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1 1.2 Leistungsverzeichnis Abbruch-, Rohbauarbeiten, Auáenanlagen
1
1.2 Leistungsverzeichnis Abbruch-, Rohbauarbeiten, Auáenanlagen
VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1. ALLGEMEI... VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1. ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
1.1 Angaben zur Baustelle
Das Grundstück ist verkehrsmäßig gut erschlossen, befestigt und mit schweren Fahrzeugen befahrbar. Die Grünfläche ist mit schweren Fahrzeugen nicht befahrbar, da bindiger Boden.
1.2 Kurzbaubeschreibung
Das Pumpwerk wird von außen u. innen neu gestrichen. Dies betrifft Wände, Decken, Türen, Rohre, Geländer, Kranbahn usw. Die Böden des Pumpwerks werden rutschhemmend beschichtet.
Das Pumpwerk hat mehrere Geschossebenen (UG -3,20m, UG -12,10m, DG +4,00m, DG +5,30m).
Auf der Ebene EG (+-0,00m) stehen Elektro-UV Schränke. Die Trafos stehen in separaten Räumen im EG. Im Deckenbereich ist ein Portalkran angeordnet. In den Decken sind Aussparungen vorhanden, worüber der Betrieb Maschinen in das UG ein-u. ausheben kann.
Im UG sind die Maschinen/Pumpen usw. auf Betonsockeln angeordnet. Hinter diesen Sockeln befinden sich Vertiefungen (Schächte), die durch Gitterroste überdeckt werden. Diese Gitterroste müssen zur Bearbeitung des Bodens de- und nach Abschluss der Arbeiten remontiert werden.
Im DG +5,30m befinden sich eine kleine Lüftungsanlage welche noch in Betrieb ist.
Boden,- Wand-und Deckenflächen im Innenraum sollen neu beschichtet werden.
Dies gilt ebenso für metallische Oberflächen wie Rohre, Pumpen und Bodenabdeckungen.
Beschädigte Fliesen werden in Teilbereichen ausgetauscht u. durch gleiche ersetzt.
Die Traforäume werden nach Abstimmung mit dem Betrieb nacheinander bearbeitet.
Alle Stahl-Außen-Türen bleiben erhalten und werden neu beschichtet.
Wetterschutzgitter werden 1zu1 ausgetauscht.
Geländer welche grundsätzlich niedriger als 1,10m von OKFB sind werden demontiert u. durch neue Geländer ersetzt.
Das Dach des Pumpwerksgebäudes soll saniert werden. D.h. der komplette Warmdachaufbau wird abgetragen und neu wieder aufgebaut.
Die Regenrinnen sowie die Fallrohre sollen ausgetauscht werden.
Das Holztragwerk des Daches bleibt erhalten. Gem. Statik müssen an zwei Punkten jeweils ein Stiel nachmontiert werden.
Die Schiefer-Dacheindeckung inkl.der UK u. der Schalung wird abgebrochen.
Aus Sicherheitsgründen darf die Öffnung vom Dach in das Pumpwerk darf zu keiner Zeit unbewacht bleiben. Entweder ist die Öffnung nachtsüber zu verschließen oder durch den Dachdecker über eine Sicherheitsfirma (als Nachunternehmer) zu überwachen.
Ein Fassadengerüst inkl. Dachfanggerüst für die Bearbeitung des Daches und der Außenfassade wird bauseits gestellt.
Im Pumpwerk muss jedes Gewerk sein eigenes Gerüst stellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Eine Ortsbegehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen
Die Außenwände des Pumpwerks sind massiv ausgeführt u. mineralisch verputzt.
Die Fassade wird bereichsweise saniert.
Aussen umlaufend soll eine Sockelbeschichtung erfolgen.
Der Schriftzug wird demontiert, aufbereitet und an anderer Stelle mehrzeilig remontiert.
Gebäudeabmessungen (ca. Maße):
Pumpwerk (ohne Einlauf):
Länge: ca. 14,42 m zzgl. 1,25 m Aussen-Podest,
Breite: ca. 12,71 m zzgl. ca. 1,50m Aussen-Podest,
Firsthöhe von GOK: ca. 9,86 m,
OK Einlauf: ca. -12.00 m,
Siehe Plananhänge zum LV.
1.3 Für Verkehr freizuhaltende Fläche
Für die Materiallagerung und Aufstellung von Maschinen und Geräten steht nur eine beschränkte Platzfläche zu Verfügung. Die Bereitstellung von Flächen erfolgt durch die Bauleitung in Abstimmung mit dem Gebäudenutzer. Hierfür wurde eine Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) erstellt. Eine Abweichung vom BE-Plan kann nur nach Freigabe mit dem Betreiber und der örtl. Bauüberwachung erfolgen.
Baustoffe, Materialien und Geräte können und dürfen nicht durch das Gebäude transportiert werden.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Sicherheiten zu treffen, die einen ungehinderten Betriebsverkehr gewährleisten. Arbeiten, die eine erhöhte Lärmbelästigung zu Folge haben, sind in Abstimmung mit der Bauleitung abzustimmen u. auszuführen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Pumpwerksanierung noch weitere Arbeiten auf dem Grundstück stattfinden. Es kann zu Behinderungen kommen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich.
1.4 Anschlüsse/Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung wie z.B. Wasseranschluss, WC-Container u. Baustromverteiler wird bauseits gestellt.
Die spezifische Baustelleneinrichtung des AN ist in die LV-Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
VORBEMERKUNGEN UND ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1. ALLGEMEI...
Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunter... Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken:
Mit Arbeitsunterbrechungen auf Grund von
Hochwasserereignissen bei unerwartet starkem
Niederschlag muss gerechnet werden. Der Anordnung der
Betriebsleitung ist dann sofort Folge zu leisten.
Alle nachstehenden Leistungen sind unter dem "DGUV
Vorschriften- und Regelwerk", sowie dem staatlichen
Arbeitsschutzrecht zu berücksichtigen.
Die Arbeiten finden in einem explosionsgefährdeten
Bereich statt.
DGUV Vorschrift 21 Abwassertechnische Anlagen
DGUV Regel 103-003
Arbeiten in umschlossenen Räumen von
abwassertechnischen Anlagen
Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 220
"Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen
Anlagen"
Einweisung vor Ort erfolgt durch die
Emschergenossenschaft und ist zwingend erforderlich.
Sämtliche Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem AG
durchzuführen.
Die Arbeiten sind in der regulären Arbeitszeit des AGs
auszuführen, und sind mit dem AG abgestimmt.
Reguläre Arbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag von 06.30 bis 15.15 Uhr
Freitag von 06.30 bis 12.30 Uhr
Eine Abweichung vorgenannter Arbeitszeiten ist
erfahrungsgemäß nicht möglich! Dies ist vor
Angebotsabgabe entsprechend zu berücksichtigen!
Hinweis zu Ausführung der Arbeiten an Pumpwerken: Mit Arbeitsunter...
Alle Nachstehende Positionen sind als komplette Leistungen zu sehen... Alle Nachstehende Positionen sind als komplette
Leistungen zu sehen, je in fix und fertiger Arbeit.
Das beinhaltet z.B. liefern und montieren aller
Materialien, das Abdecken von Böden, Einrichtungen
aller Art.
Fassadengerüst wird bauseitig gestellt.
Das anfallende Abbruchmaterial ist durch den AN
ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu entsorgen.
Der Auftragnehmer hat bei der Entsorgung dem AG
gegenüber den Nachweis der Entsorgung und der
Entsorgungskosten zu erbringen.
Ebenso sind Arbeitsbühnen, Gerüste, Sicherung der
Baustelle, Hebezeuge, Persönliche Sicherheitsausrüstung
nach Vorgaben der UVV, z.B. Arbeiten im Abwasserbereich
usw. in den EPs mit einzurechnen.
Eine Vergütung erfolgt nicht.
Jeder AN ist eigenverantwortlich für seine Leistung.
Die Arbeiten sind staubfrei auszuführen und die
Einrichtung entsprechend zu schützen. Es darf kein
Staub in die Maschinen bzw. Elektroschränke gelangen.
Es wird empfohlen sich entsprechend zu versichern.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung des Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.
ähnl. beim Bauherren, Planverfasser, ggf. bei den
zuständigen Ver-u. Entsorgungsträger zu unterrichten.
Bei allen Erdarbeiten ist darauf zu achten, dass die
bereits vorhandenen Schotterschichten vom anstehenden
Boden getrennt ausgehoben u. seitlich gelagert werden.
Ebenso ist der Wiedereinbau getrennt vorzunehmen. Diese
Leistungen ist in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
Alle Nachstehende Positionen sind als komplette Leistungen zu sehen...
Allgemeine Vorbemerkungen 0.1 Vorbemerkungen Die beigefgten Vorbe... Allgemeine Vorbemerkungen
0.1 Vorbemerkungen
Die beigefügten Vorbemerkungen (Anlage 1.1) sind
Bestandteil des Angebots und gelten mit der
Unterschrift des Angebots als anerkannt.
0.2 Instandsetzungsmaterialien
Die Materialien der Instandsetzung dürfen nur als
einheitliches System eines Herstellers eingesetzt
werden. Die Eignung des Systems und der einzelnen zur
Verwendung kommenden Materialien sind durch Vorlage von
Prüfzeugnissen einer amtlichen Materialprüfanstalt
nachzuweisen. Weiterhin ist die Verträglichkeit mit dem
zur Anwendung kommenden Mörtel- und
Oberflächenschutzsystem nachzuweisen.
Es gelten die Verarbeitungshinweise, notwendigen
Arbeitsgänge und Verbräuche gem. Ausführungsanweisung
und technischem Merkblatt des Materiallieferanten.
0.3 Eigenüberwachung:
Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer
der Instandsetzungsarbeiten laufend Eigenüberwachungen
durchzuführen. Dies bezieht sich auf die Kontrolle des
Untergrundes, des einzusetzenden Materials und der
Witterungsbedingungen. Die Ergebnisse der
Eigenüberwachungen sind in einem Bautagebuch
festzuhalten.
0.4 Gerüstarbeiten
Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen
den UVV und den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
entsprechen. Die in der VOB, Teil C und der DIN 18451
sowie in der DIN 4420 aufgeführten Bedingungen und
Vorschriften sind einzuhalten.
Folgende Kosten sind mit einzukalkulieren:
Gebühren für evtl. statische Berechnungen, Prüf- und
Abnahmegebühren sowie alle Kosten für Schutzplanen
Abdeckungen, Verkleidungen und, Abklebungen.
Es werden nur Stahlrohrgerüste wie folgt zugelassen:
Gerüstklasse III nach DIN 4420
Tragfähigkeit: 2,0 N/mm²
Vom AN sind rechtzeitig vor dem Gerüstaufbau
Ausführungszeichnungen und geprüfte
Standsicherheitsnachweise dem AG vorzulegen.
Die Gerüste sind so zu bemessen und konstruktiv zu
gestalten, dass evtl. herabfallende Materialien und
Geräte niemanden gefährden, bzw. der Autoverkehr nicht
behindert wird.
Allgemeine Vorbemerkungen 0.1 Vorbemerkungen Die beigefgten Vorbe...
1.01 Baustelleneinrichtung
1.01
Baustelleneinrichtung
1.02 Schutzmaßnahmen
1.02
Schutzmaßnahmen
1.03 Diverses
1.03
Diverses
1.04 ISOLIERUNGSARBEITEN
1.04
ISOLIERUNGSARBEITEN
1.05 Außenanlagen
1.05
Außenanlagen
1.06 Dokumentation
1.06
Dokumentation
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