Essen-Vogelheim, Sanierung des Gebäudes.los .4
Essen-Vogelheim, Sanierung des Gebäudes.Los 4
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1.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS 1.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS
1.2 LEISTUNGSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
VORBEMERKUNGEN
Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunter... Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunterbrechungen auf Grund von Hochwasserereignissen bei unerwartet starkem Niederschlag muss gerechnet werden. Der Anordnung der Betriebsleitung ist dann sofort Folge zu leisten. Alle nachstehenden Leistungen sind unter dem "Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk" (BGVR) zu berücksichtigen. Die Arbeiten finden in einem explosionsgefährdeten Bereich statt. BGV C5 Abwassertechnische Anlagen BGR 126 Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von Abwassertechnischen Anlagen. BGR 145 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Abwassertechnischen Anlagen. Einweisung vor Ort erfolgt durch die Emschergenossenschaft und ist zwingend. Sämtliche Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Die Arbeiten sind in der regulären Arbeitszeit des AGs auszuführen, und sind mit dem AG abgestimmt. Reguläre Arbeitszeiten: Montag bis Donnerstag von    06.30 bis 15.15 Uhr Freitag von                           06.30 bis 12.30 Uhr
Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunter...
Alle Nachstehende Positionen sind als komplette Leistungen zu sehen... Alle Nachstehende Positionen sind als komplette Leistungen zu sehen, je in fix und fertiger Arbeit. Das beinhaltet z.B. liefern und montieren aller Materialien, das Abdecken von Böden, Einrichtungen aller Art. Das anfallende Abbruchmaterial ist durch AN ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu entsorgen. Ebenso sind Arbeitsbühnen, Gerüste, Sicherung der Baustelle, Hebezeuge, Persönliche Sicherheitsausrüstung nach Vorgaben der UVV, z.B. Arbeiten im Abwasserbereich usw. in den EPs mit einzurechnen. Eine Vergütung erfolgt nicht. Jeder AN ist eigenverantwortlich für seine Leistung. Die Arbeiten sind staubfrei auszuführen und die Einrichtung entsprechend zu schützen. Es darf kein Staub in die Maschinen bzw. Elektroschränke gelangen. Es wird empfohlen sich entsprechend zu versichern.
Alle Nachstehende Positionen sind als komplette Leistungen zu sehen...
VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1. ALLGEMEI... VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1. ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN 1.1 Angaben zur Baustelle Das Grundstück ist verkehrsmäßig gut erschlossen, befestigt und mit schweren Fahrzeugen befahrbar. Die Grünfläche ist mit schweren Fahrzeugen nicht befahrbar, da bindiger Boden. 1.2 Kurzbaubeschreibung Das Pumpwerk wird von Außen u. Innen neu gestrichen. Dies betrifft Wände, Decken, Türen, Rohre, Geländer, Kranbahn usw. Die Böden des Pumpwerks werden rutschhemmend beschichtet. Das Pumpwerk hat mehrere Geschossebenen. Auf der Ebene EG (+-0,00m) stehen Elektro-UV Schränke. Die Trafos stehen in separaten Räumen im EG. Im Deckenbereich ist ein Portalkran angeordnet. In den Decken sind Aussparungen vorhanden, worüber der Betrieb Maschinen in das UG ein-u. ausheben kann. Im UG sind die Maschinen/Pumpen usw. auf Betonsockeln angeordnet. Hinter diesen Sockeln befinden sich Vertiefungen (Schächte), die durch Gitterroste überdeckt werden. Diese Gitterroste müssen zur Bearbeitung des Bodens de- und nach Abschluss der Arbeiten remontiert werden. Boden,- Wand-und Deckenflächen im Innenraum sollen neu beschichtet werden. Dies gilt ebenso für metallische Oberflächen wie Rohre, Pumpen und Bodenabdeckungen. Die Traforäume werden nach Abstimmung mit dem Betrieb nacheinander bearbeitet. Alle Stahl-Aussen-Türen bleiben erhalten und werden neu beschichtet. Wetterschutzgitter werden 1zu1 ausgetauscht. Geländer welche grundsätzlich niedriger als 1,10m von OKFB sind werden demontiert u. durch neue Geländer ersetzt. Die Glasbausteinöffnung auf Gebäudesüdseite wird abgebrochen u. mittels neuem festverglasten Alu-Glas Element verschlossen. Die vorgenannte Öffnung darf zu keiner Zeit unbewacht bleiben. Entweder ist die Öffnung nachtsüber zu verschliessen oder durch den Schlosser über eine Sicherheitsfirma (als Nachunternehmer) zu überwachen. Das Dach des Pumpwerksgebäudes soll saniert werden. D.h. der komplette Warmdachaufbau wird abgetragen und neu wieder aufgebaut. Die Regenrinnen sowie die Fallrohre sollen ausgetauscht werden. Im Pumpwerk muss jedes Gewerk sein eigenes Gerüst stellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Eine Ortsbegehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen Die Außenwände des Pumpwerks sind massiv ausgeführt u. mineralisch verputzt. Die Fassade wird bereichsweise saniert. Aussen umlaufend soll eine Sockelbeschichtung mit Rollkiesschicht erfolgen. Der Schriftzug wird demontiert, aufbereitet und an anderer Stelle mehrzeilig remontiert. Gebäudeabmessungen (ca. Maße): Pumpwerk (L-Förmig): Länge: ca. 9,60 m, Breite: ca. 12,00 m, Firsthöhe von GOK: ca. 5,50 m, Podesthöhe Einlauf: ca. -3,00 m, OK Einlauf: ca. -7,50 m, Siehe Plananhänge zum LV. 1.3 Für Verkehr freizuhaltende Fläche Für die Materiallagerung und Aufstellung von Maschinen und Geräten steht nur eine beschränkte Platzfläche zu Verfügung. Die Bereitstellung von Flächen erfolgt durch die Bauleitung in Abstimmung mit dem Gebäudenutzer. Hierfür wurde eine Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) erstellt. Eine Abweichung vom BE-Plan kann nur nach Freigabe mit dem Betreiber und der örtl. Bauüberwachung erfolgen. Baustoffe, Materialien und Geräte können und dürfen nicht durch das Gebäude transportiert werden. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Sicherheiten zu treffen, die einen ungehinderten Betriebsverkehr gewährleisten. Arbeiten, die eine erhöhte Lärmbelästigung zu Folge haben, sind in Abstimmung mit der Bauleitung abzustimmen u. auszuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Pumpwerkssanierung noch weitere Arbeiten auf dem Grundstück stattfinden. Es kann zu Behinderungen kommen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. 1.4 Anschlüsse/Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung wie z.B. Wasseranschluss, WC-Container u. Baustromverteiler wird bauseits gestellt. Die spezifische Baustelleneinrichtung des AN ist in die LV-Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1. ALLGEMEI...
0.1 Vorbemerkungen Die beigefügten Vorbemerkungen (Anlage 1.1) sin... 0.1 Vorbemerkungen Die beigefügten Vorbemerkungen (Anlage 1.1) sind Bestandteil des Angebots und gelten mit der Unterschrift des Angebots als anerkannt. 0.2 Instandsetzungsmaterialien Die Materialien der Instandsetzung dürfen nur als einheitliches System eines Herstellers eingesetzt werden. Die Eignung des Systems und der einzelnen zur Verwendung kommenden Materialien sind durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlichen Materialprüfanstalt nachzuweisen. Weiterhin ist die Verträglichkeit mit dem zur Anwendung kommenden Mörtel- und Oberflächenschutzsystem nachzuweisen. Es gelten die Verarbeitungshinweise, notwendigen Arbeitsgänge und Verbräuche gem. Ausführungsanweisung und technischem Merkblatt des Materiallieferanten. 0.3 Eigenüberwachung: Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auf die Kontrolle des Untergrundes, des einzusetzenden Materials und der Witterungsbedingungen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind in einem Bautagebuch festzuhalten. 0.4 Gerüstarbeiten Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen den UVV und den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft entsprechen. Die in der VOB, Teil C und der DIN 18451 sowie in der DIN 4420 aufgeführten Bedingungen und Vorschriften sind einzuhalten. Folgende Kosten sind mit einzukalkulieren: Gebühren für evtl. statische Berechnungen, Prüf- und Abnahmegebühren sowie alle Kosten für Schutzplanen Abdeckungen, Verkleidungen und, Abklebungen. Es werden nur Stahlrohrgerüste wie folgt zugelassen: Gerüstklasse III nach DIN 4420 Tragfähigkeit: 2,0 N/mm². Vom AN sind rechtzeitig vor dem Gerüstaufbau Ausführungszeichnungen und geprüfte Standsicherheitsnachweise dem AG vorzulegen. Die Gerüste sind so zu bemessen und konstruktiv zu gestalten, dass evtl. herabfallende Materialien und Geräte niemanden gefährden, bzw. der Autoverkehr nicht behindert wird.
0.1 Vorbemerkungen Die beigefügten Vorbemerkungen (Anlage 1.1) sin...
1 Gerüstbau
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Gerüstbau
1.01 Fassadengerüst
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