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LEISTUNGSVERZEICHNIS AUSGABE 19.09.2025
Für die Ausführung der
Erweiterte Rohbauarbeiten (Sanierung) VE3.32
für die Sanierung des Bestandsgebäudes,
August-Thienemann-Straße 2, 24306 Plön
gem. VOB in allen Teilen sowie sonst. Vorschriften und
Normen in neuester Fassung insbes. des Landes
Schleswig-Holstein einschl. der geltenden Bauordnung
Leistungsinhalte:
1. SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
2. ABBRUCHARBEITEN BESTAND
3. GRUNDLEITUNGSVERLEGUNG BESTAND
4. UNTERFANGUNG BESTAND
5. MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
6. UMVERLEGUNG GRUNDLEITUNGEN
7. BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
8. PUTZARBEITEN AN INNENWÄNDEN
9. RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
10. ENTSORGUNG
11. STUNDENLOHNARBEITEN
LEISTUNGSVERZEICHNIS AUSGABE 19.09.2025
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.1 Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön
wird erweitert und saniert. Dafür werden Teile der
jetzigen Bebauung abgebrochen und auf der Fläche
zwischen der Villa und dem Bestand ein 4-geschossiger
Labor-Neubau zuzüglich Unterkellerung und
Technik-zentrale errichtet. Das neue Foyer Geschoss
wird mittels Abgrabungen auf Höhe des alten
Kellergeschosses angesiedelt und hat somit im Bereich
der großzügigen, zum Foyer hin öffenbaren Seminar- und
Cafeteriaräume einen ebenerdigen Zugang zu den
rückwärtigen Außenanlagen und gleichzeitig einen
ebenerdigen Übergang in das Bestandgebäude. Dieser
Übergang bildet die neue Erschließungs-achse zwischen
dem Neubau und allen weiteren Bestandsgebäuden. Hier
wird als zentrales, verbindendes Element die Bibliothek
eingerichtet. Im Foyer Geschoss befinden sich darüber
hinaus der Empfang sowie die Büroräume für die
Verwaltung und die technischen Dienste. Im
Kellergeschoss sind alle technischen Versorgungs- und
Funktionsräume angeordnet. Die Obergeschosse gliedern
sich jeweils in einen zur Seeseite orientierten
Bürobereich und eine, um den Erschließungskern
gelagerte Laborzone. Die Verbindung zum Bestand wird in
jedem Geschoss hergestellt und durch einen
Durchlade-Aufzug barrierefrei realisiert. Die Labore
werden über 2 zentrale Schächte versorgt und erhalten
keine Unterhangdecken sondern eine Sichtinstallation.
Das Foyer erstreckt sich über einen 3-geschossigen
Luftraum und ist zum Eingangsbereich hin vollflächig
verglast. Der Neubau erhält eine Verkleidung aus
2-schaligem Fassadensystem und großzügige Fenster in
regelmäßiger Reihung
1.2 Lage und Städtebauliche Einbindung
August-Thienemann-Straße 2
24306 Plön
Zufahrt über B76 / Rautenbergstraße
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2. BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG
2.1 Lage der Baustelle
Max Planck Institut für Evolutionsbiologie
August-Thienemann-Straße 2
24306 Plön
Erschwernisse und Mehraufwendungen sind bei der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis Schwertransporte:
Es bestehen Gewichtsbeschränkungen bzw. Sperrungen für
Schwertransporte für die Brückenbauwerke im Bereich der
Zuwegung
Brücke 1: B76 Kreuzung B43
Brücke 2: B76 Querung An der Fegetasche
Gesamtgewichtsbeschränkung von jeweils max. 41,8 to
Sonder/Ausnahmegenehmigungen sind mit ausreichender
Frist bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH ) einzuholen.
2.2 Baustrom, Bauwasser
Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte
sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und
vor unbefugter Nutzung zu schützen.
Die Verteilung des Bauwasseranschlusses erfolgt
gesondert nach Erforderniss der jeweiligen Nutzer.
Entsprechende Leitungen werden durch Nutzer
installiert.
Hinsichtlich der Nutzung der sanitären Anlagen wird auf
die Baustellenordnung verwiesen.
2.3 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung von
Materialien sind mit der örtl. Bauüberwachung/
Bauleitung abzustimmen. Für die Zwischenlagerung von
Baumaterialien stehen nur bedingt Lagerflächen zur
Verfügung. (siehe auch Pkt. 10.13 EVM (B) BVB 214
Stand Januar 2025)
2.4 Lager- und Mannschaftsräume
Räumlichkeiten in Gebäuden stehen nicht zu Verfügung.
Tagesunter-
künfte/ Pausenräume, Büros etc. sind als Nebenleistung,
sofern erforderlich, einzukalkulieren und damit Sache
des AN. (siehe auch Pkt. 10.13 EVM (B) BVB 214 Stand
Januar 2025)
2.5 Baubewachung
Es ist vorerst keine besondere Baustellenbewachung
durch den Bauherren vorgesehen. Für den Fall einer
nachträglichen Bewachung wird auf Pkt. 10.25 EVM (B)
BVB 214 Stand Januar 2025)
2.6 Parken von Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen
bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger
Abstimmung mit der Bauüberwachung/ Bauleitung erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein
Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der
entsprechenden AN bzw. Halter. Der AN verpflichtet
sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für
die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen.
Der Parkplatz seitlich der BE-Fläche am sogenannten
Interims-gebäude ist ausschließlich Mitarbeitern des
Max-Planck-Institutes vorbehalten. Auch hier gilt ein
Parkverbot für Baustellenfahrzeuge sowie Privat-PKW der
Arbeitnehmer.
2.7 Hinweise und Verbote
Es besteht eine Baustellenordnung, welche
Vertragsbestandteil wird.
(siehe Pkt. 10.18 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025)
2. BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG
3. BAUAUSFÜHRUNG
Leistungsbestandteil des Angebotes sind die nachstehend
aufgeführten Rohbauarbeiten mit allen benötigten
Geräten und Anlagen.
Das Leistungsverzeichnis stellt keine Bestellunterlage
dar. Mengenermittlungen für Materialbestellungen hat
der Bieter nach Auftragserteilung auf Grundlage der
übergebenen Ausführungsunterlagen bzw. den von ihm
erarbeiteten Montageplänen eigenständig vorzunehmen.
Etwaige Unstimmigkeiten sind vor Angebotsabgabe mit der
ausschreibenden Stelle zu klären.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen ca. Maße sind
Planungsmaße der Einzelabmessungen und können einen
Toleranzbereich von +/-5 % aufweisen.
Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird,
ebenso wie die Brandschutzordnung und der SIGE-Plan,
Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und
Auftragnehmer. (siehe auch Pkt. 10.18 EVM (B) BVB 214
Stand Januar 2025)
Feuerwehr- und Krankentransportzufahrten sowie
Feuerwehr- und Krankentransportstellplätze sind
generell freizuhalten. Die Feuerwehr-Aufstellflächen
und -zufahrten sind immerwährend frei zu halten, ebenso
die zugeordneten Feuerwehr-Stellplatzflächen.
Anfallender Bauschutt und sonstige Verschmutzungen sind
unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften täglich
zu beräumen. Die fraktionsweise Sammelung bzw. die
Trennung hat in Übereinstimmung mit gültiger Vorschrift
(KrWG) in fachgerechten Entsorgungsbehältnissen zu
erfolgen. Sämtliche Kosten einschl. Deponiegebühren
sind in das Angebot einzurechnen. Entsorgungsnachweise
sind beizubringen. (siehe auch Pkt. 10.16 EVM (B) BVB
214 Stand Januar 2025)
Verschmutzte Straßen und Zuwegungen zum
Baustellengelände aus Material-und Bodentransporten
sind täglich zu reinigen, ebenso Wege / Flächen im
Gebäude.
Die durch die Baustelleneinrichtung benutzten Flächen
sind nach Bauende wieder ordnungsgemäß herzurichten.
Eine Abnahme erfolgt durch den Bauherren bzw. dessen
Beauftragten.
3.1 Arbeitszeiten
Folgende tägliche Arbeitszeiten gelten als vereinbart:
Mo-Sa 7.00 - 20.00 Uhr
(siehe auch Pkt. 10.28 EVM (B) BVB 214 Stand Januar
2025)
3.2 Lärmschutz
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BlmSchV) sowie die TA Lärm (Technische Anleitung
zum Schutz gegen Lärm) Der AN hat die Baustelle so zu
betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen
Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit
besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen
Verfahren gearbeitet werden. Es sind möglichst
Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen
"Umweltengel" oder gleichwertigem Siegel
gekenn-zeichnet sind.
- alle lärmintensiven Arbeiten sind der
Bauüberwachung/ Bauleitung mind. 5 Tage vor
Ausführung anzuzeigen
- durch die Bauüberwachung / Bauleitung erfolgt
die
Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung
der betreffenden Leistungen
- die betreffenden Bauleistungen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung durch den AG
durchzuführen
3.3 Arbeitszeitunterbrechung:
Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen.
3.4 Sauberkeit / Schuttbeseitigung
Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und sonstige
Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück
hat ständig zu erfolgen, spätestens nach Aufforderung
durch die Bauüberwachung/ Bauleitung. Sollte der AN
dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG
berechtigt, Dritte (im Auftrag der Bauüberwachung/
Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu
beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden
nach Ermessen der Bauüberwachung/ Bauleitung umgelegt.
3.5 Arbeitsschutzmaßnahmen
Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN.
Es gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und
die Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein bei der
Vergabe durch öffentliche Auftraggeber.
Ferner sind zwingend die gesetzlichen Vorgaben im
Umgang mit SARS-CoV-2 aus der aktuell gültigen
Verordnung für das Land Schleswig-Holstein einzuhalten
und umzusetzen.
Für alle im LV beschriebenen Arbeiten stellt der AN bei
Notwendigkeit eigene Gerüste auf und kalkuliert die
Leistung in die EP´s ein, wenn diese nicht ohnehin
Nebenleistungen sind (Raumhöhen bis 3,50 m).
3.6 Bautagebücher / Bautenstandsberichte
Diese sind täglich zu führen und durch den AN
mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der
Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie
besonderen Vorkommnissen unaufgefordert der
Bauüberwachung/ Bauleitung zu übergeben. Dieser gilt
als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung
etc. Bei Nichtabgabe ist die Bauüberwachung/ Bauleitung
berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem
Ermessen festzulegen. (siehe auch Pkt. 10.15 EVM (B)
BVB 214 Stand Januar 2025)
3.7 Baubesprechungen
Die Teilnahme an einer wöchentlich stattfindenen
Baubesprechung ist sicherzustellen und während der
Leistungszeit für den Leistungserbringer verpflichtend.
(siehe auch Pkt. 10.10 EVM (B) BVB 214 Stand Januar
2025)
3.8 Baustellenpersonal
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die
Baustelle ständig von einem fachkundigen und
hinreichend qualifizierten, der deutschen Sprache
mächtigen Polier/Meister beaufsichtigt und geleitet
wird. Vor Beginn der Arbeiten ist dieser schriftlich
anzuzeigen. Es ist täglich ein Bautagebuch zu führen.
(siehe auch Pkt. 10.10 u.10.15 EVM (B) BVB 214 Stand
Januar 2025)
Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine allgemeine
Baustelleneinweisung durch den zuständigen SiGeKo.
Hierfür haben sich die Firmen unaufgefordert mit einem
Vorlauf von 7 Tagen anzumelden.
3.9 Baustellenkoordinierung
Es ist zu beachten und in die Kalkulation
einzubeziehen, dass mehrere Gewerke parallel ausgeführt
werden und dass nach Absprache und Protokollierung den
Weiteren am Bau Tätigen Baufreiheit gewährt wird und
räumliche Überschneidungen zwischen den einzelnen
Gewerken eintreten können.
Das Zusammenarbeiten aller Gewerke sowie die
eigenständige Koordinierung untereinander ist zwingend
erforderlich.
3.10 Anforderungen an Stoffe
Sämtliche am Gebäude verwendeten Materialien sind
gütegeprüft, schadstoff-und emissionsfrei. Materialien,
die Asbest, PCB, Formaldehyd oder FCKW enthalten bzw.
ggf. gesetzlich erlaubte Grenzwerte überschreiten, sind
nicht zugelassen. Verwendete Mineralfaserprodukte
müssen die Freizeichnungskriterien des Anhangs V Nr. 7
der Gefahrstoffverordnung erfüllen und als nicht
krebsverdächtigt eingestuft sein.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind Eignungs- und
Gütenachweise der verwendeten Materialien in Form von
Materialdatenblättern, Zulassungsbescheinigungen und
sonstigen Nachweisen für Bauteile und Baustoffe
vorzulegen.
3.11 Materialbemusterung:
Vor Ausführung sind in ausreichendem zeitlichem Vorlauf
zur Abstimmung dem Auftraggeber Materialmuster
vorzulegen.
3.12 Abrechnungs/Dokumentationsunterlagen
Abrechnung/ Aufmaße: Aufmaßunterlagen sind 2-fach in
Papierform und digital zu übergeben.
Dokumentation: Dokumentationsunterlagen über die
ausgeführten Leistungen sind 3-fach in Papierform und
digital zu übergeben.
Dokumentationsunterlagen als Aktenordner sind wie folgt
anzufertigen und zu übergeben:
- Aktenordner (schwarz) Kunststoff, Rückenbreite 3,6
bzw. 5 cm,
- 3 -fach Ausfertigung
- Rücken nach Abstimmung mit Bauherr
- Kapitelabtrennung mittels Deckblatt und
Einlageblätter mit "Reiter mit Nase" mit Bezeichnung
des Inhalts und Nummer trennen, Inhalt:
1. Betriebsanschrift, Name, Telefon, am Bau beteiligte
Firmen
2. Erklärungen
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Errichtererklärung
- Zulassungserklärung
- Konformitätserklärung
- RAL-Erklärung
3. Herstellerunterlagen/Herrstellerbescheinigungen
4. Planungsunterlagen (Zeichnungsunterlagen)
5. Stundennachweise abgezeichnet und bestätigt
(siehe auch Pkt. 10.21 EVM (B) BVB 214 Stand Januar
2025)
3.13 Projektraum
Durch den Auftraggeber wurde ein Planmanagementsystem
installiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur
Nutzung. Die Anmeldung zum Erhalt der entsprechenden
Zugangsberechtigung zum Portal des
Planmanagementsystems ist unverzüglich nach
Auftragserteilung durch den AN eigenverantwortlich
durchzuführen.
Sämtliche Planlieferungen erfolgen ausschließlich
digital.
Der Abruf von Papierexemplaren erfolgt durch den
Auftragnehmer in Eigenverantwortung direkt über den
Anbieter des Planmanagement-
systems. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. Alternativ
können die Ausführungsunterlagen natürlich auch direkt
aus dem System heruntergeladen und durch den
Auftragnehmer eigenständig oder durch Dritte
vervielfältigt werden.
Es ist die Verpflichtung des AN sich laufend über den
aktuellen Stand der Planung zu informieren. Mit Abgabe
seines Angebotes erkennt der AN die Vorgehensweise an.
Dieses ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine
gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt nicht.
Der AN hat sämtliche projektrelevanten Unterlagen, wie
z.B. Werkpläne, Eignungsnachweise/Datenblätter und
Bautagesberichte, elektronisch über den Projektraum zu
übergeben; zusätzlich ist die Dokumentation in
Papierform zu übergeben. Unterlagen anderer
Projektbeteiligter (z.B. Baubesprechungsprotokolle,
etc.) hat der AN eigenständig in elektronischer Form
aus diesem System zu entnehmen. Die ggf. erforderliche
Plancodierung ist dem CAFM-Pflichtenheft des AG und der
Anlage Poolarserver Plancodierung zu entnehmen.
Die mit der Nutzung des Projektraums verbundenen
Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
3.14 Bauschild
Es wird ein Bauschild installiert. Bauhauptgewerke
haben die Möglichkeit sich hier werbewirksam
darzustellen. Die Kosten-beteiligung beträgt 30,- EUR
je Gewerkestreifen, welche als Einbehalt bei der
Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.
3. BAUAUSFÜHRUNG
4. AUSFÜHRUNGSTERMINE
Die geplanten Ausführungsfristen sind dem Formblatt 214
(Besondere Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
Die Fertigstellung versteht sich einschl. aller
Abnahmen, Probeläufe, Inbetriebnahmen sowie einer
Mängel- und Restleistungsbearbeitung, d. h. frei für
einen Nutzungsbeginn. bzw. Baufreiheit für Folgegewerke
Die einzelnen Abläufe sind aus der Notwendigkeit eines
vernünftigen Bauablaufes selbst zu wählen, wobei von
Anbeginn eine Terminabstimmung über die notwendigen
Planungsabläufe, die dazugehörigen Abstimmungen sowie
Prüflaufzeiten bis zur Freigabe und Genehmigung zu
beachten sind.
4. AUSFÜHRUNGSTERMINE
5. ANLAGENVERZEICHNIS
Kurzübersicht der ergänzenden Anlagen zum nachstehenden
Leistungsverzeichnis:
(01_Verdingungsunterlagen)
Ansichten
LIMN-000100-ING-A__-A-__O-008-5-0-0-Ansicht Ost ING.pdf
LIMN-000100-ING-A__-A-__W-007-5-0-0-Ansicht West
ING.pdf
Grundrisse
LIMN-000100-ERW-A__-G-Z01-006-5-D-F.pdf
LIMN-000100-ING-A__-G-_00-003-5-G-F.pdf
LIMN-000100-ING-A__-G-_01-004-5-E-F.pdf
LIMN-000100-ING-A__-G-_02-005-5-F-F.pdf
LIMN-000100-ING-AA_-G-_00-003-5-0-0-Abbruch EG ING
VA.pdf
Schnitte
LIMN-000100-ING-A__-S-_II-009-5-C-F-Schnitt II.pdf
LIMN-000100-ING-A__-S-_JJ-010-5-0-F-Schnitt JJ.pdf
Statik
18294c_Hauptstatik.pdf
18294c_P001.pdf
51.Ergänzung zum Prüfbericht Nr.1 vom 17.08.2020.pdf
18294c_1.Fortsetzung_20250814.pdf
18294c_HuH_P001a_14082025.pdf
18294_HuH_S100_MAX_PLANCK_INSTITUT 15082025.pdf
Bew.-Plan Aufzugsdecken Pos.18,Pos.22,Pos.39.pdf
Bew.-Plan Aufzugsdecken Pos.18,Pos.22,Pos.39-STL.pdf
Bew.-Plan Schachtdecken Erdgeschoss.pdf
Bew.-Plan Schachtdecken Erdgeschoss-STL.pdf
Bew.-Plan Schachtdecken 2.Obergeschoss.pdf
Bew.-Plan Schachtdecken 2.Obergeschoss-STL.pdf
TGA Planung / Grundleitungen
LIMN-000100-GES-GA_-L-___-001-5-J-F.pdf
LIMN-000100-ING-HLS-G-_FU-001-5-C-P.pdf
LIMN-000100-ING-TDS-G-_FU-001-5-B-P.pdf
Grundleitungen Ausschnitt.png
Kernbohrg. Schlitz BoPla Ausschnitt.png
Lageplan Ausschnitt.png
Gutachten
Schadstoffgutachten
(Leistungsverzeichnis)
Hinweis:
Alle in den Anlagen enthaltenen Planungsunterlagen sind
in der Regel auf das Datum datiert, so dass hier die
Zuordnung zu dem Leistungsverzeichnis nachvollzogen
werden kann. Dieses Datum widerspiegelt nicht das
Bearbeitungsdatum und hat keine rechtliche Relevanz.
5. ANLAGENVERZEICHNIS
6. HINWEIS ANLIEFERSITUATION / ZUWEGUNG
Die Gebäudeumfahrung ist nur eingeschränkt möglich !
Materialanlieferungen seeseitig sind nur mit 4-Achser
über die Durchfahrt Tierhaus nach vorheriger Absprache
mit dem Nutzer bzw. mit der örtlichen Bauüberwachung
möglich.
Ein ggf. erf. Umladen von Material ist einplanen, da
der Neubau nicht direkt erreicht werden kann.
Einzel-Anlieferungen möglichst vermeiden -> besser in
wenige Termine "zusammenfassen", da ein Freiräumen der
Zuwegung seitens des Instituts notwendig ist.
Größere Anlieferung sind mit einem Vorlauf von mind. 7
Tagen der örtlichen Bauüberwachung mitzuteilen
6. HINWEIS ANLIEFERSITUATION / ZUWEGUNG
7. HINWEISE ZUR STATIK
Systematik Positionsbezeichung in den jeweiligen
Positionsplänen als Anlage zur Statik sowie deren
Fortschreibung:
Pos. XX Hauptstatik
Pos. XX/1 1. Fortschreibung etc.
Hinweis zu "eingewolkten Positionen" in den Plänen für
den
Bereich Fluchttunnel:
Die eingewolkten Positionen wurden bereits als
Vorabmaßnahmen erbracht und sind nur informativ und
nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
7. HINWEISE ZUR STATIK
01 SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
01
SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
Hinweis Gefahrstoffverordnung
Das vorliegende Schadstoffkataster entbindet den
Auftragnehmer nicht von der Informationsermittlung, der
Einstufung des Gefahrstoffes nach der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der
Betriebsanweisung und der Gefährdungsbeurteilung nach §
7 GefStoffV. Die Unterlagen sind auf der Baustelle zur
Einsicht bereitzuhalten.
Sofern über den Umfang des vorliegenden
Schadstoffkatasters hinaus vermutliche Gefahrstoffe
vorgefunden werden, ist die Bauüberwachung umgehend zu
informieren. Entsprechende Materialien werden AG-seitig
durch einen Sachkundigen begutachtet sowie ggf. beprobt
und analysiert.
Werden die in Abschnitt 3.1 aufgeführten kontaminierten
und sonstigen Bauteile (oder vergleichbare Einbauten)
zusätzlich an weiteren Stellen gefunden, ist deren
Ausbau über die in Abschnitt 3.1 genannten Positionen
abzurechnen.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass
sämtliche Forderungen der GefStoffV zu erfüllen sind
und hieraus entstehende Kosten, wie z.B. für die
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Mitteilungen
an die zuständige Behörde über den Umgang mit Asbest,
Erstellung der schriftlichen Betriebsanweisungen, die
Unterweisung der Beschäftigten (§14 GefStoffV) sowie
die Erstellung von Arbeitsplänen gemäß TRGS 519 nicht
gesondert vergütet werden. Die geplanten Arbeitsweisen
sind im Vorfeld der Demontagearbeiten mit dem
stattlichen Gewerbeaufsichtsamt und dem AG im Detail
abzustimmen. Aufwendungen hierfür sind einzurechnen.
Weiterhin sind für die einzelnen Gefahrstoffe die
folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe bzw.
Handlungs-anleitungen zu beachten und anzuwenden. Die
Kosten für die Ausführung sind einzurechnen.
- "Asbest" (TRGS 519)
- "Alte Mineralwolle" (TRGS 521)
- "PAK" (TRGS 551) sowie PAK-Handlungsanleitung des
Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
technische Sicherheit (LAGetSi).
- "PCB" Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Umwelt und Verkehr zur Einführung der technischen
Anforderungen an die Reinigung und Entsorgung von
Transformatoren, mit PCB-haltiger oder
PCB-kontaminierter mineralölhaltiger oder
synthetischer Isolierflüssigkeit, PCB/PCT-
Abfallverordnung
-PCBAbfallV sowie das LAGA-Merkblatt: Technis che
Anforderungen an die Entsorgung von PCB-haltigen
Abfällen.
Für Arbeiten an Materialien, die gesundheitsgefährdene
Stoffe enthalten, sind die Kosten für die Erstellung
eines abgeschotteten Schwarzbereiches und die
Erschwernisse durch die notwendigen
Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. das Tragen der
persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzanzüge etc.)
vom AN generell einzukalkulieren.
Hinweis Gefahrstoffverordnung
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen
Bei den Arbeiten ist das in der Leistungsbeschreibung
dargestellte Demontage- und Abbruchkonzept Horn+Horn
(Bau-beschreibung) zu berücksichtigen. Die geplanten
Arbeitsweisen sind im Vorfeld mit dem AG im Detail
abzustimmen.
Die im Rahmen der Abbruchmaßnahmen anfallenden
Abbruchmaterialien sind grundsätzlich nach den
einzelnen Stoffgruppen und/oder entsprechend der
Kontamination zu demontieren und zu separieren. Kosten
hierfür, auch für das ggf. notwendige händische
Sortieren, sind in die nachstehenden Positionen
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die
Abbruchmaterialien sind vorrangig zu verwerten bzw.,
falls dies nicht möglich ist, ordnungsgemäß zu
beseitigen.
Die Aufwendungen für die Separierung der einzelnen
Materialien (u.a. auch Sperrmüll oder Fenster) in
Stoffgruppen wie z.B. Holz (nach AltholzV), Metalle,
Bauschutt etc. sind in die betreffenden Positionen
einzukalkulieren.
Kosten für die Entsorgung der nachstehend beschriebenen
Materialien sind, wenn nicht anders beschrieben in die
betreffenden Positionen einzukalkulieren.
Sofern Demontagearbeiten durch den AN auf dem Dach per
Hand erfolgen, ist das Liefern, Vorhalten und Verlegen
gemäß Arbeitsfortschritt von Lauf- und Arbeitsstegen
mit Holzbrettern
(L = mind. 3 m, B = mind. 50 cm, D = mind. 3 cm)
einschl. Abtransport einzurechnen.
Des Weiteren ist hierbei das Liefern, Vorhalten,
Betreiben und Abtransportieren von Fanggerüsten oder
von Auffangnetzen gemäß DGUV-Information 201-008
"Dacharbeiten" (ehem. BGI 656) sowie BGR 184 "Regeln
für die Sicherheit von Seitenschutz und
Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten"
(ehem. ZH 1 / 584), Hebebühnen u.ä. während der
Rückbauarbeiten einzurechnen.
Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten sind
entsprechend der gewählten Abbruchmethode die jeweils
einschlägigen Vorschriften und Regeln zu beachten (z.B.
DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (ehem.
BGV A1), DGUV--Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (ehem. BGV
C22), DIN 4124, DIN 4420, DIN 4123, DIN 18007, DIN
18299, DIN 18459, VDI-Richtlinie 6202).
Asbestrückbau
Für den Rückbau der Asbestprodukte sind u. a. folgende
Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Sämtliche
Aufwendungen hierfür sind in die betreffenden
Positionen einzurechnen:
Arbeiten im Sanierungsbereich. Zerstörungsarmer Ausbau
der Asbestprodukte, Bruchteile etc. in gekennzeichneten
Behältern sammeln. Schuttrutschen nicht verwenden und
Material nicht werfen. Planen o.ä. zum Auffangen und
Sammeln herabfallender Bruchstücke auslegen. Nach dem
Rückbau der
Asbestprodukte Untergrund absaugen (mindestens
H-Sauger) und feucht reinigen.
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
GEFAHRSTOFFSANIERUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
GEFAHRSTOFFSANIERUNG
01.02 RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
01.02
RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
01.03 ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
01.03
ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
01.04 RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE
MINERALFASERDÄMMSTOFFE
01.04
RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE
MINERALFASERDÄMMSTOFFE
01.05 RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
01.05
RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
02 ABBRUCHARBEITEN BESTAND
02
ABBRUCHARBEITEN BESTAND
02.01 ABBRUCH BODENBELÄGE
02.01
ABBRUCH BODENBELÄGE
5 mm Teppich
60 mm Estrich
Trennlage PE-Folie
5 mm Trittschalldämmung
Bitumenbahn
Bestandssohle
5 mm Teppich
02.02 ABBRUCH AUSSENFENSTER
02.02
ABBRUCH AUSSENFENSTER
02.03 ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
02.03
ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
02.04 ABBRUCH WANDBELÄGE
02.04
ABBRUCH WANDBELÄGE
02.05 ABBRUCH UNTERDECKEN
02.05
ABBRUCH UNTERDECKEN
02.06 ABBRUCH INNENTÜREN
02.06
ABBRUCH INNENTÜREN
02.07 RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU
INNENTÜREN
02.07
RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU
INNENTÜREN
02.08 ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG
FENSTERÖFFNUNGEN
02.08
ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG
FENSTERÖFFNUNGEN
05 MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
05
MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
05.04 TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
05.04
TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
09 RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
09
RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
09.01 ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
09.01
ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
10 ENTSORGUNG
10
ENTSORGUNG
10.01 ABFALLCONTAINER
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