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Bill of Quantities
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Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
0 Rohbauarbeiten
0
Rohbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen:
Abkürzungen:
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
1. Allgemeines
Der Unternehmer hat die Möglichkeit, sich vor Abgabe
des Angebotes über die örtliche Situation, sowie Art,
Umfang und Schwierigkeitsgrad der anzubietenden
Leistungen durch Einsichtnahme in die bereit gestellten
Planungsunterlagen umfassend zu informieren. Der
Unternehmer bescheinigt durch die Abgabe des Angebotes,
dass er ausreichend informiert ist und somit keine
Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und Abwicklung
der Arbeiten bestehen. Nachforderungen auf Grund
mangelnder Information werden nicht anerkannt.
Markenbezeichnungen
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Marken-
und Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele
und sind somit Bestandteil des Angebotes.
Alternativvorschläge sind zulässig, jedoch besonders
aufzuführen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt
dem Bieter.
Ausführungsunterlagen
Nach Auftragserteilung werden dem AN vom AG die zur
Ausführung notwendigen Unterlagen kostenlos als
Download zur Verfügung gestellt. Weitere Ausfertigungen
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Unterlagen
sind vor der Verwendung vom AN auf Übereinstimmung und
Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten,
Abweichungen innerhalb der Unterlagen sind sofort der
Bauleitung anzuzeigen.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Ausführungsplanung des Architekten:
20260225 A4SML04 Lageplan ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1GDA Dachaufsicht ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1GDS Deckenspiegel ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1GEG Grundriss ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1GKG Grundriss KG ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1NOSW Ansichten ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1NWSO Ansichten ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1SA Schnitt A ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1SB Schnitt B ENB Fahrzeughalle
20260401 A5K1SC Schnitt C ENB Fahrzeughalle
Pläne des Tragwerkplaners:
42400_T5K1BEGa2026.04.01
42400_T5K1CAAb2026.04.01
42400_T5K1CEGb2026.04.01
42400_T5K1CFUb2026.04.01
2. Baubeschreibung
Lage der Baustelle
Straßenmeisterei Halle
Bielefelder Straße 87
33790 Halle
Verkehrsbeschränkungen
Verkehrsbeschränkungen oder sonstige Schwierigkeiten
zur Erreichung des Grundstücks liegen nicht vor.
Art der baulichen Anlage und Baubeschreibung
Für die Straßenmeisterei Halle in Westfalen ist ein
Ersatzneubau für die abgängige Werkstatthalle geplant.
Die bestehende Halle wird bis auf die Bodenplatte
zurückgebaut. Die neue Halle wird auf der bestehenden
Bodenplatte und Gründung errichtet. Der bestehende
Keller wird verfüllt. Die Gesamthöhe beträgt rd. 7,00 m
über GOK. Das Gebäude ist als nicht beheizte Halle
geplant. Ein einzelner Raum für die Aufnahme eines
Hochdruckreinigers ist frostfrei in Mauerwerk geplant.
Zufahrt zu benutzende Flächen
Platz für die Baustelleneinrichtung ist auf dem
Grundstück vorhanden und wird dem AN von der Bauleitung
zugewiesen.
Hindernisse
Während der gesamten Arbeiten muss der Betrieb der
Straßenmeisterei gewährleistet bleiben. Eventuelle
Beeinträchtigungen oder Verzögerungen die hierdurch
entstehen, werden nicht gesondert vergütet.
3. Angaben zu Ausführung
Schutzgerüste und Absperrungen
Alle anfallenden Leistungen für Heranschaffen,
Vorhalten, Auf- und Abbauen von Schutzgerüsten,
Schutzabsperrungen und -Abdeckungen, Sicherung von
kleineren Baugruben usw. sowie das Vorhalten,
Unterhalten und Ergänzen dieser Schutzmaßnahmen sind
vom AN zu erbringen. Die Kosten hierfür werden nicht
gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren
Arbeitsgerüste
Gerüste innerhalb und außerhalb des Gebäudes, deren
Arbeitsbühnen höher als 2,0 m über Gelände oder
Fußboden liegen sind nicht geplant. Vorkehrungen zur
Arbeitssicherheit während der Fertigteilmontage und der
Verlegung der Filigrandecken werden nicht gesondert
vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
ZTV - Rohbauarbeiten
Für die ausgeschriebenen Beton- und Stahlbetonarbeiten
gelten die DIN 18 331 und DIN 18 299 als Bestandteil
der VOB vereinbart.
Abweichende/ergänzende/zusätzliche Anforderungen:
Beachtung der Planungsunterlagen
Der AN ist verpflichtet, außer den Schalplänen des
Statikers auch alle anderen Pläne, Details und Angaben
von Architekten, Fachingenieuren, Herstellern (z.B.
Einbauelemente) usw., die Aussparungen, Einbauteile und
ähnliches sowie besondere Maßangaben für Betonteile
enthalten, zu beachten.
Änderungen
Änderungen der Ausführung oder Konstruktion, sowie in
den Plänen nicht enthaltene Arbeitsfugen sind nur nach
vorheriger Absprache mit der Bauleitung und dem
planenden Ing.-Büro zulässig. Dadurch entstehende
Mehraufwendungen gehen zu Lasten des AN.
Prüfung und Abnahme
Probewürfel sind in der erforderlichen Anzahl einschl.
Prüfung gemäß DIN 1045 kostenlos herzustellen.
Mindestens 72 Stunden vor dem Betonieren muss das
planende/prüfende Ing.- Büro über die erforderliche
Abnahme der Bewehrung informiert werden.
Verarbeitung
Deckenoberflächen sind planeben oder mit dem
plangemäßen Gefälle herzustellen und abzureiben.
Der AN haftet für die Dichtigkeit von evtl.
einzubauenden Fugenprofilen.
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen
enthalten: Einbau- und Verankerungsteile für die
technischen Gewerke, usw., sowie für die Verbindung
unterschiedlicher Bauteile/Materialien sind während der
Ausführung der Arbeiten in die Schalung einzulegen bzw.
einzubauen.
Der AN muß die Einlegearbeiten mit den entsprechenden
Firmen koordinierenund die Fristen der
Betonierabschnitte - auch für eventuelle bauseitige
Einlegearbeiten - rechtzeitig bekanntgeben.
Toleranzen
Im Bereich der späteren Toröffnungen sind möglichst
geringe Toleranzen einzuhalten, da die Tore vor der
Errichtung des Gebäudes zur Fertigung freigegebene
werden müssen.
Alle Maße in Grund- und Aufriss, Waage- und Senkrechte
dürfen maximal +/-10 mm vom Planmaß abweichen.
Feuchtigkeitsschutz
An allen Arbeitsfugen in und zwischen UG-, EG-Böden und
-Außenwänden und wo erforderlich und/oderverlangt, ist
Dichtungsschlämme gegen eindringende und aufsteigende
Feuchtigkeit einzubauen.
Schutz der Leistung
Sichtbeton und später sichtbar bleibende Betonteile
auch in Nebenräumen sind unbedingt sauber zu halten,
vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen und wenn
nötig zu verwahren. Der Auftragnehmer haftet hierfür
bis zur Abnahme.
Eventuelle Beschädigungen oder Verschmutzungen hat der
AN auf seine Kosten zu beheben.
Aufmaß und Abrechnung
von Ortbetonteilen erfolgt nach VOB, DIN 18 331,
getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung, wenn nicht
in den Positionen des Leistungsverzeichnisses anders
angegeben.Die Bewehrung ist ausschließlich nach den
Plänen bzw. Stahllisten des planenden Ingenieurbüros
einzubauen und abgerechnen.
Betonfertigteile werden einschließlich Schalung und
abgerechnet, die Bewehrung nach Statik einzubauen und
abzurechnen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
0. 0 Werkplanung
0. 0
Werkplanung
0. 1 Baustelleneinrichtung
0. 1
Baustelleneinrichtung
0. 5 Decken
0. 5
Decken
0. 6 Bewehrung
0. 6
Bewehrung
0. 7 Stahlbetonfertigteile
0. 7
Stahlbetonfertigteile
ZTV Stundenlohnarbeiten - Zusätzliche Technische ZTV Stundenlohnarbeiten - Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte sind nur auf
Anordnung der Bauleitung auszuführen.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein
Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält.
Insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen
für Gemeinkosten, Sozialkosten, vermögenswirksame
Leistungen usw., sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
sind jedoch nicht einzurechnen. Der Verrechnungssatz
ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften
zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Zahl der
abgerechneten Stunden.
Die Stundenlohnzettel sind mind. einmal wöchentlich der
Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
ZTV Stundenlohnarbeiten - Zusätzliche Technische