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Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
Das BV Fabriciusstraße wird zeitgleich realisiert, hierbei handels es sich
um den Anriß und Neubau eines HAuses mit 8WE
Allgemeine Angaben zum Objekt
Auszug FLB Auszug FLB
5.3 KG 330 Außenwände
Fensterbänke, innen:
Fensterbänke in Wohnungen, innen: Werkstein Agglomarmor, 20 mm, Linea
Unico
12.1
12.2 Fensterbänke in Fluren und Treppenräumen;
Werkstein Agglomarmor, 20 mm, Linea Unico.
12.3 Fensterbänke bei nicht schwellenlosen Balkon- und Loggientüren:
Bei erhöhtem Balkon-/Loggien-Niveau gegenüber Wohnungen mit innenlie-
genden Treppchen/Stufen, gemauert und verputzt sowie mit Trittstufenbelag
ähnlich der übrigen Fensterbänke.
5.5 KG 350 Decken
5.3 Anforderungen Bodenbelag in Treppenräumen, nur Hauptpodest, Trep-
penläufe und Zwischenpodest als Sichtbetonfertigteil:
- aus großformatigen Betonwerksteinplatten, 30 x 30 x 2 cm feingeschliffen,
R9 und imprägniert
- schalltechnisch von Wänden getrennt mit 1,0 cm Randstreifen aus minerali-
schem Dämmstoff
- Treppenstufen mit Treppensockel aus Betonwerkstein 7 cm, Fuß-/Sockel-
leisten aus gleichem Werkstoff
- mit materialspezifisch notwendigen Dehnungsfugen.
Vorgesehenes Fabrikat/Typ: Firma Dasag, Select 7438, anthrazit.
Bodenbelag in Fahrstuhl-Kabinen auch mit Betonwerkstein oder Fliesen ohne
Sockel. Siehe Angebot von OSMA (Anlage B 5.10).
5.4 Anforderungen Treppenstufen:
Treppenläufe Betonfertigteile mit rutschhemmendem PVC-Pilzkopfprofil auf
jeder Stufe, freie Treppenwangen und freie Podestseiten mit Fuß-/Sockel-
leiste aus Betonwerkstein. Visuell kontrastierende Materialien gemäß DIN
18040-2 sind zu erbringen.
5.5 Anforderungen Sauberlaufzone:
Bodengleiche Sauberlaufzonen im EG, Hauseingang, mit Fußmatten und einge-
lassenen Edelstahlrahmen, Höhe ca. 30 mm, R11, Farbe Fußmatte anthrazit mit
Ripsbindung, gewebt-Streifen und Aluminiumkanten, Rips aus Polypropylen, wi-
derstandsfähig sowie UV- und witterungsbeständig.
Vorgesehenes Fabrikat/Typ: Fa. Emco Diplomat.
Auszug FLB
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind
entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln
der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden
Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich
sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von
Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen
Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen
sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Weiterhin:
- Muster der zur Verwendung kommenden Materialien sind
auf der Baustelle kostenlos einzubauen.
(ca. 2 m²/Materialart)
- Für die Qualitätsmerkmale des angebotenen
Natur/Betonwerksteinmaterials sind vor Bestellung
Prüfzeugnisse vorzulegen (DIN 52100, 52103, 52106,
52108, 52112)
- Dehnungsfugen sind in gleicher Breite wie Normalfugen
anzulegen und zu versiegeln.
- Paßgenaues Ausschneiden bzw. Anarbeiten an Wänden,
Brüstungen, Stützen, Rohren, Türzargen etc. ist
einzurechnen.
Das Abschneiden und Entsorgen der Randdämmstreifen sind
in den EP einzurechnen. Ebenfalls einzurechnen ist die
dauerelastische Verfugung aller Fußboden/Wand- und
Wand/Wand-Anschlüsse, Rohrdurchführungen und
aufgehenden Bauteile.
Bei allen Podesten und Treppenläufen ist der Bodenbelag
schalltechnisch von den Wänden zu entkoppeln.
Durch den Auftragnehmer ist ein Verlegeplan zu
erstellen und mit dem AG abzustimmen.
Notwendige Arbeitsfugen sind entsprechend den
Verlegevorschriften in die Einheitspreiste einzurechen.
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Werk-/Naturstein) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Naturstein)
2 BESONDERER TEIL - Naturwerksteinarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18332 - Naturwerksteinarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18318 - Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken und
Plattenbeläge in ungebundener Ausführung,
Einfassungen
DIN 18351 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten
Normengelten:
DIN EN 998 - Festlegungen für Mörtel im
Mauerwerksbau
DIN EN 1308 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und
Platten; Bestimmung des Abrutschens
DIN EN 12154 - Vorhangfassaden; Schlagregendichtheit -
Leistungsanforderungen und Klassifizierung
DIN EN 12440 - Naturstein - Kriterien für die
Bezeichnung
DIN EN 12670 - Naturstein - Terminologie
Sowie die Technischen Regeln:
Richtlinien des Deutschen Naturwerkstein-Verbandes e.V
(DNV).:
1.1 Massiv- und Verblendmauerwerk
1.2 Umrahmungen für Fenster und Türen, außen
1.3 Freitreppen massiv und Stufenplatten, außen
1.4 Bodenbeläge, außen
1.5 Fassadenbekleidung
1.6 Mörtel für Außenarbeiten
1.7 Bauchemische und bauphysikalische Einflüsse, außen
2.1 Fußbodenbeläge im Innenbereich
2.2 Treppenbekleidungen, innen
2.3 Fensterbänke, innen
2.4 Wandbekleidungen, innen
2.5 Mörtel für Innenarbeiten
2.6 Bauchemische und bauphysikalische Einflüsse, innen
3.1 Gebäudeerhaltung von historischen Bauten
3.2 Reinigung und Pflege
4.1 Wissenswertes über Naturwerkstein
Merkblatt Pflasterdecken und Plattenbeläge aus
Naturstein für Verkehrsflächen
Weiters sind zu beachten:
Merkblätter des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe
im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB):
- Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen
mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten
für den Innen- und Außenbereich
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrich
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen
Fußbodenkonstruktionen
- Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf zementgebundenen
Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten
- Prüfung von Abdichtungen und Abdichtungssystemen
- Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus
Fliesen und Platten
- Hinweise und Erläuterungen zu Wärme- und
Schallschutzmaßnahmen bei Fußbodenkonstruktionen mit
Belägen aus Fliesen und Platten
IVD-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen
Dichtstoffen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung der
Fugen in Sanitär- und Feuchträumen
Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege (WTA e.V.):
3-5-98/D - Natursteinrestaurierung nach WTA I:
Reinigung
3-8-95/D - Natursteinrestaurierung II: Handwerklicher
Steinaustausch.
3-9-95/ D - Natursteinrestaurierung nach WTA XI:
Bewertung von gereinigten Werkstein-Oberflächen
3-10-97/D - Natursteinrestaurierung nach WTA XII:
Zustands- und Materialkataster an Natursteinbauwerken
3-11-97/D - Natursteinrestaurierung nach WTA III:
Steinergänzung mit Restauriermörteln/Steinersatzstoffen
3-12-99/D - Natursteinrestaurierung nach WTA VI: Fugen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGR 181 - Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende
Stähle; Verzeichnis der nicht rostenden Stähle -
enthalten sein.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster
vorzulegen. Das zur Ausführung angelieferte Material
hat den Mustern entsprechend Abschnitt 2.1.4 DIN 18322
zu entsprechen.
Angebotene Materialien müssen detailliert benannt und
eingetragen werden.
Das Material muss von einwandfreier Beschaffenheit
(Kernware) sein. Es darf nur Naturwerkstein-Material
verwendet werden, das keine Risse, Brüche,
Blätterungen, schiefrige Absonderungen, Löcher,
Haarrisse und dergleichen aufweist. Das Material muss
aus festen, nicht verwitterten Lagen stammen und darf
keine schädigenden Einsprengungen haben. Es darf sich
im Laufe der Zeit nicht verfärben.
Für Naturwerkstein können vom Auftraggeber
Gütezeugnisse und Angaben über ihre Verwendung bei
ausgeführten Bauten angefordert werden.
Bei Verwendung verschiedener Natursteine ist eine
gegenseitige Beeinflussung, z.B. durch eisenhaltige
Bestandteile und damit Einstehen von Verfärbungen,
auszuschließen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Sämtliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen, sofern
keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben
vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.Vor Ausführungsbeginn
hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen,
wo das zu verwendende Material auf der Baustelle
gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am
Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung
zu vermeiden.
Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der
Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit
rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern
behandelt werden.
Abweichend von der Regelausführung sind Sohl- bzw.
Fensterbänke aus Marmor vollflächig zu verfugen.
Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen
Überstand zur Außenbekleidung (Putz und dgl.) von
mindestens 40 mm haben und müssen eine Tropfkante
besitzen. Im Zweifel über die Dicke der späteren
Bekleidung des Rohbaus hat der Auftragnehmer diese zu
erfragen.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von
Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu
übergeben. Mörtel- und Fugenmaterialreste sind vom
Verursacher zu beseitigen. Vor der Durchführung von
Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an geputzten Wänden
sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
In der Regel ist bei Stufen- und Podestbelägen keine
starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw.
Sockelplatten und dem Belag geplant und daher eine
elastische Verfugung erforderlich.
Blockstufen aus Werkstein sind mit gebrochenen
Vorderkanten herzustellen. Stufen mit keilförmigem
Querschnitt sind an der unteren Kante grundsätzlich mit
Auflagerfalz, an der hinteren Kante mit dazu passender
Brechung oder Fase auszubilden. Die Leistungen sind in
den Preis einzurechnen.
2.3.2 Fassadenbekleidungen
entfällt
2.3.3 Fugen
Beim Einschlämmen des Fugenmörtels sind Schwind- und
Trocknungsrisse mit Sicherheit auszuschließen; der
Mörtel ist daher auf die Porösität des
Plattenmaterials abzustimmen. Die vom Mörtelhersteller
angegebenen zulässigen Fugenbreiten sind zu beachten.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen
sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für
den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind
hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Bei Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an
andere Bauteile ist darauf zu achten, dass keine
Mörtelbrücken entstehen, welche die Funktion der Fuge
beeinträchtigen.
Bewegungsfugen sind sowohl horizontal als auch vertikal
bei Erfordernis anzuordnen. Sie sind grundsätzlich auch
an Außen- und Innenecken auszubilden.
Wenn bei Fassadenbekleidungen durch anschließende
Bauteile Bewegungen zu erwarten sind, ist eine
elastische Anschlussfuge auszubilden. Das gilt auch
wenn Bauteile, z.B. Sohlbänke und Gewände, in die
Naturwerksteinfassade integriert sind.
Die Fugendichtmassen dürfen durch Stoffwanderung aus
dem Material keine Verfärbungen im Stein und an den
Rändern verursachen (Spreiten). Hinterlüftete Fassaden
mit offenen Fugen (Schattenfugen) sind so auszuführen,
dass das Wasser auf der Rückseite abgeleitet wird.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18332 gelten als
Nebenleistung:
- Bruchverlust.
- Transport- und Vorhaltekosten für Paletten.
- Das Verfugen der Flächen.
- Das Mörtelbett bis zu einer Dicke von 5 cm.
- Das Verankern der Fassadenbekleidungen mit Ausnahme
der bei den Rohbauarbeiten einzusetzenden Anker.
- Das nachträgliche Ausspachteln von Fugen
einschließlich Vorbehandlung, wenn diese beim
Kugelstrahlen beschädigt worden sind.
- Der spannungsfreie Anschluss von Fensterbänken inkl.
Beiputzarbeiten und elastischer Verfugung bei
Renovierungsarbeiten.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder
ggf. durch Abkleben.
- das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste,
sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch
erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten
(Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten.
Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in
verstärktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich
berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der
Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist.
2.5 Abrechnungshinweise
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer
Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der
genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund
der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer
Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen
Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein
angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten
ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis
für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis
zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit
gebildet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Werk-/Naturstein)
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Werksteinarbeiten
01.01
Werksteinarbeiten
01.02 Fensterbänke, innen
01.02
Fensterbänke, innen
01.03 Sauberlaufzonen
01.03
Sauberlaufzonen
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Werksteinarbeiten
02.01
Werksteinarbeiten
02.02 Fensterbänke, innen
02.02
Fensterbänke, innen
02.03 Sauberlaufzonen
02.03
Sauberlaufzonen
03 Bauteil Fab 22
03
Bauteil Fab 22
03.01 Werksteinarbeiten
03.01
Werksteinarbeiten
03.02 Fensterbänke, innen
03.02
Fensterbänke, innen
03.03 Sauberlaufzonen
03.03
Sauberlaufzonen