Estricharbeiten DIN 18353, Abdichtungsarbeiten DIN 18336, Beschichtungen 18363
Sanierung Bürodienstgebäude Altes Rathaus Marzahn
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A - AUFTRAGGEBER A - AUFTRAGGEBER Bauherr ist das Land Berlin - Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf von Berlin und Betreiber das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur und Facility Management, Fachbereich Objektmanagement, vertreten durch den Fachbereich Baumanagement.
A - AUFTRAGGEBER
B - BAUBESCHREIBUNG, GEBÄUDEDATEN UND GEPLANTE MASSNAHMEN B - BAUBESCHREIBUNG, GEBÄUDEDATEN UND GEPLANTE MASSNAHMEN (GEWERKEÜBERGREIFEND) 1. BAUBESCHREIBUNG Das denkmalgeschützte Gebäude steht am Helene-Weigel-Platz Berlin - Marzahn (Baufertigstellung 1988). Der Denkmalschutz bezieht sich auf die Aussenhülle und die Innenflächen inkl. Ausstattung. Geschützt ist das komplette Gebäude innen und außen inkl. seiner Ausstattung, der Bodenbeläge, Decken,  sowie Wandverkleidungen und Wandputzen. Es besteht aus zwei kubischen Baukörpern. Dem fünfgeschossigen Kopfbau mit Büros und Eingangshalle sowie einem daran anschließenden, zweigeschossigen Bürotrakt mit vier Lichthöfen. Der zweigeschossige Baukörper steht mit seiner Nordfassade direkt auf der Grundstücksgrenze. Die Eingangshalle führt vom EG bis zum 4. OG und wird mit einem Glasdach aus 5 satteldachförmigen Lichtbändern überspannt. In der Halle führen 2 einläufige Stahlbetontreppen in alle Obergeschosse in denen sie an umlaufende Flure erschließen. Dieser Lichthof erweitert sich geschossweise aufwärts stufenweise in östlicher Richtung. Das Gebäude ist zu 1/3 unterkellert. Im Untergeschoss befindet sich der Ratskeller mit Küche und Nebenräumen sowie ist dort die Technikzentrale und ein Archiv untergebracht. Die Gründung des Gebäudes besteht aus Streifenfundamenten unter tragenden Wänden und Einzelfundamenten unter den Stützen. Die Sohle des Untergeschosses und des Erdgeschosses im nicht unterkellerten Bereich besteht aus einer 20 cm dicken Stahlbetonplatte mit unterer Bewehrung, die zur Aufnahme der Nutzlasten und der schweren Trennwände auf der Bodenplatte dient. Das Gebäude wurde als Stahlbetonsketettbau mittels Fertigteilen hergestellt. Die Geschossdecken wurden mittels Einfeld-Stahlbetonrippendecken (d=34 cm) sowie vereinzelt Hohldeckenplatten ausgeführt, diese lagern auf Stahlbeton-Doppelriegeln (20/60 cm) die zu den Außenwänden hin auskragen. Die Trennwände wurden als 11,5 cm HLZ-Mauerwerkswände ausgeführt und unter den Deckenpositionen in ihrer genauen Lage nachgewiesen. Zum Teil sind auch Wände aus Langlochziegeln und evtl. auch Silikatbeton oder Porenbeton vorhanden. Die Fassade besteht aus nichttragenden, geschosshohen Stahlbetonfertigteilen und vertikal, geschosshohen Fensterbändern. Die Betonfertigteil-Mehrschichtplatten sind mit rötlichen Großräschener Spaltklinker verkleidet. Die Fassade ist vertikal in Fenster.- und Wandscheibenbänder geteilt. Die Alu-Fensterelemente sind als-Pfosten-Riegel-Konstruktion aufgeteilt in einen Öffnungsflügel und ein festverglastes Brüstungselement mit Doppelverglasung ausgeführt. Der oberen Außenwandplatten werden durch Attikaelemente mit Waschbetonoberfläche abgeschlossen. Im 1. und 2.Obergeschoss wurden insges. 41 Beton-Pflanztröge an die Fassade gehängt. Diese werden während der Baumaßnahme abgenommen. Die Decken-Randstreifen sind als Ortbetonplatten d= 24 cm ausgeführt, die gleichzeitig als Ringbalken dienen, und auf Doppelriegeln aufliegen. Beide Bauteile sind mit einem Flachdach als Warmdach mit innenliegender Entwässerung versehen. 2. GEBÄUDEDATEN Baufertigstellung: 1988 Das Rathaus Marzahn ist als Baudenkmal unter der Objektnummer 09085212,T in der Berliner Denkmalliste eingetragen. Das Rathaus Marzahn unterliegt als Baudenkmal den Schutzvorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin. Gebäudeabmessungen (LxB) Die max. Gebäudeabmessungen betragen 77,23 m x 49,63 m. Gebäudehöhen (bis OK-Attika) Kopfbau: 17,90 m Flachbau: 8,10 m Geschosshöhen UG: 3,40 m EG: 3,60 m OG: 3,60 m OG: 3,30 m OG: 3,30 m OG: 3,30 m Lichte Rohhöhe je Geschoss KG: 3,17 m EG: 3,36 m (-0,60 m UK Unterzüge) OG: 3,36 m (-0,60 m UK Unterzüge) OG: 3,07 m (-0,60 m UK Unterzüge) OG: 3,07 m (-0,60 m UK Unterzüge) OG: 3,07 m (-0,60 m UK Unterzüge) Geländehöhe +- 0,00 EG- Fertigfußboden (gesamtes Gebäude) -0,50 Süd-Westecke 0,70 Nord-Westecke 0,50 Nordseite 0,45 Nord-Ostecke 0,20 Ostseite 1,20 Süd-Ostecke 0,40 Südseite Geschossflächen (brutto) Kopfbau UG: = 1.262,77 m² Kopfbau EG + 1. OG: 30,43 m x 22,80 m x 2 = 1.387,61m² Kopfbau 2.OG-4.OG: 30,43 x 30,43 m x 2 = 1.851,97 m² Flachbau EG +1.OG : 54,43 m x 49,63 m x 2 = 5.402,72 m² (abzgl. 544,76 m² Lichthöfe) Lichthöfe 1+2: 10,36 m x 5,60 m x2 = 116,03 m² Lichthöfe 3+4: 13,96 m x 5,60 m x2 = 156,35 m² Flächen Grundstücksfläche: 5.410 m² Bebaute Fläche: 3.396 m² Unbebaute Fläche: 2.014 m² Brutto-Grundfläche: 9.948,54 m² Netto-Raumfläche: 8.823,95 m² Verkehrslasten UG = 5,0 KN/m² EG = 5,0 KN/m²  (im nicht unterkellerten Bereich) EG = 5,0KN/m² Achse 11-14'/M-Y EG= 2,0 - 5,0 KN/m² Achse 5-11/B-L (differierend) 1.- 4.OG = 3,0 KN/m² Flure 1.- 4.OG = 2,0 KN/m² Raumzone Dachflächen= 1,25 KN/m² Treppenanlagen = 4,0 KN/m² Die Rippen-Deckenkonstruktionen erfordern lastverteilende Unterlagen! Gebäudeklasse 5 Sonderbau gem. § 2 Abs. 4 Pkt. 3 BauOBln Außenwände 20 cm nichttragende Stahlbetonfertigteilen FB / Decken KG: Bodenplatte 20 cm Stahlbeton und ca. 10 cm Estrich EG bis 4.OG: 34 cm Stahlbetonrippendecken und ca. 10 cm Estrich 3. GEPLANTE MASSNAHMEN (GEWERKEÜBERGREIFEND) Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten. Fassade: Instandsetzung, Restaurierung Fassade, Erneuerung der Fassadenfugen und -abdichtung (unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes). Die mit Spaltklinker gefliesten Betonfertigteilplatten werden behandelt und restauriert. Außentüren, Fenster und Oberlichter: die gesamte Alu-Gebäudehülle wird als energetische Maßnahme komplett erneuert. Herstellen Sommerlicher Wärmeschutz, Verschattung der Fenster durch Horizontal-lamellen im Scheibenzwischenraum in Kombination mit einer Sonnenschutzverglasung. Wärmedämmmaßnahmen: energetische Sanierung der Gebäudehülle mit Innendämmung. Dächer: aus ökologischen und energetischen Gründen erfolgt die Erneuerung des Dachaufbaus, Herstellung eines Gründaches und Installation einer Solaranlage. Foyer: Lichthof mit Freitreppenanlage Galerien. Konservierung und Restaurierung der festen Ausstattung und Oberflächen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. Ratskeller / Räume des Standesamtes (990 + 991) / Historische Besprechungsräume im EG und 1.OG: die Räume werden inkl. Kunstobjekte und Skulpturen während der Baumaßnahme geschützt und instandgesetzt. Zugang ist nur nach Genehmigung der Bauleitung bzw. AG möglich. In den Geschossen Erneuerung von Unterdecken, Grundrissänderungen, Erneuerung Bodenaufbauten und Bodenbeläge und weitere Ausbauelemente. Erneuerung der Elektro-, Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation. Erweiterung der Aufzugsanlage im Kopfbau bis ins 4. Obergeschoss und die Umsetzung dieser Anlage als Durchlader im EG für einen direkten Ausgang in der Südfassade über einen Vorraum. Optimierung der Verkehrsflächen und Gestaltung eines neuen barrierefreien Eingangs in Südfassade. Erweiterung interne südliche Treppe bis Kellergeschoss, um einen zweiten Rettungsweg zu ermöglichen. Einbau von neuen Sanitärbereichen, Einbau von barrierefreien WCs. Brandschutztechnische Maßnahmen, Trennung des Gebäudes in zwei Brandabschnitte durch eine Brandwand und Ausbildung des 2. Rettungsweges über Bypass-Lösung im Kopfbau. Instandsetzung der Außenanlagen nach Abschluss der Arbeiten am Gebäude. Seitens des AG wird eine Baustelleneinrichtung erstellt aus Büro u. Personalcontainern, Sanitärcontainer, Sanitätscontainer, Umlaufender Bauzaun, Videoüberwachung des Baufeldes, Bereithaltung von Arbeits- und Schutzgerüsten als Fassaden -u. Raumgerüste, mit Stellung Materiallift außen. Denkmalschutz (DSch): Kategorie A = hohes denkmalpflegerisches Interesse Die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile / Räume werden während der Baumaßnahme geschützt und sind nur nach Genehmigung der Bauleitung / AG anfassbar bzw. zugänglich. Abkürzungen UD: Untere Denkmalschutzbehörde Allgemeiner Hinweis zu den LV-Positionstexten: Die Einzelbeschreibungen sind in den Positionstexten jeweils enthalten und nicht separat nummeriert.
B - BAUBESCHREIBUNG, GEBÄUDEDATEN UND GEPLANTE MASSNAHMEN
C - GEWERKESPEZIFISCHE MASSNAHMEN C - GEWERKESPEZIFISCHE MASSNAHMEN Anzubieten sind Leistungen zur Erstellung von Abdichtungsarbeiten von erdberührten Bauteilen, Verlegung von Wärmedämm- und Trittschalldämmschichten und Estricharbeiten als lastverteilende Schicht zur Aufnahme von Bodenbelägen bzw. Beschichtungen im Innenbereich. 1. Abdichtungsarbeiten Abdichtungsarbeiten KG Bodenplatte: 883,00 ² Abdichtungsarbeiten KG Aussenwand: 493,00 ² Abdichtungsarbeiten EG Bodenplatte: 1.740,00 ² 2. Estricharbeiten Estricharbeiten KG: 882,79m² Estricharbeiten EG: 2006,97m² Estricharbeiten 1.OG: 380,54m² Estricharbeiten 2.OG: 145,37m² Estricharbeiten 3.OG: 111,83m² Estricharbeiten 4.OG: 181,10m² Estricharbeiten Gesamt: 3.708,60m² 3. Bodenbeschichtungsarbeiten - Diffusionsfähige Kunstharzbeschichtung inkl. vorherigem Kugelstrahlen im Untergeschoss. Untergrund Zementestrich. - DiffusionsfähigePolyurethanbeschichtung inkl. vorherigem Kugelstrahlen im Erdgeschoss gem. Bestand. Untergrund Zementestrich. Schichtstärke =ca. 2mm. - Restaurierung Fußbodenbeschichtung aus Polyurethanspachtel im Bestand. Schichtstärke =ca. 2mm im Bestand. LEISTUNGSÜBERSICHT Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Teilbereiche: - Aufmaß und Dokumentation der Ergebnisse zur Ermittlung der Aufbauhöhe - Abdichtungsarbeiten von erdberührten Bauteilen (Sohle und Aussenwand) Wassereinwirkungsklassen: KG: Gründung -3,50m unter GOK: W2.1-E EG: Bereich ohne Unterkellerung, Gründung -0,1m unter GOK: W2.1-E - KG - 4.OG: Zementestrich auf Dämmschicht bzw. Trennschicht schwimmend verlegt, inkl. erforderlicher Ausgleichsschichten - KG + EG: Bodenbeschichtungsarbeiten auf Zementestrich -1. - 4. OG: Restaurierungsarbeiten Bodenbeschichtung Bestand (Flure)
C - GEWERKESPEZIFISCHE MASSNAHMEN
D - TRANSPORTWEGE D - TRANSPORTWEGE Zufahrt zur Baustelle Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der Allee der Kosmonauten auf einer Feuerwehrzufahrt über einen Parkplatzbereich an die Süd-Ostecke des Gebäudes. Es besteht hier eine Wendemöglichkeit für LKW bis 12,00 m Länge. Des Weiteren ist die Zufahrt ebenfalls von der Allee der Kosmonauten über eine Feuerwehrzufahrt an die Westseite des Objektes auf dem Helene-Weigel-Platz möglich. Es besteht hier keine Wendemöglichkeit. Die Belastbarkeit der Zufahrten beträgt max. 26 t Gesamtgewicht. Die Behelfszufahrt auf der Nord-Westseite führt von der Allee der Kosmonauten der westlich gelegenen Helene-Weigel-Platz, neben der Märkischen Allee, über die Marktfäche zum Rathaus. Marktzeiten sind Mo-Fr 09.00 - 16.00 Uhr und Sa 09.00 - 13.00 Uhr. An der Nordfassade schließt eine Parkanlage mit Rasenflächen und Baumbestand an das Gebäude an. An der Ostfassade führt eine befestigte Anlieferungsanfahrt ohne Wendemöglichkeit entlang. An der Südseite verläuft ein stark frequentierter Fußweg. An der Westseite befindet sich der terrassierte Helene-Wegel-Platz. Parkplätze für Privat-PKW sind auf dem süd-östlich gelegenen, öffentlichen Parkplatz vorhanden. Zugang zu den Dachflächen Kopf- u. Flachbau sind über Gerüsttreppen und mittels Fassadenlifte (zeitlich begrenzt) möglich. Der Zugang aus dem Gebäudeinneren auf die Dachfächen des Kopfbaus ist nicht möglich. Der zugang auf die Dachfläche des Flachbaus ist zeitweise über Fenster des 1. OG Ostseite möglich. Zugang zur Fassade Nord Achse A/0-11 und Süd Achse L/0-11 über Wiese/ Gartenland (siehe Lageplan). Zugang Foyer über 6- stufige Treppenanlage (B=8,00 m) und Rollstuhlfahrerrampe (B= ca.1,20m) durch Haupteingang (B=<2,00 m). Zugang Innenhöfe 1-4 durch Flure (B=2,30m) oder über Dach 1. OG, Entfernung von Entladestelle 20,00 m bis max.< 50,00 m. Zugang Eingang Ostseite in Flachbau EG über asphaltierte Fläche. Der Zugang in das Untergeschoss für Abbruch- und Rohbauarbeiten erfolgt über die Ostfassade im Erdgeschoss und über die interne Treppe in der Achse 5/G. Für die weiteren Arbeiten erfolgt der Zugang über die Südfassade in der Achse 10/Y und über das angrenzende interne Treppenhaus. Der Zugang zum Ratskeller von außen über die Außentreppe (Achse12/C auf der Nordseite) darf nur als Notausgang genutzt werden. Am Kopfbau wird ein Fassadenlift gem. DIN EN 12159 mit einer Traglast von 1200 kg, Förderhöhe von 18,0 m, 6 Haltestellen und einer Ladefläche von 1,45 - 4,15 m² gestellt. Am Flachbau wird ein Fassadenlift gem. DIN EN 12159 mit einer Traglast von 1500 kg, Förderhöhe von 8,5 m, 2 Haltestellen und einer Ladefläche von 2,0 - 4,0 m² gestellt. Zur Stellung eines Mobilkranes stehen nur 2 Standorte zur Verfügung. Diese sind an der Südwestseite und der Südostseite positioniert. Die Verwendung großflächiger, lastverteilender Platten zur Aufnahme der Pratzenlasten ist erforderlich. >> Die vorgenannten Angaben sind der Anlage zum LV "Baulogistikpläne" zu entnehmen. Transportwege im Gebäude Transportwege im Gebäude (EG-4.OG) führen über Flure mit einer Breite von 1,70 m und 2,00 m. Treppenläufe sind 1,50 m breit. Flurbreite im UG = 1,50 m. Fensteröffnungsmaße im Lichten: 0,94 x1,60 m. Türöffnungsmaße im Lichten: min. 0,80 x 1,95 m (bxh). Die Transportwege im Gebäude können bis zu 90 m betragen. Aufzüge im Gebäude stehen nicht zur Verfügung. Anlieferungen haben derart zu erfolgen, dass unmittelbar nach dem zügigen Entladen der Fahrzeuge diese die Baustelle wieder verlassen müssen. Materialanlieferungen und Lagerungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen, wie diese in einer Arbeitsschicht verarbeitet werden können. Die angelieferten Materialien sind sofort an den Bestimmungsort zu transportieren. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Personaleinsatz dafür zur Verfügung steht. Erforderliche Ausnahmen jeglicher Art sind vor Umsetzung mit dem Bauherrn und der Bauüberwachung abzustimmen.
D - TRANSPORTWEGE
E - PREISINHALTE E - PREISINHALTE In die EP einzukalkulieren sind die Kosten für : 1. PRÜFZEUGNISSE / GÜTENACHWEISE Lieferung der Prüfzeugnisse / Zulassungen / Conformitätsbescheinigungen / Leistungsnachweise für alle zu liefernden Stoffe und Bauteile sind spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn (mit W+M-Planung) zur Produktfreigabe dem Architekten unentgeltlich vorzulegen. Ohne Vorlage der geforderten Prüfzeugnisse wird die Freigabe der W+M Planung verweigert. Der AN hat die Gütenachweise für die gem. ZTV-H vertragsgemäß definierte Beschaffenheit der von ihm zu liefernden Stoffe und Bauteile und der von ihm auszuführenden Leistungen für den AG kostenneutral zu erbringen. Es sind nur für den Verwendungszweck bauaufsichtlich zugelassene Materialien zu verwenden. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten; es dürfen nur systemkonforme Komponenten verwendet werden. Bei Erfordernis einer Zulassung im Einzelfall hat der AN die erforderlichen Unterlagen für den AG kostenneutral zu liefern. Die Antragstellung bei der oberen Baubehörde erfolgt seitens des AG. 2. GERÜSTE UND GERÄTE Alle Arbeits- und Schutzgerüste sowie die erforderlichen Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m und alle notwendigen Hebezeuge (ohne ges. Pos.)  etc. zur Erfüllung der Leistung sind vom AN ohne besondere Vergütung zu erbringen und unterliegen seiner alleinigen Verantwortung. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Es wird  bauseits ein Raumgerüst im Foyer für ca. 27 Wochen, ein Fassadengerüst für den Flachbau für ca. 28 Wochen und ein Aufzug für ca. 35 Wochen sowie ein Fassadengerüst für den Kopfbau für ca. 33 Wochen und ein Aufzug für ca. 35 Wochen gestellt. Es sind Arbeitsgerüste gem. DIN EN 12811-1 und Fassadengerüste gem. DIN EN 12810-1 als Modulgerüste mit der LK 3 (2KN/m²), SW 09, H1 vorgesehen. Aufgrund konstruktiv erforderlicher Einbauten in der Gerüstkonstruktion kommt es partiell zu Einschränkungen der Durchgangshöhen um bis zu 20 cm. Die bauseitige Verfügung der Gerüststandszeiten ist dem Bauablaufplan zu entnehmen. 3. BAUSTELLE Die Baustelle, der Lagerplatz und die Zufahrtsstraßen sind ständig in einem sauberen, aufgeräumten und verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Schäden und Verunreinigungen von überlassenen Bereichen haftet der AN. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des AN und wenn nicht in Extrapositionen erwähnt, sind diese in die einzelnen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht als gesonderte Leistung nach VOB vergütet. Die gesamte, seitens des AN zu vertretende, Baustelleneinrichtung muss den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom AN verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. Der AG ist berechtigt die Reinigung nach schriftlicher Aufforderung und nach fruchtlosem Ablauf einer entsprechenden Nachfrist, seitens Dritter zu Lasten des Verursachers der Verunreinigung, beseitigen zu lassen. Die eigenständige Aufstellung von Lagercontainern und Personalunterkünften ist nicht gestattet. 4. LAGERFLÄCHEN Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe und für die Unterbringung der Handwerker muss der AN selbst sorgen. Gesicherte und abschließbare Lagerflächen können dem AN im Gebäude nicht zur Verfügung gestellt werden. Es werden Büro- und Tagesunterkunftscontainer sowie Magazincontainer vom AG in begrenztem Umfang kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Vermietung von Büro-, Tagesunterkunft- und Magazincontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, siehe Anlage Baulogistikhandbuch, Kap. 4. Lastverteilende Unterlagen für zwischenzeitlich abgesetzte Materialien. Auf die eingeschränkte Belastbarkeit der Dachfläche (siehe B-Baubeschreibung) als Rippendecke wird besonders hingewiesen. Eine vorgängige Abstimmung mit der Bauüberwachung ist erforderlich. 5. TRANSPORTE Die Angebotspreise gelten für die Lieferung von Materialien und fertig ausgeführte Leistung. Materialtransporte zur und auf der Baustelle, vom Lagerplatz zum Einbauort, müssen vom Ausführenden organisiert werden und sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Weitere Informationen siehe  D - Transportwege. 6. ARBEITSVORBEREITUNG Der AN ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten und Vorarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und fachliche Fehler und maßliche Abweichungen der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten und Anfertigung weiterer Bauelemente schriftlich anzuzeigen und bestätigen zu lassen. 7. BRANDSCHUTZ Die Erfüllung der Brandschutzanforderungen für die im Folgenden angeführten Leistungen ist Bestandteil der Leistung des Bieters. 8. STATIKERANGABEN Alle Querschnitte und alle Verbindungen sind nach den Angaben des Statikers auszuführen. Bei verdeckt eingebauten Bauelementen sind diese vor dem Überdecken seitens der Bauleitung und des Statikers abnehmen zu lassen. 9. BEFESTIGUNGSTEILE UND NEBENARBEITEN Die Positionen beinhalten alle erforderlichen Klein- und Befestigungsteile sowie alle Nebenarbeiten, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Montagehilfen und Aufmaße sind mit in die EP einzukalkulieren. 10. PRODUKTANGABEN Die im Leistungsverzeichnis gelegentlich geforderten Fabrikatsangaben bedingen einen Bietereintrag. Die Angaben zu den angebotenen Produkten sind eindeutig mit Fabrikat und Typ zum Zweck der Gleichwertigkeitsprüfung gefordert und gelten mit Beauftragung als verbindlich vereinbar. 11. AUSFÜHRUNGSPLÄNE Alle Leistungen sind nach den Plänen und Angaben des Architekten bzw. Statikers / Fachplaner Technische Ausrüstung oder nach den vom Architekten genehmigten Werkzeichnungen und Verlegeplänen des AN auszuführen. Die Planunterlagen bauseits werden ausschließlich digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Der AN erhält einen Zugang zum Projektserver, um sich die Ausführungsunterlagen selbständig herunterzuladen. 12. KONTROLLPRÜFUNGEN Kontrollprüfungen einschließlich der Probennahmen sowie zugehörige Leistungen und Prüfungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Mitwirkung bei Funktionsüberprüfung und Abnahme der Öffnungsflügel nach ELT - Anschluß und Installation zur Inbetriebnahme der RWA Zentrale. 13. BAUTAGESBERICHTE Seitens der AN sind täglich Bautagesberichte in digitaler Form zu führen. Diese sind wöchentlich der Bauüberwachung zu übermitteln. Diese haben zu beinhalten: Namen der Mitarbeiter, Lohngruppe, Arbeitszeiten, ausgeführte Arbeiten mit Einsatzort, Pausenzeiten, Tagestemperatur, Firma, Gewerk, Auftragsnummer, Unterschrift des Firmenbauleiters. Die Teilnahme an der wöchentlichen Baubesprechung während der eigenen Leistungszeit des AN ist für diesen verpflichtend. 14. BAUSTROM UND BAUWASSER Baustrom und Bauwasser werden kostenneutral zur Verfügung gestellt. 15. ABNAHMEN Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig 2 Tage im Voraus zur förmlichen Abnahme nach Fertigstellung aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der AN verantwortlich, Abweichungen sind vor Ausführung der Bauleitung schriftlich anzuzeigen und freigeben zu lassen. Teilnahme an der Inbetriebnahme der RWA - Antriebe nach Installation der RWA- Zentrale, zeitversetzt zum Montagetermin der Oberlichtelemente. 16. ABFALLENTSORGUNG Sammeln, laden, Transport zur Entsorgung und entsorgen der gewerkeeigenen Verpackungs- u. Abfallmaterialien in eigenen Behältern mit verschließbarem Deckel. Die Anlieferung, Vorhaltung und der Abtransport der Abfallbehälter und Entsorgungskosten werden nicht separat vergütet. Aufstellung in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung. 17. REINIGUNG Reinigung der gesamten Bauteile zur VOB - Übergabe. 18. KOORDINATION Abstimmungsgespräche mit Planern, und Folgegewerken sowie W+M Planungskorrekturen.
E - PREISINHALTE
F - ORGANISATORISCHER / BAULICHER BRANDSCHUTZ F - ORGANISATORISCHER / BAULICHER BRANDSCHUTZ Auf der Grundlage der Bauordnung Berlin sind während der Bauzeit vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu beachten. Jede Firma hat einen Bauleiter zu benennen, der während der Bauzeit für den Brandschutz verantwortlich ist. Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen, Schneiden, Abbrennen sowie beim Umgang mit offenen Flammen in Verbindung mit brennbaren Baustoffen sind Brandschutzposten aufzustellen. Der AG ist dahingehend vor Aufnahme der Arbeiten zu informieren. Der AN hat bei feuergefährlichen Arbeiten Feuerlöschgeräte direkt am Ausführungsort vorzuhalten. Nach Beendigung der Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Grundsätzlich ist das Personal der Firmen anzuhalten, Rettungswege im Gebäude freizuhalten. Das gilt auch für Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge außerhalb des Gebäudes.
F - ORGANISATORISCHER / BAULICHER BRANDSCHUTZ
G - SICHERHEIT G - SICHERHEIT 1. WEBCAM Die Baustelle wird mittels Webcam außen ausgerüstet und überwacht. 2. SICHERHEITSKOORDINATOR Ein SiGeKo wird die Baustelle und den Baubetrieb überwachen. 3. BAUZAUN Das Baufeld wird von einem Bauzaun mit 2 Zufahrten umschlossen (siehe Anlage_Baustelleneinrichtungspläne). 4. SICHERUNGSMASSNAHMEN DENKMALE Die Sicherungsmaßnahmen der Denkmale dürfen nicht beschädigt und entfernt werden. Bei festgestellten Schäden an diesen sind diese der örtlichen Bauüberwachung unverzüglich zu melden. 5. LÄRMINTENSIVE ARBEITEN Lärmintensive Arbeiten sind ausschließlich Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr durchzuführen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Immissionen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Nach dem Stand der Technik sind vermeidbare Lärm- und Staubemissionen zu verhindern. Es ist das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) zu beachten und einzuhalten. 6. SCHUTZMASSNAMEN - COVID-19 PANDEMIE Maßnahmen zur persönlichen Hygiene unterliegen der Verantwortung des Auftragnehmers. Es sind die Informationen, Vorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) und/oder des RKI (Robert-Koch-Institut) zu beachten. Unmittelbare persönliche Hygiene- und unterstützende Maßnahmen (Anpassen der Sozialbereiche, zusätzlicher Personentransport zur Baustelle, Hinweise und Warntafeln etc.) sind umzusetzen.
G - SICHERHEIT
H - ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN BAUWERKSABDICHTUNG UND ESTRICHARBEITEN 1 GRUNDLAGEN GELTUNGSBEREICH Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18353 Estricharbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen, gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. - ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten - DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen - DIN 18560 Estriche im Bauwesen - BEB: Bundesverband Estrich und Belag e.V. -WTA - Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.: Merkblatt 4-6-24/ D - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., u.A. Merkblatt "Untergründe in Feuchträumen" NEBENLEISTUNGEN Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß VOB, Teil C) in die Einheitspreise einzukalkulieren: - sämtliche Estrichzusatzmittel - erhöhte Anforderung an den Arbeitsschutz für Arbeiten im KG - Herstellung Scheinfugen 2 AUSFÜHRUNG UND KONSTRUKTION UNTERGRUND BESTAND Untergrund für die Estricharbeiten sind die bestehenden Geschossdecken aus Stahlbeton. Im Zuge der Abbrucharbeiten werden Altaufbauten im KG und EG bis auf die Rohdecke abgestemmt. Davon ausgenommen sind denkmalgeschützte Räume, wie der Ratskeller, Foyer, Standesamt und Besprechungsräume. In den Obergeschossen 1 - 4 werden in Teilbereichen die Altaufbauten aufgenommen. Nach der erfolgten Grundrissänderung werden die Fußbodenaufbauten gem. Neuplanung verlegt. Dabei sind Höhenangaben gem. Vermesserangaben Bestandsaufmaß zu berücksichtigen. Die Treppenhäuser sind inklusive Bodenbelag im Bestand erhalten, die Oberkanten des Fertigfußbodens der Etagenpodeste definieren die Fussbodenhöhen in den einzelnen Etagen. Auf Grund von im Bestand vorgefundenen unterschiedlichen Aufbauhöhen, welcher auch geschossweise variiert, ist durchgängig gleichmäßig hoher Regelaufbau nicht umsetzbar. Vorhandene Aufbauhöhe gem. Auswertung Bauteiluntersuchungen: KG: - 8,5cm (nicht wärmegedämmter Bereich Archiv) - 9cm (wärmegedämmter Bereich Technikräume) - 12,5cm (wärmegedämmter Bereich Sanitärbereich) EG: 8,5cm 1.OG: 10cm 2.OG: 9,5cm 3.OG: 9cm 4.OG: 7cm In Bereichen mit geringer Aufbauhöhe und im Archivbereich KG sind Zusatzmittel zur Herstellung von hochfesten Zementestrichen zu verwenden (s. jeweilige LV-Position). Durchgängig ist auch die Verwendung von Zusatzmitteln zur schnelleren Durchtrocknung (Austrocknungsbeschleuniger) in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die schnellere Durchtrocknung (Belegreife nach ca. 12 Tagen) ist durchgängig gewünscht und wird somit nicht separat in den LV-Positionstexten erwähnt. AUFMAß, WERKPLANUNG Vor Ort sind größere Unebenheiten als nach DIN 18202 Tabelle 3 zulässig, zu finden (bis ca. 5cm). Es ist Aufgabe des Estrichbauers, die Decken genau einzumessen und die vorhandenen Unebenheiten soweit möglich auszugleichen. Die Maßtoleranzen müssen den erhöhten Anforderungen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 Zeile 4 entsprechen. Das kann durch Fräsarbeiten des Untergrunds nach Vorgabe Statik, durch zusätzliche oder auch geringere Schichtstärken in der Dämmung oder durch Ausgleichsschichten erfolgen. Generell ist das Vorgehen gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Zunächst sind die Bestandsdecken, ausgehend von den Meterrissen bzw. Höhen der umgebenden, bereits fertiggestellten Bereiche durch zu nivellieren und raumweise zu erfassen. Die Messungen sind zu protokollieren und in Grundrisspläne einzutragen. Bereichsweise ist zu prüfen, ob die geplanten Schichtstärken realisierbar sind und wie der erforderliche Toleranzausgleich realisiert werden kann. Die erforderlichen Massnahmen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Das Aufmass und die Herstellung der ausführungsreifen Pläne muss 5 Werktage vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen sein. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser freigegebenen Planung. ESTRICHOBERFLÄCHEN Die Estrichflächen dienen als Untergrund für bauseitige Oberbeläge und sind grat- und absatzfrei gerieben auszuführen. FLANKENDÄMMUNG FUßBODENAUFBAU Im Bereich der Außenwand ist ein ca. 40cm breiter Randstreifen zur Einbettung einer Wärmedämmschicht vorgesehen. Der angrenzende Estrich ist absatzfrei und ideal eben anzuarbeiten, um einen Oberbelag Linoleum bzw. Teppich aufzunehmen. BAUWERKSANSCHLÜSSE An allen senkrechten Bauteilen, alle durchdringenden Medienleitungen, Befestigungen etc. sind Randdämmstreifen anzubringen, diese müssen wenigstens bis zur Oberkante des fertigen Belages reichen und sollen nicht abgeschnitten werden. Es sind selbstklebende Dämmstreifen mit Stossüberlappung auszuführen. FUGEN Dem AN werden Fugenpläne zur Verfügung gestellt. Diese sind durch den AN zu prüfen, Bedenken gegen die Ausführung sind rechtzeitig anzumelden. 3 ABRECHNUNG Die Abrechnung der Estrichmehrdicken erfolgt nach Erfordernis gem. örtlichem Aufmaß. 4 BEHANDLUNG DER BAUABFALLMATERIALIEN Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt und behördliche Auflagen nicht entgegenstehen. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich vom AN abfahren zu lassen. Das Bauabfallmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.
H - ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
I - LISTE ANLAGEN ZUM LV I - LISTE ANLAGEN ZUM LV Dem Leistungsverzeichnis sind folgende Anlagen beigefügt: Baulogistikpläne + Baulogistikhandbuch 001_Bauphase_01 002_Bauphase_02_1OG-GR_1.OG 003_Bauphase_02_4OG-GR_4.OG 004_Bauphase_03 005_Position Autokrane 006_Sicherung Mobilkrane 250521_SBM_Baulogistikhandbuch 250625_SBM_Baulogistikhandbuch_INDEX B Lageplan SBM_LP5_00_Lageplan (>>Erschliessung Baustelle siehe Baulogistikpläne) Grundrisse SBM_LP5_01 Grundriss KG SBM_LP5_02.1 Grundriss EG SBM_LP5_02.2 Grundriss EG SBM_LP5_02.3 Grundriss EG SBM_LP5_02.4 Grundriss EG SBM_LP5_03.1 Grundriss 1.OG SBM_LP5_03.2 Grundriss 1.OG SBM_LP5_03.3 Grundriss 1.OG SBM_LP5_03.4 Grundriss 1.OG SBM_LP5_04 Grundriss 2.OG SBM_LP5_05 Grundriss 3.OG SBM_LP5_06 Grundriss 4.OG SBM_LP5_07 Grundriss DA Ansichten SBM_LP5_08.1 Ansicht West SBM_LP5_08.2 Ansicht West SBM_LP5_09.1 Ansicht Ost SBM_LP5_09.2 Ansicht Ost SBM_LP5_10.1 Ansicht Nord SBM_LP5_10.2 Ansicht Nord SBM_LP5_11.1 Ansicht Süd SBM_LP5_11.2 Ansicht Süd Schnitte SBM_LP5_12.1 Schnitt A SBM_LP5_12.2 Schnitt A SBM_LP5_13.1 Schnitt B SBM_LP5_13.2 Schnitt B SBM_LP5_14.1 Schnitt C SBM_LP5_14.2 Schnitt C Übersichtspläne Bodenaufbauten SBM_LP5_BO.ÜS.01_KG SBM_LP5_BO.ÜS.02_EG SBM_LP5_BO.ÜS.03_1.OG SBM_LP5_BO.ÜS.04_2.OG SBM_LP5_BO.ÜS.05_3.-4.OG Detailpläne Bodenaufbau SBM_LP5_BO.01 Mineralische Beschichtung SBM_LP5_BO.02 Betonwerkstein SBM_LP5_BO.03 Spaltklinker SBM_LP5_BO.04a SBM_LP5_BO.04b Linoleum SBM_LP5_BO.05 Roter Estrich SBM_LP5_BO.06 Teppich SBM_LP5_BO.07 Fliesen SBM_LP5_BO.08 Granit Detailpläne Fassadendetails- Abdichtung SBM_LP5_DT_FA.02.1_Fensteranlage Einfach SBM_LP5_DT_FA.10.1_Fassadenanschluss Abdichtungen SBM_LP5_DT_FA.10.2_Fassadenanschluss Abdichtungen
I - LISTE ANLAGEN ZUM LV
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__._.__.001 Behälter bereitstellen Bauabfall Baustellenabfall AVV170107 nicht schadstoffbelastet 3Mt Behälter bereitstellen, Behältergröße nach Wahl des AN, Bauabfall, Baustellenabfall, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, sortenrein, nicht schadstoffbelastet, Bereitstellung für 3 Monate.
01.__._.__.001
Behälter bereitstellen Bauabfall Baustellenabfall AVV170107 nicht schadstoffbelastet 3Mt
1.00
St
01.__._.__.002 Behälter vorhalten Bau-Abbruchabfall Baustellenabfall AVV170107 nicht schadstoffbel 12Mt Behälter vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Bau- und Abbruchabfall, Baustellenabfall, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, unsortiert, nicht schadstoffbelastet, Vorhaltedauer 12 Monate.
01.__._.__.002
Behälter vorhalten Bau-Abbruchabfall Baustellenabfall AVV170107 nicht schadstoffbel 12Mt
1.00
St
01.__._.__.003 Behälter bereitstellen Bauabfall Baustellenabfall AVV170904 nicht schadstoffbelastet 3Mt Behälter bereitstellen, Behältergröße nach Wahl des AN, Bauabfall, Baustellenabfall, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, sortenrein, nicht schadstoffbelastet, Bereitstellung für 3 Monate.
01.__._.__.003
Behälter bereitstellen Bauabfall Baustellenabfall AVV170904 nicht schadstoffbelastet 3Mt
1.00
St
01.__._.__.004 Behälter vorhalten Bau-Abbruchabfall Baustellenabfall AVV170904 nicht schadstoffbel12Mt Behälter vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Bau- und Abbruchabfall, Baustellenabfall, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, unsortiert, nicht schadstoffbelastet, Vorhaltedauer 12 Monate.
01.__._.__.004
Behälter vorhalten Bau-Abbruchabfall Baustellenabfall AVV170904 nicht schadstoffbel12Mt
1.00
St
02 Entsorgung
02
Entsorgung
02.__._.__.001 Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 RC-1 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht schadstoffbelastet, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__._.__.001
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet EBV 2023 RC-1 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis
5.00
t
02.__._.__.002 Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis Sonstige Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht schadstoffbelastet, in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 100 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis.
02.__._.__.002
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 100km Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis
70.00
t
03 Baukonstruktion
03
Baukonstruktion
03.01 ABDICHTUNGSARBEITEN_KG + EG
03.01
ABDICHTUNGSARBEITEN_KG + EG
03.02 VORBEREITUNG (KG - 4.OG)
03.02
VORBEREITUNG (KG - 4.OG)
03.03 ESTRICHARBEITEN (KG)
03.03
ESTRICHARBEITEN (KG)
03.04 ESTRICHARBEITEN (EG)
03.04
ESTRICHARBEITEN (EG)
03.05 ESTRICHARBEITEN (1.OG)
03.05
ESTRICHARBEITEN (1.OG)
03.06 ESTRICHARBEITEN (2.OG)
03.06
ESTRICHARBEITEN (2.OG)
03.07 ESTRICHARBEITEN (3.OG)
03.07
ESTRICHARBEITEN (3.OG)
03.08 ESTRICHARBEITEN (4.OG)
03.08
ESTRICHARBEITEN (4.OG)
03.09 FLANKENDÄMMUNG
03.09
FLANKENDÄMMUNG
03.10 INSTANDSETZUNG ZEMENTESTRICH IM BESTAND_EG - 4.OG
03.10
INSTANDSETZUNG ZEMENTESTRICH IM BESTAND_EG - 4.OG
03.11 MEHRSTÄRKE, ANARBEITUNG
03.11
MEHRSTÄRKE, ANARBEITUNG
03.12 BODENBESCHICHTUNG
03.12
BODENBESCHICHTUNG
03.13 SONSTIGES
03.13
SONSTIGES
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 STUNDENLOHNARBEITEN
04.01
STUNDENLOHNARBEITEN

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