01 Gerüstbauarbeiten
01.__.0010 Fassadengerüst Arbeits- und Schutzgerüst für die Ausführung der Dach-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten am Wohnhaus-Flachdach liefern, standsicher aufbauen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten abbauen. Einschließlich Gerüstbelägen, Geländern, Bordbrettern, Verankerungen, Eckausbildungen, Anpassungen an Gebäudeversprünge sowie erforderlichem Dachseitenschutz.
Arbeitsgerüst für Fassaden- und Dacharbeiten als längenorientiertes Standgerüst, oberste Gerüstlage höhengerecht erstellen, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN
12810-1. Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Standfläche : eben, normal belastbar, Lastklasse : 3 (bis 2 kN/m2)
01.__.0020 Fass./Dachgerüst, Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung des Fassaden- und Dachgerüstes über die Grundeinsatzzeit hinaus, Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1.
Fass./Dachgerüst, Gebrauchsüberlassung
01.__.0030 Gerüstumbau für Dritte Gerüstumbau (eigene Arbeits- und Schutzgerüste) für Zwecke anderer Unternehmer.
Art des Gerüstes : Metallgerüst
Umbau für das Gewerk : nach Wahl und Aufforderung durch Bauleitung
01.__.0040 Fanggerüst Ausbau des Fassadengerüsts an der Traufe zum Schutzgerüst für Dachdecker- und Klempnerarbeiten, als Fanggerüst nach DIN 4420-1 bei Dachneigungen < 15°,
Lastklasse wie Hauptgerüst.
Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Klasse Absturzhöhe : FL 1
Konsolbreite : mind. 0,60 m
Mind. Gerüstbreite : W09 (0,90-1,20 m)
Lastklasse : 3
01.__.0050 Zusätzliche An- und Abfahrten Zulage für zusätzliche An- u. Abfahrten der Baustelle für Gerüstumbauten auf Anforderung der Bauleitung.
1 Stk. entspricht An- u. Abfahrt
Zusätzliche An- und Abfahrten
01.__.0060 Regieleistungen Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter schriftlicher Beauftragung ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Ver-
rechnungssätzen gegen Nachweis.
Die Stundenverrechnungssätze enthalten den tatsächlichen Lohn, die Zuschläge für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu er-
mitteln.
Nachfolgende Stundensätze sind geschätzt, die Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden und §2 Nr.3 VOB/B gilt
in soweit nicht.
Für die Stundensätze ist ein Mischpreis für den Einsatz der vorgesehenen Montagekräfte (Lehrling/Monteur/Obermonteur/Meister) zu bilden und
anzugeben. Eine gesonderte Verrechnung der unterschiedlichen Montagekräfte erfolgt nicht.