Estrich-, Fliesen- und Putzarbeiten WC-Anlage Elze Rathaus
WC-Anlage Elze Rathaus
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung und Vorbemerkungen Die Arbeiten finden im Keller des Rathauses in der Hauptstraße 61 in 31008 Elze statt. Der Seitenausgang des Kellers ist ebenerdig. Es herrscht auf der Straße und fußläufig ein stetiger Durchgangsverkehr rund um das Gebäude. Der Straßenverkehr muss jederzeit fließen können und darf durch die Baumaßnahme nicht wesentlich eingeschränkt werden. Notwendige Beschilderungen wie Warnhinweise etc. sind erforderlichenfalls in Absprache mit der Stadt Elze aufzubauen und zu unterhalten. Für die betroffenen Personen und Fahrzeuge muss eine dauerhaft sichere und saubere Verkehrsführung gewährleistet sein. Die Verkehrssicherung ist, wie auch die allgemeine Baustelleneinrichtung und Räumung, gem. VOB eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Technische Spezifikationen: Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Dem Auftragnehmer wird empfohlen sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeit zu informieren. Ansprüche, die sich aus Unkenntnis der Baustelle ergeben, können nachträglich nicht berücksichtigt werden. Für eine Vorabbesichtigung ist die Kontaktaufnahme mit der Stadt Elze, Frau Freimann, erforderlich. Allgemeine Vorbemerkungen Der AN hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden, innerhalb und außerhalb des Baugeländes. Der AN stellt Bauherrn und Bauleitung ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen jeder Art, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen gestellt werden. Der AN allein haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Diebstähle etc., die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine sonstigen Leute, Beauftragten und Dritte verursacht werden. Beschreibung der Baumaßnahme: Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen im Keller des Rathauses der Stadt Elze sollen saniert und in dem Zuge auf einen aktuellen Standard gehoben werden. Dabei werden die bisher nach Geschlecht getrennten Räumlichkeiten durch Entfernen einer Wand zusammengefasst, sodass ein großer allgemeiner Waschraum entsteht. Die 4 daran angeschlossenen WC-Räume werden dann in zwei Damen-WCs, ein Herren-Wc und ein neu geschaffenes behindertengerechtes WC aufgeteilt. Sämtliche WC-Trennungen und Innentüren sollen dabei ersetzt werden. Die Fenster und die Außentür bleiben aufgrund von Denkmalschutz-Auflagen erhalten. Die Tür des behindertengerechten WCs sowie die Außentür sind mit einem automatischen Öffnungs- und Schließmechanismus aufzurüsten. Neben der Erneuerung der sanitären Anlagen (WCs, Waschtische, etc.) und deren Zubehör (Seifen- und Papierspender, Spiegel) sollen auch die Boden- und Wandbeläge, sowie elektrische Installationen und Heizungsinstallationen vorgenommen werden. Folgende Auflagen, Einschränkungen und Hinweise sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen: 1) Die Baustelle ist über die Straße "Hauptstraße" leicht erreichbar. Sämtliche Zufahrts- und Transportwege im Bereich der Straße sind in sauberen Zustand zu halten. 2) Die erforderlichen Arbeits- und Lagerplätze im Freien für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung etc. werden dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dazu vor allem können die freien Flächen nahe des Rathauses genutzt werden. Überdachte Arbeits- und Lagerplätze werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Baustellenbewachung (Diebstahlschutz) für seine Geräte und Materialien obliegt in vollem Umfang dem AN. Besondere Sorgfalt ist auf den Verschluss der Baustellenbereiche zu legen, um Unbefugten keinen unbeaufsichtigten Zugang zum Baufeld oder den Lagerbereichen zu ermöglichen. 3) Behinderungen für den Straßenverkehr sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. 4) Baustelleneinrichtung: Die Kosten für die allgemeine Baustelleneinrichtung sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Es werden keine gesonderten BE-Flächen gestellt. Diese sind durch den AN eigenverantwortlich zu organisieren. Beanspruchte Flächen sind nach Beendigung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Hierzu ist zu ggb. Zeitpunkt Absprache mit der Stadt Elze erforderlich. 5) Hinweise zur Ausführung: Der Auftragnehmer unterliegt der Koordinationspflicht. Der AN hat hierzu einen voll unterrichteten und verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bei zeitweiser Verhinderung muss ein bevollmächtigter Stellvertreter, der ausreichend fachliche Kenntnisse besitzt, zur Verfügung zu stehen. Absprachen über Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei Abwesenheit der Bauüberwachung. Prinzipiell gilt, dass der AN eng mit allen anderen am Bau tätigten Firmen, sofern ihre Arbeiten für die des AN relevant sind, zusammenzuarbeiten hat. 6) Qualitätssicherung: Alle Rechnungen sind mit einem prüfbaren Massennachweis zu belegen. Die Beschaffung aller für die Abnahmen erforderlichen Prüfzeugnisse, Produktnachweise, Beschreibungen, geprüfte statische Berechnungen u.a. für die eingebauten Materialien, Produkte, Einbauteile und Konstruktionen obliegt dem AN. 7) Lärm- und Staubentwicklung sind auf ein Minimum zu beschränken. 8) Entsorgung: Dem Auftragnehmer wird ausdrücklich die abfallrechtliche Verantwortung übertragen. Er hat selbstständig und ohne Weisung des Auftraggebers die den abfallrechtlichen Bestimmungen entsprechende Entsorgung durchzuführen. Er führt die Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen". Die Nachweise sind vom Auftragnehmer entsprechend der genannten Vorschriften mittels eines elektronischen Registers zu führen. 9) Werden im Vertrag gemäß §2 VOB/B vorgesehene Leistungen geändert oder nicht im Vertrag enthaltene Leistungen gefordert, so ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Nachtragsangebot auf der Grundlage des Hauptangebotes einzureichen. Den Nachtragsangeboten ist eine Kalkulation beizufügen. 10) Alle angegebenen Abmessungen sind vom AN bauseits zu überprüfen. 11) Gemäß §12 Abs. 4 VOB/B wird seitens der Bauherrschaft stets eine förmliche Abnahme verlangt. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Alle für die Ausführung notwendigen Vorgaben, Richtlinien, Normen und Gesetze sind einzuhalten und zu berücksichtigen. Die Leistung versteht sich inkl. Lieferung und Montage.
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
8 Innenputzarbeiten
8
Innenputzarbeiten
8. 1 Gips-Maschinenputz Einlagiger Gips-Maschinenputz als Innenwandputz DIN 18550, einschl. Vorbereitung des Putzgrundes mit Knauf MP75 leicht in Q2 inkl. Eckschutzschienen und Gewebe liefern und fachgerecht auftragen, inkl. Übergangsarbeiten an Deckenputz, als Untergrund für Fliesen
8. 1
Gips-Maschinenputz
120.00
m2
8. 2 Zulage Kalkzementputz Zulage bei Ausführung mit Kalkzementputz
8. 2
Zulage Kalkzementputz
120.00
m2
9 Estricharbeiten
9
Estricharbeiten
9. 1 Estrich herstellen Zementestrich auf Trennlage, anliefern und einbauen, lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m², Biegezugfestigkeitsklasse F 4 DIN EN 13813, Estrichnenndicke 50 mm, als Untergrund für Fliesen, Oberfläche von Hand geglättet
9. 1
Estrich herstellen
35.00
m2
9. 2 Zulage Estrich auf Dämmung Zulage für Zementestrich auf Polyurethan-Dämmplatten WLG 023, Nenndicke Dämmung 20 mm, nicht für Fußbodenheizung.
9. 2
Zulage Estrich auf Dämmung
35.00
m2
9. 3 Zulage Dämmstärke Zulage für weitere 10 mm Dämmstärke
9. 3
Zulage Dämmstärke
35.00
m2
9. 4 Zulage Gefälle Zulage für die Herstellung des Estrichs im Gefälle von 2 cm zu den Gullys
9. 4
Zulage Gefälle
35.00
m2
9. 5 Zulage Beschleuniger Zulage für schnell erhärtenden Estrich, z.B. Retanol von PCT oder gleichwertig
9. 5
Zulage Beschleuniger
35.00
m2
9. 6 Zulage Gewebeeinlage Zulage für Gewebeeinlage aus Glasfaser zur Risshemmung des Estriches in Bereichen mit Fliesenbelag
9. 6
Zulage Gewebeeinlage
35.00
m2
10 Fliesenarbeiten
10
Fliesenarbeiten
10. 1 Bodeneinläufe anarbeiten Bodeneinlauf des durchgefliesten Bereiches auf Höhe setzen und Fliesen anarbeiten
10. 1
Bodeneinläufe anarbeiten
4.00
Stk
10. 2 Dichtmanschetten Bodenablauf Dichtmanschetten für Bodenabläufe liefern und einbauen
10. 2
Dichtmanschetten Bodenablauf
4.00
Stk
10. 3 Dichtmanschetten Rohrdurchführung Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen im durchgefliesten Bereich liefern und einbauen
10. 3
Dichtmanschetten Rohrdurchführung
4.00
Stk
10. 4 Nassraumabdichtung Boden Streichfähige Flächenabdichtung gemäß Herstellervorschrift, Feuchtigkeitsbeanspuchungsklasse W1 gemäß DIN 18534, anliefern und herstellen. Der Untergrund muss eben und fluchtrecht sein.
10. 4
Nassraumabdichtung Boden
35.00
m2
10. 5 Nassraumabdichtung Wand Abdichtung gegen Feuchtigkeit herstellen, streichfähige Flächenabdichtung gemäß Herstellervorschrift, Feuchtigkeitsbeanspruchsklasse W1. Der Untergrund muss eben und fluchtrecht sein. Hersteller: z.B. PCI Material: Lastogum oder gleichwertig Gewähltes Fabrikat: ....................................................... .....
10. 5
Nassraumabdichtung Wand
95.00
m2
10. 6 Dichtband Dichtband für vorgenannten Dichtanstrich im Eckbereich Boden-Wand und Innenecken Wand-Wand liefern und einbauen
10. 6
Dichtband
120.00
m
10. 7 Bodenflächen grundieren Grundieren und vorbehandeln der vorh. Untergründe zur Verlegung des Bodenbelages im Dünnbett
10. 7
Bodenflächen grundieren
35.00
m2
10. 8 Bodenfliesen verlegen Bodenfliesen im Dünnbettverfahren mit flexiblem Zementkleber liefern und gerade verlegen und grau verfugen, Rutschfestigkeitsklasse R12. Fliesengröße 30/30 bis 30/60 cm. Fliesenpreis bis 30 _/m² inkl. MwSt.
10. 8
Bodenfliesen verlegen
35.00
m2
10. 9 Sockelfliesen herstellen und verlegen Sockelfliesen aus den Bodenfliesen geschnitten liefern und einbauen, einschl. elastischer Fuge im Anschluss. Einbauort Vorraum umlaufend
10. 9
Sockelfliesen herstellen und verlegen
18.00
m
10.10 Wandflächen grundieren Aufstreichen einer Haftbrücke bzw. Grundierung auf die Wandflächen
10.10
Wandflächen grundieren
95.00
m2
10.11 Wandfliesen verlegen Wandfliesen, 30/30 bis 30/60 cm, auf vorh. lot- und fluchtrechten Untergrund und an Installationskästen im Dünnbett verlegen und ausfugen. Einbauhöhe: raumhoch in WC-Räumen, Waschtisch-Abkastungen im Vorraum Fabrikat: bis 25,00 _/m² inkl. MwSt Fugenfarbe: grau Einbauort: WC-Anlagen und Vorraum
10.11
Wandfliesen verlegen
95.00
m2
10.12 Arbeitsfugen Arbeitsfugen nach DIN 52460 anlegen. In den Ecken bzw. im Bereich der Anschlüsse Bodenfliese-Wandfliese usw., mit einem elastischen Dichtstoff verfüllen, Farbe entsprechend der Fugenfarbe
10.12
Arbeitsfugen
45.00
m
10.13 Dehnungsfugen Herstellen von Dehnungsfugen, Aufnehmen von vorh. Dehnungsfugen aus dem Untergrund in den Fliesenbelag, in die Fuge wird ein Dehnungsprofil eingebaut. Fabrikat: z.B. Schlüter Artikel: Dilex BWS oder gleichwertig Gewähltes Fabrikat: ....................................................... ................
10.13
Dehnungsfugen
8.00
m
10.14 Eckschienen Eck- und Abschlussschienen für Fliesenbeläge aus Edelstahl liefern und einbauen, z.B. Schlüter Jollyschienen oder gleichwertig Gewähltes Fabrikat: ....................................................... ...........
10.14
Eckschienen
20.00
m
10.15 Löcher in Fliesenbelag Herstellen von Löchern im Fliesenbelag für Sanitär- und Heizungsanschlüsse
10.15
Löcher in Fliesenbelag
40.00
Stk
14 Zusatzarbeiten
14
Zusatzarbeiten
14. 1 Lohnstunden Lohnstunden für einen Baufacharbeiter
14. 1
Lohnstunden
8.00
h