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01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben
1. Lage des Grundstücks
ALDI GmbH & Co. KG Herten, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen.
2. Das Bauvorhaben
Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Herten ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren. Für die Erhöhung der Anzahl an Frischeprodukten ist beabsichtigt die vorhandenen Lagerhallen umzubauen.
Im 1.Bauabschnitt werden umfangreiche Umbauarbeiten im 7.Bauabschnitt der Lagerhalle durchgeführt.
Innerhalb der Halle werden in einem in Massivbauweise erstellten Entsorgungstrakt neue Sozial- und Büroräume eingebaut.
Für die neue Sozial- und Büroräume in der Halle wird im Außenbereich die Vorhangfassade bereichsweise abgebrochen. In die Fertigteil-Außenwände werden neue Fenster- und Türöffnungen geschnitten. Nach Montage der Fenster- und Türanlagen wird die Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem bekleidet.
3. Baubeschreibung
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst notwendigen Arbeiten, die im Zuge der Umbaumaßnahme erbracht werden müssen. Verschiedene Leistungen sind dabei in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder nach Absprache zu erbringen. Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt.
Folgende Leistungen sind unter Anderem auszuführen:
Folgende Leistungen sind auszuführen:
Lieferung und Einbau eines schwimmenden Estrichs im Erdgeschoss des neue Sozial- und Bürotrakt
4.Allgemein
Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt.
Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen.
Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten.
Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden.
2. Bodenverhältnisse
Nicht relevant.
3. Entsorgung
Darf nur stattfinden:
Schutt und Müll mittels Container
Abwasser über das Schmutzwassersystem
Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften
4. Technische Regelwerke
Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen.
5. Montagebedingungen
Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren.
Die Ausführung muss gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen.
Der Untergrund besteht aus einer Stahlbetonbodenplatte mit einem Deckbelag aus kunststoffmodifiziertem Estrich.
6. Abgegoltene Nebenleistungen
Folgenden Forderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren:
die Überprüfung der vorhandenen Öffnungen sowie sonstiger, in der Leistungsbeschreibung angegebener Maße, auf Übereinstimmung mit den Architektenplänen
notwendige Maßnahmen zum Schutz angrenzender und/oder berührender Bau- und/oder
Einbauteile und fertiggestellter Flächen anderer Gewerke
Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken.
die Lieferung der Einbauteile und des gesamten Materials, frei Baustelle einschl. Abladen und Transport zur Verwendungstelle
evtl. erforderliche Zwischenlagerung, nach Angabe der Bauleitung
Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören.
7. Reinigung
Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen, beispielsweise des Gerüstes, sind zu beseitigen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen.
8. Abfallentsorgung
Mit Beauftragung der Leistung sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig, dass der Auftragnehmer Abfallerzeuger und Abfallbesitzer hinsichtlich der Abfälle ist und wird, die bei der Vertragserfüllung anfallen. Der Auftragnehmer organisiert selbstständig und ohne Weisung durch den Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung der angefallenen gefährlichen und nichtgefährlichen Abfälle gemäß des zurzeit gültigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Mit der Angebotsabgabe erklärt der Auftragnehmer, dass sämtliche abfallrechtlichen Pflichten übernommen werden. Eine zusätzliche Vergütung für die Übernahme der Erzeugerpflichten erfolgt nicht.
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
1.Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben:
täglicher Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte
Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max)
Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten
Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen
Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte
außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen)
2.Abrechnung
Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise.
Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen:
Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition
Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen
In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen
Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren
Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden
3.Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören:
Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten
Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen
Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken.
Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen
1.Arbeiten bei laufendem Betrieb
Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Herten dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert.
Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben.
Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet.
2.Sicherheit- und Gesundheitsschutz
Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt.
Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen.
Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen.
Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen.
Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen.
Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein.
Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein.
Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator nachzuweisen.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen.
Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen Planunterlagen
Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei:
Plan -Nr.IndexPlanbezeichnungMaßstab
Planunterlagen Architekturbüro Stülp
361-5-01HLageplan1 : 500
361-5-05FNebenräume Ba7.11 : 100
361-5-21IGrundrisse Nebenräume Bauabschnitt 7.11 : 50
361-5-22EQuerschnitte Bauabschnitt 7.11 : 50
361-5-23CNebenräume Bauabschnitt 7.1 Schnitte1 : 50
05 - Planunterlagen
06 - Terminplan Terminplan
Voraussichtliche Ausführungszeiten
Einbau schwimmender Estrich im Erdgeschoss des neuen Sozial- und Bürotrakt ca. 51. KW 2025
.......................... ...................................................................................
(Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel)
06 - Terminplan
01 Estricharbeiten EG Lagerhalle
01
Estricharbeiten EG Lagerhalle
HINWEIS Der Einbau des schwimmende Estrich erfolgt im Erdgeschoss des ehemaligen Entsorgungstrakt.
Der Mischplatz ist auf den Parkplatzflächen außerhalb des Gebäudes einzurichten.
Die Parkplatzflächen liegen ca. -1,20 m unter OK Hallenboden.
Das Material muss durch neu montierte Fenster- und Türanlagen in das Gebäude gepumpt werden.
HINWEIS
01.__.0010 Baustelle einrichten und räumen Einrichten der Baustelle und Vorhalten der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen
Geräten für die Ausführung der Arbeiten.
Räumen der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten.
In den Einheitspreis ist einzukalkulieren:
Schutz des Untergrundes durch das Auslegen und die Vorhaltung von PE-Folie im Bereich des Mischplatzes.
Bei der Räumung der Baustelle Folie aufnehmen und
entsorgen.
Der Mischplatz ist im Bereich Achse M 4.BA / 2N-5N einzurichten. Weitere Mischplätze stehen nicht zur Verfügung. Erforderliche Schlauchlängen für den Einbau
der jeweiligen Bodenaufbauschichten im gesamten
Erdgeschoss sind vorzuhalten.
Besonderer Schutz des Gebäudes (WDVS-Fassade) und bereits vorhandener Einbauteile (Fenster, Türen etc.) vor Beschädigungen beim Einbau des Estriches.
01.__.0010
Baustelle einrichten und räumen
L
1.00
psch
01.__.0020 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrundes (Industrieestrich) und entfernen haftungsmindernder Stoffe. Staubreste mit Industriestaubsauger gründlich absaugen. Ausführung in Einzelflächen.
Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und
sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen.
Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
zu entsorgen.
Transportweg bis ca. 100 m.
01.__.0020
Untergrund reinigen
190.00
m²
01.__.0030 Randstreifen 10/250 mm Liefern und einbauen von PE Randstreifen 10/200 mm,
mit angeklebter Folie, entlang aller aufsteigenden Bauteile
zur Ausbildung ordnungsgemäßer Randfugen.
Ausführung in Einzelflächen.
01.__.0030
Randstreifen 10/250 mm
175.00
m
01.__.0040 Trittschalldämmung 040, d = 60-3 mm Druckbelastbare Trittschall-Dämmplatten
liefern und einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte
einbauen. Verschnitt ist in den EP einzukalkulieren.
Material:Expandiertes Polystyrol EPS
Anwendungsgebiet:DES nach DIN 4108-10
Zusammendrückbarkeit: sg
Wärmeleitfähigkeit (W/(m·K)):<= 0,04
Brandverhalten DIN EN 13501-1:Klasse E
Zusammendrückbarkeit c: max. 3 mm
Plattendicke: max. 60 mm
Dynamische Steifigkeit:mind. 10 MN/m³
Die Verlegevorschriften des Herstellers sind einzuhalten.
Ausführung in Einzelflächen ca. 2,0 m² bis ca. 72,0 m²
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0040
Trittschalldämmung 040, d = 60-3 mm
110.00
m²
01.__.0050 Trittschalldämmung 040, d = 50-3 mm Plattendicke: max. 50 mm
Einbauort:im Bereich der Bodenfliesen
01.__.0050
Trittschalldämmung 040, d = 50-3 mm
H
80.00
m²
01.__.0060 Zulage für Anarbeiten an Leitungen und Bodenkanälen Zulage für das Anarbeiten an Heizleitungen (Zuleitungen zu den Wandheizkörpern) und Kabelkanälen der Elektroinstallation.
Ausführung in Kleinflächen.
01.__.0060
Zulage für Anarbeiten an Leitungen und Bodenkanälen
35.00
m²
01.__.0070 Trennlage PE-Folie Abdecken der Trittschall-Dämmplatten mit einer vom AN
zu liefernden PE-Folie als Trennlage,
Dicke mind 0,15 mm, Stöße überlappend.
Ausführung in Einzelflächen ca. 2,0 m² bis ca. 72,00 m²
01.__.0070
Trennlage PE-Folie
190.00
m²
01.__.0080 Zementestrich, d = 60 mm Estrich als schwimmender Zementestrich
auf Trittschall-Dämmplatten verlegt,
Estrich DIN 18560 - CT - C35 - F5 - S60,
Nutzlast 3,0 kN/m²,
herstellen, verdichten sowie in richtiger Höhenlage nach den Anforderungen gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, einbauen. Der Estrich ist tadellos aufzubringen und abzuglätten.
Ausführung in Einzelflächen ca. 2,0 m² bis ca. 72,00 m²
01.__.0080
Zementestrich, d = 60 mm
190.00
m²
01.__.0090 Bewegungsfugen anlegen Bewegungsfugen nach DIN 18560
nach Vorgabe anlegen.
01.__.0090
Bewegungsfugen anlegen
14.00
m
01.__.0100 Schwind-/Scheinfugen anlegen Schwind-/Scheinfugen nach DIN 18560 gemäß Fugenplan
nach Vorgaben des Planers anlegen.
01.__.0100
Schwind-/Scheinfugen anlegen
21.00
m
01.__.0110 Edelstahlwinkel Edelstahlwinkel zur Ausbildung einer Stufen
in den Türen zur Lagerhalle, liefern und einbauen.
Abmessungen:ca. 125 x 75 x 2 mm
in Einzellängen:bis ca. 900 mm
auf dem Rohboden (Industrieestrich) verdübelt,
Einbau in der Türleibung als Estrichabschluss,
einschließlich Lieferung aller Befestigungsmittel.
01.__.0110
Edelstahlwinkel
5.00
m
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die evtl. anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-/ Lieferpreisen vergütet!
Die angefragten Stundenlöhne sind als Mischpreis aus verschiedenen Berufsgruppen anzugeben. Kosten für Führungs- und Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet, sondern sind anteilig zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle Lohnnebenkosten (Fahrgelder, Unterkunftsgelder etc.) oder evtl. anfallender Überstundenzuschläge.
Stundenlohnarbeiten
01.__.0120 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für
unvorhergesehene Arbeiten auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
01.__.0120
Facharbeiterstunden
O
1.00
h
01.__.0130 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in für unvorhergesehene Arbeiten auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
01.__.0130
Helferstunden
O
1.00
h