Vorbemerkungen aufgeführten Angaben und Leistungen dienen als Kalkulationsgrundlage. Alle hier genannten An- und Vorgaben sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden, sofern nicht gesondert in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgewiesen, nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Angebotsunterschrift, dass er alle in diesen Vorbemerkungen aufgeführten spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe; später eingegangene Widersprüche des Auftragnehmers diesbezüglich werden somit nicht mehr anerkannt! Aufmaß und Abrechnung: Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine Massenfeststellung der bis dahin erbrachten Leistungen auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen (auch Teilschluss- und Abschlagsrechnungen) ohne genaue Massenermittlung können nicht bearbeitet werden. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Teile, die zur Prüfung der Rechnung notwendig sind, unmittelbar zu ersehen sein. In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen. Baustellenordnung: Grundlage der Arbeitssicherheit sind die für Berlin geltenden Regelwerke des Arbeitsschutzes. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. §1 BGV A 1). Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über - die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, - den SiGePlan, - die Baustellenordnung sowie - die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. der Objektüberwachung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben unberührt. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitskräfte darauf hinzuweisen, dass nur die ihm von der Bauleitung des AG zugewiesenen WC- und Waschanlagen benutzt werden dürfen. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- bzw. Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche Mitteilung innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Hilfskräfte werden bauseits nicht gestellt. Der Arbeitsablauf ist vor Ausführung der Arbeiten mit allen Beteiligten zu koordinieren und schriftlich festzulegen. Während der Arbeitszeit muss ein Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle anwesend sein. Dieser Vertreter muss ermächtigt sein, selbständige Festlegungen über Ausführung, Termine, Vergütungsgrundsätze etc. mit der Bauleitung zu treffen. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert einmal wöchentlich seine von ihm erstellten Bautageberichte der Bauleitung des AG zur Unterschrift vorzulegen. Die Bautageberichte sind täglich zu erstellen und beinhalten Tagesdatum, Arbeitszeit, Personaleinsatz, Materialeinsatz und ausgeführte Leistungen des Auftragnehmers sowie besondere Vorkommnisse den Auftragnehmer betreffend. Lieferungen müssen am Bau von firmeneigenen Personen übernommen werden, die auch für die entsprechende Lagerung verantwortlich sind. Anlieferungen und Lagerstellplätze auf dem Grundstück des AG sind mit der Bauleitung rechtzeitig zu koordinieren, Wartezeiten werden nicht vergütet. Kostenlose Transport-, Montage- und sonstige Arbeitshilfen werden bauseits nicht geleistet. Planungsbesprechungen: Planungsbesprechungen werden nach Notwendigkeit auf Aufforderung durch den Auftraggeber abgehalten und finden auf der Baustelle statt. Abrechnungsbesprechungen finden nach Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls auf der Baustelle statt. Bei vorbeschriebenen Besprechungen anfallende Fahrtkosten des AN werden nicht erstattet. Projektbeschreibung: Als Grundlage für die Baubeschreibung gelten auch alle Pläne und Bilder in der Anlage. Beachtung des Schulbetriebs: Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb einer bestehenden, öffentlichen Hochschule. Die Maßnahme erstreckt sich über die vorlesungsfreie Zeit (01.07.2022 20.09.2023) bis in den laufenden Hochschulbetrieb. Achtung !!! Während der Vorlesungszeit (April-August oder Oktober-März) dürfen keinerlei Beeinträchtigungen entstehen. Geräuschemissionshöchstwerte sind in Absprache mit dem Auftraggeber vor Baubeginn entsprechend den Erfordernissen festzulegen. Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass besonders erhöhte Schallbeschränkungen seitens des Auftragnehmers obliegen, damit der Schulbetrieb ohne Beeinträchtigungen erfolgen kann. Die Hauptunterrichtszeit ist 8.00 Uhr bis 17.15 Uhr. Lärmintensive Arbeiten, die sich auf den Schulbetrieb der benachbarten Seminarräume negativ einwirken, sind in diesem Zeitraum zu unterlassen !!! Insbesondere auch Stemm- und Bohrarbeiten am Baukörper oder Schneidarbeiten sind in dieser Zeit tabu oder vorab mit der Bauleitung zu besprechen Zufahrt und Baustelleneinrichtung: Grundlage hierfür sind die Baustelleneinrichtungspläne und Fotos in der Anlage. Die Zufahrt erfolgt über die Wilhelminenhofstraße/Peter-Behrens-Straße/Gottfried-Kl mm-Straße. Vor Ort sind Baustrom- und Bauwasseranschluss bauseits vorhanden. Für die Arbeiten erforderlicher Strom und erforderliches Wasser sind hierbei vom Auftragnehmer über entsprechend zu liefernde Stromkabel bzw. Versorgungsschläuche an die Arbeitsstelle zu führen. Alle Kabel und Schläuche einschl. Vorhaltung, Wiederabbau und Abfuhr. Kosten des Verbrauchs für Wasser und elektrische Energie trägt der Auftraggeber. Es steht bauseitig ein Aufzug zur Verfügung. Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahme: Alle Bauteile sind, sollten eine Beschädigungsgefahr oder eine irreversible Verschmutzungsgefahr durch den Auftragnehmer bestehen, vom Auftragnehmer entsprechend vorab zu schützen, z.B. mit geeigneten Textilbelägen, Vliesabdeckungen, Bohlen, Holzplatten, stabilen Folien mit Gewebeeinlage u.ä. einschl. Lieferung, Einbau und Wiederabtransport der erforderlichen Schutzmaterialien, wenn die Bauteile und Gegenstände nicht durch Vorsicht oder anderweitig geschützt werden können. Der Auftragnehmer hat prinzipiell dafür zu sorgen, dass jegliche Beschädigungen und Verschmutzungen der bauseitigen Bauteile auszuschließen ist! Vom Auftragnehmer zu verantwortende Beschädigungen und Verschmutzungen, die der Auftragnehmer aufgrund seiner nicht anerkannten bzw. fehlenden fachlichen Qualifizierung nicht beheben kann bzw. aus anderen Gründen nicht behebt, werden nach entsprechender Aufforderung nach VOB durch den Auftraggeber bzw. einer beauftragten Fremdfirma auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Sämtlich entstehender Schmutz und Bauabfall ist unmittelbar nach Entstehung sofort zu entfernen und in geeigneten Behältnissen unverzüglich aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Die Gebäude sind täglich Besenrein zum Feierabend zu hinterlassen und die Verbreitung von Feinschmutz zu begrenzen. Absprache und Zusammenarbeit: Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet sich schriftlich oder telefonisch bei der Bauleitung anzumelden. Absprachen über Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei Abwesenheit der Bauleitung. Prinzipiell gilt, dass der Auftragnehmer eng mit allen anderen am Bau tätigen Firmen, sofern ihre Arbeiten die des Auftragnehmers betreffen bzw. tangieren, zusammenzuarbeiten hat. Untergrunduntersuchung: Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragsvergabe die bauseitigen Gegebenheiten auf Maße, Eignung, Festigkeit, Tragfähigkeit, Unebenheiten etc. zu untersuchen, ggfls., wenn notwendig mittels Richtscheit u. Nivellement. Sollten sich hierbei Unstimmigkeiten herausstellen, hat der AN dies unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden. Stahlteile: Die Oberflächen aller Stahlteile, sofern sie nicht aus Edelstahl oder verzinkt sind, müssen ohne Ausnahme mit einer Rostschutzgrundierung versehen sein. Beim Zusammentreffen verschiedenartiger Metallteile darf keine Korrosion entstehen. Sämtliche Verbindungsmaterialien müssen aus nichtrostendem oder feuerverzinktem Stahl bestehen. Statik: Die Statik aller einzubauenden Elemente im Leistungsbereich des Auftragnehmers obliegt voll dem Auftragnehmer, sofern im Leistungstext nicht anders beschrieben. Alle Konstruktionen sind stabil und statisch einwandfrei auszuführen. Im Zweifelsfalle ist ein statischer Sicherheitsnachweis vom Auftragnehmer zu führen, sofern im Leistungstext nicht anders beschrieben. Güte und Qualität: Es dürfen nur Baustoffe 1. Wahl verwendet bzw. eingebaut werden. Alle Bauteile müssen den derzeit gültigen DIN-Normen entsprechen; soweit bedingt, sind Prüfzeugnisse von unabhängigen Materialprüfinstituten auf Verlangen vorzuzeigen. Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die zugelassen sind und für die Nachweise der Güteüberwachung vorliegen. Von allen Baustoffen und Bauteilen, die jetzt und künftig dem Güteschutz unterliegen, sind nur diejenigen zugelassen, die mit dem Güteschutzzeichen versehen sind. Von den Baustoffen dürfen keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen frei von Schadstoffen wie PCP, PCI, Dioxin, Lindan, Xylan und anderen Lösungsmitteln sein. Sie dürfen keine schädigenden Eigenschaften auf Mensch und Tier haben. Der entsprechende Nachweis darüber ist von AN zu führen. Der Auftragnehmer hat für die Durchführung der Arbeiten Materialien 1. Qualität in Originalgebinden zu verwenden. Es sind Markenfabrikate zu verwenden. Befestigungen und Verbindungen: Alle zur Montage erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel mit Lieferung und Einbau sind Sache des Auftragnehmers. Sämtliche Anschlüsse untereinander und an angrenzende Bauteile sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, herzustellen einschl. aller erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Dichtungsmaterialien. Es ist auf eine ausreichende Anzahl und Dimensionierung der Befestigung- und Verbindungsselemente und -materialien zu achten. Alle Befestigungen und Verbindungen am Rohbau bzw. an anderen bauseitigen Gebäudeteilen sowie alle Befestigungen und Verbindungen untereinander innerhalb des Leistungsbereichs des Auftragnehmers sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich in allen drei Koordinatenrichtungen möglich ist. Sie müssen den statischen Anforderungen entsprechen. Dehnungen aller Art, bedingt durch Temperatur- und Klimaeinflüsse sowie durch Gebäudedehnungen sind in den Anschlüssen und Dehnstößen aufzunehmen. Bei allen Konstruktionen sind evtl. zu erwartende bauseitige und im Leistungsbereich des Auftragnehmers auftretende Durchbiegungen und/oder Überhöhungen in den Dach-, Decken-, Boden- und Sturzbereichen zu berücksichtigen. Die Verankerungen der Einbauteile bzw. Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden können.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Abt. Technische Dienste Treskowallee 8 10318 Berlin Beschreibung des Bauvorhabens: Sanierung der Fassaden und Fenster Haus C Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt: Dipl.-Ing. S. Reddmann Stillerzeile 17, 12587 Berlin Funk: 0162 / 23 90 601 E-Mail: arbeitssicherheit@hotmail.de Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Angaben zur Örtlichkeit: Anschrift der Baustelle: HTW Berlin Haus C Wilhelminenhofstraße 75A 12459 Berlin Lage und Art des Objekts: Das C-Gebäude der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) befindet sich auf dem denkmalgeschützten Hochschulcampus in der Wilhelminenhofstraße 75A im Berliner Stadtteil Oberschöneweide. Es handelt sich um ein mehrgeschossiges, historisches Mauerwerksgebäude in gelbem Sichtziegelmauerwerk, das Anfang des 20. Jahrhunderts als Bestandteil einer großflächigen Industrieanlage errichtet wurde. Das Gebäude ist heute Teil eines übergeordneten Denkmalschutzensembles und steht in enger städtebaulicher Beziehung zu angrenzenden historischen Bauten auf dem Campusgelände. Die geplante Baumaßnahme umfasst die straßen- und hofseitigen Fassadenflächen des C-Gebäudes, welches aus drei aneinander gereihten Gebäudeteilen besteht. An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Das Haus C grenzt nordwestlich mit der Gebäudeecke an das dreigeschossige Bestandsgebäude A an. Hofseitig ist das Gebäude D angebaut, ein Durchgang im Erdgeschoss ist möglich. Im Süden grenzt der Giebel an Lagerhallen, die nicht zum Gelände der HTW gehören. Geplante Dauer der Baumaßnahme: Die vorlesungsfreien Zeiten müssen für die Ausführung der festgelegten Bauabschnitte genutzt werden, so dass sich die gesamte Baumaßnahme über mehrere Jahre geplant wird. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnittes soll bis Ende 2025 umgesetzt werden. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege: Zufahrtmöglichkeiten: Nord-West-Fassade über die Einfahrt Wilhenminenhofstraße 75A Breite: 4,60 m Tragfähigkeit: leichte bis mittlere Verkehrsbelastung t Zufahrtmöglichkeiten: Süd-Ost-Fassade über die private Straße Johannes-Kraatz-Straße (Durchfahrt auch zum Innenhof) Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Zufahrtsstraßen Geräte/Einrichtungen anderer Unternehmer: Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für: Wasser: mit erhöhte Kosten möglich Strom: mit erhöhte Kosten möglich Schutz vorhandenen Bewuchses: Bäume, die sich zu nah am Bau befinden, müssen geschützt werden, eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist zu vermeiden. Pflanzen, die sich zu nah am Bestandsgebäude befinden, müssen geschützt werden, eine Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist zu vermeiden. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile: Bänke, Notaußentreppe Angaben zur Ausführung Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Baubeschreibung
Der Bauherr behält sich vor, den ersten Bauabschnitt 3.1 (Nord-West-Fassade Bauteil 3) nach Auftragserteilung im Jahr 2025 auszuführen und parallel den Bauabschnitt 3.2 (Giebel Süd-West, Bauteil 3) umzusetzen.
Der Bauherr behält sich vor, den ersten
Art und Umfang der Fassadenreinigung muss vor Ort durch eine Musterfläche mit dem Auftraggeber und der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Fassadenreinigung substanzschonend: Ziel der Oberfächenreinigung ist nicht eine absolut saubere, porentief reine Baustoffoberfläche der Klinkerfassade, sondern die Entfernung von losem Fugenmaterial und Verunreinigungen, welche die feuchtetechnischen Eigenschaften des Baustoffes und/oder die Haftung zu nachfolgend aufzubringenden Materialien negativ beeinflussen können. Eine Reinigung soll mittels handischem Auskratzen der Fugen und einem temperierten Dampfstrahlens erfolgen. Ein Substanzverlust durch zu hohen Arbeitsdruck ist in jedem Fall zu vermeiden. Führt das vorgeschriebene Verfahren zu einer merklichen Schädigung der Oberfläche, ist die Maßnahme unverzüglich abzubrechen und die Bauleitung zu verständigen. Eine Fugenfräse ist wegen der möglichen Steinschädigungen nicht zu verwenden!
Art und Umfang der Fassadenreinigung muss vor Ort durch
Verfugung Vor Ausführung der Arbeiten ist zwingend eine mindestens 1 m² große Musterfläche anzulegen. Hiermit wird festgestellt, ob Farbton, Fugenbild (zurückgesetzt und abgeschrägt), Festigkeit und/oder Flankenhaftung und reduzierte Wasseraufnahme den Anforderungen entsprechen. Die Musterfläche ist zu dokumentieren mit Datum, Material, Verbrauch, Witterung, Temperatur, Wasseraufnahme mit Prüfröhrchen vorher/nachher und dient als Referenzfläche. Eine Abstimmung und Freigabe durch der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.
Verfugung
Risssanierung mit dem Spiralankersystem Das Spiralankersystem ist ein geprüftes System, bestehend aus dem Spiralanker und Spiralankermörtel M20/M30. Es ist grundsätzlich eine genaue Bestands- und Schadensaufnahme durchzuführen und die Konsolidierungsmaßnahmen sind von einem Statiker zu bestimmen. Diese Leistungsbeschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bedarfsweise den Forderungen des Statikers anzupassen. Fabrikat Remmers
Risssanierung mit dem Spiralankersystem
1.Für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB neuste Fassung maßgebend. 2. Gerichtsstand ist Berlin. 3. Lager- und Arbeitsplätze, Aufenthaltsräume: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Aufenthaltsräumen und Lagerflächen durch den Auftraggeber. Ihre Beschaffung und Vorhaltung ist Sache des Auftragnehmers und durch die Vertragspreise abgegolten. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen hat der AN selbst zu sorgen. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe ist ausdrücklich untersagt. 4. Baustelleneinrichtung: Aufwendungen für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für die Belange der Sanierungsarbeiten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die Einrichtung und Wartung bzw. Mitbenutzung sanitärer Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 5.Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom mit den entsprechenden Anschlüssen werden durch den Auftraggeber auf der Baustelle bereit gestellt. Die Verbrauchskosten übernimmt der Auftraggeber. 6. Terminverschiebungen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, bewirken keine Aufhebung der Vertragstermine, sondern eine Verschiebung der einzelnen Vertragstermine der einzelnen Abschnitte oder Teilleistungen um die Dauer der nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden Terminverschiebung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungsfrist für den Auftragnehmer. Eine Vorbereitungsfrist von 5 Arbeitstagen wird als angemessen vereinbart. Terminvereinbarungen werden bei Auftragsvergabe abgestimmt und schriftlich festgehalten. 7. Bauzeitenplan Der Auftragnehmer legt spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn einen mit der Bauüberwachung abgestimmten Bauzeitenplan vor, in dem auf Grundlage der Vertragsfristen gem. Punkt 8. dieser Besonderen Vertragsbedingungen der detaillierte terminliche Ablauf der vertraglichen Leistungen unter Berücksichtigung der Bauvorbereitung und der Schnittstellen zu den Leistungen anderer Unternehmer dargestellt ist. Dieser Bauzeitenplan wird nach Abstimmung und Bestätigung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil. 8. Zufahrtswege Der AN hat die Zufahrtswege der Baustelle, einschl. etwa in Mitleidenschaft gezogener öffentlicher und privater Straßen und Wege in verkehrssichern Zustand und sauber zu halten. Die für die Erfüllung der vertraglichen Leistung von AN herzustellenden Baustraßen und Lagerflächen sind vom AN eigenverantwortlich zu planen, zu unterhalten und nach Beendigung der Vertragsleistung rückzubauen und zu entsorgen. Material- und Schuttlagerung hat gemäß Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Sämtliche damit in Verbindung stehende Aufwendungen sind zu berücksichtigen und entsprechend in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Sämtliche Abstimmungen mit den zuständigen Behörden, Ämtern sowie der Leitungsträger, inkl. Begehungen (Pflasterprotokoll, Straßensondernutzungsrecht etc.) haben eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Auflagen aus diesen Bestimmungen sind entsprechend zu berücksichtigen sowie sämtliche daraus resultierende Kosten in die Angebotspreise einzukalkulie-ren sind. 9. Entsorgung: Zu entsorgende Rückbaumaterialien sind nach dem jeweils gültigen Rückbau- bzw. Entsorgungsvorschriften unter Anwendung der Regelungen des Abfallrechtes und der Transportvorschriften bei den zuständigen Deponien einzuliefern. Rückbau und Entsorgungsverfahren, eventuelle Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, Transporte und Deponiestellen mit eventuell erforderlichen Genehmigungsbescheiden von Genehmigungsbehörden sind spätestens 14 Tage vor Rückbaubeginn dem AG zur Freizeichnung vorzulegen. Koordinations- und Spezialüberwachungsaufgaben sind Sache des AN. Nach Durchführung der jeweiligen Entsorgung ist die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Entsorgung dem AG schriftlich zu bestätigen und mit den Transport- und Deponienachweisen im Original zu belegen. 10. Schadstoffe Öl, Diesel und andere potentiellen Schadstoffe, die der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragsleistung benötigt sind auf gar keinen Fall auf dem Baugelände zu lagern. Das Betanken von Baumaschinen wird auf dem Gelände untersagt. 11. Lärmschutz Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u.ä. Vorgänge zu beachten (Bundes Immissionsschutzgesetz in der geltenden Fassung) sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschemissionen) jeweils in der geltenden Fassung zu beachten. Sich daraus ergebende Vorgaben sind zu berücksichteigen und entsprechend in die Angebotspreise einzukalkulieren. 12.Arbeitsschutz Neben den anzuwendenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen sind die in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) beschriebenen speziellen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Sicherungs- und Gesundheitsschutzplan sowie die vom AN aufzustellende Betriebsanweisung einzuhalten 13. Beweissicherung Vor Leistungsbeginn ist der Zustand des Geländes, das im Einflußbereich der Baumaßnahme liegt, vom Auftragnehmer gemeinsam mit der Bauüberwachung des Auftraggebers festzustellen und in geeigneter Form zu dokumentieren. Vor Beginn der Baumaßnahme ist vom AN neben einem Baustelleneinrichtungsplan ein detaillierter Bauablaufplan unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Termine vorzulegen, aus dem die Abfolge der einzelnen Gewerke hervorgeht. Der Ablaufplan ist während der Baumaßnahme im Bedarfsfall ständig zu aktualisieren. Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Bauverfahren zum Einsatz kommen. Der AG bzw. seine Bauüberwachung ist berechtigt, bei unzureichendem Nachweis ein anderes Verfahren ohne zusätzliche Kosten für den AG zu fordern. Einmal wöchentlich findet eine Baubesprechung der am Bau Beteiligten statt. Unbeschadet der vollen Verantwortung des AN für die Erbringung der kompletten Bauleistung können auf Anforderung der Bauüberwachung des AG auch Bauleiter der Nachunternehmer hinzugezogen werden. 14. Bauschilder und Firmenschilder Das Aufstellen oder Anbringen von Bau- und Firmenschildern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. 15. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet täglich Bautagebuch zu führen und diese der Bauüberwachung des Auftraggebers wöchentlich zu übergeben. Darin sind Arbeitszeit, Name , Beruf und ausgeführte Arbeiten zu benennnen. 16. Bauleitung Die verantwortliche deutschsprachige Bauleitung des AN ist vorab unter Nachweis Ihrer Qualifikation zu benennen und nur mit der Zustimmung des AG zu wechseln.Vertreter der Bauleitung sind ebenfalls bei Auftragsvergabe zu benennen. Der Bauleiter wird eigenverantwortlich und mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet alle für den Planungs- bzw. Bautenstand erforderlichen Angaben bei der Bauüberwachung des AG abfragen und berücksichtigen. Der Bauleiter ist autorisiert, Anordnungen des AGs entgegenzunehmen und diese auszuführen. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass die von Ihm einzusetztenden Bauleitungsmitglieder die vorerwähnten Kriterien erfüllen und mit allen Teilen des Auftragsumfanges vertraut gemacht wurden.
1.Für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB neuste
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.001 Baustelleneinrichtung für die Fassadensanierung Baustelleneinrichtung für die Fassadensanierung - Bauabschnitt 3.1 - Bauteil 3 - für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die gesamte Dauer der Bauzeit und nach Beendigung der Arbeiten abbauen, beseitigen von Verschmutzungen sowie wiederherstellen aller benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand. Hierzu gehören alle notwendigen Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Schuttcontainer, abdeck- und abschließbar, Absperranlagen, Warn- und Hinweisschildern, Bau-, Arbeits- und Hilfsstoffe. Baustrom und Wasser wird durch den AG gestellt. WC und Wascheinrichtungen sind durch den AN ggfl. bereitzustellen, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen. Bauunterkünfte sind durch den AN zu stellen. Bauzeit entsprechend der Bauabschnitte ca. 6 Monate
01.__.__.001
Baustelleneinrichtung für die Fassadensanierung
1.00
Psch
01.__.__.002 Baustelleneinrichtung vorhalten, Monat Baustelleneinrichtung vorhalten, ggf. über die vereinbarte Vorhaltezeit hinaus. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Vorhaltedauer 6 Monate
01.__.__.002
Baustelleneinrichtung vorhalten, Monat
6.00
Mt
01.__.__.003 Baustelleneinrichtung wöchentlich kontrollieren Baustelleneinrichtung 1 x wöchentlich kontrollieren; Da auf der Baustelle während des laufenden Schulbetriebes gearbeitet wird, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Sicherung der Baustelleneinrichtung prüfen (z.B. Bauzaun, Tore, Container, Wege), kleinere Müllablagerungen bis 1m³ beräumen, größere Müllmengen in Abstimmung mit der Bauleitung zu Lasten der Verursacher entsorgen; für die gesamte Bauzeit von 24 Wochen 1 x wöchentliche Kontrolle
01.__.__.003
Baustelleneinrichtung wöchentlich kontrollieren
24.00
Wo
01.__.__.004 Sicherung und Schutz, Hydrant Sicherung und Schutz von vorhandenem Hydranten bzw. von Schieber- und Hydrantenkappen, vor Beginn der Arbeiten.
01.__.__.004
Sicherung und Schutz, Hydrant
1.00
St
01.__.__.005 Sicherung Schachtabdeckungen Sicherung bzw. Herstellung der Befahrbarkeit von Schmutzwasserschächten inkl. deren Schachtabdeckungen, im Baustellenbereich.
01.__.__.005
Sicherung Schachtabdeckungen
1.00
St
01.__.__.006 Baustromverteiler, Endverteiler Baustromverteiler DIN EN 60439-4 als Endverteiler (Verteilerschrank), Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274, Gehäuse aus verzinktem Stahl, mit abschließbarer Türe beschichtet, Schutzart IP 43, DIN EN 60529, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V, ausgestattet mit einem Fehlerstromschutzschalter 63 A und einem Fehlerstromschutzschalter 40 A, Bemessungsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell. Anschlüsse: 1 x NH 00 (Eingangssicherung) 1 x 32 A / 400 V 2 x 16 A / 400 V 6 x 16 A / 230 V liefern und betriebsfertig am zugewiesenen Ort montieren, einschl. Demontage nach Beendigung der Arbeiten. Gemäß BGV A2 ist der Verteiler mind. monatlich zu prüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Das Protokoll der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator unaufgefordert in Kopie übergeben. Alle für die Prüfung anfallenden Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
01.__.__.006
Baustromverteiler, Endverteiler
1.00
St
01.__.__.007 Baustromverteiler vorhalten Gebrauchsüberlassung für vorbeschriebene Baustromanschlüsse bzw. Baustromverteiler, inkl. aller erforderlichen und vorgeschriebenen Prüfungen, welche mit der Hauptposition nicht abgegolten sind.
01.__.__.007
Baustromverteiler vorhalten
24.00
StWo
01.__.__.008 Umsetzen Baustromverteiler Während der Bauzeit ist es erforderlich die Baustromverteiler gemäß Baufortschritt umzusetzen und wieder in Betrieb zu nehmen. Alle hierfür notwendigen Arbeiten sind mit dieser Position abgegolten.
01.__.__.008
Umsetzen Baustromverteiler
1.00
psch
01.__.__.009 Bauzaun, Stahlrahmen mobil, Höhe 2,00 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. Der Zaun ist aufzustellen und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abzubauen. Türen und Tore werden gesondert vergütet. Zaunhöhe: 2,00 m
01.__.__.009
Bauzaun, Stahlrahmen mobil, Höhe 2,00 m
70.00
m
01.__.__.010 Bauzaun, Stahlrahmen, Höhe 2,00 m, vorhalten Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Wochen werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/7 des Einheitspreises abgerechnet. Zaunhöhe: 2,00 m Vorhaltedauer: 24 Wochen
01.__.__.010
Bauzaun, Stahlrahmen, Höhe 2,00 m, vorhalten
1,680.00
mWo
01.__.__.011 Bauzaun, Stahlrahmen, Beleuchtung Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Beleuchtung, wie folgt: - Bauzaun bestehend aus Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, mit Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. - Sicherheitsbeleuchtung am Bauzaun bestehend aus Warnblinkleuchten mit Zeitschaltuhr - Beleuchtung warten und betreiben - Anbringung in Abstimmung mit der zuständigen Behörde - Funktionstüchtigkeit der Batterielampen regelmäßig durch AN prüfen nach Abschluss der Arbeiten Zaun und Beleuchtung wieder abbauen - Türen und Tore werden gesondert vergütet. Zaunhöhe: 2,00 m
01.__.__.011
Bauzaun, Stahlrahmen, Beleuchtung
5.00
m
01.__.__.012 Bauzaun, Stahlrahmen, mit Beleuchtung, vorhalten Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen samt Beleuchtung vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Wochen werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/7 des Einheitspreises abgerechnet. Zaunhöhe: 2,00 m Vorhaltedauer : 24 Wochen
01.__.__.012
Bauzaun, Stahlrahmen, mit Beleuchtung, vorhalten
120.00
mWo
01.__.__.013 Bauzaun-Tür, Stahlrahmen, Breite 1,00 m Bauzaun-Tür, 1-flügelig, passend zum Bauzaun aus Stahlrahmenelementen, abschließbar, einschl. Türschloss, in Bauzaun aufstellen und wieder beseitigen. Breite: 1,00 m Höhe: 2,00 m Bodenfreiheit: 0,10 m
01.__.__.013
Bauzaun-Tür, Stahlrahmen, Breite 1,00 m
2.00
St
01.__.__.014 Schloss/Schlüssel, Zugänge Schloss für Türe und Tor, diebstahlgesichert, mit 20 gleichsperrenden Schlüsseln für andere am Bau beteiligte Firmen, im Bauzaun sowie in Bautüren anbringen, vorhalten und beseitigen.
01.__.__.014
Schloss/Schlüssel, Zugänge
2.00
St
01.__.__.015 Bauzaun umsetzen Bauzaun während der Ausführungszeit der vertraglichen Leistungen des AN nach besonderer Anordnung des AG umsetzen. Zaunhöhe: 2,00 m
01.__.__.015
Bauzaun umsetzen
50.00
m
01.__.__.016 Hinweisschild, Betreten verboten Hinweisschild "Baustelle betreten verboten!" aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Leistung vorhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder beseitigen.
01.__.__.016
Hinweisschild, Betreten verboten
4.00
St
01.__.__.017 Baustellensicherung, Warnband Absichern der Baustelle gegen unbefugtes Betreten mittels Warnband, einschl. evtl. erforderlicher Hinweisschilder.
01.__.__.017
Baustellensicherung, Warnband
70.00
m
01.__.__.018 Absetzcontainer aufstellen, 6 m³ Absetzcontainer für nicht kontaminierten Baustellenabfall von am Bau beteiligten Unternehmen aufstellen und nach Ende der Arbeiten wieder beseitigen, Entleeren und Deponiegebühren in gesonderter Position. Containerinhalt: 6 m³ Ausführung: mit Deckel
01.__.__.018
Absetzcontainer aufstellen, 6 m³
2.00
St
01.__.__.019 Absetzcontainer entleeren Absetzcontainer entleeren und wieder aufstellen, Deponiegebühren in gesonderter Position. Containervolumen : 6m³
01.__.__.019
Absetzcontainer entleeren
2.00
St
01.__.__.020 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfallschlüssel-Nr. 170901*, 170902* und 170903* fallen zusätzlich Perlite-Schüttungen, Blähton etc. aufnehmen, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen, inkl. Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN. Abrechnung nach Wiegeschein. Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170904*
01.__.__.020
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
1.00
t
01.__.__.021 DK 0 Material Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen, transportieren und einer Verwertung / Entsorgung zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3, Tabelle 2. Zuordnungswerte DK 0 Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170101 / 17 0102 / 17 01 03 / 17 01 07 Art und Umfang der Belastung gem. noch durchzuführender Deklarationsanalyse einer Verwertung / Entsorgung in der Anlage zuführen, inkl. Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.021
DK 0 Material
1.00
t
01.__.__.022 DK 1 Material Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3, Tabelle 2. Zuordnungswerte DK 1 Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170101 / 17 0102 / 17 01 03 / 17 01 07 Art und Umfang der Belastung gemäß noch durchzuführender Deklarationsanalyse einer Verwertung / Entsorgung in der Anlage zuführen. inkl. Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.022
DK 1 Material
0.50
t
01.__.__.023 DK 2 Material Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3, Tabelle 2. Zuordnungswerte DK 2 Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170101 / 17 0102 / 17 01 03 / 17 01 07 Art und Umfang der Belastung gemäß noch durchzuführender Deklarationsanalyse einer Verwertung/Entsorgung in der Anlage zuführen, inkl. Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.023
DK 2 Material
0.50
t
01.__.__.024 DK 3 Material (gefährlicher Abfall) Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3, Tabelle 2. Zuordnungswerte DK 3 Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 17 01 06* Art und Umfang der Belastung gem. noch durchzuführender Deklarationsanalyse einer Verwertung/Entsorgung in der Anlage zuführen, inkl. Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.024
DK 3 Material (gefährlicher Abfall)
0.50
t
01.__.__.025 Elektronische Nachweisführung Durchführung der elektronischen Nachweisführung der Abfallentsorgung gemäß der gesetzlichen Einführung vom 01.04.2010 für die gesamte Dauer der Maßnahmen sicherstellen. Die Leistung besteht aus folgenden Geräteausstattungen und Qualifikationen auf der Baustelle: - Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung (Internet) oder gleichwertig, - Abfallerfassungssoftware kompatibel zur zentralen Koordinierungsstelle der Länder, - (ZKS) Kartenlesegeräte mit Zulassung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten Signatur abfallrechtlicher Dokumente durch Bauüberwachung und Beförderer - mobile Geräte mit Zulassung der Bundesnetzagentur mit direktem Zugang zur zentralen Abfallerfassungssoftware zur Erfassung und Signatur der Entsorgungsvorgänge vor Ort - Ausstattung der örtlichen Mitarbeiter des AN mit persönlichen Signaturkarten nach digitalem Signaturgesetz - Nachweis der abfallrechtlichen Qualifikation der signaturberechtigten Mitarbeiter Die Abrechnung erfolgt pauschal.
01.__.__.025
Elektronische Nachweisführung
1.00
psch
01.__.__.026 Baustraßen reinigen Baustraßen oder als Baustraße genutzte vorhandene Straßen und Wege von baustellenbedingter Verschmutzung nach Erfordernis und/oder Aufforderung durch die Bauleitung reinigen, einschl. Maßnahmen gegen Staubentwicklung (Wassereinsatz). Art der Baustraße : befestigter Hofbereich, Durchfahrtsbereich
01.__.__.026
Baustraßen reinigen
4.00
psch
01.__.__.027 Reinigung der Baustelle Baustelle täglich von grober Verschmutzung durch Bauschutt und Restmüll reinigen, inkl. Entsorgung.
01.__.__.027
Reinigung der Baustelle
150.00
m2
02 Fassadensanierung
02
Fassadensanierung
02.01 Vorbereitende Arbeiten; Abbruch
02.01
Vorbereitende Arbeiten; Abbruch
02.02 Reinigung der Fassade
02.02
Reinigung der Fassade
02.03 Trägersanierung Fenster- und Türstürze
02.03
Trägersanierung Fenster- und Türstürze
02.04 Sanierung Klinkerfassade
02.04
Sanierung Klinkerfassade
02.05 Sanierung Putzfassade
02.05
Sanierung Putzfassade
03 Klempnerarbeiten
03
Klempnerarbeiten
03.01 Fensterbankabdeckungen
03.01
Fensterbankabdeckungen
03.02 Fallrohre
03.02
Fallrohre
03.03 Dachrinne
03.03
Dachrinne
03.04 Abdeckungen Gesims
03.04
Abdeckungen Gesims
04 Taubenabwehr
04
Taubenabwehr
Art und Umfang der Taubenabwehr muss vor Ort durch Probeflächen mit dem Auftraggeber und der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Art und Umfang der Taubenabwehr muss vor Ort durch
04.__.__.001 Taubenabwehr, Draht mit Dornen, Gesims Taubenabwehr aus Edelstahldraht, dreireihig, versehen mit Dornen, auf Gesims- oder Attikaabdeckung. Dornenlänge: 100 mm Drahtdicke: 2 mm Montageort: Eingangsportal und Frontspieße Angeb. Fabrikat: (vom Bieter zwingend anzugeben)
04.__.__.001
Taubenabwehr, Draht mit Dornen, Gesims
10.00
m
04.__.__.002 Taubenabwehr, Gesims Taubenabwehr mit Trägerelement und Spanndraht als Schutz vor dem Anfliegen von Tauben und anderen Vogelarten. Die Konstruktion muss unauffällig, temperaturstabil und UV-beständigen Taubenabwehr : Gesims Angeb. Fabrikat: (vom Bieter zwingend anzugeben)
04.__.__.002
Taubenabwehr, Gesims
10.00
m
04.__.__.003 Taubenabwehr montieren, Edelstahl - Spikes Taubenabwehr aus rostfreiem Edelstahl mit zwei Reihen V-förmiger Spikes auf Edelstahlleiste liefern, einschl. aller erforderlichen Befestigungsmittel montieren. Bauteil: Dachrand/Gesims Material: Edelstahl Spikehöhe :100mm Gesimshöhe :bis 23m Art der Abwehr : Tauben, andere Vogelarten Angeb. Fabrikat: (vom Bieter zwingend anzugeben)
04.__.__.003
Taubenabwehr montieren, Edelstahl - Spikes
87.00
m
05 Dokumentation
05
Dokumentation
05.__.__.001 Abschlussdokumentation Abschlussdokumentation bestehend aus: Fachunternehmererklärung, Übereinstimmungserklärungen, Gewährsbescheinigungen, Werkplanungen, Datenblätter, Prüfzeugnisse/Zulassungen, Protokolle, Bautagesberichte. Die Dokumentation ist in 3-fach in Papierform und einmal digital einzureichen.
05.__.__.001
Abschlussdokumentation
1.00
psch
06 Stundenlohnarbeit
06
Stundenlohnarbeit
06.__.__.001 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister in Abstimmung mit der Bauleitung
06.__.__.001
Stundensatz Meister
10.00
h
06.__.__.002 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter in Abstimmung mit der Bauleitung
06.__.__.002
Stundensatz Vorarbeiter
10.00
h

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