Kunststoff-Fenster
Fabriciusstraße
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Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude: Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen. Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge- bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten. Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge- schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius- straße/Bramfelder Chaussee. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen. Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss. Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemeines Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. Mit den Preisen ist die komplette Leistung mit Lieferung und Montage  einschließlich der Baustelleneinrichtung abgegolten. Das Entfernen der Schutzfolien aller Fensterelemente vor der Abnahme ist einzukalkulieren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben, einzurechnen. In die Preise sind einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten   Wege und Straßen - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte   Unterbrechung der eigenen Arbeiten - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des   Arbeitsbereiches Die angegeben Maße sind vom AN vor Beginn der Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Fassadengerüst wird vom Auftraggeber gestellt. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Vorbemerkungen Kunststofffenster 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357   -   Beschlagarbeiten, und DIN 18055   -   Fenster. Für die Ausführung der Arbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die jeweiligen Herstellervorschriften anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Desweiteren sind zu beachten: DIN 1055 Teil 3 und 4   -für Wind- und Horizontalkräfte DIN 1286-1 und DIN 1286-2 DIN 4102-18   -   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;          Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft          selbstschließend. DIN 4108   -   Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109   -   Schallschutz im Hochbau DIN 7863   -   Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und          Fassadenbau DIN 18358   -   Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen DIN 18360   -   Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361   -   Verglasungsarbeiten DIN 18540   -   Abdichten von Außenwandfugen DIN 18545-2   -   Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe,          Bezeichnung, Anforderung, Prüfung DIN 52460   -   Fugen- und Glasabdichtungen DIN EN 12051   -Tür- und Fensterriegel DIN EN 12207   -Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208   -Fenster und Türen; Schlagregendichtheit DIN EN 12210   -Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit bei Windlast RAL-GZ 716/   -Kunststoff-Fenster, Gütesicherung Weiter sind zu beachten: - Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren- Grundlagen für Planung und Ausführung 2.2 Stoffe, Bauteile (Entfällt) 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines - Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an    Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem    Suchgerät zu orten. - Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein;    ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen    erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in    Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im    Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen    Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. - Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die    Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat    nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu    machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht    wird. - Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine    Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung    sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Die Fabrikatsabfragen sind vollständig auszufüllen. Die Vorgaben aus dem "ENEV- und Sommerlichen Wärmeschutznachweis" und dem Schallschutzgutachten sind einzuhalten. Der Wärmedurchgangskoeffizient Uw des gesamten Fensters ist für jeden Fenstertyp nach DIN EN ISO 10077 in Form einer prüffähigen Berechnung zu ermitteln und ein Gesamtnachweis über die Einhaltung des Uw-Wertes gem. Wärmeschutznachweis zu erbringen. Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Das angebotene Fenstersystem muss einen gültigen Eignungsnachweis (Fensterinstitut Rosenheim) besitzen und RAL-gütegeprüft sein. Die angegebenen Maße sind vom AN vor Beginn der Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen. Die Elemente sind grundsätzlich entsprechend den Richtlinien des Profilherstellers zu armieren. Maßgebend für die statische Auslegung ist die Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik, Rosenheim. Für alle Fenster sind die gemäß Profiltabelle des Herstellers erforderlichen Profilgruppen mit entsprechenden Verstärkungen zu kalkulieren, die sich entsprechend der Flügelgrößen ergeben. 2.3.2 Fenster und Fenstertüren -    Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten     fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen    auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. - Sofern in der Positionsbeschreibung nicht festgelegt, gilt    Schallschutzklasse 2 (nach VDI 2719). -    Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis    beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fenster- und Türteilung    und der Öffnungsart als Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung. -    Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und    der Anschlüsse zum Baukörper sind vom Auftragnehmer vor    Arbeitsaufnahme nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber    vorzulegen. -    Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der    Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf    sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. -    Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke, auch bei    bauseitiger Ausführung, vorgesehen sind, ist das durch einen    entsprechenden Unterschnitt im unteren Blendrahmenteil zu    berücksichtigen. -    Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen    Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz    und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und    Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend auszufüllen.    Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke    sind zu vermeiden.    Herausgetretener Schaum ist nach der Erhärtung bündig    abzugleichen. - Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist nicht zulässig. - Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen,    Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit    nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit    einem elastischen Dichtstoff abzudichten. - Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig, witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen verträglich sein;    er muss insbesondere beschichtungsverträglich sein. Er muss im zu erwartenden Temperaturbereich standfest bleiben. - Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an    den Auftraggeber weiterzureichen. - Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von    Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der    Isolierglashersteller entsprechen. - Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den    Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den    Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben    vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, einzuhalten. - Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die    Größe    der Leibung und der lichten Öffnung bei    Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Das gilt    besonders bei Wärmedämmverbundsystemen. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. - Anschlussfugen zwischen Fenster und Wand sind so auszuführen,    dass keine Kapillarfugen entstehen. - Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie    müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich    beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. 2.3.2.2 Kunststoff-Fenster Für Kunststoff-Fenster ist zu beachten: - Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die   Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den   Fensterbänken vorzulegen. - Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für die konstruktive   Ausbildung und die Materialauswahl.   Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der   Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien des Originals   müssen auf Verlangen eingesehen werden können; das gilt auch für Lizenznehmer. -Vorgelegte Zertifikate müssen auf den Fensterhersteller ausgestellt sein und nicht lediglich auf einzelne Bestandteile. - Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte Schlitze zu entwässern. Röhrchenentwässerung ist grundsätzlich nicht zugelassen. -Drehkippbeschläge sollen justierbar sein. - Bei Drehflügeln mit Stulp muss mindestens ein Ecklager justierbar sein. - Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen starr    verbunden sein. Eine Verschraubung nur im Kunststoffmantel ist nicht zugelassen. -Bei Dreh- oder Drehkippflügeln sind Auflaufkeile anzubringen. -Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen aufweisen. -Beim Einbau darf die maximale Fugenbreite zwischen Rahmen und Leibung   i. M. 2 cm nicht überschreiten. Für Einbau mit Anschlag sind die Herstellerrichtlinien und die Rahmenbreite maßgebend. Die Fenster sind mechanisch, z. B. durch Tragklötze, zu befestigen. Temperaturschwankungen dürfen nicht zu Spannungen führen. Das Befestigungs- und Abdichtsystem   muss auf die Umgebung abgestimmt sein.  Beim Maßnehmen ist dieser Umstand unbedingt zu beachten. -Für die Haftung von Material für Fugen sind die vom Hersteller empfohlenen Primer zu verwenden. -Werden komprimierte Dichtbänder verwendet, sind diese auf den Kunststoff und das umgebende Material abzustimmen. -Ortschaum soll nicht für Fugendämmung verwendet werden, wenn die Dichtung mit spritzbaren Dichtstoffen erfolgen soll. 2.3.3 Beschläge Die im Gewerk 029 - Beschlagarbeiten - enthaltenen Hinweise und Forderungen sind ggf. gleichwertig zu beachten. -Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. -Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. -Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muss gegeben sein. -Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. -Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. -Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. -Werden Sicherheitsbeschläge für einbruchhemmende Fenster gefordert, sind Prüfzeugnisse auf Verlangen vorzulegen. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung: -Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen. -Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen,    Markierungen. -Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten. -Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. -Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen,    Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. 2.5 Abrechnungshinweise Grundsätzlich werden Fenster und Türen nach dem lichten Rohbaumaß angegeben. 2.6 Besondere Angaben zur Baustelle Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als einbaufertiges Fensterelement, Lieferung und fachgerechter Einbau 1. Allgemein - alle Fenster sind entsprechend   ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten,   ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und   den Herstellerrichtlinien auszuführen. - Die Ansichtsbreiten und Profilierungen der Rahmen sind bei allen Fenstern einer Gebäudeseite gleich auszubilden. - Widerstand gegen Windlast gem. EN 12210:  Klasse B2 - Schlagregensicherheit gem. EN 12208: Klasse 5A - Luftdurchlässigkeit gem. EN 12207: Klasse 3 - Ausführung und Verarbeitung entsprechend RAL-Gütebestimmungen - das Ü-Zeichen/ CFE Zeichen gem LBO ist nachzuweisen Das Einstellen aller Fenster, 1 Jahr nach der Abnahme ist in der Kalkualtion zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 2. Fensterelemente - als Dreh-, Dreh-Kippfenster, und als Festverglasung   gem. Planung - Material:                PVC - Farbton:                 außen   grau       innen    weiß - Fenster in Dämmenebene bzw. Hinterwand gem. Planung - Befestigung in Dämmebene mit geeigneten Vorwandmontagesystem   z.B. Iso-Chemie Iso Topframer Typ 1 oder glw. - Aufdopplungsprofile gem. Fensterliste sind in den Positionen   zu berücksichtigen - umlaufende Dichtungsprofile aus EPDM (APTK) - vorgerichtet für innere und äußere Fensterbank - bei bodentiefen Fenstern sind die unteren Anschlussprofile für den Ausgleich   des Estrichaufbaus   in die Fensterpositionen mit einzukalkulieren   Dies betrifft generell die Fenster mit einer Rohbauhgöhe >2,40m bzw.   gem. Planung,   Fußbodenaufbau: EG  h= ca. 15cm,       ab 1. OG h=ca. 15cm   angebotenes Profil: ................... (Bieterangabe) 3. Verglasung: - 3-Scheiben-Isolierverglasung - Wärmeschutzverglasung nach Wärmeschutznacheis - bodentife Verglasungen sind in VSG mit PVA Folie auszuführen 4. Wärmeschutz - U-Wert Fenster Uw           </=  0735 W/m2K - Gesamtenergiedurchlass:   g= 0,5, gem Pos. Beschreibung,   bzw. gem. Wärmeschutzgutachten Der Nachweis des U-Wertes ist für jeden Fenstertyp durchzuführen, der geforderte Wert von 0,73 W/m2K gilt für das Gesamtgebäude. zusammengefaßt. 5. Schallschutz Für den Schallschutz von Neubauten gilt DIN 4109, Beiblatt 2. Das erforderlichen Schalldämm-Maß Rw,R des Fenster ist aus dem tatsächlichen Lärmpegelbereich nach DIN  4109  Tabelle 8  zu ermitteln. Die Korrekturwerte nach DIN 4109 Tabelle 9 und der Fensterflächenanteil nach Tabelle 10 sind zu beachten. Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Dabei ist auf eine vollständige Verfüllung von Hohlräumen und die umlaufend luftdichte Fuge zu achten.  Stöße von mehrteiligen Fenstern, an die eine Raumtrennwand anschließt sind schalltechnisch zu entkoppeln. Der Nachweis ist über Schalldämmprüfberichte zu liefern. Die Vorgaben aus dem beiliegenden  Schallschutz- gutachten sind einzuhalten erf. Rw,P >/= 34 dB / 36 dB / 39 dB / 44 dB, gem. Schallschutzgutachten 6. Beschläge: - Beschlagsanordnung verdeckt, Fabr. Sigenia, Roto o. glw. - Einhand-Dreh- oder Drehkippbeschlag - umlaufende Pilzkopfverriegelung - Griffolive, Kunststoff weiß Hoppe bzw. nach Bemusterung durch AG - Standardausführung - alle Fenstertüren erhalten Druckknopfoliven und Drehbegrenzer - bei hohen Brüstungshöhen ist die Fensterbetätigung im   unteren Drittel einzubauen - im EG sowie Fenster zu Loggien und Balkonen erhöhter Einbruchschutz   in Anlehnung an   Einbruchwidersstandsklasse RC2N,   ohne P4A-Verglasung an allen Fenstern und Türen - Auflaufkeil - funktionsichere Fehlbedienungssperre - Balkontüren: Drehfeststellung über Olive   Fabrikat SIGENIA oder ROTO oder glw.   angeb. Fabrikat:      ............. 7. Einbau / Abdichtung - Vierseitig umlaufende Anschlussfolie, als luft- und dampfdichter Anschluss zum Bauwerk überputzbar mit Acrylabschluss - Unten äußere Anschlussfolie auf der Verblenderbrüstung aufgeklebt bzw. mit der baus. Bauwerksabdichtung verbunden - Äußere Andichtung zwischen Fenster und  Verblender dreiseitig mit vorkompriemiertem Dichtband - Fensteranlagen im EG auf Terrassen etc. sind zus. außenseitig mit einem 3-seitig umlaufenden EPDM-Folienkranz  bis ca. 30 cm über Gelände anzudichten - die Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen sind vollständig mit Wärmedämmung auszufüllen - Luft- und dampfdichtes Abdichten der raumseitigen Ansschlussfuge zum Bauwerk mittels systemkonformer   dampfdichter Anschlussfolie - die äussere Fuge zum Bauwerk muss dampf-diffusionsoffen ausgeführt werden
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als
Auszug FLB 4.0 Außenfenster und Balkon- / Loggiatüren: Fenster in unterschiedlichen Formaten entsprechend den Ansichtszeichnun- gen als Kunststoffprofile, wärmegedämmt mit Isolierverglasung gemäß An- forderungen der energetischen Berechnung. Sonderelemente für die gewerb- lichen Nutzungen im Erdgeschoss erhalten eine Pfosten-Riegel-Fassade aus gedämmten Aluminiumprofilen. Farbwahl gemäß Angaben des AG. Zweiflügelige Fenster sind in der Regel mit einer mittigen Teilung als Stulp Fenster auszuführen. Straßenseitige Fenster mit einer Absturzhöhe von über 12,0 m (vom 4. bis 6. Obergeschoss) erhalten eine zusätzliche Absturzsicherung (innere > 15cm tiefe Fensterbank), die Fenster im 7. OG werden mit einem Kämpfer auf 1,10m Höhe ausgeführt.  Die hofseitigen Fenster mit einer Absturzhöhe von über 12,0 m haben grundsätzlich eine Kämpferhöhe von 1,10 m Höhe. Geplante Ausführung: Öffnungsflügel zu Loggien und Balkonen erhalten keine Absturzsicherungen. Gemäß IFB-Förderung sind außenliegende Fenster- und Türelemente, die vom umgebenden Gelände aus ohne Hilfsmittel im EG (Leiter o.Ä.) zugäng- lich sind, mit der Sicherheitsklasse RC 2N gemäß DIN EN 1627 auszurüsten. Bei Hauseingangstüren, die lediglich Treppenhäuser erschließen, ist die Aus- rüstung in Anlehnung an die Sicherheitsklasse RC 2N auszuführen. Die Fenster der Rollstuhlwohnungen im Treppenhaus fünf (Bauteil WV 1902), erhalten eine Ausstattung gemäß DIN 18040-2 R. 4.1 Allgemeine Anforderungen Fensterelemente: - Mindestöffnungswinkel 90° - Fenster in Dämmebene - Mindestanforderung gemäß Schallschutz-Gutachten - Profil-Entwässerung nach außen - Pfosten-/Kämpferverbindungen: Keine Verschraubung, immer verschweißt - Sämtliche Fensterflächen (auch im Treppenhaus) müssen mieterseitig gerei- nigt werden können, wenn aus technischer Sicht machbar (Drucklufttreppen- häuser). 4.2 Anforderungen Fenster-Farbe: Innen (Raumseitig): Weiß. Außen (Witterungsseitig): Grau, Fabriciusstraße 22 = weiß. 4.3 Anforderungen Fenster, Verglasung: Wärmeschutzverglasung gemäß Wärmeschutznachweis, mit einem U-Wert Fenster von 0,73. Sommerlicher Wärmeschutz gemäß Wärmeschutznachweis. Ausführung bei Be- darf als Sonnenschutzglas mit einem g-Wert = 0,50. Verglasungen mit thermisch verbessertem Scheibenrandverbund aus Kunst- stoff, schwarz. Glashalteleisten auf Gehrung geschnitten. Sollten Bäder mit Fenstern ausgestattet sein (Haus 64.05), sind die Vergla- sungen mit einer Satinierung im Scheibenzwischenraum auszustatten. 4.4 Anforderungen Fenster-Dichtheit: Innen: Dampfdicht (innen dichter als außen!) Außen: Schlagregen- und winddicht 5 A (entspr. 200 PA), Klasse 3 (entspr. 600 PA), Fensterfalzdichtung umlaufend (leicht austauschbar) als Mehrfach- dichtung aus Anschlag- und Mitteldichtung. 4.5 Anforderungen Fenster-Beschläge: Fenster-Beschläge mit RAL- Prüfzeugnis, als Drehkippflügelbeschläge, ver- deckt liegend mit Eingriffbedienung und Fehlbedienungssperre, verstellbarem Ecklager, Eckband, Scherenlager (Winkelbandschere) und aufgeschraubtem Drehkippbegrenzer, justierbar (höhen-, längen und ebenheitsjustierbar) mit festem Ecklager. Balkon- und Loggiatüren sind zusätzlich mit Schnapper und äußerem Zuzieh- griff, mit verdeckten Schrauben, auszuführen. Sie sind in den § 52-Wohnungen und rollstuhlgerechten Wohnungen schwel- lenlos (max. 2 cm) auszubilden. Alle beweglichen Beschlagteile sind vom AN mit Wasserpumpenfett (säurefrei, Tropfpunkt ca.190°) zu fetten, soweit vom Hersteller keine anderen Schmier- mittel vorgeschrieben sind. Fenstergriff-Garnituren: Fenstergriffe, kunststoffbeschichtet weiß, Fenstergriffe alle aus einer identi- schen Serie, alle EG-Fenster und 1. OG über auskragenden Bauteilen mit Ein- bruchschutz RC2-Klassifizierung, u.a. einheitlich abschließbare Fenstergriffe. Fenstergriffe in Sicherheitstreppenhäusern nach technischem Erfordernis inkl. Schließung mit bauseitigem Profilzylinder ausführen. Vorgesehenes Fabrikat/Typ: Fa. Hoppe, Modell Amsterdam. 4.6 Fensterelemente mit zu geringer Brüstungs-/Kämpferhöhe: erhalten eine innere, mindestens 15 cm tiefe Fensterbank als zusätzliche Ab- sturzsicherung (gemäß BPD 3/2013 Seite 5). 4.7 Fensterelemente außen mit Fensterbänken: aus Aluminium natur eloxiert, mit Endkappen und Anti-Dröhnbeschichtung Fenster- und Türelemente zu Loggien und Balkonen mit Aluminiumsohlbank aus Riffelblech. Fensterelemente außen mit Leibungsbekleidung (Hafencityfenster) 4.8 Fensterelemente mit erhöhten Schallschutzanforderungen: Straßenseitige Wohn- und Schlafräume, die nicht an Loggien liegen, unterlie- gen erhöhten schallschutzanforderungen (siehe Schallschutzgutachten). Die entsprechenden Fenster sind in den Architektenplänen gekennzeichnet und als „Hafencity-Fenster“ herzustellen. Hierbei ist eine Ausführung als Kasten- fenster mit versetzten Lüftungsöffnungen im inneren und äußeren Fenster so- wie einer schallschluckenden Leibungsverkleidung vorzusehen. Durch die versetzt liegenden gekippten Fensterflügel in Verbindung mit dem Absorbe- relement in der Leibung wird der Schall an mehreren Stellen gebrochen. Durch die teilgekippten Fensterflügel ist gleichzeitig eine Wohnungslüftung mit einem Außenluftvolumenstrom von bis zu 100 m³/h realisierbar. 4.9 rollstuhlgerechte Wohnungen gemäß DIN 18040-2R Mindestens ein Fenster je Raum muss auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. für Rollstuhlnutzer leicht zu öffnen und zu schließen sein.
Auszug FLB
Für die Ausschreibung wurden für die Fenster einzelne Für die Ausschreibung wurden für die Fenster einzelne Fenstertypen festgelegt. Diese stellt sich beispielhaft wie folgt dar:    1   F   1     1 erste Ziffer:   1 Bauteil R4       2 Bauteil 1902 Buchstabe:   B   Brüstungsfenster       F   Fenster allg.       H   Hafencity Fenster       T   Treppenhausfenster       OL   Fenster mit Oberlicht       TE   Türelemente zweite Ziffer   Elementbreite       1   1,11 m       2   2,11 m       3   sonstige Breite dritte Ziffer   Teilung       1   einteilig       2   zweiteilig       3   dreiteilig       4   vierteiligWE   We T
Für die Ausschreibung wurden für die Fenster einzelne
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Brüstungsfenster 1B11
01.01
Brüstungsfenster 1B11
01.02 Brüstungsfenster 1B22
01.02
Brüstungsfenster 1B22
01.03 bodentiefe Fenster 1F11
01.03
bodentiefe Fenster 1F11
01.04 bodentiefe Fenster 1F12
01.04
bodentiefe Fenster 1F12
01.05 bodentiefe Fenster 1F22
01.05
bodentiefe Fenster 1F22
01.06 bodentiefe Fenster 1F24
01.06
bodentiefe Fenster 1F24
01.07 bodentiefe Fenster 1F33
01.07
bodentiefe Fenster 1F33
01.08 Kastenfenster / Hafencity Fenster
01.08
Kastenfenster / Hafencity Fenster
01.09 TH Fenster 1T11
01.09
TH Fenster 1T11
01.10 Eingangstürelemente
01.10
Eingangstürelemente
01.11 Fenster moit Oberlicht
01.11
Fenster moit Oberlicht
01.12 Montagezargen
01.12
Montagezargen
01.13 Fensterbank
01.13
Fensterbank
01.14 sonstiges
01.14
sonstiges
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Brüstungsfenster 2B11
02.01
Brüstungsfenster 2B11
02.02 Brüstungsfenster 2B11
02.02
Brüstungsfenster 2B11
02.03 bodentiefe Fenster 2F11
02.03
bodentiefe Fenster 2F11
02.04 bodentiefe Fenster 2F12
02.04
bodentiefe Fenster 2F12
02.05 bodentiefe Fenster 2F22
02.05
bodentiefe Fenster 2F22
02.06 bodentiefe Fenster 2F24
02.06
bodentiefe Fenster 2F24
02.07 bodentiefe Fenster 2F33
02.07
bodentiefe Fenster 2F33
02.08 Kastenfenster
02.08
Kastenfenster
02.09 TH Fenster
02.09
TH Fenster
02.10 Montagezargen
02.10
Montagezargen
02.11 Fensterbank
02.11
Fensterbank
02.12 sonstiges
02.12
sonstiges

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