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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt:
Der Schulcampus mit der Regional- & Grundschule befindet sich im Zentrum des Ortsteils Proseken der Gemeinde Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Nördlich des Planungsgrundstückes befinden sich Einfamilienhäuser. Im Süden grenzt das Grundstück an die Hauptstraße. Im Osten und Westen des Planungsgebietes erstrecken sich ebenfalls Einfamilienhäuser.
Südöstlich des Flurstücks sind die sportlichen Außenanlagen für den Schulbetrieb angelegt.
Das Grundstück ist über die Hauptstraße aus erschlossen. B ei dem Objekt handelt es sich um den Um- und Erweiterungsbau des Schulgebäudes in Stadtlage in 23968 Proseken
Die Gemeinde Gägelow plant im Ortsteil Proseken den
aktuellen Schulcampus - bestehend aus Regionalschule, Grundschule und Hort - in den Strukturen des Grundschul- & Hortbereichs grundlegend zu verändern.
Der derzeitige Standort mit ganztägig arbeitender Grundschule soll erweitert werden.
Das vorhandene eingeschossen Grundschul- und Hortgebäude hat seine Kapazitätsgrenze erreicht und soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Zukünftig werden 416 Schülerinnen und Schülern die Schule besuchen können, wobei die Kapazität der Grundschule auf 208 Plätze steigt, und der Hort 154 (vorher 110) Kindern zur Verfügung stehen wird.
Für den Neubau des Grundschul- und Hortgebäudes ist ein zweigeschossiger Baukörper vorgesehen.
Der zentrale und Speisesaal aus dem Jahre 2010 soll erhalten bleiben und mit einem Ergänzungsneubau verbunden werden.
Als erstes soll der Schulneubau an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Nachdem dieser bezogen werden kann, soll das derzeitige Grundschul- & Hortgebäude zurückgebaut werden.
Bestand:
Der zweigeschossige Regionalschulbau wurde in den 1960er als Schule erbaut und um 2010 durch einen Fachklassentrakt, einem Speisesaal mit angegliederter Küche und einem Lehrerzimmer erweitert.
Die Schule hat derzeit 12 Klassenzimmer, 6 Fachklassenräume mit dazugehörigen Neben- & Vorbereitungsräumen. Das vorhandene eingeschossen Grundschul- und Hortgebäude beinhaltet aktuell 4 Klassenräume und 4 Hortgruppenräume.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche
Bedingungen:
Die Staub- und Lärmeinwirkung ist eigenverantwortlich auf ein erträgliches Maß zu beschränken. (Lärm max. 60 dB) Notfalls sind sofort und selbstständig Lüftungs- und Reinigungsmaßnahmen durchzuführen.
Es ist vom Bieter vorab zu klären, ob und welche behördlichen Bestimmungen bei immissionsintensiven Arbeiten einzuhalten sind. Ob es Zeitfenster gibt, oder Sperrzeiten. Das gilt z. B. vor allem bei Notwendigkeit von Schichtarbeit oder Arbeiten am Samstag.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen:
Es ist der Anbau an eine Grundschule in der Ortslage Proseken geplant. Der Standort befindet sich in der Hauptstraße 10, auf der Flur 1, den Flurstücken 6/71, 6/64 und 3/205 in der Gemarkung Proseken. Der Anbau wird am vorhandenen Speisesaal/Aula errichtet.
Für diesen Neubau wurde seinerzeit das Baugrundgutachten Kenn-Nr. 013-A-10 [U5] erstellt. Der Speisesaal wurde eingeschossig und nicht unterkellert erbaut. Der Anbau an den bestehenden Speiseraum/Aula ist als trapezförmige Erweiterung geplant. In diesem Bereich befindet sich ein eingeschossiges Schulgebäude, welches noch abgebrochen wird. Der Neubau wird zweigeschossig in nördlicher Richtung geplant und befindet sich teils in einer Kleingartenanlage und auf einem Spielplatz.
Der Ergänzungsneubau ist als zweigeschossiger Holzbau geplant.
Der Erweiterungsbau mit Speisesaal aus dem Jahr 2010 und der Neubau sollen durch ein Bindeglied miteinander verbunden werden. Im speziellen soll der Speisesaal durch eine angrenzende Aula vergrößert und durch ein Foyer als neuer zentraler Eingangsbereich für die Grundschule und dem Hort verbunden werden.
Das Foyer, auch in Holzbauweise, ist die Haupterschließung der Grundschule und ermöglicht alle Ebenen im Bestand als auch den Neubau zu erreichen.
Durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Schulneubau werden alle Geschosse im Neubau barrierefrei erschlossen. Ein zusätzlicher Aufzug am Bestandsgebäude soll die barrierefreie Erschließung auch im Bestand zukünftig ermöglichen.
Im Schulneubau befindet sich zentral eine große Treppenanlage, die neben der vertikalen Erschließung auch als Lerntreppe mit Sitzmöglichkeiten genutzt werden kann.
Der Neubau wird die Lernbedingungen erheblich verbessern, indem er modern ausgestattete Klassen- Gruppen und Differenzierungsräume schafft. Die offene Clusterstruktur bietet eine bessere Nutzung und eine flexible Raumstruktur, um den unterschiedlichen Lernstilen gerecht zu werden.
Der Entwurfsgedanke beinhaltet eine Lernwelt mit einem individuellen Grundriss mit geschlossenen und offenen Raumstrukturen. Verbunden werden diese Räume über offene Clusterflure, welche für die Kinder und Lehrkräfte zugeschnitten sind. Eine offene Lerntreppe schafft die Verbindung zwischen den Clustern in der vertikalen Ebene. Moderne Sanitäranlagen (Unisex-Toiletten) bilden das Bindeglied zw. den Clustern. Somit wird gewährleistet das die Nachnutzbarkeit durch andere Einrichtung gegeben ist.
Geplant ist ein modularer Holzbau, um die Schule schnell zu errichten zu können. Durch die vorgefertigten Clustermodule kann das Schulgebäude flexibel angepasst und ggf. erweitert werden, um den aktuellen Bedürfnissen und zukünftigen Veränderungen gerecht zu werden.
Bestandsgebäude:
Der Neubau der Erweiterungsgebäudes mit Speisesaal aus dem Jahre 2010 bleibt im vollen Umfang erhalten und wird in die neue Dachgestaltung der Aulaerweiterung mit einbezogen. Der Entwurfsansatz aus dem Jahr 2010 soll somit fortgesetzt werden.
Schulerweiterungsneubau:
In dem Erweiterungsneubau befinden sich überwiegend die Fach- und allgemeinen Unterrichtsräume sowie Gruppenräume für die zukünftige Hortnutzung.
An der West- und Ostfassade wurde jeweils ein außenliegende Fluchttreppe angeordnet, um die Rettungswege zu gewährleisten.
TGA:
Die haustechnischen Anlagen befinden sich zentral im Erd- & Obergeschoss angrenzen an den zentralen WCKern.
Auf dem geplanten Gründach soll eine Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung errichtet werden.
Freiraumplanung:
Eine Freiraumplanung für den Bereich des gesamten Schulcampus wird in der Projektplanung mitentwickelt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Die Einfahrt zur Baustelle ist mit einem Tor inkl. Vorhängeschloss verschlossen. Das Abstellen der Arbeitsfahrzeuge auf dem Baufeld ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Die Entfernung von der öffentlichen Verkehrsfläche bis ins Gebäude beträgt ca. 50m (Hauptstraße). Stellplätze sind im öffentlichen Straßenraum zu finden. Es sind keine gesonderten Parkplätze für Baustellenfahrzeuge oder PKWs der ausführenden Firmen innerhalb des Baufeldes vorgesehen.
Untergründe für die Aufstellung von Kränen, Mobilkränen, Pumpenfahrzeugen und ähnlichem sind eigenständig herzustellen und zu beräumen.
Es besteht die Möglichkeit, Materialien u. Ä. auf das Gelände anzuliefern. Dies ist jeweils im Vorfeld mit der Bauüberwachung abzustimmen. Eine Belastungsklassifizierung für die Zufahrt liegt nicht vor. Eine Wendemöglichkeit für LKW besteht außerhalb der Baustelle auf öffentlichen Straßen. Auf der Baustelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Für Materiallieferungen und den Abtransport muss in Abstimmung mit der Bauleitung eine ca. 3,00 m breite Fahrspur innerhalb der BE ständig frei gehalten werden. Umbauten der Baustelleneinrichtung müssen eigenständig wieder in den Urzustand versetzt werden. Die Zutrittsbeschränkung zu den Baustellenbereichen ist allerorts umfassend zu gewährleisten. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten.
Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die zum Baugelände benachbarten Straßen insbesondere die Straße "Lindenstraße" unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen:
Eventuelle Lastbeschränkungen für größere Tonnagen sind eigenverantwortlich im Voraus zu prüfen und in die EPs mit einzukalkulieren. Eventuell erforderliche zusätzliche Anforderungen / Ertüchtigungen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Es besteht für die Leistungen des LV´s Kostenfreiheit für die Verbrauchskosten der Medien Wasser/Strom
falls nichts anderes in den Positionen vereinbart ist, gilt:
1. Die Baustellentoiletten werden vom Los 1 Rohbau / Baustelleneinrichtung aufgestellt und während der gesamten Bauzeit vorgehalten.
2. Die Bauwasser-Anschlüsse werden durch Los 1 Rohbau / Baustelleneinrichtung erstellt und während der gesamten Bauzeit vorgehalten. Zur Wasserversorgung wird ein Wasseranschluss einschl. Zähler, Verteilungsleitungen sowie 4 Zapfstellen über die gesamte Bauzeit vorgehalten. Die weitere Versorgung mit Wasser ab dieser Entnahmestelle ist Sache des jeweiligen AN. Der Anschlusswert der zur Verfügung gestellten Wasserversorgung beläuft sich auf 4bar, DN 25. Darüber hinaus benötigte Anforderungen sind durch den AN zu erbringen und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
3. Zur Stromversorgung werden durch das Los 1 Rohbau / Baustelleneinrichtung ein Baustromverteiler sowie mehrere Unterverteiler in den Geschossen eingerichtet und vorgehalten. Die weitere Versorgung mit Strom ab dieser Entnahmestelle ist Sache des AN. Der Anschlusswert an den zur Verfügung gestellten Baustromverteiler beläuft sich in der Summe auf 100A. Darüber hinaus benötigte Anforderungen sind durch den AN zu erbringen und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen oder Räume:
Aufgrund der insgesamt beengten Flächenverhältnissen ist die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers entsprechend zu disponieren und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Aufenthalts- und Lagerräume innerhalb der bestehenden Baufeldes können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Lagerflächen im Freien können nur begrenzt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen zur Verfügung gestellt werden. Für die Qualität des Untergrundes ist der nutzende AN eigenverantwortlich. Eingebrachte Materialien müssen nach der Nutzung wieder zurückgebaut werden. Schlechtwetterunterkünfte oder dergleichen können aus Platzgründen nicht eingerichtet werden. Auf dem Gelände ist das Aufstellen von Wohnunterkünften nicht gestattet.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit:
siehe Baugrundgutachten, ist bei Bedarf anzufordern
Zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse wurden insgesamt zehn Rammkernsondierungen mit einer Teufe von maximal -6,00 m unter Sondieransatzhöhe niedergebracht.
Im Bereich des Speisesaales/Aula wurden zwei Schürfgruben, zur Bestimmung der Einbindetiefe des Bestandes angefertigt.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern:
siehe Baugrundgutachten, ist bei Bedarf anzufordern
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die notwendige Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung:
Gemäß VOB/C hat der Auftragnehmer sämtliche von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt und dergleichen zu beseitigen. Diese sind arbeitstäglich auf eigene Kosten aus dem Gebäude und von der Baustelle abzutransportieren und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Regelung trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch die Bauleitung auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Die Aufstellflächen von eventuellen Containern der Auftragnehmer sind mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle:
keine, Vegetation in 01.1.14
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Die im BE-Plan gekennzeichneten Bäume werden erhalten. Der Baumbestand (insbesondere Stämme und der Wurzelbereich) sind ggf. zusätzlich zur Eingrenzung mittels Baustellenzaun (Radius Baumkronen) in Abstimmung mit der Bauleitung zu schützen. (Baustelleneinrichtung im Zuge der Abbrucharbeiten). Eine Lagerung im Kronentraufbereich ist nicht zulässig.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs:
Verkehrsrechtliche Anordnungen werden im LV Los 2 Abbruch / Baustelleneinrichtung vorgesehen und unterhalten.
0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Es sind aufgrund des Bestandsgebäudes und der Anbindung umfangreiche Leitungsführungen vorhanden. Teilweise müssen die erhalten bleiben. Teilweise werden diese auch zurückgebaut. In den Anlagen sind die Bestandsmedien dokumentiert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Medien in unbekannter Lage vor Ort befinden.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle:
siehe 0.1.16
0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle:
kein Verdachtsgebiet
0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
Im Gebäude gilt ein absolutes Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Mitarbeiter, die dieses missachten, werden mit sofortiger Wirkung von der Baustelle verwiesen und erhalten dauerhaftes Baustellenverbot. Weiterhin wird durch den AG und in Vertretung durch die Bauleitung das Hausrecht durchgesetzt und gemäß NichtRSchutzG M-V bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von 500€ erhoben. Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen und die Einhaltung des Verbotes zu überwachen.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer:
keine Angaben
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen:
siehe Schadstoffkataster (Anlagen)
Die bekannten Schadstoffbelastungen rühren von alten Baustoffen her. Die Baustelle wird als vorbereitende Leistung durch das Los Abbruch von allen Schadstoffen beräumt.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
keine Angaben
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Der AN hat sich mit den anderen Firmen, die am Gesamtbauvorhaben beschäftigt sind, so abzusprechen, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist. Event. Subunternehmer müssen vorab bekannt gegeben und eigenverantwortlich in die Baustelle eingewiesen werden. Alle Mitarbeiter auf der Baustelle müssen mit den aktuellen Ausführungsunterlagen ausgestattet und vertraut sein.
Der AN wird verpflichtet eventuelle Nachunternehmer schriftlich anzumelden. Der AG behält sich das Einspruchsrecht vor.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen:
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Arbeitszeitgesetz.
Soweit behördliche Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden, hat der Auftragnehmer diese dem
Bauherrn vorzulegen.
Die Räumlichkeiten der Baustelle dürfen nicht als Pausen- und Essensräume verwendet werden.
Parallelarbeiten/ Arbeitsunterbrechungen
Mit Parallelarbeiten mehrere Lose im Bauobjekt ist zu rechnen. Ebenfalls ist mit Arbeitsunterbrechungen zu rechnen. Technologisch bedingte Arbeitsunterbrechungen (auch verursacht durch andere Gewerke) sind mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn innerhalb der Baumaßnahme an anderer Stelle Vertragsleistungen ausgeführt werden können.
witterungsbedingte Einwirkungen
Die Baustelle unterliegt witterungsbedingten Einwirkungen. Die normalen, der Jahreszeit entsprechenden Auswirkungen dieser Einflüsse wie Niederschläge, Nebel, Wind, Frost, Schnee sind, soweit diese die 20- jährigen Spitzenwerte nicht überschreiten, der Kalkulation zugrunde zu legen. Zu den vertraglichen Pflichten, die mit den Preisen abgegolten sind, gehört die Beseitigung von Schnee und Eis im Bereich der unmittelbaren Arbeitsplätze sowie der Schutz der Bauteile vor witterungsbedingten Schäden. Diese Behinderungen geben dem AN keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung bzw. Bauzeitverlängerung.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten bei laufendem Betrieb:
siehe 0.1.1 - 0.1.5
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben:
- keine Angaben
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
siehe 0.1.21
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen:
siehe 0.1.7
Die Aufwendungen für die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung unter der Berücksichtigung von mehreren Bauabschnitten / geteilten Ausführungen sind gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten:
Erforderliche Gerüste sind so auf- und abzubauen, sowie vorzuhalten, das keine Gefahren davon ausgehen. (ggf. Absperrung Bauzaun)
Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" entsprechen.
Außen:
Bauseits wird eine Fassadenrüstung durch das Los Gerüst umlaufend errichtet.
Innen:
Alle notwendigen Innenrüstungen sind in die EP´s miteinzukalkulieren. (auch Treppenräume/Treppenaugen, Arbeitshöhen bis 7m)
Lediglich für den mehrgeschossigen Bereich des Foyers wird eine bauseitige mobile Rüstung vorgehalten. Die Nutzung ist zwischen den Gewerken in der Bauberatung abzustimmen und zu protokollieren. Bei erhöhtem Eigenbedarf ist ggf. eine eigene Rüstung miteinzukalkulieren.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
es wird keine Mitbenutzung bauseits bereit gestellt:
Informativ: Es wird im Gewerk Zimmermann explizit kein Baustellenkran ausgeschrieben.
Die Kranstellung erfolgt technologieabhängig (Baukran oder Mobilkran) nach Eigenbedarf durch die Gewerke.
Im Baustelleneinrichtungsplan ist der Platzbedarf für einen Baukran vorgesehen.
0.2.9 Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten:
entfällt, sofern im LV nicht explizit anderes genannt wird
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen:
entfällt, sofern im LV nicht explizit anderes genannt wird
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen:
gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen. Gerade im Innenbereich sind lösungsmittelfreie und selbstverständlich nur gesundheitlich unbedenkliche Materialien und Klebstoffe zu verwenden.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
-> Dokumentation:
gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen. Jeweils zum Einbau sind insbesondere folgende Unterlagen an den AG zu übergeben:
- Übereinstimmungserklärung für alle nicht geregelten Bauteile (ABP / ABZ / ZiE)
- Nachweise zu den eingebauten Materialien / Elementen und Bauteilen (Produktdatenblätter, Lieferscheine aller verwendeten Materialien...)
- Zertifikate, Messprotokolle, Prüfberichte und Prüfzeugnisse,
- Herstellerbescheinigung / Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
Die vollständige, nochmals zusammenstellte Übergabe erfolgt spätestens vier Wochen vor Abnahme, digital und 1-fach in Papierform. Der Schlussdokumentation ist ein Deckblatt mit Übersicht alles verwendeten Materialien und Spezifikationen voran zu stellen.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.17 Materiallieferungen:
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. Die Bauüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftragnehmer hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den Auftragnehmer erfolgen kann. siehe auch 0.1.1 - 0.1.5.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation:
siehe LV-Positionen
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
Die Abnahme der Leistungen erfolgt als Abnahme der Gesamtleistungen. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen. Teilleistungen, welche durch den Baufortschritt verdeckt werden, müssen durch Zustandsfeststellungen gemäß §4 Abs.10 VOB/B dokumentiert werden.
0.2.21 Übertragung der Wartung im Gewährleistungszeitraum:
siehe LV Positionen
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen :
Die Abrechnung ist grundsätzlich auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen des AG vom AN zu erstellen. Ggf. erforderliche zusätzliche Skizzen und Zeichnungen für die Abrechnung - auch solche für ein örtliches Aufmaß - sind vom AN prüfbar zu fertigen. Vor Überbau oder Verschluss von nicht mehr einsehbaren Leistungen ist die Bauleitung zur Sichtkontrolle heranzuziehen und das Aufmaß vorzulegen. siehe hierzu auch 0.2.20. Spätere Nachforderungen sind unzulässig. Alle Rechnungen sind inkl. Aufmaß im Original an den Auftraggeber und in Kopie digital an das zuständige Planungsbüro zur Prüfung einzureichen.
Die Ausschreibung ist keine Bestellunterlage!!!
Alle Maße sind am Bau zu nehmen!!!
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
gemäß ZTV und LV Positionen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
gemäß ZTV und LV Positionen
0.5 Abrechnungseinheiten
gemäß Leistungsverzeichnis
0.6 Einzelangaben in Ergänzung zu den ATV
0.6.1 Baustellenordnung
Es gilt, die aktuelle Baustellenverordnung bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens sowie die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baubetriebes. Sie umfasst Maßgaben zu Arbeitssicherheit, die ein unfallfreies Zusammenwirken aller am Bau Beteiligten betreffen. Sie ist auch Bestandteil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten sowie für die Einhaltung der Maßgaben zu sorgen. Alle Nachunternehmer (auch Lieferanten, etc.) unterliegen der Baustellenordnung und sind von ihren Auftraggebern mit dieser vertraut zu machen. Auftragnehmer / Nachunternehmer mit Beschäftigten haben generell das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 und alle sonst zum Schutz Beschäftigter geltenden Vorschriften einzuhalten. Auf der Baustelle gelten für Arbeitgeber insbesondere die Arbeitsschutzverpflichtungen, die sich aus § 5 Baustellenverordnung ergeben. Ihre Verantwortlichkeiten zum Schutz der Beschäftigten - insbesondere aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes - werden durch die Maßnahmen des Auftraggebers nicht berührt. Arbeitgeber, die selbst mitarbeiten, und Unternehmer ohne Beschäftige haben die bei der Arbeit anzuwendende staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
0.6.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Vom AG wird ein SiGeKo beauftragt.
Alle Auftragnehmer haben sich im Sinne § 8 Arbeitsschutzgesetz bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zur Verhütung von Gefahren abzustimmen. Dabei ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen, der jeden Auftragnehmer verpflichtet, seine Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Den Hinweisen des vom Auftraggeber bestellten Koordinators zur Beseitigung von Mängeln bei Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nachzukommen. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vorgesetzte und Aufsichtsführende für die durchzuführenden Arbeiten müssen die Anforderungen § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" erfüllen. Für eine regelmäßige Unterweisung des Personals nach Arbeitsschutzgesetz ist zu sorgen. Nachweise darüber sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten hat jeder Auftragnehmer (dies gilt auch für Nachunternehmer) dem Auftraggeber unaufgefordert seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner auf der Baustelle Beschäftigten bekannt zugeben. Dies kann in der Form einer Dokumentation entsprechend § 6 Arbeitsschutzgesetz geschehen. Sollte beabsichtigt sein, von vorgesehenen Arbeits-, Fertigungs- oder Montageverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten abzuweichen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet und in Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich unterwiesen sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Auftraggebers, bzw. den Hinweisen des Koordinators nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Auftragnehmer und Nachunternehmer benennen dem Auftraggeber vor Aufnahme der Bauarbeiten schriftlich die nach § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden.
0.6.3 Bemusterungen
Der AN ist zu seinen Lasten verpflichtet, frühzeitig die Bemusterung der für den Einbau vorgesehenen Bauteile durchzuführen, zu der der AG und der Architekt bzw. die Fachplaner der TGA einzuladen sind.
Bemustert werden alle Ausbaudetails sowie alle wesentlichen zur Verwendung kommenden Materialien und dekorativen Bauteile, Einbauten in den Freianlagen. (z. B. sämtliche Oberflächen, Beläge und Bekleidungen, Beschläge, Armaturen, Lampen, Sanitärausstattungen, Fenster, Türen Zargen etc. Eine Detaillierung zu den vorgesehen Bemusterungen erfolgt in der jeweiligen Gewerkebeschreibung.
0.6.4 Baustellentagebuch
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe-Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen.
Das Bautagebuch ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. (bevorzugt digital)
In den Berichten sind u.a. aufzunehmen:
- Name der Firma und Baustelle
- fortlaufende Nummerierung
- Datum
- Temperatur um 7.00 Uhr (morgens), windgeschützte Stelle
- Witterungsverhältnisse
- Anzahl der Arbeitnehmer nach Lohngruppen
- Maschineneinsatz
- ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschoss / Achsen)
- besondere Maßnahmen und Vorkommnisse
- Anweisungen der Objektüberwachung und des SiGeKo
- Unterschrift des Bauleiters des AN
0.6.5 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten deutschsprachigen Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme ist verpflichtend, wenn der AN, insbesondere geladen wurde, in der laufenden KW Bauleistungen erbringt, bzw. in der folgenden KW zu erbringen hat. Nur unter Zustimmung der Bauüberwachung und durch vorherige Anzeige an die Bauüberwachung kann ausnahmsweise davon abgewichen werden.
0.6.6 Termin- und Arbeitsablaufplanung
Innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Arbeitsablaufplan über die zu erbringenden Leistungen zu erstellen. Diese ist in Abstimmung mit den tätigen Gewerken und der Bauleitung über die gesamte Bauzeit des AN fortzuschreiben. Die Detaillierung hat sich dabei auf alle vertraglichen Bauelemente zu beziehen. Der aktuelle Termin- und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Als Grundlage dienen die vereinbarten Vertragsfristen, sowie der Gewerke übergreifende Ablaufplan, welcher dem AN durch die Bauleitung zur Beauftragung zur Verfügung gestellt wird.
0.6.7 Ausführungspläne
Ausführungspläne werden vom Planungsbüro digital und - soweit erforderlich - 1-fach in Papierform zur Verfügung gestellt. Übergabe nach Auftragserteilung. Weitere oder andere Ausfertigungen werden gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei fortschreitenden Planungsindizes werden diese entsprechend digital und - soweit erforderlich - 1-fach in Papierform zur Verfügung gestellt. Eine Erfordernis in Papierform ist durch den AN rechtzeitig (min. 1 Woche Vorlauf) anzumelden.
0.6.8 Vollständigkeit der angebotenen Leistungen
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit. (siehe auch vorgestellte Hinweise zur Kalkulation)
Zur Beauftragung wird durch den Auftragnehmer die Urkalkulation in verschlossenem/versiegeltem Umschlag für spätere Einsichtnahme hinterlegt.
Punktfolgen/ Freistellen / Stoppstellen in den LV-Positionen sind vom Bieter auszufüllen. Fabrikate sind zu ergänzen bzw. in gesonderte Listen einzutragen.
Nachtragsangebote sind auf der Basis des Hauptangebotes als Differenzangebot unter der Beachtung von Mehr-/ Minderleistungen zu kalkulieren. Alle Nachweise sind mit einzureichen.
0.6.9 Firmenschilder / Werbung auf der Baustelle
Werbung in Form von Fahnen, Schildern, Bauzaunfolien etc. ist nicht gestattet. Firmenwerbung auf den Arbeitssachen oder Baufahrzeugen ist gestattet.
0.6.10 Bauschutt / Ordnung auf der Baustelle
Durch jeden AN sind die Arbeitsbereiche wie unter 0.1.12 genannt arbeitstäglich sauber zu halten. Die gesamte Baustelle wird jeweils am vorletzten Arbeitstag (Donnerstag) einer Arbeitswoche gereinigt. Hierfür stellen die Auftragnehmer kostenlos eine entsprechende Anzahl von Arbeitskräften einschließlich Arbeitsmittel zu Verfügung, soweit ihre Arbeiten zur Verschmutzung der Baustellen beigetragen haben. Über den Einsatz dieser Arbeitskräfte entscheidet die Bauleitung. Kommt ein Auftragnehmer, trotz erfolgter Abstimmung dieser Obliegenheit nicht nach, wird auf seine Kosten eine Ersatz-Arbeitskraft beigestellt.
0.6.11 Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202. Die Toleranzen dürfen sich nicht addieren.
0.6.12 Schlussbestimmung
Bei groben oder fahrlässigen Verletzungen dieser Baustellenordnung werden die/der Verursacher schadensersatzpflichtig sofort von der Baustelle verwiesen. Weisungsbefugte: Vertreter AG, Bauüberwachung, Bauleitung
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
VOB 1 Geltungsbereich
Die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB Teil C — ATV DIN 18300 bis DIN 18459 — bestehen.
Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang.
Abweichende Regelungen in den Positionstexten haben gegenüber den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 Vorrang.
Die für das jeweilige Gewerk bestehende DIN-Bestimmungen sind sinngemäß anzuwenden. Sofern in den Leistungspositionen Vorgänge nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C als beschrieben.
Alle die Baumaßnahmen betreffenden DIN-Normen, in ihrer jeweilig aktuellen Fassung sind für die Ausführung zu beachten.bbruch- und Rückbauarbeitenten
VOB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Für die Ausschreibung gelten insbesondere folgende zusätzlich technische Vertragsbedingungen:
- siehe ggf. auch ZTVs der einzelnen Leistungsbereiche (Summenstufen) im LV. Diese sind zu beachten.
Darin getroffene Anmerkungen sind in die einzelnen EP´s der Summenstufen miteinzukalkulieren.
Allgemein:
Sofern in den einzelnen Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" bzw. "Montage" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge einschließlich aller dafür erforderlichen Leistungen als beschrieben und sind im Angebotspreis einzukalkulieren!
Für die Ausschreibung gelten insbesondere folgende zusätzlich technische Vertragsbedingungen:
ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV):
1.1 Grundlage der Arbeiten sind
- die Planunterlagen und Zeichnungen der Planer,
- die statischen Berechnungen
- die Angaben und Details des Bauphysikers wie Wärme- und Schallschutznachweis,
- die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute wie z.B.
der Brandschutznachweis,
das Bodengutachten,
- die Baugenehmigung
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- das Leistungsverzeichnis. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers tragen, um Verwechselungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
1.2 Vorgaben Baustelle
Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren.
Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten Wochentags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie am Wochenende ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten.
Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass ein Stoff mit der Kennzeichnung „Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.“ in Kontakt mit der Umwelt kommt (GHS-Verordnung). Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich von unnötigen Verdichtungen zu schützen.
Der Erweiterungsbau für die Schule Proseken befindet sich in der Innenbereichslage. Die nähere Umgebung wird aus bauplanerischer Sicht als Allgemeines Wohngebiet eingestuft, somit sind die Immissionsrichtwerte eines Allgemeinen Wohngebietes maßgebend.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten
Zum Schutz der Nachbarschaft ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch entsprechende schall-, bautechnische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Betriebszeiten von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr an Werktagen sind einzuhalten.
Insbesondere wird auf den Verzicht von lärmintensiven Arbeitern zwischen 7:00- 15:10 Uhr an Schultagen hingewiesen. Das ist zu beachten und in die EP`s der entsprechenden Positionen miteinzukalkulieren und wird entsprechend nicht gesondert vergütet.
Dieses Los wird nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum ausgeführt werden können. Die Bauabschnitte teilen sich wie folgt:
Bauabschnitt 1: Errichtung 2-geschossiger Neubau Grundschulgebäude mit Hort
Bauabschnitt 2: Rückbau Bestandsgebäude Grundschule & Hort, Errichtung Mensaerweiterung & Foyer
informativ:
(Bauabschnitt 3: Außenanlagen)
Der Mehraufwand für die mehrfachen An- und Abreise (auch in den einzelnen Bauabschnitten) für die Abbruch- und Baustelleneinrichtungsarbeiten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Bauabschnitte laufen fließend ineinander über.
1.3 Angaben zur Ausführung
1.4.2 Gehobelte Holzbauteile dürfen die statisch geforderten Querschnitte nicht unterschreiten. Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen.
1.4.3 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden.
Alle angebotenen Hölzer sind
1.4.4 Vorgaben zum Einsatz von Holz
Es dürfen keine nicht zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus tropischen, subtropischen oder borealen Wäldern eingesetzt werden. Es sind so weit möglich Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus mitteleuropäischen oder einheimischen Wäldern einzusetzen. Diese Vorgabe gilt nicht für das temporäre Bauholz.
Für alle eingesetzten mitteleuropäischen Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe muss dem Bauherren mit der Lieferung aber vor Einbau eine FSC oder PEFC Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat zur Verfügung gestellt werden.
Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen. Dazu ist durch den Lieferanten/Händler auf dem Lieferschein die PEFC- oder FSC-Nummer der Produkte zu nennen. Um Sicherzustellen, dass nur Holz- und Holzprodukte zum Einsatz kommen, die zur Lieferung mit PEFC- oder FSC-Zertifikat gehören, ist eine der folgenden Möglichkeiten zu wählen:
Die Lieferung des zertifizierten Holzes erfolgt in ungeöffneter Verpackung direkt auf die Baustelle. Anschrift auf dem Lieferschein ist die Baustelle. Die ungeöffnete Verpackung ist mit dem Adressaufkleber der Baustelle zu fotografieren.
oder
Die Lieferung des zertifizierten Holzes erfolgt zum Unternehmen, lagert dort ungeöffnet bis zur Weiterverarbeitung oder Transport auf die Baustelle. Der Auftragnehmer bestätigt mit einer Erklärung, dass nur zertifiziertes Holz für den Auftrag verwendet wurde. Auf dem Lieferschein steht als Anschrift die Baustelle und c/o die Anschrift des Auftragnehmers. Die ungeöffnete Verpackung ist mit dem Adressaufkleber der Baustelle zu fotografieren.
oder
Für alle Produkte, welche vom Hersteller einen unveränderbaren Stempel haben (Aufdruck o.ä.) und bei dem ein FSC/PEFC Zertifikat vorliegt, ist der Nachweis über ein Übersichtsfoto und ein Detailfoto (des Stempels) inklusive der Lieferscheine möglich. Über die Fotos muss ein eindeutiger Zusammenhang zwischen verwendetem Material und erstelltem Produkt möglich sein.
oder
Die aufführende Firma ist selbst durch die PEFC oder FSC zertifiziert sein, in diesem Fall gelten die Vorgaben des Zertifikatgebers zum Umgang und die Bestätigung.
Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde.
1.5 Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
1.5.1 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und entspr. Zertifikaten zu erbringen.
1.6 Angaben zur Abrechnung / sonstiges
Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten Person an den Baustellenbesprechungen (wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit nichts anderes mit der Bauleitung des Auftraggebers vereinbart wurde.
1.7 Dampfdichte Abklebungen.
Alle OSB Stöße sind abzukleben. Die Abrechnung erfolgt über die Grundposition der Wandfläche.
Für die umlaufenden Anschlüsse sind Zulagepositionen enthalten.
Alle Durchdringungen sind abzukleben und über Zulagepositionen erfasst.
1.8 Verbindungsmittel
Alle konstruktiven Verbindungsmittel und Montagebehelfe der jeweiligen Bauleistungen sind in die Position miteinzukalkulieren.
Alle statischen Verbindungsmittel sind, wenn benannt, in die Position miteinzukalkulieren.
Sollten aus Wahl AN und dem zugehörigen statischen Nachweis der Werkplanung andere Verbindungsmittel gewählt werden, sind diese mit dem Grundpreis der kalkulierten Position abgegolten.
Im Vorfeld in den Positionen nicht benannte und aus dem statischen Nachweis erforderliche Verbindungsmittel sind über die zugehörige Position "Statische Verbindungsmittel - Baustahlteile S235JR 6-12mm, verzinkt" und folgende im Kilopreis abzurechnen. Der Nachweis ist gemäß den Angaben aus den Positionen zu führen.
1.9 Aufmaße zur Produktion
Alle Bauteile sind vor Fertigung vor Ort in ihren Abmessungen zu prüfen.
Abweichungen aus dem Aufmaß gegenüber der Werkplanung sind anzuzeigen.
In den Anschlüssen und Bauteilen zum Bestand ist mit Abweichungen zu rechnen.
Für die Fertigung sind die Abweichungen nachzutragen und die Dokumentationsunterlagen nachzupflegen.
Die Abrechnung erfolgt über die Positionen der jeweiligen Werkplanung
1.9 Rüstungen und Arbeitsschutz
Bauseits ist das Gebäude umlaufend entlang der Gebäudeaußenkontur mit einer Fassadenrüstung (Breite 60cm + 30cm Konsole) eingerüstet.
Für alle Leistungspositionen gilt eine Arbeit mit Elementhöhen bis 3,5m. = Arbeitshöhe bis 3,5m
Alle erforderlichen Rüstungen und Fallschutzeinrichtungen (PSA...) sind eigenständig zu erbringen, vorzuhalten und zu betreiben. Dies gilt ebenso für die Verlegearbeiten von Elementdecken, mit den besonderen Risiken aus den Montagezuständen.
Vor Ort vorgehaltene Rüstungen sind ebenfalls für Fremdgewerke zugänglich zu machen.
1.10 Unterbrechungen
Bauablaufbedingte Unterbrechungen, auch witterungsbedingte, werden nicht gesondert vergütet.
1.11 Witterungschutz
Im Holzbau ist die Bedeutung und Abwendung von Niederschlagsereignissen von elementarer Bedeutung.
In der Summenstufe Witterungskonzept ist der gewählte Umgang zu erarbeiten und mit allen Teilleistungen einzukalkulieren.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
11 PUTZSYSTEM WDVS auf HWF
11
PUTZSYSTEM WDVS auf HWF
Vorbemerkung Putzsystem als Bestandteil vom WDVS / Bereich J-O / 21-27 Vorbemerkung WDVS Dämmung: Holzweichfaserplatten
Bei diesem System handelt es sich um ein zertifiziertes Wärmedämm-Verbundsystem nach RAL-UZ 140 (Blauer Engel).
Es handelt sich um ein WDVS. Die nachfolgend beschriebenen Komponenten umfassen lediglich das Armier- und Putzsystem.
Die Grundkonstruktion des Holzrahmenbaus und der auf den Ständern montierten Dämmebene aus Holzweichfasern ist in den Positionen des Holzrahmenbauwänden erfasst.
Es werden lediglich ergänzende Kleinstflächen mit Holzweichfaserdämmung nachfolgend ergänzt.
Die auszuwählende Holzweichfaserdämmung in den entsprechenden Holzrahmenbauwandpositionen und das nachfolgend aufgeführte Putzsystem bilden zusammen ein WDVS- System , welches als Einheit mit Systemzulassung anzubieten und auszuführen ist.
Vorbemerkung Putzsystem als Bestandteil vom WDVS / Bereich J-O / 21-27
11._.01 Putz- und Armierungsystem des WDVS, mit Beschichtung Systembeschreibung:
Bei dem im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Wärmedämmverbundsystem sind die Herstellervorschriften zu beachten und ausschließlich die Systemkomponenten des zugelassenen Systems zu verwenden.
Die bauaufsichtliche Zulassung (für Untergrund: BSP/CLT-Massivholzwände) ist erforderlich und vorzulegen.
Für die Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen gilt DIN 55699.
Einbausituation:
Fassadenbekleidung
Gebäudehöhe: bis 7,0m
Untergrund: Neubau Holzrahmenbau , Dämmplatte: Holzweichfaser (bauseitig in Vorpositionen erfasst)
Anforderungen:
Brandverhalten: B2 gem. EN 13501-1
Vorbereitung
Verunreinigungen, Schmutz, Staub und lose anhaftende Substanzen vollflächig entfernen als Vorbereitung für das anschließende WDVS in den nachfolgenden Positionen. inkl. Schützen der Fensterrahmen und Scheiben
Mineralischer zementfreier Unterputz zum Kleben und Armieren als vollflächige Zahnspachtelung liefern und auftragen. Um Unebenheiten/ Plattentoleranzen zu egalisieren sowie Holzinhaltsstoffe zu binden und die Gesamtschichtstärke der Armierungsschicht zu gewährleisten, Armierungsmasse vollflächig auftragen und mit einer Zahntraufel (Zahnung 6 x 6 mm) abzahnen. Witterungsbedingte Trocknungszeit einhalten.
Vollflächige Armierungsschicht -
mineralischer Klebe-/Armierungsmörtel/Unterputz und alkalibeständiges Glasfasergewebe Liefern und Auftragen einer vollflächigen Armierungsschicht.
Systemzugehörigen, vergüteten, mineralischen Klebe- und Armierungsmörtel
auf die trockene Zahnspachtelung bzw. Perimeter- oder Sockeldämmung volldeckend auftragen, alkalibeständiges Glasfasergewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen. Materialstärke gem. Systemangaben. Das Gewebe muss im äußeren Drittel der Armierungsschicht liegen.
Egalisationsspachtelung für organischen Feinputz
Liefern und Auftragen der zweiten Lage Armierungsmasse (wie vor, jedoch ohne Gewebe) auf Armierungsschicht als Egalisationsspachtelung bei Korngrössen < 3 mm und erhöhten Anforderung nach DIN 18202
Siliconharz-Oberputz - neutral, ohne bioziden Filmschutz
Siliconharz-Oberputz - neutral, manuell und maschinell verarbeitbar, auf massiven und massiv- wärmedämmenden, sowie gedämmten Wandbildnern mit mineralischen und organischen Unterputzen liefern, auftragen und strukturieren. Produkteigenschaften: Siliconharz-Oberputz nach EN 15824, nichtbrennbar, A2-s1, d0, ohne bioziden Filmschutz, arbeitet mit natürlichen Wirkprinzipien, reduzierte Bioverfügbarkeit und geringes Anschmutzverhalten, lösemittel- und weichmacherfrei gemäß VdL-RL01, mineralölfrei, hoch wasserdampfdurchlässig, gering wasserdurchlässig.
Struktur: Kratzputz , Korngröße: 1,0mm
Zwischenbeschichtung für Siliconharz-, Silikat-, mineralische Beschichtungen
Zwischenbeschichtung mit gutem Füll- und Deckvermögen und zur Farbton- und Untergrund-Saugfähigkeitsregulierung sowie zur Verbesserung der
Verarbeitungseigenschaften für silikat-, siliconharz- und mineralische
Beschichtungen auf Silikatbasis nach VOB, DIN 18 363, Ziffer 2.4.1.
Fassadenfarbe, mit Lotus-Effect®-Technologie, natürlich gegen Algen und Pilze, ohne bioziden Filmschutz, für Anstriche mit reduzierter Anhaftung von Schmutzpartikeln auf mineralischen und organischen, nicht elastischen Untergründen als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und auftragen.
Produkteigenschaften: strukturerhaltend, sehr hoch [CO2]- und wasserdampfdurchlässig, reduzierte Benetzbarkeit mit Wasser, Lotus-Effect®-Technologie: Reduzierte Haftung von Schmutzpartikeln und Selbstreinigung bei Beregnung, Schmutz kann mit dem Regen abperlen, natürlicher Schutz vor Algen- und/oder Pilzbefall, ohne bioziden Filmschutz, natürlicher Schutz gegen Algen und/oder Pilzbefall, spannungsarm.
Bauphysikalische Werte:
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd-Wert: 0,01 m Klasse V1 hoch, nach DIN EN 1062-3
Wasserdurchlässigkeitsrate w < 0,05 kg/(m²h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach DIN EN 1062-3
Geringe Benetzung aufgrund bimodaler Oberfläche Kontaktwinkel >140° nach Trocknung, weiß
Bauteil:
Farbton: altweiss nach Bemusterung
11._.01
Putz- und Armierungsystem des WDVS, mit Beschichtung
146.00
m2
11._.02 im Überkopfbereich
Einbaubereich: Deckenunterseite J / 23-27 Putz- und Armierungsystem des WDVS, mit Beschichtung
11._.02
im Überkopfbereich
Einbaubereich: Deckenunterseite J / 23-27
26.00
m2
11._.03 Zulage Leibungen Zulage für Leibungen, Tiefe bis 200 mm
an bestehende Fensterleibung befestigen und in das Wärmedämm-Verbundsystem einbinden,
Überdeckung der Fensterrahmen: mind. 30mm bis 40mm
inkl.
- komplette Armierung der Leibung
- Eckverstärkungen mit Gewebewinkel
- Diagonalarmierung
- eingearbeitetes Putzabschlussprofil als Systemabschluss des Putzes aus zweiteiliger 3d-Anputzleiste mit vorkomprimiertem PUR-Band und Schutzlippe, mit Gewebe und abreißbarer Klebelasche, Profilbreite ca. 18mm,
nach techn. Merkblatt als umlaufender dauerelastischer Anschluss an den Fenstern
- inkl. Oberputz wie WDVS Pos. 11.1
- inkl. Anstrich wie Fassade,
Farbton: wie Fassade
Einbaubereich:
alle Fenster und Türöffnungen 3seitig
Ausführung gem. A-6610
11._.03
Zulage Leibungen
68.00
m
11._.04 Zulage Bereich Fensterbank Zulage für Dämmung im Bereich Fensterbank mit Polystyrol-Hartschaumdämmkeil
Dämmstärke des Keils: bis 20 mm
Breite: ca. 300 mm
Wärmeleitfähigkeitsgr.: 030
im "Leibungsbereich" unterhalb der Fensterbank einbauen mit Gefälle
Vorrichten zum Verkleben der Aluminiumfensterbank
inkl. Einbindung in die Armierung / Eckgewebe des WDVS
inkl. Armierung des Gefälledämmkeils.
Leibungstiefe: bis 300mm
Ausführung gem. Detail A-6612
11._.04
Zulage Bereich Fensterbank
20.00
m
11._.05 Zulage Ausbildung Außenecke Eckverstärkung, Armierungsgewebe, WDVS Eckverstärkung aus Glasfasergewebe in die Spachtelung eingebettet an Gebäudeaußenecken
inkl. Ausbildung Fugen mit Dichtband an offenen Systemenden mit vorkomprimiertem, selbstklebendem Dichtband aus wetterfestem Schaumstoff
Kompriband selbstklebend TYP 2D d=15mm /3-9mm
11._.05
Zulage Ausbildung Außenecke
87.00
m
11._.06 Zulage Anarbeitung linear, Gebäudefuge Anarbeitung an lineare Kanten -Anschluss an Bestandsgebäude
inkl. Ausbildung Fugen mit Dichtband an offenen Systemenden mit vorkomprimiertem, selbstklebendem Dichtband aus wetterfestem Schaumstoff.
Kompriband selbstklebend TYP 2D d=20mm /3-9mm
Gebäude-Dehnungsfuge mit WDVS teilweise überdecken, es bleiben 2cm Dehnungsfuge zum Anschluss an Bestandsfassade, inkl. Putz-Anschlussprofil 160mm
Inkl.: Abnehmen, zuschneiden und neu montieren der vorhandenen Ton-Fassadenplatten (Abmaße b, h, t: 40cm/20cm/3cm), werden um ca. 15cm gekürzt.
Inkl. eines zusätzlichen Anschlussprofiles im Bereich Tonfassade.
Es ist darauf zu achten, dass keine Wärmebrücken entstehen!
Siehe Detail A-6126
Einbauort: Gebäudefugen zum Bestand
11._.06
Zulage Anarbeitung linear, Gebäudefuge
16.00
m
11._.07 Zulage Anarbeitung Einbauteile klein, Fläche bis 0,1m² Zulage für Anarbeitung des gesamten WDVS Aufbaus an bauseitige Einbauten wie Stahlkonsolen Glasfassade, Fallrohrdurchgänge oder ähnlichem
inkl. umlaufendem Dichtband bzw. Anputzleiste
11._.07
Zulage Anarbeitung Einbauteile klein, Fläche bis 0,1m²
5.00
St
11._.08 Zulage Anarbeitung linear Anarbeitung an lineare Kanten wie Balkone, Vordächer, Abdichtungen/Kappleisten
Abrechnung je Einbauteil in lfdm
11._.08
Zulage Anarbeitung linear
115.00
m
11._.09 Zulage Anarbeiten an Attika Zulage für das Anarbeiten an bauseitige horizontale
Holzwerkstoffplatte / Abdeckung Rohbau-Attika
Abrechnung nach lfm.
11._.09
Zulage Anarbeiten an Attika
71.00
m
11._.10 Ausbildung Fugen Ausbildung Fugen, vorkompr. Dichtband, WDVS
Lieferung und Montage von WDVS-Abschluss an offenen Systemenden mit vorkomprimiertem, selbstklebendem Dichtband aus wetterfestem Schaumstoff
Kompriband selbstklebend TYP 2D d=15mm /3-9mm
Einbaubereich:
Systemanschluss Sockelbereich
Systemanschluss Attika
11._.10
Ausbildung Fugen
140.00
m
11._.11 Zulage Anarbeitung Einbauteile klein, Fläche bis 0,1m² Zulage für Anarbeitung des gesamten WDVS Aufbaus an bauseitige Einbauten wie Elektrosockel, Zapfstellen oder ähnlichem
11._.11
Zulage Anarbeitung Einbauteile klein, Fläche bis 0,1m²
5.00
St
11._.12 Zulage Leibung Fenstersturz Bereich Sonnenschutz Zulage für Dämmung im Bereich der Fensterstürze
vertikal zwischen Einlaufkasten und Außenwand
(nur Fenster mit Sonnenschutz Zip-Screen)
mit Polyurethan-Wärmedämmplatten gem. Detail
Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 030
Befestigung: ganzflächig geklebt
Maße der Platten vertikal:
Stärke: 30 mm
Höhe: ca. 110-150 mm (je nach Kastenhöhe)
Leistungsumfang inkl.
- komplette Armierung
- eingearbeitetes Putzabschlussprofil als Systemabschluss mit vorkomprimiertem PUR-Band und Schutzlippe, mit Gewebe und abreißbarer Klebelasche, Profilbreite ca. 18mm,
nach tech. Merkblatt als umlaufender dauerelastischer Anschluss an Fenster
gem. Detail A-6611
11._.12
Zulage Leibung Fenstersturz Bereich Sonnenschutz
25.00
m
11._.13 Zulage Putzträgerplatte Putzträgerplatte liefern und montieren auf Übergangen von Dämmlage des zuvor beschriebenen WDVS-Systems zu angrenzenden Einbauteilen
Einbaubereich 1: Alu-Blende der Sonnenschutzkästen:
inkl. 3-seitigem Überstand von 10cm
Außenkante Putzträgerplatte bündig in das WDVS einarbeiten
Plattenstärke: 10mm
Abrechnung nach m²
gem. Detail A-6611
11._.13
Zulage Putzträgerplatte
25.00
m2
SOCKEL
SOCKEL
11._.14 Perimeterdämmung, XPS, WLG 037, 140mm Sockeldämmung als Perimeterdämmung liefern und einbauen
Wärmedämmplatte:
Perimeterdämmung XPS nach DIN EN 13164, DIN 4108-10,
schwundfrei, FCKW-frei, schwerentflammbar nach EN 13501-1
Dämmplatten mit Klebemörtel vollflächig verkleben
Untergrund: Sockel-Abdichtung des Rohbauers aus einer flexiblen
polymeren Dickbeschichtung (FPD)
Sockelhöhe: 0,8-1,0m (OK ca. -0,44 -wie Bestand)
Dämmstoffdicke: 140 mm
Wärmeleitfähiggr.: 037
gem. Detail A-614
Einbaubereich: Sockel Neubau Fassade
11._.14
Perimeterdämmung, XPS, WLG 037, 140mm
48.00
m2
11._.15 Sockelbereich Putz und Schlussbeschichtung Putz und Schlussbeschichtung der zuvor beschriebenen Perimeter-Dämmplatten mit Glasfasergewebe, Armierputz, Oberputz und Schlußbeschichtung liefern und verarbeiten,
ggf. mechanische Untergrundvorbereitung als Haftgrund durch Aufrauhen
Untergrund : Perimeterdämmung
Sockelhöhe: ca. 0,8 - 1,0 m
Armierputz:
zementfreier, organischer Dispersionsspachtel, inkl. Nachweis zum Einsatz im Sockelbereich und Erdreich geeignet,
Oberputz:
Mineralischer Oberputz, weiss
nachEN 998-1 lt. Herstellerangaben
Struktur: Glattputz, Körnung wie jeweilige Fassadenfläche
Schlußbeschichtung:
Untergrundvorbereitung
Grundierung,
Fassadenfarbe auf Reinacrylatbasis,
sehr hoch wasserabweisend, Wasserdurchlässigkeitsrate W3 <0,05 kg/(m²*h0,5)
wasserdampfdurchlässig, Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 6700
matt
Farbton: grau nach Bemusterung,
Einbaubereiche: wie vor
11._.15
Sockelbereich Putz und Schlussbeschichtung
48.00
m2
11._.16 Sockelbereich Abdichtung Schlämme Organische flexible Spachtelmasse zur Abdichtung im Sockelbereich bzw. Erdreich liefern und aufbringen.
Untergrund: Sockelputz
Auftrag in min. 2 Arbeitsgängen
Anforderung: W 2.1-E
Mindestschichtdicke und Verarbeitung nach Herstellerangaben lt. Anforderung,
Farbton Abdichtung: weiß
Arbeitsgang Sockelbereich (nach Putzarbeiten)
als Schlämme 5cm über geplanter Geländeoberkante,
(die Putzunterkante um 100mm überdeckend)
an untere Abdichtungslage angeschlossen.
Höhe Wandauftrag: ca. 90cm
11._.16
Sockelbereich Abdichtung Schlämme
48.00
m2
11._.17 Sockelabschlussprofil, ALU, 140/160/10 WDVS Sockelabschlussprofil Aluminium, zur Trennung von Wand- und Sockelbereich für das Wärmedämmverbundsystem inkl. Abtropfkante.
Fassadendämmplatten fugenfrei an die Perimeter-Dämmplatten der Sockeldämmung anschließen.
Profilmaß: 140/160/10
Dämmstoffdicke: 160 mm, Sockel 140mm
Einbaubereiche: Sockel umlaufend Sockel Neubau Fassade
gem.Detail A-614
11._.17
Sockelabschlussprofil, ALU, 140/160/10
63.00
m
11._.18 Zulage Abtropfprofil Tropfkante nprofil, bestehend aus Kunststoffwinkel und Glasfasergewebe, inkl. einarbeiten in Putzlage.
11._.18
Zulage Abtropfprofil
86.00
m
11._.19 Drän- und Anfüllschutzbahn Drän- und Anfüllschutzbahn für zuvor beschriebene
vertikale Abdichtung liefern und fachgerecht einbauen
3-lagige Noppen-Schutzbahn mit aufkaschiertem Vlies
Eigenschaften:
Druckfestigkeit: ca. 350 kN/m²
Dränkapazität: ca. 2,4 l/s/m
chemikalienbeständig, wurzelfest,
verrottungsfest, trinkwasserunbedenklich
Umfang:
inkl. aller Befestigungsmittel wie Anschluss-Schienen, Clips etc.
Ausführung:
nach vollständiger Durchtrocknung der Abdichtung,
gemäß den Verarbeitungsrichtlinien mit
ausreichender Überlappung anbauen
H= bis 0,5m
11._.19
Drän- und Anfüllschutzbahn
48.00
m2
11._.20 Dämmung HWF WLG <=046 160mm Dämmung HWF WLG <=046 160mm
- Äußere Bekleidung aus Holzfaserdämmplatte,
als Dämmplatte,
Dämmplatte vorgerichtet für Putzauftrag / WDVS im System,
(Auftrag Putzsystem sh sep. Position)
auf Massivholz befestigt, nach Herstellerangaben des WDVS
Plattendicke: d = 160 mm mit N+F,
Anwendungstyp WF-P-PT-h,
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit <=0,046 W/(mK)
Baustoffklasse gemäß DIN 4102-1 B2 Euroklasse gemäß DIN EN 13501-1 E
gemäß DIN EN 13171: 2015-04, liegend verlegt, o.glw.
Montage an Deckenstirnseite bzw Überkopfbereich
Streifenbreite: >0,40cm bis 2,0m,
Einzelfläche: >1,0m²
teilweise konischer Zuschnitt
Befestigungsgrund: Massivholz
Ausführung: in Anlehnung an Detail A- 637
Einbaubereich: Deckenstirnseite umlaufend
11._.20
Dämmung HWF WLG <=046 160mm
28.40
m2
11._.21 Dämmung HWF WLG 046 60mm Stärke: 60mm
Ausführung gem. Detail A- 637
Einbaubereich: Dachüberstand J/ 24-27, Sowie Deckenstirnseite umlaufend
11._.21
Dämmung HWF WLG 046 60mm
26.60
m2