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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
für Bauleistungen nach DIN 18299
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung finden.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
1. Gesetze und Verordnungen
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO- Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2. Baustelleneinrichtung (BE)
Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers erforderlich).
3. Parken auf der Baustelle
Wahrend der Baumassnahme werden keine anderen Baufirmen oder private Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst zu organisieren.
4 Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemein
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, Herstellung und Montage, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben.
4.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
4.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste
Ein Fassadengerüst sowie ein Baukran wird bauseits gestellt.
4.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
4.5 Arbeitssicherheit
Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist.
Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier) auf der Baustelle gefordert.
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
4.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen
4.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung.
4.8 Behinderungsanzeige
Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße, abzugeben.
4.9 Verzug
Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o. ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden, nicht vergütet.
4.10 Sonderbauweisen
Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe beigefügt werden.
4.11 Anlieferung / Lagerung von Material
Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen.
4.12 Unklarheiten im LV
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat.
4.13 Massenmehrungen
Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5. Aufschlüsselung Einheitspreise
Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden.
6. Kalkulationsunterlagen
Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu verlangen.
7. Preisbildung
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
8. Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten.
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
9. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Mengen Abschlagsrechnungen
Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen, die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt.
11. Mengenvordersätze
Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä.
12. Benutzung vor der Abnahme
Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt.
13. Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung.
14. Schlechtwetter-Regelung
Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien, Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei:
geschlossener Schneedecke, Windstärke > 6 Beaufort, 24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr,
Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat.
23. Baustoffe und Einbauteile
Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen.
29. Gewährleistung
(Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt)
30. Übergebene Unterlagen
Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen:
Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und werden hier nicht gesondert aufgeführt.
Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.)
werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
31. Planmanagment
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk- und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
Neubau ExpoPark Gesundheitszentrum
1. Allgemeine Beschreibung
Gegenstand des Projekts ist die schlüsselfertige Errichtung eines Spezialarztzentrums mit integriertem Kliniktrakt. Das medizinische Leistungsspektrum konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die vorgesehenen Nutzer des Gebäudes sind etablierte Facharztpraxen, die durch die räumliche Bündelung Synergien in Diagnostik, Therapie (operativ und nichtoperativ) sowie Rehabilitation erschließen. Geplant ist eine vorrangig privatärztlich ausgerichtete Nutzung.
Gebäudekennzahlen
- NGF 3.486 m2
- BGF 4.180 m2
- BRI 18.360 m3
- Etagen: 3 (EG - 2.OG)
- Länge ca. 71,50m
- Breite ca. 31,95m
- Höhe ca. 12,68m
1.1 Grundstücks und Erschließeung
Die medienseitige Erschließung des Grundstücks erfolgt über die jeweils zuständigen örtlichen Versorgungsunternehmen. Dies umfasst die Anbindung an das Trinkwassernetz, das Stromnetz, das Breitbandkabelnetz sowie die Regen- und Schmutzwasserentsorgung. Das Grundstück gilt gemäß Baugesetzbuch (BauGB) als voll erschlossen.
1.2 Wärmeschutz
Im Bereich des Wärmeschutzes wurde der Effizienzhausstandard EG 40 / EH 40 vereinbart.
1.3 Barrierefreiheit und Zugänglichkeit
Die barrierefreie Erschließung aller Mietbereiche ist sichergestellt: Diese sind entweder ebenerdig zugänglich oder per Aufzug erreichbar. Barrierefreie Sanitärräume (WC) sind in der Planung berücksichtigt.
2. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen EXPO-Gelände in der
Straße der Nationen, 30539 Hannover, gegenüberliegend des dortigen Messeparkplatzes.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Straße der Nationen.
3. Angaben zur Ausführung
3.1 Erdarbeiten und Gründung
Zur Herstellung der Gründungsebene wird der Mutterboden im Bereich des Bauwerks abgeschoben. Ein Teil des Oberbodens wird für den späteren Wiedereinbau auf dem Baufeld zwischengelagert.
Der Bodenaushub unterhalb des Gebäudes weist gemäß vorliegendem Bodengutachten keine relevanten Verunreinigungen oder Belastungen auf (LAGA Z0) und ist grundsätzlich für den Wiedereinbau geeignet. Kalkulatorisch ist derzeit eine Abfuhr des Z0-Materials vorgesehen.
Unterhalb der Bodenplatte wird entsprechend statischer Vorgaben ein Bettungspolster mit 30 cm Stärke eingebaut.
Die Gründung erfolgt gemäß statischer Vorgaben und dem Baugrundgutachten. Vorgesehen ist eine Sohlplatte mit Fundamenten. Die Aufzugsunterfahrt wird als WU-Konstruktion ausgebildet. Die gesamte Gründung wird entsprechend der statischen Berechnungen umgesetzt.
3.2 Rohbau
Das Gebäude wird in Massivbauweise hergestellt aus Stahlbeton und Kalksandstein. Nichttragende Innenwände werden in Trockenbau hergestellt.
Der obere Abschluss erfolgt als Flachdach in Stahlbetonbauweise als WU-Dachkonstruktion. Der Dachaufbau erfolgt als Umkehrdach mit extensivem Gründach, Kiesbereichen und Terrassenbereichen mit Plattenbelag.
Die Entwässerung erfolgt über außenliegende Falleistungen.
3.3 Fassaden
Die Fassaden werden als Wärmedämmverbundsystem mit Mineralwolldämmplatten (Baustoffklasse A) und eingefärbtem Oberputz ausgeführt. Das Erdgeschoss erhält eine Bekleidung mit Riemchen im NF-Format.
Das Haupteingangselement wird als großflächig verglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion mit Automatik-Drehtür gemäß Ansichten ausgeführt.
3.4 WU-Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktionen über dem 2. Obergeschoss (Dachgeschoss - Hauptdach) sowie in Teilbereichen über dem 1. Obergeschoss (Staffelgeschoss - Nebendächer "West" und "Süd") werden aus Wasserundruchlässigem Stahlbeton hergestellt.
Das bedeutet, dass es keiner weiteren flächigen Abdichtung bedarf.
Alle Bohrungen/Verankerungen in den WU-Stahlbeton dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers durchgeführt werden und 80 mm nicht überschreiten und MÜSSEN zusätzlich mit 2-komponenten-Mörtel fachgerecht eingedichtet werden.
BAUBESCHREIBUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
für OP-Schiebetüren
Das Leitprodukt für die Ausführung ist das System KST1 / KST2 der Firma
KOS Spezialtüren GmbH
Landwehr 152-156
46514 Schermbeck
Tel. 02853 / 44 8 99 -0
Fax. 02853 / 44 8 99 -10
oder gleichwertig:
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Konstruktions- und Systembeschreibung
Funktionsweise
Das Türblatt läuft vor der Wand und dichtet sich im geschlossenen Zustand gegen die Zarge und den Boden ab. Die Abdichtung wird durch zwei Vertiefungen in der Laufschiene erreicht, in die sich die Laufräder des Türblattes beim Erreichen der Schließstellung absenken. Die am Türblatt befindlichen, umlaufenden Gummidichtungen legen sich hierbei gegen den Zargenspiegel, bzw. den Fußboden.
Edelstahltürblatt (System KST)
Das Türblatt ist 40 mm stark. Die Beschichtung besteht aus gekantetem Edelstahl, geschliffen Korn 240, Materialstärke 1,0 mm und wird in einem Spezialklebeverfahren aufgebracht. Sämtliche Nähte und Verschraubungen sind verdeckt angeordnet. Im Fußbereich ist zur Führung der Tür, auf drei im Boden befestigten Kunststoffnocken ein V-förmiges Edelstahlprofil eingearbeitet. Der Schmalflächenschutz wird durch abgerundete, schlag- und kratzfeste Starkkanten gewährleistet. Die Türblätter werden bis zu einem Rohbaumaß von 1850 mm ohne Stoß gefertigt.
Griff
Durch den beidseitigen Hebelarmgriff aus Edelstahl mit integrierter Rückstellfeder lässt sich die Tür problemlos aus den Schienenvertiefungen heben und bewegen. Durch den Hebelarmgriff ergibt sich ein Einstand des Türblattes von ca. 130 mm in die lichte Zargenöffnung.
Schloss
Optional kann ein Spezial-Stangenschloss, vorbereitet für bauseitigen Euronorm-Profilzylinder ausgeführt werden. Die Verriegelung erfolgt über eine Schlossstange in einer Ausfräsung in der Laufschiene. Bei automatisierten Türen wird zusätzlich ein Näherungsschalter ausgeführt, damit der Antrieb bei Verriegelung außerbetrieb gesetzt wird.
Schienenkonstruktion
Die Laufschiene besteht aus einem eloxierten Aluminiumprofil, das auf der Wand montiert wird und zur Justierung über Excenterschrauben höhenverstellbar ist. Das Laufwerk bilden zwei hochwertige, kugelgelagerte Hartkunststoffräder (POM), welche am Rahmenprofil des Türblattes befestigt sind. Eine Ausfallsicherung verhindert das Herausspringen des Türblattes aus der Laufschiene. Die gesamte Schienenkonstruktion wird durch eine Laufwerksabdeckung, Materialstärke 1,5 mm abgedeckt. Die Laufwerksabdeckung besitzt eine aufklappbare Revisionsblende mit nicht sichtbaren Scharnieren und Schubverriegelungen.
Zargen
Die Zargen sind entsprechend den vorgegebenen Fertigwandstärken als Umfassungszargen, zweiteilig auszubilden. Die Zargenprofile sind in Gehrung geschnitten und durchgehend verschweißt und geschliffen. Die Einschubzarge wird mit der Gegenzarge verklebt. Die Materialstärke beträgt 1,5 mm. Die Montage der Zargen erfolgt zeitgleich mit den Türblättern.
Die Zargen können aus Edelstahl, geschliffen, Korn 240, wahlweise pulverbeschichtet in RAL-Standardfarben, oder aus Stahl, verzinkt und pulverbeschichtet in RAL-Standardfarben ausgeführt werden.
Sämtliche Edelstahlteile in geschliffen Korn 240 erhalten bis zur Fertigabnahme eine zähe, gut haftende Schutzfolie 0,1 mm stark, die sich ohne Rückstände zu hinterlassen, abziehen lässt.
Automatikantrieb Fabrikat KOS Typ AE
Prozessorgesteuerter Elektroantrieb mit modularem Aufbau (Netzanschlussbox 230V / 50 60 Hz, Controllerbox, Motor). Der Antrieb des Türblattes erfolgt über einen Gummigewebe-Zahnriemen mit Spannvorrichtung. Die Abtastung des Öffnungsbereiches erfolgt automatisch bei Inbetriebnahme. Die Schließ- und Öffnungsgeschwindigkeiten, sowie die Dauer des Offenstandes, lassen sich programmieren. Der Durchgangsbereich der Tür wird ständig durch Sensoren gemäß DIN 18650 / EN 16005 überwacht. Die Tür bleibt sofort stehen, sobald sich ein Hindernis im Bereich der Türöffnung befindet. Beim Auftreffen auf ein Hindernis außerhalb des Überwachungsbereiches der Sensoren, fährt die Tür wieder in die offene Position (Umkehrautomatik). Die zum Auslösen der Umkehrautomatik benötigte Kraft beträgt weniger als
150 N. Bei Netzausfall lässt sich die Tür problemlos über den Hebelgriff öffnen. Die Möglichkeit der gegenseitigen Verrieglung (Schleusenschaltung) mit anderen Türen ist gegeben.
Zur Ansteuerung der Öffnungsfunktionen sind Edelstahltaster für die UP-Montage vorzusehen. Je nach Funktion mit eingelaserter Symbolik:
„Putzeimer und Wischer“ für Funktion Dauer-Auf-Schalter
„Person“ für Funktion Teilöffnung (Personendurchgang)
„Bett“ für Funktion Vollöffnung (Bettendurchfahrt)
Revisionsschalter im Seitenteil der Laufwerksabdeckung
Der Antrieb KOS AE ist für unterwiesene Nutzer geeignet.
Bei den KOS-Türen erfolgt eine zusätzliche Absicherung der Türblatt- und Zargenkante mittels Aktivinfrarot-Feld gemäß DIN 18650 / EN 16005.
Bei einer Detektion wird der Öffnungs- bzw. Schließvorgang gestoppt, oder gar nicht eingeleitet.
Gemäß DIN 18650 / EN 16005 ist seit Juli 2006 diese zusätzliche Absicherung der Kanten erforderlich.
Unterwiesene Nutzer nach DIN 18650 / EN 16005 gehören in der Regel dem Personal an und sind für die sichere Benutzung und den Betrieb eines automatischen Türsystems ausgebildet und daher mit dessen Funktionen vertraut.
Wahlweise Taster Ausstattung
Die optionale Taster- / Schalterausstattung ist optisch an das Türsystem angepasst und fügt sich nach allen Gesichtspunkten eines ganzheitlichen Designs in die optischen und haptischen Gestaltungsvorgaben des Auftraggebers ein.
Fußtaster, Fabrikat KOS, Typ FT-100/240, zur freien Funktionswahl:
Elektrische Trittsensorik, Länge 200 mm mit Endkappen, montiert auf Grundplatte, mit allseitig gerundeten Ecken, zur freien Radiuswahl. Für System K1 Grundplatte und Endkappen aus Aluminium eloxiert, EV01, wahlweise pulverbeschichtet in RAL nach Wahl; für System KST Grundplatte Edelstahl, Werkstoff 1.4301, geschliffen Korn 240.
Elektrische Schaltleiste zur freien Positionierung:
Ausführung wie Fußtaster KOS FT, jedoch ohne Grundplatte.
Glasausschnitt / Durchblickfenster
Optionale Glasausschnitte mit Durchblickfenster sind grundsätzlich flächenbündig ohne Rahmen mit dem Türblatt zu gestalten, wahlweise wird das Durchblickfenster mit aufgesetzten, auf Gehrung gearbeiteten Glashalteleisten aus Aluminium, eloxiert in E6EV1, verdeckt liegend befestigt. Alternativ kann ein aufgesetzter Rahmen aus Edelstahl, geschliffen Korn 240 aus einem Teil hergestellt werden. Die Befestigung erfolgt einseitig geschraubt und die Gegenseite wird geklebt. Beide Typen von Glashalteleisten können auf Wunsch, pulverbeschichtet in RAL-Standardfarben werden.
Elektromechanische Gegenseitigkeitsverriegelung Schiebetüren
Jede manuelle Schiebetür kann mit einem Elektroschloss, stromlos entriegelt, einer roten / grünen Signalleuchte, einem Magnetschalter, einer Notentriegelung und einem Trafo ausgerüstet werden. Alle Komponenten sind für eine Gleichspannung von 24 Volt auszulegen. Der Magnetschalter überwacht den Schließzustand der Tür. Beim Öffnen einer Tür verriegelt die Gegentüre über das Elektroschloss und signalisiert die Schließung über die rote / grüne Signalleuchte. Innerhalb der Schleuse ist mindestens eine weitere Notentriegelung vorzusehen.
Sind mehr als zwei Schiebetüranlagen in einer Schleuse zusammengefasst, werden alle Türen verriegelt, wenn eine Türe geöffnet wird. Die Steuerung erfolgt zentral. Bei der Aufnahme von Drehtüranlagen in Schleusenschaltungen mit Schiebetüren, sind die Drehtüren mit verriegelungsgeeigneten Schlössern, Meldekontakten, Signalleuchten und Notentriegelungen, entsprechend obiger Beschreibung, auszustatten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
für Metallbau-/Schlosserarbeiten
1. Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- BAS.T: Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik. Tore e. V.,
- bauforumstahl e. V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,
- DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
- DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,
- IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vor Ort vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Nachweise für Geländer und Typenstatik einschließlich aller Verbindungen, Befestigungsmittel, Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermischen Belastungen,
- Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in ausreichender Zahl, damit eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist,
- Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige Längen- ausdehnung,
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
- prüffähige statische Berechnungen 3-fach für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn
Es dürfen keine Spreizanker auf der Oberseite der Balkonbrüstung verwendet werden. Nur Injektionsanker!
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen Metallbau DIN18360 auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk- und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn sie werden in gesonderter LV-Position ausgewiesen.
Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Ist dem AN bekannt, das von ihm zu erstellende Konstruktionen nachfolgend bauseitig brandschutzbeschichtet werden, so stimmt er unaufgefordert die von ihm eingesetzte Korrosions- schutzbeschichtung/Grundierung auf das nachfolgende bauseitige Brandschutzbeschichtungssystem ab.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen Mitarbeiter personenbezogene Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Sind Druckentlastungsbohrungen später verzinkter Bauteile nicht unsichtbar, d. h. bspw. unterseitig von Handläufen, auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen.
Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des AN herzustellen, wie es übliche Lkw-Transportkapazitäten zulassen. Baustellenschweißungen sind ebenso wie Verbindungselemente (Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum zu reduzieren sind.
Betriebsfertige Montage einschl. aller erforderlichen Bohrungen für Schraubmontagen und Befestigungen sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
01 Edelstahltüren
01
Edelstahltüren
01.01 Edelstahltüren-Schiebetüren; Automatik
01.01
Edelstahltüren-Schiebetüren; Automatik
01.02 Edelstahltüren-Drehtüren; Automatik
01.02
Edelstahltüren-Drehtüren; Automatik
01.03 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten