Estrich-, Dämm-, Abdichtungs- und Beschichtungsarbeiten
BV RE-CH GmbH & Co. KG, Am Ziegenköppel 7, 35444 Biebertal
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Hinweis AVAB / AABD
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage der Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Bundesverband Leichtbeton e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., InformationsZentrum Beton GmbH, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch ein Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. die Messung der Restfeuchte, die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderlichen Gefälles, das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Feldbegrenzungsfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1 Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2 Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrich ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.3 Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrichen aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.4 Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Unabhängig von waagerechter Ausführung oder Gefälleausbildung sind Estriche auf Dämmschichten gleichmäßig dick herzustellen. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.5 Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.6 Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 3.1.7 Wannen und Duschen Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von in den Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen. 3.1.8 Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. Ungeschliffene Estriche, die nicht selbstverdichtend sind, müssen geglättet werden. 3.1.9 Fugen und Anschlüsse Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerelastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen, hierzu erfragt der AN unaufgefordert die zu erwartenden Bewegungen ab. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mittels nichtrostender Profile mit elastischen Einlagen Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sind unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen auszuführen. 3.1.10 Rutschhemmung von Oberflächen Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche, mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit keine andere Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Estricharbeiten
Unterlagen und Pläne Folgende Unterlagen sind diesem Angebot beigefügt und gelten als Vertragsbestandteil: Grundriss EG - NR. 5040 - D 30.03.2026 Grundriss OG - NR. 5050 - D 01.04.2026 Fundamente u. Bodenplatte - NR. 5010 - D 01.04.2026 Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) Allgemeine Anforderungen an Bestands- und Dokumentationsunterlagen (AABD) eine Anforderungen an Bestands- Dokumentationsunterlagen (AAB
Unterlagen und Pläne
01 Abdichtungsarbeiten
01
Abdichtungsarbeiten
01.__.0001 Abdichtung mit Schweißbahn V60 S4 231315 Herstellen einer Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser gemäß DIN 18533-2 auf einer Bodenplatte. Herzustellen mit einer Bitumenschweißbahn im Schweißverfahren. Untergrund: Betonbodenplatte Bahnentyp: V60 S4 Wassereinwirkungsklasse: W1-E nach DIN18533-1 Raumnutzungskasse: RN2-E nach DIN18533-1 Die vorgeschriebenen Naht- und Stoßüberdeckung von min. 80, bzw. 100 mm ist einzuhalten. Nähte und Stöße sind versetzt anzuordnen. Die Bahnen sind an der Fundamentkante (Dämmung) bündig, ohne Überstand auszuführen. Die Bahnen sind lose zu verlegen bzw. bei davon abweichender Herstellervorgabe vollflächig oder punktweise mit dem Untergrund zu verschweißen. Verlegeart: Die Abdichtung ist so an durchdringende Bauteile (z. B. Abwasserrohr) heranzuführen, dass keine Feuchtebrücken entstehen Alle für die beschriebene Leistung notwendigen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsschritte müssen im Angebotspreis enthalten sein. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0001
Abdichtung mit Schweißbahn V60 S4 231315
994.00
01.__.0002 Anschluss an aufgehende Bauteile 231319 Anschluss der Abdichtung aus der vorhergehenden Position an aufgehenden Bauteilen. Ausführung als fertige Leistung incl. geeignetem Klebematerial.
01.__.0002
Anschluss an aufgehende Bauteile 231319
18.00
m
01.__.0003 Zulage Ausschnitte Deckendurchbrüche 231320 Ausführung der Deckendurchbrüche Stück 15/15cm Die Abdichtung ist so an durchdringende Bauteile (z. B. Abwasserrohr) heranzuführen, dass keine Feuchtebrücken entstehen
01.__.0003
Zulage Ausschnitte Deckendurchbrüche 231320
10.00
St
02 Estrich- und Dämmarbeiten
02
Estrich- und Dämmarbeiten
02.01 Dämmung Erdgeschoss und Obergeschoss
02.01
Dämmung Erdgeschoss und Obergeschoss
02.02 Estrich Erdgeschoss und Obergeschoss
02.02
Estrich Erdgeschoss und Obergeschoss
03 Bodenbeschichtung
03
Bodenbeschichtung
03.__.0001 Baustelleneinrichtung 231393 Baustelle einrichten, An- und Abfuhr aller benötigten Materialien, Geräte und Maschinen. Räumen der Baustelle und Wiederherstellung aller benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand einschließlich notwendiger Zwischenreinigung. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle komplett zu räumen.
03.__.0001
Baustelleneinrichtung 231393
1.00
psch
03.__.0002 Untergrundprüfung Prüfen des Untergrunds (Estrich) auf Feuchtigkeit, Festigkeit und Ebenheit.
03.__.0002
Untergrundprüfung
1.00
psch
03.__.0003 Estrichfläche kugelstrahlen 231258 Estrichfläche, neu eingebaut nach DIN 1045-2, gemäß Normen und Merkblättern prüfen. Untergrund kugelstrahlen, absaugen, um eine griffige Oberfläche für den nachfolgenden Fußbodenaufbau zu gewährleisten. Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Bearbeitung der Randbereiche ist mit einzukalkulieren.
03.__.0003
Estrichfläche kugelstrahlen 231258
908.00
03.__.0004 Hohlkehle, EP-Harz, kraftschlüssig herstellen 231260 Untergrund, mineralisch, mit Epoxidharz grundieren, welches für die Herstellung der Hohlkehle verwendet wird. Hohlkehlenmörtel aus ungefülltem, lösemittelfreiem 2-K Epoxidharz und feuergetrockneter Quarzsandsieblinie nach Angaben des Herstellers anmischen. Hohlkehle nass in nass kraftschlüssig herstellen auf dem frisch grundierten Untergrund. Art der Hohlkehle: Dreieckkehle Schenkellänge l:bis 5,0 cm Die trockene Schicht ist gemäß nachfolgender Position nach Angaben des Herstellers zu überarbeiten. Beschichtungshöhe: bis 10 cm Angebotenes System:
03.__.0004
Hohlkehle, EP-Harz, kraftschlüssig herstellen 231260
O
380.00
m
03.__.0005 Risse in Estrich schließen 231261 Risse in Estrich V-förmig öffnen, sorgfältig aussaugen, mit 2-K Epoxidharzgrundierung kraftschlüssig vergießen,  oberflächenbündig verspachteln und deckend mit Quarzsand abstreuen. Angebotenes Epoxidharz:
03.__.0005
Risse in Estrich schließen 231261
O
1.00
m
03.__.0006 Schein-/Arbeitsfugen in Estrich schließen 231262 Schein-/Arbeitsfugen in Estrich, öffnen, sorgfältig aussaugen, grundieren, kraftschlüssig verbinden, mit 2-K Epoxidharz vergießen, elastisch verfüllen und deckend mit Quarzsand abstreuen.
03.__.0006
Schein-/Arbeitsfugen in Estrich schließen 231262
O
1.00
m
03.__.0007 Grundieren, von Estrich incl. Abstreuung 231263 Grundieren der Estrichfläche mit 2-K Epoxidharzgrundierung und je nach angebotenem System deckend mit Quarzsand abstreuen oder anzuschleifen. Angebotenes Produkt:
03.__.0007
Grundieren, von Estrich incl. Abstreuung 231263
908.00
03.__.0008 Schützen aufgehender Bauteile und Bauelemente Zum Schutz vor Verschmutzungen sind Türen, Fenster, Wände und Stützen mit geeignetem Klebeband und Folie zu schützen.
03.__.0008
Schützen aufgehender Bauteile und Bauelemente
380.00
m
03.__.0009 Kratzspachteln ohne Abstreuung von Estrich 231264 Kratzspachteln von Estrich bis ca. 1 mm Rautiefe, um Unebenheiten auszugleichen und Poren zu verschließen mit gebrauchsfertigem 2-K Epoxidharz Kratzspachtel nach Angaben des Herstellers. Die Fläche ist nicht abzustreuen. Die trockene Schicht ist gemäß nachfolgender Position nach Angaben des Herstellers zu überarbeiten. Angebotenes Produkt:
03.__.0009
Kratzspachteln ohne Abstreuung von Estrich 231264
908.00
03.__.0010 Randdämmstreifen entfernen nach erfolgten Beschichtungsarbeiten Randdämmstreifen bündig abschneiden und entsorgen.
03.__.0010
Randdämmstreifen entfernen
O
380.00
m
03.__.0011 Verlaufbeschichtung, EP-Harz, glatt, 231265 Verlaufbeschichtung aus farbigem, lösemittelfreiem 2-K Epoxidharz für mittlere Belastung nach Angaben des Herstellers aufbringen. Systembedingt nötige Schlussbehandlungen sind auszuführen und hier einzukalkulieren. Schichtdicke: 2 - 3 mm Rutschhemmklasse: R9 Farbton Beschichtung: nach RAL Oberfläche: fertig zur Benutzung Untergrund: Zementheizestrich Angebotenes Produkt:
03.__.0011
Verlaufbeschichtung, EP-Harz, glatt, 231265
908.00
03.__.0012 Elektrostatisch ableitfähige Ausführung (ESD) als Zulage zu vorgenannter Beschichtung Diese Position muss alle zusätzlichen Leistungen und Materialien enthalten, die dafür nötige sind dass die vorgenannte Beschichtung die Anforderung elektrisch ableitfähig nach DIN EN 61340-5-1 mit einem Erdableitwiderstand < 10 6 Ω erfüllt. Diese sind je nach verbautem System u. a.: Verlegen von Kupferbändern (Leitfähigkeitsband) als Kupfernetzwerk zur Erdung der Beschichtung und verbinden mit dem Potenzialausgleich des Gebäudes. Aufbringen einer ableitfähigen Schicht als flächige Verbindung zwischen Kupferband und Deckbeschichtung. Ableitfähige Deckbeschichtung angebotenes System mit Aufbaubeschreibung:
03.__.0012
Elektrostatisch ableitfähige Ausführung (ESD)
565.00
03.__.0013 Farbchips einstreuen Farbauswahl wird vor Ort bemustert liefern  und gleichmäßig einstreuen als Zulage zu vorgenannter Beschichtung
03.__.0013
Farbchips einstreuen
O
565.00
03.__.0014 Messung und Dokumentation Messung des Ableitwiderstandes nach DIN EN 61340-5-1 durch ein zertifiziertes Messgerät. Erstellung eines Prüfprotokolls zur Dokumentation der ESD-Eigenschaften (Erdableitwiderstand gegen Potenzialausgleich).
03.__.0014
Messung und Dokumentation
1.00
psch
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung
04.__.0001 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
04.__.0001
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
04.__.0002 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
04.__.0002
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h