Abbrucharbeiten
Erweiterung Max-Planck-Institut Plön
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LEISTUNGSVERZEICHNIS AUSGABE 19.09.2025 Für die Ausführung der    Erweiterte Rohbauarbeiten (Sanierung) VE3.32 für die Sanierung des Bestandsgebäudes, August-Thienemann-Straße 2, 24306 Plön gem. VOB in allen Teilen sowie sonst. Vorschriften und Normen in neuester Fassung insbes. des Landes Schleswig-Holstein einschl. der geltenden Bauordnung Leistungsinhalte: 1.   SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND 2.   ABBRUCHARBEITEN BESTAND 3.   GRUNDLEITUNGSVERLEGUNG BESTAND 4.   UNTERFANGUNG BESTAND 5.   MAUERWERKSARBEITEN BESTAND 6.   UMVERLEGUNG GRUNDLEITUNGEN 7.   BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND 8.   PUTZARBEITEN AN INNENWÄNDEN 9.   RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN 10.   ENTSORGUNG 11.   STUNDENLOHNARBEITEN
LEISTUNGSVERZEICHNIS AUSGABE 19.09.2025
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.1 Allgemeine Vorhabenbeschreibung Das Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön wird erweitert und saniert. Dafür werden Teile der jetzigen Bebauung abgebrochen und auf der Fläche zwischen der Villa und dem Bestand ein 4-geschossiger Labor-Neubau zuzüglich Unterkellerung und Technik-zentrale errichtet. Das neue Foyer Geschoss wird mittels Abgrabungen auf Höhe des alten Kellergeschosses angesiedelt und hat somit im Bereich der großzügigen, zum Foyer hin öffenbaren Seminar- und Cafeteriaräume einen ebenerdigen Zugang zu den rückwärtigen Außenanlagen und gleichzeitig einen ebenerdigen Übergang in das Bestandgebäude. Dieser Übergang bildet die neue Erschließungs-achse zwischen dem Neubau und allen weiteren Bestandsgebäuden. Hier wird als zentrales, verbindendes Element die Bibliothek eingerichtet. Im Foyer Geschoss befinden sich darüber hinaus der Empfang sowie die Büroräume für die Verwaltung und die technischen Dienste. Im Kellergeschoss sind alle technischen Versorgungs- und Funktionsräume angeordnet. Die Obergeschosse gliedern sich jeweils in einen zur Seeseite orientierten Bürobereich und eine, um den Erschließungskern gelagerte Laborzone. Die Verbindung zum Bestand wird in jedem Geschoss hergestellt und durch einen Durchlade-Aufzug barrierefrei realisiert. Die Labore werden über 2 zentrale Schächte versorgt und erhalten keine Unterhangdecken sondern eine Sichtinstallation. Das Foyer erstreckt sich über einen 3-geschossigen Luftraum und ist zum Eingangsbereich hin vollflächig verglast. Der Neubau erhält eine Verkleidung aus 2-schaligem Fassadensystem und großzügige Fenster in regelmäßiger Reihung 1.2 Lage und Städtebauliche Einbindung August-Thienemann-Straße 2 24306 Plön Zufahrt über B76 / Rautenbergstraße
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2. BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG 2.1 Lage der Baustelle Max Planck Institut für Evolutionsbiologie August-Thienemann-Straße 2 24306 Plön Erschwernisse und Mehraufwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Hinweis Schwertransporte: Es bestehen Gewichtsbeschränkungen bzw. Sperrungen für Schwertransporte für die Brückenbauwerke im Bereich der Zuwegung Brücke 1:   B76 Kreuzung B43 Brücke 2:   B76 Querung An der Fegetasche Gesamtgewichtsbeschränkung von jeweils max. 41,8 to Sonder/Ausnahmegenehmigungen sind mit ausreichender Frist bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ( Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH ) einzuholen. 2.2 Baustrom, Bauwasser Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Verteilung des Bauwasseranschlusses erfolgt gesondert nach Erforderniss der jeweiligen Nutzer. Entsprechende Leitungen werden durch Nutzer installiert. Hinsichtlich der Nutzung der sanitären Anlagen wird auf die Baustellenordnung verwiesen. 2.3 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung von Materialien sind mit der örtl. Bauüberwachung/ Bauleitung abzustimmen. Für die Zwischenlagerung von Baumaterialien stehen nur bedingt Lagerflächen zur Verfügung.  (siehe auch Pkt. 10.13 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 2.4 Lager- und Mannschaftsräume Räumlichkeiten in Gebäuden stehen nicht zu Verfügung. Tagesunter- künfte/ Pausenräume, Büros etc. sind als Nebenleistung, sofern erforderlich, einzukalkulieren und damit Sache des AN.  (siehe auch Pkt. 10.13 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 2.5 Baubewachung Es ist vorerst keine besondere Baustellenbewachung durch den Bauherren vorgesehen. Für den Fall einer nachträglichen Bewachung wird auf Pkt. 10.25 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 2.6 Parken von Kraftfahrzeugen Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung/ Bauleitung erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden AN bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Der Parkplatz seitlich der BE-Fläche am sogenannten Interims-gebäude ist ausschließlich Mitarbeitern des Max-Planck-Institutes vorbehalten. Auch hier gilt ein Parkverbot für Baustellenfahrzeuge sowie Privat-PKW der Arbeitnehmer. 2.7 Hinweise und Verbote Es besteht eine Baustellenordnung, welche Vertragsbestandteil wird. (siehe Pkt. 10.18 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025)
2. BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG
3. BAUAUSFÜHRUNG Leistungsbestandteil des Angebotes sind die nachstehend aufgeführten Rohbauarbeiten mit allen benötigten Geräten und Anlagen. Das Leistungsverzeichnis stellt keine Bestellunterlage dar. Mengenermittlungen für Materialbestellungen hat der Bieter nach Auftragserteilung auf Grundlage der übergebenen Ausführungsunterlagen bzw. den von ihm erarbeiteten Montageplänen eigenständig vorzunehmen. Etwaige Unstimmigkeiten sind vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen ca. Maße sind Planungsmaße der Einzelabmessungen und können einen Toleranzbereich von +/-5 % aufweisen. Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der SIGE-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer. (siehe auch Pkt. 10.18 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) Feuerwehr- und Krankentransportzufahrten sowie Feuerwehr- und Krankentransportstellplätze sind generell freizuhalten. Die Feuerwehr-Aufstellflächen und -zufahrten sind immerwährend frei zu halten, ebenso die zugeordneten Feuerwehr-Stellplatzflächen. Anfallender Bauschutt und sonstige Verschmutzungen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften täglich zu beräumen. Die fraktionsweise Sammelung bzw. die Trennung hat in Übereinstimmung mit gültiger Vorschrift (KrWG) in fachgerechten Entsorgungsbehältnissen zu erfolgen. Sämtliche Kosten einschl. Deponiegebühren sind in das Angebot einzurechnen. Entsorgungsnachweise sind beizubringen. (siehe auch Pkt. 10.16 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) Verschmutzte Straßen und Zuwegungen zum Baustellengelände aus Material-und Bodentransporten sind täglich zu reinigen, ebenso Wege / Flächen im Gebäude. Die durch die Baustelleneinrichtung benutzten Flächen sind nach Bauende wieder ordnungsgemäß herzurichten. Eine Abnahme erfolgt durch den Bauherren bzw. dessen Beauftragten. 3.1 Arbeitszeiten Folgende tägliche Arbeitszeiten gelten als vereinbart: Mo-Sa      7.00 - 20.00 Uhr (siehe auch Pkt. 10.28 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 3.2 Lärmschutz Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) sowie die TA Lärm  (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" oder gleichwertigem Siegel gekenn-zeichnet sind. -       alle lärmintensiven Arbeiten sind der Bauüberwachung/    Bauleitung mind. 5 Tage vor    Ausführung anzuzeigen -       durch die Bauüberwachung / Bauleitung erfolgt die    Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung    der betreffenden Leistungen -       die betreffenden Bauleistungen sind nur mit    ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen 3.3 Arbeitszeitunterbrechung: Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. 3.4 Sauberkeit / Schuttbeseitigung Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und sonstige Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück hat ständig zu erfolgen, spätestens nach Aufforderung durch die Bauüberwachung/ Bauleitung. Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrag der Bauüberwachung/ Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden nach Ermessen der Bauüberwachung/ Bauleitung umgelegt. 3.5 Arbeitsschutzmaßnahmen Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und die Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein bei der Vergabe durch öffentliche Auftraggeber. Ferner sind zwingend die gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit SARS-CoV-2 aus der aktuell gültigen Verordnung für das Land Schleswig-Holstein einzuhalten und umzusetzen. Für alle im LV beschriebenen Arbeiten stellt der AN bei Notwendigkeit eigene Gerüste auf und kalkuliert die Leistung in die EP´s ein, wenn diese nicht ohnehin Nebenleistungen sind (Raumhöhen bis 3,50 m). 3.6 Bautagebücher / Bautenstandsberichte Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderen Vorkommnissen unaufgefordert der Bauüberwachung/ Bauleitung zu übergeben. Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei Nichtabgabe ist die Bauüberwachung/ Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen festzulegen. (siehe auch Pkt. 10.15 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 3.7 Baubesprechungen Die Teilnahme an einer wöchentlich stattfindenen Baubesprechung ist sicherzustellen und während der Leistungszeit für den Leistungserbringer verpflichtend. (siehe auch Pkt. 10.10 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 3.8 Baustellenpersonal Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Baustelle ständig von einem fachkundigen und hinreichend qualifizierten, der deutschen Sprache mächtigen Polier/Meister beaufsichtigt und geleitet wird. Vor Beginn der Arbeiten ist dieser schriftlich anzuzeigen. Es ist täglich ein Bautagebuch zu führen. (siehe auch Pkt. 10.10 u.10.15  EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine allgemeine Baustelleneinweisung durch den zuständigen SiGeKo. Hierfür haben sich die Firmen unaufgefordert mit einem Vorlauf von 7 Tagen anzumelden. 3.9 Baustellenkoordinierung Es ist zu beachten und in die Kalkulation einzubeziehen, dass mehrere Gewerke parallel ausgeführt werden und dass nach Absprache und Protokollierung den Weiteren am Bau Tätigen Baufreiheit gewährt wird und räumliche Überschneidungen zwischen den einzelnen Gewerken eintreten können. Das Zusammenarbeiten aller Gewerke sowie die eigenständige Koordinierung untereinander ist zwingend erforderlich. 3.10  Anforderungen an Stoffe Sämtliche am Gebäude verwendeten Materialien sind gütegeprüft, schadstoff-und emissionsfrei. Materialien, die Asbest, PCB, Formaldehyd oder FCKW enthalten bzw. ggf. gesetzlich erlaubte Grenzwerte überschreiten, sind nicht zugelassen.  Verwendete Mineralfaserprodukte müssen die Freizeichnungskriterien des Anhangs V Nr. 7 der Gefahrstoffverordnung erfüllen und als nicht krebsverdächtigt eingestuft sein. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Eignungs- und Gütenachweise der verwendeten Materialien in Form von Materialdatenblättern, Zulassungsbescheinigungen und sonstigen Nachweisen für Bauteile und Baustoffe vorzulegen. 3.11 Materialbemusterung: Vor Ausführung sind in ausreichendem zeitlichem Vorlauf zur Abstimmung dem Auftraggeber Materialmuster vorzulegen. 3.12 Abrechnungs/Dokumentationsunterlagen Abrechnung/ Aufmaße: Aufmaßunterlagen sind 2-fach  in Papierform und digital zu übergeben. Dokumentation: Dokumentationsunterlagen über die ausgeführten Leistungen sind 3-fach  in Papierform und digital zu übergeben. Dokumentationsunterlagen als Aktenordner sind wie folgt anzufertigen und zu übergeben: - Aktenordner (schwarz) Kunststoff, Rückenbreite 3,6 bzw. 5 cm, - 3 -fach Ausfertigung - Rücken nach Abstimmung mit Bauherr - Kapitelabtrennung mittels Deckblatt und Einlageblätter mit "Reiter mit Nase" mit Bezeichnung des Inhalts und Nummer trennen, Inhalt: 1. Betriebsanschrift, Name, Telefon, am Bau beteiligte Firmen 2. Erklärungen    - Fachunternehmererklärung    - Fachbauleitererklärung    - Errichtererklärung    - Zulassungserklärung    - Konformitätserklärung    - RAL-Erklärung 3. Herstellerunterlagen/Herrstellerbescheinigungen 4. Planungsunterlagen (Zeichnungsunterlagen) 5. Stundennachweise abgezeichnet und bestätigt (siehe auch Pkt. 10.21 EVM (B) BVB 214 Stand Januar 2025) 3.13  Projektraum Durch den Auftraggeber wurde ein Planmanagementsystem installiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Nutzung. Die Anmeldung zum Erhalt der entsprechenden Zugangsberechtigung zum Portal des Planmanagementsystems ist unverzüglich nach Auftragserteilung durch den AN eigenverantwortlich durchzuführen. Sämtliche Planlieferungen erfolgen ausschließlich digital. Der Abruf von Papierexemplaren erfolgt durch den Auftragnehmer in Eigenverantwortung direkt über den Anbieter des Planmanagement- systems. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. Alternativ können die Ausführungsunterlagen natürlich auch direkt aus dem System heruntergeladen und durch den Auftragnehmer eigenständig oder durch Dritte vervielfältigt werden. Es ist die Verpflichtung des AN sich laufend über den aktuellen Stand der Planung zu informieren. Mit Abgabe seines Angebotes erkennt der AN die  Vorgehensweise an. Dieses ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt nicht. Der AN hat sämtliche projektrelevanten Unterlagen, wie z.B. Werkpläne, Eignungsnachweise/Datenblätter und Bautagesberichte, elektronisch über den Projektraum zu übergeben; zusätzlich ist die Dokumentation in Papierform zu übergeben. Unterlagen anderer Projektbeteiligter (z.B. Baubesprechungsprotokolle, etc.) hat der AN eigenständig in elektronischer Form aus diesem System zu entnehmen. Die ggf. erforderliche Plancodierung ist dem CAFM-Pflichtenheft des AG und der Anlage Poolarserver Plancodierung zu entnehmen. Die mit der Nutzung des Projektraums verbundenen Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 3.14 Bauschild Es wird ein Bauschild installiert. Bauhauptgewerke haben die Möglichkeit sich hier werbewirksam darzustellen. Die Kosten-beteiligung beträgt 30,- EUR je Gewerkestreifen, welche als Einbehalt bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.
3. BAUAUSFÜHRUNG
4. AUSFÜHRUNGSTERMINE Die geplanten Ausführungsfristen sind dem Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen) zu entnehmen. Die Fertigstellung versteht sich einschl. aller Abnahmen, Probeläufe, Inbetriebnahmen sowie einer Mängel- und Restleistungsbearbeitung, d. h. frei für einen Nutzungsbeginn. bzw. Baufreiheit für Folgegewerke Die einzelnen Abläufe sind aus der Notwendigkeit eines vernünftigen Bauablaufes selbst zu wählen, wobei von Anbeginn eine Terminabstimmung über die notwendigen Planungsabläufe, die dazugehörigen Abstimmungen sowie Prüflaufzeiten bis zur Freigabe und Genehmigung zu beachten sind.
4. AUSFÜHRUNGSTERMINE
5. ANLAGENVERZEICHNIS Kurzübersicht der ergänzenden Anlagen zum nachstehenden Leistungsverzeichnis: (01_Verdingungsunterlagen) Ansichten LIMN-000100-ING-A__-A-__O-008-5-0-0-Ansicht Ost ING.pdf LIMN-000100-ING-A__-A-__W-007-5-0-0-Ansicht West ING.pdf Grundrisse LIMN-000100-ERW-A__-G-Z01-006-5-D-F.pdf LIMN-000100-ING-A__-G-_00-003-5-G-F.pdf LIMN-000100-ING-A__-G-_01-004-5-E-F.pdf LIMN-000100-ING-A__-G-_02-005-5-F-F.pdf LIMN-000100-ING-AA_-G-_00-003-5-0-0-Abbruch EG ING VA.pdf Schnitte LIMN-000100-ING-A__-S-_II-009-5-C-F-Schnitt II.pdf LIMN-000100-ING-A__-S-_JJ-010-5-0-F-Schnitt JJ.pdf Statik 18294c_Hauptstatik.pdf 18294c_P001.pdf 51.Ergänzung zum Prüfbericht Nr.1 vom 17.08.2020.pdf 18294c_1.Fortsetzung_20250814.pdf 18294c_HuH_P001a_14082025.pdf 18294_HuH_S100_MAX_PLANCK_INSTITUT 15082025.pdf Bew.-Plan Aufzugsdecken Pos.18,Pos.22,Pos.39.pdf Bew.-Plan Aufzugsdecken Pos.18,Pos.22,Pos.39-STL.pdf Bew.-Plan Schachtdecken Erdgeschoss.pdf Bew.-Plan Schachtdecken Erdgeschoss-STL.pdf Bew.-Plan Schachtdecken 2.Obergeschoss.pdf Bew.-Plan Schachtdecken 2.Obergeschoss-STL.pdf TGA Planung / Grundleitungen LIMN-000100-GES-GA_-L-___-001-5-J-F.pdf LIMN-000100-ING-HLS-G-_FU-001-5-C-P.pdf LIMN-000100-ING-TDS-G-_FU-001-5-B-P.pdf Grundleitungen Ausschnitt.png Kernbohrg. Schlitz BoPla Ausschnitt.png Lageplan Ausschnitt.png Gutachten Schadstoffgutachten     (Leistungsverzeichnis) Hinweis: Alle in den Anlagen enthaltenen Planungsunterlagen sind in der Regel auf das Datum datiert, so dass hier die Zuordnung zu dem Leistungsverzeichnis nachvollzogen werden kann. Dieses Datum widerspiegelt nicht das Bearbeitungsdatum und hat keine rechtliche Relevanz.
5. ANLAGENVERZEICHNIS
6. HINWEIS ANLIEFERSITUATION / ZUWEGUNG Die Gebäudeumfahrung ist nur eingeschränkt möglich ! Materialanlieferungen seeseitig sind nur mit 4-Achser über die Durchfahrt Tierhaus nach vorheriger Absprache mit dem Nutzer bzw. mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Ein ggf. erf. Umladen von Material ist einplanen, da der Neubau nicht direkt erreicht werden kann. Einzel-Anlieferungen möglichst vermeiden -> besser in wenige Termine "zusammenfassen", da ein Freiräumen der Zuwegung seitens des Instituts notwendig ist. Größere Anlieferung sind mit einem Vorlauf von mind. 7 Tagen der örtlichen Bauüberwachung mitzuteilen
6. HINWEIS ANLIEFERSITUATION / ZUWEGUNG
7. HINWEISE ZUR STATIK Systematik Positionsbezeichung in den jeweiligen Positionsplänen als Anlage zur Statik sowie deren Fortschreibung: Pos. XX      Hauptstatik Pos. XX/1   1. Fortschreibung etc. Hinweis zu "eingewolkten Positionen" in den Plänen für den Bereich Fluchttunnel: Die eingewolkten Positionen wurden bereits als Vorabmaßnahmen erbracht und sind nur informativ und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
7. HINWEISE ZUR STATIK
01 SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
01
SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
Hinweis Gefahrstoffverordnung Das vorliegende Schadstoffkataster entbindet den Auftragnehmer nicht von der Informationsermittlung, der Einstufung des Gefahrstoffes nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebsanweisung und der Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV. Die Unterlagen sind auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten. Sofern über den Umfang des vorliegenden Schadstoffkatasters hinaus vermutliche Gefahrstoffe vorgefunden werden, ist die Bauüberwachung umgehend zu informieren. Entsprechende Materialien werden AG-seitig durch einen Sachkundigen begutachtet sowie ggf. beprobt und analysiert. Werden die in Abschnitt 3.1 aufgeführten kontaminierten und sonstigen Bauteile (oder vergleichbare Einbauten) zusätzlich an weiteren Stellen gefunden, ist deren Ausbau über die in Abschnitt 3.1 genannten Positionen abzurechnen. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Forderungen der GefStoffV zu erfüllen sind und hieraus entstehende Kosten, wie z.B. für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Mitteilungen an die zuständige Behörde über den Umgang mit Asbest, Erstellung der schriftlichen Betriebsanweisungen, die Unterweisung der Beschäftigten (§14 GefStoffV) sowie die Erstellung von Arbeitsplänen gemäß TRGS 519 nicht gesondert vergütet werden. Die geplanten Arbeitsweisen sind im Vorfeld der Demontagearbeiten mit dem stattlichen Gewerbeaufsichtsamt und dem  AG im Detail abzustimmen. Aufwendungen hierfür sind einzurechnen. Weiterhin sind für die einzelnen Gefahrstoffe die folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe bzw. Handlungs-anleitungen zu beachten und anzuwenden. Die Kosten für die Ausführung  sind einzurechnen. - "Asbest" (TRGS 519) - "Alte Mineralwolle" (TRGS 521) - "PAK" (TRGS 551) sowie PAK-Handlungsanleitung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). - "PCB" Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt   und Verkehr zur Einführung der technischen Anforderungen   an die Reinigung und Entsorgung von Transformatoren, mit   PCB-haltiger oder PCB-kontaminierter mineralölhaltiger oder synthetischer Isolierflüssigkeit, PCB/PCT- Abfallverordnung -PCBAbfallV sowie das LAGA-Merkblatt: Technis che Anforderungen an die Entsorgung von PCB-haltigen Abfällen. Für Arbeiten an Materialien, die gesundheitsgefährdene Stoffe enthalten, sind die Kosten für die Erstellung eines abgeschotteten Schwarzbereiches und die Erschwernisse durch die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzanzüge etc.) vom AN generell einzukalkulieren.
Hinweis Gefahrstoffverordnung
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen Bei den Arbeiten ist das in der Leistungsbeschreibung dargestellte Demontage- und Abbruchkonzept Horn+Horn (Bau-beschreibung) zu berücksichtigen. Die geplanten Arbeitsweisen sind im Vorfeld mit dem AG im Detail abzustimmen. Die im Rahmen der Abbruchmaßnahmen anfallenden Abbruchmaterialien sind grundsätzlich nach den einzelnen Stoffgruppen und/oder entsprechend der Kontamination zu demontieren und zu separieren. Kosten hierfür, auch für das ggf. notwendige händische Sortieren, sind in die nachstehenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Abbruchmaterialien sind vorrangig zu verwerten bzw., falls dies nicht möglich ist, ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Aufwendungen für die Separierung der einzelnen Materialien (u.a. auch Sperrmüll oder Fenster) in Stoffgruppen wie z.B. Holz (nach AltholzV), Metalle, Bauschutt etc. sind in die betreffenden Positionen einzukalkulieren. Kosten für die Entsorgung der nachstehend beschriebenen Materialien sind, wenn nicht anders beschrieben in die betreffenden Positionen einzukalkulieren. Sofern Demontagearbeiten durch den AN auf dem Dach per Hand erfolgen, ist das Liefern, Vorhalten und Verlegen gemäß Arbeitsfortschritt von Lauf- und Arbeitsstegen mit Holzbrettern (L = mind. 3 m, B = mind. 50 cm, D = mind. 3 cm) einschl. Abtransport einzurechnen. Des Weiteren ist hierbei das Liefern, Vorhalten, Betreiben und Abtransportieren von Fanggerüsten oder von Auffangnetzen gemäß DGUV-Information 201-008 "Dacharbeiten" (ehem. BGI 656) sowie BGR 184 "Regeln für die Sicherheit von Seitenschutz und Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" (ehem. ZH 1 / 584), Hebebühnen u.ä. während der Rückbauarbeiten einzurechnen. Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten sind entsprechend der gewählten Abbruchmethode die jeweils einschlägigen Vorschriften und Regeln zu beachten (z.B. DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (ehem. BGV A1), DGUV--Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (ehem. BGV C22), DIN 4124, DIN 4420, DIN 4123, DIN 18007, DIN 18299, DIN 18459, VDI-Richtlinie 6202). Asbestrückbau Für den Rückbau der Asbestprodukte sind u. a. folgende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Sämtliche Aufwendungen hierfür sind in die betreffenden Positionen einzurechnen: Arbeiten im Sanierungsbereich. Zerstörungsarmer Ausbau der Asbestprodukte, Bruchteile etc. in gekennzeichneten Behältern sammeln. Schuttrutschen nicht verwenden und Material nicht werfen. Planen o.ä. zum Auffangen und Sammeln herabfallender Bruchstücke auslegen. Nach dem Rückbau der Asbestprodukte Untergrund absaugen (mindestens H-Sauger) und feucht reinigen.
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG GEFAHRSTOFFSANIERUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG GEFAHRSTOFFSANIERUNG
01.02 RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
01.02
RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
01.03 ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
01.03
ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
01.04 RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE MINERALFASERDÄMMSTOFFE
01.04
RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE MINERALFASERDÄMMSTOFFE
01.05 RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
01.05
RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
02 ABBRUCHARBEITEN BESTAND
02
ABBRUCHARBEITEN BESTAND
02.01 ABBRUCH BODENBELÄGE
02.01
ABBRUCH BODENBELÄGE
5 mm  Teppich 60 mm  Estrich              Trennlage PE-Folie   5 mm  Trittschalldämmung              Bitumenbahn              Bestandssohle
5 mm  Teppich
02.02 ABBRUCH AUSSENFENSTER
02.02
ABBRUCH AUSSENFENSTER
02.03 ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
02.03
ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
02.04 ABBRUCH WANDBELÄGE
02.04
ABBRUCH WANDBELÄGE
02.05 ABBRUCH UNTERDECKEN
02.05
ABBRUCH UNTERDECKEN
02.06 ABBRUCH INNENTÜREN
02.06
ABBRUCH INNENTÜREN
02.07 RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU INNENTÜREN
02.07
RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU INNENTÜREN
02.08 ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG FENSTERÖFFNUNGEN
02.08
ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG FENSTERÖFFNUNGEN
05 MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
05
MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
05.04 TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
05.04
TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
09 RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
09
RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
09.01 ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
09.01
ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
10 ENTSORGUNG
10
ENTSORGUNG
10.01 ABFALLCONTAINER
10.01
ABFALLCONTAINER
11 STUNDENLOHNARBEITEN
11
STUNDENLOHNARBEITEN
11.01 STUNDENLOHNARBEITEN
11.01
STUNDENLOHNARBEITEN

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