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allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
Das BV Fabriciusstraße wird zeitgleich realisiert, hierbei handels es sich
um den Anriß und Neubau eines HAuses mit 8WE
allgemeine Angaben
Auszug FLB 4.1 Deckenbelag in Wohnungen (Zimmer und Flure):
Anforderungen Estrich incl. Trennlagen, Trittschall- und Ausgleichsschichten:
Mit schwimmendem Zementestrich, Dicke 50 mm, Nutzlast bis 2,0 KN/m2 als
CT-F5-S60 gem. DIN EN 13813 abgerieben und geglättet gemäß DIN 18202
Tab. 3, Zeile 3, mit Trenn- und Gleitlage: 2-lagig PE-Folie auf Trittschall- und
Ausgleichschicht aus EPS-Hartschaumplatten, frei von FCKW und HFCKW,
mit Schallschutzanforderung, Anwendungstyp: DEO dm nach DIN V 4108-10.
Decken-(Regel-)Aufbau:
1,0 cm Bodenbelag incl. Ausgleich, Spachtel, Kleber 5,0 cm Estrich
3,0 cm Trittschalldämmung, s´30 MN/m3, c 5 mm, WLS040 6,0 cm Dämmung
für Heizungs- und Elektroleitungen
18,0 cm Stahlbetondecke
Abhangdecken in Teil-Gewerbeflächen (im Bereich der haustechnischen Lei-
tungsführungen) sowie in den Küchen und Bädern der EG-Wohnungen, in Tro-
ckenbau mit Metallständerwerk, Ausführung entsprechend Herstellerangaben,
Beplankung 1-lagig, d=12,5 mm. Die vorstehenden Kosten für die Gewerbe
sind nur als Einheitspreise anzubieten.
Decke über dem Untergeschoss zusätzlich zur Trittschalldämmung mit Wär-
medämmung unter dem Estrich.
5.2 Anforderungen Estrich in Treppenräumen,
incl. Trennlagen, Trittschall- und Ausgleichsschichten:
- Hauptpodest mit schwimmendem Zementestrich, wie vor beschrieben, auf
Trittschall- und Ausgleichschicht
- Estrich-Gesamtdicke incl. Dämm-Trennlage i.d.R. 5 cm.
Auszug FLB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
2 BESONDERER TEIL - Estricharbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus
ATV DIN 18353 - Estricharbeiten,
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen -
Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen -
Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1264-4 - Fußboden-Heizung - Systeme und
Komponenten
- Teil 4: - Installation
DIN EN 13318 - Estrichmörtel und Estriche -
Begriffe
DIN EN 13454-2 - Calciumsulfat-Binder,
Calciumsulfat Compositbinder und Calciumsulfat-
Werkmörtel für
Estriche - Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 13813 - Estrichmörtel, Estrichmassen und
Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen -
Eigenschaften und Anforderungen
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau
e.V. (AGI):
A 12 Teil 1 - Industrieestriche - Ergänzungen zu
DIN 18560 -
Zementestrich,
zementgebundener Hartstoffestrich
A 12 Teil 2-1 - Industrieestriche - Ergänzungen zu
DIN 18560 -
Konventioneller
Anhydritestrich
Merkblätter und Richtlinien des Bundesverbandes
Systemböden e.V.:
Nr. 12 - Oberflächenübergang bei Systemböden
Allgemeine techn. Vertragsbedingungen
Anwendungsrichtlinie zu DIN EN 13213 - Hohlböden
Merkblätter der Industriegruppe Estrichstoffe (IGE) und
des
Industrieverbands Werk-Mörtel (IWM):
Nr. 1 - Fließestriche auf Calciumsulfatbasis in
Feuchträumen
Nr. 2 - Austrocknung von Fließestrichen auf
Calciumsulfatbasis
Nr. 3 - Calciumsulfat-Fließestriche auf
Fußbodenheizung
Nr. 4 - Beurteilung und Behandlung der Oberflächen
von
Calciumsulfat-Fließestrichen
Nr. 5 - Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB):
- Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung der
Oberfläche von
Anhydrit-Fließestrichen
- Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 1: Fugen in
Industrieestrichen
- Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in
Estrichen und Heizestrichen auf Dämmschichten nach
DIN 18 560
- Untergründe für Industrieestriche - Anforderungen,
Prüfung und
Vorbehandlung
- Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden
- Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
- Hinweise zur Verlegung von Fließestrichen auf
Calciumsulfatbasis
- Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 4 und 5
Arbeitsrichtlinien
- Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 8, 9 und
10.Ergänzung
der Arbeitsrichtlinien für die Teile 4 und 5
- Hinweise zur Verlegung von dicken
Zement-Verbundestrichen
- Hinweise zur Auswahl von Zementen für die
Estrichherstellung
im Wohnungs- und Verwaltungsbau
- Hinweise für Estriche im Freien, Zement-Estriche
auf Balkonen und Terrassen
- Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von
Estrichen
- Verlegung von MW-Trittschalldämmplatten nach DIN
EN 13162
- Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN
EN 13163
- Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen
- Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der
kalten Jahreszeit
- Arbeitsanweisung CM-Messung
- Ablaufprotokoll für die Herstellung beheizter
Fußbodenkonstruktionen
- Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
- Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken.
Hinweise für
Estrichleger und Planer, Teil Estrichtechnik
- Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung
sowie
Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen
- Ausgleichschichten aus Leichtmörtel
- Schnittstellenkoordination bei beheizten
Fußbodenkonstruktionen
- Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden
- Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
IVD-Merkblätter des Industrieverbands Dichtstoffe e.V.,
insbesondere:
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen
Dichtstoffen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung der
Fugen
in Sanitär- und Feuchträumen
Nr. 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit
Elastomer- Fugenbändern unter
Verwendung von ausreagierenden
Klebstoffen
Güteschutz:
RAL-RG 818 - Güteschutz Estriche - Gütesicherung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von
Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis
über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem von
der Bauleitung in Erfahrung zu bringen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten
Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis
erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar
betroffenen Leistung zu vereinbaren. Die Stellflächen
für Misch- und Fördereinrichtungen sind gemeinsam mit
der Bauleitung vorher festzulegen.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante
Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das
gilt ganz besonders für Mindestdicken -, so ist über
die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Für den Bodeneinstand von Zargen in den Estrich sind
Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach
Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich
fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig
abtrocknen.
Für Gefälleestrich muss das Gefälle in einer
Estrich-Unterschicht ausgeführt werden.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen,
dass - wenn nicht anders angegeben -, Nutzbeläge
üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc.
aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten
genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die
Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen
und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume
entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen
und/oder Absauggeräte zu verwenden
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertig gestellten
Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe
abzusperren, einschließlich des benötigten
Absperrmaterials.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur
Verlegung des Oberbodens den normal üblichen
Handwerkerverkehr ohne Schaden aufnehmen kann.
2.3.2 Dämmungen
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung
verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung
abgenommen werden.
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen
sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile
wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK-Estrich
gewährleistet ist.
Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger
grundsätzlich nicht abgeschnitten werden.
Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt
und befindet sich der Absatz noch innerhalb des
Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von
Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die
abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden.
Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den
Vorleistungen, die sich nachteilig auf die
Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber
mitzuteilen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre
Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit
Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische
Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige
Fugenüberdeckung vorzunehmen. Dämmstoffe dürfen
keinesfalls Hohlstellen im Fußboden
ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen
aufweist, ist nach Rücksprache mit der Bauleitung ein
Ausgleichsestrich aufzubringen.
Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf.
durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem
Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich
erforderlich.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren,
Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor
Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial
durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind
gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Beim
Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der
BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu
beachten.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird,
ist die Abdeckung der Dämmung wasserundurchlässig durch
Kleben oder Schweißen der Überlappungen
wasserundurchlässig auszuführen.
2.3.3 Fugen
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Risse, die sich
gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln
und auszugießen.
Erforderliche Fugen sind nach einem Fugenplan
anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei
Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Fugen sind auch dort anzulegen, wo
Körperschallübertragung vermieden werden soll.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der
Platten nicht auszuschließen, sind sie so zu verdübeln,
dass eine horizontale Bewegung möglich ist.
Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen
auszuführen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um
eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung
sind geschlossenzellige, nichtsaugende Materialien zu
verwenden.
2.3.4 Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in
Hülsen zu führen.
Ungebundene Schüttungen dürfen nicht als
Ausgleichsschichten verwendet werden.
Bewegungsfugen sind unabhängig vom Belag auch beim
Zusammentreffen verschiedener Flächen, z.B. in Türen,
anzuordnen.
Bewegungsfugen müssen mindestens 5 mm breit sein.Der
Auftragnehmer hat den Estrich zum Beheizen nach seiner
Maßgabe freizugeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Besondere Hinweise für die Ausführung Besondere Hinweise für die Ausführung
1. Dämmstoffe
Folgende Anforderungen müssen an die Dämmstoffe
hinsichtlich der Entflammbarkeit gestellt werden:
Die Dämmwerte nach DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109
Schallschutz müssen erreicht werden.
2. Besondere Leistungen:
Folgende besondere Leistungen sind nach VOB-Teil A, DIN
1960 - ⌡9, Ziffer 2, letzter Absatz, zu erbringen
(Maßnahmen zum Schutz von Bauwerksteilen, Abdeckungen,
Schutzanstriche und dergleichen):
Art: Prüfen der vorhandenen Untergründe hinsichtlich
Beschaffenheit.
3. Hindernisse
Hindernisse / Besonderheiten nach VOB - Teil C sind
zubeachten:
Art: vorhandene Massivdecken
Vorzusehene Maßnahmen: Sauberes, höhengerechtes
Einbauen des Estrichs
Estricharbeiten DIN 18 350
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne
Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur
vertraglichen Leistung gehören. VOB Teil B, DIN 1961.
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen:
Einrichten und Räumen der Baustelle.
Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte
und dergleichen.
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
einschließlich des Vorhaltens der Meßgeräte, Lehren,
Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und
Absteckzeichen während der Bauausführung und des
Stellens der Arbeitskräfte, jedoch nicht Leistungen
nach B ⌡ 3 Nr. 2
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen
Bestimmungen.
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und
Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers.
Heranbringen von Wasser und Energie von den vom
Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten
Anschlußstellen zu den Verwendungsstellen.
Liefern der Betriebsstoffe.
Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge.
Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom
Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf
der Baustelle bzw. von den in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen
und etwaiges Rückbefördern.
Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem
normalerweise gerechnet werden muß, und seine etwa
erforderliche Beseitigung.
Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und
Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren.
Vorlegen erforderlicher Muster.
Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Öl, Farbreste
u.ä., soweit sie von anderen Unternehmern herrührt und
besonderes Reinigen mittels Staubsauger,
Hochdruckreiniger u.ä..
Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes innerhalb
der Toleranzen nach DIN 18202/05.86, Tabelle 3, Zeilen
2 + 3, jedoch bei Estrichen ausfließfähigen Massen nur
bis 20 % der vorgeschriebenen Nenndicke.
Herstellen der Anschlüsse der Estriche an angrenzende
eingebaute Bauteile wie Wände, Schwellen, Säulen,
Rohrleitungen, Zargen,Bekleidungen, Anschlagschienen,
Vorstoßschienen, Bodenabläufe u.ä.
Entfernen des Überstandes von Randstreifen, vor
Verlegen der Bodenbeläge.
Besondere Hinweise für die Ausführung
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Estricharbeiten Wohnungen
01.01
Estricharbeiten Wohnungen
01.02 Gewerbe
01.02
Gewerbe
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Estricharbeiten Wohnungen
02.01
Estricharbeiten Wohnungen
02.02 Seniorentreff
02.02
Seniorentreff
02.03 Gewerbe
02.03
Gewerbe
03 Bauteil Fab 22
03
Bauteil Fab 22
03.01 Estricharbeiten Wohnungen
03.01
Estricharbeiten Wohnungen
04 sonstiges
04
sonstiges
04.01 sonstiges
04.01
sonstiges