Estricharbeiten im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums Netphen
Stadt Netphen - Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
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1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG - ERWEITERUNG GYMNASIUM NETPHEN Die Erweiterung des Gymnasium Netphen gliedert sich in 6 Bauabschnitte: I - temporärer Schulersatzbau/Containerbau II - Aufstockung Bauteil D um einen Klassenraum III - Erweiterung Bauteil C (Neubau) IV - Umbau Bauteil C inkl Verbindungsgang zu Bauteil B (Umbau Bestand) V - Erstellung neuer Gebäudeanschluss Strom / Austausch Trafostation des gesamten Schulareals VI - Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage Bauteil C
1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 2.1 ADRESSE Das Gymnasium befindet sich im Ort Netphen unter folgender Adresse: Haardstraße 35 57250 Netphen Flur 8 / Flurstück 1623 Das Baufeld ist von der öffentlichen Verkehrsfläche "Haardstraße" aus erreichbar. 2.2 ZUFAHRT ZUR BAUSTELLE Die Zufahrt nach Netphen erfolgt von der Autobahn A45 über die Ausfahrt Siegen (21) auf die B62. Im Straßenverlauf nach ca 1km bei der Ausfahrt B62 Richtung A30/Kreuztal/Netphen/Siegen auf der B62/B54 weiterfahren. Nach ca. 5km auf der B54/B62 Abfahrt Bad Laasphe, Bad Berleburg, Netphen, Weidenau abfahren und auf der B62 bleiben. Ca 11km der B62 folgen und Ausfahrt auf die Haardstraße nehmen. Dem Straßenverlauf und der Beschilderung Gymnasium/Turnhalle/TVE Netphen den Berg herauf folgen und bei letzter Einmündung nach Links auf das Schulgelände / Turnhalle abbiegen. Zur Pufferung des Baustellenverkehrs sind Park- und Halteverbotszonen auf der Haardstraße in Abstimmung mit der Stadt Netphen (Ordnungsamt) eigenständig zu beantragen und auszuweisen. Wichtig, während der gesamten Bauzeit ist Rücksicht auf den Schulbetrieb, den angrenzenden Kindergarten und darauf resultierenden erhöhten Verkehr sowie die bestehende Nachbarschaft zu nehmen. Die Zufahrt muss für Anlieferung und Rettungseinsätze u.a. Feuerwehr sowie Personal, Schüler und Besucher des Kindergartens permanent gewährleistet sein. 2.3 ERSCHLIESSUNG DER BAUSTELLE Die Erschließung des Baufeldes erfolgt durch zwei Zufahrten. Die Hauptzufahrt direkt zum Baufeld wird über den großen Parkplatz eingerichtet, eine Nebenzufahrt, zum Baustelleneinrichtungsfeld mit Personal und Sanitärcontainern erfolgt über die Turnhallenzufahrt. 2.4 BAUWASSERVERSORGUNG Der Übergabepunkt für Bauwasser befindet sich rechts des Treppenaufgangs zur Turnhalle (Hydrant). Eine Zapfstelle ist im Bereich der Baustellencontainer eingerichtet. 2.5 BAUSTROMVERSORGUNG Der Übergabepunkt Baustrom befindet sich links des Treppenaufgangs zur Turnhalle. Für die Ausbauphase werden zusätzliche in jedes Geschoss zwei Geschossverteiler gestellt. Die Ausleuchtung erfolgt über Langfeldleuchten, die Flucht und Rettungswege erleuchten. 2.6 ALLGEMEINE EINRICHTUNGEN Sanitärcontainer werden zur Verfügung gestellt. Alle sonstigen Container, die jeder AN selbst benötigt (z.B. eigene Bauleitung, Lager, etc.) sind vom jeweiligen AN mitzubringen und nur an den dafür vorgesehenen Flächen der Baustellenleitplanung aufzustellen. 2.7 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen ausschließlich die im Baustellenleitplan gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Während der gesamten Bauzeit sind die Fluchtwege der Turnhalle freizuhalten. 2.8 ENTSORGUNG BODENAUSHUB Der Boden wird entsprechend der Deklarationsanalyse der LAGA-Klasse Z1.1 zugeordnet. Diese basiert aber ausschließlich auf den leicht erhöhten Nickel-Werten im Felsgestein und sind mit der örtlichen Deponie zu klären. Der Boden der BK 5-7 darf wieder eingebaut werden (Kantenlänge <10cm). ist Boden zu entsorgen, so muss dies auf einer ortsnahen Deponie passieren (Deponie Fludersbach, Siegen) 2.9 KAMPFMITTEL Eine Kampfmitteluntersuchung wurde vom AG veranlasst. Es sind keine Kampfmittel zu erwarten. 2.10 SCHADSTOFFE/ GEFAHRENSTOFFE Gemäß Baugrundgutachten sind im Boden keine besonderen Belastungen festzustellen, siehe Baugrundgutachten. Gemäß Schadstoffbericht zum Bestandsbau Bauteil C ist mit folgenden Schadstoffen zu rechnen: - Absest, es liegt zwar kein Nachweis vor, das Abstebst vorhanden ist, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Materialien an nicht einsehbaren Stellen verliegen könnten (Dichtungsklappen, alte elektrische Sicherungen, Abstandshalter der Betonschalung) - KMF (Minderalwolle) auf Abhangdeckenkonstruktion und als Trennlage Bodenaufbau auf der Bodenplatte. Hierbei handelt es sich um krebserzeugenden KMF (kategorie 1b), es liegt gefährlicher Abfall vor - PCB wurde in den Bauteilfugen der Waschbeton-Außenplatten nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass der PCB Gehalt sich in die angrenzenden Betonbauteile über die Zeit fortgesetzt hat. Der Fugennahe Beton sollte daher zur Vermeidung entsprechend hoher Entsorgungskosten in einer Breite von 10cm abgeschnitten werden - MKW wurde auf Ölpapier (Trennlage unter Estrich) in erhöhter Konzentration nachgewiesen und ist als gefährlicher Abfall einzustufen 2.11 BAUGRUND Vorarbeiten durch den Auftraggeber haben bereits stattgefunden. Hierzu wurde das Baufeld von schützenwertem Bewuchs (Bäume Stammdurchmesser >20cm) gerodet. Baumwurzelstämme sind noch erhalten und werden im zuge des Bauverlaufes entfernt. 2.12 SCHUTZMASSNAHMEN Allgemein Einrichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind generell schnellstmöglich anzubringen. Das Entfernen, Beschädigen oder Umgehen von Schutzmaßnahmen ist verboten und wird geahndet. Baumschutz Für Bestandsbäume innerhalb des Bauzauns sind Baumschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Leistungen, die zu schützenden Bäume nicht beeinträchtigt werden. Unmittelbar an den Bauzaun angrenzende Bäume außerhalb der BE-Fläche sind bei Bedarf durch den AN zu schützen. 2.13 ARBEITSSCHUTZ/ ARBEITSSICHERHEIT Jedes Unternehmen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Mitarbeiter über eventuelle Gefahren zu unterweisen. Die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung ist 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim zuständigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzureichen. Der AN gewährleistet, dass mindestens ein Mitarbeiter vor Ort ist, der in der Lage ist, sich in deutscher Sprache und Schrift zu verständigen. Für die jeweiligen Bauarbeiten notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorrichtungen sind inkl. eventuellen Auf- und Abbaukosten gemäß Gefährdungsbeurteilung in die Kosten mit einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für Maßnahmen, die dem Stand der Technik und der Arbeitsschutzvorschriften genügen müssen, erfolgt nicht. Erste Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen sind vorzuhalten. Bei Feuergefährlichen Arbeiten ist der Brandschutz unbedingt sicher zu stellen und nach Abschluss der Arbeiten mindestens eine Brandsicherheitswache von 60 min einzuhalten. 2.14 RUHEZEITEN Aufgrund der Lage der Baustelle im Schulzentrum und Wohngebäuden hat der AN eine so weit wie möglich emissionsarme Bauausführung (nach AVV Baulärm) sicherzustellen. Eine Missachtung dieser Verpflichtung stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar. Der Auftragnehmer hat auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat deshalb dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Ruhestörende Belästigungen, die von der Baustelle und deren Umfeld, z.B. durch Arbeitsvorbereitungen oder durch mit laufenden Motoren parkende LKW etc. ausgehen, sind zu minimieren. Der AN muss alle Mitarbeiter, Nachunternehmer und Zulieferer auf die Einhaltung dieser Ruhezeit hinweisen und ebenso zu Unterlassung von ruhestörenden Belästigungen verpflichten sowie Zulieferungen entsprechend terminieren. Es gelten die gesetzlichen Ruhe- und Arbeitszeiten. Aufgrund einer einzigen Zufahrt, ausgehend von der Hauptstraße, ist bis 8:30 Uhr mit einer extremen Belastung der Zufahrtsstraße (Haardtstraße) durch Busse, Elterntaxis und Schüler zu rechnen. Besondere Ruhezeiten der Schule für bspw. Abiturklausuren werden frühzeitig bekannt gegeben und sind in den Bauablauf einzuplanen. Erste Termine, in denen besondere Ruhe einzuhalten sind: Beispiel Abiturklausuren 2024: 16.4. 18.4. 19.4. 25.4. 3.5. 7.5. 3.6. 4.6. 5.6. Beginn jeweils 9 Uhr, Ende spätestens  15.15 Uhr dies gilt exemplarisch für die Folgejahre, genaue Termine werden im weiteren Bauverlauf mitgeteilt 2.15 VERMESSER DURCH AG Das Schnurgerüst wird vom Vermesser vom AG angerissen. Geschoßhöhen werden je Geschoss vom Vermesser eingemessen. 2.16 NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN, BAUFRISTENPLAN Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber bzw. dessen Objektüberwachung unaufgefordert, spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung zur Prüfung in digitaler Form vorzulegen. Bei erheblichen Abweichungen oder Änderungen der Vertragsfristen, sowie sonstigen Festlegungen ist der Baufristenplan unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Termine sind ersichtlich im Bauzeitenplan (S. Anlage). 2.17 WÖCHENTLICHER BAUSTELLENJOURFIXE Baustellenbesprechungen sind als wöchentlicher JourFixe mit dem verantwortlichen Oberbauleiter des AN, der Bauleitung, dem Architekten und Vertretern der Bauherrschaft wahrzunehmen. Der AN gewährleistet, dass der Oberbauleiter des AN die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. 2.18 DIGITALE DATEN Sämtliche geforderte Planungsunterlagen, Konzepte oder Dokumentationen sind wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, ausschließlich digital an den AG bzw. Bauleitung zu übergeben. Bevor erwähnte Papierausfertigungen angefertigt werden, ist dieses zunächst nochmal abzufragen (bspw. Einreichung zusätzlicher Unterlagen für Prüfstatik werden vorraussichtlich auch komplett digital erfolgen).
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN
3 GLIEDERUNG - Projektbeschreibung - Vorbemerkungen Allgemein - Gliederung der Leistungsbeschreibung - ATV - ZTV - Leistungsverzeichnis - Anlagen zum Leistungsverzeichnis - Anlagen, Sonstige Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) HINWEIS: Die Reihenfolge dieser Gliederung regelt bei Unklarheiten oder Widersprüchen den Vorrang der Gültigkeit.
3 GLIEDERUNG
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er sämtliche Angebotsunterlagen ausreichend eingesehen hat und sich über die örtlichen Verhältnisse informiert hat und alle zu leistenden Arbeiten und genannten Bedingungen verstanden und zur Kenntnis genommen hat: -------------------------------------------------------------------- (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters)
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG
5 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Es gilt die VOB in ihrer jeweiligen bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Grundlage für die Ausführung aller geschuldeten Leistungen sind die Allgemein Anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, Richtlinien und Runderlässe und die Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB/C, sowie der gewerkespezifischen ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Estricharbeiten nach DIN 18 560 und DIN EN 13813, DIN 18 353, Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, Vorschriften der BG sowie die baupolizeilichen Bestimmungen verantwortlich zu beachten. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., - GSB International e. V., - Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V., - ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V. - bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung _. V., - DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., - FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., jeweils auf dem neusten Stand. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist einzuhalten, die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde, sowie die aktuell gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
5 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
6 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Die ZTVs werden in den Hinweistexten der jeweiligen LV-Gruppen gegeben. Im Allgemeinen gilt: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VOB/§1 Nr.2d 1.0 Allgemeines Die technischen Vorbemerkungen mit den darin enthaltenen Hinweisen und Forderungen jeglicher Art werden Vertragsbestandteil und sind entsprechend zu beachten. Der Bieter akzeptiert sie und versichert zudem mit seiner Unterschrift unter das Angebotsschreiben deren Einhaltung. Bei der Ausführung der Arbeiten gelten die dem jeweiligen Gewerk entsprechenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in der neuesten Auflage. Darüber hinaus gilt die VOB Teil C. Alle arbeitsbedingten Verschmutzungen sind kurzfristig zu Lasten des AN zu beseitigen. Die Abstimmung der Arbeiten mit anderen am Bau beteiligten Firmen ist Sache des AN. Eine Vergütung für Unterbrechungen der Bauzeiten zur Erbringung der geforderten Arbeiten die auf fehlende Abstimmung zurückzuführen sind erfolgt nicht! Alle genannten Leistungen verstehen sich einschl. Lieferung, Ausführung, Herstellung, Anschluss, Einbau, Aufstellung bzw. Montage auch wenn dies nicht ausdrücklich in den entsprechenden Positionen erwähnt ist. Die gemäß den ZTVs geforderten Eignungsprüfungen und die Eigenüberwachungen sind durchzuführen, die Ergebnisse sind dem AG rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen bzw. auf der Baustelle durchzuführen und zu protokollieren. Die Bauleitung ist unbedingt vor Durchführung rechtzeitig zu informieren und behält sich vor, an dem Termin teilzunehmen. 2.0 Baustrom Die Baustromversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der Baustelle tätig werdenden Gewerken ein prozentualer Abzug in Höhe von 0,3% der Schlussrechnungssumme abgezogen. 3.0 Bauwasserversorgung Die Bauwasserversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der Baustelle tätig werdenden Gewerken ein prozentualer Abzug in Höhe von 0,2% der Schlussrechnungssumme abgezogen.
6 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
7 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 1 Bauablaufplanung Der zeitliche Ablauf der Leistungen des Auftragnehmers (AN) ist durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Vertragsterminen festgelegt. Der AN ist verpflichtet auf Grundlage dieser Einzelfristen einen detailierten Baufristenplan einschließlich Kapazitätsplanung über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen und Berücksichtigung der Randbedingungen zum Bauablauf nachgewiesen und überwacht werden können. Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber jeweils 2-fach in Papierform und auf Datenträger (mpp- und pdf-Datei) zu übergeben - Übergabe 8 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich - spätestens nach 3 Werktagen. Aus dem Baufristenplan muß folgendes hervorgehen: - Vorleistungen anderer als Voraussetzung für den Beginn, - Reihenfolge und Ablaufgeschwindigkeiten in wesentlichen Vorgängen, - Schnittstellen zu anderen Gewerken, - Bauteilgegliederte Taktungen, Die Ablaufgeschwindigkeiten und Reihenfolgen müssen mit den Fachbauleitungen abgestimmt werden und deren Zustimmung erhalten. Die Arbeiten können ggf. nur abschnittsweise ausgeführt und fertig gestellt werden. Sämtliche Mehraufwendungen aus zeitlich versetzten Arbeiten und separaten Anfahrten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die festgelegten Abläufe werden Basis der Ausführung. Anpassungen und Korrekturen des Ablaufplanes können nur gemeinsam mit der Objektüberwachung festgelegt werden und müssen die übrigen Belange der Baustelle ausreichend berücksichtigen. Anpassungen des Detailablaufes sind nur dann zulässig, wenn die vertraglich vereinbarten Rahmentermine hierdurch nicht berührt werden. Bei erkennbaren Abweichungen können durch die Objektüberwachung Terminanpassungen und besondere Maßnahmen verlangt werden. Die Einhaltung des vereinbarten Ablaufplanes ist dem AG durch den AN regelmäßig schriftlich nachzuweisen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Auf Anforderung der Objektüberwachung (z. B. Änderung der Vertragsfristen, erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen etc.) ist der Plan durch den AN unverzüglich - spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen - zu überarbeiten. Die M+W-Planungen sind incl. der Zeiten für Bearbeitung, Planvorlagen und Korrekturläufe unter Berücksichtigung von Prüffristen des Prüfstatikers im detailierten Baufristenplan durch den AN in Abstimmung mit dem AG mit aufzunehmen. Die Arbeiten müssen zeitweise mit den zeitgleich ablaufenden Nachbargewerken ineinander greifen. Erforderliche Abstimmungen erfolgen mit der örtlichen Objektüberwachung. Der Auftragnehmer hat einzukalkulieren, dass diese Gewerke parallel ausgeführt werden und sich hierdurch entsprechende Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen ergeben können. Ausführung allgemein Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Geräte und Arbeitsmittel auf der Baustelle verwendet werden. Erforderliche Hilfskonstruktionen, Transportmittel etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Für Transport und Montage vor Ort sind geeignete Hebezeuge, Pumpen etc. einzusetzen; die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. Darüber hinaus gehören auch ohne zusätzliche Vergütung insbesondere nachfolgende Maßnahmen zum Leistungsumfang des AN: - Planung, Abstimmung und Ausführung sämtlicher Baubehelfe, Provisorien, erforderliche Baustellenorganisation, - Koordination und Überwachung aller Leistungen des AN und seiner eventuellen Nachunternehmer, - Koordination und Überwachung aller Sicherungsbelange auf und im Umfeld der Baustelle - Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen, Schutt ist zu beseitigen. Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. Nachweise, Güten Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfberichte etc. dem AG bzw. seiner Objektüberwachung vorzulegen bzw. "auf Verlangen" innerhalb 6 Kalendertage vorzulegen. Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschl. der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN. Vom AG zurecht beanstandetes Material ist kostenlos zu entfernen. Für Verzögerungen, die aufgrund mangelhafter Eigenschaften und vertragswidriger Bauteile entstehen, haftet der AN. Toleranzen Die Festlegung und Feststellung der zulässigen Bautoleranzen von Leistungen nach Positionstext und nach Aufwand (Stundenlohnarbeiten) erfolgt nach: DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 18203 Toleranzen im Hochbau Ausführungsunterlagen vom AG für den AN Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei der Kalkulation zu berücksichtigen - diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Ein Anspruch auf zur Ausführung freigegebene Werkläne besteht erst 3 Wochen vor Ausführung. Ein Anspruch auf Pläne durch Vorverlegung der Ausführungsfristen durch den AN besteht ausdrücklich nicht! Gerüste, Kräne und Aufzüge Bauseits werden keine Gerüste, Kräne / Hebezeuge und Aufzüge bereitgestellt. Alle Gerätschaften und Materialien sind im Gebäude zu vertragen. Eine Einbringung durch Fenster ist nicht gestattet. Ebenso ist das Benutzen der Aufzugsanlagen untersagt. Sämtliche Gerüste und Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Einmessen Der AN erhält bauseits eine Längs-, eine Querachse sowie einen Höhenfestpunkt vorgegeben. Der AN erhält je Bauteil und Geschoß eine feste Höhenmarke. Alle weiteren Einmessarbeiten sind eigenverantwortliche Nebenleistungen des AN. Der AG behält sich vor, Messungen durch ein unabhängiges Ingenieurbüro bezüglich - erreichtem Schallschutz von Wand- und Deckenkonstruktionen, sowie von Türelementen - zusätzliche Raumluftmessungen bzgl. Vorhandensein von Schadstoffen oder freien Fasern - Blower-Door-Test vornehmen zu lassen. Sollten bei diesen Messungen zulässige Grenzwerte überschritten werden, die auf Leistungen des AN zurückzuführen sind (z.B. nicht ausreichender Schallschutz von GK-Wänden, nicht ausreichend gekapselte Mineralfasern und dergl.), erfolgen Nachmessungen nach Mängelbeseitigung zu Lasten des AN. Schutz bestehender Flächen Es dürfen nur Flächen innerhalb der Baustelle befahren werden. Bestehende Vegetationsflächen innerhalb der Baustelle, wie - Wurzelbereiche von Bäumen bis zu einem Meter außerhalb der Kronentraufe - Pflanzflächen - Rasen- und Wiesenflächen dürfen jedoch nicht befahren werden. Ausgenommen hiervon ist die Bearbeitung solcher Flächen mit entsprechenden Geräten und Maschinen. Materiallagerung auf bestehenden Vegetationsflächen ist nicht zulässig. Zufahrtswege, Nebenflächen und Einrichtungen sind vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
7 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 1
8 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 2 Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 18532-2 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt DIN 18533-3 Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN 18534-4 Abdichtung von Innenräumen - Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1264-4 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe DIN EN 13454-2 Calciumsulfat-Binder für Estriche - Teil 2: Prüfverfahren DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen Eigenschaften und Anforderungen Einschlägige Hinweisblätter des Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) BVF Merkblätter des Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. BVF Richtlinie des Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. Merkblätter des Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblätter Industrieverband Klebstoffe e.V. VdS 2021 Baustellen Unverbindlicher Leitfaden für einumfassendes Schutzkonzept, Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
8 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 2
9 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 3 Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Terrazzo-Fußböden sind mit Zement als Bindemittel und ohne Kunstharzzusätze herzustellen. Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Dämmungen Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. Heizestrich Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen. Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen. Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m2 Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
9 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Estricharbeiten Teil 3
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie Räumen der Baustelle, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind: - Lager- und Arbeitsplätze - Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen - Maschinen, Geräte, Werkzeuge - Hebezeuge, Transportgeräte, etc. - Begehbare Abdeckungen - Provisorische Treppen außerhalb und innerhalb von Gebäuden einschl. Geländer - Schutzgeländer - Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften anders geregelt Die Nutzung der Baustelle, besonders der Platzbedarf für Materiallieferungen, Containeraufstellung ist in jeder Phase mit der Bauleitung abzustimmen. Einschließlich Vorhaltung für die erforderliche eigene Bauzeit. Absperrbare Räume zur Lagerung von Material und Geräten können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Wasser kann von der Entnahmestelle auf der Baustelleneinrichtungsfläche entnommen werden. Die Wasserschläuche bis zum jeweiligen Standort der Zementmischmaschine müssen vom AN ausgeführt werden. Für den Betrieb von elektrischen Geräten stehen je Geschoß Baustrom-Etagenverteiler bauseits zur Verfügung.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
1.__. 2 An- / Abfahrt und erneutes Einrichten Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Estrichflächen in einem Stück ohne Unterbrechungen ausgeführt werden können, ist mit zusätzlichen An-/Abfahrten der Estrichmischeinrichtung und erneuten Einrichten der Baustelleneinrichtung zu rechnen. Diese LV-Position gilt für jeweils ein erneutes Einrichten der Estrichmischanlage einschließlich deren An- und Abfuhr nach einer bauseits bedingten Unterbrechung der Estricharbeiten.
1.__. 2
An- / Abfahrt und erneutes Einrichten
2.00
Stk.
2 Allgemeines, Prüfung, Planung
2
Allgemeines, Prüfung, Planung
2.__. 1 Unterlagen vor Ausführung Umgehend nach Auftragserteilung und noch vor Beginn der Ausführung sind sämtliche Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen aller verwendeten Produkte dreifach in Papierform und einfach als pdf-Dateien auf einem Datenträger an die Bauleitung zu übergeben
2.__. 1
Unterlagen vor Ausführung
1.00
psch
2.__. 2 Vorlage Baufristenplan Der AN hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden können. In diesem Baufristenplan sind Schnittstellen zu den Fremdgewerken gem. Angaben des Auftraggebers aufzunehmen und zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich durch den Auftraggeber zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich in pdf-Form zu übergeben
2.__. 2
Vorlage Baufristenplan
1.00
psch
2.__. 3 Überprüfung des Untergrundes auf Unebenheiten / Nivellement Überprüfen des Untergrunds vor Ausführung der Arbeiten auf Unebenheiten, die die Toleranzen nach DIN 18202, überschreiten. Die Protokollierung der Überprüfung ist in digitaler Form zu übergeben (PDF) Nivellement aller Flächen vor Einbau des Estrichs als Dokumentation sowie zur Arbeitsvorbereitung und Abrechnungsgrundlage. Für jeden Raum sind alle aufgenommen Maße in der Lage korrekt zu dokumentieren, sowie das jeweilige Höchst- Mittel- und Mindestmaß anzugeben Aufmaßraster: 1 x 1 m Das Aufmaß hat spätestens 2 Wochen nach Beauftragung zu erfolgen.
2.__. 3
Überprüfung des Untergrundes auf Unebenheiten / Nivellement
2,796.00
m2
2.__. 4 Überprüfung Restfeuchte (CM-Gerät) Überprüfen des Estrichs auf Restfeuchte und Estrichstärke durch CM-Gerät, inkl. Herstellen einer Aussparung im Estrich, Entnahme von Materialproben über den gesamten Estrichquerschnitt und Überprüfung des Feuchtegehalts mittels CM-Gerät und der Estrichstärke, einschl. schriftlicher Dokumentation gemäß FBH-AD CM-Messung des BEB bzw. BVF, im Estrich, Estrichstärken ca. 23-80 mm, einschl. schliessen der Estrichaussparung mit Schnellzement bzw. Epoxidharzmörtel. Hinweis: CM-Messungen müssen zwingend unter Anwesenheit der Bauleitung durchgeführt werden; Messungen und Protokolle ohne Anwesenheit der Bauleitung werden nicht anerkannt
2.__. 4
Überprüfung Restfeuchte (CM-Gerät)
12.00
Stk.
2.__. 5 Güteprüfung - Erhärtungsprüfung nach DIN 18560 Durchführung von einer Güteprüfung (Tragfähigkeit und Durchbiegung) als Erhärtungsprüfung nach DIN 18560, Ausführung auf Anordnung des AG. Die Prüfergebnisse (Dokumentation und Prüfzeugnis) sind in digitaler Form zu übergeben (PDF)
2.__. 5
Güteprüfung - Erhärtungsprüfung nach DIN 18560
3.00
Stk.
2.__. 6 Güteprüfung - Bestätigungsprüfung nach DIN 18560 Durchführung von einer Güteprüfung als Bestätigungsprüfung (Tragfähigkeit und Durchbiegung) nach DIN 18560, Ausführung auf Anordnung des AG. Die Prüfergebnisse sind in digitaler FOrm der Bauleitung zu übergeben (PDF)
2.__. 6
Güteprüfung - Bestätigungsprüfung nach DIN 18560
3.00
Stk.
2.__. 7 Koordination mit Fremdgewerken Koordination der eigenen Arbeiten mit Fremdgewerken zur Erstellung einer mangelfreien Gesamtleistung. Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung gemeinsam abzustimmen. Einzuplanen ist insbesondere das genaue Abstimmen mit direkt angrenzenden Gewerken bzw. Arbeiten, die Hand in Hand zu erfolgen haben. Es ist damit zu rechnen, dass es vereinzelt zu Stillstandzeiten an Bauteilenkommt, bis die angrenzenden Gewerke ihre Arbeiten abgeschlossen haben, bzw. es sind Vorabmaßnahmen oder Nacharbeiten an den betreffenden Stellen notwendig.
2.__. 7
Koordination mit Fremdgewerken
1.00
psch
2.__. 8 Dokumentation Dokumentationsunterlagen anfertigen. für alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Konstruktionen / Bauteile. Die Leistung bezieht sich auf alle Teile der Bauleistung. - Bautagesberichte und Fotodokumentation - Aufheizprotokolle Heizestriche - alle im LV geforderten Nachweise - Pläne des AN, Verlegepläne - Herstellergarantien - alle Produktnachweise, mit Produkt- und Sicherheitsdatenblättern, Materialprüfungsnachweise - Prüfberichte, Zeugnisse, Zulassungsbescheide, Zertifikate - Beschichtungsprotokolle - Einweisungsprotokolle / Prüfprotokolle, - Zulassungen - Bedienungs- und Wartungsanleitungen - Reinigungs- und Pflegeanleitungen (z.B. Terrazzo-Bodenbelag) - Übereinstimmungszertifikate - Fachunternehmererklärung - Brandschutzunterlagen / Zulassungen und alle sonstigen Dokumentationsunterlagen Diese Unterlagen sind generell digital unmittelbar nach Erstellung bzw. mind. 10 Tage vor Abnahme zu übergeben.
2.__. 8
Dokumentation
1.00
psch
3 allgemeine Vorarbeiten
3
allgemeine Vorarbeiten
3.__. 1 Untergrund trocknen, Gasflamme Trocknen des Untergrundes für nachfolgende Arbeiten, Trocknungsgrad in Abhängigkeit vom geplanten Abdichtungsstoff, durch Gasflamme, Untergrund Beton Ausführung ausschließlich auf Anordnung
3.__. 1
Untergrund trocknen, Gasflamme
30.00
m2
3.__. 2 Schutz bodengleicher Fassadenelemente besonderer Schutz bodengleicher Fassadenelemente im direkten Sockelbereich, staubdichtes abkleben mit geeignetem Material und nach Beendigung der Arbeiten rückstandsfreies Entfernen und entsorgen des Schutzmaterials
3.__. 2
Schutz bodengleicher Fassadenelemente
83.00
lfdm
3.__. 3 Untergrund reinigen, Beton Abkehren Reinigen des Untergrundes aus Beton von grober Verschmutzung, Art der Verschmutzung gemischte Abfälle: Bauschutt, Mörtelreste, Holzreste, Gipskartonreste, Metallreste, Karton-/Papierreste, Kunststoffreste etc., durch Abkehren, anfallende Stoffe zu Haufwerken zusammenfegen und fachgerecht entsorgen
3.__. 3
Untergrund reinigen, Beton Abkehren
2,796.00
m2
3.__. 4 Zementestrich (Bestand) anschleifen vorhandene Oberfläche des Zementestrichs für den Auftrag einer fasergebundenen Zementausgleichsmasse anschleifen, Oberfläche gründlich absaugen, Schleifgut fachgerecht entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN Einbauort: KG Bestand
3.__. 4
Zementestrich (Bestand) anschleifen
200.00
m2
03.__. 5.1 faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-5 mm faserverstärkte, zementgebundene Bodenausgleichsmasse zum Ausgleich von Unebenheiten des vorhandenen Verbundestrichs Schichtdicken: 2-5 mm im Verbund auf Rohbetondecke inklusive Herstellen des Haftgrundes mit geeigneter Grundierung Produkteigenschaften: - sehr gut fließfähig - Emicode EC 1 Plus, sehr emissionsarm - für Schichtdicken ab 2 mm geeignet, - maschinell misch- und förderbar, - spannungsarm - Baustoffklasse A2 EN 13501-1 - für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet Einbauort: KG Bestand
03.__. 5.1
faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-5 mm
200.00
m2
03.__. 5.2 Zulage Mehraufwand vorhandenes Gefälle beibehalten Zulage zur Vorposition, die ausschließlich zur Verbesserung der Ebenheit beitragen soll unter Aufrechterhaltung der vorhandenen Gefällesituation von ca 2%
03.__. 5.2
Zulage Mehraufwand vorhandenes Gefälle beibehalten
200.00
m2
3.__. 6 faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-10 mm faserverstärkte, zementgebundene Bodenausgleichsmasse zum Ausgleich von Unebenheiten der Rohbetondecken Schichtdicken: 2-10 mm im Verbund auf Rohbetondecke inklusive Herstellen des Haftgrundes mit geeigneter Grundierung Produkteigenschaften: - sehr gut fließfähig - Emicode EC 1 Plus, sehr emissionsarm - für Schichtdicken ab 2 mm geeignet, - maschinell misch- und förderbar, - spannungsarm - Baustoffklasse A2 EN 13501-1 - für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet Einbauort: Bestand EG + OG
3.__. 6
faserverstärkte zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=2-10 mm
590.00
m2
03.__. 7.1 zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=10-30 mm zementgebundene Bodenausgleichsmasse zum Ausgleich von Unebenheiten der Rohbetondecken Schichtdicken: 10-30 mm, 20mm Kalkulationsgrundlage im Verbund auf Rohbetondecke inklusive Herstellen des Haftgrundes mit geeigneter Grundierung Produkteigenschaften: - für Schichtdicken ab 10 mm geeignet, - maschinell misch- und förderbar, - Baustoffklasse A2 EN 13501-1 - für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet Einbauort: Bestand EG
03.__. 7.1
zementgebundene Bodenausgleichsmasse, D=10-30 mm
310.00
m2
03.__. 7.2 zementgebundene Bodenausgleichsmasse Mehrstärke je 10mm/m2 Position wievor, nur Mehrstärken von 10mm pro m2
03.__. 7.2
zementgebundene Bodenausgleichsmasse Mehrstärke je 10mm/m2
20.00
m2
4 Dämmung und Trennlagen
4
Dämmung und Trennlagen
Die Ausgleichsdämmung bzw. Trittschalldämmung ist abschnittsweise in enger, terminlicher Abstimmung mit der Heizungsfirma zu liefern und einzubauen. Zischen dem Einbau der Dämmung und dem eigentlichen Einbringen des Heizestrichs werden von der Heizungsbaufirma FB-Heizung verlegt Der Mehraufwand für diese zeitlich unterschiedliche Einbausituation ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Ausgleichsdämmung bzw. Trittschalldämmung ist
4.__. 1 Wärmedämmung PUR/PIR D=20mm 0,023 W/mK DEO CP3 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus Polyurethan-Hartschaum, beidseitig Alukaschiert, als Platte, Dicke 30 mm, WLG 023, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,023 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), einlagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2 Einbauort: Bestand EG, nicht unterkellerter Bereich, C.0.01 und C.0.04
4.__. 1
Wärmedämmung PUR/PIR D=20mm 0,023 W/mK DEO CP3
120.00
m2
04.__. 3.1 Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 5,0 kN/m2 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 70 mm, WLG 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), einlagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2 Einbauort: Bestand Obergeschoss Flure
04.__. 3.1
Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 5,0 kN/m2
90.00
m2
04.__. 3.2 Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 3,0 kN/m2 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 60 mm, WLG 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), einlagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2 Einbauort: Bestand Obergeschoss Klassenräume
04.__. 3.2
Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,035 W/mK DEO CP3 für Bereiche 3,0 kN/m2
200.00
m2
04.__. 3.3 Zulage Mehrstärke 10mm EPS 035 CP3 bis 5 kN/m2 Position wievor, nur als Mehrstärke pro m2
04.__. 3.3
Zulage Mehrstärke 10mm EPS 035 CP3 bis 5 kN/m2
20.00
m2
04.__. 4.1 Wärmedämmschicht EPS D=50mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2 Wärmedämmschicht für Fußboden, aus Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 50 mm, WLG 040, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,040 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), einlagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, hohe Druckbelastbarkeit - dh. für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Kellergeschoss
04.__. 4.1
Wärmedämmschicht EPS D=50mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2
380.00
m2
04.__. 4.2 Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 60mm für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Obergeschoss Flur
04.__. 4.2
Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2
240.00
m2
04.__. 4.3 Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 80mm für Verkehrslasten bis 5,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Erdgeschoss Flur
04.__. 4.3
Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 5,0 kN/m2
240.00
m2
04.__. 4.4 Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 5,0 kN/m2 je 10mm Position wievor, nur als Mehrstärke pro m2
04.__. 4.4
Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 5,0 kN/m2 je 10mm
20.00
m2
04.__. 5.1 Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 60mm für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Obergeschoss Klassen- und Nebenräume
04.__. 5.1
Wärmedämmschicht EPS D=60mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
490.00
m2
04.__. 5.2 Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 70mm für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Obergeschoss Büros
04.__. 5.2
Wärmedämmschicht EPS D=70mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
210.00
m2
04.__. 5.3 Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 80mm für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Erdgeschoss Klassen- und Nebenräume
04.__. 5.3
Wärmedämmschicht EPS D=80mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
350.00
m2
04.__. 5.4 Wärmedämmschicht EPS D=90mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2 Position wievor, nur in einer Dicke von 90mm für Verkehrslasten bis 3,0 kN/m2 Einbauort: Neubau Erdgeschoss Büros und Selbstlernzentrum
04.__. 5.4
Wärmedämmschicht EPS D=90mm, 0,040 W/mK für Bereiche 3,0 kN/m2
210.00
m2
04.__. 5.5 Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 3,0 kN/m2 je 10mm Position wievor, nur als Mehrstärke pro m2
04.__. 5.5
Zulage Mehrstärke EPS 040 für Bereiche 3,0 kN/m2 je 10mm
20.00
m2
4.__. 6 Trittschalldämmschicht mineralisch, 13mm, SD 30MN/m3, CP3 Trittschalldämmschicht aus Mineralwolle, lotrechte Nutzlasten (Einzellasten bis 4 kN, Flächenlasten bis 5 kN/m2), als Platte, Lieferdicke 13 mm, Stufe Zusammendrückbarkeit kleiner gleich 3mm (CP 3) DIN 4108-10, dynamische Steifigkeit kleiner gleich 30 MN/m3, WLG mind. 035 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DES, als Unterlage für Estrich Einbauort: Bestand EG + OG Produkt: ROCKWOOL Floorrock Acoustic 13mm CP3 13-3, A1 oder vergleichbar Fabrikat und Typ:
4.__. 6
Trittschalldämmschicht mineralisch, 13mm, SD 30MN/m3, CP3
600.00
m2
04.__. 7.1 Randstreifen PE-Schaum D 10mm H 200mm Randstreifen aus PE-Schaum, für Zementestrich, Dicke 10 mm, Höhe 200 mm. abrutschgesichert verlegen an allen aufgehenden Bauteilen wie z.B. Wände, Stützen, Türzargen, Rohrleitungen und sonstigen Einbauten, zur Ausbildung ordnungsgemäßer Randfugen und zur Vermeidung von Schallbrücken, auf eine exakte Stellung in Ecken ist zwingend zu achten! Wichtig: die Oberkante Randdämmstreifen ist auf OKFFB einzubringen
04.__. 7.1
Randstreifen PE-Schaum D 10mm H 200mm
1,110.00
lfdm
04.__. 7.2 Randstreifen mineralisch D 10mm H 200mm Ausführung wie Vorposition, jedoch Randstreifen mineralisch
04.__. 7.2
Randstreifen mineralisch D 10mm H 200mm
860.00
lfdm
04.__. 8.1 Abdeckung PE Trennlage 0,2mm auf Dämmschicht Abdeckung aus PE-Folie, einlagig, Dicke 0,2 mm, Stöße ca. 20 cm überlappen, auf Dämmschichten, als Unterlage für mineralisch gebundenen Zementestrich
04.__. 8.1
Abdeckung PE Trennlage 0,2mm auf Dämmschicht
2,700.00
m2
04.__. 8.2 Hochzug Abdeckung aus Vorposition, H bis ca. 100mm Hochzug Abdeckung aus Vorposition an den Rändern
04.__. 8.2
Hochzug Abdeckung aus Vorposition, H bis ca. 100mm
2,000.00
lfdm
5 Estriche
5
Estriche
05.__. 1.1 Zementestrich auf Dämmschicht CT-C50-F6-S80 für Bereiche 10 kN/m2 Zementestrich DIN 18560 CT, als Estrich auf Dämmschicht, ohne Belag lotrechte Nutzlasten Einzellast 7 kN, Flächenlasten bis 10 kN/m2 Druckfestigkeitsklasse C50 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F6 DIN EN 13813, Estrichnenndicke gesamt ca. 80mm, Einschließlich erforderlicher Zulagen für höhere Tragfähigkeiten der Dämmung (siehe Vorposition), Zuschlagstoffe Estrich und evtl. erf. Bewehrung Oberfläche reiben Einbauort: Neubau KG, Technik und Lagerräume
05.__. 1.1
Zementestrich auf Dämmschicht CT-C50-F6-S80 für Bereiche 10 kN/m2
370.00
m2
05.__. 2.1 Zementestrich Kleinstflächen auf Trennschicht 1,00 x 1,00 x 0,13 m Zementestrich ohne Belag CT-C50-F6-S120 als Gräte und Maschinenfundamente Als Trennschicht ist eine Bautenschutzmatte 10mm zur Entkopplung zu verwenden Estrichnenndicke ca. 120mm, Gesamthöhe 130mm Oberfläche reiben EInzukalkulieren ist das notwendige Abschalen der Flächen und Ausführung der Tätigkeit als zeitversetzter Arbeitsschritt Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebauten Quadratmetern Einbauort: Neubau KG, Technik und Lagerräume für Geräteaufstellflächen
05.__. 2.1
Zementestrich Kleinstflächen auf Trennschicht 1,00 x 1,00 x 0,13 m
10.00
m2
5.__. 3 Zementestrich als Verbundestrich CT-C50-F6-S40 für Bereiche 10 kN/m2 Zementestrich DIN 18560 CT, als Estrich als Verbundestrich, ohne Belag lotrechte Nutzlasten Einzellast 7 kN, Flächenlasten bis 10 kN/m2 Druckfestigkeitsklasse C50 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F6 DIN EN 13813, Estrichnenndicke gesamt ca. 40mm, Einschließlich erforderlicher Zulagen für Zuschlagstoffe Estrich und evtl. erf. Bewehrung Oberfläche reiben Einbauort: Bestand KG, ehemaliges Treppenhaus/Hausanschlussraum
5.__. 3
Zementestrich als Verbundestrich CT-C50-F6-S40 für Bereiche 10 kN/m2
25.00
m2
5.__. 4 Zulage Mehrstärke CT-C50-F6 je 5mm Position wievor, nur als Mehrstärke je m2
5.__. 4
Zulage Mehrstärke CT-C50-F6 je 5mm
100.00
m2
5.__. 5 Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage Zulage zur Vorposition CT-C50-F6 Beschleunigung der Trocknungszeit und Belegreife durch Zugabe von Estrichbeschleuniger, Menge gemäß Herstellerangaben, begehbar nach 24 Stunden, belastbar nach ca. 3 Tagen, belegbar nach 8 Tagen; Zeitangaben bezogen optimale Bedingungen nicht rückfeuchtend Ausführung in Absprache mit der Bauleitung
5.__. 5
Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage
395.00
m2
5.__. 6 Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 8mm Rohrüberdeckung Zementestrich der Festigkeitsklasse CT-C25-F4 (ZE 20) konventionell eingebracht, mit einer Mindestüberdeckung von 8 mm über den Noppen der Polystyrolplatte Schlüter-BEKOTEC-EN fugenlos einbringen, verdichten und glätten. Schallbrücken zu Wandanschlüssen oder Einbauteilen sowie in Türdurchgängen sind zu vermeiden. Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu beachten späterer Bodenbelag: Feinsteinzeug 10mm auf Entkopplungsmatte Einbauort: Bauteil Bestand EG und OG
5.__. 6
Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 8mm Rohrüberdeckung
200.00
m2
5.__. 7 Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 15mm Rohrüberdeckung Zementestrich der Festigkeitsklasse CT-C25-F4 (ZE 20) konventionell eingebracht, mit einer Mindestüberdeckung von 8 mm über den Noppen der Polystyrolplatte Schlüter-BEKOTEC-EN fugenlos einbringen, verdichten und glätten. Schallbrücken zu Wandanschlüssen oder Einbauteilen sowie in Türdurchgängen sind zu vermeiden. Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu beachten späterer Bodenbelag: Parkett verklebt, ohne Nut- und Feder, 15mm Einbauort: Bauteil Bestand EG und OG
5.__. 7
Dünnschichtiger Estrich auf Schlüter BEKOTEC-EN 23F, 15mm Rohrüberdeckung
400.00
m2
5.__. 8 Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage Zulage zur Vorposition CT-C25-F4 (ZE 20) Beschleunigung der Trocknungszeit und Belegreife durch Zugabe von Estrichbeschleuniger, Menge gemäß Herstellerangaben, begehbar nach 24 Stunden, belastbar nach ca. 3 Tagen, belegbar nach 8 Tagen; Zeitangaben bezogen optimale Bedingungen nicht rückfeuchtend Ausführung in Absprache mit der Bauleitung
5.__. 8
Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage
600.00
m2
5.__. 9 Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 5 kN/m2 Heiz-Zementestrich DIN 18560 CT-C35-F5-S90-H65, als Estrich auf Rohrleitungen der Fußbodenheizung, Aufbau auf bauseitiger Noppenplatte mit EPS Kachierung 30mm noppjet 30-2 inkl Heizrohr PE-RT 16x2 mm (beides bauseits) Estrichüberdeckung ca. 65 mm lotrechte Nutzlasten (Einzellasten bis 4 kN, Flächenlasten bis 5 kN/m2), Druckfestigkeitsklasse C 35 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F 5 DIN EN 13813, Estrichnenndicke bis 80 mm, zur Aufnahme von Ausgleichspachtel und Oberbelägen wie Parkett, Kautschukbelag und Fliesen, sowie Beschichtungen; Oberfläche reiben,
5.__. 9
Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 5 kN/m2
480.00
m2
5.__. 10 Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 3 kN/m2 Position wievor, nur für Bereiche mit lotrechte Nutzlasten: Einzellasten bis 2 kN/m2, Flächenlasten bis 3 kN/m2
5.__. 10
Heiz- Zementestrich CT-C35-F5-S80-H65 für Bereiche 3 kN/m2
1,500.00
m2
5.__. 11 Zulage Mehrstärke CT-C35-F5 je 5mm Position wievor, nur als Mehrstärke je m2
5.__. 11
Zulage Mehrstärke CT-C35-F5 je 5mm
60.00
m2
5.__. 12 Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage Zulage zur Vorposition CT-C35-F5 Beschleunigung der Trocknungszeit und Belegreife durch Zugabe von Estrichbeschleuniger, Menge gemäß Herstellerangaben, begehbar nach 24 Stunden, belastbar nach ca. 3 Tagen, belegbar nach 8 Tagen; Zeitangaben bezogen optimale Bedingungen nicht rückfeuchtend Ausführung in Absprache mit der Bauleitung
5.__. 12
Zulage Estrichbeschleuniger belegreife 8 Tage
2,000.00
m2
6 allgemeine Anarbeiten
6
allgemeine Anarbeiten
6.__. 1 Anarbeiten Rundstütze D35cm pauschale Zulage für das Anarbeiten von Folien, Randdämmstreifen (werden nicht gesondert vergütet sondern mit dieser Position abgedeckt), Trittschall, Wärmedämmung und Estrichen
6.__. 1
Anarbeiten Rundstütze D35cm
6.00
Stk.
6.__. 2 Anarbeiten Stütze 40/40 cm Position wievor, nur an einer quadratischen Stütze
6.__. 2
Anarbeiten Stütze 40/40 cm
2.00
Stk.
6.__. 3 Anarbeiten Trapezförmige Stütze 40/46-70 cm Position wievor, nur an einer trapezförmigen Stütze
6.__. 3
Anarbeiten Trapezförmige Stütze 40/46-70 cm
1.00
Stk.
6.__. 4 Anarbeiten an Installationen Position wievor, nur im Bereich von Installationen (z.B. Bodentank, Bodeneinlauf, Leitungsbündel bis 50cm Breite) inkl Zuarbeit zum Ausrichtenauf Höhe in ABsprache mit AN EL, SAN, HZG
6.__. 4
Anarbeiten an Installationen
16.00
Stk.
6.__. 5 gebundene Schüttung zwischen Rohrleitungen Gebundene Schüttung im Bereich von Rohrleitungsführungen, Bereiche zwischen auf dem Rohboden verlegter Rohrleitungen und der abgestellten Dämmschichten,streifenförmig, mit einer gebundenen Dämmschüttung vollvolumig bis auf Oberkante Rohrleitungen bzw. Kabelkanälen ausfüllen und mit anschließender Dämmplatte auf Trittschallniveau ausgleichen, als "Unterkonstruktion" für die Trittschalldämmung, liefern und verlegen. Abrechnung nach Volumen der verfüllten Leitungsschlitze Produkteigenschaften: - für Schichtdicken ab 10 mm geeignet, - maschinell misch- und förderbar, - Baustoffklasse A2 EN 13501-1 - für Flachenlasten bis 5kN/m2 geeignet
6.__. 5
gebundene Schüttung zwischen Rohrleitungen
5.00
m3
6.__. 9 Zementestrich anschleifen vorhandene Oberfläche des Zementestrichs anschleifen, Oberfläche gründlich absaugen, Schleifgut fachgerecht entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN
6.__. 9
Zementestrich anschleifen
3,000.00
m2
7 Einbauteile, Profile, Schwellen
7
Einbauteile, Profile, Schwellen
7.__. 3 Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm unter 1,0m Länge Abstellwinkel aus rostfreiem Edelstahl, Werkstoff 1.4301 (V2A), ca. 150/100 mm, Materialstärke 3 mm, in unterschiedlichen Einzellängen unter 1 m, einschl. der Befestigung mit korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln auf Rohbetondecke, lot- und fluchtgerecht montiert, in unterschiedlichen Einzellängen Oberkante Profil = Oberkante höherer Estrich bei unterschiedlichen Belagsstärken
7.__. 3
Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm unter 1,0m Länge
90.00
lfdm
7.__. 4 Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm über 1,0m Länge Position wievor, nur in Einzellängen über 1,0 m
7.__. 4
Estrich Abstellwinkel, Edelstahl ca 150/100 mm über 1,0m Länge
60.00
lfdm
7.__. 5 Aussparungen d=20mm in Winkelprofil Herstellen von runden Aussparungen D=20mm in Winkelprofil nach Vorgabe Heizungsbau zur Rohrdurchführung FBH
7.__. 5
Aussparungen d=20mm in Winkelprofil
100.00
Stk.
7.__. 6 Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge MW Herstellen von Bewegungsfugen als Feldbegrenzungsfugen in Estrichflächen. Bewegungsfuge als Feldbegrenzungsfuge, diese muss an gleicher Stelle, in gleicher Breite und in voller Länge in den Oberbodenbelag übernommen werden. Herstellen der Fuge einschließlich Einstellen / Einbauen eines Trenndämmstreifens, Mineralfaser, A1, Schmelzpunkt > 100°C, Dicke 10mm, Höhe 10-20 cm auf der gesamten Aufbauhöhe des jeweiligen Aufbautyps. Hinweis: die Bewegungsfugenprofile an den Fugen in Belagsebene werden bauseits eingebaut.
7.__. 6
Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge MW
200.00
lfdm
7.__. 7 Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge EPS Position wievor, nur mit einem EPS Trennstreifen
7.__. 7
Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge EPS
200.00
lfdm
7.__. 8 Bewegungsfuge nachträglich schneiden Nachträgliches Schneiden einer Bewegungsfuge in Estrich, Fugenquerschnitt ca 10x65mm
7.__. 8
Bewegungsfuge nachträglich schneiden
20.00
lfdm
7.__. 9 Herstellen Scheinfugen fachgerechtes Herstellen von erforderlichen Scheinfugen im Estrich
7.__. 9
Herstellen Scheinfugen
200.00
lfdm
7.__. 10 Schließen Schein-Arbeitsfuge verharzen von notwendigen Arbeits-/Scheinfugen einschließlich einschneiden, verdübeln mit Armierung (80mm), ca 3x je lfdm Fugentiefe mindestens 1/3 der Estrichdicke, Fugenbreite ca 5mm
7.__. 10
Schließen Schein-Arbeitsfuge
200.00
lfdm
7.__. 11 Schwelle mobile Trennwand Schwelle aus Gasbeton in Mörtelbett, Schwelle H x B = ca. 200 x 125 mm, einschl. sämtlicher Schnitte, Ausschnitte,Befestigungsmittel, zur Estrichtrennung gegen Schalllängsleitung unter mobiler Trennwand zur Estrichtrennung gegen Schalllängsleitung unter mobiler Trennwand herstellen, liefern und montieren Gasbetonschwelle zusätzlich befestigt mit Schrauben und Dübel auf Untergrund Stahlbeton, Befestigungsmittel mindestens alle 25 cm Oberseite der Schwelle muss eben sein, da direkt darauf bauseits der Bodenbelag verlegt wird.
7.__. 11
Schwelle mobile Trennwand
7.50
lfdm
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung vom Auftraggeber bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
8.__. 1 Vorarbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
8.__. 1
Vorarbeiter
10.00
Std.
8.__. 2 Facharbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
8.__. 2
Facharbeiter
20.00
Std.
8.__. 3 Helfer / Auszubildender Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
8.__. 3
Helfer / Auszubildender
20.00
Std.

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