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Baubeschreibung Baubeschreibung
Neubau Gemeindezentrum Broich ǀ Evangelische Brückengemeinde Mülheim an der Ruhr
Baugrundstück: Bülowstraße 19 und Wilhelminenstraße 32 ǀ 45479 Mülheim an der Ruhr
Bauherr
Evangelische Brückengemeinde Mülheim ǀ Althofstraße 9 ǀ 45468 Mülheim an der Ruhr
Ausführungsbeginn: 29.04.2027
Ausführungsende: 30.06.2027
Abgabetermin: 10.11.2026
Abgabezeit: 14:00 Uhr
Abgabeort: Vergabeplattform
Zugschlagsfrist: 10.12.2026
Städtebauliche Einordnung und Grundstückssituation
Das Grundstück liegt im Stadtteil Broich, eingebettet in ein Wohngebiet zwischen Wilhelminenstraße, Bülowstraße und Lederstraße. Die denkmalgeschützte Kirche prägt das Ensemble und definiert die Hauptansicht des Gesamtgrundstücks von der Wilhelminenstraße.
Der Neubau wird so positioniert, dass die Hauptansicht der Kirche unverändert erhalten bleibt. Der Baukörper wird in der Tiefe des Grundstücks platziert und an die Westfassade der Kirche sowie an das Nachbargebäude an der Bülowstraße angebaut, um die Baulücke zu schließen. Das Gelände fällt von Süden nach Norden in Richtung Bülowstraße ab.
Ausgangslage und Anlass
Die Evangelische Brückengemeinde Mülheim an der Ruhr errichtet auf dem Grundstück an der Wilhelminenstraße (Flurstücke 88 und 257, Flur 7, Gemarkung Broich) ein neues Gemeindezentrum als eingeschossigen Anbau an die bestehende, denkmalgeschützte Evangelische Kirche.
Zudem gibt es einen kleinen Neubau-Keller als Hausanschlussraum, der direkt gegenüber des Bestandskellers liegt.
Anlass für den Neubau ist die mangelnde Barrierefreiheit sowie die zu großflächig gewordenen Räumlichkeiten des Bestands-Gemeindezentrums.
Die Kirche und das bestehende Gemeindezentrum bleiben während der gesamten Bauzeit in Betrieb. Die Bauausführung ist entsprechend zu koordinieren. Zugänglichkeit, Lärmschutz und Rücksichtnahme ( z.B. kurze Baupausen von stark lärmenden Tätigkeiten während einer Trauerrede ) auf laufende Veranstaltungen sind bei allen Gewerken einzuplanen.
Die denkmalgeschützte Kirche
Die Evangelische Kirche Broich an der Wilhelminenstraße ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Fassade besteht aus Ruhrsandstein aus dem Steinbruch Rauen. Das Gebäude mit seinem neogotischen Charakter, den Spitzbogenfenstern, Strebepfeilern und dem markanten Kirchturm prägt das Ortsbild des Stadtteils Broich maßgeblich.
Der Neubau des Gemeindezentrums ist unmittelbar an die Westfassade der Kirche angebaut. Die Hauptansicht der Kirche von der Wilhelminenstraße bleibt unverändert erhalten. Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz sind auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Für alle Maßnahmen, die die Kirche betreffen , insbesondere die Anschlussdetails, die Öffnung für den inneren Übergang sowie die Sanierung von Außenmauer und Kirchenstufen , ist die Untere Denkmalbehörde eingebunden.
Das neue Gemeindezentrum
Der Neubau ist eingeschossig und in Holzrahmenbauweise geplant. Keller und Bodenplatte werden in Stahlbeton ausgeführt; im Untergeschoss befindet sich der neue Hausanschlussraum sowie der Bestandskeller der Kirche (u.A. Lüftungstechnik Kirche).
Die Dachlandschaft besteht aus fünf Satteldächern. Die Neigung des Hauptdaches über dem großen Saal stellt eine gestalterische Verwandtschaft mit dem Kirchendach her. Über dem Flurbereich, der als Fuge zur Kirche angelegt ist, liegt ein extensiv begrüntes Flachdach. Auf den nach Süden ausgerichteten Dachflächen werden Photovoltaikmodule vorgesehen.
Die Fassade des Neubaus wird in einer Holzkonstruktion ausgeführt (vertikale Holzschalung als Wechselfalz). Die Brandwand zum Nachbargebäude an der Bülowstraße ist als Mauerwerkswand geplant.
Nutzungskonzept
Die Nutzungsbereiche gliedern sich in:
Versammlungs- und Gemeinschaftsräume: Saal (ca. 107 m², in zwei Räume teilbar), Aktivraum (ca. 60 m²), Foyer (multifunktional, mit Durchreiche zur Küche), Chillraum
Nebenräume: Küche, WC-Anlagen (barrierefrei), Garderobenbereiche, Putz- und Kopierraum, Müll- und Abstellraum
Bürobereich: zwei Einzelbüros mit Besprechungsraum, separater Eingang über Außentreppe an der Bülowstraße
Saal und Aktivraum sind flexibel nutzbar und können zu einem großen Raum zusammengeschaltet werden. Das Gebäude ist für maximal 200 Personen bei Veranstaltungen geplant; die Sonderbauverordnung Teil 1 (Versammlungsstätten) kommt nicht zur Anwendung.
Erschließung und Barrierefreiheit
Der Haupteingang wird stufenlos vom Vorplatz (Wilhelminenstraße) erreicht; die Geländemodellierung erfolgt über die Außenanlagenplanung. Der Übergang zur Kirche wird über die bestehende Öffnung an der Südwestecke des Kirchengebäudes hergestellt. Ein innerer direkter Zugang zwischen Kirche und Neubau ist baurechtlich nicht möglich (Abstimmung Bauordnung und Denkmalbehörde). Der Eingang zum Bürotrakt erfolgt über eine separate Außentreppe an der Bülowstraße. Ein Aufzug ist nicht vorgesehen.
Gestaltungsprinzip
Der Neubau tritt gegenüber der denkmalgeschützten Kirche bewusst zurück. Die gewählte Holzfassade nimmt einen eigenen, zeitgemäßen Charakter an, ohne die Fassade des Kirchengebäudes zu imitieren. Das Material- und Farbkonzept stellt den Kontrast zwischen dem historischen Ruhrsandstein der Kirche und der neuen Holzkonstruktion bewusst heraus.
Innenausbau und Materialkonzept
Das Materialkonzept im Innenraum setzt konsequent auf Holz: Wände und Decken werden entweder mit Dreischichtplatten Fichte bekleidet oder, wo die Raumakustik es erfordert, verkleiden Holzwolleplatten die Deckenuntersichten. Sanitärbereiche erhalten geflieste Wandoberflächen. Das Kellergeschoss dient ausschließlich der Haustechnik; der Boden erhält einfachen Verbundestrich, die Wände bleiben roh. Die erdberührten Bauteile werden als weiße Wanne gegen drückendes Wasser ausgebildet.
Außenanlagen
Die Außenanlagen werden durch das Büro Gartenlandschaften (Landschaftsarchitektur) geplant. Der Hauptzugang zum Gemeindezentrum erfolgt stufenlos über den Festplatz an der Wilhelminenstraße. Der rückwärtige Gartenbereich (Westen) dient als Gemeinschaftsgarten mit Ballspielfläche, Café-Terrasse und Kinderspielbereich; Tischtennisplatten, Sandkasten und Spielhaus aus dem Bestand werden erhalten. Der östliche Bereich umfasst Stellplätze, Fahrradständer sowie den Kirchenvorbereich. Bestehende Gehölze werden soweit möglich erhalten; erforderliche Ersatzpflanzungen erfolgen gemäß Baumfällgenehmigung.
Hinweise für alle ausführenden Firmen
Kirche und Gemeindezentrum bleiben während der Bauzeit in Betrieb. Der laufende Betrieb ist zu respektieren und darf durch die Bauausführung nicht dauerhaft unterbunden werden. Abstimmungen mit dem Bauherrn zu kritischen Bauphasen sind frühzeitig zu führen.
Eingriffe an der denkmalgeschützten Kirche (Anschlüsse, Durchbrüche, Arbeiten an Außenmauer und Kirchenstufen) bedürfen besonderer Sorgfalt und sind vorab mit der Bauleitung (Böll Architekten) abzustimmen.
Baubeschreibung
Anlagen Anlagen
Planungs- und Bauablauf Stand 12.10.2026:
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2026-09-09 Planungs- und Bauablauf_f Holzbau LV
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Baustelleneinrichtung:
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24-05_5_LP_BE_a Lageplan Baustelleneinrichtung
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Grundrisse:
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24-05_5_GR_KG_-01_d Grundriss KG
24-05_5_GR_EG_00_c Grundriss EG
24-05_5_ÜB_DA_00_a_Dachaufsicht
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Schnitte:
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24-05_5_SC_ABC_00_c Schnitte AA, BB, CC
24-05_5_SC_DEF_00_c Schnitte DD, EE, FF
24-05_5_SC_GH_00_c Schnitte GG, HH
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Ansichten:
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24-05_5_AN_N_00_b Ansicht Nord
24-05_5_AN_O_00_b Ansicht Ost
24-05_5_AN_S_00_b Ansicht Süd
24-05_5_AN_W_00_b Ansicht West
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Bodenaufbauten:
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24-05_5_DE_BO_01_a Bodenaufbauten
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Wandaufbauten:
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24-05_5_DE_A-IW_00_a Übersicht Wandaufbauten
24-05_5_DE_AW_01-03_a Wandaufbauten
24-05_5_DE_IW_01-03_a Wandaufbauten
24-05_5_DE_IW_04_a Wandaufbauten
24-05_5_DE_IW_05-06_a Wandaufbauten
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Dachaufbauten:
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24-05_5_DE_DA_01_a Dachaufbauten
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Sockeldetails:
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24-05_5_DE_FA_01_c Sockeldetails
24-05_5_DE_FA_02_b Sockeldetails
24-05_5_DE_FA_03_b Sockeldetails
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Fensterdetails:
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24-05_5_DE_20_01_a Tür EG-03
24-05_5_DE_20_02_a F EG-10-13
24-05_5_DE_20_03_a F EG-04-05 - Tür EG-04
24-05_5_DE_20_04_a F EG-16-17 runde Fenster Saal
24-05_5_DE_20_05_a F EG-01 Festverglasung
2026-09-22 Übersicht Sonnenschutz/ Verglasung
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Fenster- Türenliste:
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2026-10-12 Fenster- Türliste-
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Dachdetails:
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24-05_5_DE_30_01_a_Vordach
24-05_5_DE_30_02_a_Dach Saal Foyer
24-05_5_DE_30_03_a_Flachdach-Kirche
24-05_5_DE_30_04_a Sprengwerk
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Brandwanddetails:
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24-05_5_DE_BW_01_a Details Brandwand
24-05_5_DE_BW_02_a Details Brandwand Lamellen Bülowstr
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Innenausbau (zur Information):
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24-05_5_DS_EG_01_a Deckenspiegel EG
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Statische Unterlagen (Ripkens Wiesenkämper):
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240522_ST01-Holzbau_Statik_2026-02-12_ungeprüft
(die Überarbeitung erfolgt momentan)
260212_Pospläne_ungeprüft
(die Überarbeitung erfolgt momentan)
260615_Details_Holzbau
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Schallschutznachweis nach DIN 4109 (Ripkens Wiesenkämper):
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240522_SSN01a_Schallschutz_Gemeindezentrum Broich_2026-08-28
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Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes (Ripkens Wiesenkämper):
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240522_Gemeindezentrum-Broich_SIM_som_Waerm_2026-08-31
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Energieeinsparnachweis nach GEG (Ripkens Wiesenkämper):
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240522_WSN01_Wärme_Gemeindezentrum Broich_2026-02-13
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Brandschutzkonzept (BSCON):
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9273-20251210-BSK-Gemeindezentrum Broich-G01-sig+BSP
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Anlagen
Ergänzende Angaben zur DIN 18299, VOB/C Ergänzende Angaben zur DIN 18299, VOB/C
Die in den folgenden Vorbemerkungen aufgeführten Punkte sind bei der Kalkulation zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes genannt ist.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
nach den Regelungen der VOB/B und die ATV nach
VOB/C sind für die Bauausführung maßgebend.
1 Angaben zur Baustelle
1.1 Lage der Baustelle:
Ort: 45479 Mülheim a.d. Ruhr
Straße: Wilhelminenstraße 26 - 30
Umgebungsbedingungen:
Die Baustelle liegt in einem Wohngebiet.
Die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten sind einzuhalten. Sonderarbeitszeiten sind anzumelden und dürfen nur nach Genehmigung durchgeführt werden. In Bezug auf Lärmimmission ist das zulässige Maß der AVV Baulärm zu berücksichtigen.
1.1 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Anlieferungen oder Entsorgungen dürfen nur während der Arbeitszeit und in Anwesenheit einer vom AN bevollmächtigten Person durchgeführt werden.
Die Baustelle ist durch Bauzäune eingezäunt. Der Bauzaun darf nur an den vorgesehenen Bautoren geöffnet werden. Die Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Arbeitsende am Tag von der letzten Firma zu verschließen.
Die Baustellenbereiche dürfen grundsätzlich nur zum Be- und Entladen angefahren werden, Lieferfahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss des Entladevorgangs zu entfernen. Auf dem Baustellengelände selbst gibt es keine Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge des AN.
Der Auftragnehmer hat für eine Park- möglichkeit der Fahrzeuge außerhalb der Baustelle selbst zu sorgen.
Die Einholung der Genhemigung zur Nutzung von öffentlichen Bereichen ist Sache des AN einschl aller anfallenden Gebühren.
1.2 Bauversorgung
Baustrom:
Baustromentnahmestelle am Gemeindehaus
Anschlußleistung: 63A (Prüfung erfolgte im September 26 durch Elektriker über BH)
Ein Baustromkasten mit Krananschlussmöglichkeit wird vom Gewerk Rohbau aufgebaut, auch zur Benutzung durch andere Gewerke
Dauer ca. 30 KW, bis Übernahme Gewerk Elektro erfolgen kann.
Ggf. weitere Verteilerkästen sind Sache des AN.
Bauwasser:
Bauwasseranschluss an bauseitiger Zapfstelle an Bestandskeller Kirche gelegen mit Abzweig und Zähleinrichtung einrichten und räumen Einschließlich Vorhaltezeit Dauer Arbeiten Holzbau/ Gebäudehülle.
1.3 Flächen zur Benutzung
Flächen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes werden durch die Objektüberwachung zugewiesen.
Es besteht kein Anspruch auf Lager- oder Mitarbeiterräume innerhalb des Gebäudes.
1.4 Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Es gibt keine verlässlichen Unterlagen zu Bestandsversorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Strom oder Medien. Alle Arbeiten im oder außerhalb den Gebäudes sind mit Vorsicht auszuführen. Unstimmigkeiten sind der Objektüberwachung zu melden.
1.5 Schutz bestehender Bauteile/ Gebäude:
Angrenzende Bauteile/ Gebäude sind ständig zu schützen.
Werden Schutzmaßnahmen ausgeführt, sind diese nach Beendigung der Arbeiten ohne Rückstände zu entfernen.
Für Beschädigungen sämtlicher Art ist der Auftragnehmer ersatzpflichtig.
1.6 Baukran
Aufgrund des Kirchtums und der Höhe der Kirche ist der Kraneinsatz nur eingeschränkt möglich.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Baustellenbesprechung / Jour-fixe
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der eigenen Ausführungszeit seiner Leistungen an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen, die vorerst wöchentlich stattfinden.
2.2 Bauleitung des AN
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der eigenen Ausführungszeit seiner Leistungen mit einen qualifizierten deutschsprachigen Vorarbeiter/ Bauleiter zu besetzten.
2.3 Alkoholverbot:
Auf der Baustelle bzw. der Liegenschaft gilt ein Alkoholverbot.
2.4 Brandschutz:
Prinzipiell ist so wenig brennbares Material oder Schutzmaterial wie möglich auf der Baustelle zu lagern.
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen gefährlichen Arbeiten sind geeignete Feuerlöscheinrichtung am Arbeitsplatz vorzuahlten.
2.5 Höhenbezugspunkte:
Höhenbezugspunkt sind durch den AN in Abstimmung mit dem Vermesser und der Bauleitung festzulegen.
2.6 Pläne:
Dem Auftragnehmer wird ein Plansatz als Ausdruck sowie per E-Mail als pdf zur Verfügung gestellt.
2.7 Toleranzen:
Für die Toleranzen gilt die DIN 18202.
Diese wird bei Abnahme des Gewerkes durch ein Vermessungsbüro überprüft.
3 weitere Leistungen des AN
3.1 Art/ Typ der Materialien:
Materialien und Stoffe sind in den Originalverpackung des Herstellers anzuliefern bzw. die Original- verpackungen sind vorzuzeigen.
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
3.2 Befestigungen:
Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erforderlichen Bohrungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden.
3.3 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc:
Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet der Bauleitung zu übergeben.
3.4 Schutz der eigenen Leistung
Grundsätzlich hat der AN seine Leistung bis zur Abnahme zu schützen. Der AN hat die ausgeführten Leistungen auch gegen Wasser, Wetter-, Sturm-, Frost- und Winterschäden sowie gegen Korrosion und Verschmutzung zu schützen.
3.5 Abfallentsorgung:
Gem. ATV der VOB Teil C ist der AN zur Beseitigung von Bauschutt und Abfällen verpflichtet. Die Arbeitsbereiche sind sauber zu halten und täglich zu reinigen.
3.6 Lieferung und Herstellung:
Soweit in den Positionen nicht gesondert beschrieben, ist für Leistung immer die Lieferung und Herstellung bzw. Einbau einzukalkulieren.
3.7 Abrechnung:
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der Ausführungs-, Werk- oder Montagepläne. In der Ausführungs- planung nicht dargestelle Bereiche oder Leistungen sind vom AN aufzumessen und vor der Rechnungsstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Der Rechnung sind sämtliche Aufmaße, Wiegescheine, Lieferscheine oder Stundenzettel beizulegen.
Abschlagsrechnungen erfolgen kumuliert.
Das Aufmaß ist nach den Ordnungs- zahlen des LV zu sortieren.
Massenänderungen sind im Vergleich zu vorherigen Rechnungen im Aufmaß darzustellen.
Lohnänderungen und Stoffpreisänderungen werden nicht
berücksichtigt. Die Preise der Vertragsleistungen gelten bis zum Abschluss aller Leistungen
3.8 Außervertragliche Leistungen:
Beim Auftreten von außervertraglichen Leistungen sind folgende Unterlagen zu erstellen:
- Leistungsverzeichnis mit Mengenangaben und
Einheitspreisen
- Kalkulation mit ausführlichen Leistungsansätzen von
Löhnen, Geräten, Materialien und sonstigen Kosten
- Angaben von evtl. Nachunternehmern
- Materialaufwendungen und andere Fremdleistungen sind
durch Rechnungen und andere Belege nachzuweisen.
Soweit sich Einheitspreise aus dem Hauptangebot ableiten lassen, so gelten diese auch als Kalkulations- grundlage für die zusätzlichen Leistungen. Außervertragliche Leistungen müssen vor Ausführung vom AG schriftlich beauftragt werden.
Ergänzende Angaben zur DIN 18299, VOB/C
Allgemeine Vorbemerkungen SiGeKo Allgemeine Vorbemerkungen SiGeKo
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
2. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie89/391/EWG) vorzulegen.
3. Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG)ist für die Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt.
Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bauvorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellenordnung. Die Hinweise des Koordinators zu erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Baustellenordnung sind einzuhalten!
4. Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Darstellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende Ersatzmaßnahme anzuzeigen.
5. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (einschließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. DGUVRegeln 100-001) zuständig.
Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall muss ein Vertreter benannt werden. Auf der Baustelle ist immer mindestens ein Ersthelfer einzusetzen.
6. Spätestens 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem SiGeKo folgende Unterlagen zu übergeben:
- Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach
Arbeitschutzgesetz §§5,6
- Montageanweisungen (Montagekonzept mit Angaben zu
sicherheitstechnischen Einrichtungen und Maßnahmen,
siehe DGUV Regeln 101-038).
- Ausgefülltes und durch einen Verantwortlichen
unterschriebenes Einweisungsformular.
- Benennung des verantwortlichen Bauleiters.
- Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis.
- Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis.
- Ende Allgemeine Vorbemerkungen SiGeKo -
Allgemeine Vorbemerkungen SiGeKo
005 Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
005
Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
005.10 Tür-/Fensterarbeiten
005.10
Tür-/Fensterarbeiten
005.20 Sonnenschutzarbeiten
005.20
Sonnenschutzarbeiten
005.30 Holz-Alu-Festverglasung Fuge
005.30
Holz-Alu-Festverglasung Fuge
005.40 Brandschutzverglasungen
005.40
Brandschutzverglasungen
005.50 Schallschutzverglasung Sprengwerk
005.50
Schallschutzverglasung Sprengwerk
006 Stundenlohnarbeiten
006
Stundenlohnarbeiten
Hinweistext Stundenlohnarbeiten Diese Arbeiten kommen nur auf besondere und ausdrückliche Anweisung der Objektüberwachung zur Ausführung.
Die Arbeiten sind auf Stundenzetteln zu beschreiben und unverzüglich noch am gleichen Tag der Objektüberwachung vorzulegen. Des Weiteren sind auf dem Stundenzettel die beschäftigten Arbeitnehmer namentlich mit Anzahl der geleisteten Stunden aufzuführen. Grundsätzlich wird die Vergütung von Polier-, Vorarbeiter- und gehobener Facharbeiter mit dem Verrechnungssatz für Facharbeiter abgerechnet. Der angebotene Verrechnungssatz ist unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden. Es werden nur auf der Baustelle geleistete Stunden vergütet.
Hinweistext Stundenlohnarbeiten
006.__.__.__.0010 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Der angebotene Stundenlohn ist unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden.
006.__.__.__.0010
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
1.00
h
006.__.__.__.0020 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Der angebotene Stundenlohn ist unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden.
006.__.__.__.0020
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1.00
h