Erdung und Blitzschutz
Erweiterung KGS Engelsholt
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung KGS Engelsholt
Vorbemerkung
Technische Vorbemerkungen Blitzschutz & Technische Vorbemerkungen Blitzschutz & Erdungsanlagen Technische Vorbemerkungen Blitzschutz & Erdungsanlagen Für die Planung und Ausführung der Anlage sind folgende Normen, Richtlinien, anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten: 1.  Normen und Richtlinien (Auswahl) Blitzschutz Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) in der jeweils letzten gültigen Fassung DIN 18384 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Blitzschutzanlagen DIN EN 62305-1,      VDE 0185-305-1 Allgemeine Grundsätze DIN EN 62305-2,      VDE 0185-305-2 Risiko-Management Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-2 Blitzgefährdung in Deutschland Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-2 Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen DIN EN 62305-3,      VDE 0185-305-3 Schutz von baulichen Anlagen und Personen Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-3 Zusätzliche Informationen zur Anwendung Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-3 Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-3 Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen Beiblatt 4 zu DIN EN 62305-3 Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen DIN EN 62305-4,      VDE 0185-305-4 Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen DIN EN 50164-1,    VDE 0185 Teil 201 Anforderungen an Verbindungsbauteile DIN EN 50164-2,    VDE 0185 Teil 202 Anforderungen an Leitungen und Erder DIN V VDE V 0185-600 Prüfung der Eignung von beschichteten Metalldächern als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems Erdungsanlagen DIN 18014 Fundamenterder DIN VDE 0151 Werkstoffe und Mindestmaße von Erdern bezüglich der Korrosion DIN EN 50162,          DIN VDE 0150 Schutz gegen Korrosion durch Streuströme aus Gleichstromanlagen DIN VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV DIN VDE 0141 Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV 2.  Besondere Bedingungen beim Einsatz von Bauteilen des Blitz- u. Überspannungsschutzes Blitzschutz Verbindungen in Blitzschutzsystemen sind nur mit Klemmen gestattet, welche (je nach Belastung am Einsatzort) über die „H“ bzw. „N“ Prüfung nach DIN EN 501641 (VDE 0185-201) verfügen. Überspannungsschutz Die energetische Koordination der Blitz- u. Überspannungs-Ableiter im energie- und informations-technischen Netz muss nach DIN EN 62305-4 und DIN VDE 0100-534 beachtet werden. Durch den Einsatz von Blitz- u. Überspannungs-Ableitern einer koordinierten Herstellerproduktfamilie ist die Forderung nach energetischer Koordination erfüllt. Werden Blitz- u. Überspannungs-Ableiter verschiedener Hersteller verwendet, muss die energetische Koordination durch Prüfung oder Berechnung nachgewiesen werden. 3.  Unterlagen Der Auftragnehmer hat alle technischen Anlagenspezifikationen (z. B. Übersichtspläne, Stromlaufpläne, Kabelpläne, Anschlusspläne usw.) dem Fertigstellungsstand entsprechend zu erstellen und in der geforderten Art und Stückzahl an den Auftraggeber zu übergeben. 4.  Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß zu den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses. Der Schlussrechnung sind beizufügen: - Abrechnungsunterlagen (Aufmaß, Aufmaß-Zusammenstellungen usw.) - Bestandspläne in Papierform und auf Datenträgern - Prüfberichte in Papierform und auf Datenträgern - Fotodokumentationen auf Datenträgern 5.  Abnahme Nach Beendigung aller Arbeiten sind die Anlagen einer fachtechnischen Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur durch eine Fachkraft, bzw. durch einen Sachverständigen (sofern anlagenspezifisch erforderlich) vorgenommen werden. Erforderliche Prüfungen: -     Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305-3 u. DIN V VDE V 0185-600 -     Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600 bzw. BGV A3/TRBS 2131 In diesem Fall hat der Auftragnehmer den vom Auftraggeber benannten Sachverständigen mit der Abnahme zu beauftragen. Der Bauherr bzw. dessen Vertreter und die Fachbauleitung ist rechtzeitig von der Prüfung zu verständigen. 6.  Technische Vorbemerkungen Blitzschutzsystem 6.1 Allgemeine Angaben Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Gültigkeit/Anwendbarkeit der zitierten Normen. Nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) wurde die zu erstellende bauliche Anlage in eine Schutzklasse eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend dieser Schutzklasse sind zu beachten. Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten. 6.2 Fangeinrichtungen und Ableitungen Prinzipiell ist das Maschenverfahren auf ebene, nicht leitfähige Dächer begrenzt. Das Schutzwinkel bzw. Blitzkugelverfahren ist für alle Anwendungen geeignet. Eine bauliche Anlage darf auch mittels Kombinationen dieser Verfahren geschützt werden. Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Aufbauten h > 0,3 m, l > 2 m, A > 1 m² und nichtmetallene Aufbauten h > 0,5 m), müssen durch Fangeinrichtungen geschützt werden. Dies kann unter anderem durch den Einsatz von speziellen Systemkomponenten erreicht werden. Bei Stahlbeton- od. Stahlskelettbauten sollte die metallene Struktur als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems und als Schirmung verwendet werden. Hierbei muss die blitzstromtragfähige Verbindung der metallenen Struktur bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden. Vorhandene metallene Einfassungen bzw. Abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung verwendet werden, sofern sie eine Mindestdicke, entsprechend VDE 0185-305-3, Tabelle 3 Wert t, aufweisen (z. B. Kupfer 5 mm, Stahl 4 mm). Kann das Durchschmelzen metallener Einfassungen bzw. Abdeckungen am Einschlagpunkt (Folgeschäden durch Eindringen von Wasser) akzeptiert werden oder es kann ausgeschlossen werden, dass eine Entzündung von brennbarem Material stattfindet, können Mindestmaterialstärken entsprechend Tabelle 3 Wert t' (z. B. Kupfer Mindestdicke 0,5 mm, Stahl 0,5 mm) als Fangeinrichtung verwendet werden. Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium)  20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung). Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen. Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden. 6.3 Erdungsanlagen Für jedes Gebäude ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschen-weite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind die gegebenenfalls mitgeltenden Normen z. B. Personenschutz (DIN VDE 0100), Mittel- u Hochspannung (DIN VDE 0101 u. 0141) zu beachten. Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren Blitzschutz, Inneren Blitzschutz, Blitzschutzpotentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich sind vor Errichtung der Erdungsanlage zu bestimmen. Wird für einen Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen. Bei stahlarmierten Betonfundamenten mit Erdern außerhalb dieser Betonfundamente müssen korrosionsfeste Erderwerkstoffe (z. B. NIRO V4A, Werkstoff-Nr. 1.4571 eingesetzt werden.
Technische Vorbemerkungen Blitzschutz &
Zur vertraglichen Leistungserbringung un Zur vertraglichen Leistungserbringung und durch den Zur vertraglichen Leistungserbringung und durch den Bauherr eingeforderte Unterlagen zählen: Alle nachfolgend aufgeführte Dokumentationen / Nachweise sind unaufgefordert 25 Tage nach Auftragserteilung einfach in Papier und digital zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, wenn nicht anders beschrieben. 1. Nachweise zum Baustart: Es ist ein eigener Bauablaufplan auf Basis der Ausschreibungsangaben und des beigefügten Bauzeitenplans des Bauherrn, bzw. seines Vertreters vorzunehmen. Die vertraglichen vereinbarten Meilensteine sind zu übernehmen. Der Bauablaufplan ist im Zuge des Ausführungsablaufes ständig anzupassen und mit dem Bauherrn wöchentlich im Zuge der Baubesprechungen abzustimmen. 2. Revisionsunterlagen: Nachstehend aufgeführte Revisionsunterlagen sind Abnahmebestandteil und zwingend durch den AN als Vorleistung zu erstellen, sowie spätestens 2 Wochen vor der Abnahme dem Bauherrn / seinem bevollmächtigten Vertreter zu übergeben. Die Mindestanforderungen der technische Dokumentation sind: - Bestandspläne (Darstellungen in den Bauplänen) / Werkpläne und alle evtl. Berechnungen, dem tatsächlichen Ausführungsstand zum Zeitpunkt der Abnahme - Produktdokumentation der verwendeten Bauprodukte - Prüfbücher für Anlagen und Einrichtungen, die behördlichen Wiederholungsprüfungen unterliegen. - Kopie behördlicher oder sonstiger Prüf- und Abnahmebescheinigungen - Fachunternehmer-/ Fachbauleitererklärung - Materialprüfbescheinigungen, soweit erforderlich - Sonstige Prüfprotokolle - Abfalldokumentation - Bilddokumentation Neubau Die Übergabe der Unterlagen hat in einem Stehordner, DIN A 4 mit Rückenschildern, Inhaltsverzeichnis und entsprechenden Registern zu erfolgen. 2 x in Papierform und 2 x in digitaler Form - pdf- Format Alle Planunterlagen sind zusätzlich im Format DXF- zu übergeben.
Zur vertraglichen Leistungserbringung un
01 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.01 Fundamenterderanlage
01.01
Fundamenterderanlage
01.02 Blitzschutzfanganlage
01.02
Blitzschutzfanganlage
01.03 Messen und Prüfen, Lohnkosten
01.03
Messen und Prüfen, Lohnkosten
02 Hauseinführungen
02
Hauseinführungen
02.01 Hauseinführungen
02.01
Hauseinführungen