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allg. Angaben zum BV Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
Das BV Fabriciusstraße wird zeitgleich realisiert, hierbei handels es sich
um den Anriß und Neubau eines HAuses mit 8WE
allg. Angaben zum BV
Auszug FLB 3.12 Bausbeschreibung Übersicht
Auszug
Fassadengestaltung:
An der Bramfelder Chaussee wird eine sechsgeschossige Blockrandbebau-
ung ausgebildet. Die straßenseitige Lochfassade in Ziegeloptik, in schräg
verlaufender, gefalteter Anmutung, weist ab dem 1. OG an aufwärts vertikal
gestapelte, eingerückte Loggien auf. An der Fabriciusstraße wird eine
sechs- bis achtgeschossige Blockrandbebauung ausgebildet. Die straßen-
seitige, gerade verlaufende Lochfassade in Ziegeloptik weist ab dem 1. OG
an aufwärts ebenfalls vertikal gestapelte, eingerückte Loggien auf. Die gefal-
tete Verblendfassade kragt unterschiedlich weit gegenüber der großformatig
verglasten EG-Fassade aus. Der nördliche, in den Innenhof des Blocks zei-
gende Flügel staffelt um ein Geschoss auf fünf Vollgeschosse ab.
Teilweise werden Lochfenster durch ein profiliertes Mauerwerk gestalterisch zu
Bändern zusammengebunden, teilweise erhalten die Lochfenster auch ein
seitlich danebenliegendes Mauerwerksfeld aus profiliertem Mauerwerk wie vor.
Die genauere Darstellung erfolgt durch die Planunterlagen Architektur im An-
hang, Anlage B 5.1.
Im Sockelbereich des Erdgeschosses der vorstehenden Bereiche ist in allen
Eingangsbereichen zu den Treppenhäusern eine horizontal gegliederte Vor-
hangfassade aus Faserzementplatten (Fabrikat Equitone von Eternit) vorgese-
hen, Farbton nach Wahl des AG.
Die rückwärtige, zum begrünten Innenhof gerichtete Fassade wird in
Putzoptik errichtet und erhält vertikal gestapelte Balkone, als thermisch ge-
trennte Stahlbetonfertigteile.
4.0 Außenfenster und Balkon- / Loggiatüren:
Auszug
Fenster in unterschiedlichen Formaten entsprechend den Ansichtszeichnun-
gen als Kunststoffprofile, wärmegedämmt mit Isolierverglasung gemäß An-
forderungen der energetischen Berechnung. Sonderelemente für die gewerb-
lichen Nutzungen im Erdgeschoss erhalten eine Pfosten-Riegel-Fassade
aus gedämmten Aluminiumprofilen. Farbwahl gemäß Angaben des AG.
Gemäß IFB-Förderung sind außenliegende Fenster- und Türelemente, die
vom umgebenden Gelände aus ohne Hilfsmittel im EG (Leiter o.Ä.) zugäng-
lich sind, mit der Sicherheitsklasse RC 2N gemäß DIN EN 1627 auszurüsten.
Bei Hauseingangstüren, die lediglich Treppenhäuser erschließen, ist die Aus-
rüstung in Anlehnung an die Sicherheitsklasse RC 2N auszuführen.
5.0 Hauseingangstüren:
Als Rahmentüren aus stranggepressten Aluminiumprofilen mit Glasfüllung sowie
Seiten- und Oberlicht als fest verglastem Feld. Teilung entsprechend der An-
sichtszeichnungen. Nur im Bereich des achtgeschossigen Gebäudeteils von R4
ist zusätzlich einzukalkulieren, dass die Hauseingangstür innerhalb Hamburgs
zur weiteren, bauseitigen Bearbeitung (Beschlagen mit Blechen) in eine Werk-
statt zu transportieren ist, inkl. Rücktransport und Einbau vor Ort nach Fertigstel-
lung. Weitere Erläuterung ggf. auf Nachfrage.
- schwellenlos
- Glasfüllung, innen und außen VSG (RC2N)
- mit wartungsfreien innenliegenden Obentürschließer, GEZE TS 5000 Gleit-
schienenschließer mit Stop-Funktion mit Gleitschiene und Feststellungsein-
richtungen
- Türstopper und Türflügelfeststellungsmöglichkeit
- Beschläge in Edelstahl
- elektrischer Türöffner gemäß DIN 18040-2 R bei TRH 05
- Drückergarnitur als Sicherheitsbeschlag, außen mit Edelstahlstange
- Lichte freie Durchgangsbreite mindestens 90 cm
- Türhöhe: mindestens 2,135 m nach Baurichtmaß, mindestens 100° Öffnungs-
winkel, 3 Türbänder
- Montage PZ-Einsteckschloss (nach DIN 18251-1, Klasse 4)
- Sicherheitsklasse in Anlehnung an RC 2, mit 3-fach Verriegelung,
- mit absenkbarer Bodendichtung, höhenverstellbar
- mit beidseitigem Edelstahl-Trittschutzblech
Anforderungen Hauseingangstür-Farbe: Pulverbeschichtet im RAL-Ton innen
(Raumseitig): Weiß, RAL9016, Außen: im Farbton der Kunststofffenster.
Die Briefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich – mit
Ausnahme des achtgeschossigen Gebäudeteils von R4 – neben den Eingangstü-
ren, eingelassen in die Vorhangfassade aus Faserzementplatten bzw. ins Ver-
blendmauerwerk. Im achtgeschossigen Gebäudeteil werden die Briefkästen
hingegen im Inneren des Treppenhauses montiert.
Fabriciusstraße 22:
Durchwurfbriefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich
neben der Eingangstür, integriert in das Seitenlicht der Pfosten-Riegelfassade.
Die Anforderungen gemäß DIN 18040-2/-2R (u.a. Bedienhöhen, Kraftauf-
wand/Türöffner) an Klingeln, Briefkästen und Türen sind zu beachten.
6.0 Pfosten-Riegel-Fassade:
Fassadenelemente im Bereich Gewerbemietungen als thermisch getrennte
Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Aluminiumprofilen, montiert zwischen
Kalksandsteinhintermauerwerk oder Beton, mit beidseitig innerem Verblendan-
schlag.
Material und System:
Fassadensystem Schüco FW 50+ SI,
Pfosten und Riegel als Anpressverglasung mit Neoprendichtungen.
Alu-Oberfläche von Rahmen und Flügel pulverbeschichtet und gleichfarbig,
Farbton analog zu den Hauseingangstüren und passend zu den Kunststofffens-
tern, Teilung entsprechend der Ansichtszeichnungen. Brüstungsfelder mit Pa-
neelfüllung.
Verglasung gemäß Wärmeschutz- und Schallschutznachweis.
KG 370 baukonstruktiv Einbauten
3.0 Klingel- und Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen:
Die Briefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich – mit
Ausnahme des achtgeschossigen Gebäudeteils von R4 – neben den Eingangs
türen, eingelassen in die Vorhangfassade aus Faserzementplatten bzw. ins Ver
blendmauerwerk. Im achtgeschossigen Gebäudeteil werden die Briefkästen hin
gegen im Inneren des Treppenhauses montiert.
Klingel- und Gegensprechanlage als Wandanlage, Ausführung ohne Video-
funktion. Fabrikat RENZ, komplett aus Edelstahl V4A, für flächenbündigen
Einbau und für die Elektromontage aufklappbar. Ausführung mit Grundplatte,
„Classic‐Front 13mm, aufklappbar“, integriertem Sprechfeld RSA 2 und dem
Klingelsystem RSA 2 Edelstahl mit Klingeln in ausreichender Anzahl, Na-
mensschildern und weiteren Tastern, oberflächenbündig montiert, in Antivan-
dalismusausführung.
Die Briefkästen werden neben den vorstehend beschriebenen Klingel- und
Gegensprechanlagen ins Mauerwerk eingelassen und montiert, Fabrikat
RENZ, Typ „Plan“ aus Edelstahl. Im Inneren des Treppenhauses im achtge-
schossigen Gebäudeteil erfolgt der Einbau der Briefkästen „auf Putz“ an der
gemauerten Wand, Fabrikat RENZ o.gl., Ausführung siehe oben.
Die gewerblichen Nutzungen im EG erhalten jeweils eine eigene Briefkasten-
und Klingelanlage, ebenfalls des gleichen Herstellers. Diese werden ebenfalls
neben den Fassaden der Gewerbeeinheiten in das Verblendmauerwerk ein-
gelassen oder aber in die Fassadenelemente integriert.
Alle vorstehenden Briefkästen bzw. Briefkastenanlagen müssen mit gedämpf-
ter Briefkastenklappe versehen, einzeln abschließbar und mit je zwei Schlüs-
seln ausgestattet sein sowie B4 Briefumschläge aufnehmen können. Sie müs-
sen jeweils zweifach beschildert sein (Name, Werbung / ja-nein), von außen
durch Plexiglas abgedeckt und von innen austauschbar sein.
Alternative Fabrikate können zugelassen werden.
Die Anforderungen gemäß DIN 18040-2/-2R (u.a. Bedienhöhen, Kraftauf-
wand/Türöffner) an Klingeln und Briefkästen sind zu beachten.
Fabriciusstraße 22:
Durchwurfbriefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich
neben den Eingangstür, integriert in das Seitenlicht der Pfosten-Riegelfassade
(wie zuvor bereits beschrieben).
Auszug FLB
Metallfassadenbau 2 BESONDERER TEIL - Metallfassadenbau
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus ATV/DIN 18351 -
Fassadenarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
DIN 18339 - Klempnerarbeiten
DIN 18357 - Beschlagarbeiten
DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18363 - Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und
Aluminiumbauten
DIN 18451 - Gerüstarbeiten
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 1055-4 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4:
Windlasten
DIN 1055-5 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 5:
Schnee- und Eislasten
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 55945 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke
und Definitionenfür Beschichtungsstoffe und
Beschichtungen - Weitere Begriffe und Definitionen zu
DIN EN 971-1 sowie DIN EN ISO 4618-2 und DIN EN ISO
4618-3
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen -
Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen -
Spezifikationen
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1:
Verzeichnis der nicht rostenden Stähle
DIN EN 10088-2 - Nichtrostende Stähle - Teil 2:
Technische
Lieferbedingungen für Blech und Band aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3:
TechnischeLieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe,
Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und
Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen
für allgemeine Verwendung
DIN EN 12154 - Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit -
Leistungsanforderungen und Klassifizierung
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl
aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) -
Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische
Überzüge
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin:
- Richtlinien für die Ausführung von
Metall-Dächern,-Außenwandbekleidungen und
Bauklempner-Arbeiten
(Fachregeln des Klempner-Handwerks)
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
(ZVDH):
- Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und
Außenwandbekleidungen
- Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Es gilt jeweils die bei Auftragserteilung aktuelle
Fassung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den
DIN-Vorschriften.
2.2 Stoffe, Bauteile
Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders
geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine
verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die
Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
2.3 Ausführung
Mit dem Angebot hat der Bieter den Zeitraum zu
benennen, der von der Maßüberprüfung vor Ort bis zum
Beginn der Fertigung erforderlich ist (Nr. 3.1.2 DIN
18351).
Der Auftragnehmer leitet nach Fertigstellung der
Montage alle erforderlichen technischen Abnahmen ein
und weist diese dem Auftraggeber nach. Das kann durch
Übergabe einer Kopie des Abnahmeprotokolls erfolgen.
Dem Angebot sind nach Möglichkeit Detailzeichnungen,
Prospekte und Referenznachweise des angebotenen Systems
beizufügen.
Es sind grundsätzlich Systeme anzubieten, die einem
Qualitätssicherungssystem unterliegen. Zertifikate
müssen sich auf den Hersteller des Systems, nicht auf
einzelne Bestandteile beziehen.
Werden wärmegedämmte Profile gefordert, müssen Innen-
und Außenschale wärmetechnisch entkoppelt, aber
kraftschlüssig verbunden sein.
Das System muss bei den zu erwartenden Belastungen
Kondenswasser sicher nach außen ableiten können. Die
Öffnungen und Nuten sind abzudecken. Insbesondere hat
der Bieter zu prüfen, ob die in der Ausschreibung
verlangten Öffnungen bezüglich Größe und Anordnung vom
angebotenen System realisierbar sind, im anderen Fall
soll ein Nebenangebot abgegeben werden.
Dichtungen müssen auswechselbar sein; das gilt auch für
Festverglasungen.
Fensterbeschläge sollen - wenn nicht anders beschrieben
- verdeckt angeordnet sein. Sie sollen eine
Justiermöglichkeit ohne Demontage der Fassadenteile
besitzen.
Scheiben aus Glas jeder Art sind grundsätzlich
vierseitig gelagert zu befestigen.
Verbundplatten aus Metall und anderen Werkstoffen
müssen nachweislich in dieser Zusammensetzung erprobt
sein. Dazu sind Laborwerte und Referenzobjekte
anzugeben.
Sofern den Ausschreibungsunterlagen bautechnische Pläne
des Architekten beigefügt sind, bilden sie die Basis
für die vom Auftragnehmer zu erstellenden
Konstruktionsunterlagen. Es gehört zu den Aufgaben des
Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen,
Befestigungsmittel, toleranzaufnehmende Anschlüsse u.
dgl. auf Grund dieser Unterlagen selbst zu ermitteln,
wobei der geforderte Gebrauchswert und die allgemein
gültigen Regeln der Bautechnik beachtet werden müssen.
Es obliegt dem Auftragnehmer, die bauseitigen
Voraussetzungen für Befestigungen zu prüfen und dem
Auftraggeber bekanntzugeben. Das gilt auch für Punkte
und Auflager zur Aufnahme oder zum Abbau thermischer
Spannungen.
Für Anschlüsse zum Baukörper können ausnahmsweise auch
nicht systembedingte Profile und Dichtungen verwendet
werden, wenn sie den Forderungen Wärmeschutz,
Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz und
Bauwerksbewegung genügen. Für Versiegelungen sind
Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysufidbasis zu
verwenden.
Alle Anschlüsse an Massivbauteile sind unter
Berücksichtigung der Bauwerkstoleranzen sowie der
Bewegungen der Bauteile auszuführen. Dübel zur
Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein;
ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren
Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem
Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Wenn in der Leistungsbeschreibung der Fassadenelemente
Einbrennlackierung gefordert wird, so ist hierbei der
vollständige Aufbau zu berücksichtigen:
- Unebenheiten der Profile beseitigen, glatte saubere
Oberfläche herstellen
- Grundanstrich, Zwischenanstriche nach Erfordernis
- erforderliche Spachtelung und Schleifvorgänge zur
Erreichung einer glatten Oberfläche, frei von Riefen
und Unebenheiten
- Endbeschichtung lt. Leistungsverzeichnis
- Fehlstellen sind vor Ort sorgfältig nachzuarbeiten
Alle Stahlbauteile sind gegen Korrosion dauerhaft zu
schützen, auch die Innenflächen von Hohlprofilen, z. B.
durch Verzinkung o.glw. Verfahren. Unebenheiten, welche
durch die Herstellung des Korrosionsschutzes
entstehen, sind zu beseitigen bzw. zusammen mit der
Endbeschichtung auszugleichen.
Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der
Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen.
Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich
gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen
zu verfahren.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle
nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen,
anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96%
Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und
Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen
dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten
werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist
zulässig und ggf. notwendig.
Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig,
sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm
vollständig von Zink zu befreien.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Vorausgesetzt wird, dass für Detailpunkte vor der
Montage mit dem Architekten diesbezüglich Rücksprache
gehalten wird. Hierzu sind vom Auftragnehmer Details
und Konstruktionsprinzipien zeichnerisch
darzustellen und rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen.
Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter
Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen
und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche
Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu
erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die
Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die
Preise einzurechnen.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende
Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen
Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als
Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und
lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig
ist.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine
Nebenleistung.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
Metallfassadenbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes
von der Lage und
Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne weitere
Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle
Aufwendungen und Kosten die sich aus
der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger
DIN-Normen ergeben einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen
Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen
Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche
Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören
zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert
vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe der
betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die
Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
11. Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens
sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 BT R4
01
BT R4
01.03 VHF
01.03
VHF
01.04 Briefkasten
01.04
Briefkasten
01.05 sonst
01.05
sonst
02 BT 1902
02
BT 1902
02.03 VHF
02.03
VHF
02.04 Briefkasten mit Klingeltableau
02.04
Briefkasten mit Klingeltableau
02.05 sonstiges
02.05
sonstiges