Spezialtiefbau+Erdbau
EWP Energiezentrale
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Unit price EUR
Net total EUR
05 Spezialtiefbau
05
Spezialtiefbau
Vorbemerkungen: Die Ausführung sämtlicher Spezialtiefbauarbeiten erfolgt gemäß VOB/C DIN 18301 ff., den einschlägigen Normen und Richtlinien (u. a. DIN EN 1536, DIN EN 14199, DIN 4123, DIN 4125, DIN EN 12063, DIN EN 1993-5, DIN EN 1997-1 mit Nationalen Anhängen, DIN EN ISO 22477-5) sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Allgemeines Alle Leistungen sind vollständig zu liefern, einzubauen und fachgerecht herzustellen. Im Einheitspreis enthalten sind sämtliche Nebenleistungen einschließlich Hilfsmittel, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen, Funktionsprüfungen und Dokumentationen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Nachbargebäude, Leitungen und angrenzende Grundstücke nicht geschädigt werden. Eine enge Abstimmung mit Bauleitung, Fachplanern und ggf. Prüfingenieuren ist sicherzustellen.Besondere Bedingungen Im Baufeld vorhandene Verankerungen sind zu berücksichtigen. Bestandspläne werden bereitgestellt, können jedoch in Lage, Tiefe, Länge und Anzahl abweichen. Auffinden, Freilegen, Umgehen oder Entfernen vorhandener Anker gehört zum Leistungsumfang und ist im Einheitspreis enthalten. Anpassungen des Bauverfahrens (z. B. Bohrrichtung, Pfahlversatz, Gründungstiefe) sind ohne Mehrvergütung auszuführen.Baugrundverbesserung (z. B. CMC-System) Baugrundverbesserung durch Vollverdrängungssäulen nach Herstellervorgaben, geeignet zur Verbesserung der Tragfähigkeit und Reduzierung von Setzungen. Nachverdichtung oder Einbau lastverteilender Schichten erfolgt gemäß Vorgaben der Bauleitung. Alle Nebenarbeiten wie Absteckung, Dokumentation und erforderliche Schutzmaßnahmen sind im Einheitspreis enthalten. Es gelten insbesondere DIN EN 14199, DIN EN 1997-1 mit NA sowie DIN EN ISO 22477-5.Spundwände Spundwände sind gemäß den Einzelpositionen zu liefern, zu montieren und fachgerecht einzubauen. Nebenarbeiten wie Ablängen, Verbindungsschlösser, Hilfskonstruktionen, Schweiß-, Schneid- und Bohrarbeiten, Abdichtungen, Schutzmaßnahmen sowie Funktionsprüfungen sind einzurechnen. Es gelten insbesondere DIN EN 12063, DIN 18303, DIN EN 1993-5, DIN EN 1997-1 sowie die wasserrechtlichen Vorgaben und behördlichen Genehmigungen. Bei Arbeiten im Uferbereich sind Maßnahmen zum Gewässer- und Uferschutz einzuhalten.Wasserhaltung / Setzungen Temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen sind so auszubilden, dass Setzungen oder Beeinträchtigungen benachbarter Bauwerke ausgeschlossen werden. Der AN hat Setzungsmessungen, Riss- und Verformungskontrollen im Einflussbereich der Baugrube vorzusehen und zu dokumentieren.Nachweise und Dokumentation Für Spezialtiefbauarbeiten sind prüffähige Bohr-, Injektions-, Betonier- und Verpressprotokolle vorzulegen. Abnahmen erfolgen abschnittsweise in Abstimmung mit der Bauleitung. Prüf- und Qualitätsnachweise (z. B. Tragfähigkeitsprüfungen, Materialzeugnisse, Setzungsprotokolle) sind vorzulegen.
Vorbemerkungen:
05.02 Spundwände
05.02
Spundwände
05.03 Wasserhaltung
05.03
Wasserhaltung
05.04 Baugruben- und Gründungssicherungen
05.04
Baugruben- und Gründungssicherungen
05.05 Vorbereitungs- und Nacharbeiten für Bodenverbesserung
05.05
Vorbereitungs- und Nacharbeiten für Bodenverbesserung
06 Erd- und Oberflächenarbeiten
06
Erd- und Oberflächenarbeiten
Vorbemerkungen: Die Ausführung der Erd- und Oberflächenarbeiten erfolgt nach VOB/C DIN 18300, DIN 4124 sowie den einschlägigen technischen Regeln, Verordnungen und auf Grundlage der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung (Geotechnischer Bericht vom 11.03.2025). Allgemeines Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Nebenarbeiten, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen und Funktionsprüfungen sind im Einheitspreis enthalten. Vor Beginn der Arbeiten ist die Lage sämtlicher Kabel, Leitungen und Kanäle zu erkunden; Schäden gehen zu Lasten des AN. Auf Werks- und Kraftwerksgeländen ist vor Ausführung der Erdarbeiten ein „Schachterlaubnisschein“ einzuholen.Vorschriften und Umweltschutz Zu beachten sind insbesondere: AwSV, örtliche Vorschriften der Umwelt- und Entwässerungsbehörden, DIN 18300, DIN 4124, RAL GZ 514 sowie die 32. BImSchV. Es dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den aktuellen Lärmschutzanforderungen entsprechen. Bei Munitions- oder archäologischen Funden sind die Arbeiten sofort einzustellen und der AG zu informieren.Baugruben und Aushub Baugruben sind standsicher und als wasserdichte Gruben herzustellen; Art und Umfang der Grundwasserhaltung sind vor Ausführung mit Bodengutachter und AG abzustimmen. Die hierfür erforderliche Dokumentation (Mess- und Pumpnachweise) ist im Einheitspreis enthalten. Böschungsneigungen sind gemäß Baugrundgutachten auszuführen; Baugrubenauskleidungen sind vorzunehmen, wenn dies wirtschaftlicher ist als Mehrmassen aus Böschungen. Der AN erstellt vor Beginn der Arbeiten einen Baugruben-Aushubplan einschließlich Arbeitsraum und Böschungsneigung. Bemessungskennwerte und Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten sind einzuhalten; Anpassungen der Gründungssohlen und Verdichtungsgrade erfolgen nach Freigabe durch Bauleitung und Bodengutachter. Abgerechnet wird das theoretische Aushubprofil in fester Masse.Umgang mit Boden und Material Bei Auffälligkeiten im Boden ist Material zwischenzulagern, zu sichern und nach Vorgabe zu entsorgen. Beprobung und Entsorgung des Erdaushubs sind gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachtens und den geltenden Vorschriften (z. B. LAGA) durchzuführen; Nachweise sind dem AG vorzulegen. Durch Regen oder Verkehr aufgeweichter Boden ist ohne gesonderte Vergütung auszutauschen.Verfüllung und Verdichtung Verfüllungen sind profil- und fachgerecht lagenweise mit modernen Geräten durchzuführen. Die Lagerungsdichte wird vom AG vorgegeben; bei Nichterfüllung hat der AN den Boden auf eigene Kosten auszubauen, erneut einzubringen und zu verdichten. Das Planum ist tragfähig herzustellen, Abnahmen sind rechtzeitig zu beantragen.Besondere Hinweise Erschwernisse wie beengte Verhältnisse oder Höhenbeschränkungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Nachschachtungen, Böschungsänderungen oder zusätzliche Maßnahmen infolge abweichender Bodenarten berechtigen nicht zu Nachforderungen. Wasserhaltungen sind im Einheitspreis enthalten; nur bei nachweislich geschlossenem Grundwasserhorizont wird eine gesonderte Vergütung vereinbart.
Vorbemerkungen:
06.01 Oberbodenabtrag
06.01
Oberbodenabtrag
06.02 Aushub inklusive Verbau
06.02
Aushub inklusive Verbau
06.03 Hinterfüllen und Verdichten
06.03
Hinterfüllen und Verdichten
06.04 Feinplanie
06.04
Feinplanie
06.05 Leitungsgräben und Fundamentgräben
06.05
Leitungsgräben und Fundamentgräben
07 Baustelleneinrichtung + Sonstiges
07
Baustelleneinrichtung + Sonstiges
07.__.0010 Baustellenzufahrt Herstellung der Baustellenzufahrt im unmittelbaren Bereich der Baugrube (ca. 3,5 m × 6,0 m)
07.__.0010
Baustellenzufahrt
L
1.00
PSCH
07.__.0020 Schneiden von Asphalt bis 10 cm Dicke Fachgerechtes Schneiden von Asphaltflächen bis 10 cm Dicke mit geeigneten Trennsägen oder gleichwertigen Geräten; Ausführung staub- und lärmmindernd, Schutz angrenzender Bauteile. Fugenflanken sind nach dem Schneiden zu reinigen. Entsorgung des Materials erfolgt nach gesonderten Positionen. Abrechnung erfolgt nach Metern [m].
07.__.0020
Schneiden von Asphalt bis 10 cm Dicke
O
1.00
m
07.__.0025 Schneiden von Asphalt über 10 cm Dicke (je 2 cm Mehrdicke) Zusätzliche Leistung für das Schneiden von Asphaltflächen mit einer Dicke über 10 cm; Abrechnung erfolgt je 2 cm Mehrdicke. Einsatz geeigneter Trennsägen oder gleichwertiger Geräte, staub- und lärmmindernde Ausführung, Schutz angrenzender Bauteile. Entsorgung des Materials erfolgt nach gesonderten Positionen. Abrechnung erfolgt nach Metern [m].
07.__.0025
Schneiden von Asphalt über 10 cm Dicke (je 2 cm Mehrdicke)
O
1.00
m
07.__.0060 Abbruch von Asphaltbelägen bis 10 cm Dicke Fachgerechter Abbruch von Asphaltbelägen bis 10 cm Dicke, mechanisch oder manuell, unter Schutz angrenzender Flächen. Ausführung staub- und lärmmindernd; Baustellensicherung gemäß geltenden Vorschriften. Entsorgung des Materials erfolgt nach gesonderten Positionen. Abrechnung erfolgt nach Quadratmetern [m²].
07.__.0060
Abbruch von Asphaltbelägen bis 10 cm Dicke
O
1.00
m2
07.__.0065 Abbruch von Asphaltbelägen über 10 cm Dicke (je 2 cm Mehrdicke) Zusätzliche Leistung für den Abbruch von Asphaltbelägen mit einer Dicke über 10 cm; Abrechnung erfolgt je 2 cm Mehrdicke. Mechanischer oder manueller Abbruch mit angepasstem Maschineneinsatz, Schutz angrenzender Flächen sowie staub- und lärmmindernde Ausführung. Entsorgung erfolgt nach gesonderten Positionen. Abrechnung erfolgt nach Quadratmetern [m²].
07.__.0065
Abbruch von Asphaltbelägen über 10 cm Dicke (je 2 cm Mehrdicke)
O
1.00
m2
08 Baumaschinen
08
Baumaschinen
08.__.0010 Bagger Schaufelinhalt bis ca. 1 m³.
08.__.0010
Bagger
O
1.00
h
08.__.0020 Minibagger Raupenbagger (Minibagger) mit Gummiketten, Schaufelinhalt bis 0,35 m³.
08.__.0020
Minibagger
O
1.00
h
08.__.0030 Radlader Luftbereift, 37 kW.
08.__.0030
Radlader
O
1.00
h
08.__.0040 Kompressor ca. 5 m³/min.
08.__.0040
Kompressor
O
1.00
h
08.__.0050 LKW-Kipper ca. 1,5 t Nutzlast.
08.__.0050
LKW-Kipper
O
1.00
h
08.__.0060 Abbauhammer Druckluftgeräte als Zulage zur Position Hauptgerät (Bagger / Kompressor) Abbau- / Meißelhammer mit Schlauch, Gewicht bis 20 kg.
08.__.0060
Abbauhammer
O
1.00
h
08.__.0070 Stromaggregat Bedienung, Gestellung mit Betriebsstoffen, Drehstromerzeuger 42-380 Volt, Leistung bis 20 kVA.
08.__.0070
Stromaggregat
O
1.00
h
08.__.0080 Kleingerät Ohne Bedienung z.B. Tauchpumpe mit Fördermenge 12 m³/h.
08.__.0080
Kleingerät
O
1.00
h
08.__.0090 Rüttelverdichter ca. 0,75 t.
08.__.0090
Rüttelverdichter
O
1.00
h
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
09.__.0010 Bauleiter
09.__.0010
Bauleiter
O
20.00
h
09.__.0020 Polier bzw. Meister (I)
09.__.0020
Polier bzw. Meister (I)
O
25.00
h
09.__.0030 Vorarbeiter
09.__.0030
Vorarbeiter
O
20.00
h
09.__.0040 Spezialbaufacharbeiter (III)
09.__.0040
Spezialbaufacharbeiter (III)
O
15.00
h
09.__.0050 Gehobener Facharbeiter (IV)
09.__.0050
Gehobener Facharbeiter (IV)
O
15.00
h
09.__.0060 Baufacharbeiter (V)
09.__.0060
Baufacharbeiter (V)
O
15.00
h
09.__.0070 Bau- Fachwerker (VI)
09.__.0070
Bau- Fachwerker (VI)
O
20.00
h
09.__.0080 Bauwerker (VII)
09.__.0080
Bauwerker (VII)
O
25.00
h
09.__.0200 Projektleitung
09.__.0200
Projektleitung
O
25.00
h
09.__.0210 Konstrukteur
09.__.0210
Konstrukteur
O
25.00
h
09.__.0220 Zeichner
09.__.0220
Zeichner
O
1.00
h
09.__.0300 An-/ Abfahrt Abrechnung erfolgt Pauschal (PA).
09.__.0300
An-/ Abfahrt
L
1.00
PSCH
09.__.0310 Kilometerpauschale für Fahrtkosten Abrechnung erfolgt nach Kilometer (km).
09.__.0310
Kilometerpauschale für Fahrtkosten
O
1.00
km
10 Materiallieferung
10
Materiallieferung
10.__.0010 Materiallieferungen für Regieleistungen Materiallieferungen für angeordnete Regieleistungen, für die keine gesonderten Regiepositionen ausgeschrieben wurden, werden mit einem prozentuellen Aufschlag (Gesamtzuschlag Material) auf die vom Auftragnehmer nachgewiesenen Materialkosten frei Bau (ohne Umsatzsteuer) abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist durch saldierte Rechnungen nachzuweisen und muss allfällige gewährte Rabatte berücksichtigen. Skonti (Nachlässe bei früherem Zahlungsziel) oder Zinsen für verspätete Zahlungen bleiben unberücksichtigt. Diese Position unterliegt auch bei Verträgen zu veränderlichen Preisen nicht der Preisumrechnung. Als Einheitspreis wird der angebotene Prozentsatz mit höchstens 2 Stellen nach dem Komma als Faktor eingesetzt. 1 VE = 1 EURO Beispiel: angebotener Prozentsatz: +12 % als Einheitspreis einzusetzen: 1,12
10.__.0010
Materiallieferungen für Regieleistungen
O
1.00
VE
11 Entsorgungsarbeiten
11
Entsorgungsarbeiten
11.__.0010 Abfall nicht gefährlich AVV 17 05 04 – Boden, Steine, Baggergut Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV 17 05 04, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 nach LAGA. Auf Gelände/Fläche des AG lagern, laden, mit LKW abtransportieren, entsorgen und einer zugelassenen Verwertungsanlage zuführen. Transportweg bis 50 km. Vergütung der Entsorgung erfolgt durch den AN; Mengenfeststellung über Wiegekarten. Abrechnung erfolgt nach Tonnen [t].
11.__.0010
Abfall nicht gefährlich AVV 17 05 04 – Boden, Steine, Baggergut
5.00
t
11.__.0020 Abfall nicht gefährlich AVV 17 03 02 – Bitumengemische, teerfreie Produkte Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteerfreie und teerfreie Produkte, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV 17 03 02, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung nach LAGA. Auf Gelände/Fläche des AG lagern, laden, mit LKW abtransportieren, entsorgen und einer zugelassenen Verwertungsanlage zuführen. Transportweg bis 50 km. Vergütung der Entsorgung übernimmt AN; Mengenfeststellung nach Wiegekarte. Abrechnung erfolgt nach Tonnen [t].
11.__.0020
Abfall nicht gefährlich AVV 17 03 02 – Bitumengemische, teerfreie Produkte
2.50
t
11.__.0025 Zulage bitumenhaltige Abfälle AVV 17 03 01 Zusätzliche Vergütung für Transport und fachgerechte Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen, Bitumengemische, teerhaltige Produkte, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV 17 03 01*, schadstoffbelastet, Zuordnung nach LAGA. Leistung umfasst: Sortieren und Separieren der Abfälle nach Materialfraktionen,Zwischenlagern und Bereitstellen auf der Baustelle,Laden, Transportieren und Entsorgen in einer zugelassenen Anlage,Entsorgungsgebühren, Deklarations- und Analysedienste je Reststoffhomogenbereich bzw. mindestens alle 500 m³.Abrechnung erfolgt nach Tonnen [t].
11.__.0025
Zulage bitumenhaltige Abfälle AVV 17 03 01
O
1.00
t
11.__.0100 Zulage Bauschutt/Gemisch Z1.1 Zusätzliche Vergütung für Transport und fachgerechte Entsorgung von Bauschutt und gemischten Abfällen mit Zuordnung Z1.1 gemäß LAGA. Leistung umfasst: Sortieren und Separieren der Abfälle nach Materialfraktionen,Zwischenlagern und Bereitstellen auf der Baustelle,Laden, Transportieren und Entsorgen in einer zugelassenen Anlage,Entsorgungsgebühren, Deklarations- und Analysedienste je Reststoffhomogenbereich bzw. mindestens alle 500 m³.Abrechnung erfolgt nach Tonnen [t].
11.__.0100
Zulage Bauschutt/Gemisch Z1.1
2.50
t
11.__.0101 Zulage Bauschutt/Gemisch Z1.2 Zusätzliche Vergütung für Transport und fachgerechte Entsorgung von Bauschutt und gemischten Abfällen mit Zuordnung Z1.2 gemäß LAGA. Leistung umfasst: Sortieren und Separieren der Abfälle nach Materialfraktionen,Zwischenlagern und Bereitstellen auf der Baustelle,Laden, Transportieren und Entsorgen in einer zugelassenen Anlage,Entsorgungsgebühren, Deklarations- und Analysedienste je Reststoffhomogenbereich bzw. mindestens alle 500 m³.Abrechnung erfolgt nach Tonnen [t].
11.__.0101
Zulage Bauschutt/Gemisch Z1.2
O
2.50
t
11.__.0102 Zulage Bauschutt/Gemisch Z2 Zusätzliche Vergütung für Transport und fachgerechte Entsorgung von Bauschutt und gemischten Abfällen mit Zuordnung Z2 gemäß LAGA. Leistung umfasst: Sortieren und Separieren der Abfälle nach Materialfraktionen,Zwischenlagern und Bereitstellen auf der Baustelle,Laden, Transportieren und Entsorgen in einer zugelassenen Anlage,Entsorgungsgebühren, Deklarations- und Analysedienste je Reststoffhomogenbereich bzw. mindestens alle 500 m³.Abrechnung erfolgt nach Tonnen [t].
11.__.0102
Zulage Bauschutt/Gemisch Z2
O
2.50
t
11.__.0210 Aushubmaterial Z0 Transport und fachgerechte Entsorgung von unbelastetem Aushubmaterial (Zuordnung Z0 gemäß LAGA) in eine zugelassene Verwertungs- oder Beseitigungsanlage. Leistung umfasst Laden, Transport und Entsorgung einschließlich Entsorgungsgebühren. Transportweg bis 50 km. Vergütung der Entsorgung übernimmt AN; Mengenfeststellung nach Wiegekarte. Abrechnung erfolgt nach Kubikmetern [m³].
11.__.0210
Aushubmaterial Z0
2,880.00
m3
11.__.0220 Transport / Abfuhr vom bzw. zum Zwischenlager (bis 300 m) Aufnehmen, Laden und Transportieren von Aushubmaterial vom oder zum Zwischenlager bis 300 m, einschließlich Abkippen und Verteilen. Ausführung mit geeigneten Transportmitteln unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Sicherung angrenzender Flächen. Abrechnung erfolgt nach Kubikmetern [m³].
11.__.0220
Transport / Abfuhr vom bzw. zum Zwischenlager (bis 300 m)
320.00
m3
11.__.0230 Zulage Aushubmaterial Z1.1 und Z1.2 Zusätzliche Vergütung für Sortieren, Separieren, Transport und fachgerechte Entsorgung von Aushubmaterial mit Zuordnung Z1.1 bzw. Z1.2 gemäß LAGA. Leistung umfasst erforderliche Deklarations- und Analysedienste je Homogenbereich. Abrechnung erfolgt nach Kubikmetern [m³].
11.__.0230
Zulage Aushubmaterial Z1.1 und Z1.2
500.00
m3
11.__.0231 Zulage Aushubmaterial Z2 Zusätzliche Vergütung für Sortieren, Separieren, Zwischenlagern, Transport und fachgerechte Entsorgung von Aushubmaterial mit Zuordnung Z2 gemäß LAGA. Leistung umfasst Deklarations- und Analysedienste je Homogenbereich. Abrechnung erfolgt nach Kubikmetern [m³].
11.__.0231
Zulage Aushubmaterial Z2
300.00
m3
11.__.0232 Zulage Aushubmaterial > Z2 Zusätzliche Vergütung für Sortieren, Separieren, Zwischenlagern, Transport und fachgerechte Entsorgung von Aushubmaterial mit Belastung oberhalb Z2 gemäß LAGA, einschließlich erforderlicher Sondermaßnahmen und Nachweisführung. Abrechnung erfolgt nach Kubikmetern [m³].
11.__.0232
Zulage Aushubmaterial > Z2
100.00
m3
11.__.0300 Haufwerksbeprobung gemäß LAGA PN 98 Durchführung von Haufwerksbeprobungen zur Einstufung des Aushubmaterials gemäß LAGA PN 98, einschließlich Probenahme, Laboranalyse, Dokumentation und Vorlage bei der Bauleitung. Abrechnung erfolgt nach Stück [Stk].
11.__.0300
Haufwerksbeprobung gemäß LAGA PN 98
L
1.00
PSCH