Essen-Vogelheim, Sanierung des Gebäudes.Los 5
Essen-Vogelheim, Sanierung des Gebäudes.Los .5
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1.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS 1.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS
1.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
VORBEMERKUNGEN
1. VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN 1.1. Angaben zur Baustelle Das Grundstück ist verkehrsmäßig gut erschlossen, befestigt und mit schweren Fahrzeugen befahrbar. Die Grünfläche ist mit schweren Fahrzeugen nicht befahrbar, da bindiger Boden. 1.2 Kurzbaubeschreibung Spezifische Angaben zu baulichen Anlagen: Es handelt sich um ein Pumpwerksgebäude mit seitlichem gleichhohem Anbau (L-Förmig). DieWDVS- Fassade wird in Teilbereichen saniert und komplett neu gestrichen. Das Flachdach des Pumpwerksgebäudes soll ebenfalls saniert werden. Es handelt sich hier um ein bekiestes Warmdach mit einer bitum. Abdichtung. Die Tragkonstruktion besteht aus einer walmddachförmigen Betondecke mit einer Dicke von ca. 150 mm. Die Entwässerung der Dachfläche erfolgt über Dachabläufe mit innenliegender Entwässerung. Das Fassadengerüst inkl. des Dachfanggerüstes wird bauseits gestellt. Eine Absturzsicherung ist auf dem Dach nicht vorhanden. Sekuranten sollen im Zuge der Dachsanierung nachgerüstet werden. Die vorh. Blitzschutzanlage wird durch den Dachdecker getrennt und entsorgt. Nach Fertigstellung der Dachsanierung wird eine neue Blitzschutzanlage bauseits errichtet. Die Dachfläche wird von unterschiedlichen Lüftungsbauteilen und Kabeldurchführungen, etc. durchdrungen welche undicht sind. Die vorh.bitum. Dachabdichtugnsbahn weist wesentliche Rissbildungen auf, die Attika hat kein Gefälle. Es bilden sich Pfützen auf dem Dach. Die Sanierung ist wie folgt geplant: Der vorh. Schichtenaufbau soll bis auf die Betondecke aufgenommen u. entsorgt werden. Ein neuer Dachaufbau wird ohne Bekiesung aufgebracht. Die vorh. Dachgullys mit innenliegender Entwässerung werden stillgelegt und mittels Kernbohrungen die Entwässerung nach Aussen in Wasserfangkasten mit Fallrohr verlegt. Der Auftragnehmer gewährleistet zu jederzeit ein dichtes Dach! Die Dachabdichtung ist so aufzubringen, dass am Ende eines Arbeitstages die Leistung gesichert ist und kein Niederschlagswasser in den Abdichtungsaufbau bzw. das Gebäude eindringen kann. Diese Notabsicherung verbleibt im Abdichtungsaufbau. Es darf zu keiner Zeit zu einer Undichtigkeit und damit zu einem Wassereintritt in das Pumpwerk kommen. Im Pumpwerk stehen z.B. sensible Elektro-UV Schränke oder Trafos. Bei Wassereintritt kann es zu einem Ausfall der Pumpen kommen. Es wird empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Eine wesentliche Erhöhung der Dämmschicht ist nicht vorgesehen, da es sich hier um ein unbeheiztes Gebäude handelt. Der vorhandene Schichtenaufbau der Dachfläche besteht aus (von oben nach unten): -    Kiesschüttung -    2-lagige bitum. Abdichtung (Oberlage beschiefert) -    bitum. Kaschierung -    Wärmedämmung EPS, d=ca. 50mm -    bitum. Dampfsperrbahn (Alukaschiert) -    Heißbitumenabstrich -    Trennlage -    Heißbitumenabstrich -    Tragkonstruktion aus Stahlbeton d=ca. 150mm Gebäudeabmessungen (ca. Maße): Pumpwerk (L-Förmig): Länge: ca. 9,60 m, Breite: ca. 12,00 m, Firsthöhe von GOK: ca. 5,50 m, Podesthöhe Einlauf: ca. -3,00 m, OK Einlauf: ca. -7,50 m, Siehe Plananhänge zum LV. 1.3 Für Verkehr freizuhaltende Fläche Für die Materiallagerung und Aufstellung von Maschinen und Geräten steht nur eine beschränkte Platzfläche zu Verfügung. Die Bereitstellung von Flächen erfolgt durch die Bauleitung in Abstimmung mit dem Gebäudenutzer. Als Lagerfläche kann die Grünfläche vor dem Einlauf genutzt werden. Baustoffe, Materialien und Geräte können und dürfen nicht durch das Gebäude transportiert werden. 1.4 Anschlüsse/Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung wie z.B. Wasseranschluss, WC-Container u. Baustromverteiler wird bauseits gestellt. Die spezifische Baustelleneinrichtung des AN ist in die LV-Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. 1.5 Windlastsicherheitsnachweis Der erforderliche Windsognachweis der Dachabdichtung erfolgt über einen vom Auftragnehmer beauftragten Fachingenieur. Darüber hinausgehende Hinweise sind vom Auftragnehmer zu stellen und dem Fachingenieur zur Prüfung vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzurechnen. Der Windsognachweis ist vor Beginn der Sanierungsarbeiten zur Prüfung einzureichen. 1.6 Ausführungsunterlagen/technische Klärung Alle für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten erforderlichen Ausführungszeichnungen (z. B. Verlegepläne in Abstimmung mit dem Materialhersteller und Details) sind vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber rechtzeitig vorAusführung der Planung vorzulegen. Alle technischen Fragen sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber zu klären. 1.7 Hebezeuge und Hilfsgeräte Es werden bauseits keine Hebezeuge und Hilfsgeräte zur Verfügung gestellt. Diese sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich bereitzustellen und nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen, schadensfrei für den Baukörper zu entfernen. Dies ist mit in die LV-Pos. einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 1.8 Unfallverhütungsvorschriften Die für die Ausführung dieser Arbeiten maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Arbeiten an den Dachrändern ohne vorgenannte Einrichtungen sind unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dachöffnungen während der Sanierung abgenetzt werden müssen. 1.9 Unterrichtung Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Lage und Zustand der Baustelle und der Anfahrtsmöglichkeiten zu unterrichten. Für Erschwernisse aus nicht erkannten Besonderheiten auf der Baustelle besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Nachforderungen wegen Unkenntnis sind ausgeschlossen. 1.10 Bauschutt Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über eventuell zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. 1.11 Sicherung gegen Tag- und Nachtwasser Ferner obliegt ihm das Sichern der Arbeiten gegen Tag- und Nachtwasser und dessen erforderliche Beseitigung bis zur bauseitigen Fertigstellung der Dachabdichtung einschließlich der An- und Abschlüsse sowie der die Dachhaut durchdringenden Bauteile. 1.12 Witterungseinflüsse Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführte Leistung bis zur Aufnahme gegen alle Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Winterschäden und Sturmeinwirkungen, ausreichend zu schützen. 1.13 Eigenüberwachung durch den Unternehmer Bei Abdichtungsarbeiten werden hohe Anforderungen an Werkstoffe und Ausführung gestellt. Dies insbesondere, als diese ohne großen Maschineneinsatz ausgeführt werden müssen. Die handwerkliche Qualität bei der Bauausführung bestimmt maßgeblich die Güte und Nutzungsdauer der zu erbringenden Leistung. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Unternehmer eine wirksame Eigenüberwachung seiner Arbeiten durchführt. Für die Eigenüberwachung müssen eine verantwortliche Person sowie ein Stellvertreter benannt werden, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen müssen. 1.14 Termine Mit der Angebotsabgabe ist ein Bauablaufplan, aufgestellt durch den Auftragnehmer, vorzulegen, aus dem die Dauer der Sanierungsarbeiten ersichtlich ist. Mit der Beauftragung ist ein Bauablaufplan, aufgestellt durch den Auftragnehmer, vorzulegen, aus dem die Dauer der Sanierungsarbeiten ersichtlich ist. Der Bauablaufplan wird nach Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Schlechtwettertage sind prüfbar nachzuweisen (z.B. durch Wetteramt). In Zeitabständen von jeweils 7 Tagen sind der Bauleitung Leistungsstände schriftlich mitzuteilen. 1.15 Abrechnung Jeder Rechnung (A-Konto-Zahlung, Schlussrechnung) sind nachvollziehbare Aufmaßskizzen mit Eintragungen aller relevanten Maßangaben und prüfbare Berechnungen beizufügen. Werden Rechnungen ohne vorgenannte Unterlagen eingereicht, erfolgt keine Bearbeitung und die Rechnung wird zurückgewiesen. 1.16 Zusätzliche Leistungen Leistungen, die nicht durch LV-Positionen abgedeckt sind, müssen vor Arbeitsbeginn der Bauleitung angezeigt werden. 1.17 Tagelohnarbeiten Ein Tagelohnzettel ist einzeln für jeden Werktag mit Datum, genauer Zeitangabe, Art der Arbeit, Material und Anzahl der Arbeitnehmer und deren Namen und Qualifikation vorzulegen. Tagelohnzettel die diese Kriterien nicht enthalten, werden nicht anerkannt. Sie müssen außerdem der Bauleitung innerhalb von 2 Tagen vorgelegt werden. Nicht von der Bauleitung unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Rechnungsprüfung nicht anerkannt. 1.18 Gewährleistung Für die auszuführenden Abdichtungsarbeiten und den verwendeten Materialien wird eine Gewährleistungsfrist von 10 Jahren, beginnend mit der Abnahme, gefordert. Die Gewährleistung bezieht sich im Schadensfall auf - das Entfernen der mangelhaften Bauteile - die Ersatzlieferung und den Einbau des vertragsgemäßen Materials in fertiger Leistung sowie - die Beseitigung bzw. Regulierung sämtlicher Folgeschäden aus den Gewährleistungsmängeln und beinhaltet sämtliche Lohnkosten einschließlich sämtlicher Nebenkosten und Gemeinkostenzuschläge sowie die Kosten für Hilfsstoffe, Nebenleistungen. In die Gewährleistung sind auch sämtliche angrenzenden Bauteile, Abdeckungen, Fugen und anderes mehr einzubeziehen. Diese Gewährleistung wird ergänzt durch eine Herstellererklärung. Die Einheit der Qualitätssicherung für das Material und dessen Verarbeitung sowie die Gewährleistung der Funktion der Dachdeckung/Dachdichtung ist vom Auftragnehmer zu garantieren. Die Abnahme der Leistung findet zusammen mit dem Lieferanten der Abdichtung statt. 2. TECHNISCHE HINWEISE 2.1 Hebezeuge sind vom Auftragnehmer zu stellen und am Ende jedes Arbeitstages abzubauen bzw. ausreichend gegen Fremdbenutzung zu sichern. 2.2 Für Dachbahnen und sonstige bituminöse Stoffe dürfen nur Materialien verwendet werden, die das VDD-Gütezeichen haben. Für Kunststoffdachbahnen gelten die jeweiligen Angaben des Herstellers sowie der TAKK (DUD). Der vorgegebene Qualitätsstandard ist einzuhalten. 2.3 Die Abdichtung darf nicht durch Zug- oder Schubkräfte beansprucht werden. Bei Anschlüssen an beweglichen Bauteilen sind deshalb entsprechende konstruktive Maßnahmen zu treffen. 2.4 Bei geneigten Flächen (z.B. An- und Abschlüsse) dürfen bei der Verwendung von bituminösen Werkstoffen (Dampfsperre) nur standfeste Bitumen- und Dichtungsbahnen Verwendung finden. Bei Kunststoffbahnen ist gemäß Richtlinienergänzung des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerverbandes eine zusätzliche lineare Befestigung vorzunehmen. 2.5 Befestigungsteile, Schellen und Scharniere, die unmittelbar mit der Außenluft in Berührung kommen, sind in nichtrostender Ausführung einzubauen. 2.6 Alle Verankerungen und sonstige Befestigungen sind handwerksgerecht mit korrosionsfesten (nicht rostenden) Materialien durchzuführen. Sie gelten als Nebenleistung und sind in der Kalkulation der Einheitspreise miteinzurechnen. 2.7 Die Befestigung von Profilen, Abdeckungen, Winkeln etc., ist verdeckt im Abstand von höchstens 50 cm, die Befestigung von Wandanschlussschienen im Abstand von 20 cm mit nicht rostendem Material vorzunehmen. 2.8 Zur Auffütterung an Höhenversprüngen, z.B. Attiken, sowie für das Auflager von Dachaufbauten und dergleichen, ist nur Bauholz der DIN 68365, Nadelholz, Schnittklasse A, einschließlich vorbeugendem Holzschutz gegen Pilz und Insekten nach DIN 68800, Teil 4, wasserunlöslich zu verwenden. 2.9 Bei Anschlussarbeiten an angrenzenden Bauteilen sind diese wirksam gegen Verschmutzung zu schützen. Bei Verschmutzungen bzw. Schädigung gehen die Kosten für Reinigung, Reparatur etc., einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. 2.10 Durchdringungen Soweit erforderlich ist an Durchführungen jeder Art, entsprechend den gültigen Normen, zusätzlich die Wärmedämmung hochzuführen und zu verwahren. Kabel und andere Bauteile, die keinen Flansch haben, sind durch gesonderte Rohrhülsen aus entsprechendem Material mit ausreichender Flanschausbildung zu führen und in die Dachhaut einzubinden. 2.11 Fugen Bereits in der Rohbaukonstruktion berücksichtigte Fugen sind im Dachaufbau fortzusetzen. Innerhalb einer Abdichtungsfläche müssen Fugen die Belastungen aus Temperatureinflüssen und den damit verbundenen Längenänderungen sowie sonstige Belastungen aufnehmen. Die Ausbildung von Wand- und anderen Anschlüssen an aufgehende Bauteile ist bereits in der Rohbaukonstruktion berücksichtigt. Hierfür gilt das Gleiche wie bei den Fugen.
1. VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunter... Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken Mit Arbeitsunterbrechungen auf Grund von Hochwasserereignissen bei unerwartet starkem Niederschlag muss gerechnet werden. Der Anordnung der Betriebsleitung ist dann sofort Folge zu leisten. Alle nachstehenden Leistungen sind unter dem "DGUV Vorschriften- und Regelwerk", sowie dem staatlichen Arbeitsschutzrecht zu berücksichtigen. Die Arbeiten finden in einem explosionsgefährdeten Bereich statt. DGUV Vorschrift 21 Abwassertechnische Anlagen DGUV Regel 103-003 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" Einweisung vor Ort erfolgt durch die Emschergenossenschaft und ist zwingend erforderlich. Sämtliche Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Die Arbeiten sind in der regulären Arbeitszeit des AGs auszuführen, und sind mit dem AG abgestimmt. Reguläre Arbeitszeiten: Montag bis Donnerstag von              06.30 bis 15.15 Uhr Freitag von                                       06.30 bis 12.30 Uhr Eine Abweichung vorgenannter Arbeitszeiten ist erfahrungsgemäß nicht möglich! Dies ist vor Angebotsabgabe entsprechend zu berücksichtigen!
Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunter...
Alle nachstehenden Positionen sind als komplette Leistungen zu sehe... Alle nachstehenden Positionen sind als komplette Leistungen zu sehen, je in fix und fertiger Arbeit. Das beinhaltet z.B. liefern und montieren aller Materialien, das Abdecken von Böden, Einrichtungen aller Art. Das anfallende Abbruchmaterial ist durch den AN ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu entsorgen. Der ordnungsgemäße Entsorgungsnachweis muss auf Verlangen des AG vorgezeigt werden. Fassadengerüst wir bauseits gestellt mit Gebrauchsüberlassung. Sicherung der Baustelle, Hebezeuge, Persönliche Sicherheitsausrüstung nach Vorgaben der UVV, z.B. Arbeiten im Abwasserbereich usw. in den EPs mit einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Jeder AN ist eigenverantwortlich für seine Leistung. Die Arbeiten sind staubfrei auszuführen und die Einrichtung entsprechend zu schützen. Es darf kein Staub in die Maschinen bzw. Elektroschränke gelangen. Es wird empfohlen sich entsprechend zu versichern
Alle nachstehenden Positionen sind als komplette Leistungen zu sehe...
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 0.1 Vorbemerkungen Die beigefügten Vorbemerkungen (Anlage 1.1) sind Bestandteil des Angebots und gelten mit der Unterschrift des Angebots als anerkannt. 0.2 Instandsetzungsmaterialien Die Materialien der Instandsetzung dürfen nur als einheitliches System eines Herstellers eingesetzt werden. Die Eignung des Systems und der einzelnen zur Verwendung kommenden Materialien sind durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlichen Materialprüfanstalt nachzuweisen. Weiterhin ist die Verträglichkeit mit dem zur Anwendung kommenden Mörtel- und Oberflächenschutzsystem nachzuweisen. Es gelten die Verarbeitungshinweise, notwendigen Arbeitsgänge und Verbräuche gem. Ausführungsanweisung und technischem Merkblatt des Materiallieferanten. 0.3 Eigenüberwachung: Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auf die Kontrolle des Untergrundes, des einzusetzenden Materials und der Witterungsbedingungen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind in einem Bautagebuch festzuhalten. 0.4 Gerüstarbeiten Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen den UVV und den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft entsprechen. Die in der VOB, Teil C und der DIN 18451 sowie in der DIN 4420 aufgeführten Bedingungen und Vorschriften sind einzuhalten. Folgende Kosten sind mit einzukalkulieren: Gebühren für evtl. statische Berechnungen, Prüf- und Abnahmegebühren sowie alle Kosten für Schutzplanen Abdeckungen, Verkleidungen und, Abklebungen. Es werden nur Stahlrohrgerüste wie folgt zugelassen: Gerüstklasse III nach DIN 4420 Tragfähigkeit: 2,0 N/mm² Vom AN sind rechtzeitig vor dem Gerüstaufbau Ausführungszeichnungen und geprüfte Standsicherheitsnachweise dem AG vorzulegen. Die Gerüste sind so zu bemessen und konstruktiv zu gestalten, dass evtl. herabfallende Materialien und Geräte niemanden gefährden, bzw. der Autoverkehr nicht behindert wird.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Dachdichtungsarbeiten
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Dachdichtungsarbeiten
01.01 Vorbereitung, Demontage, Abbruch
01.01
Vorbereitung, Demontage, Abbruch
01.02 Dampfsperre
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Dampfsperre
01.03 Dämmung
01.03
Dämmung
01.04 Dachabdichtung
01.04
Dachabdichtung
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges
01.06 Dokumentation
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Dokumentation

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