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Unit price EUR
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Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Vorbemerkungen werden als Vertragsbestandteil anerkannt!
Allgemeines
Die geplante Baumaßnahme liegt in der Stadt Erwitte und umfasst den Neubau eines Radweg, die Errichtung einer Geh-/ und Radwegebrücke und die Sanierung eines Wirtschaftsweges im Erwitter Bruch.
Ortsbesichtigung
Eine Besichtigung der betroffenen Flächen vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten und dem Umfang der Arbeiten zu verschaffen. Da die Flächen frei zugänglich sind, ist eine eigenständige Besichtigung möglich.
Einbauten
Das Freilegen und der Handeinbau bei Asphaltarbeiten in Bereichen von Einbauten, wie Schieberkappen und Kanalabdeckungen wird nicht gesondert vergütet Alle damit verbundenen Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Grenzanzeige / Achsabsteckung
Vor Baubeginn wird eine Grenzanzeige durchgeführt und dem AN angezeigt. Für die Sicherung und event. Wiederherstellung der Grenzpukte ist der AN verantwortlich.
Verkehrsführung/ Verkehrsabsicherung
Die kostenpflichtige Sperrgenehmigungen, sowie die Anordnung der Umleitungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest einzuholen. Das Erstellen des Verkehrszeichenplans wird nicht extra vergütet und ist in den EP mit einzurechnen. Die Baumaßnahmen sollen unter halbseitiger- oder Vollsperrung erfolgen.
Die Zwischenschotterung zur Wiederbefahrbarmachung der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. Der zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Eine Zufahrtsmöglichkeit für die Anlieger und Rettungskräfte muss jedoch jederzeit sichergestellt sein.
Bauorganisation,-durchführung und Baubesprechung
Auf dem Baugelände stehen keine Ver- und Entsorgungsanschlüsse (Strom, Wasser usw.) zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung ist seitens des Auftragsnehmers mit den Ver- und Entsorgungsbetreibern rechtzeitig abzuklären. Entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der AN ist für das Organisieren des Platzes und die eigene Baustelleneinrichtung in Eigenregie zuständig. Für das Anmieten von zusätzlichen Flächen und deren Herrichtung anfallende Kosten sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet.
Pläne der Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsunternehmen sind vom AN rechtzeitig einzuholen. Die Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern durchzuführen. Im Baustellenbereich ist teilweise die genaue Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie deren Höhen- bzw. Tiefenlage unbekannt. Im Vorfeld sind in diesen Bereichen ggf. Schürfe durchzuführen.
Am Ende des Arbeitstages ist aufzuräumen. Verschmutzte Flächen sind zu reinigen. Baugruben sind nach den zutreffenden technischen Vorschriften abzusichern.
Der AN ist dafür zuständig, dass die Mülltonnen und Gelbe Säcke der Anwohner an einen zentralen und mit dem Entsorgungsunternehmen abgestimmten Ort zur Entleerung gebracht werden. Nach der Leerung sind die Mülltonnen wieder zu den Anwohnern zu bringen. Entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Als Umrechnungsfaktoren gelten folgende spez.-Gew. für:
- Sand 1,70 t/m³
- Vorabsiebung 2,00 t/m³
- Splitt 0/16 2,20 t/m²
- Splitt 0/32 2,25 t/m³
- Schotter 2,25 t/m³
- Bit. Tragschicht 2,35 t/m³
- Asphaltbeton 0/11 2,5 t/m²
Ein detaillierter Bauzeitenplan ist 10 Werktage nach Auftragserteilung den AG vorzulegen. Im Bauzeitenplan sind die in den Vertragsbedingungen genannten Bauabläufe zu berücksichtigen.
Während der gesamten Bauzeit hat der AN ein Bautagebuch zu führen. Lieferscheine müssen zeitnah von der Bauleitung unterschrieben und im Bautagebuch eingetragen sein. Nachweise über das täglich eingesetzte Personal und Gerät (Stundenzettel, Tagesberichte usw.) sind arbeitstäglich der örtlichen Bauleitung der AG vorzulegen. Vom AN muss während der gesamten Bauausführung ein Bauleiter und/oder ein weisungsbefugter Polier ständig vor Ort anwesend sein. Sollte dies nicht geschehen, behalten sich die AG oder die Bauleitung vor, auf Kosten des AN die Baumaßnahme während der Abwesenheit der entsprechenden Personen ruhen zu lassen.
Die Erstellung des Bautagebuches sowie die Bauleitung des AN sind als Nebenleistung in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen.
Lagerplatz
Es ist nur begrenzt möglich Baustoffe innerhalb der Baustelle zu lagern. Dieses ist bei der Planung und Organisation der Baustelle zu berücksichtigen.
Abnahme
Der AN hat den AG schriftlich die Fertigstellung der Leistung (Gesamtleistung) rechtzeitig anzukündigen und die zugehörige förmliche Abnahme zu beantragen. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung, so gilt eine Leistung nicht als abgenommen, auch wenn der AG sie in Benutzung genommen hat.
Abrechnung
Grundlage für die Abrechnung sind die von der Bauleitung gegengezeichneten Aufmaße.
Der AN hat seine Leistung prüfbar abzurechnen. Die Rechnung ist übersichtlich aufzustellen, dabei ist die Reihenfolge der Positionen, wie im weiteren aufgeführt, einzuhalten und die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Bezeichnungen sind zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege (dazu gehören sämtliche Lieferscheine) sind vollständig und prüfbar, aufgeteilt nach dem Abrechnungsschlüssel beizufügen. Änderungen und Ergänzungen (Nachträge) des Vertrages sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen und rechtzeitig vor der Schlussrechnung einzureichen. Auf Verlangen sind sie getrennt abzurechnen. Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig gemeinsame Aufmaße zu beantragen. Zusätzlich sind diese Arbeiten durch Fotos zu dokumentieren.
Rechnungsanschrift:
Stadt Erwitte
Am Markt 13
FD 206 Verkehrsplanung und Straßenbau
59597 Erwitte
Gewährleistung
Für die gesamte Bauleistung wird gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren vereinbart.
Vorbemerkungen
1 Los 1: Straßenbau
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Los 1: Straßenbau
1.2 Abschnitt II: Brückenbauwerk
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Abschnitt II: Brückenbauwerk