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Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeines
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der
Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung mit
Lieferung und Montage einschließlich der
Baustelleneinrichtung abgegolten.
Das Entfernen der Schutzfolien aller Fensterelemente
vor der Abnahme ist einzukalkulieren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten,
die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen
ergeben, einzurechnen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten
verschmutzten
Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte
Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des
Arbeitsbereiches
Die angegeben Maße sind vom AN vor Beginn der Fertigung
am Bau eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören zum
Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Das Fassadengerüst wird vom Auftraggeber gestellt.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und
Ausbaugewerke zu beachten.
Vorbemerkungen Kunststofffenster
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus DIN 18355 -
Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für
Bauteile, Elemente und Material, insbesondere
DIN 18357 - Beschlagarbeiten, und
DIN 18055 - Fenster.
Für die Ausführung der Arbeiten sind ergänzend zu den
DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für
Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die jeweiligen
Herstellervorschriften anzuwenden.
Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor
den DIN-Vorschriften.
Desweiteren sind zu beachten:
DIN 1055 Teil 3 und 4 -für Wind- und Horizontalkräfte
DIN 1286-1 und DIN 1286-2
DIN 4102-18 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der
Eigenschaft selbstschließend.
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im
Fenster- und Fassadenbau
DIN 18358 - Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen
DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen
DIN 18545-2 - Abdichten von Verglasungen mit
Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung,
Anforderung, Prüfung
DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen
DIN EN 12051 -Tür- und Fensterriegel
DIN EN 12207 -Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit
DIN EN 12208 -Fenster und Türen; Schlagregendichtheit
DIN EN 12210 -Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit
bei Windlast
RAL-GZ 716/ -Kunststoff-Fenster, Gütesicherung
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von
ausreagierenden Klebstoffen Nr. 9: Dichtstoffe in der
Anschlussfuge für Fenster und Außentüren- Grundlagen
für Planung und Ausführung
2.2 Stoffe, Bauteile (Entfällt)
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
- Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
- Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von
Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig.
Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand
entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des
fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
- Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im
Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die
Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der
Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden
Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der
effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche
Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion
nicht erreicht wird.
- Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen,
um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als
Hinterfüllung
sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien
zu verwenden.
Die Fabrikatsabfragen sind vollständig auszufüllen. Die
Vorgaben aus dem "ENEV- und Sommerlichen
Wärmeschutznachweis" und dem Schallschutzgutachten sind
einzuhalten.
Der Wärmedurchgangskoeffizient Uw des gesamten Fensters
ist für jeden Fenstertyp nach DIN EN ISO 10077 in Form
einer prüffähigen Berechnung zu ermitteln und ein
Gesamtnachweis über die Einhaltung des Uw-Wertes gem.
Wärmeschutznachweis zu erbringen.
Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist
durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle
nachzuweisen.
Das angebotene Fenstersystem muss einen gültigen
Eignungsnachweis (Fensterinstitut Rosenheim) besitzen
und RAL-gütegeprüft sein.
Die angegebenen Maße sind vom AN vor Beginn der
Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Elemente sind grundsätzlich entsprechend den
Richtlinien des Profilherstellers zu armieren.
Maßgebend für die statische Auslegung ist die
Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik,
Rosenheim. Für alle Fenster sind die gemäß
Profiltabelle des Herstellers erforderlichen
Profilgruppen mit entsprechenden Verstärkungen zu
kalkulieren, die sich entsprechend der Flügelgrößen
ergeben.
2.3.2 Fenster und Fenstertüren
- Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der
Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den
entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die
Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten.
- Sofern in der Positionsbeschreibung nicht festgelegt,
gilt Schallschutzklasse 2 (nach VDI 2719).
- Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem
Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der
Darstellung der Fenster- und Türteilung und der
Öffnungsart als Anhaltspunkte für die
Angebotsbearbeitung.
- Zeichnungen zu wesentlichen Details der
Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum
Baukörper sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme
nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen.
- Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich
der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf
sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können.
- Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke,
auch bei bauseitiger Ausführung, vorgesehen sind,
ist das durch einen entsprechenden Unterschnitt im
unteren Blendrahmenteil zu berücksichtigen.
- Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz,
Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und
Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand
und Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend
auszufüllen. Wärmebrücken im Bereich der
Fensterbänke sind zu vermeiden. Herausgetretener
Schaum ist nach der Erhärtung bündig abzugleichen.
- Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist
nicht zulässig.
- Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke,
Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der
Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion
erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem
elastischen Dichtstoff abzudichten.
- Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig,
witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen
verträglich sein; er muss insbesondere
beschichtungsverträglich sein. Er muss im zu
erwartenden Temperaturbereich standfest bleiben.
- Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu
beachten und ggf. an den Auftraggeber
weiterzureichen.
- Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei
Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den
Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller
entsprechen.
- Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den Vorschriften der
Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern,
herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V.,
Rosenheim, einzuhalten.
- Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten,
dass die Größe der Leibung und der lichten
Öffnung bei
Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen
kann. Das gilt besonders bei
Wärmedämmverbundsystemen. Im Zweifel ist eine
Abstimmung mit der Bauleitung notwendig.
- Anschlussfugen zwischen Fenster und Wand sind so
auszuführen, dass keine Kapillarfugen entstehen.
- Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher
enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im
vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im
Außenbereich witterungsbeständig sein.
2.3.2.2 Kunststoff-Fenster
Für Kunststoff-Fenster ist zu beachten:
- Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen
Detailzeichnungen über die
Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum
Bauwerk und zu den
Fensterbänken vorzulegen.
- Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für
die konstruktive
Ausbildung und die Materialauswahl.
Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei
Veränderung der
Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien
des Originals
müssen auf Verlangen eingesehen werden können; das
gilt auch für
Lizenznehmer.
-Vorgelegte Zertifikate müssen auf den
Fensterhersteller ausgestellt sein und nicht lediglich
auf einzelne Bestandteile.
- Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte
Schlitze zu entwässern. Röhrchenentwässerung ist
grundsätzlich nicht zugelassen.
-Drehkippbeschläge sollen justierbar sein.
- Bei Drehflügeln mit Stulp muss mindestens ein
Ecklager justierbar sein.
- Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen
starr verbunden sein. Eine Verschraubung nur im
Kunststoffmantel ist nicht zugelassen.
-Bei Dreh- oder Drehkippflügeln sind Auflaufkeile
anzubringen.
-Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund
ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich
nach außen aufweisen.
-Beim Einbau darf die maximale Fugenbreite zwischen
Rahmen und Leibung i. M. 2 cm nicht überschreiten.
Für Einbau mit Anschlag sind die Herstellerrichtlinien
und die Rahmenbreite maßgebend.
Die Fenster sind mechanisch, z. B. durch Tragklötze, zu
befestigen. Temperaturschwankungen dürfen nicht zu
Spannungen führen. Das Befestigungs- und Abdichtsystem
muss auf die Umgebung abgestimmt sein. Beim
Maßnehmen ist dieser Umstand unbedingt zu beachten.
-Für die Haftung von Material für Fugen sind die vom
Hersteller empfohlenen Primer zu verwenden.
-Werden komprimierte Dichtbänder verwendet, sind diese
auf den Kunststoff und das umgebende Material
abzustimmen.
-Ortschaum soll nicht für Fugendämmung verwendet
werden, wenn die Dichtung mit spritzbaren Dichtstoffen
erfolgen soll.
2.3.3 Beschläge
Die im Gewerk 029 - Beschlagarbeiten - enthaltenen
Hinweise und Forderungen sind ggf. gleichwertig zu
beachten.
-Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind
während der Bauzeit gegen Beschädigung und
Verunreinigung
mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu
schützen. Diese sind später wieder restlos zu
entfernen.
-Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar
zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel,
Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
- soweit zulässig - zu ölen.
-Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die
Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen.
Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen
Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer
Fenster
ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der
Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter
Sicherheit
auszuschließen. Die Möglichkeit der Wartung der
Beschläge muss gegeben sein.
-Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den
Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut
werden.
-Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen
Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich
sind Detailzeichnungen zu übergeben.
-Stulpflügel sind mit verdeckt liegender
Handhebelbedienung auszustatten.
Kantenriegelverschlüsse sind nicht
zugelassen.
-Werden Sicherheitsbeschläge für einbruchhemmende
Fenster gefordert, sind Prüfzeugnisse auf Verlangen
vorzulegen.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als
Nebenleistung:
-Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl.
Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen.
-Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen,
Schutzüberzügen, Markierungen.
-Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der
Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten.
-Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen
Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
-Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder
ggf. durch Abkleben.
2.5 Abrechnungshinweise
Grundsätzlich werden Fenster und Türen nach dem lichten
Rohbaumaß angegeben.
2.6 Besondere Angaben zur Baustelle
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als
einbaufertiges Fensterelement,
Lieferung und fachgerechter Einbau
1. Allgemein
- alle Fenster sind entsprechend
ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten,
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und den
Herstellerrichtlinien
auszuführen.
- Die Ansichtsbreiten und Profilierungen der Rahmen
sind bei allen
Fenstern einer Gebäudeseite gleich auszubilden.
- Widerstand gegen Windlast gem. EN 12210: Klasse B2
- Schlagregensicherheit gem. EN 12208: Klasse 5A
- Luftdurchlässigkeit gem. EN 12207: Klasse 3
- Ausführung und Verarbeitung entsprechend
RAL-Gütebestimmungen
- das Ü-Zeichen/ CFE Zeichen gem LBO ist nachzuweisen
Das Einstellen aller Fenster, 1 Jahr nach der Abnahme
ist in der Kalkualtion zu berücksichtigen. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2. Fensterelemente
- als Dreh-, Dreh-Kippfenster, und als Festverglasung
gem. Planung
- Material: PVC
- Farbton: außen grau
innen weiß
- Fenster in Dämmenebene bzw. Hinterwand gem. Planung
- Befestigung in Dämmebene mit geeigneten Vorwandmontagesystem
z.B. Iso-Chemie Iso Topframer Typ 1 oder glw.
- Aufdopplungsprofile gem. Fensterliste sind in den Positionen
zu berücksichtigen
- umlaufende Dichtungsprofile aus EPDM (APTK)
- vorgerichtet für innere und äußere Fensterbank
- bei bodentiefen Fenstern sind die unteren Anschlussprofile für den Ausgleich
des Estrichaufbaus in die Fensterpositionen mit einzukalkulieren
Dies betrifft generell die Fenster mit einer Rohbauhgöhe >2,40m bzw.
gem. Planung, Fußbodenaufbau: EG h= ca. 15cm,
ab 1. OG h=ca. 15cm
angebotenes Profil: ...................
(Bieterangabe)
3. Verglasung:
- 3-Scheiben-Isolierverglasung
- Wärmeschutzverglasung nach Wärmeschutznacheis
- bodentife Verglasungen sind in VSG mit PVA Folie
auszuführen
4. Wärmeschutz
- U-Wert Fenster Uw </= 0735 W/m2K
- Gesamtenergiedurchlass: g= 0,5, gem Pos. Beschreibung,
bzw. gem. Wärmeschutzgutachten
Der Nachweis des U-Wertes ist für jeden Fenstertyp durchzuführen,
der geforderte Wert von 0,73 W/m2K gilt für das Gesamtgebäude. zusammengefaßt.
5. Schallschutz
Für den Schallschutz von Neubauten gilt DIN 4109, Beiblatt 2. Das erforderlichen Schalldämm-Maß Rw,R des Fenster ist aus dem tatsächlichen Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Tabelle 8 zu ermitteln.
Die Korrekturwerte nach DIN 4109 Tabelle 9 und der Fensterflächenanteil nach Tabelle 10 sind zu beachten. Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Dabei ist auf eine vollständige Verfüllung von Hohlräumen und die
umlaufend luftdichte Fuge zu achten. Stöße von mehrteiligen Fenstern, an die eine Raumtrennwand anschließt sind schalltechnisch zu entkoppeln.
Der Nachweis ist über Schalldämmprüfberichte zu liefern.
Die Vorgaben aus dem beiliegenden Schallschutz- gutachten sind einzuhalten
erf. Rw,P >/= 34 dB / 36 dB / 39 dB / 44 dB, gem. Schallschutzgutachten
6. Beschläge:
- Beschlagsanordnung verdeckt, Fabr. Sigenia, Roto o. glw.
- Einhand-Dreh- oder Drehkippbeschlag
- umlaufende Pilzkopfverriegelung
- Griffolive, Kunststoff weiß Hoppe bzw. nach Bemusterung durch AG
- Standardausführung
- alle Fenstertüren erhalten Druckknopfoliven und Drehbegrenzer
- bei hohen Brüstungshöhen ist die Fensterbetätigung im
unteren Drittel einzubauen
- im EG sowie Fenster zu Loggien und Balkonen erhöhter Einbruchschutz
in Anlehnung an Einbruchwidersstandsklasse RC2N,
ohne P4A-Verglasung an allen Fenstern und Türen
- Auflaufkeil
- funktionsichere Fehlbedienungssperre
- Balkontüren: Drehfeststellung über Olive
Fabrikat SIGENIA oder ROTO oder glw.
angeb. Fabrikat: .............
7. Einbau / Abdichtung
- Vierseitig umlaufende Anschlussfolie, als luft- und dampfdichter Anschluss zum Bauwerk überputzbar mit Acrylabschluss
- Unten äußere Anschlussfolie auf der Verblenderbrüstung aufgeklebt bzw. mit der baus. Bauwerksabdichtung verbunden
- Äußere Andichtung zwischen Fenster und Verblender dreiseitig mit vorkompriemiertem Dichtband
- Fensteranlagen im EG auf Terrassen etc. sind zus. außenseitig mit einem 3-seitig umlaufenden EPDM-Folienkranz bis ca. 30 cm über Gelände
anzudichten
- die Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen
sind vollständig mit Wärmedämmung auszufüllen
- Luft- und dampfdichtes Abdichten der raumseitigen
Ansschlussfuge zum Bauwerk mittels systemkonformer
dampfdichter Anschlussfolie
- die äussere Fuge zum Bauwerk muss dampf-diffusionsoffen ausgeführt werden
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als
Auszug FLB 4.0 Außenfenster und Balkon- / Loggiatüren:
Fenster in unterschiedlichen Formaten entsprechend den Ansichtszeichnun-
gen als Kunststoffprofile, wärmegedämmt mit Isolierverglasung gemäß An-
forderungen der energetischen Berechnung. Sonderelemente für die gewerb-
lichen Nutzungen im Erdgeschoss erhalten eine Pfosten-Riegel-Fassade
aus gedämmten Aluminiumprofilen. Farbwahl gemäß Angaben des AG.
Zweiflügelige Fenster sind in der Regel mit einer mittigen Teilung als Stulp
Fenster auszuführen.
Straßenseitige Fenster mit einer Absturzhöhe von über 12,0 m (vom 4. bis 6.
Obergeschoss) erhalten eine zusätzliche Absturzsicherung (innere > 15cm
tiefe Fensterbank), die Fenster im 7. OG werden mit einem Kämpfer auf
1,10m Höhe ausgeführt. Die hofseitigen Fenster mit einer Absturzhöhe von
über 12,0 m haben grundsätzlich eine Kämpferhöhe von 1,10 m Höhe.
Geplante Ausführung:
Öffnungsflügel zu Loggien und Balkonen erhalten keine Absturzsicherungen.
Gemäß IFB-Förderung sind außenliegende Fenster- und Türelemente, die
vom umgebenden Gelände aus ohne Hilfsmittel im EG (Leiter o.Ä.) zugäng-
lich sind, mit der Sicherheitsklasse RC 2N gemäß DIN EN 1627 auszurüsten.
Bei Hauseingangstüren, die lediglich Treppenhäuser erschließen, ist die Aus-
rüstung in Anlehnung an die Sicherheitsklasse RC 2N auszuführen.
Die Fenster der Rollstuhlwohnungen im Treppenhaus fünf (Bauteil WV 1902),
erhalten eine Ausstattung gemäß DIN 18040-2 R.
4.1 Allgemeine Anforderungen Fensterelemente:
- Mindestöffnungswinkel 90°
- Fenster in Dämmebene
- Mindestanforderung gemäß Schallschutz-Gutachten
- Profil-Entwässerung nach außen
- Pfosten-/Kämpferverbindungen: Keine Verschraubung, immer verschweißt
- Sämtliche Fensterflächen (auch im Treppenhaus) müssen mieterseitig gerei-
nigt werden können, wenn aus technischer Sicht machbar (Drucklufttreppen-
häuser).
4.2 Anforderungen Fenster-Farbe:
Innen (Raumseitig): Weiß.
Außen (Witterungsseitig): Grau, Fabriciusstraße 22 = weiß.
4.3 Anforderungen Fenster, Verglasung:
Wärmeschutzverglasung gemäß Wärmeschutznachweis, mit einem U-Wert
Fenster von 0,73.
Sommerlicher Wärmeschutz gemäß Wärmeschutznachweis. Ausführung bei Be-
darf als Sonnenschutzglas mit einem g-Wert = 0,50.
Verglasungen mit thermisch verbessertem Scheibenrandverbund aus Kunst-
stoff, schwarz.
Glashalteleisten auf Gehrung geschnitten.
Sollten Bäder mit Fenstern ausgestattet sein (Haus 64.05), sind die Vergla-
sungen mit einer Satinierung im Scheibenzwischenraum auszustatten.
4.4 Anforderungen Fenster-Dichtheit:
Innen: Dampfdicht (innen dichter als außen!)
Außen: Schlagregen- und winddicht 5 A (entspr. 200 PA), Klasse 3 (entspr.
600 PA), Fensterfalzdichtung umlaufend (leicht austauschbar) als Mehrfach-
dichtung aus Anschlag- und Mitteldichtung.
4.5 Anforderungen Fenster-Beschläge:
Fenster-Beschläge mit RAL- Prüfzeugnis, als Drehkippflügelbeschläge, ver-
deckt liegend mit Eingriffbedienung und Fehlbedienungssperre, verstellbarem
Ecklager, Eckband, Scherenlager (Winkelbandschere) und aufgeschraubtem
Drehkippbegrenzer, justierbar (höhen-, längen und ebenheitsjustierbar) mit
festem Ecklager.
Balkon- und Loggiatüren sind zusätzlich mit Schnapper und äußerem Zuzieh-
griff, mit verdeckten Schrauben, auszuführen.
Sie sind in den § 52-Wohnungen und rollstuhlgerechten Wohnungen schwel-
lenlos (max. 2 cm) auszubilden.
Alle beweglichen Beschlagteile sind vom AN mit Wasserpumpenfett (säurefrei,
Tropfpunkt ca.190°) zu fetten, soweit vom Hersteller keine anderen Schmier-
mittel vorgeschrieben sind.
Fenstergriff-Garnituren:
Fenstergriffe, kunststoffbeschichtet weiß, Fenstergriffe alle aus einer identi-
schen Serie, alle EG-Fenster und 1. OG über auskragenden Bauteilen mit Ein-
bruchschutz RC2-Klassifizierung, u.a. einheitlich abschließbare Fenstergriffe.
Fenstergriffe in Sicherheitstreppenhäusern nach technischem Erfordernis
inkl. Schließung mit bauseitigem Profilzylinder ausführen.
Vorgesehenes Fabrikat/Typ:
Fa. Hoppe, Modell Amsterdam.
4.6 Fensterelemente mit zu geringer Brüstungs-/Kämpferhöhe:
erhalten eine innere, mindestens 15 cm tiefe Fensterbank als zusätzliche Ab-
sturzsicherung (gemäß BPD 3/2013 Seite 5).
4.7 Fensterelemente außen mit Fensterbänken:
aus Aluminium natur eloxiert, mit Endkappen und Anti-Dröhnbeschichtung
Fenster- und Türelemente zu Loggien und Balkonen mit Aluminiumsohlbank
aus Riffelblech.
Fensterelemente außen mit Leibungsbekleidung (Hafencityfenster)
4.8 Fensterelemente mit erhöhten Schallschutzanforderungen:
Straßenseitige Wohn- und Schlafräume, die nicht an Loggien liegen, unterlie-
gen erhöhten schallschutzanforderungen (siehe Schallschutzgutachten). Die
entsprechenden Fenster sind in den Architektenplänen gekennzeichnet und
als „Hafencity-Fenster“ herzustellen. Hierbei ist eine Ausführung als Kasten-
fenster mit versetzten Lüftungsöffnungen im inneren und äußeren Fenster so-
wie einer schallschluckenden Leibungsverkleidung vorzusehen. Durch die
versetzt liegenden gekippten Fensterflügel in Verbindung mit dem Absorbe-
relement in der Leibung wird der Schall an mehreren Stellen gebrochen.
Durch die teilgekippten Fensterflügel ist gleichzeitig eine Wohnungslüftung
mit einem Außenluftvolumenstrom von bis zu 100 m³/h realisierbar.
4.9 rollstuhlgerechte Wohnungen gemäß DIN 18040-2R
Mindestens ein Fenster je Raum muss auch für Menschen mit motorischen
Einschränkungen bzw. für Rollstuhlnutzer leicht zu öffnen und zu schließen sein.
Auszug FLB
Für die Ausschreibung wurden für die Fenster einzelne Für die Ausschreibung wurden für die Fenster einzelne
Fenstertypen festgelegt.
Diese stellt sich beispielhaft wie folgt dar:
1 F 1 1
erste Ziffer: 1 Bauteil R4
2 Bauteil 1902
Buchstabe: B Brüstungsfenster
F Fenster allg.
H Hafencity Fenster
T Treppenhausfenster
OL Fenster mit Oberlicht
TE Türelemente
zweite Ziffer Elementbreite
1 1,11 m
2 2,11 m
3 sonstige Breite
dritte Ziffer Teilung
1 einteilig
2 zweiteilig
3 dreiteilig
4 vierteiligWE We T
Für die Ausschreibung wurden für die Fenster einzelne
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Brüstungsfenster 1B11
01.01
Brüstungsfenster 1B11
01.02 Brüstungsfenster 1B22
01.02
Brüstungsfenster 1B22
01.03 bodentiefe Fenster 1F11
01.03
bodentiefe Fenster 1F11
01.04 bodentiefe Fenster 1F12
01.04
bodentiefe Fenster 1F12
01.05 bodentiefe Fenster 1F22
01.05
bodentiefe Fenster 1F22
01.06 bodentiefe Fenster 1F24
01.06
bodentiefe Fenster 1F24
01.07 bodentiefe Fenster 1F33
01.07
bodentiefe Fenster 1F33
01.08 Kastenfenster / Hafencity Fenster
01.08
Kastenfenster / Hafencity Fenster
01.09 TH Fenster 1T11
01.09
TH Fenster 1T11
01.10 Eingangstürelemente
01.10
Eingangstürelemente
01.11 Fenster moit Oberlicht
01.11
Fenster moit Oberlicht
01.12 Montagezargen
01.12
Montagezargen
01.13 Fensterbank
01.13
Fensterbank
01.14 sonstiges
01.14
sonstiges
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Brüstungsfenster 2B11
02.01
Brüstungsfenster 2B11
02.02 Brüstungsfenster 2B11
02.02
Brüstungsfenster 2B11
02.03 bodentiefe Fenster 2F11
02.03
bodentiefe Fenster 2F11
02.04 bodentiefe Fenster 2F12
02.04
bodentiefe Fenster 2F12
02.05 bodentiefe Fenster 2F22
02.05
bodentiefe Fenster 2F22
02.06 bodentiefe Fenster 2F24
02.06
bodentiefe Fenster 2F24
02.07 bodentiefe Fenster 2F33
02.07
bodentiefe Fenster 2F33
02.08 Kastenfenster
02.08
Kastenfenster
02.09 TH Fenster
02.09
TH Fenster
02.10 Montagezargen
02.10
Montagezargen
02.11 Fensterbank
02.11
Fensterbank
02.12 sonstiges
02.12
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