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- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt: Oberst-Hermann Kaserne
Eutin,Ob-Herrmann-Kas GA + San. Trinkwasser
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Fliesen- und Plattenarbeiten
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.01 Angebots- und Vertragsbedingungen
01.01
Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (324 Fliesen- und Plattenarbeiten) Zusätzliche Technische Vorschriften
1. Bei der Ausführung sind folgende Normen und
Merkblätter zu beachten:
- DIN 18560 Teil 4
"Estrich im Bauwesen - Estriche auf Trennschicht"
- Merkblatt des ZDB
"Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen
aus Fliesen und Platten"
2. Die bauseits angebrachten Meterrisse sind auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen. Kosten für die Beseitigung
von Mängeln, die auf die Übernahme eines falschen
Meterrisses zurückzuführen sind, gehen zu Lasten
des AN.
3. Das Anarbeiten der Wand- und Bodenbeläge z.B. an
Waschtische, Spülbecken, Wannen, Brausewannen,
Wannenuntertritte, schräge Wannenschürzen, Boden-
einläufe, Aussparungen von mehr als 0,1 m² Einzel-
größe, wie Öffnungen, Fundamentsockel, Rohrdurch-
führungen und dergleiche ist mit den Einheitspreisen
abgegolten und wird nicht gesondert vergütet.
4. Das Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbe-
lägen für Installationen und Einbauteile, z. B. Elt-
Dosen, Eckventile, Abwasserleitungen, etc. ist mit
den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht
gesondert vergütet.
5. Für die Abrechnung von Schweißbahnen, Folien o.ä.,
werden Überlappungen und Aufkantungen an Wänden
o.ä. nicht vergütet, die Abrechnung erfolgt nach
reiner Grund- bzw. Wandfläche. Dies ist bei den
entspr. Pos. zu berücksichtigen.
6. Bei Verlegung im Dickbett sind generell Randstreifen
einzulegen, auch bei nicht schwimmender Verlegung.
Das Abschneiden des überstehenden Randstreifens
ist Nebenleistung und mit den Einheitspreisen abge-
golten.
Gleiches gilt für das Abschneiden des Überstandes
von Randstreifen von anderen Unternehmern (z.B.
Estrichleger).
7. Das Herstellen der Belagfugen zwischen Boden und
Wand, Wandecken sowie ggf. Wand und Decke mit
elastischer Dichtungsmasse, beständig gegen
Öle und Fette, Fugenhinterfüllung und Fugenvorbe-
handlung nach Vorschrift des Dichtstoffherstellers,
(Fugenbreite 5 mm und Fugentiefe 10 mm) ist mit
den Einheitspreisen abgegolten, falls in der
Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
Die Farbtonwahl obliegt dem AG. Die Abstimmung
hat vor Ausführung zu erfolgen.
8. Wenn der AG leicht verschließbar zu machende
Aufenthalts- und Lagerräumen nicht zur Verfügung
stellen kann, ist das Vorhalten dieser Räume mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (324 Fliesen- und Plattenarbeiten)
02 Gebäude 32a
02
Gebäude 32a
02.01 Gebäude 32a
02.01
Gebäude 32a
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