Gerüstbau
Fabriciusstraße
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allg. Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude: Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen. Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge- bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten. Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge- schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius- straße/Bramfelder Chaussee. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen. Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss. Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
allg. Angaben
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Für die Ausführung der Arbeiten und die verwendeten Materialien gelten alle einschlägigen DIN-Vorschriften, Richtlinien, Ausführungsbestimmungen und Vorschriften der Bauordnungsbehörden in der jeweils neuesten Fassung, insbesondere z. B.: DIN 18299 - Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 - Gerüstarbeiten sowie die DIN 4420 Gerüste/Gerüstordnung in der jeweils neuesten Fassung. Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik". Die Durchführung der Arbeiten in Abschnitten bzw. mit Unterbrechungen, die sich aus dem Bauverlauf ergeben, ist zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen. Während der Montage ist die Konstruktion gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die von den Bauausführungen ausgehenden Immisionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierzu sind alle technisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Gerüste sind für verschiedene Gewerke, wie z.B. Verblendarbeiten, Fenstereinbau, Klempnerarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten u.a. vorgesehen. Deshalb muß der erforderliche Abstand von der Fassade unbedingt mit der Bauleitung abgestimmt werden. Ferner sind alle Maßnahmen entsprechend den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B., Absperrungen, Leitergänge usw. sowie das Einholen der erforderlichen Gerüstgenehmigungen für die Dauer der vorgesehenen Standzeit in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso im Preis zu berücksichtigen ist einmal im Monat eine Pflege aller gestellten Gerüste. Die Verankerungen sind nach Wahl des Bieters auszuführen, jedoch so, daß später keine Montagestellen sichtbar bleiben. Die Art der Verankerung ist jedoch mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig vor Baubeginn der eigenen Arbeiten zu überprüfen und der Bauleitung etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht bzw. werden Mängel erst zum Zeitpunkt der Ausführung erkannt, so obliegt es dem Auftragnehmer allein, diese Mängel zu beseitigen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter den Ausschreibenden vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Nach Auftragserteilung kann sich der Auftragnehmer nich mehr auf etwaige Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung berufen. Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen. Die gesamten Konstruktionen sind sturmsicher auszuführen. Auf Anforderung ist ein entsprechender Nachweis zu führen Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik". Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, daß er die vorgenannten Vertragsbedingungen samt allen darin genannten Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt ist, gelten die Bemerkungen. ................................... (Ort, Datum) (Unterschrift Bieter)
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 3. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4. In die Preise sind einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches 5. Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport gehören zum Leistungsumfang. 8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9. I n Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10. Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen. 11. Mengenermittlung erfolgt nach einzurüstender Fläche
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Gerüstarbeiten
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Gerüstarbeiten
01.01 Fassadengerüst
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Fassadengerüst
01.02 Aufgänge
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Aufgänge
01.03 Gerüstbespannungen
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Gerüstbespannungen

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