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1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
- ERWEITERUNG GYMNASIUM NETPHEN
Die Erweiterung des Gymnasium Netphen gliedert sich in 6 Bauabschnitte:
I - temporärer Schulersatzbau/Containerbau
II - Aufstockung Bauteil D um einen Klassenraum
III - Erweiterung Bauteil C (Neubau)
IV - Umbau Bauteil C inkl Verbindungsgang zu Bauteil B (Umbau Bestand)
V - Erstellung neuer Gebäudeanschluss Strom / Austausch Trafostation des
gesamten Schulareals
VI - Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage Bauteil C
1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN
2.1 ADRESSE
Das Gymnasium befindet sich im Ort Netphen unter folgender Adresse:
Haardstraße 35
57250 Netphen
Flur 8 / Flurstück 1623
Das Baufeld ist von der öffentlichen Verkehrsfläche "Haardstraße" aus
erreichbar.
2.2 ZUFAHRT ZUR BAUSTELLE
Die Zufahrt nach Netphen erfolgt von der Autobahn A45 über die Ausfahrt
Siegen (21) auf die B62. Im Straßenverlauf nach ca 1km bei der Ausfahrt
B62 Richtung A30/Kreuztal/Netphen/Siegen auf der B62/B54 weiterfahren.
Nach ca. 5km auf der B54/B62 Abfahrt Bad Laasphe, Bad Berleburg,
Netphen, Weidenau abfahren und auf der B62 bleiben. Ca 11km der B62
folgen und Ausfahrt auf die Haardstraße nehmen. Dem Straßenverlauf und
der Beschilderung Gymnasium/Turnhalle/TVE Netphen den Berg herauf folgen
und bei letzter Einmündung nach Links auf das Schulgelände / Turnhalle
abbiegen.
Zur Pufferung des Baustellenverkehrs sind Park- und Halteverbotszonen
auf der Haardstraße in Abstimmung mit der Stadt Netphen (Ordnungsamt)
eigenständig zu beantragen und auszuweisen.
Wichtig, während der gesamten Bauzeit ist Rücksicht auf den
Schulbetrieb, den angrenzenden Kindergarten und darauf resultierenden
erhöhten Verkehr sowie die bestehende Nachbarschaft zu nehmen. Die
Zufahrt muss für Anlieferung und Rettungseinsätze u.a. Feuerwehr sowie
Personal, Schüler und Besucher des Kindergartens permanent gewährleistet
sein.
2.3 ERSCHLIESSUNG DER BAUSTELLE
Die Erschließung des Baufeldes erfolgt durch zwei Zufahrten. Die
Hauptzufahrt direkt zum Baufeld wird über den großen Parkplatz
eingerichtet, eine Nebenzufahrt, zum Baustelleneinrichtungsfeld mit
Personal und Sanitärcontainern erfolgt über die Turnhallenzufahrt.
2.4 BAUWASSERVERSORGUNG
Der Übergabepunkt für Bauwasser befindet sich rechts des Treppenaufgangs
zur Turnhalle (Hydrant). Eine Zapfstelle ist im Bereich der
Baustellencontainer eingerichtet.
2.5 BAUSTROMVERSORGUNG
Der Übergabepunkt Baustrom befindet sich links des Treppenaufgangs zur
Turnhalle. Für die Ausbauphase werden zusätzliche in jedes Geschoss zwei
Geschossverteiler gestellt. Die Ausleuchtung erfolgt über
Langfeldleuchten, die Flucht und Rettungswege erleuchten.
2.6 ALLGEMEINE EINRICHTUNGEN
Sanitärcontainer werden zur Verfügung gestellt. Alle sonstigen
Container, die jeder AN selbst benötigt (z.B. eigene Bauleitung, Lager,
etc.) sind vom jeweiligen AN mitzubringen und nur an den dafür
vorgesehenen Flächen der Baustellenleitplanung aufzustellen.
2.7 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE
Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen ausschließlich die im
Baustellenleitplan
gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Während der gesamten Bauzeit
sind die Fluchtwege der Turnhalle freizuhalten.
2.8 ENTSORGUNG BODENAUSHUB
Der Boden wird entsprechend der Deklarationsanalyse der LAGA-Klasse Z1.1
zugeordnet. Diese basiert aber ausschließlich auf den leicht erhöhten
Nickel-Werten im Felsgestein und sind mit der örtlichen Deponie zu
klären. Der Boden der BK 5-7 darf wieder eingebaut werden (Kantenlänge
<10cm). ist Boden zu entsorgen, so muss dies auf einer ortsnahen Deponie
passieren (Deponie Fludersbach, Siegen)
2.9 KAMPFMITTEL
Eine Kampfmitteluntersuchung wurde vom AG veranlasst. Es sind keine
Kampfmittel zu erwarten.
2.10 SCHADSTOFFE/ GEFAHRENSTOFFE
Gemäß Baugrundgutachten sind im Boden keine besonderen Belastungen
festzustellen, siehe Baugrundgutachten.
Gemäß Schadstoffbericht zum Bestandsbau Bauteil C ist mit folgenden
Schadstoffen zu rechnen:
- Absest, es liegt zwar kein Nachweis vor, das Abstebst vorhanden ist,
jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Materialien an nicht
einsehbaren Stellen verliegen könnten (Dichtungsklappen, alte
elektrische Sicherungen, Abstandshalter der Betonschalung)
- KMF (Minderalwolle) auf Abhangdeckenkonstruktion und als Trennlage
Bodenaufbau auf der Bodenplatte. Hierbei handelt es sich um
krebserzeugenden KMF (kategorie 1b), es liegt gefährlicher Abfall vor
- PCB wurde in den Bauteilfugen der Waschbeton-Außenplatten
nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass der PCB Gehalt sich in die
angrenzenden Betonbauteile über die Zeit fortgesetzt hat. Der Fugennahe
Beton sollte daher zur Vermeidung entsprechend hoher Entsorgungskosten
in einer Breite von 10cm abgeschnitten werden
- MKW wurde auf Ölpapier (Trennlage unter Estrich) in erhöhter
Konzentration nachgewiesen und ist als gefährlicher Abfall einzustufen
2.11 BAUGRUND
Vorarbeiten durch den Auftraggeber haben bereits stattgefunden. Hierzu
wurde das Baufeld von schützenwertem Bewuchs (Bäume Stammdurchmesser
>20cm) gerodet. Baumwurzelstämme sind noch erhalten und werden im zuge
des Bauverlaufes entfernt.
2.12 SCHUTZMASSNAHMEN
Allgemein
Einrichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind generell
schnellstmöglich
anzubringen. Das Entfernen, Beschädigen oder Umgehen von Schutzmaßnahmen
ist verboten und wird geahndet.
Baumschutz
Für Bestandsbäume innerhalb des Bauzauns sind Baumschutzmaßnahmen
vorgesehen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine
Leistungen, die zu schützenden Bäume nicht beeinträchtigt werden.
Unmittelbar an den
Bauzaun angrenzende Bäume außerhalb der BE-Fläche sind bei Bedarf durch
den AN zu schützen.
2.13 ARBEITSSCHUTZ/ ARBEITSSICHERHEIT
Jedes Unternehmen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Mitarbeiter über eventuelle
Gefahren zu unterweisen.
Die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung ist 2 Wochen vor Beginn der
Bauarbeiten beim zuständigen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzureichen. Der AN
gewährleistet, dass mindestens ein Mitarbeiter
vor Ort ist, der in der Lage ist, sich in deutscher Sprache und Schrift
zu verständigen. Für die jeweiligen Bauarbeiten notwendige
Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorrichtungen sind inkl. eventuellen Auf- und
Abbaukosten gemäß Gefährdungsbeurteilung in die Kosten mit einzurechnen.
Eine gesonderte Vergütung für Maßnahmen, die dem Stand der Technik und
der Arbeitsschutzvorschriften genügen müssen, erfolgt nicht. Erste
Hilfe- und
Brandschutzmaßnahmen sind vorzuhalten. Bei Feuergefährlichen Arbeiten
ist der Brandschutz unbedingt sicher zu stellen und nach Abschluss der
Arbeiten mindestens eine Brandsicherheitswache von 60 min einzuhalten.
2.14 RUHEZEITEN
Aufgrund der Lage der Baustelle im Schulzentrum und Wohngebäuden
hat der AN eine so weit wie möglich emissionsarme Bauausführung (nach
AVV Baulärm) sicherzustellen. Eine Missachtung dieser Verpflichtung
stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar. Der Auftragnehmer hat auf
die
Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat deshalb dafür
zu sorgen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.
Ruhestörende Belästigungen, die von der Baustelle und deren Umfeld, z.B.
durch Arbeitsvorbereitungen oder durch mit laufenden Motoren parkende
LKW etc. ausgehen, sind zu minimieren. Der AN muss alle Mitarbeiter,
Nachunternehmer und Zulieferer auf die Einhaltung dieser Ruhezeit
hinweisen und ebenso zu Unterlassung von ruhestörenden Belästigungen
verpflichten sowie Zulieferungen entsprechend terminieren.
Es gelten die gesetzlichen Ruhe- und Arbeitszeiten.
Aufgrund einer einzigen Zufahrt, ausgehend von der Hauptstraße, ist bis
8:30 Uhr mit einer extremen Belastung der Zufahrtsstraße (Haardtstraße)
durch Busse, Elterntaxis und Schüler zu rechnen.
Besondere Ruhezeiten der Schule für bspw. Abiturklausuren werden
frühzeitig bekannt gegeben und sind in den Bauablauf einzuplanen. Erste
Termine, in denen besondere Ruhe einzuhalten sind:
Beispiel Abiturklausuren 2024:
16.4. 18.4. 19.4. 25.4. 3.5. 7.5. 3.6.
4.6.
5.6.
Beginn jeweils 9 Uhr, Ende spätestens 15.15 Uhr
dies gilt exemplarisch für die Folgejahre, genaue Termine werden im
weiteren Bauverlauf mitgeteilt
2.15 VERMESSER DURCH AG
Das Schnurgerüst wird vom Vermesser vom AG angerissen. Geschoßhöhen
werden je Geschoss vom Vermesser eingemessen.
2.16 NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE
LEISTUNGEN, BAUFRISTENPLAN
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglich
geschuldeten
Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die
Vertragsfristen ergeben
sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung
mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber bzw. dessen Objektüberwachung
unaufgefordert, spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung zur
Prüfung in digitaler Form vorzulegen. Bei erheblichen Abweichungen oder
Änderungen der Vertragsfristen, sowie sonstigen Festlegungen ist der
Baufristenplan unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. Die
der Ausschreibung zugrunde liegenden Termine sind
ersichtlich im Bauzeitenplan (S. Anlage).
2.17 WÖCHENTLICHER BAUSTELLENJOURFIXE
Baustellenbesprechungen sind als wöchentlicher JourFixe mit dem
verantwortlichen Oberbauleiter des AN, der Bauleitung, dem Architekten
und Vertretern der Bauherrschaft wahrzunehmen. Der AN gewährleistet,
dass der
Oberbauleiter des AN die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht.
2.18 DIGITALE DATEN
Sämtliche geforderte Planungsunterlagen, Konzepte oder Dokumentationen
sind wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, ausschließlich digital an
den AG bzw. Bauleitung zu übergeben. Bevor erwähnte Papierausfertigungen
angefertigt werden, ist dieses zunächst nochmal abzufragen (bspw.
Einreichung zusätzlicher Unterlagen für Prüfstatik werden
vorraussichtlich auch komplett digital erfolgen).
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN
3 GLIEDERUNG
- Projektbeschreibung
- Vorbemerkungen Allgemein
- Gliederung der Leistungsbeschreibung
- ATV
- ZTV
- Leistungsverzeichnis
- Anlagen zum Leistungsverzeichnis
- Anlagen, Sonstige
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
HINWEIS:
Die Reihenfolge dieser Gliederung regelt bei Unklarheiten oder
Widersprüchen den
Vorrang der Gültigkeit.
3 GLIEDERUNG
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er sämtliche
Angebotsunterlagen ausreichend eingesehen hat und sich über die
örtlichen Verhältnisse informiert hat und alle zu leistenden Arbeiten
und genannten Bedingungen verstanden und zur Kenntnis genommen hat:
--------------------------------------------------------------------
(Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters)
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG
5 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Es gilt die VOB in ihrer jeweiligen bei Vertragsabschluß gültigen
Fassung.
Grundlage für die Ausführung aller geschuldeten Leistungen sind die
Allgemein
Anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, die gesetzlichen und
behördlichen
Bestimmungen, Richtlinien und Runderlässe und die
Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB/C,
sowie der gewerkespezifischen
ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
Estricharbeiten nach DIN 18 560 und DIN EN 13813, DIN 18 353,
Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und
Prüfzeugnisse, Vorschriften der BG sowie die baupolizeilichen
Bestimmungen verantwortlich zu beachten.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten
Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
- GSB International e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V.,
- ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.
- bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung _. V.,
- DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.
V.,
jeweils auf dem neusten Stand.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist
einzuhalten, die
Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch
die
örtliche Genehmigungsbehörde, sowie die aktuell gültige
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
5 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
6 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Die ZTVs werden in den Hinweistexten der jeweiligen LV-Gruppen gegeben.
Im Allgemeinen gilt:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VOB/§1 Nr.2d
1.0 Allgemeines
Die technischen Vorbemerkungen mit den darin enthaltenen Hinweisen und
Forderungen jeglicher Art werden Vertragsbestandteil und sind
entsprechend zu
beachten. Der Bieter akzeptiert sie und versichert zudem mit seiner
Unterschrift unter das Angebotsschreiben deren Einhaltung.
Bei der Ausführung der Arbeiten gelten die dem jeweiligen Gewerk
entsprechenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in der
neuesten Auflage. Darüber hinaus gilt die VOB Teil C.
Alle arbeitsbedingten Verschmutzungen sind kurzfristig zu Lasten des AN
zu beseitigen.
Die Abstimmung der Arbeiten mit anderen am Bau beteiligten Firmen ist
Sache des AN. Eine Vergütung für Unterbrechungen der Bauzeiten zur
Erbringung der geforderten Arbeiten die auf fehlende Abstimmung
zurückzuführen sind erfolgt nicht!
Alle genannten Leistungen verstehen sich einschl. Lieferung, Ausführung,
Herstellung, Anschluss, Einbau, Aufstellung bzw. Montage auch wenn dies
nicht ausdrücklich in den entsprechenden Positionen erwähnt ist.
Die gemäß den ZTVs geforderten Eignungsprüfungen und die
Eigenüberwachungen sind durchzuführen, die Ergebnisse sind dem AG
rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen bzw. auf der Baustelle
durchzuführen und zu protokollieren. Die Bauleitung ist unbedingt vor
Durchführung rechtzeitig zu informieren und behält sich vor, an dem
Termin teilzunehmen.
2.0 Baustrom
Die Baustromversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur
Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der
Baustelle tätig werdenden Gewerken ein prozentualer Abzug in Höhe von
0,3% der Schlussrechnungssumme abgezogen.
3.0 Bauwasserversorgung
Die Bauwasserversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur
Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der
Baustelle tätig werdenden Gewerken ein prozentualer Abzug in Höhe von
0,2% der Schlussrechnungssumme abgezogen.
6 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
7 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 1
Bauablaufplanung
Der zeitliche Ablauf der Leistungen des Auftragnehmers (AN) ist durch
die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Vertragsterminen
festgelegt. Der AN ist verpflichtet auf Grundlage dieser Einzelfristen
einen detailierten Baufristenplan einschließlich Kapazitätsplanung über
seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die
Einhaltung der Vertragsfristen und Berücksichtigung der Randbedingungen
zum Bauablauf nachgewiesen und überwacht werden können.
Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber jeweils 2-fach in Papierform und
auf Datenträger (mpp- und pdf-Datei) zu übergeben - Übergabe 8 Werktage
nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich - spätestens
nach 3 Werktagen.
Aus dem Baufristenplan muß folgendes hervorgehen:
- Vorleistungen anderer als Voraussetzung für den Beginn,
- Reihenfolge und Ablaufgeschwindigkeiten in wesentlichen Vorgängen,
- Schnittstellen zu anderen Gewerken,
- Bauteilgegliederte Taktungen,
Die Ablaufgeschwindigkeiten und Reihenfolgen müssen mit den
Fachbauleitungen abgestimmt werden und deren Zustimmung erhalten. Die
Arbeiten können ggf. nur abschnittsweise ausgeführt und fertig gestellt
werden.
Sämtliche Mehraufwendungen aus zeitlich versetzten Arbeiten und
separaten Anfahrten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet.
Die festgelegten Abläufe werden Basis der Ausführung. Anpassungen und
Korrekturen des Ablaufplanes können nur gemeinsam mit der
Objektüberwachung festgelegt werden und müssen die übrigen Belange der
Baustelle ausreichend berücksichtigen. Anpassungen des Detailablaufes
sind nur dann zulässig, wenn die vertraglich vereinbarten Rahmentermine
hierdurch nicht berührt werden. Bei erkennbaren Abweichungen können
durch die Objektüberwachung Terminanpassungen und besondere Maßnahmen
verlangt werden. Die Einhaltung des vereinbarten Ablaufplanes ist dem AG
durch den AN regelmäßig schriftlich nachzuweisen.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder
terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu
berücksichtigen. Auf Anforderung der Objektüberwachung (z. B. Änderung
der Vertragsfristen, erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen
etc.) ist der Plan durch den AN unverzüglich - spätestens innerhalb von
5 Arbeitstagen - zu überarbeiten.
Die M+W-Planungen sind incl. der Zeiten für Bearbeitung, Planvorlagen
und Korrekturläufe unter Berücksichtigung von Prüffristen des
Prüfstatikers im detailierten Baufristenplan durch den AN in Abstimmung
mit dem AG mit aufzunehmen.
Die Arbeiten müssen zeitweise mit den zeitgleich ablaufenden
Nachbargewerken ineinander greifen. Erforderliche Abstimmungen erfolgen
mit der örtlichen Objektüberwachung. Der Auftragnehmer hat
einzukalkulieren, dass diese Gewerke parallel ausgeführt werden und sich
hierdurch entsprechende Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen ergeben
können.
Ausführung allgemein
Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Geräte und Arbeitsmittel auf der
Baustelle verwendet werden.
Erforderliche Hilfskonstruktionen, Transportmittel etc. sind vom
Auftragnehmer zu stellen. Für Transport und Montage vor Ort sind
geeignete Hebezeuge, Pumpen etc. einzusetzen; die Kosten sind in die
entsprechenden Positionen einzurechnen.
Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus
dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Darüber hinaus gehören auch ohne zusätzliche Vergütung insbesondere
nachfolgende Maßnahmen zum Leistungsumfang des AN:
- Planung, Abstimmung und Ausführung sämtlicher Baubehelfe, Provisorien,
erforderliche Baustellenorganisation,
- Koordination und Überwachung aller Leistungen des AN und seiner
eventuellen Nachunternehmer,
- Koordination und Überwachung aller Sicherungsbelange auf und im Umfeld
der Baustelle
- Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen, Schutt ist zu
beseitigen.
Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen
Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
Nachweise, Güten
Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen
Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig Prüfzeugnisse,
Zulassungsbescheide, Prüfberichte etc. dem AG bzw. seiner
Objektüberwachung vorzulegen bzw. "auf Verlangen" innerhalb 6
Kalendertage vorzulegen.
Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung
kommenden Materialien, einschl. der von Nachunternehmern verwendeten,
haftet allein der AN. Vom AG zurecht beanstandetes Material ist
kostenlos zu entfernen.
Für Verzögerungen, die aufgrund mangelhafter Eigenschaften und
vertragswidriger Bauteile entstehen, haftet der AN.
Toleranzen
Die Festlegung und Feststellung der zulässigen Bautoleranzen von
Leistungen nach Positionstext und nach Aufwand (Stundenlohnarbeiten)
erfolgt nach:
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN
18203 Toleranzen im Hochbau
Ausführungsunterlagen vom AG für den AN
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei
der Kalkulation zu berücksichtigen - diese sind jedoch nicht zur
Bauausführung freigegeben.
Ein Anspruch auf zur Ausführung freigegebene Werkläne besteht erst 3
Wochen vor Ausführung.
Ein Anspruch auf Pläne durch Vorverlegung der Ausführungsfristen durch
den AN besteht ausdrücklich nicht!
Gerüste, Kräne und Aufzüge
Bauseits werden keine Gerüste, Kräne / Hebezeuge und Aufzüge
bereitgestellt. Alle Gerätschaften und Materialien sind im Gebäude zu
vertragen. Eine Einbringung durch Fenster ist nicht gestattet. Ebenso
ist das Benutzen der Aufzugsanlagen untersagt. Sämtliche Gerüste und
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Einmessen
Der AN erhält bauseits eine Längs-, eine Querachse sowie einen
Höhenfestpunkt vorgegeben. Der AN erhält je Bauteil und Geschoß eine
feste Höhenmarke. Alle weiteren Einmessarbeiten sind
eigenverantwortliche Nebenleistungen des AN.
Der AG behält sich vor, Messungen durch ein unabhängiges Ingenieurbüro
bezüglich - erreichtem Schallschutz von Wand- und Deckenkonstruktionen,
sowie von Türelementen - zusätzliche Raumluftmessungen bzgl.
Vorhandensein von Schadstoffen oder freien Fasern - Blower-Door-Test
vornehmen zu lassen. Sollten bei diesen Messungen zulässige Grenzwerte
überschritten werden, die auf Leistungen des AN zurückzuführen sind
(z.B. nicht ausreichender Schallschutz von GK-Wänden, nicht ausreichend
gekapselte Mineralfasern und dergl.), erfolgen Nachmessungen nach
Mängelbeseitigung zu Lasten des AN.
Schutz bestehender Flächen
Es dürfen nur Flächen innerhalb der Baustelle befahren werden.
Bestehende Vegetationsflächen innerhalb der Baustelle, wie -
Wurzelbereiche von Bäumen bis zu einem Meter außerhalb der Kronentraufe
- Pflanzflächen - Rasen- und Wiesenflächen dürfen jedoch nicht befahren
werden. Ausgenommen hiervon ist die Bearbeitung solcher Flächen mit
entsprechenden Geräten und Maschinen.
Materiallagerung auf bestehenden Vegetationsflächen ist nicht zulässig.
Zufahrtswege, Nebenflächen und Einrichtungen sind vor Verschmutzung oder
Beschädigung zu schützen und in einem verkehrssicheren Zustand zu
halten.
7 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 1
8 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 2
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird,
werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der
Erfüllung der Anforderungen
DIN 18532-2 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil
2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage
Gussasphalt
DIN 18533-3 Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 3: Abdichtung
mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
DIN 18534-4 Abdichtung von Innenräumen - Teil 4: Abdichtung mit
Gussasphalt oder Asphaltmastix
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens
bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1264-4 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit
Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation
DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13454-2 Calciumsulfat-Binder für Estriche - Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel
und Estrichmassen Eigenschaften und Anforderungen
Einschlägige Hinweisblätter des Herausgeber: Bundesverband Estrich und
Belag e.V.
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
BVF Merkblätter des Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie des Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
Merkblätter des Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere
Merkblätter Industrieverband Klebstoffe e.V.
VdS 2021
Baustellen Unverbindlicher Leitfaden für einumfassendes Schutzkonzept,
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
8 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 2
9 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 3
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert
werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker
während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine
Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht
eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der
Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden
können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der
Bauausführung zu behindern.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen,
Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor
Verschmutzung geschützt werden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen
Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor
Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind
Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile,
Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile,
Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und
Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen. Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden
Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau
der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen. Terrazzo-Fußböden sind mit Zement als
Bindemittel und ohne Kunstharzzusätze herzustellen.
Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte
Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei
denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von
mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so
widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die
üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im
Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert
zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind
von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen
beeinträchtigen, freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen
Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei
Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Dämmungen
Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung
beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl.
dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit
Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau
befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische
Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall
auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die
Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen
werden.
Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen.
Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen
unaufgefordert mitzuteilen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der
Fußbodenheizung je 200 m2 Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei
Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der
Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte
möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung
vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der
Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
9 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 3
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte
Leistungszeit sowie Räumen der Baustelle, mit folgenden
in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit
sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst
sind:
- Lager- und Arbeitsplätze
- Lagerräume, Werkstatt, Magazin,
Unterstelleinrichtungen
- Maschinen, Geräte, Werkzeuge
- Hebezeuge, Transportgeräte, etc.
- Begehbare Abdeckungen
- Provisorische Treppen außerhalb und innerhalb von
Gebäuden einschl. Geländer
- Schutzgeländer
- Gebühren im Zusammenhang mit der
Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften
anders geregelt
Die Nutzung der Baustelle, besonders der Platzbedarf
für Materiallieferungen, Containeraufstellung ist in
jeder Phase mit der Bauleitung abzustimmen.
Einschließlich Vorhaltung für die erforderliche eigene
Bauzeit.
Absperrbare Räume zur Lagerung von Material und Geräten
können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt
werden.
Wasser kann von der Entnahmestelle auf der
Baustelleneinrichtungsfläche entnommen werden. Die
Wasserschläuche bis zum jeweiligen Standort der
Zementmischmaschine müssen vom AN ausgeführt werden.
Für den Betrieb von elektrischen Geräten stehen je
Geschoß Baustrom-Etagenverteiler bauseits zur
Verfügung.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
1.__. 2 An- / Abfahrt und erneutes Einrichten Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Estrichflächen
in einem Stück ohne Unterbrechungen ausgeführt werden
können, ist mit zusätzlichen An-/Abfahrten der
Estrichmischeinrichtung und erneuten Einrichten der
Baustelleneinrichtung zu rechnen.
Diese LV-Position gilt für jeweils ein erneutes
Einrichten der Estrichmischanlage einschließlich deren
An- und Abfuhr nach einer bauseits bedingten
Unterbrechung der Estricharbeiten.
1.__. 2
An- / Abfahrt und erneutes Einrichten
2.00
Stk.
2 Allgemeines, Prüfung, Planung
2
Allgemeines, Prüfung, Planung
2.__. 1 Unterlagen vor Ausführung Umgehend nach Auftragserteilung und noch vor Beginn der
Ausführung sind sämtliche Produkt- und
Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen aller
verwendeten Produkte dreifach in Papierform und einfach
als pdf-Dateien auf einem Datenträger an die Bauleitung
zu übergeben
2.__. 1
Unterlagen vor Ausführung
1.00
psch
2.__. 2 Vorlage Baufristenplan Der AN hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über
seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand
dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen
und überwacht werden können. In diesem Baufristenplan
sind Schnittstellen zu den Fremdgewerken gem. Angaben
des Auftraggebers aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
unverzüglich durch den Auftraggeber zu überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage
nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich
in pdf-Form zu übergeben
2.__. 2
Vorlage Baufristenplan
1.00
psch
2.__. 3 Überprüfung des Untergrundes auf Unebenheiten / Nivellement Überprüfen des Untergrunds vor Ausführung der Arbeiten
auf Unebenheiten, die die Toleranzen nach DIN 18202,
überschreiten. Die Protokollierung der Überprüfung ist
in digitaler Form zu übergeben (PDF)
Nivellement aller Flächen vor Einbau des Estrichs als
Dokumentation sowie zur Arbeitsvorbereitung und
Abrechnungsgrundlage. Für jeden Raum sind alle
aufgenommen Maße in der Lage korrekt zu dokumentieren,
sowie das jeweilige Höchst- Mittel- und Mindestmaß
anzugeben
Aufmaßraster: 1 x 1 m
Das Aufmaß hat spätestens 2 Wochen nach Beauftragung zu
erfolgen.
2.__. 3
Überprüfung des Untergrundes auf Unebenheiten / Nivellement
2,796.00
m2
2.__. 4 Überprüfung Restfeuchte (CM-Gerät) Überprüfen des Estrichs auf Restfeuchte und
Estrichstärke durch CM-Gerät, inkl. Herstellen einer
Aussparung im Estrich, Entnahme von Materialproben über
den gesamten Estrichquerschnitt und Überprüfung des
Feuchtegehalts mittels CM-Gerät und der Estrichstärke,
einschl. schriftlicher Dokumentation gemäß FBH-AD
CM-Messung des BEB bzw. BVF, im Estrich,
Estrichstärken ca. 23-80 mm, einschl. schliessen der
Estrichaussparung mit Schnellzement bzw.
Epoxidharzmörtel.
Hinweis: CM-Messungen müssen zwingend unter Anwesenheit
der Bauleitung durchgeführt werden; Messungen und
Protokolle ohne Anwesenheit der Bauleitung werden nicht
anerkannt
2.__. 4
Überprüfung Restfeuchte (CM-Gerät)
12.00
Stk.
2.__. 5 Güteprüfung - Erhärtungsprüfung nach DIN 18560 Durchführung von einer Güteprüfung (Tragfähigkeit und
Durchbiegung) als Erhärtungsprüfung nach DIN 18560,
Ausführung auf Anordnung des AG. Die Prüfergebnisse
(Dokumentation und Prüfzeugnis) sind in digitaler Form
zu übergeben (PDF)
2.__. 5
Güteprüfung - Erhärtungsprüfung nach DIN 18560
3.00
Stk.
2.__. 6 Güteprüfung - Bestätigungsprüfung nach DIN 18560 Durchführung von einer Güteprüfung als
Bestätigungsprüfung (Tragfähigkeit und Durchbiegung)
nach DIN 18560, Ausführung auf Anordnung des AG. Die
Prüfergebnisse sind in digitaler FOrm der Bauleitung zu
übergeben (PDF)
2.__. 6
Güteprüfung - Bestätigungsprüfung nach DIN 18560
3.00
Stk.
2.__. 7 Koordination mit Fremdgewerken Koordination der eigenen Arbeiten mit Fremdgewerken zur
Erstellung einer mangelfreien Gesamtleistung. Alle
Arbeiten sind mit der Bauleitung gemeinsam abzustimmen.
Einzuplanen ist insbesondere das genaue Abstimmen mit
direkt angrenzenden Gewerken bzw. Arbeiten, die Hand in
Hand zu erfolgen haben.
Es ist damit zu rechnen, dass es vereinzelt zu
Stillstandzeiten an Bauteilenkommt, bis die
angrenzenden Gewerke ihre Arbeiten abgeschlossen haben,
bzw. es sind Vorabmaßnahmen oder Nacharbeiten an den
betreffenden
Stellen notwendig.
2.__. 7
Koordination mit Fremdgewerken
1.00
psch
2.__. 8 Dokumentation Dokumentationsunterlagen anfertigen. für alle im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Konstruktionen /
Bauteile.
Die Leistung bezieht sich auf alle Teile der
Bauleistung.
- Bautagesberichte und Fotodokumentation
- Aufheizprotokolle Heizestriche
- alle im LV geforderten Nachweise
- Pläne des AN, Verlegepläne
- Herstellergarantien
- alle Produktnachweise, mit Produkt- und
Sicherheitsdatenblättern, Materialprüfungsnachweise
- Prüfberichte, Zeugnisse, Zulassungsbescheide,
Zertifikate
- Beschichtungsprotokolle
- Einweisungsprotokolle / Prüfprotokolle,
- Zulassungen
- Bedienungs- und Wartungsanleitungen
- Reinigungs- und Pflegeanleitungen (z.B.
Terrazzo-Bodenbelag)
- Übereinstimmungszertifikate
- Fachunternehmererklärung
- Brandschutzunterlagen / Zulassungen und alle
sonstigen Dokumentationsunterlagen
Diese Unterlagen sind generell digital unmittelbar nach
Erstellung bzw. mind. 10 Tage vor Abnahme zu übergeben.
2.__. 8
Dokumentation
1.00
psch
3 allgemeine Vorarbeiten
3
allgemeine Vorarbeiten
3.__. 1 Untergrund trocknen, Gasflamme Trocknen des Untergrundes für nachfolgende Arbeiten,
Trocknungsgrad in Abhängigkeit vom geplanten
Abdichtungsstoff, durch Gasflamme,
Untergrund Beton
Ausführung ausschließlich auf Anordnung
3.__. 1
Untergrund trocknen, Gasflamme
30.00
m2
3.__. 2 Schutz bodengleicher Fassadenelemente besonderer Schutz bodengleicher Fassadenelemente im
direkten Sockelbereich, staubdichtes abkleben mit
geeignetem Material und nach Beendigung der Arbeiten
rückstandsfreies Entfernen und entsorgen des
Schutzmaterials
3.__. 2
Schutz bodengleicher Fassadenelemente
83.00
lfdm
3.__. 3 Untergrund reinigen, Beton Abkehren Reinigen des Untergrundes aus Beton von grober
Verschmutzung, Art der Verschmutzung gemischte Abfälle:
Bauschutt, Mörtelreste, Holzreste, Gipskartonreste,
Metallreste, Karton-/Papierreste, Kunststoffreste etc.,
durch Abkehren, anfallende Stoffe zu Haufwerken
zusammenfegen und fachgerecht entsorgen
3.__. 3
Untergrund reinigen, Beton Abkehren
2,796.00
m2
3.__. 4 Zementestrich (Bestand) anschleifen vorhandene Oberfläche des Zementestrichs für den
Auftrag einer fasergebundenen Zementausgleichsmasse
anschleifen, Oberfläche gründlich absaugen, Schleifgut
fachgerecht entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN
Einbauort: KG Bestand
3.__. 4
Zementestrich (Bestand) anschleifen
200.00
m2
03.__. 5.1 faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-5 mm faserverstärkte, zementgebundene Bodenausgleichsmasse
zum Ausgleich von Unebenheiten des vorhandenen
Verbundestrichs
Schichtdicken: 2-5 mm
im Verbund auf Rohbetondecke inklusive Herstellen des
Haftgrundes mit geeigneter Grundierung
Produkteigenschaften:
- sehr gut fließfähig
- Emicode EC 1 Plus, sehr emissionsarm
- für Schichtdicken ab 2 mm geeignet,
- maschinell misch- und förderbar,
- spannungsarm
- Baustoffklasse A2 EN 13501-1
- für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet
Einbauort: KG Bestand
03.__. 5.1
faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-5 mm
200.00
m2
03.__. 5.2 Zulage Mehraufwand vorhandenes Gefälle beibehalten Zulage zur Vorposition, die ausschließlich zur
Verbesserung der Ebenheit beitragen soll unter
Aufrechterhaltung der vorhandenen Gefällesituation von
ca 2%
03.__. 5.2
Zulage Mehraufwand vorhandenes Gefälle beibehalten
200.00
m2
3.__. 6 faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-10 mm faserverstärkte, zementgebundene Bodenausgleichsmasse
zum Ausgleich von Unebenheiten der Rohbetondecken
Schichtdicken: 2-10 mm
im Verbund auf Rohbetondecke inklusive Herstellen des
Haftgrundes mit geeigneter Grundierung
Produkteigenschaften:
- sehr gut fließfähig
- Emicode EC 1 Plus, sehr emissionsarm
- für Schichtdicken ab 2 mm geeignet,
- maschinell misch- und förderbar,
- spannungsarm
- Baustoffklasse A2 EN 13501-1
- für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet
Einbauort: Bestand EG + OG
3.__. 6
faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-10 mm
590.00
m2
03.__. 7.1 zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=10-30 mm zementgebundene Bodenausgleichsmasse zum Ausgleich von
Unebenheiten der Rohbetondecken
Schichtdicken: 10-30 mm, 20mm Kalkulationsgrundlage
im Verbund auf Rohbetondecke inklusive Herstellen des
Haftgrundes mit geeigneter Grundierung
Produkteigenschaften:
- für Schichtdicken ab 10 mm geeignet,
- maschinell misch- und förderbar,
- Baustoffklasse A2 EN 13501-1
- für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet
Einbauort: Bestand EG
03.__. 7.1
zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=10-30 mm
310.00
m2
03.__. 7.2 zementgebundene Bodenausgleichsmasse Mehrstärke je 10mm/m2 Position wievor, nur Mehrstärken von 10mm pro m2
03.__. 7.2
zementgebundene Bodenausgleichsmasse Mehrstärke je 10mm/m2
20.00
m2
4 Dämmung und Trennlagen
4
Dämmung und Trennlagen
Die Ausgleichsdämmung bzw. Trittschalldämmung ist
abschnittsweise in enger, terminlicher Abstimmung mit
der Heizungsfirma zu liefern und einzubauen.
Zischen dem Einbau der Dämmung und dem eigentlichen
Einbringen des Heizestrichs werden von der
Heizungsbaufirma FB-Heizung verlegt
Der Mehraufwand für diese zeitlich unterschiedliche
Einbausituation ist in die Einheitspreise einzurechnen
und wird nicht gesondert vergütet.
Die Ausgleichsdämmung bzw. Trittschalldämmung ist
4.__. 1 Wärmedämmung PUR/PIR D=20mm 0,023 W/mK DEO CP3 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus
Polyurethan-Hartschaum, beidseitig Alukaschiert, als
Platte,
Dicke 30 mm,
WLG 023, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max.
0,023 W/(mK),
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
einlagig,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
hohe Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis
5,0 kN/m2
Einbauort: Bestand EG, nicht unterkellerter Bereich,
C.0.01 und C.0.04
4.__. 1
Wärmedämmung PUR/PIR D=20mm 0,023 W/mK DEO CP3
120.00
m2
04.__. 3.1 Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 5,0 kN/m2 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus
Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte,
Dicke 70 mm,
WLG 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max.
0,035 W/(mK),
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
einlagig,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe
Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 5,0
kN/m2
Einbauort: Bestand Obergeschoss Flure
04.__. 3.1
Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 5,0 kN/m2
90.00
m2
04.__. 3.2 Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 3,0 kN/m2 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus
Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte,
Dicke 60 mm,
WLG 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max.
0,035 W/(mK),
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
einlagig,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe
Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 3,0
kN/m2
Einbauort: Bestand Obergeschoss Klassenräume
04.__. 3.2
Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 3,0 kN/m2
200.00
m2
04.__. 3.3 Zulage Mehrstärke 10mm EPS 035 CP3 bis 5 kN/m2 Position wievor, nur als Mehrstärke pro m2
04.__. 3.3
Zulage Mehrstärke 10mm EPS 035 CP3 bis 5 kN/m2
20.00
m2
04.__. 4.1 Wärmedämmschicht EPS D=50mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus
Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte,
Dicke 50 mm,
WLG 040, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max.
0,040 W/(mK),
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
einlagig,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe
Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 5,0
kN/m2
Einbauort: Neubau Kellergeschoss
04.__. 4.1
Wärmedämmschicht EPS D=50mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2
380.00
m2
04.__. 4.2 Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 60mm
für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2
Einbauort: Neubau Obergeschoss Flur
04.__. 4.2
Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2
240.00
m2
04.__. 4.3 Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 80mm
für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2
Einbauort: Neubau Erdgeschoss Flur
04.__. 4.3
Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2
240.00
m2
04.__. 4.4 Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 5,0 kN/m2 je 10mm Position wievor, nur als Mehrstärke pro m2
04.__. 4.4
Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 5,0 kN/m2 je 10mm
20.00
m2
04.__. 5.1 Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 60mm
für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2
Einbauort: Neubau Obergeschoss Klassen- und Nebenräume
04.__. 5.1
Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
490.00
m2
04.__. 5.2 Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 70mm
für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2
Einbauort: Neubau Obergeschoss Büros
04.__. 5.2
Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
210.00
m2
04.__. 5.3 Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 80mm
für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2
Einbauort: Neubau Erdgeschoss Klassen- und Nebenräume
04.__. 5.3
Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
350.00
m2
04.__. 5.4 Wärmedämmschicht EPS D=90mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 90mm
für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2
Einbauort: Neubau Erdgeschoss Büros und
Selbstlernzentrum
04.__. 5.4
Wärmedämmschicht EPS D=90mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
210.00
m2
04.__. 5.5 Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 3,0 kN/m2 je 10mm Position wievor, nur als Mehrstärke pro m2
04.__. 5.5
Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 3,0 kN/m2 je 10mm
20.00
m2
4.__. 6 Trittschalldämmschicht mineralisch, 13mm, SD 30MN/m3, CP3 Trittschalldämmschicht aus Mineralwolle, lotrechte
Nutzlasten (Einzellasten bis 4 kN, Flächenlasten bis 5
kN/m2), als Platte,
Lieferdicke 13 mm,
Stufe Zusammendrückbarkeit kleiner gleich 3mm (CP 3)
DIN 4108-10, dynamische Steifigkeit kleiner gleich 30
MN/m3,
WLG mind. 035 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit
max. 0,035 W/(mK),
Baustoffklasse DIN 4102-1 A1,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DES, als Unterlage für
Estrich
Einbauort: Bestand EG + OG
Produkt: ROCKWOOL Floorrock Acoustic 13mm CP3 13-3, A1
oder vergleichbar
Fabrikat und Typ:
4.__. 6
Trittschalldämmschicht mineralisch, 13mm, SD 30MN/m3, CP3
600.00
m2
04.__. 7.1 Randstreifen PE-Schaum D 10mm H 200mm Randstreifen aus PE-Schaum, für Zementestrich, Dicke 10
mm, Höhe 200 mm.
abrutschgesichert verlegen an allen aufgehenden
Bauteilen wie z.B. Wände, Stützen, Türzargen,
Rohrleitungen und sonstigen Einbauten, zur Ausbildung
ordnungsgemäßer Randfugen und zur Vermeidung von
Schallbrücken,
auf eine exakte Stellung in Ecken ist zwingend zu
achten!
Wichtig: die Oberkante Randdämmstreifen ist auf OKFFB
einzubringen
04.__. 7.1
Randstreifen PE-Schaum D 10mm H 200mm
1,110.00
lfdm
04.__. 7.2 Randstreifen mineralisch D 10mm H 200mm Ausführung wie Vorposition, jedoch Randstreifen
mineralisch
04.__. 7.2
Randstreifen mineralisch D 10mm H 200mm
860.00
lfdm
04.__. 8.1 Abdeckung PE Trennlage 0,2mm auf Dämmschicht Abdeckung aus PE-Folie, einlagig, Dicke 0,2 mm, Stöße
ca. 20 cm überlappen, auf Dämmschichten, als Unterlage
für mineralisch gebundenen Zementestrich
04.__. 8.1
Abdeckung PE Trennlage 0,2mm auf Dämmschicht
2,700.00
m2
04.__. 8.2 Hochzug Abdeckung aus Vorposition, H bis ca. 100mm Hochzug Abdeckung aus Vorposition an den Rändern
04.__. 8.2
Hochzug Abdeckung aus Vorposition, H bis ca. 100mm
2,000.00
lfdm
5 Estriche
5
Estriche
05.__. 1.1 Zementestrich auf Dämmschicht CT-C50-F6-S80 für Bereiche 10 kN/m2 Zementestrich DIN 18560 CT, als Estrich auf
Dämmschicht, ohne Belag
lotrechte Nutzlasten Einzellast 7 kN, Flächenlasten bis
10 kN/m2
Druckfestigkeitsklasse C50 DIN EN 13813,
Biegezugfestigkeitsklasse F6 DIN EN 13813,
Estrichnenndicke gesamt ca. 80mm,
Einschließlich erforderlicher Zulagen für höhere
Tragfähigkeiten der Dämmung (siehe Vorposition),
Zuschlagstoffe Estrich und evtl. erf. Bewehrung
Oberfläche reiben
Einbauort: Neubau KG, Technik und Lagerräume
05.__. 1.1
Zementestrich auf Dämmschicht CT-C50-F6-S80 für Bereiche 10 kN/m2
370.00
m2
05.__. 2.1 Zementestrich Kleinstflächen auf Trennschicht 1,00 x 1,00 x 0,13 m Zementestrich ohne Belag CT-C50-F6-S120
als Gräte und Maschinenfundamente
Als Trennschicht ist eine Bautenschutzmatte 10mm zur
Entkopplung zu verwenden
Estrichnenndicke ca. 120mm, Gesamthöhe 130mm
Oberfläche reiben
EInzukalkulieren ist das notwendige Abschalen der
Flächen und Ausführung der Tätigkeit als zeitversetzter
Arbeitsschritt
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebauten
Quadratmetern
Einbauort: Neubau KG, Technik und Lagerräume für
Geräteaufstellflächen
05.__. 2.1
Zementestrich Kleinstflächen auf Trennschicht 1,00 x 1,00 x 0,13 m
10.00
m2
5.__. 3 Zementestrich als Verbundestrich CT-C50-F6-S40 für Bereiche 10 kN/m2 Zementestrich DIN 18560 CT, als Estrich als
Verbundestrich, ohne Belag
lotrechte Nutzlasten Einzellast 7 kN, Flächenlasten bis
10 kN/m2
Druckfestigkeitsklasse C50 DIN EN 13813,
Biegezugfestigkeitsklasse F6 DIN EN 13813,
Estrichnenndicke gesamt ca. 40mm,
Einschließlich erforderlicher Zulagen für
Zuschlagstoffe Estrich und evtl. erf. Bewehrung
Oberfläche reiben
Einbauort: Bestand KG, ehemaliges
Treppenhaus/Hausanschlussraum
5.__. 3
Zementestrich als Verbundestrich CT-C50-F6-S40 für Bereiche 10 kN/m2
25.00
m2
5.__. 4 Zulage Mehrstärke CT-C50-F6 je 5mm Position wievor, nur als Mehrstärke je m2
5.__. 4
Zulage Mehrstärke CT-C50-F6 je 5mm
100.00
m2
5.__. 5 Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage Zulage zur Vorposition CT-C50-F6
Beschleunigung der Trocknungszeit und Belegreife durch
Zugabe von Estrichbeschleuniger, Menge gemäß
Herstellerangaben,
begehbar nach 24 Stunden,
belastbar nach ca. 3 Tagen,
belegbar nach 8 Tagen;
Zeitangaben bezogen optimale Bedingungen
nicht rückfeuchtend Ausführung in Absprache mit der
Bauleitung
5.__. 5
Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage
395.00
m2
5.__. 6 Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 8mm
Rohrüberdeckung Zementestrich der Festigkeitsklasse CT-C25-F4 (ZE 20)
konventionell eingebracht, mit einer Mindestüberdeckung
von 8 mm über den Noppen der Polystyrolplatte
Schlüter-BEKOTEC-EN fugenlos einbringen, verdichten und
glätten.
Schallbrücken zu Wandanschlüssen oder Einbauteilen
sowie in Türdurchgängen sind zu vermeiden.
Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu
beachten
späterer Bodenbelag:
Feinsteinzeug 10mm auf Entkopplungsmatte
Einbauort:
Bauteil Bestand EG und OG
5.__. 6
Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 8mm
Rohrüberdeckung
200.00
m2
5.__. 7 Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 15mm
Rohrüberdeckung Zementestrich der Festigkeitsklasse CT-C25-F4 (ZE 20)
konventionell eingebracht, mit einer Mindestüberdeckung
von 8 mm über den Noppen der Polystyrolplatte
Schlüter-BEKOTEC-EN fugenlos einbringen, verdichten und
glätten.
Schallbrücken zu Wandanschlüssen oder Einbauteilen
sowie in Türdurchgängen sind zu vermeiden.
Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu
beachten
späterer Bodenbelag:
Parkett verklebt, ohne Nut- und Feder, 15mm
Einbauort:
Bauteil Bestand EG und OG
5.__. 7
Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 15mm
Rohrüberdeckung
400.00
m2
5.__. 8 Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage Zulage zur Vorposition CT-C25-F4 (ZE 20)
Beschleunigung der Trocknungszeit und Belegreife durch
Zugabe von Estrichbeschleuniger, Menge gemäß
Herstellerangaben,
begehbar nach 24 Stunden,
belastbar nach ca. 3 Tagen,
belegbar nach 8 Tagen;
Zeitangaben bezogen optimale Bedingungen
nicht rückfeuchtend Ausführung in Absprache mit der
Bauleitung
5.__. 8
Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage
600.00
m2
5.__. 9 Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 5 kN/m2 Heiz-Zementestrich DIN 18560 CT-C35-F5-S90-H65,
als Estrich auf Rohrleitungen der Fußbodenheizung,
Aufbau auf bauseitiger Noppenplatte mit EPS Kachierung
30mm noppjet 30-2 inkl Heizrohr PE-RT 16x2 mm (beides
bauseits)
Estrichüberdeckung ca. 65 mm
lotrechte Nutzlasten (Einzellasten bis 4 kN,
Flächenlasten bis 5 kN/m2),
Druckfestigkeitsklasse C 35 DIN EN 13813,
Biegezugfestigkeitsklasse F 5 DIN EN 13813,
Estrichnenndicke bis 80 mm,
zur Aufnahme von Ausgleichspachtel und Oberbelägen wie
Parkett, Kautschukbelag und Fliesen, sowie
Beschichtungen;
Oberfläche reiben,
5.__. 9
Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 5 kN/m2
480.00
m2
5.__. 10 Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 3 kN/m2 Position wievor, nur für Bereiche mit lotrechte
Nutzlasten:
Einzellasten bis 2 kN/m2,
Flächenlasten bis 3 kN/m2
5.__. 10
Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 3 kN/m2
1,500.00
m2
5.__. 11 Zulage Mehrstärke CT-C35-F5 je 5mm Position wievor, nur als Mehrstärke je m2
5.__. 11
Zulage Mehrstärke CT-C35-F5 je 5mm
60.00
m2
5.__. 12 Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage Zulage zur Vorposition CT-C35-F5
Beschleunigung der Trocknungszeit und Belegreife durch
Zugabe von Estrichbeschleuniger, Menge gemäß
Herstellerangaben,
begehbar nach 24 Stunden,
belastbar nach ca. 3 Tagen,
belegbar nach 8 Tagen;
Zeitangaben bezogen optimale Bedingungen
nicht rückfeuchtend Ausführung in Absprache mit der
Bauleitung
5.__. 12
Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage
2,000.00
m2
6 allgemeine Anarbeiten
6
allgemeine Anarbeiten
6.__. 1 Anarbeiten Rundstütze D35cm pauschale Zulage für das Anarbeiten von Folien,
Randdämmstreifen (werden nicht gesondert vergütet
sondern mit dieser Position abgedeckt), Trittschall,
Wärmedämmung und Estrichen
6.__. 1
Anarbeiten Rundstütze D35cm
6.00
Stk.
6.__. 2 Anarbeiten Stütze 40/40 cm Position wievor, nur an einer quadratischen Stütze
6.__. 2
Anarbeiten Stütze 40/40 cm
2.00
Stk.
6.__. 3 Anarbeiten Trapezförmige Stütze 40/46-70 cm Position wievor, nur an einer trapezförmigen Stütze
6.__. 3
Anarbeiten Trapezförmige Stütze 40/46-70 cm
1.00
Stk.
6.__. 4 Anarbeiten an Installationen Position wievor, nur im Bereich von Installationen
(z.B. Bodentank, Bodeneinlauf, Leitungsbündel bis 50cm
Breite) inkl Zuarbeit zum Ausrichtenauf Höhe in
ABsprache mit AN EL, SAN, HZG
6.__. 4
Anarbeiten an Installationen
16.00
Stk.
6.__. 5 gebundene Schüttung zwischen Rohrleitungen Gebundene Schüttung im Bereich von
Rohrleitungsführungen, Bereiche zwischen auf dem
Rohboden verlegter Rohrleitungen und der abgestellten
Dämmschichten,streifenförmig, mit einer gebundenen
Dämmschüttung vollvolumig bis auf Oberkante
Rohrleitungen bzw. Kabelkanälen ausfüllen und mit
anschließender Dämmplatte auf Trittschallniveau
ausgleichen, als "Unterkonstruktion" für die
Trittschalldämmung, liefern und verlegen.
Abrechnung nach Volumen der verfüllten Leitungsschlitze
Produkteigenschaften:
- für Schichtdicken ab 10 mm geeignet,
- maschinell misch- und förderbar,
- Baustoffklasse A2 EN 13501-1
- für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet
6.__. 5
gebundene Schüttung zwischen Rohrleitungen
5.00
m3
6.__. 9 Zementestrich anschleifen vorhandene Oberfläche des Zementestrichs anschleifen,
Oberfläche gründlich absaugen, Schleifgut fachgerecht
entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN
6.__. 9
Zementestrich anschleifen
3,000.00
m2
7 Einbauteile, Profile, Schwellen
7
Einbauteile, Profile, Schwellen
7.__. 3 Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm unter 1,0m Länge Abstellwinkel aus rostfreiem Edelstahl, Werkstoff
1.4301 (V2A),
ca. 150/100 mm,
Materialstärke 3 mm,
in unterschiedlichen Einzellängen unter 1 m, einschl.
der Befestigung mit korrosionsgeschützten
Befestigungsmitteln auf Rohbetondecke, lot- und
fluchtgerecht montiert, in unterschiedlichen
Einzellängen
Oberkante Profil = Oberkante höherer Estrich bei
unterschiedlichen Belagsstärken
7.__. 3
Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm unter 1,0m Länge
90.00
lfdm
7.__. 4 Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm über 1,0m Länge Position wievor, nur in Einzellängen über 1,0 m
7.__. 4
Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm über 1,0m Länge
60.00
lfdm
7.__. 5 Aussparungen d=20mm in Winkelprofil Herstellen von runden Aussparungen D=20mm in
Winkelprofil nach Vorgabe Heizungsbau zur
Rohrdurchführung FBH
7.__. 5
Aussparungen d=20mm in Winkelprofil
100.00
Stk.
7.__. 6 Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge MW Herstellen von Bewegungsfugen als Feldbegrenzungsfugen
in Estrichflächen.
Bewegungsfuge als Feldbegrenzungsfuge, diese muss an
gleicher Stelle, in gleicher Breite und in voller Länge
in den Oberbodenbelag übernommen werden.
Herstellen der Fuge einschließlich Einstellen /
Einbauen eines Trenndämmstreifens, Mineralfaser, A1,
Schmelzpunkt > 100°C, Dicke 10mm, Höhe 10-20 cm auf der
gesamten Aufbauhöhe des jeweiligen Aufbautyps.
Hinweis: die Bewegungsfugenprofile an den Fugen in
Belagsebene werden bauseits eingebaut.
7.__. 6
Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge MW
200.00
lfdm
7.__. 7 Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge EPS Position wievor, nur mit einem EPS Trennstreifen
7.__. 7
Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge EPS
200.00
lfdm
7.__. 8 Bewegungsfuge nachträglich schneiden Nachträgliches Schneiden einer Bewegungsfuge in
Estrich, Fugenquerschnitt ca 10x65mm
7.__. 8
Bewegungsfuge nachträglich schneiden
20.00
lfdm
7.__. 9 Herstellen Scheinfugen fachgerechtes Herstellen von erforderlichen Scheinfugen
im Estrich
7.__. 9
Herstellen Scheinfugen
200.00
lfdm
7.__. 10 Schließen Schein-Arbeitsfuge verharzen von notwendigen Arbeits-/Scheinfugen
einschließlich einschneiden, verdübeln mit Armierung
(80mm), ca 3x je lfdm
Fugentiefe mindestens 1/3 der Estrichdicke, Fugenbreite
ca 5mm
7.__. 10
Schließen Schein-Arbeitsfuge
200.00
lfdm
7.__. 11 Schwelle mobile Trennwand Schwelle aus Gasbeton in Mörtelbett,
Schwelle H x B = ca. 200 x 125 mm,
einschl. sämtlicher Schnitte,
Ausschnitte,Befestigungsmittel,
zur Estrichtrennung gegen Schalllängsleitung unter
mobiler Trennwand zur Estrichtrennung gegen
Schalllängsleitung unter mobiler Trennwand
herstellen, liefern und montieren
Gasbetonschwelle zusätzlich befestigt mit Schrauben und
Dübel auf Untergrund Stahlbeton, Befestigungsmittel
mindestens alle 25 cm
Oberseite der Schwelle muss eben sein, da direkt darauf
bauseits der Bodenbelag verlegt wird.
7.__. 11
Schwelle mobile Trennwand
7.50
lfdm
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,
Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten
Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht
nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen
vor Arbeitsausführung vom Auftraggeber
bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung,
Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich
nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung
zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
8.__. 1 Vorarbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
8.__. 1
Vorarbeiter
10.00
Std.
8.__. 2 Facharbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
8.__. 2
Facharbeiter
20.00
Std.
8.__. 3 Helfer / Auszubildender Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
8.__. 3
Helfer / Auszubildender
20.00
Std.
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