To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
allgemeine Angaben
Auszug FLB Auszug FLB
4.0 Schachtbekleidung und Installationswände:
- in Trockenbau mit Metallständerwerk
- Ausführung entsprechend Herstellerangaben, Wandstärke mindestens 7,5 cm.
- Beplankung 2-lagig, d=2x12,5 mm,
- Beplankung bei schutzbedürftigen Räumen 3-lagig, mit 3x12,5mm, 10kg/m2
gemäß Schallschutzgutachten
- Öffnungen mit verstärktem Ständerwerk (UA-Profile)
- mit Innenraumauskleidung mit Mineralwolle
- Anschlusspunkte mit reduzierten Schallbrücken
- Revi-Klappen entsprechend Kalkulation
- Oberflächen mindestens Q2-Qualität
- Wand- und Deckenanschlüsse teilweise gleitend
- Montage von Schachtwänden entsprechend der brandschutztechnischen
Anforderungen.
- Durchweg genügt eine einschalige Unterkonstruktion.
- In allen Feuchträumen (Bäder, Waschküchen etc.) sind Feuchtraumplatten
einzusetzen
- in Bädern sind verdeckt eingebaute Verstärkungen (Holzbohlen o.ä.) für
wandhängende Lasten gemäß Planung vorzusehen
- mit Revi-Klappen (Blech, weiß beschichtet) nach Erfordernis bei TGA-Instal-
lationen.
Für stumpfe Übergänge von Trockenbauwänden auf geputzte Massivwände
sind beidseitige Abschlussprofile für eine sichtbare Fuge anzuordnen.
Abhangdecken in Teil-Gewerbeflächen (im Bereich der haustechnischen Lei-
tungsführungen) sowie in den Küchen und Bädern der EG-Wohnungen, in Tro-
ckenbau mit Metallständerwerk, Ausführung entsprechend Herstellerangaben,
Beplankung 1-lagig, d=12,5 mm. Die vorstehenden Kosten für die Gewerbe
sind nur als Einheitspreise anzubieten.
Auszug FLB
Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
2 BESONDERER TEIL - Trockenbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18340 - Trockenbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18330 - Mauerarbeiten
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den ATV/DIN 18340 und 18299 aufgeführten
Norm gelten:
DIN 1052 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von
Holzbauwerken - Allgemeine Bemessungsregeln
und Bemessungsregeln für den Hochbau
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden
DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium
und Aluminium-Knetlegierungen mit
Schichtdicken von mind. 10 Mikrometern
DIN 68705 - Sperrholz
DIN 68763 - Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen
DIN 68765 - Spanplatten; Kunststoffbeschichtete dekorative Flachpressplatten; Begriff, Anforderungen
DIN EN 316 - Holzfaserplatten
Zu beachtende Technische Regeln:
VDI 3755 - Schalldämmung und Schallabsorption
abgehängter Unterdecken
VDI 3762 - Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
AGI A 20 - Doppelbodensysteme - Anforderungen,
Ausführungsgrundsätze
TRGS 521 - Faserstäube
Weiter sind zu beachten:
Merkblätter der Industriegruppe Gipsplatten im
Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie
e.V.:
Merkblatt Nr. 1 - Baustellenbedingungen
Merkblatt Nr. 2 - Verspachtelungen von Gipsplatten -
Oberflächengüten
Merkbattt Nr. 3 - Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und
Anschlüsse
Merkblatt Nr. 5 - Bäder und Feuchträume im Holzbau und
Trockenbau
Merkblatt Nr. 6 - Vorbehandlung von Trockenbauflächen
aus Gipsplatten zur weitergehenden
Oberflächenbeschichtung bzw.
Bekleidung
Güteschutz:
RAL-GZ 531 - Trockenbau - Gütesicherung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zu assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
In Räumen und Bauteilen mit höherer Feuchtigkeitsbeanspruchung als lediglich Spritzwasser dürfen als Untergrund für Fliesen keine gipshaltigen Platten - auch keine Feuchtraumplatten - verwendet werden. Das betrifft z.B. Duschen ohne Duschtassen, Sanitärräume im öffentlichen und gewerblichen Bereich
mit Fußbodeneinlauf.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen
Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18201 und 18203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für
vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN
18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2
DIN 18202.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu
gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden.
In Feucht- und Kellerräumen dürfen nur feuchtraumgeeignete Gipsplatten eingebaut werden.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte
Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers
zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen
der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die
Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist zu gewährleisten.
Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt
besonders bei Durchführung der Arbeite n im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss an den Einbau des
Gussasphalts erfolgen.
Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist unzulässig.
Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene
Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern.
Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80 % liegen.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des
Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Ist Holzschutz ausgeschrieben, so ist der Nachweis über das verwendete Mittel und gegebenenfalls Einschränkungen in der Nutzung sowie Unverträglichkeit mit anderen Beschichtungen auf Verlangen zu übergeben. Dieser Nachweis ist eine Nebenleistung.
Werden Trockenbauplatten direkt unter Trapezbleche geschraubt, sind Schnellbauschrauben mit Bohrspitze zu verwenden.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist
zu vermeiden.
Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des
fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so hat der Auftragnehmer nach seinem vorauszusetzenden
Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort
aller Voraussicht nach nicht erreicht werden wird.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
2.3.2 Türen und Zargen
Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch Teleskop-Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können.
Bei Angebotsabgabe sind - falls aus der Sicht des Bieters erforderlich - Prospekte oder Konstruktionszeichnungen vorzulegen, damit bauseitig die Voraussetzungen für den Einbau der Stahlzargen geschaffen werden können.
Die Oberkante Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.
Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge.
Bei Einbau von Holztürzargen sind in die vertikalen Ständer oder U-Aussteifungsprofile im Bereich der Befestigungspunkte Dübelhölzer, bei Wänden mit
Schallschutzanforderungen Füllhölzer auf die ganze Länge der Profile einzubauen und mit diesen zu verschrauben; auf die Dichtung an der Schwelle ist zu achten.
Vor Übergabe ist mit der Bauleitung darüber Rücksprache zu halten, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das
Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
2.3.3 Montagewände
Die Beplankungen sind - falls das Leistungsverzeichnis hierzu keine anderen Angaben macht - in der Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung zu verspachteln. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden aus Gipskartonplatten im Abstand von < 15 m Bewegungsfugen anzuordnen, bei Wänden aus Gipsfaserplatten im Abstand von < 10 m.
Beim Umgang mit Mineralwolleämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Die Flächendämmung aus Mineralwolledämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite
punktweise zu befestigen, falls das Leistungsverzeichnis oder die Herstellerangaben für das betreffende System nichts anderes fordern. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen.
Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst
erfolgen, wenn diese gemäß Projekt eingebracht sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen.
Um Fließgeräusche abzudämmen, müssen die Rohrbefestigungen durch Zwischenlagen von Gummi, Filzen o.ä. von der Wandunterkonstruktion getrennt und die Rohre ummantelt werden. Kaltwasserführende Leitungen sind grundsätzlich zur Dämmung von Fließgeräuschen und gegen Kondenswasserbildung zu ummanteln.
Nichtummantelte Kupferrohre dürfen mit verzinkten Teilen der Wandunterkonstruktion keinen Kontakt haben.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 nach DIN 4102 die Elektrodosen in Gips einzubetten.
2.3.4 Decken
Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden.
Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind unzulässig. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls
in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist.
Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage.
Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten.
Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden.
Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw.
Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen
der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
Die Deckenoberfläche muss gleichmäßig getönt sein. Wird bei der Wahl eines bestimmten Materials eine Beschichtung erforderlich, so muss völlige
Gleichmäßigkeit der Tönung sowie Schlagschattenfreiheit gewährleistet sein. Dies gilt besonders auch für Leuchtenraster oder Abdeckwannen inkl. ihrer Justiervorrichtungen.
Abhängungen an Stahlbetondecken sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Es ist - nötigenfalls nach Rücksprache mit der Bauleitung - zu garantieren, dass
Bewehrungsstähle nicht beschädigt werden. Bei Unterzügen ist eine seitliche Befestigung im mittleren Bereich als Regelfall anzusehen.
Die Lage der Hauptbewehrung ist mit einem elektronischen Suchgerät festzustellen; die Punkte für die Abhängung sind zu markieren und von der Bauleitung
abzunehmen.
Bei Holzbalkendecken ist ebenfalls eine seitliche Befestigung vorzusehen, um den statisch erforderlichen Querschnitt nicht zu schwächen.
Unterkonstruktionen für Decken in Einlegemontage sind so zu sichern (Zugstäbe, Klammern), dass ein seitliches Ausweichen verhindert wird.
Für alle Unterkonstruktionen, zu denen die Außenluft durch Konvektions- oder Diffusionsvorgänge (bei Feuchträumen) Zugang hat, sind neben dem Überzug
zusätzliche Beschichtungen vorzunehmen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren, bevor die Beplankung erfolgt; die übliche Zinkauflage von 7 Mikrometern genügt in solchen Fällen nicht.
Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig.
Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdeckezu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindestabstand zum neuen Bohrloch entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber
behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmomentschlüssel und Normschrauben zu prüfen.
Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch Installationen
muss gleichfalls ausgeschlossen sein. Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind.
Metallbandrasterdecken sind so zu befestigen, dass Wärmedehnungen möglich sind.
Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu
befragen.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Abschnitt 4.1 DIN 18340 gelten als
Nebenleistungen:
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
- Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralwolleerzeugnissen.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
- Das Abschleifen von Spachtelgraten, ggf. auch nachträglich.
- Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen.
- Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen.
In den Preis für das Herstellen einer Türöffnung (bei bauseitiger Montage von Zargen) ist der Einbau der Aussteifungsprofile für Stahlzargen einzurechnen.
sofern nicht sep beschriben.
2.5 Abrechnungshinweise
In der Höhe werden Montagewände nach Rohbaumaßen gerechnet, auch wenn bereits Dämmungen und Estrich aufgebracht sind. Bei Doppel- und Installationsböden wird bis zur Unterfläche der Bodenplatte, also ab
Oberfläche der Stelzen gemessen.
Bei Holzbalken - oder anderen Trägerdecken gilt die obere Fläche der Balken als Bezugsmaß.
Gipsriegel werden übermessen, selbst aber nach Längenmaß erfasst.
Bei Abzügen nach Nr. 5.2.1 DIN 18340 ist zu beachten, dass Zusammenhänge zwischen Tür und Fenster oder Fenster und Nische unbeachtlich sind. Jede Einzelfläche ist also getrennt daraufhin zu betrachten, ob die
Größe von 2,50 m2 überschritten wird.
Seitenflächen von Dachgauben gelten nicht als Leibung,
sie sind nach Flächenmaß abzurechnen.
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechende Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den
aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Ausführung
-------------
- Trennwände generell doppelt beplankt
- In Bädern ist die Beplankung als GKBI- Platte auszuführen
- es sind jeweils beide Lagern zu spachteln
- Deckenanschlüsse sind starr herzustellen
- Positive Wandecken sind mit Kantenschutzprofilen auszuführen.
- Alle Anschlussfugen sind mit dauerelastischer Fugenmasse, silikonfrei, überstreichbar herzustellen.
- Alle C-Profile die an Rohbauteile grenzen, sind mit Moosgummiunterlagen zu montieren.
- Alle Wände inkl. dem Einbau von verstärkten Profilen, Tragständern und Traversen (auch mehrfach je Raum)
- Alle Gipskartondecken sind an den Rändern mit einem Anschlussprofil zu versehen
- Bei Übergängen zu Putzflächen (ebenengleich) ist die Trockenbauplatte auf das Mauerwerk zu führen und zu befestigen
- Schächte, die nicht an Mauerwerks-/Stahlbetonwänden angeordnet sind, sind ggf. i- im Vorwege einzumessen, bzw. anzulegen. Dies ist in mit der Pauschale abgegolten.
Ebenheitstoleranzen
-------------------------
Anforderungen an erhöhte Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3 sind in die Einheitspreis einzukalkulieren.
Verspachtelung Qualitätsstufe Q2
Rüstung
---------
Erforderliche Rüstungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren
Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes
von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu
unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle
Aufwendungen und Kosten die sich aus der
Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN- Normen
ergeben einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen
Arbeiten
verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch
bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche
Baustelleneinrichtung
sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören
zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert
vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe der
betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die
Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
11. Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens
sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 BT R4
01
BT R4
01.01 R4 Wände Wohnungen
01.01
R4 Wände Wohnungen
01.02 R4 Wände Gewerbe
01.02
R4 Wände Gewerbe
02 BT 1902
02
BT 1902
02.01 Wände Wohnungen
02.01
Wände Wohnungen
02.02 Decke Wohnungen
02.02
Decke Wohnungen
02.03 1902 Wände Gewerbe
02.03
1902 Wände Gewerbe
02.04 Wände Seniorentreff
02.04
Wände Seniorentreff
02.05 Decke Seniorentreff
02.05
Decke Seniorentreff
03 Fab 22
03
Fab 22
03.01 Wände Wohnungen
03.01
Wände Wohnungen
04 sonst.
04
sonst.
04.01 sonst.
04.01
sonst.